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0003/2020

220. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz-Elsdorf Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf

Mitteilung Ausschuss 06.03.2020

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Anlage 4 Begründung

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3

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Anlage 2

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Anlage 1 Lageplan

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Anlage 3a ASB-Optionsfläche

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Anlage 4 Begründung

103793 Zeichen

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A N L A G E  4  
220. FNP Fuchs kaule Gries080120Sa 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur  
220. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Porz  
Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf 
 
hier: Änderung der Darstellung „Fläche für Landwirtschaft“ in 
„Wohnbaufläche“  
 
1. Gebietsbeschreibung 
 
Das Gebiet der 220. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil Porz-Elsdorf im Os-
ten von Köln und gehört zum Stadtbezirk Porz. Das Änderungsgebiet umfasst eine landwirt-
schaftliche Fläche, die überlagert wird mit einer Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen 
(abgegrenzt durch eine T-Linie). Östlich grenzt bereits eine Wohnbauflächendarstellung an. Das 
Änderungsgebiet ist eine Teilfläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule und 
hat eine Größe von circa 6.400 m². 
 
 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
 
Innerhalb der Stadt Köln besteht ein stetiger Bedarf an neuem Wohnraum. In dem vom Rat der 
Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wird 
der Neubaubedarf für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 auf 52.100 Wohneinheiten bezif-
fert.  
 
Das Bebauungsplanplangebiet ist Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 2015 und soll einer 
erstmaligen baulichen Entwicklung für eine Wohnnutzung zugeführt werden. Im Wohnungsbaupro-
gramm 2015 wird für die Fläche des Bebauungsplangebietes (Kennzeichnung: W 708-004) ein 
Wohnungsbaupotenzial von 80 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern vorgesehen. Für 
das Bebauungsplangebiet hat eine Mehrfachbeauftragung stattgefunden; auf der Grundlage des 
Siegerentwurfs wird zurzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan erarbeitet.  
 
Das Bebauungsplangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln zum überwiegenden 
Teil, mit Ausnahme eines kleinen Dreiecks im Westen, als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Umset-
zung der planerischen Zielsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im o. g. westli-
chen Teilbereich erforderlich. Mit der FNP-Änderung im Parallelverfahren sollen die planerischen 
Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen 
des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann. 
 
Im vorliegenden Verfahren wurde seitens des Trägers der Landschaftsplanung Widerspruch ein-
gelegt. Die Zurücknahme des Widerspruchs wurde an einen Vorbehalt geknüpft, der eine Zu-
stimmung seitens Politik und Bezirksregierung hinsichtlich einer Optionsfläche für einen Allgemei-
nen Siedlungsbereich in der laufenden Überarbeitung des Regionalplans vorsieht. Dieser wird 
unter Punkt 5.2 näher erläutert.  
 
 
3. Verfahrensverlauf 
 
Das Änderungsverfahren wird als förmliches Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Absatz 1 BauGB 
betrieben. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB im 
Verfahren zur 220. Änderung des Flächennutzungsplans soll verzichtet werden, da die Planung

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bereits auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfs der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ein 
Umweltbericht wird gemäß § 2 a BauGB Bestandteil der Begründung der Änderungsplanung. 
 
Der Einleitungsbeschluss und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung zum Bebauungsplanverfahren wurden in der Bezirksvertretung (BV 7) am 10.12.2013 und 
im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 12.12.2013 getroffen. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren fand nach Modell 2 vom 
08.04. bis zum 15.04.2014 (Abendveranstaltung am 08.04.2014) statt. Die Beteiligung der Träger 
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte vom 24.01. bis 28.02.2014 (Scoping am 
12.02.2014). Im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zum vorgenannten Be-
bauungsplanentwurf gingen keine flächennutzungsplanrelevanten Stellungnahmen ein. 
 
Der Vorgabenbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde in der BV 7 am 08.11.2016 und im 
StEA am 15.12.2016 getroffen.Hierzu gab es einenAuftrag an die Verwaltung, für den Bereich des 
städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf– auf Basis des 
städtebaulichen Planungskonzeptes des Siegerentwurfes der Mehrfachbeauftragung einen Be-
bauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz aus-
zuarbeiten. Auf Grundlage des Vorgabenbeschlusses legte der Träger der Landschaftsplanung 
Widerspruch ein (siehe Kapitel 5.2).  
 
Mit den vorliegenden Unterlagen soll jetzt das FNP-Änderungsverfahren durchgeführt werden. Ziel 
ist es, das Änderungsverfahren unabhängig vom Bebauungsplanverfahren zu betreiben und die-
ses zeitlich so zügig durchzuführen, dass rechtzeitig zum Satzungsbeschluss des Bebauungspla-
nes die Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksregierung vorliegt. 
 
 
4. Darstellung im Flächennutzungsplan  
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist für den Großteil des Bebauungsplangebietes eine 
Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit im Wesentlichen aus dem Flächennut-
zungsplan entwickelt. Lediglich eine kleine Fläche im westlichen Bereich des Plangebietes, west-
lich des Wirtschaftsweges, ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft und als 
Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Nachrichtlich ist das Landschafts-
schutzgebiet (LSG 21) dargestellt.   
 
Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung. Die bisherige Darstellung einer Flä-
che für die Landwirtschaft soll in eine Wohnbauflächendarstellung geändert werden. Die  Vorrang-
fläche für Kompensationsmaßnahmen soll entsprechend auf die Grenze der Wohnbaufläche zu-
rück genommen werden. Die entgegenstehenden Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplanes treten nach Rechtskraft des nachgeordneten Bebauungsplanes entsprechend zu-
rück, sofern der Träger der Landschaftsplanung im Verfahren zur 220. Änderung des Flächennut-
zungsplanes nicht widerspricht. 
 
Im vorliegenden Verfahren wurde seitens des Trägers der Landschaftsplanung Widerspruch ein-
gelegt. Die Zurücknahme des Widerspruchs wurde an einen Vorbehalt geknüpft. Dieser wird unter 
Punkt 5.2 näher erläutert.

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5. Berücksichtigung anderer Planungen 
 
5.1 Regionalplan 
 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der Geltungsbe-
reich mit Freiraumfunktionen belegt. Zum einen ist der Bereich als "Regionaler Grünzug" darge-
stellt, zum anderen ein Bereich für die landschaftsorientierte Erholung. Daher sind in der Planung 
die regionalplanerischen Belange zu berücksichtigen. 
 
5.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist das Plangebiet als Landschaftsschutzgebiet 21 (Frei-
räume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch) aus. Es werden bestimmte 
Pflegemaßnahmen (Nummer 7.4-09) festgelegt. 
 
Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergän-
zung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende 
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechen-
den Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsver-
fahren dem entsprechenden FNP-Änderungsverfahren nicht widersprochen hat.  
Der Träger der Landschaftsplanung hat im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren Widerspruch 
eingelegt. Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche in beschriebener Dreiecksform wider-
spricht den Vorgaben des Landschaftsplans und ist mit seinen Festsetzungen nicht vereinbar.  
Es wurde daraufhin die Rücknahme des Widerspruchs mit einem Vorbehalt verknüpft. Der Vorbe-
halt bezieht sich auf eine im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung ermittelte Optionsfläche ei-
nes Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) der Kennung 7-708-004, die sich im unmittelbaren 
nordwestlichen Anschluss an das geplante Wohngebiet befindet.  
Die Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird seitens der Bezirksre-
gierung Köln in Abstimmung mit dem Regionalrat vorbereitet. Die Verwaltung hat in einem dritten 
Arbeitsschritt Flächenbedarfe für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbli-
che und industrielle Nutzungen (GIB) vorgeschlagen. Eine dieser ASB-Flächendarstellung ist die 
o. g. Optionsfläche 7-708-004. Findet der Flächenvorschlag grundsätzlich Zustimmung seitens 
Politik (Ds-Nr. 2887/2019) und Bezirksregierung und soll im Regionalplan übernommen werden, 
ist der Widerspruch obsolet (Anlage 3a). 
 
5.3 Bebauungsplan-Entwurf - Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf 
 
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung befindet sich zur Schaffung von Planungsrecht 
ein Bebauungsplanverfahren im Verfahren. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht die 
Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten vor. Daneben sind private und öffentliche Grünflä-
chen geplant. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über öffentliche und private Verkehrsflächen. 
Ziel der Planung ist es, dem hohen Bedarf an städtischen Wohnraum Rechnung zu tragen. 
 
 
6. Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan  
 
6.1 Bestehende Nutzungen 
 
Das Plangebiet wird derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Lediglich im östlichen Bereich 
sind einige Gehölzstrukturen, Lagergebäude sowie ein Weg vorhanden. 
 
Die Umgebung des Plangebietes ist im Osten und Süden geprägt durch in der Regel zwei- bis 
dreigeschossige Wohngebäude. Im Süden und im Westen grenzt das Plangebiet an landwirt-
schaftliche Nutzfläche bzw. an ein Landschaftsschutzgebiet an. Die Feldwege im Umfeld des

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Plangebiets dienen der landschaftsbezogenen Naherholung und erschließen das angrenzende 
Landschaftsschutzgebiet. 
 
6.2 Städtebauliche Planung  
 
Der Bereich der 220. FNP-Änderung ist im Zusammenhang zu sehen mit dem städtebaulichen 
Konzept, das auf der Grundlage des Ergebnisses einer Mehrfachbeauftragung entwickelt wurde. 
Der Siegerentwurf ist im Folgenden abgebildet: 
 
 
Abb. 1: Überlagerung des Siegerentwurfs und der bisherigen Darstellung des FNP

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Der Änderungsbereich ist nicht selbstständig entwickelbar und ist für die Umsetzung des Gesamt-
konzeptes erforderlich.  
 
Städtebauliches Ziel ist es, auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues Wohn-
quartier mit unterschiedlichen Wohnformen wie Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern 
zu entwickeln. Im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche Spielplatzfläche kombi-
niert mit einem Versickerungsbereich für Starkregenereignisse geplant. Besondere Bedeutung 
spielt die Ortsrandausbildung nach Westen als Übergang zur freien Landschaft. 
 
Das städtebauliche Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sieht ein Mix an unter-
schiedlichen Bauformen vor. Insgesamt sind 226 Wohneinheiten vorgesehen, die sich auf Mehr-
familienhäuser mit bis zu vier Vollgeschossen, Stadtvillen sowie Doppel- und Reihenhäuser vertei-
len.  
 
Die Erschließung erfolgt über eine öffentliche Planstraße sowie über private Stichstraßen. Es ist 
eine gute Fuß- und Radewegevernetzung innerhalb des Plangebietes und zur Anbindung an die 
Umgebung geplant. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den jeweiligen privaten Grundstü-
cken nachgewiesen. Darüber hinaus sind Besucherparkplätze im öffentlichen Straßenraum vor-
gesehen.  
 
 
7. Auswirkungen der Planänderung / Umweltbelange 
 
Erläuterung zu den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 
BauGB:  
(hier: Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen) 
Es besteht eine Begründungs- und Abwägungspflicht gemäß § 1a Absatz 2 BauGB bezüglich der 
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche im Sinne von § 201 BauGB: 
 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen) wird der Neubaubedarf für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 auf 52.100 
Wohneinheiten beziffert. Somit lastet auf der Bereitstellung von neuem Wohnraum im Stadtgebiet 
Köln ein hoher Realisierungsdruck, der es erforderlich macht, auch in kleinem Maßstab neue 
Wohnbauflächen an geeigneter Stelle zügig zu etablieren.  
 
Bei einer Plangebietsgröße des Bebauungsplanes von insgesamt 51.000 m² kommt es im westli-
chen Bereich zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen in einer Grö-
ßenordnung von rund 6.400 m². Die beackerte Fläche ist im Flächennutzungsplan von 1982 zu-
dem als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Die dreieckige Teilfläche liegt 
im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln, der hier das Landschaftsschutzgebiet L 21 "Frei-
räume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rrh." festsetzt. Mit der vorliegenden Änderung 
des Flächennutzungsplanes verkleinert sich die Fläche dieses Landschaftsschutzgebietes.  
 
Die hier diskutierte Landwirtschaftsfläche wird bereits an drei Seiten von (teils zukünftigen) Sied-
lungsrändern begrenzt. Durch die Inanspruchnahme dieser Fläche kann dem Bedarf an zusätzli-
chen Wohnbauflächen gefolgt werden und gleichzeitig eine behutsame Ortsrandabrundung erfol-
gen.

