Mandari Insight

AnO/0001/2021

Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf

Anregung in der BV Ost 26.01.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 04.02.2021, TOP 9.1

Konkretisierung AnO/0001/2021

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme AnO/0001/2021

· application/pdf

Ansehen

AnO_0001_2021

· application/pdf

Ansehen

Konkretisierung AnO/0001/2021

7128 Zeichen

= CDU ...

CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost

Handorf, 02.02.2021

Da in der pandemiebedingt verkürzten Sitzung der BV Ost am 04.02.2021 keine Aussprache zu den
Tagesordnungspunkten vorgesehen ist, konkretisiert die CDU-Fraktion hiermit schriftlich Ihren Prüf-
auftrag An0/0001/2021 zur Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf.

Konkretisierung zum Prüfauftrag An0/0001/2021
Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf

In der Vergangenheit konnte trotz intensiver Bemühungen und Vermittlung der CDU Handorf kein
neuer Standort für das Traditionsgeschäft EDEKA Nientied gefunden werden. Die CDU-Fraktion be-
dauert diesen Umstand und hätte die angekündigte Schließung gerne vermieden, um für die Einwoh-
nerschaft eine möglichst optimale Nahversorgung zu gewährleisten und dem Unternehmer Nientied
eine Perspektive in Handorf zu bieten.

Damit in jedem Fall ein neuer Standort für Lebensmitteleinzelhandel und die Nahversorgung gefun-
den wird, wünscht sich die CDU-Fraktion, dass durch die Verwaltung verschiedene Standorte geprüft
und nach einem einheitlichen Schema bewertet werden. Es sollen auch die Flächen in die Bewertung
einbezogen werden, die bisher als nicht konform zum Einzelhandelskonzept der Stadt Münster be-
trachtet wurden oder erst nach Fertigstellung der Neubaugebiete geeignet erscheinen. Das Ergebnis
der Standortprüfung ist der Politik mit detaillierter Bewertung ist der Politik zur Prüfung und zur wei-
teren Entscheidung vorzulegen.

Einbezogen werden in die Prüfung sollen insbesondere die folgenden Standorte:
e Standorte im Neubaugebiet am Kirschgarten mit Erschließung über die Hobbeltstraße.

e Standorte im Bereich Hobbeltstraße/ Kötterstraße, sowohl als Teil des Neubaugebiets als auch
südlich der Kötterstraße.

e Fläche an der Handorfer Straße zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße

Die CDU trifft hiermit noch keine Auswahl, welche der Flächen aus Ihrer Sicht infrage kommen. We-
sentliche Kriterien sind die Realisierbarkeit und die Funktion für die Nahversorgung.

Bei der Bewertung soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass moderne Lebensmittelsuper-
märkte heutzutage mehr Verkaufsfläche als früher benötigen. Um für eine für Lebensmitteleinzel-
handel ausgewiesene Fläche Investoren und Unternehmer zu finden, müssen diese Standorte ent-
sprechend attraktiv sein.

Bezugnehmend auf die Suche nach einem Standort für eine Tankstelle soll geprüft werden, ob die

Verbindung mit einer Mobilstation sinnvoll und möglich ist. An einer Mobilstation könnten u.a.
PKW-Stellplätze für Pendler, Ladesäulen für PKW und E-Bikes sowie Carsharing angeboten werden.

CDU-Kreisverband Münster e.V. [=] [=]

Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster

Telefon (02 51) 4 18 42-0 « Telefax (02 51) 4 18 42-44 FH
post@cdu-muenster.de «e www.cdu-muenster.de

CDU-SPENDENKONTO: Nr. 13 13 18 « BLZ 400 501 50 « Sparkasse Münsterland Ost [=]

LS

Detaillierte Begründung für Standortsuche Lebensmitteleinzelhandel:

Der Lebensmittelmarkt Nientied wird zum 28.02.2021 schließen.

Damit existieren in Handorf nur noch der Edeka-Markt Rotthowe an der Ecke Dorbaumstraße /
Handorfer Straße und der Discounter Lidl in Dorbaum für die Lebensmittel-Nahversorgung.

