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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2024, betr. „Carsharing im öffentlichen Raum“ (AN/1456/2024)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3634/2024 vom 25.11.2024
Stand: Am 26.11.2024 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 25.11.2024 3634/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 26.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2024, betr. „Carsharing im öffentlichen Raum„ (AN/1456/2024) Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand, insbesondere zur Sicherung des Bestandes der Carsharing-Angebote dar? 2. Wann erfolgt die Ausweitung des Carsharing-Systems in den Außenbezirken und den Quartieren? Bitte bezogen auf Stadtbezirke mit Jahresangaben hinterlegen. 3. Wie wird das Carsharing an Mobilstationen etabliert?“ Antwort der Verwaltung: Sachstand: Das Carsharing-Konzept befindet sich in der Ausarbeitung. Um u.a. den Anforderun- gen des Carsharing-Gesetzes genüge zu tragen, wird derzeit ein diskriminierungs- freies Verfahren zur Zuteilung der einzelnen Carsharing-Stationen an verschiedene Betreibende entwickelt. Zu Frage 1: Seit dem letzten Sachstandsbericht im Mai 2023) hat das beauftragte Büro die zur Verfügung gestellten Daten (Einwohnerdichte, Pkw-Besitz, etc.) verarbeitet und ver- schiedene Carsharing-Potenziale im Stadtgebiet festgestellt. Die daraus resultieren- den, potenziellen Carsharing-Stationen sind gemäß Vorlage 1630/2021 Punkt 3 im Abschnitt „Weiteres Vorgehen“ zu Losen zusammengestellt worden. Die Lose beinhal- ten Stationen mit höherem und geringerem Potenzial, sodass weniger attraktive Standorte durch attraktivere Standorte aufgewogen werden. 2 Die Sicherung der Bestandsstationen ist bei der Entwicklung des Carsharing-Kon- zepts berücksichtigt worden. Durch das Carsharing-Gesetz müssen sie zwar im erst- maligen Losverfahren neu ausgeschrieben werden, es werden aber keine neuen Stati- onen in ihrem unmittelbaren Umfeld angeboten. Die Bestandsstationen bleiben somit weiterhin Bestandteil der von der Verwaltung angebotenen Carsharingflächen. Zu Frage 2: Die Umsetzung des Carsharing-Konzepts erfolgt wie bei Frage 1 beschrieben in Lo- sen. Die Erfahrungen der Stadt Bonn haben gezeigt, dass eine stoßweise Umsetzung wegen des ausgelasteten Fahrzeugmarkts nicht möglich ist. Daher wird mit einer stu- fenweisen Umsetzung geplant, die es den Anbietenden ermöglichen soll, die neuen Carsharing-Stationen sukzessive aufzufüllen. Daher kann derzeit nicht seriös abge- schätzt werden, wann eine bestimmte Station unabhängig von ihrem Standort in ei- nem bestimmten Los umgesetzt wird, weil das Los zunächst von einem Carsharing- Betreibenden angenommen werden muss. Zu Frage 3: Die Themen Carsharing im öffentlichen Raum und das Raumbuch als Folge des Be- schlusses zum Aufbau eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen wurden im Ent- wicklungsprozess des Carsharing-Konzepts gemeinsam bearbeitet. Somit sind die Be- lange des Raumbuchs bei der Bestimmung potenzieller Carsharing-Stationen sowohl auf Makro- als auch auf Mikroebene berücksichtigt worden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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