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8. Umweltbericht 
 
A Einleitung 
Für das Flächennutzungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetz-
buch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz  6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die 
Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß §  2a BauGB und der A nlage 1 zum BauGB 
dargestellt. 
 
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes 
Das Gebiet der 220. Flächennutzungsplan-Änderung liegt im Stadtteil Porz-Elsdorf im Osten von 
Köln und gehört zum Stadtbezirk Porz. Ziel der FNP -Änderung ist die Umwandlung einer Fläche 
für die Landwirtschaft hin zu Wohnbauflächen. Das Änderungsgebiet umfasst eine landwirtschaftli-
che Fläche, die überlagert wird mit einer Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen (T -Linie). 
Östlich grenzt bereits eine Wohnbauflächendarstellung an. Das Änderungsgebiet ist eine Teilfläche 
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf. Das Änderungsge-
biet hat eine Größe von circa 6.400 m². 
 
8.2 Bedarf an Grund und Boden 
 
Bestandsnutzung in m² geplante Vorhaben  in m² 
Ackerland 6.400 Wohnbauflächen, zugeordnete E r-
schließung und Grünflächen 
6.400 
 
8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele 
des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU -Schutzziele finden sich im W e-
sentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhaltepla-
nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – 
Arten-, Landschafts - und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden-
schutz, Schutz vor bzw. Umgan g mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, 
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben 
greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von 
Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwas-
serdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-
Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln 
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der 
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan -
Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwar-
ten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.

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B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen  
 
8.4. Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formuli e-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Inhalten der 220. Flächennutzungsplan -Änderung 
„Fuchskaule in Köln -Elsdorf“. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umset-
zung der FNP -Änderung auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf 
die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. 
Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche a nzunehmende Einwir-
kungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umwel t-
auswirkungen beschrieben. 
 
8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Köln -Porz-Elsdorf unmittelbar am  südlichen Rand der 
bestehenden Bebauung in der Flur 1 der Gemarkung Elsdorf. Es wird intensiv als Ackerland b e-
wirtschaftet. 
Das Plangebiet der FNP-Änderung wird im Norden durch die Friedrich-Hirsch-Straße und die an-
grenzende Reihenhaus- und Blockbebauung abgegrenzt. Im Osten grenzen derzeit noch acke r-
baulich genutzte Offenlandflächen mit Zweckbestimmung Wohnbebauung an. 
Im Westen grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Flächen (Ackerland) (siehe Bestandskarte 
Biotoptypen im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
„Fuchskaule“). 
 
8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante) 
In der Nullvariante verbleibt das Plangebiet als landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche mit den 
landschaftsplanerischen Belegungen als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen. 
 
8.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Pla-
nung 
Geplant ist die Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft hin zu Wohnbauflächen. Diese ist 
Teilfläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule. 
Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist für den Großteil dieses Bebauungsplang e-
bietes, nämlich die zwischen der Fläche der geplanten FNP -Änderung und dem westlichen Orts-
rand von Elsdorf liegende Offenlandfläche, bereits eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Beba u-
ungsplan ist somit im Wesentlichen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Lediglich eine kleine 
Fläche im westlichen Bereich des Plangebietes, westlich des Wirtschaftsweges, ist im Flächennut-
zungsplan als Fläche für die Landwirtschaft und als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen 
dargestellt. Nachrichtlich ist das Landschaftsschutzgebiet (LSG 21) dargestellt.  
Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung. Die bisherige Darstellung einer Flä-
che für die Landwirtschaft soll in eine Wohnbauflächendarstellung geändert werden. Die überl a-
gernde Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen  soll entsprechend auf die Grenze der 
Wohnbaufläche zurück genommen werden. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes tritt nach 
Rechtskraft des nachgeordneten Bebauungsplanes entsprechend zurück.

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8.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 
 
8.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landnaturschutzgesetz NRW 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Zur Tierwelt des Bebauungsplangebietes liegen Ergebnisse von Sonderuntersuchungen zur 
Avifauna aus der Brutperiode 2015 und zur Fledermausfauna aus dem Sommerhalbjahr 2015 im 
Rahmen der Durchführung einer Artenschutzprüfung vor. Die Bewertung der Tierarten erfolgt ge-
mäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und 
Verbraucherschutz NRW. Die Ergebnisse werden nachfolgend aufgeführt. 
Avifauna 
Zur Bewertung des Artenpotenzials erfolgte eine flächendeckende Brutzeiterfassung des gesam-
ten Artenspektrums in sechs Begehungen  tagsüber und zwei Abend -/Nachtbegehungen zur Er-
fassung von Eulenvögeln und Wachtel bzw. Rebhuhn. 
Die zeitliche Anordnung der Begehungen folgte den Vorgaben von Südbeck et al. (2005) bezüglich 
der artspezifischen Erhebungszeiträume.  
Die Begehungen wurden in der Brutsaison 2015 jeweils bei trocke ner Witterung und geeigneten 
Beobachtungsbedingungen (windstill bis max. schwacher Wind) durchgeführt. 
Im Rahmen von sechs Begehungen tagsüber und 2 Abend-/Nachterfassungen wurden insgesamt 
36 Vogelarten konkret nachgewiesen.  
Das Vogelartenspektrum des FN P-Änderungsgebietes setzt sich aus der für Agrarlandschaften 
typischen Avifauna zusammen. Außerdem wurden Arten beobachtet, die das Gebiet unabhängig 
von seiner Biotopstruktur im Zuge von Transferflügen zwischen dem Rhein und anderen Gewä s-
serkomplexen oder als Durchzügler mehr oder weniger ausschließlich überfliegen (z. B. Fischad-
ler, Graureiher). 
Innerhalb des FNP-Änderungsgebietes wurde als Brutvogel ausschließlich die Feldlerche festge-
stellt. Diese besiedelt mit einem Brutrevier die offene Ackerflur im Bereich der Änderungsfläche 
und der östlich und südwestlich angrenzenden Ackerfläche. 
Die Feldlerche ist in NRW als planungsrelevante Vogelart eingestuft. Weitere planungsrelevante 
Arten kommen im Plangebiet nur als Nahrungsgäste (Sperber, Mehlschwalbe) od er Durchzügler 
(Fischadler, Graureiher) vor.  
Außerhalb des Plangebietes wurde die Rauchschwalbe als weitere in NRW planungsrelevante 
Vogelart festgestellt. 
In  der Anlage 1 zum Umweltbericht, Tabelle 1 sind die im Zuge der Avifaunauntersuchung in der 
Brutperiode 2015 im Bereich der FNP -Änderungsfläche nachgewiesenen Vogelarten mit Schutz-
status und Gefährdungskategorie aufgeführt.  
 
Fledermausfauna 
Zur Bewertung des Artenpotenzials erfolgten im Sommerhalbjahr 2015 insgesamt 6 Abend -
/Nachtkartierungen im Untersuchungsgebiet. Das Fledermaus-Artenspektrum wurde mittels Sicht- 
und Ultraschalldetektor-Beobachtung erfasst. 
Nach Feststellung fliegender Fledermäuse erfolgte die Bestimmung durch visuelle Erfassung von 
Silhouette, Größe, Flughöhe, Flugverhalten und, s ofern erkennbar, Fellfärbung (Klawitter & Vie r-
hausen 1981). Die akustische Bestimmung mit Ultraschalldetektoren richtet sich nach Ahlén (1990 
a, b), Tupinier (1996), Barataud (2015), LIMPENS & ROSCHEN (2005) und Skiba (2009). Anhand 
von Flugverhalten und F ledermausaktivität wurden die vorgefundenen Landschaftsstrukturen auf 
ihre Nutzung als Fledermaus-Teilhabitate (Flugstraßen, Jagdhabitate) beurteilt.

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Die Kartierungen fanden bei günstiger Witterung statt. 
In dem Bebauungsplangebiet dominiert die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Andere Ar-
ten wurden während der sechs Begehungen nicht nachgewiesen.  
In der Anlage 1, Tabelle 1 wird die Zwergfledermaus mit Schutzstatus und Gefährdungskategorie 
aufgeführt. 
 
 
Im Vergleich mit anderen Untersuchungsgebieten war die Aktivitätsdichte eher gering. Es wurden 
an allen Untersuchungsabenden nur wenige durchfliegende Zwergfledermäuse detektiert. Einzel-
ne, jagende Tiere wurden an mehreren Untersuchungsabenden am Rand des Gebüschs „Auf dem 
Stallberg“, bei der Grünfläche im Norden der Gilsonstraße und bei den Obstwiesen im Süden des 
Untersuchungsgebiets nachgewiesen.  
Während der Kartiergänge 2015 wurden keine Hinweise auf eine Besiedlung potenzieller Bau m-
quartiere (Ausflüge, schwärmende Fledermäuse) durch Fledermäuse gefunden. 
Gebäudequartiere der Zwergfledermaus befinden sich mutmaßlich in den Siedlungen des näheren 
Umfelds. Potenzielle Quartiere sind theoretisch hinter der Verschalung an einem Haus und im 
Dachbereich eines Unterstandes nördlich des Spielplatzes, im Flachdach des Hauses an der Ecke 
Frankfurter Straße/Friedrich-Hirsch-Straße, sowie an den Hofgebäuden in der Gilsonstraße, Haus-
nummer 81. Direkte Hinweise (ausfliegende Fledermäuse) auf derzeitig genutzte Gebäudequartie-
re im Umfeld des Plangebiets wurden während der Kartierungen 2015 nicht gefunden. 
Von hoher Bedeutung für die Zwergfledermaus als Nahrungshabitat und z.T. mit Quartierpotenzial 
sind folgende Fundorte im Untersuchungsraum Planung Köln-Fuchskaule (vgl. Bestandskarte Fle-
dermäuse im Anhang): 
 Obstwiese im Südwesten 
 Grünfläche in der Siedlung, im Norden der Gilsonstraße 
 Westrand des Gebüschs „Auf dem Stallberg“ 
 Südrand des Gebüschs „Auf dem Stallberg“. 
Das Untersuchungsgebiet weist mehrere linienförmige Ge hölzstrukturen auf, die als Leitstruktur 
fungieren können z.B. Gehölzränder westlich der Siedlung an der Gilsonstraße und Ränder des 
Gebüschs im Nordwesten der Untersuchungsgebiets.  
Ein Nachweis zu einer Nutzung der o.g. linienförmigen Strukturen als Flug straße gelang 2015 
nicht. 
Im FNP-Änderungsgebiet selbst wurden im Zuge der Erhebung keine Fledermausaktivitäten fest-
gestellt.  
 
  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung erhalten. Das Bruthabitat der Feld-
lerche würde wie vorhanden bestehen bleiben. Das Nahrungshabitat der Zwergfledermaus würde 
erhalten bleiben. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
In der Planvariante werden Teilflächen des Gebietes durch Wohnbebauung als Tierlebensräume 
beseitigt bzw. stark beeinträchtigt. Teilflächen werden durch Umwandlung in Gartenareale weiter-
hin intensiv bis mäßig intensiv weitergenutzt (Nutzgartenbeete, Zierrasen, Staudenbeete). Sie er-
füllen für störungsunempfindliche, allgemein häufige Arten Lebensraumfunktionen. Im Bereich der 
vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen ist die Besiedlung durch gehölzbewohnende V o-
gelarten der halboffenen Siedlungen sowie eine Nutzung der Gehölzstrukturen als Nahrungshabi-
tat und Leitstruktur für einheimische Fledermausarten zu erwarten.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, Dach-
begrünung, innere Durchgrünung mit Hecken, Retention von Oberflächenwasser etc.) werden im 
Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens in einem Landschaftspflegerischen Fach-
beitrag erarbeitet. 
Ebenso werden hier auf Grundlage einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung anhand der Biotopwert-
entwicklung erforderliche externe Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet. 
Gemäß Fachbeitrag Artenschutz Stufe II zum Bebauungsplan ist das Auftreten von projektbeding-
ten Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum 
relevanten besonders geschützten Arten durch Vermeidungsmaßnahmen und vorgreifende Au s-
gleichsmaßnahmen zu vermeiden. 
Das FNP -Änderungsgebiet betrifft dabei eine Vermeidungsmaßnahme zur Baufeldräumung (Be-
achtung von Vogelbrutzeiten) sowie eine CEF-Maßnahme zum Ausgleich des Feldlerchenbrutre-
vierverlustes. 
 