Es ist aufgrund der kleinen Verkaufsfläche von nur 480 m? und fehlenden Erweiterungsmöglich-
keiten unwahrscheinlich, dass am Standort Ludwig-Wolker-Straße eine Nachfolgenutzung als
Lebensmitteleinzelhandel möglich ist.

Aus dem zurzeit gültigen Einzelhandelskonzept für die Stadt Münster aus dem Jahr 2018 geht für
Handorf hervor, dass die bestehenden Lebensmittelmärkte zu sichern und gemäß ihrer Versor-
gungsfunktion bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sind. Zu den bestehenden Lebensmittelmärk-
ten zählten seinerzeit die beiden Edeka Märkte Rotthowe und Nientied sowie der Discounter
Lidl.

Durch den Wegfall des Nahversorgers Nientied entsteht eine Unterversorgung in Handorf. Dem
gilt es schnellstmöglich entgegenzuwirken.

Laut Einzelhandelskonzept haben Münster-Ost und auch Handorf Stand 31.12.2015 jeweils 0,34
m? VKF/EW bezogen auf Nahrungs- und Genussmittel. Die Verkaufsflächenausstattung ist bezo-
gen auf Münster insgesamt unterdurchschnittlich.

Aktuellere Zahlen liegen nicht vor, folgende bekannte relevante Änderungen gibt es seitdem:
« Edeka Rotthowe ist gewachsen (von ca. 800 m? auf 1.300 m?).
° Der Rotthowe-Getränkemarkt mit ca. 400 m? ist weggefallen.
° Edeka Nientied mit ca. 480 m? schließt zum 28.02.2021.
Somit sinkt die Verkaufsflächenkennzahl mit Schließung von Edeka Nientied deutlich.
Die Bevölkerung in Handorf wird in den kommenden Jahren deutlich wachsen:
® Die Verwaltung kalkuliert für den Kirschgarten 728 Neubaubeziehern.
° An der Kötterstraße wird mit ca. 1064 Neubaubeziehern gerechnet.
°e Hinzu kommen seit 2015 realisierte und geplante Projekte zur Nachverdichtung.

Die Verkaufsflächengröße von modernen Lebensmittelsupermärkten beträgt i.d.R. 1.300 m? bis
zu 1.800 m?, die Verkaufsflächengröße von modernen Lebensmitteldiscountern i.d.R. 1.000 m?
bis zu 1.300 m?. (Quelle: Einzelhandelskonzept der Stadt Münster).

Flächen mit weniger als 1.000 m? sind daher auch in klassischen Nahversorgungslagen für mögli-
che Einzelhändler wenig attraktiv und bieten nur geringe Aussicht auf Realisierung.

Bei der Suche nach einem neuen Standort für Edeka Nientied konnte in den vergangenen Jahren
kein geeigneter Standort gefunden werden. Dies liegt unter anderem daran, dass mögliche
Standorte als nicht konform zum Einzelhandelskonzept betrachtet wurden und wegen des noch
existierenden Nientied-Supermarktes kein Zeitdruck zu existieren schien, man die weitere Ent-
wicklung Handorfs abwarten wollte. Durch die angekündigte Schließung sind nun jedoch Fakten
geschaffen worden.

Es ist nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wenn kein neuer Standort gefunden wird,
so dass Kaufkraft aus Handorf abgezogen wird und in die umliegenden Stadtteile und Gemein-
den abwandert.

Detaillierte Begründung für Standortprüfung Tankstelle und Mobilstation:

Die Tankstelle wird in naher Zukunft schließen (s. Änderung vorhabenbezogener Bebauungs-
plan).

Auch hier ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu finden, da keine weitere Tankstelle im Orts-
teil Handorf existiert.

Mit einer Mobilstation sollen die unterschiedlichen Verkehrsangebote verknüpft und sinnvoll
miteinander kombiniert werden. Eine Mobilstation in der Nähe der Warendorfer Straße mit An-
bindung an die städtischen und regionalen Buslinien, zukünftig ggf. auch die Münsterland S-
Bahn, soweit ein Haltepunkt in Handorf realisiert wird, kann einen Beitrag leisten für eine ver-
änderte Mobilität mit einer stärkeren Nutzung von ÖPNV und umweltfreundlichen Energieträ-
gern.

