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3634/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2024, betr. „Carsharing im öffentlichen Raum“ (AN/1456/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.11.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3103 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 25.11.2024 
 3634/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 26.11.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 29.10.2024, betr. „Carsharing im öffentlichen Raum„ 
(AN/1456/2024) 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
„1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand, insbesondere zur Sicherung des 
        Bestandes der Carsharing-Angebote dar? 
2. Wann erfolgt die Ausweitung des Carsharing-Systems in den Außenbezirken 
  und den Quartieren? Bitte bezogen auf Stadtbezirke mit Jahresangaben  
  hinterlegen.  
3. Wie wird das Carsharing an Mobilstationen etabliert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Sachstand: 
Das Carsharing-Konzept befindet sich in der Ausarbeitung. Um u.a. den Anforderun-
gen des Carsharing-Gesetzes genüge zu tragen, wird derzeit ein diskriminierungs-
freies Verfahren zur Zuteilung der einzelnen Carsharing-Stationen an verschiedene 
Betreibende entwickelt. 
Zu Frage 1: 
Seit dem letzten Sachstandsbericht im Mai 2023) hat das beauftragte Büro die zur 
Verfügung gestellten Daten (Einwohnerdichte, Pkw-Besitz, etc.) verarbeitet und ver-
schiedene Carsharing-Potenziale im Stadtgebiet festgestellt. Die daraus resultieren-
den, potenziellen Carsharing-Stationen sind gemäß Vorlage 1630/2021 Punkt 3 im 
Abschnitt „Weiteres Vorgehen“ zu Losen zusammengestellt worden. Die Lose beinhal-
ten Stationen mit höherem und geringerem Potenzial, sodass weniger attraktive 
Standorte durch attraktivere Standorte aufgewogen werden.

2 
 
Die Sicherung der Bestandsstationen ist bei der Entwicklung des Carsharing-Kon-
zepts berücksichtigt worden. Durch das Carsharing-Gesetz müssen sie zwar im erst-
maligen Losverfahren neu ausgeschrieben werden, es werden aber keine neuen Stati-
onen in ihrem unmittelbaren Umfeld angeboten. Die Bestandsstationen bleiben somit 
weiterhin Bestandteil der von der Verwaltung angebotenen Carsharingflächen. 
Zu Frage 2: 
Die Umsetzung des Carsharing-Konzepts erfolgt wie bei Frage 1 beschrieben in Lo-
sen. Die Erfahrungen der Stadt Bonn haben gezeigt, dass eine stoßweise Umsetzung 
wegen des ausgelasteten Fahrzeugmarkts nicht möglich ist. Daher wird mit einer stu-
fenweisen Umsetzung geplant, die es den Anbietenden ermöglichen soll, die neuen 
Carsharing-Stationen sukzessive aufzufüllen. Daher kann derzeit nicht seriös abge-
schätzt werden, wann eine bestimmte Station unabhängig von ihrem Standort in ei-
nem bestimmten Los umgesetzt wird, weil das Los zunächst von einem Carsharing-
Betreibenden angenommen werden muss.  
Zu Frage 3: 
Die Themen Carsharing im öffentlichen Raum und das Raumbuch als Folge des Be-
schlusses zum Aufbau eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen wurden im Ent-
wicklungsprozess des Carsharing-Konzepts gemeinsam bearbeitet. Somit sind die Be-
lange des Raumbuchs bei der Bestimmung potenzieller Carsharing-Stationen sowohl 
auf Makro- als auch auf Mikroebene berücksichtigt worden.  
  
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

26.11.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3634/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.11.2024
Erstellt
15.11.2024 12:24