Bewertung:  
Die Bestimmungen des gesetzlichen Artenschutzes werden eingehalten. Es verbleiben keine e r-
heblichen faunistischen Beeinträchtigungen. 
Durch die geplante Etablierung von randlichen Gehölzen und die Umsetzung einer externen Aus-
gleichsmaßnahme im benachbarten Ackerlandkomplex werden als Tierhabitate wertvolle Lebens-
räume und wirkungsvolle Vernetzungsstrukturen neu geschaffen. 
 
8.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Landnaturschutzgesetz NRW Baumschutzsat-
zung Stadt Köln 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Arten und Biotope 
Im Sommer 2015 wurde im Plangebiet und seiner näheren Umgebung der Bestand der vorko m-
menden Biotoptypen erfasst und in 2017 nochmals hinsichtlich ggfls. eingetretener Veränderungen 
überprüft. Die Bestandsbewertung wurde auf der Grundlage des Bewertungsverf ahrens nach 
Sporbeck durchgeführt. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens VBP „Fuch s-
kaule“ wurden Bestandskarte der Biotoptypen im LFB in Anlehnung an den für die Stadt Köln gülti-
gen Biotoptypen-Code dargestellt. 
Im Einzelnen kommen im Planung sraum folgende Biotoptypen vor (jeweils mit Benennung der 
Kürzel nach Köln-Code und Sporbeck): 
Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereiches der FNP-Änderung  
Acker (LW1 / HA0) 
Die gesamte FNP -Änderungsfläche wird aktuell als Ackerland bewirtschaftet. Als Kulturarten k a-
men im Verlauf der Vorjahre Zuckerrüben, Mais und Getreide zum Anbau. Die Wildkrautflora ist 
aufgrund der Intensivnutzung nur schwach ausgeprägt. Je nach Kulturart  sind Hackfrucht- oder 
Getreideunkrautgesellschaften vorherrschend, die allerdings aufgrund der Intensivnutzung nur ar-
tenarm ausgebildet sind.

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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ack erbauliche Nutzung mit entsprechender Artenarmut an 
Wildpflanzen erhalten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung als Wuchsorte von Pflan-
zen beseitigt. Teilflächen werden durch Umwandlung in Gartenareale weiterhin intensiv bis mäßig 
intensiv weitergenutzt (Nutzgartenbeete, Zierrasen, Staudenbeete). Im Bereich der vorgesehenen 
randlichen Anlage von Gehölzstrukturen wird die Entwicklung einer mäßig naturnahen Veget a-
tionsentwicklung initiiert. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, Dach-
begrünung, innere Durchgrünung mit Hecken, Retention von Oberflächenwasser etc.) werden im 
Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens in einem Landschaftspflegerischen Fach-
beitrag erarbeitet. 
Ebenso werden hier auf Grundlage einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung anhand der Biotopwert-
entwicklung erforderliche externe Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet. 
 
Bewertung:  
Für die Pflanzenartenvielfalt ergeben sich aus der Planumsetzung keine erheblichen Beeinträchti-
gungen. Bestandsgefährdete Arten sind nicht betroffen.  
 
8.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1 BauGB 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aktuell handelt es sich um eine Randzone intensiv landwirtschaftlich genutzter Freiflächen im d i-
rekten Anschluss an bestehende Wohnbausiedlungsflächen. Die Flächen sind unversiegelt und es 
liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Fläche als landwirtschaftlich genutzte Freifläche mit entsprechen-
den Funktionen für den Naturhaushalt und die Umwelt. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante geht die Fläche als Freifläche und landwirtschaftliche Produktionsfläche verlo-
ren. Stattdessen entstehen Wohnbauflächen, Verkehrs- und Grünflächen. 
Die Funktionen für Naturhaushalt und Umwelt gehen auf überbauten und versiegelten Flächen 
komplett verloren. Auf den Grünflächen und Gärten innerhalb des Wohngebietes können je nach 
Ausprägung und Nutzungsintensität die Funktionen erhalten oder sogar verbessert werden. 
Aufgrund der Randlage an bestehender Bebauung und der kleinräumigen Ausdehnung sind keine 
Zerschneidungs- oder Fragmentierungseffekte zu erwarten.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens werden geeignete Vermeidungs- und 
Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages sowie weite-
rer begleitender Fachplanungen/-gutachten (Wasser, Boden, Lärm etc.) erarbeitet und festgesetzt. 
   
Bewertung:  
Der Flächenverlust im Umfang von 0,6 ha wird aufgrund der verbleibenden Freiflächen im Bauge-
biet (GRZ voraussichtlich 0,4) und der begleitenden Vermeidungs - und Kompensationsmaßnah-
men als nicht erheblich bewertet.  
 
8.5.4 Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Den geologischen Untergrund bilden die fluviatilen Terrassen-Sande und -Kiese, die vom Rhein im 
Laufe des Quartärs als Niederterrasse aufgeschüttet wurden. Die durchschnittliche Mächtigkeit der 
Niederterrasse beträgt etwa 15 m. Charakteristisch sind kiesige Sande und sandige Kiese, die mit 
1-3 m mächtigem Hochflutlehm (Schluff mit unterschiedlichen Sandanteilen) überdeckt sind. Der 
tiefere geogene Untergrund wird von den tertiären Kölner Schichten gebildet. Diese werden aus 
dicht gelagerten Fein - und Mittel sanden aufgebaut, in die schluffige Tone eingeschaltet 
sind.Allgemein sind die Böden der rechtsrheinischen Niederterrasse  durch die Vorherrschaft von 
Braunerden charakterisiert. Je nach  Grundwassernähe bzw. Auflage von Flugsanden wechseln 
stärker vergleyte oder podsolidierte Braunerden. Aus mächtigen Hochflutlehmen entstanden Para-
braunerden, Braunerde oder Gley-Parabraunerde. Die Altrinnen innerhalb der Niederterrasse sind 
durch Gley, Auengley und Pseuogley sowie örtlich durch Niedermoorbildungen gekennzeic h-
net. Ebenfalls stärker vergleyt ist auf der rechtsrheinischen Seite durch zusickerndes Grundwasser 
der Bereich vor dem Anstieg zur Mittelterrasse.  
Für das Plangebiet des VBP Fuchskaule wurde ein bodenkundliches Gutachten sowie eine Ba u-
grunduntersuchung erstellt. Im überwiegenden Teil des Gebietes wurde umgelagerter Oberboden 
(Ackerboden) bis in 0,4 m Tiefe erbohrt. Im nördlichen Randbereich des Plangebietes wurde kiesi-
ges Auffüllungsmaterial in bis zu 2,6 m Mächtigkeit festgestellt. Im südlichen Randberei ch haben 
die Auffüllungen eine Mächtigkeit von 1 bis 2,1 m. Hier sind auch geringe Mengen an Fremdb e-
standteilen wie Ziegelbruch und Kohle beigemengt. Unterhalb des Oberbodens bzw. der Auffü l-
lungsmaterialien wurde Hochflutlehm bzw. sandig -kiesiges Sediment der Niederterrasse festg e-
stellt. 
Im FNP-Änderungsgebiet sind also Niederterrassenflächen mit (lehmigen) Hochflutsanden verbrei-
tet, die überwiegend lehmige, weitgehend entkalkte Sandböden mittlerer (bis hoher) Ertragsfähig-
keit aufweisen.  
Im Rahmen der Bode nbildung sind als Bodenhaupttyp Braunerden mit mittlerer Sorptionsfähigkeit 
und mittlerer nutzbarer Wasserkapazität entstanden: Das natürliche Bodengefüge ist im Plangebiet 
durch Ackerbaunutzung überformt worden. Der humose Ackerboden hat im Gebiet eine Mä chtig-
keit von etwa 0,4 m. Den Ackerböden des FNP -Änderungsgebietes kommt eine bedeutende Er-
tragsfunktion zu. Die Lebensraumfunktion des Bodens ist durch die intensive Landnutzung, ste l-
lenweise auch durch Fremdstoffe in Aufschüttungsmassen beeinträchtigt. Für die Böden besteht in 
vegetationsfreien Phasen die Gefahr des Austrages von schluffigen Bodenbestandteilen (Windero-
sion). Aufgrund seiner Lage in einer leichten Senke ist das Gebiet jedoch dahingehend nur mäßig 
empfindlich. 
Gemäß Bodenkarte BK50 NRW lieg t das FNP -Änderungsgebiet vollständig innerhalb eines Rau-
mes schutzwürdiger Böden.

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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleiben die unversiegelten Böden mit den bestehenden anthropogenen Vor-
belastungen aus Aufschüttungen und landwirtschaftlicher Nutzung (Bodenbearbeitung/ -
umlagerung, Bodenerosion, Stoffeinträge). 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante zerstören die Veränderungen der Oberflächengestalt (Bodenauf- und -abtrag) 
die gewachsenen (aber gestörten) Bodenhorizonte im bebaubaren Bereich des Gebietes. Boden-
wasserhaushalt und Sorptionseigenschaften der Böden werden durch Umschichtung und Übe r-
bauung erheblich und nachhaltig gestört. Es gehen durch die Flächenversiegelung im nachfolgen-
den Bebauungsplangebiet bisher biologisch aktive Böden auf Dauer verloren. Diese sind in ihren 
Funktionen als Filter, Wasserschutz, Pflanzen - und Tierlebensstätte, Ertragspotential, Wasse r-
versickerung und -verdunstung sowie Klimaregulierung nicht ersetzbar. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Durch sparsame Ausweisung der Wohngrundstücke und Beschränkung der versiegelten Flächen 
wird die Beanspruchung von ertragreichen Ackerböd en gemindert. Generell ist der nutzbare 
Oberboden bei Beginn der Erschließungs - und Baumaßnahmen zu sichern und für die örtliche 
Wiederverwendung vorzuhalten. 
Im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung muss eine Flächenversiegelung durch ent-
sprechende Maßnahmen, wie Entsiegelung, Rekultivierung oder Extensivierung von Böden au s-
geglichen werden. Dies ist im Plangebiet nicht möglich. 
Im Bereich der im nachfolgenden Bebauungsplan festzusetzenden Grünflächen werden die bislang 
stark gestörten und int ensiv genutzten Ackerböden der natürlichen Bodenentwicklung und –
regeneration überlassen. Im Vergleich zur Ausgangssituation findet hier somit eine Aufwertung 
natürlicher Bodenfunktionen statt. 
Teilflächen der nicht versiegelten Wohngrundstücke werden absehbar als Ziergärten mit dauerhaf-
ter Vegetation (Rasen, Gehölze) angelegt und unterliegen dann ebenfalls ohne Bodenbearbeitung 
einer zumindest mäßig naturnahen Bodenentwicklung. 
Im Bereich der externen Kompensationsfläche werden Nutzungsextensivierungen  erfolgen, die 
natürliche Bodenfunktionen fördern.  
 
Bewertung:  
Die absehbaren Beeinträchtigungen des Bodenpotenzials werden im Rahmen des nachfolgenden 
Bebauungsplanverfahrens analysiert und bewertet. Durch geeignete Minderungs- und Kompensa-
tionsmaßnahmen werden erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen möglichst vermieden. 
 
8.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)  
8.5.5.1 Oberflächenwasser 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, 
WRRL

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Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Plangebiet selbst weist keine natürlichen Oberflächengewässer auf.  
Am Nordrand des Plangebietes verläuft der Rheinkanal 2 etwa auf der Linie der Friedrich-Hirsch-
Straße. 
Weiter östlich des Plangebietes wird ein in  Nordrichtung verlaufender schmaler Gebietsstreifen 
etwa westlich des Verlaufes der B 8 (Frankfurter Straße) als Bereich mit niedriger Hochwasse r-
wahrscheinlichkeit angegeben (>HQ500; entspricht extremem Hochwasserereignis mit Rheinwas-
serstand 12,90 m am Pe gel Köln) (Hochwassergefahrenkarte https://www.steb -
koeln.de/hochwasser-und-ueberflutungsschutz/akutes-hochwasser/die-hochwassergefahrenkarte). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive acker bauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung 
von Oberflächenwasser erhalten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden auf Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in 
den Wasserhaushalt e rfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung von Versickerung und zu 
erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss.  
Auf Teilflächen werden die natürlichen hydrologischen Bodenfunktionen durch Umwandlung in 
Gartenareale mit dauerhafter Vegetation erhalten oder sogar gefördert. 
Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen und der Gestaltung von R e-
tentionsflächen mit Grünland- und Gehölzvegetation wird die Entwicklung mäßig naturnaher B o-
denwasserfunktionen ermöglicht. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch ent-
sprechende Festsetzungen begrenzt. Die Festsetzung von extensiver Dachbegrünung dient der 
Aufnahme und Evapotranspiration von Niederschlagswasser und trägt zur Minimi erung von A b-
fluss bei. 
Der beschleunigte Oberflächenwasserabfluss aus dem Plangebiet wird durch Anlage von R e-
tentionsflächen (Mulden-Rigolensystem, Rigolen, Versickerungsmulden) vermieden. Im Extremfall 
werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Ackerflächen abfließen können.  
Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal.  
 