Trotz zunehmender Elektromobilität werden einige Zeit auch Verbrennungsmotoren betrieben
werden und eine Tankstelle kann auch alternative Treibstoffe (z.B. Wasserstoff) anbieten und
Standort für das Laden von E-Autos sein.

Das Shopgeschäft an einer Tankstelle/Mobilstation ergänzt den Einzelhandel und ist für Spon-
tankäufe auch außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten eine gute Ergänzung.

Für die Fraktion

Stellungnahme AnO/0001/2021

46014 Zeichen

61.21.0010 / Herr Hopp        18.05.2021 
 Tel.: 492 - 6117 /  Fax: 492 - 7732 
 Email: Hopp@stadt-muenster.de 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Ost 
Öffentliche Sitzung am 27.05.2021 
 
über 33.22 – Bezirksverwaltung Münster-Ost 
über Dez. III, Stadtbaurat Denstorff 
 
Anregung lfd. Nr. AnO/0001/2021 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost 
vom 20.01.2021 – Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Han-
dorf –  
 
Auf der Grundlage der o. g. Anregung wurde die Verwaltung um Prüfung 1. eine s Standortes 
für einen neuen Lebensmittelmarkt und 2. einer Tankstelle im Ortsteil Handorf gebeten. Dieser 
Prüfauftrag wurde mit Schreiben der CDU-Fraktion vom 02.02.2021 (Anlage 1) konkretisiert.  
 
Die Arbeitsschritte und Ergebnisse der Standortprüfungen sind in Anlage 2  in übersichtlicher 
Form als PowerPoint-Folien (1 – 26) beigefügt. In den nachfolgenden Stellungnahmen zu o. 
g. Prüfaufträgen werden zu den einzelnen Arbeitsschritten textliche Erläuterungen mit Verweis 
auf die jeweiligen PowerPoint-Folien (PPT) gegeben. 
 
1. Standortprüfung Lebensmittelmarkt (PPT 2 – 19) 
 
Prüfauftrag Standortsuche für einen neuen Lebensmittelmarkt 
Mit der o. g. Anregung der CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragt, Standortmöglichkei-
ten für einen neuen Lebensmittelmarkt in Handorf zu benennen. Nach Schließung des Edeka-
Marktes Nientied Ende Februar dieses Jahres, soll einer dadurch entstehenden Unterversor-
gung entgegengewirkt und die Nahversorgung im Stadtteil bedarfsgerecht gesiche rt werden. 
Bei der Standortprüfung sollen verschiedene Flächen, auch außerhalb des Rahmens des Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) oder Flächen, die erst nach Fertigstellung der Neu-
baugebiete geeignet erscheinen, untersucht werden. Insbesondere sollen folgende Standorte 
in die Prüfung einbezogen werden:  
 
- Neubaugebiet am Kirschgarten 
- Neubaugebiet Kötterstraße (nördlich Kötterstraße, innerhalb des Neubaugebietes und 
südlich Kötterstraße) 
- Fläche an der Handorfer Straße zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße.  
 
Die Prüfstandorte sollen nach einem einheitlichen Schema bewertet werden. Es wird der Hin-
weis auf eine betriebswirtschaftlich für erforderlich gehaltene Verkaufsflächengröße von 1.000 
m² gegeben, ab der eine Realisierung für Einzelhändler erst attraktiv sei. Wesentliche Bewer-
tungskriterien sollen die Realisierbarkeit und die Funktion der Nahversorgung sein.

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Ergebnis 
Die Verwaltung empfiehlt den Standort nördlich Kötterstraße, innerhalb des neuen Baugebie-
tes Kötterstraße, für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit ca. 1.000 m² Verkaufsflä-
che (plus Bäckerei). Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes sollte als Bestandteil  in die 
weitere Planung für das neue Baugebiet integriert werden. Der vorgeschlagene Ansiedlungs-
standort befindet sich in städtischem Eigentum. 
 
