3634/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2024, betr. „Carsharing im öffentlichen Raum“ (AN/1456/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3103 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/3
Vorlagen-Nummer 25.11.2024
3634/2024
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Verkehrsausschuss 26.11.2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 29.10.2024, betr. „Carsharing im öffentlichen Raum„
(AN/1456/2024)
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
„1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand, insbesondere zur Sicherung des
Bestandes der Carsharing-Angebote dar?
2. Wann erfolgt die Ausweitung des Carsharing-Systems in den Außenbezirken
und den Quartieren? Bitte bezogen auf Stadtbezirke mit Jahresangaben
hinterlegen.
3. Wie wird das Carsharing an Mobilstationen etabliert?“
Antwort der Verwaltung:
Sachstand:
Das Carsharing-Konzept befindet sich in der Ausarbeitung. Um u.a. den Anforderun-
gen des Carsharing-Gesetzes genüge zu tragen, wird derzeit ein diskriminierungs-
freies Verfahren zur Zuteilung der einzelnen Carsharing-Stationen an verschiedene
Betreibende entwickelt.
Zu Frage 1:
Seit dem letzten Sachstandsbericht im Mai 2023) hat das beauftragte Büro die zur
Verfügung gestellten Daten (Einwohnerdichte, Pkw-Besitz, etc.) verarbeitet und ver-
schiedene Carsharing-Potenziale im Stadtgebiet festgestellt. Die daraus resultieren-
den, potenziellen Carsharing-Stationen sind gemäß Vorlage 1630/2021 Punkt 3 im
Abschnitt „Weiteres Vorgehen“ zu Losen zusammengestellt worden. Die Lose beinhal-
ten Stationen mit höherem und geringerem Potenzial, sodass weniger attraktive
Standorte durch attraktivere Standorte aufgewogen werden.
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Die Sicherung der Bestandsstationen ist bei der Entwicklung des Carsharing-Kon-
zepts berücksichtigt worden. Durch das Carsharing-Gesetz müssen sie zwar im erst-
maligen Losverfahren neu ausgeschrieben werden, es werden aber keine neuen Stati-
onen in ihrem unmittelbaren Umfeld angeboten. Die Bestandsstationen bleiben somit
weiterhin Bestandteil der von der Verwaltung angebotenen Carsharingflächen.
Zu Frage 2:
Die Umsetzung des Carsharing-Konzepts erfolgt wie bei Frage 1 beschrieben in Lo-
sen. Die Erfahrungen der Stadt Bonn haben gezeigt, dass eine stoßweise Umsetzung
wegen des ausgelasteten Fahrzeugmarkts nicht möglich ist. Daher wird mit einer stu-
fenweisen Umsetzung geplant, die es den Anbietenden ermöglichen soll, die neuen
Carsharing-Stationen sukzessive aufzufüllen. Daher kann derzeit nicht seriös abge-
schätzt werden, wann eine bestimmte Station unabhängig von ihrem Standort in ei-
nem bestimmten Los umgesetzt wird, weil das Los zunächst von einem Carsharing-
Betreibenden angenommen werden muss.
Zu Frage 3:
Die Themen Carsharing im öffentlichen Raum und das Raumbuch als Folge des Be-
schlusses zum Aufbau eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen wurden im Ent-
wicklungsprozess des Carsharing-Konzepts gemeinsam bearbeitet. Somit sind die Be-
lange des Raumbuchs bei der Bestimmung potenzieller Carsharing-Stationen sowohl
auf Makro- als auch auf Mikroebene berücksichtigt worden.
Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3634/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.11.2024
- Erstellt
- 15.11.2024 12:24