Bewertung:  
Es sind keine natürlichen Oberflächengewässer direkt betroffen. Belastungen von Vorflutern wer-
den durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen Bebauungsplangebiet vermie-
den.  
 
8.5.5.2 Grundwasser 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):

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Das Plangebiet liegt unweit des Rheins im hydrogeologischen Teilraum „Terrassenebene des 
Rheins“. Bei Hochwasser steigt das Grundwasser in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand und der 
Entfernung zum Rhein zeitlich verzögert an.  
Als überregionale Grundwasserfließrichtung ist daher eine westlich zum Rhein gerichtete Str ö-
mung ausgebildet. Ausnahmen treten bei Hochwasserereignissen auf. Dann kehrt die Grundwas-
serfließrichtung beim Durchgang der Hochwasserwelle gänzlich um (M&P Ingen ieurgesellschaft 
2017). 
Im Plangebiet wurden keine grundwasserführenden Schichten festgestellt. 
Gemäß Auskunft der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (Kölner Pegel) vom 10.04.2017 kann sich 
bei einem Bemessungshochwasser von 11,90 m KP im ungünstigsten Fall ein Grundwasserstand 
von 44,50 mNN einstellen. Bei einer Mindesthöhenlage des Planänderungsgebietes von etwa 49,6 
mNN bedeutet dies einen minimalen Grundwasserflurabstand von 5,1 m unter der Geländeobe r-
kante. 
Der Grundwasserkörper „Niederung des Rheins“ wird hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes 
als gut, hinsichtlich des chemischen Zustandes als schlecht bewertet. Es handelt sich um einen 
Poren-Grundwasserleiter in silikatischen Kiesen und Sanden quartärer Sedimente. Die Durchläs-
sigkeit ist hoch eingestuft.  
Hieraus resultiert eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. 
Das Plangebiet liegt außerhalb ausgewiesener Wasserschutzzonen. Das nächstgelegene Wasser-
schutzgebiet „Westhoven“ liegt in mindestens 0,6 km Entfernung in nordöstlicher Richtung.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung 
von Oberflächenwasser und Grundwasserneubildung erhalten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden auf Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in 
den Wasserhaushalt erfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung von Versickerung und zu 
erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss, damit lokal zur Verringerung der Grund-
wasserneubildung.  
Auf Teilflächen werden die natürlichen hydrogeologischen Funktionen durch Umwandlung in Gar-
tenareale mit dauerhafter Vegetation erhalten oder sogar gefördert. 
Im Ber eich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen und der Gestaltung von R e-
tentionsflächen mit Grünland- und Gehölzvegetation wird die Entwicklung mäßig naturnaher B o-
denwasserfunktionen mit entsprechender naturnaher Grundwasserneubildung ermöglicht. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch ent-
sprechende Festsetzungen begrenzt. Der beschleunigte Oberflächenwassera bfluss aus dem 
Plangebiet wird durch Anlage von Retentionsflächen (Mulden -Rigolensystem, Rigolen, Versicke-
rungsmulden) vermieden.  
Hierdurch wird die lokale Grundwasserneubildung weitgehend erhalten. 
 
Bewertung:

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Die im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren bzw. im zugeordneten Vorhaben - und Erschlie-
ßungsplan geplanten Baukörper liegen mit ihren Kellergeschoss-Gründungssohlen voraussichtlich 
in einer Tiefe von ca. 46,5 m und damit deutlich außerhalb der Grundwasserkörper. 
Die Grundwasserneubildung wird durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen 
Bebauungsplangebiet erhalten.  
 
8.5.6 Luft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
8.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NW 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das FNP -Änderungsgebiet liegt außerhalb der Kölner Umweltzone (Abgrenzung ab 01.04.2012). 
Im Bestand gehen von der Fläche selbst lediglich kurzzeitig während maschineller landwirtschaftli-
cher Bearbeitung Emissionen in Form von Abgasen und ggfls. Staubausträgen aus.  
Von einer beabsichtigten Wohnbebauung sind keine erheblichen Luftschadstoff -Emissionen zu 
erwarten.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftliche Ackernutzung mit entsprechenden Emissionen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Von einer beabsichtigten Wohnbebauung ist keine erhebliche Zunahme der Emissionen aus Hei-
zungsanlagen und Verbrennungsmotoren des Auto-Verkehrs zu erwarten.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung werden im Rahmen der Gebäudeplanungen b e-
rücksichtigt.  
Bewertung:  
In der baulichen Umsetzung der Planung werden durch technische Vorkehrungen an Gebäuden 
erhebliche Luftschadstoff-Emissionen vermieden. 
 
8.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen  
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, Zielwerte des LAI, TA Luft 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb der Kölner Umweltzone (Abgrenzung ab 1. 4.2012). Im 
Bestand ist die Ackerfläche den bestehenden Luftschadstoffeinträgen ausgesetzt.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Ackerfläche mit freier Exposition gegenüber Schadstoffeinträgen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:

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Im Planfall sind die neu entstehenden Wohnbauflächen und deren Einwohner den bestehenden 
Immissionen sowie den zusätzlich aus der neu entstehenden Siedlungsflächennutzung herrühren-
den Einträgen ausgesetzt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Die Maßnahmen zur Vermeidung von siedlungs- und verkehrsbedingten Emissionen tragen auch 
zur Minderung der Immissionsbelastung bei. Darüber hinaus sind keine gesonderten Maßnahmen 
zur Minderung von Immissionen erforderlich. 
 
Bewertung:  
Im Plangebiet ist keine erhebliche Belastung durch Luftschadstoffeinträge zu erwarten. 
 
8.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: § 1a Satz 5 BauGB, Klimaschutzgesetz NRW, Maßnahmen, die dem 
Klimawandel entgegenwirken und Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen 
(hier: Wärmebelastung) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Lokalklima wird von der Lage in der Nähe des Rheins beeinflusst. Der Wasserkörper wirkt 
ausgleichend auf Temperaturextreme. Der Talverlauf wirkt als Kalt- und Frischluftabflussbahn.  
Das FNP-Änderungsgebiet stellt hinsichtlich der zukünftigen Wärmebelastung aktuell eine klimaak-
tive Ackerfläche dar, die zusammen mit umliegenden Freiflächen eine hohe Bedeutung für die kli-
matische und lufthygienische Situation in Köln-Porz hat.  
Das Gebiet weist anhand der Bioindikation mit Flechten einen Luftgüteindex von 1,5 auf und liegt 
daher in einem Raum mittlerer Luftgüte. Es ist somit für eine Wohnbebauung hinsichtlich der Luft-
qualität unbedenklich. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung mit einer klimaaktiven Acker-
fläche. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante hat die im folgenden Bebauungsplanverfahren vorgesehene flächenhafte Ver-
siegelung eine erhöhte Strahlungsreflexion zur Folge. Der Temperaturgradient im Siedlungsb e-
reich wird geringfügig steigen. Die bebauten Flächen fallen für die Kalt - und Frischluftproduktion 
aus. 
Weiterhin belasten Siedlungsemissionen (Hausbrand und Autoabgase) die Frischluft. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Durch sparsame Ausweisung der Wohngrundstücke und Beschränkung der versiegelten Flächen 
im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden die Beanspruchung der Freiflächen sowie das 
Maß der klimatischen Beeinträchtigung gemindert. Die vorgesehene Siedlungsbegrünung inkl. der 
festzusetzenden Dachbegrünung mindern durch ihre Ausgleichswirkung (Transpiration, Staubbin-
dung, Beschattung) die Auswirkungen auf das Geländeklima und die stadtklimatischen Bedingun-
gen. Ergänzend werden die Aspekte der Energieeinsparung und der solarenergetischen Optimie-
rung auf Bebauungsplanebene beachtet.

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Bewertung:  
Die stadtklimatische Funktion des Offenlandgebietes westlich Elsdorf wird durch die Planung nicht 
erheblich beeinträchtigt.

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8.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: siehe Ziele des Umweltschutzes bei den einzelnen Belangen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Planänderungsgebiet unterliegt aktuell in vollem Umfang anthropogenen Nutzungen. Die na-
türlichen Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Bode n, 
Wasser, Klima, Pflanzen und Tierwelt werden daher in ihrer Auswirkung anthropogen überformt. 
Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt 
sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und der entsprechenden Fauna, die regelmäßig 
bearbeiteten und mit Düngemitteln und Herbiziden behandelten Böden und ein veränderter Was-
serhaushalt (z. B. geringere Evapotranspiration) prägend für das Gebiet. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das von landwirtschaftlicher Intensivnutzung stark überformte Wi r-
kungsgefüge. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden die bei Umsetzung eines nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens 
baulich beanspruchten und voll versiegelten Flächen bezüglich des Boden- und Wasserhaushaltes 
sowie der Vegetationsfähigkeit komplett entwertet. Sie verlieren daher auch als Tierlebensräume 
weitgehend ihre Funktion. Im Bereich der gärtnerisch genutzten Teilflächen der Wohngrundstücke 
verbleibt ein stark von menschlicher Nutzung geprägtes Wirkungsgefüge. Dagegen können sich 
auf den zu entwickelnden Grünflächen und Teilen der nördlichen Retentionsfläche die Naturraum-
potenziale Boden, Wasser, Pflanzen- und Tierwelt naturnäher entwickeln. Die Überformung durch 
menschliche Nutzungen wird hier reduziert. Dies gilt eingeschränkt ebenfalls für die Gestaltung 
und Pflege der externen Ausgleichsfläche als Ackerbrache, die zugleich auch die Funktion einer 
artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahme (vorgreifende Ausgleichsmaßnahme) erfüllt. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Die für die einzelnen Schutzgüter im VBP Fuchskaule zu benennenden Maßnahmen dienen insge-
samt auch der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen. 
Förderlich sind insbesondere die aufgeführten Maßnahmen der Grünflächengestaltung, der Begrü-
nung von Retentionsanlagen, der i nneren Begrünung und der Niederschlagswasserbewirtscha f-
tung mit örtlicher Versickerung in einem Mulden -Rigolen-System sowie der externen Ausgleich s-
maßnahme. 
 
Bewertung:  
Die Bebauungsplanumsetzung hat auch im FNP-Änderungsgebiet Änderungen des Wirkungsgefü-
ges zur Folge, die sich auf Teilflächen negativ, auf Teilflächen positiv auswirken. Es verbleiben 
keine nachhaltigen Beeinträchtigungen, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes im Pl a-
nungsraum gefährden. 
 
8.5.9 Landschaft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW

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Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Landschaftsbild des FNP -Änderungsgebietes ist durch die Lage im Übergangsbereich von 
bestehender Siedlungsfläche zum landwirtschaftlich genut ztem Offenland charakterisiert. Das 
FNP-Änderungsgebiet selbst ist eine rein ackerbaulich genutzte, strukturarme Fläche im Anschluss 
an Wohngebiete. Westlich, südlich und östlich schließen weitere Ackerflächen an. Nördlich erstre-
cken sich die bestehenden Wohnsiedlungen von Elsdorf.  
Vorbelastungen bestehen durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes selbst 
(z.B. Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen) sowie durch angrenzende Siedlungs - und Freizeit-
nutzungen. Die bestehenden Feldwege werden stark von Fußgängern frequen tiert. Das Gelände 
ist aufgrund der des geringen Reliefs großräumig nur gering sichtexponiert. Ausgehend von den 
umliegenden Freiflächen bzw. den Wohnsiedlungen nördlich des Plangebietes ist die freie Lan d-
schaft dagegen gut einsehbar. Der östlich angrenzende Ortsrand ist im mittleren und südlichen Teil 
durch Laub- und Nadelbäume sowie Gebüschstrukturen eingegrünt. Der nördliche Abschnitt ist 
dagegen durch niedrige Heckenstrukturen nur mäßig eingebunden. Der Siedlungsrand nördlich 
des Plangebietes wird durch hohe Wohnblockbauten von Gebäuden dominiert. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die strukturarme Ackerfläche mit umgebenden Siedlungsrändern, die 
teils gut, teils nur mäßig eingegrünt sind.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante wird die vorgesehene Wohnnutzung das Orts - und Landschaftsbild durch die 
technische Überformung der bislang bestehenden Ackerfläche erheblich und nachhaltig verändern.  
Der offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsraum wird durch Gebäude und Verkehrsflächen 
überformt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens wird ein Land schaftspflegerischer 
Fachbeitrag erstellt, der eine grünordnerische Konzeption und Maßnahmen zur Kompensation der 
erfolgten Eingriffe darstellt. 
Zur Durchgrünung des Wohngebietes werden im Bebauungsplan Festsetzungen zu Baum - und 
Heckenpflanzungen und zur Dachbegrünung im Bereich der Wohngrundstücke getroffen. Zur Ein-
bindung der Siedlung in die Landschaft wird die randliche Anlage von Gehölzen festgesetzt. Zur 
Wahrung eines ortsbildverträglichen Erscheinungsbildes werden im Rahmen des landschaftspfle-
gerischen Fachbeitrages entsprechende Regelungen für die Nebenanlagen empfohlen. Diese 
Empfehlungen sollen im Durchführungsvertrag berücksichtigt werden.  
 