Arbeitsschritte und Methodik 
Um als Ergebnis der Standortprüfung eine tragfähige und belastbare Empfehl ung für die An-
siedlung eines neuen Lebensmittelmarktes in Handorf abgeben zu können, wurden folgende 
Arbeitsschritte durchgeführt:  
 
1. Rechnerische Ableitung des Verkaufsflächenansiedlungspotenzials für einen neuen 
Lebensmittelmarkt in Handorf 
2. Analyse und Bewertung der Ausgangssituation der Nahversorgung in Handorf (Status 
Quo Mai 2021) 
3. Einordnung in die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben des Städtebaurechts und  
der Landesplanung sowie in die Regelungen des EHZK Münster 
4. Standortprüfung anhand einheitlicher Bewertungskriterien  
5. Empfehlung eines Ansiedlungsstandortes  
 
Die Untersuchung basiert auf fachlichen, mit aktuellen Datengrundlagen und Kennwerten (Ein-
wohner, Einzelhandelskaufkraft, Umsatztätigkeit des Lebensmitteleinzelhandels) hinterlegten 
Einschätzungen der Verwaltung.  
 
Zu 1. Verkaufsflächenansiedlungspotenzial (PPT 4 – 7): Vor dem Hintergrund der zu Ende 
Februar dieses Jahres erfolgten Schließung des Edeka-Marktes Nientied und in Anbetr acht 
der laufenden Stadtteilentwicklung mit Realisierung der beiden großen Neubaugebiete Kirsch-
garten und Kötterstraße ist ein nennenswertes Entwicklungspotenzial im Bereich der Nahver-
sorgung zu konstatieren. Da alternative Nahversorgungsstandorte weit entfernt liegen (Telgte, 
Coerde), ist die Möglichkeit für eine vergleichsweise hohe Kaufkraftbindung der Nahversor-
gung in Handorf gegeben. Auf der Grundlage des Prognosejahres 2030 lässt sich, be i An-
nahme einer weitestgehenden Realisierung der beiden v. g. Neubaugebiete bzw. des Einwoh-
ner- und Kaufkraftzuwachses zu diesem Zeitpunkt, ein rechnerisch ermitteltes Verkauf sflä-
chenansiedlungspotenzial von ca. 1.200 m² im Segment Lebensmittelvollsortimenter  (Super-
markt) bzw. ca. 800 m² im Segment Lebensmitteldiscounter ableiten. Diese Verkaufsflächen-
potenziale sind nicht additiv zu sehen, sondern geben eine Orientierung für die Größenord-
nung eines anzusiedelnden Lebensmittelmarktes. Verbleibende Entwicklungspotenziale für 
die Nahversorgung sollten zielführend zur Stärkung des Stadtteilzentrums innerhalb des zent-
ralen Versorgungsbereiches (ZVB) verortet werden.   
 
Zu 2. Ausgangssituation Nahversorgung (PPT 8 – 9): Zwar ist nach Schließung des Edeka-
Marktes Nientied eine unterdurchschnittliche quantitative Versorgung der Einwohner  in Han-
dorf im Lebensmittelsegment festzustellen (ca. 0,32 m² Verkaufsfläche je Einwohner im Ver-
gleich zur Gesamtstadt mit ca. 0,43 m²). Dem steht aber eine positiv zu bewertende und nach-
haltig wirkende angebotsstrukturelle sowie städtebauliche Aufwertung des S tadtteilzentrums 
gegenüber. Von der bereits erfolgten modernen Neuaufstellung des Edeka-Marktes Rotthowe 
als Magnet der Nahversorgung und Frequenzbringer können andere Nutzungen im Bereich 
Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie innerhalb des Zentrums profitieren. Räumliche

3 
 
Entwicklungsmöglichkeiten für einen weiteren großflächigen Lebensmittelmarkt m it mehr als 
800 m² Verkaufsfläche sind innerhalb des Stadtteilzentrums in seiner Funktion als  ZVB von 
Handorf jedoch nicht vorhanden.   
 