Bewertung:  
Die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich bisheriger Ackerflächen stellt eine Abrundung 
des bestehenden Siedlungsrandes dar. Aufgrund der Überformung der freien Landschaft erfolgt 
eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes durch eine Bebauung. Durch die Maßnahmen 
der inneren Durchgrünung sowie insbesondere durch die randliche Anlage von Gehölzen werden 
eine Eingrünung des Siedlungsrandes und eine Einbindung in die Landschaft erreicht. 
Durch bauordnerische Festsetzungen und Regelungen zur Gestaltung der Nebenanlagen wird im 
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren eine ortsbildverträgliche Ges taltung des Wohngebietes 
sichergestellt.

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8.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im FNP-Änderungsgebiet kommen keine nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW pauschal ge-
schützten Flächen vor. 
Im Rahmen der Geländeerfassungen wurden keine in NRW gefährdeten Pflanzenarten nachg e-
wiesen.  
Als in NRW planungsrelevante Art kommt die Feldlerche als Brutvogel vor. Das Revier umfasst 
neben der Änderungsfläche auch östlich und südlich angrenzende Ackerflächen.  
Das Gebiet ist aufgrund der derzeitigen Biotopstruktur (freie Ackerfläche ohne ergänzende Vegeta-
tionsstrukturen) für die Fledermausfauna als Teilhabitat unbedeutend. 
Für das gesamte Änderungsgebiet ist im Landschaf tsplan die Schutzfestsetzung L 21 Lan d-
schaftsschutzgebiet (§21 LG) festgesetzt. Dies betrifft das ca. 1.636 ha große Landschaftsschutz-
gebiet „LSG-Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch“ (LSG -5107-
0033). 
Insgesamt kommt dem Änder ungsgebiet aufgrund der Biotopstruktur und unter Beachtung der 
Vorbelastungen im Naturraum eine geringe aktuelle Bedeutung für den regionalen Arten- und Bio-
topschutz zu. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung mit Teilhabitat-
funktion für die planungsrelevante Art Feldlerche, ansonsten aber geringer Bedeutung für die bio-
logische Vielfalt. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
In der Planvariante hat die Widmung als Wohnbaufläche mit anschließender Bebauung des Plan-
gebietes den Verlust bzw. die Umwandlung einer Ackerfläche zur Folge. Mit Ausnahme von 
schmalen Wegrandsäumen gehen ansonsten keine dauerhaften und lands chaftsbildprägenden 
Vegetationsstrukturen (Gehölze) verloren. 
Im Bereich der vorgesehenen randlichen Anlage von Gehölzen ist die Besiedlung durch gehölzbe-
wohnende Vogelarten der halboffenen Siedlungen sowie eine Nutzung der Gehölzstrukturen als 
Nahrungshabitat und Leitstruktur für einheimische Fledermausarten zu erwarten. 
Im Hinblick auf umliegende Natura-2000-Gebiete sind projektbedingt aufgrund der deutlichen Ent-
fernung keine möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von für den Schutzzweck der Gebiete 
maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren 
nach Möglichkeit vermieden, ansonsten durch artenschutzrechtliche Maßnahmen und Maßnahmen 
im Zuge der Eingriffsregelung angemessen kompensiert.  
 
Bewertung:  
Gemäß Artenschutzprüfung Stufe II kann das Auftreten von projektbedingten Verbotstatbeständen 
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum relevanten besonders 
geschützten Arten für die Umsetzung des Bebauungsplanes durch spätere Bauvorhaben unter

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Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ausg e-
schlossen werden.  
Durch die geplante Etablierung von randlichen Gehölzen und die Umsetzung einer externen Aus-
gleichsmaßnahme im benachbarten Ackerlandkomplex werden als Tierhabitate und als Ackerwild-
krautstandorte wertvolle Lebensräume und wirkungsvolle Vernetzungsstrukturen neu geschaffen. 
 
8.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BNatSchG, VV FFH / VG 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete liegen in jeweils ca. 2 km Entfernung zum Plangebiet 
westwärts (DE 4405 -301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef) bzw. 
ostwärts (5108-301 bzw. 5108-401 Wahner Heide). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung ohne Bede u-
tung für die genannten Natura-2000-Gebiete. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Durchführung der Planung führt zu keinen Beeinträchtigungen der Schutzgebiete.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
entfallen 
 
Bewertung:  
Natura-2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. 
 
8.5.12  Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 
 
8.5.12.1 Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, DIN 45691, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, 
Freizeitlärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Zum Thema Lärm liegt bezüglich des Bebauungsplanverfahrens „Fuchskaule“ ein Gutachten e r-
stellt.  
Zur aktuellen Lärmbelastung werden nachfolgend zunächst die Daten der Lärmpegelkarten des 
Umwelt- und Verbraucherschutzam tes der Stadt Köln ( http://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/umwelt-tiere/laerm/laermpegelsuche) für das FNP -Änderungsgebiet zu den einzelnen Ve r-
kehrsträgern mitgeteilt:  
Straße (tags)  > 50 <= 55 db(A)  
Straße (nachts)  > 45 <= 50 db(A)  
Flug (tags)   > 45 <= 50 db(A)

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Flug (nachts)  > 35 <= 40 db(A) 
Schiene (tags)  > 50 <= 55 db(A) 
Schiene (nachts)  > 45 <= 50 db(A). 
Die Belastung im FNP -Änderungsgebiet entspricht weitgehend derjenigen im übrigen Teilgebiet 
des Bebauungsplangebietes Fuchskaule.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Änderungsfläche in landwirtschaftlicher Nutzung.   
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante sind die neu zu nutzenden Wohnbauflächen den genannten Immissionen aus-
gesetzt. Außerdem kommt es zu einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs mit zusätzlichen Be-
lastungen innerhalb des Plangebietes sowie im Umfeld. 
Die Lärmwirkungen werden in einem gesonderten Gutachten für das nachfolgende Bebauung s-
planverfahren dargestellt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Erforderliche Maßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung von Lärmwirkungen werden in einem 
gesonderten Gutachten für den Bebauungsplan untersucht und benannt.  
Maßgeblich bedingt durch Fluglärm sind die Außenpegel im VBP-Gebiet Fuchskaule nachts über-
all größer als 45 dB(A). Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fuchskaule“ werden Lärmpegel-
bereiche (bis IV) und wegen des nächtlichen Fluglärmes die fensterunabhängige Belüftung im ge-
samten Plangebiet festgesetzt werden müssen. 
 
Bewertung:  
Eine Wohnbaunutzung der FNP-Änderungsfläche ist bezüglich der zu erwartenden Lärmbelastun-
gen bei Beachtung der ermittelten Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen umsetzbar.  
 
8.5.12.2 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen,  
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln weist für das FNP -
Änderungsgebiet keine Erkenntnisse zum Vorkommen von Altlasten(verdacht) aus.  
Im Rahmen eines Gutachtens wurde außerdem anhand von Bodenproben festgestellt, dass Prüf-
wertüberschreitungen der Grenzwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung und der LAWA (1994) 
im Gebiet nicht auftreten. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen intensiven Ackernutzung ohne Vorkom-
men von Altlasten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Durchführung der Planung führt zu keinen Beeinträchtigungen durch Altlasten.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Die Planung verursacht keine zusätzlichen negativen Umweltauswirkungen. 
 
 
8.5.12.3 Erschütterungen 
Ziele des Umweltschutzes:  Abstandserlass, DIN 4150 Teil 1 und 2;  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die Änderungsfläche ist eine Ackerfläche im Anschluss an den Siedlungsrand und umgebende 
Ackerflächen. Erschütterungen durch bauliche Anlagen und Aktivitäten sind nicht gegeben. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Ackerfläche mit anschließendem Siedlungsrand ohne bauliche Er-
schütterungen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Bei Umsetzung der Planung kommt es im Zuge der Erschließung und baulichen Nutzung der Flä-
che zu temporären Erschütterungen infolge Maschineneinsatz (Bodenabtrag und –auftrag, Ver-
dichtungen etc.). Aufgrund der geplanten Ausweisung als Wohnbaugebiet  sind keine schweren 
und/oder dauerhaften Erschütterungen durch beispielsweise Produktionsmaschinen etc. zu erwar-
ten.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Die Vorgaben des Abstandserlasses NRW und der DIN 4150 werden bei Umsetzung der Planung 
beachtet.  
 
8.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandel-
folgen) 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- 
und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer 1 BauGB) und je nach Belang: WHG, Hochwasser-
schutzkonzept; HWRM-RL, BImSchG, 26. BImSchV, Abstandserlass, Seveso II-RL, KAS 18, 12. 
BImschV 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Weiter östlich des Plangebietes wird ein in Nordrichtung verlaufender schmaler Gebietsstreifen 
etwa westlich des Verlaufes der B 8 (Frankfurter Straße) als Bereich mit niedriger Hochwasse r-
wahrscheinlichkeit eines Hochwasse rereignisses angegeben (>HQ500; entspricht extremem

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Hochwasserereignis mit Rheinwasserstand 12,90 m am Pegel Köln) (Hochwassergefahrenkarte, 
StEB Köln, AöR). 
Gemäß Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf vom 
6.02.2014 gibt es Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plangebiet während des 2. Welt-
krieges. Anhand von Luftbildauswertung und anderen historischen Unterlagen besteht ein konkre-
ter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen.  
 
Im Planänderungsgebiet verläuft entlang der Verlängerung der Friedrich-Hirschstraße ein Doppel-
leitungssystem der METG (mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH) aus  
 Ferngasleitung Nr. 22 Bergisch Gladbach – Rüsselheim, Schutzstreifen 10 m 
 Ferngasleitung Nr. 422, Parallelleitung Bergisch-Gladbach – Rüsselheim, Schutzstreifen 10 
m. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung mit entsprechender Versickerung 
von Oberflächenwasser e rhalten. Außerdem bleiben mögliche Kampfmittel oder Militäreinrichtun-
gen im Bodenkörper erhalten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
In der Planvariante werden auf Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in 
den Wasserhaushalt erfolgen. Es kommt zur teilflächigen Vermeidung von Versickerung und zu 
erhöhtem und beschleunigten Oberflächenwasserabfluss.  
Gefahren durch mögliches Vorkommen von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen sind bei einer 
geplanten Darstellung und folgenden Nutzung als Wohnbauflächen zu beachten. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird der Umfang von versiegelten Flächen durch ent-
sprechende Festsetzungen begrenzt. Die Festsetzung von extensiver Dachbegrünung dient der 
Aufnahme und Evapotranspiration von Niederschlagswasser und trägt zur Minimi erung von A b-
fluss bei. 
Der beschleunigte Oberflächenwasserabfluss aus dem Plangebiet wird durch Anlage von R e-
tentionsflächen (Mulden-Rigolensystem, Rigolen, Versickerungsmulden) vermieden. Im Extremfall 
werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Acke rflächen abfließen können. Die best e-
henden umliegenden Siedlungsgebiete werden daher bei Starkregen keinen zusätzlichen Beei n-
trächtigungen ausgesetzt. Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal.  
Eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen sowie der zu 
überbauenden Flächen auf Kampfmittel wird im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren durchge-
führt.  
Die Ferngasleitungen mit den entsprechenden Schutzstreifen sind mit Geh -, Fahr- und Leitungs-
rechten zu sichern. Überbauung der Leitungen und der Schutzstreifen sind auszuschließen. Die 
Schutzstreifen müssen sichtfrei und begehbar bleiben.Eine Nutzung der Schutzstreifen für Stel l-
plätze oder private Verkehrsflächen ist möglich. Dabei sind bestimmte Hinweise ( z. B. Leitungs-
überdeckung und Baumpflanzungen) zu beachten.  
 