Aus Sicht der Nahversorgung ist derzeit mit dem Vorhandensein der beiden modernen Le-
bensmittelmärkte Edeka und Lidl ein ausgewogener Betriebstypenmix (Vollsortiment er und 
Discounter) und eine weitgehend gute räumliche Nahversorgung gegeben. Für die neuen Bau-
gebiete Kötterstraße und Kirschgarten (östlicher Teil) trifft diese Bewertung allerdings nicht zu. 
Diese Gebiete liegen außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeitsradien von 700 m um die be-
stehenden Lebensmittelmärkte. Zielführend wäre daher ein neuer Lebensmittelmarktstandort, 
der auch aus den Neubaugebieten fußläufig erreichbar ist. 
 
Zu 3. Rechtliche und konzeptionelle Vorgaben (PPT 10 – 11): Vor dem Hintergrund der Kom-
plexität des rechtlichen Regelwerkes können die daraus resultierenden Vorgaben im Rahmen 
dieser Stellungnahme nur verkürzt und vereinfacht dargelegt werden. 
 
Bei der Planung eines neuen Lebensmittelmarktstandortes in Handorf ist der ZVB an der Han-
dorfer Straße, der ein Schutzgut i. S. des Städtebaurechts darstellt, vor sog. städtebaulic h 
negativen Auswirkungen, ausgelöst u. a. durch Umsatzumverlagerungen als Folge einer Neu-
ansiedlung außerhalb des ZVB, zu schützen. Durch die Neuplanung eines Lebensmittelmarkt-
standortes außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches könnte insbesondere der best e-
hende Edeka-Markt als alleiniger Nahversorgungsmagnet im Stadtteilzentrum gefährdet wer-
den, was sich dann auch negativ auf die Funktionsfähigkeit des gesamten ZVB auswi rken 
könnte. Diese möglichen negativen Auswirkungen, die auf der Grundlage des geset zlichen 
Regelwerkes zunächst für alle sog. großflächigen Ansiedlungen mit mehr als 800 m² Verkaufs-
fläche zu unterstellen sind, gilt es bei der Neuplanung eines Lebensmitt elmarktes außerhalb 
des Stadtteilzentrums zu verhindern.  
 
Die Rechtsgrundlagen des Planungsrechts (Baugesetzbuch, Baunutzungsverord-
nung/BauNVO, hier: Sonderregime des § 11 Abs. 3) und der Landesplanung (Landesentwick-
lungsplan/LEP NRW, hier: Kapitel 6.5 – Großflächiger Einzelhandel) sehen daher auch nur 
unter ganz bestimmten, nachzuweisenden Voraussetzungen eine ausnahmsweise Zulässig-
keit eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit mehr als 800 m² Verkaufsfläch e außerhalb 
von ZVB vor. Folgende Kriterien müssen nachweislich erfüllt sein: 
 
- eine alternative Ansiedlungsmöglichkeit innerhalb des ZVB darf nicht zur Verf ügung 
stehen 
- ein Ansiedlungsstandort außerhalb des ZVB muss städtebaulich integriert innerhalb 
eines Wohnsiedlungszusammenhangs liegen und er muss der Versorgung der Ein-
wohner im Nahbereich des Ansiedlungsstandortes dienen 
- es muss sichergestellt sein, dass die Ansiedlungsplanung keine städtebaulich negat i-
ven Auswirkungen auf die Entwicklung von ZVB (in Handorf, Münster, andere Gemein-
den) oder auf die Versorgung der Einwohner im Einzugsbereich hat. 
 
Die o. g. rechtlichen Vorgaben sind für die Stadt Münster als Ansiedlungskommune bind end. 
Aus den Vorgaben resultiert die Maßgabe, dass ein neuer Lebensmittelmarkt der Nahversor-
gung dienen muss und sich dem Angebot des ZVB, insbesondere dem dort ansässigen Vol l-
sortimenter Edeka, hinsichtlich der Verkaufsflächengröße und Standortattraktivität deutlich un-
terordnen muss. Es darf kein Konkurrenzstandort zum ZVB entstehen.