Bewertung:  
Es sind keine natürlichen Oberflächengewässer direkt betroffen. Belastungen von angrenzenden 
Siedlungsflächen Vorflutern werden durch Retentions- und Versickerungsmaßnahmen im künftigen 
Bebauungsplangebiet vermieden.

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Risiken hinsichtlich des möglichen Vorkommens von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen wer-
den im Bebauungsplanverfahren überprüft und erforderlichenfalls beseitigt. 
Die Schutzvorschriften hinsichtlich der im Gebiet ver laufenden Gasfernleitungen werden berück-
sichtigt. 
 
8.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Planänderungsgebiet sind keine archäologischen Bodendenkmäler und Fundstellen bekannt. 
Im Umfeld des Plangebietes sind folgende Objekte in der Denkmalliste eingetragen:  
 Hofanlage Bergerhof, Gilsonstr. 68,  
 Wegekreuz, Gilsonstr. 46,  
 Heiligenhäuschen, Gilsonstr. /Zündorfer Weg. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen Ackernutzung ohne Vorkommen von Kul-
tur- oder sonstigen Sachgütern. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Durchführung der Planung hat auf Kultur- oder sonstigen Sachgüter keine Auswirkungen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Kultur- oder sonstige Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen. 
 
8.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Lichterlass NW, LAI -Hinweise „Messung, Beurteilung und 
Minderung von Lichtimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), LWG NRW, WHG, LAGA,  
Von einer beabsichtigten Wohnbebauung sind keine erheblichen Emissionen zu erwarten. Eine 
sachgerechte Entsorgung von Abfällen und Abwässern wird im folgenden B-Planverfahren sicher-
gestellt.  
 
8.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Gesetz für den Vor rang Erneuerbarer Energien (EEG, 2016); Ene r-
gieeinsparVO 10/2015, Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses Köln aus 6/2000 zur solar-
energetischen Optimierung, DIN 5034 (Tageslicht in Innenräumen) 
Das Planänderungsgebiet spielt im Bestand keine Rolle für Belange der erneuerbaren Energien 
oder der Energieeffizienz. Im B -Planverfahren wird eine solarenergetische Optimierung der B e-
bauung untersucht und umgesetzt.

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8.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Landschaftsplan Köln Luftreinhalteplan Köln, Wasserschutzzonen-VO 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln (siehe 
Blatt 9 des Planes).  
Für das gesamte FNP -Änderungsgebiet ist im Landschaftsplan die Schutzfestsetzung L 21 Land-
schaftsschutzgebiet (§21 LG) festgesetzt. 
Dies betrifft einen kleinen Teil des ca. 1.636 ha große Landschaftsschutzgebiet „LSG -Freiräume 
um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch“ (LSG-5107-0033). 
Das Schutzgebiet wird gemäß Datenblatt der LANUV festgesetzt 
 zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere zur Sicherung des Grundwasserhaushalts und Anreicherung der ausgeräumten Agrar-
landschaft mit natürlichen Elementen.  
 in der besonderen Bedeutung des großen, zusammenhängenden Freiraums für die land-
schaftsbezogene Erholung in ländlichem Raum. 
Im Bereich des FNP -Änderungsgebietes selbst sind darüber hinaus keine gesonderten Maßnah-
men festgesetzt worden. Für das nähere Umfeld sind jedoch folgende Festsetzungen zu berüc k-
sichtigen: 
Nordwestlich des Plangebietes liegt nördlich der Friedrich-Hirsch-Straße eine ca. 1 ha große vor-
waldartig ausgeprägte Gebüschfläche. Das Gelände ist im Landschaftsplan unter der Nr. LB 7.14 
(Brachfläche "Auf dem Stallberg", Urbach) als Geschützt er Landschaftsbestandteil nach § 23 LG 
NRW ausgewiesen. 
Südlich des FNP -Änderungsgebietes ist die ca. 1,49 ha große Streuobstweide unter der Nr. LB 
7.20 („Obstwiesen am Bergerhof, Elsdorf“) als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG 
NRW festgesetzt. 
Für diese Obstwiesenbestände werden unter der Nummer Pf 7.4-09 folgende Pflegevorgaben for-
muliert: 
– Nachhaltige Sicherung durch rechtzeitiges und kontinuierliches Nachpflanzen dem Bestand 
entsprechender Obstsorten 
– Überalterte und brüchige Bäume sind z. T. im Bestand zu belassen. 
– Keine Anwendung von chemischen Mitteln sowie von Stickstoffdüngung 
 
Südwestlich des Planungsraumes ist unter der Maßnahmennummer 7.2 -41 die Pflanzung einer 
Baumreihe aus Winterlinden am Südrand des Weges „Hasenkaul“ zwischen LB 7. 19 und Elsdorf 
festgesetzt. Die Maßnahme führt zur optischen Betonung des Straßenverlaufes mit gliedernden 
und belebenden Elementen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die Änderungsfläche in landwirtschaftlicher Nutzung. Die Darstellun-
gen des Landschaftsplanes werden weiterhin beachtet.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung 
eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Da r-

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stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden 
Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren 
dem entsprechenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren nicht widersprochen hat. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Die in der Umsetzung der folgenden Bebauungsplanung entstehenden Eingriffe in den Naturhaus-
halt werden im Rahmen eines eigenen Fachbeitrages ermittelt und fachgerecht kompensiert. Es 
sind externe Kompensationsmaßnahmen innerhalb des betroffenen Landschafts schutzgebietes 
vorgesehen.  
 
Bewertung:  
Die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich eines bisherigen Landschaftsschutzgebietes und 
einer Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen wird aufgrund der geringen Flächenausde h-
nung und der Vorbelastung der Fläc he und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Beba u-
ungsplanes festzusetzenden Kompensationsmaßnahmen im verbleibenden Landschaftsschutzge-
biet als unerhebliche Umweltauswirkung bewertet. 
Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser -, Ab fall- und Immissions-
schutzrechtes liegen für das FNP-Änderungsgebiet nicht vor. 
 
8.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-
verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemein-
schaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)  
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BIm-
SchV, Erhaltung u. Verbesserung der Luftgüte 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb entsprechender Gebiete. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt das Gebiet in der derzeitigen Ackernutzung ohne Änderungen der 
Luftqualität. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Planfall resultieren aus der Siedlungsbebauung zusätzliche Beeinträchtigungen der Luftqualität 
durch siedlungs- und verkehrstypische Emissionen. Der hier behandelte Umweltbelang wird davon 
nicht betroffen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Es sind keine gesonderten Maßnahmen erforderlich. 
 
Bewertung:  
Die Belange werden von der Planung nicht betroffen. 
 
8.5.18 Wechselwirkungen

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zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d 
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevöl-
kerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Planänderungsgebiet unterliegt aktuell in vollem Umfang anthropogenen Nutzungen. Die na-
türlichen Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Boden, 
Wasser, Klima, Pflanzen und Tierwelt, biologische Vielfalt, Natura -2000 einerseits und dem 
Mensch, der Gesundheit und Kultur- und Sachgütern werden daher in ihrer Ausprägung anthropo-
gen bestimmt bzw. überformt. 
Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt 
sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und -fauna, regelmäßig bearbeitete und mit 
Düngemitteln und Herbiziden applizierte Böden und ein veränderter Wasserhaushalt (z. B. geri n-
gere Evapotranspiration) prägend für das Gebiet. Die biologische Vielfalt des Gebietes ist nu t-
zungsbedingt stark eingeschränkt. Natura -2000-Gebiete sind im Planungsraum nicht verbreitet. 
Die FNP-Änderungsfläche liegt im Bereich einer Freifläche, die zur Naherholung von der ansässi-
gen Bevölkerung genutzt wird. Die betroffene Fläche weist keine Kultur- und Sachgüter auf.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleiben die von landwirtschaftlicher Intensivnutzung geprägten Wechselwir-
kungen der genannten Faktoren. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
In der Planvariante werden die bei Umsetzung eines nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens 
baulich beanspruchten und voll versiegelten Flächen bezüglich des Boden- und Wasserhaushaltes 
sowie der Vegetationsfähigkeit komplett entwertet. Sie verlieren daher auch als Tierlebensräume 
weitgehend ihre Funktion. Im Bereich der gärtnerisch genutzten Teilflächen der Wohngrundstücke 
verbleibt ein stark von menschlicher Nutzung gep rägtes Wirkungsgefüge. Dagegen können sich 
auf den zu entwickelnden Grünflächen und Teilen der nördlichen Retentionsfläche die Naturraum-
potenziale Boden, Wasser, Pflanzen- und Tierwelt naturnäher entwickeln. Die Überformung durch 
menschliche Nutzungen wird  hier reduziert. Dies gilt eingeschränkt ebenfalls für die Gestaltung 
und Pflege der externen Ausgleichsfläche als Ackerbrache, die zugleich auch die Funktion einer 
artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) erfüllt. Kultur- und 
Sachgüter sind von der Planumsetzung nicht betroffen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Die für die einzelnen Schutzgüter im VBP Fuchskaule zu benennenden Maßnahmen dienen insge-
samt auch der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen. 
Förderlich sind insbesondere die aufgeführten Maßnahmen der Grünflächengestaltung, der Begrü-
nung von Retentionsanlagen, der i nneren Begrünung und der Niederschlagswasserbewirtscha f-
tung mit örtlicher Versickerung in einem Mulden -Rigolen-System sowie der externen Ausgleich s-
maßnahme. Aspekte der Wohnqualität und Naherholung werden in der begleitenden Grünor d-
nungsplanung berücksichtigt. 
 
Bewertung:  
Die Bebauungsplanumsetzung hat auch im FNP -Änderungsgebiet Änderungen der Wechselwir-
kungen zwischen den genannten Faktoren zur Folge, die sich teilweise negativ und teilweisepositiv 
auswirken. Durch Umsetzung von Vermeidungs - und Ausgleic hsmaßnahmenverbleiben keine

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nachhaltigen Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen, die mit erheblich negativen Auswirku n-
gen auf die Umweltqualität verbunden sind. 
 
8.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belan-
ge des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, 
Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-
Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen, z. B. 
Seveso-III-RL, 12. BImSchV, KAS 18 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aktuell ist die Planänderungsfläche als Ackerfläche bewirtschaftet und zeigt keine Anfälligkeit für 
schwere Unfälle und Katastrophen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftliche Nutzung ohne Anfälligkeit für schwere Unfälle 
und Katastrophen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Planfall wird das Gebiet als Wohnbaufläche mit Erschließungsstraßen und Grünflächen entwi-
ckelt. Die im Bebauungsplan als zulässig definierten Vorhaben weisen keine Anfälligkeit für schwe-
re Unfälle und Katastrophen auf. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Gesonderte Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Bewertung:  
Die Planung stellt im Hinblick auf die Anfälligkeit der absehbar zulässigen Vorhaben für schwere 
Unfälle und Katastrophen keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung der oben aufgeführten 
Schutzgüter dar. 
 
8.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW, § 1a BauGB 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Aktuell ist die Planänderungsfläche als Ackerfläche bewirtschaftet und unterliegt keinen Eingriffen 
im Sinne des Naturschutzgesetzes. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante verbleibt die landwirtschaftliche Nutzung ohne Eingriffe im Sinne des  Natur-
schutzgesetzes. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Ein Eingriff in Natur und Landschaft liegt vor, wenn das Landschaftsbild sowie die Leistungs- und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erheblich beeinträchtigt sind. Im nachgeordneten Bebau-

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ungsplanverfahren werden die Beeinträchtigungen anhand der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a 
BauGB aufgeführten Bestandteile des Naturhaushaltes beschrieben und bewertet. 
Die Beschreibung und Begründung des Eingriffes in Natur und Landschaft, die Herleitung der hie-
raus resultierenden Handlungsbedarfe und die Entwicklung konkreter Planungsinhalte in Form von 
Maßnahmen, Festsetzungen oder Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag etc. erfolgen im 
Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages.Darüber hinaus erfolgt die Bewertung des 
Eingriffes in Natur und Landschaft mit dem Bewertungsverfahren nach Sporbeck. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Siehe oben 
 
Bewertung:  
Die im P lanfall anschließend in der Umsetzung der folgenden Bebauungsplanung entstehenden 
Eingriffe in den Naturhaushalt werden im Rahmen eines eigenen Fachbeitrages ermittelt und fach-
gerecht kompensiert. Es verbleiben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes.  
 