4 
 
Das EHZK Münster enthält unter Kapitel 7.3 „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Nah-
versorgung in Münster“ ein, auf die Münsteraner Verhältnisse zugeschnittenes und an die o. 
g. rechtlichen Vorgaben angelehntes, Bewertungs- und Prüfschema für die Planung von Nah-
versorgungsvorhaben außerhalb von ZVB. Die darin enthaltenen Prüfschritte 1 bis 3  (Kauf-
kraftabschöpfung im Nahbereich, Überschneidung mit dem Nahbereich des ZVB und Gewähr-
leistung der fußläufigen Nahversorgung) wurden für die Standortprüfung herangezogen . Der 
Prüfschritt 4 (Prüfung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf den ZVB und die Nahver-
sorgung) kann erst innerhalb eines späteren Bauleitplanverfahrens für ein konkretes Ansi ed-
lungsvorhaben durchgeführt werden.   
 
Zu 4. Standortprüfung (PPT 12 – 18): Die Prüfung erfolgte für alle Standorte gleich anhand 
des oben bereits genannten Prüfschemas des EHZK. Zusätzlich zum v. g. Prüfschema wurden 
die Kriterien: Fläche im Eigentum der Stadt Münster, Lage innerhalb eines allgemeinen Sied-
lungsbereiches/ASB gemäß des Regionalplans Münsterland (zwingende Voraussetzung) und 
städtebaulich integrierte Lage mit abgeprüft. Die Bewertung des Kriteriums Kaufkraftabschöp-
fung im Nahbereich wurde, mangels eines konkreten Ansiedlungsvorhabens, am fiktiven Bei-
spiel der Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit 1.000 m² Gesamtverkau fsfläche 
auf der Grundlage aktueller, branchenüblicher Umsatzkennwerte vorgenommen. 
 
Als Ergebnis der Standortprüfung resultiert die Feststellung, welche der geprüften Standorte 
eine Eignung für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes aufweisen. Dabei wurde unter Be-
rücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und strukturellen Rahmenbedingungen unterschie -
den, ob eine Eignung für eine Verkaufsfläche bis max. 800 m² oder darüber hinaus, für einen 
großflächigen Lebensmittelmarkt mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche, gegeben ist. 
 
Folgende Standorte wurden untersucht: 
 
1. Kreisverkehr (östlich Kreisverkehr / südlich Borggreveweg) 
2. Hobbelstraße / Kirschgarten (nördlich Kirschgarten, innerhalb des Neubaugebietes) 
3a. Hobbelstraße / Kötterstraße (nördlich Kötterstraße, innerhalb des Neubaugebietes) 
3b. Hobbelstraße / Kötterstraße (südlich Kötterstraße) 
4.   Ortseingang (zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße) 
 
Es kann vorweg gestellt werden, dass an allen Standorten ein ausreichendes Flächenpotenzial 
für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes vorhanden wäre (Mindestgrundstücksgröße ca. 
4.500 m²).  Die Standorte 2, 3a und 3b haben bisher keine Buslinienanbindung. Die Schaffung 
einer Buslinien- bzw. Haltestellenanbindung möglichst unmittelbar angrenzend an eine m zu 
realisierenden Nahversorgungsstandort wäre aufgrund des Nachweises der städtebaulichen 
Integration bzw. Erreichbarkeit zu gewährleisten. Im Zuge der Realisierung der neuen Bauge-
biete Kirschgarten (Standort 2) und Kötterstraße (Standort 3a) ist dies bereits angedacht. Alle 
Standorte sind aufgrund ihrer direkten Lage an gut ausgebauten Verkehrsstr aßen mit dem 
Auto (MIV) gut zu erreichen. Die jeweilige Grundstückserschließung könnte sichergestellt wer-
den.  
 