 
8.5.21  Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Kumulierende Auswirkungen äußern sich aufgrund der Umsetzung und Ausübung eines Vorh a-
bens in Verbindung mit den Auswirkungen bena chbarter Vorhaben. Denn die Umweltauswirkun-
gen der benachbarten Vorhaben können dazu führen, dass die Schwelle zur Erheblichkeit übe r-
schritten wird, selbst wenn die einzelnen Vorhaben für sich alleine betrachtet keine erheblichen, 
negativen Umweltauswirkungen hervorrufen. Unmittelbar östlich der FNP -Änderungsfläche liegt 
eine bereits im FNP als Wohnbaufläche dargestellte weit überwiegend ackerbaulich genutzte Frei-
fläche. Beide Flächen zusammen werden aktuell im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplanes überplant. Es sind daher Kumulierungen mit der baulichen Nutzung der bereits darge-
stellten Wohnbaufläche zu erwarten. Zu beachten ist dabei die im Vergleich zur bereits dargestell-
ten Wohnbaufläche vergleichsweise geringe Größe der FNP -Änderungsfläche von 0,64 ha. Die 
kumulierten Umweltauswirkungen werden im Rahmen des Umweltberichtes zum Vorhabenbez o-
genen Bebauungsplan dargestellt und bewertet. 
 
8.5.22  Eingesetzte Stoffe und Techniken 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
In der Umsetzung der Planänderung sind weder durch den Bau noch durch den Betrieb des Vo r-
habens erhebliche Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Die 
durch den Baustellenbetrieb verursachten Auswirkungen können bei Gewährleistung einer optima-
len Entsorgung der Bau -und Betriebsstoffe, sachgerechten Umgang mit Öl und Treibstoffen, r e-
gelmäßiger Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäßer Lagerung wassergefährdender 
Stoffe als unerheblich eingestuft werden. Auch vom Betrieb der durch den folgenden Bebauungs-
plan ermöglichten Vorhaben werden bei sachgerechtem Umgang mit umweltschädlichen Stoffen 
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet.  
 
8.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die eingangs genannten Planungsziele einer Siedlungs-
abrundung ermöglichen, bestehen nicht. Die FNP -Änderungsfläche schließt unmittelbar westlich 
an eine bereits zur Wohnbebauung dargestellte Fläche des bestehenden Flächennutzungsplanes 
an. Mit der Flächennutzungsplan-Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen 
werden, damit der Bebauungsplan „Fuchskaule“ aus den künftigen Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes entwickelt werden kann. Die Planänderungsfläche wird bereits an drei Seiten von

- 32 - 
 
/ 33 
 
(teils zukünftigen) Siedlungsrändern begrenzt. Durch die Inanspruchnahme dieser Fläche kann 
dem Bedarf an zusätzlichen W ohnbauflächen gefolgt werden und gleichzeitig eine behutsame 
Ortsrandabrundung erfolgen. Im Zuge dessen, wird die Grenze des Landschaftsschutzgebietes an 
den neuen Verlauf der Wohnbaufläche angepasst.  
Für das Bebauungsplangebiet „Fuchskaule“, welches auch die FNP-Änderungsfläche umfasst, hat 
eine Mehrfachbeauftragung stattgefunden. Auf der Grundlage des Siegerentwurfs wird zurzeit der 
Vorhabenbezogene Bebauungsplan erarbeitet. Die Änderung der Darstellung des FNP im Ände-
rungsbereich ist für die Umsetzung des Entwurfs erforderlich.  
 
C Zusätzliche Angaben 
 
8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
 z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, … 
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben haben sich nicht 
ergeben. Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allgemeinen Annahmen oder großräumi-
gen Daten (z.B. Klimaangaben) mit entsprechender kleinräumiger Ungenauigkeit. 
Zur Ermittlung und Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung in der vorlie-
genden Form bilden die zusammengestellten Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage. 
 
8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monito-
ring) 
Gesonderte Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Maßnahmen sind nach aktuellem Kenn t-
nisstand zum FNP-Änderungsverfahren nicht erforderlich.  
 
8.8 Zusammenfassung 
Die 220. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln beabsichtigt in der Flur 1 der G e-
markung Elsdorf die Umwandlung einer 0,64 ha großen Fläche für die Landwirtschaft hin zu 
Wohnbauflächen. Diese ist Teilfläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fuchskaule. Die 
geplante Bebauung stellt eine Abrundung des vorhandenen Siedlungskörpers dar.  
Die Umweltauswirkungen der Planumsetzung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, 
Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologi-
sche Vielfalt, die Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete, umweltbezoge-
ne Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, 
umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissio-
nen sowie der dachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer 
Energien sowie die sparsame Nutzung von Energie, die Darstellungen von Landschaftsplänen so-
wie von sonstigen Plänen insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Er-
haltung der bestmöglichen Luftqualität, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen 
des Umweltschutzes, die Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen, die Kumulierung mit 
den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, die Auswirkungen auf das Klima und 
die Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels wurden beschrieben und hinsichtlich ihrer 
Betroffenheit bewertet. Hierzu erfolgte eine entsprechende Bestandsaufnahme und Recherche.  
Das Planänderungsgebiet ist aktuell Teil einer landwirtschaftlich geprägten Freifläche. 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen ermittelt: 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete  
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-
verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 
 Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachge-
rechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

- 33 - 
 
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 Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes 
 Altlasten 
 Erschütterungen 
 Luftschadstoffe – Emissionen 
 Kultur- und sonstige Sachgüter. 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz 
 Abfall und Abwasser 
 Anfälligkeit der absehbar zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als betroffen ermittelt: 
 
Landschaftsplan 
Das FNP-Änderungsgebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt 
Köln der hier die Schutzfestsetzung L 21 Landschaftsschutzgebiet (§21 LG) festsetzt. 
Nordwestlich außerhalb des Gebietes liegt eine ca. 1 ha große Gebüschfläche, die im  Land-
schaftsplan als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 LG NRW ausgewiesen ist. 
 
Oberflächenwasser 
Das FNP -Änderungsgebiet weist keine natürlichen Oberflächengewässer auf. Am Nordrand ve r-
läuft der Rheinkanal 2 etwa auf der Linie der Friedrich-Hirsch-Straße. 
In der Planvariante werden durch Teilflächenversiegelung erhebliche Eingriffe in den Wasserhaus-
halt erfolgen (Vermeidung von Versickerung, erhöhter und beschleunigter Oberflächenwasserab-
fluss).  
Im nachfolgenden B -Planverfahren werden geeignete Minderungsmaßnahmen (Maß der Bebau-
ung, Dachbegrünung, Verwendung durchlässiger Wegebeläge, Rigolen, Versickerungsmulden) 
festgesetzt. Im Extremfall werden Oberflächenwässer in westlich angrenzende Ackerflächen a b-
fließen können. Vorfluter der ablaufenden Oberflächenwässer ist der Rheinkanal.  
 
Grundwasser 
Das Plangebiet liegt im hydrogeologischen Teilraum „Terrassenebene des Rheins“. Im Plangebiet 
wurden keine grundwasserführenden Schichten festgestellt. 
Der Grundwasserkörper „Niederung des Rheins“ wird hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes 
als gut, hinsichtlich des chemischen Zustandes als schlecht bewertet. Es handelt sich um einen 
Poren-Grundwasserleiter in quartären Sedimenten. Die Durchlässigkeit ist hoch. Hieraus resultiert 
eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. 
Das FNP-Änderungsgebiet liegt außerhalb ausgewiesener Wasserschutzzonen.  
In der Planvariante werden auf Teilflächen des Gebietes durch Versiegelung erhebliche Eingriffe in 
den Wasserhaushalt erfolgen (teilflächige Vermeidung von Versickerung, erhöhter und beschleu-
nigter Oberflächenwasserabfluss, lokal Verringerung der Grundwasserneubildung).  
Im B -Planverfahren werden geeignete Minderungsmaßnahmen (Maß der Bebauung, Dachbegrü-
nung, Verwendung durchlässiger Wegebeläge, Versickerungsmulden) festgesetzt. 
 
Klima und Luft 
Insgesamt ist das FNP -Änderungsgebiet eine klimaaktive Ackerfläche, die zusammen mit umlie-
genden Freiflächen eine hohe Bedeutung für die klimatische und lufthygienische Situation in Köln-
Porz hat.

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/ 35 
 
Im Planfall fallen die bebauten Flächen für die Kalt- und Frischluftproduktion aus. Weiterhin belas-
ten Siedlungsemissionen (Hausbrand und Autoabgase) die Frischluft. Die im folgenden B -
Planverfahren vorgesehene Siedlungsbegrünung mindert die Auswirkungen  auf die stadtklimat i-
schen Bedingungen. Die stadtklimatische Funktion des Offenlandgebietes westlich Elsdorf sowie 
die lufthygienische Situation werden durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt. 
 
Lärm 
Zum Thema Lärm liegt bezüglich des Bebauungsplanverfahrens Fuchskaule eine schalltechnische 
Untersuchung im Entwurf vor. Maßgeblich bedingt durch Fluglärm sind die Außenpegel im VBP-
Gebiet Fuchskaule nachts überall größer als 45 dB(A) Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
„Fuchskaule“ werden Lärmpegelbereiche (bis IV) und wegen des nächtlichen Fluglärmes die fens-
terunabhängige Belüftung im gesamten Plangebiet festgesetzt werden müssen. 
 
Gefahrenschutz 
Es gibt Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plangebiet Fuchskaule  während des 2. 
Weltkrieges. Anhand von Luftbildauswertung und anderen historischen Unterlagen besteht ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen.  
Im Planänderungsgebiet verläuft entlang der Verlängerung der Friedrich-Hirschstraße ein Doppel-
leitungssystem der METG (mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH) (Ferngaslei-
tungen). Eine Überprüfung des konkreten Verdachts auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen so-
wie der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel wird im nachfolgenden Bebauungsplanverfah-
ren durchgeführt. 
Die Ferngasleitungen mit den entsprechenden Schutzstreifen sind  im Bebauungsplan mit Geh-, 
Fahr- und Leitungsrechten zu sichern. Überbauung der Leitungen und der Schutzstreifen sind aus-
zuschließen. Die Schutzstreifen müssen sichtfrei und begehbar bleiben. Eine Nutzung der Schutz-
streifen für Stellplätze oder private Verkehrsflächen ist möglich. Dabei sind bestimmte Hinweise (z. 
B. Leitungsüberdeckung und Baumpflanzungen) zu beachten.  
 
Landschaft/Ortsbild 
Das FNP-Änderungsgebiet selbst ist eine rein ackerbaulich genutzte, strukturarme Fläche im An-
schluss an Wohngebiete. 
Westlich, südlich und östlich schließen weitere Ackerfläche n an. Nördlich erstrecken sich die be-
stehenden Wohnsiedlungen von Elsdorf.  
Die Darstellung und Ausweisung eines Wohngebietes stellt eine Abrundung des bestehenden 
Siedlungsrandes dar. Der offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsraum wird durch Gebäu-
de und Verkehrsflächen überformt. Durch Minderungsmaßnahmen (innere Durchgrünung und 
randliche Eingrünung) wird eine naturnahe Einbindung in die Landschaft erreicht. 
Durch Festsetzungen und Regelungen zur Gestaltung der Nebenanlagen wird eine ortsbildverträg-
liche Gestaltung des Wohngebietes sichergestellt. 
 
Pflanzen, Tiere und Biologische Diversität 
Im Sommer 2015 wurden im Plangebiet des VBP Fuchskaule und seiner näheren Umgebung der 
Bestand der vorkommenden Biotoptypen, die Avifauna und die Fledermausfauna erfasst. 
Innerhalb des FNP-Änderungsgebietes kommt die in NRW planungsrelevante Feldlerche mit e i-
nem Brutrevier vor Iim Zuge der Erhebung wurde keine Fledermausaktivitäten festgestellt. Es 
kommen hier keine nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW pauschal geschützten Flächen vor. 
Insgesamt kommt dem Planänderungsgebiet aufgrund der Biotopstruktur und unter Beachtung der 
Vorbelastungen im Naturraum eine geringe aktuelle Bedeutung für den regionalen Arten- und Bio-
topschutz zu.