Zu 5. Empfehlung Ansiedlungsstandort (PPT 19 – 20) : Als Ergebnis der Standortprüfung 
schlägt die Verwaltung den Standort 3a - Hobbeltstraße / Kötterstraße (nördlich Kötterstraße, 
innerhalb des Neubaugebietes) als Standort für einen neuen Lebensmittelmarkt vor. Er ist un-
ter Prüfung und Abwägung aller Kriterien am besten geeignet und wird durch folgende Kriterien 
für eine entsprechende Ansiedlungsplanung qualifiziert:  
 
- Fläche im Eigentum der Stadt Münster

5 
 
- Ausweisung als ASB im Regionalplan Münsterland (Voraussetzung gemäß LEP NRW) 
- Städtebaulich integrierte Lage innerhalb des „Kopfstandortes“ des neuen Baugebietes 
Kötterstraße 
- Gewährleistung und Verbesserung der Nahversorgung in den östlichen Siedlungstei-
len Handorfs inklusive der Neubaugebiete 
- Wesentlicher Teil des zu erwartenden Umsatzes kann aus dem fußläufigen Nahber eich 
rekrutiert werden (Voraussetzung gemäß LEP NRW) 
- Angemessen große Entfernung zum Edeka-Markt innerhalb des ZVB (ca. 1 k m Wege-
strecke) und Lidl-Markt (ca. 1,3 km Wegestrecke)  
- Trotz Überschneidung mit dem Naheinzugsbereich des ZVB ist aufgrund der bes te-
henden deutlich unterdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung (0,32 m² Ver-
kaufsfläche Nahrungs- und Genussmittel je Einwohner) und der Entwicklungsperspek-
tive (neue Baugebiete) ein ausreichendes Bevölkerungspotenzial vorhanden, um den 
Planstandort und die Anbieter im ZVB zu bedienen, dadurch kann die Überschneidung 
relativiert werden 
- Chance zum Nachweis der sog. Nahversorgungsausnahme (Voraussetzung gemäß 
LEP NRW) für einen großflächigen Lebensmittelmarkt mit mehr als 800 m ² Verkaufs-
fläche. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, diesen „Kopfstandort“ des Neubaugebietes als weiteren Baustein 
im Zuge der Quartiersentwicklung nördlich Kötterstraße für die Ansiedlung eine s Lebensmit-
telmarktes zur Nahversorgung vorzusehen. Der Lebensmittelmarkt sollte in einer mehrge -
schossigen, gemischt genutzten, sog. „Mixed-Use-Immobilie“ realisiert werden (Einzelhandel 
im Erdgeschoss, Schwerpunkt Wohnnutzungen in den Obergeschossen). Eine Integration der 
Ansiedlungsplanung in das zeitnah startende Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan 
sollte angestrebt werden. Die Baureife des neuen Wohngebietes nördlich Kötterstraße kann , 
gemäß Baulandprogramm, frühestens für 2024/2025 erreicht werden. Mit der Realisierung ei-
nes Lebensmittelmarktes am o. g. „Kopfstandort“ ist daher nicht eher als 2026/2027 zu rech-
nen.  
 
Vor dem Hintergrund der Regelungen des EHZK in Verbindung mit den zu beachtenden städ-
tebaurechtlichen Vorgaben muss der neue Nahversorgungsmarkt dem Angebot im ZVB , ins-
besondere dem dort ansässigen Vollsortimenter Edeka, hinsichtlich Verkaufsflächengröße 
und Standortattraktivität, deutlich untergeordnet sein. Es darf kein K onkurrenzstandort zum 
ZVB entstehen. Dies bedingt auch, dass keine weiteren Einzelhandelsgeschäfte, m it Aus-
nahme einer Bäckerei, zusätzlich zum Lebensmittelmarkt, angesiedelt werden. Als Zielgröße 
und Vorgabe für das anstehende Bauleitplanverfahren und ein späteres Lebensmittelmarktan-
siedlungsvorhaben  
 
- erscheint eine Verkaufsflächengröße von ca. 1.000 m² (plus Bäckerei, in münster typi-
scher Größe, ca. 50 m² Verkaufsfläche) strukturell tragfähig und begründbar.  Diese 
Verkaufsflächengröße ist im weiteren Planungsverfahren durch einen städtebaulichen 
Verträglichkeitsnachweises für das konkrete Ansiedlungsvorhaben zu bestätigen. 
 