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In der Planvariante werden größere Teilflächen des Gebietes als Tier- und Pflanzenlebensräume 
beseitigt bzw. stark beeinträchtigt. Im Bereich der vorgesehenen Grünflächen ist die Besiedlung 
durch Vogelarten der Siedlungen und Halboffenlandschaften sowie eine Nutzung der Gehölzstruk-
turen als Nahrungshabitat und Leitstruktur für einheimische Fledermausarten zu erwarten. 
Gemäß der Artenschutzprüfung Stufe II kann das Auftreten von projektbedingten Verbotstatb e-
ständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für die im Wirkraum relevanten be-
sonders geschützten Arten für die Umsetzung des Bebauungsplanes durch spätere Bauvorhaben 
ausgeschlossen werden, sofern entsprechende Vermeidungsmaßnahmen und vorgreifende Aus-
gleichsmaßnahmen umgesetzt werden. 
 
Eingriff/Ausgleich der Beeinträchtigungen des Biotoppotenzials 
Die Beschreibung und Begründung des Eingriffes in Natur und Landschaft, die Herleitung der hie-
raus resultierenden Handlungsbedarfe und die Entwicklung konkreter Planungsinhalte in Form von 
Maßnahmen, Festsetzungen oder Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag etc. erfolgen im 
Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages auf Bebauungsplanebene. 
Darüber hinaus erfolgt die Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft mit dem Bewertungs-
verfahren nach Sporbeck. 
Die entstehenden Eingriffe werden durch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
im Plangebiet sowie auf externer Fläche kompensiert. Es verbleiben keine erheblichen und nach-
haltigen Beeinträchtigungen. 
 
Boden und Fläche 
Im überwiegenden Teil des VBP-Gebietes Fuchskaule Gebietes wurde umgelagerter Oberboden 
(Ackerboden) erbohrt. Im nördlichen Randbereich des Plangebietes wurde kiesiges Auffüllungsma-
terial in bis zu 2,6 m Mächtigkeit Unterhalb wurde Hochflutlehm bzw. sandig-kiesiges Sediment der 
Niederterrasse festgestellt. 
Die Ackerböden des FNP-Änderungsgebietes haben bedeutende Ertragsfunktion. Es handelt sich 
um schutzwürdige Braunerden. Die Lebensraumfunktion ist durch die intensive Landnutzung, stel-
lenweise auch durch Fremdstoffe in Aufschüttungsmassen beeinträchtigt.  
Die Planumsetzung führt zur Flächenversiegelung (Wohngrundstücke und Verkehrsflächen). 
Im Bereich der im nachfolgenden Bebauungsplan festzusetzenden Grünflächen werden die bislang 
stark gestörten Ackerböden der natürlichen Bodenentwicklung und –regeneration überlassen. Hier 
findet hier somit eine Aufwertung natürlicher Bodenfunktionen statt. 
Teilflächen der nicht versiegelten Wohngrundstücke werden absehbar als Ziergärten angelegt und 
unterliegen dann ebenfalls ohne Bodenbearbeitung einer zumindest mäßig naturnahen Bodenent-
wicklung. 
Im Bereich der externen Kompensationsfläche werden Nutzungsextensivierungen erfolgen, die 
natürliche Bodenfunktionen fördern und als ausgleichende Maßnahme wirken.  
 
Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Das FNP -Änderungsgebiet unterliegt anthropogenen Nutzungen. Die natürlichen Wirkungsgefüge 
und Wechselwirkungen der naturraumbezogenen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Pflanzen 
und Tierwelt werden daher in ihrer Auswirkung überformt. 
Abweichend von der natürlichen Vegetation und natürlichem Boden-, Klima- und Wasserhaushalt 
sind Kulturpflanzen mit Ackerwildkrautbegleitflora und -fauna, regelmäßig bearbeitete und mit 
Düngemitteln und Herbiziden applizierte Böden und ein veränderter Wasserhaushalt (z. B. gerin-
gere Evapotranspiration) prägend für das Gebiet. 
Die für die einzelnen Schutzgüter im B -Planverfahren zu erarbeitenden Vermeidungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen dienen in der Planvariante insgesamt auch der Sicherung der Funktionsfähig-

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/ 37 
 
keit des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen. Es verbleiben keine nachhaltigen Beei n-
trächtigungen, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes im Planungsraum gefährden. 
 
 
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete  
Es sind Kumul ierungen mit der baulichen Nutzung der bereits im FNP dargestellten Wohnbauflä-
che östlich der FNP -Änderungsfläche zu erwarten. Zu beachten ist dabei die im Vergleich zur be-
reits dargestellten Wohnbaufläche vergleichsweise geringe Größe der FNP -Änderungsfläche von 
0,64 ha. 
Die kumulierten Umweltauswirkungen werden im Rahmen des Umweltberichtes zum Vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan dargestellt und bewertet. 
 
8.9 Referenzliste der Quellen 
- Stadt Köln: KölnCode – Biotoptypenkataster, wird einzelfallbezogen fortgeschrieben; 
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Fachinformationssystem g e-
schützte Arten, Messtischblatt 5007, Recklinghausen, 2014; 
- Stadt Köln: Landschaftsplan, jeweils aktueller Stand; 
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshin-
weiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, A b-
schlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
- Stadt Köln: Synthetische Klimafunktionskarte, Köln, 1997; 
- Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung 
der Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003; 
- Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt: Schallimmissionsplän e Verkehr, Köln, 
2014; 
- Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.; 
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, elwas web: 
Grundwasserdaten, Düsseldorf, 2013 
- Stadt Köln: Altlastenkataster, Köln, 2018; 
- Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: Hochwassergefahrenkarte, Köln, o. 
J.; 
- Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus StEB AÖR, 
Köln, 2014; 
- Bodengutachten (M&P Ingenieurgesellschaft (2017): Planungsorientierte Gefährdungsab-
schätzung für das Bauvorhaben „Fuchskaule“ in Köln-Porz-Elsdorf)  
- Baugrunduntersuchung (M&P Ingenieurgesellschaft (2017): Geotechnischer Bericht (Vo r-
erkundung) Bauvorhaben „Fuchskaule“ in Köln-Porz-Elsdorf). 
- Verkehrsuntersuchung; brenner BERNARD Ingeni eure GmbH (2017): Verkehrsunters u-
chung Fuchskaule. 1. Fertigung. 
- Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens „Fuchskaule“ in Köln -Elsdorf. Entwurf. (ADU cologne, Köln, 
Stand Juli 2018. 
- Artenschutzgutachten mit Untersuchung Avifauna und Fledermäuse (Büro für Regionalbe-
ratung, Naturschutz und Landschaftspflege, Hachenburg) 
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Büro Arens, Köln & Büro für Regionalberatung, Na-
turschutz und Landschaftspflege).

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Anlage 1 zum Umweltbericht 
 
Tabelle 1 Kartierte Tierarten: 
Es bedeuten: + = planungsrelevant und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs 
der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL = 
Rote Liste Niederrheinische Bucht (2016): 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste. Die Bewertung der 
Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für 
Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
Feldlerche Brutvogel ja  3 
Fischadler Durchzügler ja Anh. I  
Mehlschwalbe Nahrungsgast, 
Durchzügler 
ja  2 
 
Säugetiere 
Art Status planungs-
relevant 
FFH RL 
Zwergfledermaus jagend ja FFH-
Anh. IV 
3

Mitteilung Ausschuss

5203 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Grie Sa 
Vorlagen-Nummer 06.03.2020 
 0003/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
 
220. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz-Elsdorf 
Arbeitstitel: Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf 
hier: Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 
§ 4 Absatz 2 BauGB 
Innerhalb der Stadt Köln besteht ein stetiger Bedarf an neuem Wohnraum. In dem vom Rat der Stadt 
Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wird der 
Neubaubedarf für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 auf 52.100 Wohneinheiten beziffert.  
 
Als Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 2015 soll die vorliegende Fläche erstmalig einer bauli-
chen Entwicklung zugeführt werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist für den Großteil des 
Bebauungsplangebietes eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit im Wesentli-
chen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Lediglich eine kleine Fläche im westlichen Bereich 
des Plangebietes, westlich des Wirtschaftsweges, ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die 
Landwirtschaft und als Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Nachrichtlich ist 
das Landschaftsschutzgebiet (LSG 21) dargestellt. 
 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 12.12.2013 wurde der Beschluss über die 
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Nummer 75380/02 Arbeitstitel: „Fuchskaule in Köln-Porz-
Elsdorf“, sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB gefasst. Mit diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der Dar-
stellungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB. 
 
Die Bebauung dieses Bereichs dient der Ortsrandabrundung, eine Änderung der Darstellung des 
Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche ist vorgesehen. Die bisherige Darstellung einer Fläche für 
die Landwirtschaft soll in eine Wohnbauflächendarstellung geändert werden. Die überlagernde Vor-
rangfläche für Kompensationsmaßnahmen (T-Linie) soll entsprechend auf die Grenze der Wohnbau-
fläche zurück genommen werden. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes tritt nach Rechtskraft 
des nachgeordneten Bebauungsplanes entsprechend zurück. 
 
Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung 
eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstel-
lungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebau-
ungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dem 
entsprechenden FNP-Änderungsverfahren nicht widersprochen hat.  
 
Der Träger der Landschaftsplanung hat im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren Widerspruch ein-
gelegt. Die geplante Ausweisung von Wohnbaufläche in beschriebener Dreiecksform widerspricht 
den Vorgaben des Landschaftsplans und ist mit seinen Festsetzungen nicht vereinbar.

2 
 
Es wurde daraufhin die Rücknahme des Widerspruchs mit einem Vorbehalt verknüpft.  
Der Vorbehalt bezieht sich auf eine im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung ermittelte Optionsflä-
che eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) der Kennung 7-708-004, die sich im unmittelbaren 
nordwestlichen Anschluss an das geplante Wohngebiet befindet.  
Die Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird seitens der Bezirksregie-
rung Köln in Abstimmung mit dem Regionalrat vorbereitet. Die Verwaltung hat in einem dritten Ar-
beitsschritt Flächenbedarfe für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche 
und industrielle Nutzungen (GIB) vorgeschlagen. Eine dieser ASB-Flächendarstellung ist die o. g. 
Optionsfläche 7-708-004. Findet der Flächenvorschlag grundsätzlich Zustimmung seitens Politik (Ds-
Nr. 2887/2019) und Bezirksregierung und soll im Regionalplan übernommen werden, ist der Wider-
spruch obsolet (Anlage 3a). 
 
 
 
Verfahrensverlauf 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan fand statt am 08.04.2014 um 18:00 
Uhr in der Städtischen Katholischen Grundschule (KGS) Kupfergasse in Köln-Porz-Urbach. 
Zudem fand ebenfalls zum Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
nach Modell 2 statt vom 08.04.2014 bis 15.04.2014. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde vom 24.01.2014 bis zum 28.02.2014 
durchgeführt.  
Der nächste Verfahrensschritt für den Flächennutzungsplan ist die einmonatige Offenlage der beab-
sichtigten Planänderung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Be-
lange nach § 4 Absatz 2 BauGB.  
 
 
Anlagen 
1 Änderungsbereich (Plandarstellung) 
2 bisherige Darstellung FNP (Plandarstellung)  
3 beabsichtigte Darstellung FNP (Plandarstellung) 
3a  Regionalplanüberarbeitung ASB-Optionsfläche 7-708-004 (Plandarstellung) 
4 Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung  
            mit § 2 Absatz 4 BauGB (Text) 
 
 
gez. Greitemann

Anlage 3

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Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
220. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
¯
1:2.500M.:
0 30 60 9015
Meter
Legende
Änderungsbereich
6 6 6 Vorrang- und Maßnahmenflächen
, Spielplatz
Wohnbaufläche
Grünfläche

Anlage 2

1504 Zeichen

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=
 
 
 
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Anlage 2
- bisherige Darstellung -
¯
1:2.500M.:
0 30 60 9015
Meter
220. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
Legende
Änderungsbereich Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Grünfläche
6 6 6 Vorrang- und Maßnahmenflächen
, Spielplatz

Anlage 1 Lageplan

360 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
220. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:15.000M.:

Anlage 3a ASB-Optionsfläche

153 Zeichen

Anlage 3a
- Regionalplanfortschreibung ASB-Optionsfläche 7-708-004 -
220. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
A U S Z U G

Beratungsverlauf (2)

07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Friedrich-Hirsch-Straße
  • Frankfurter Straße
  • Gilsonstraße 68
  • Kupfergasse
  • Auf dem Stallberg
  • Zündorfer Weg
  • Am Bergerhof
  • Fuchskaule
  • Elsdorf 6
  • Hasenkaul

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0003/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2020
Erstellt
07.01.2020 10:37