Zudem könnte, mit Blick auf den zu gewährleistenden Schutz des ZVB,  
 
- die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, der aufgrund seiner betriebstypen be-
zogenen Unterschiedlichkeit zu dem Edeka-Vollsortimenter im Stadtteilzentrum (deut-
lich geringere Sortimentsbreite und -tiefe, begrenzte Anzahl von Markenprodukten, ge-
ringerer Verkaufsflächenbedarf) nicht in einem direkten Wettbewerb mit diesem steht,

6 
 
sinnvoll sein. Zudem liegt die vorgegebene Begrenzung auf ca. 1.000 m² Verkaufsflä-
che unter der marktüblichen Größe für die Neuansiedlung von Vollsortiment ern, so 
dass ein entsprechendes Ansiedlungsinteresse generell nicht vorausgesetzt werden 
kann. Die abschließende Entscheidung, ob bei der geplanten Ansiedlung ein Lebens-
mittelvollsortimenter oder ein Lebensmitteldiscounter realisiert werden soll, bleibt der 
vertieften weiteren Prüfung und Ausschreibung vorbehalten.  
 
Da es sich um eine städtische Fläche handelt, ist von einer öffentlichen Ausschr eibung des 
Ansiedlungsprojekts auszugehen. Die Teilnahme wird selbstverständlich allen Ansiedlungsin-
teressierten offenstehen. Welcher Investor bzw. Betreiber den Zuschlag erhalten wird, um dort 
einen Lebensmittelmarkt zu eröffnen, ist somit vom Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens 
abhängig. Eine exklusive Vergabe an einen bestimmten Interessenten ist weder übli ch noch 
beabsichtigt.   
 
Zur konzeptionellen Absicherung innerhalb des EHZK sollte der neue Nahversorgungsstand-
ort als sog. „Nahversorgungslage“ (NV-Lage) bei der nächsten Fortschreibung des Konzepts 
aufgenommen werden. Durch die vorgeschlagene Standortentwicklung ergäbe sich insgesamt 
eine, der Siedlungs- und Versorgungstruktur des Stadtteils angemessene Dreiteilung der Nah-
versorgungsstandorte (ZVB / Edeka, NV-Lage Lidl, NV-Lage Kötterstraße) in Handorf und Dor-
baum mit einer guten Raumabdeckung für die fußläufige Nahversorgung.  
 
2. Standortprüfung Tankstelle (PPT 20 – 26) 
Prüfauftrag für eine neue Tankstelle 
Mit der o. g. Beauftragung durch die BV-Ost (Anlage 1 u. 2) wurde die Verwaltung um Prüfung 
eines neuen Tankstellenstandortes in Handorf gebeten. Die Verwaltung solle, vor dem Hinter-
grund der zukünftig entfallenden Tankstelle im Ortskern an der Handorfer Straße und da sich 
die nächstgelegenen Tankstellen am Schifffahrter Damm und in Telgte nicht im  direkten Ein-
zugsgebiet von Handorf befinden, einen neuen Tankstellenstandort benennen. Die Möglichkeit 
eines Shop-Geschäfts an der Tankstelle solle gegeben sein.  
 
In dem nachträglich zu der im Betreff genannten Anregung (AnO/0001/2021)  vorgelegten 
Schreiben vom 02.02.2021 der CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost zur Konkretisierung des 
Prüfauftrags (Anlage 1) für eine neue Tankstelle wird auch angeregt zu prüfen, ob die Verbin-
dung mit einer Mobilstation sinnvoll und möglich ist. Hierin werden die Vorteile einer Mobilsta-
tion in der Nähe der Warendorfer Straße (Anbindung an die städtischen und regionalen Busli-
nien, zukünftig ggf. auch die Münsterland S-Bahn, Beitrag für geänderte Mobilität und stärkere 
Nutzung von ÖPNV und umweltfreundlichen Energieträgern) hervorgehoben. Ebenso wie bei 
einer Tankstelle, wäre auch für eine Mobilstation die Ergänzung durch ein Shopgeschäft eine 
gute Ergänzung.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Ergebnis 
Die Verwaltung sieht die grundsätzliche Möglichkeit zur Ansiedlung einer neuen Tankstelle auf 
einem bisher ungenutzten Grundstück innerhalb des Gewerbegebietes Gildenstraße. Das vor-
geschlagene Grundstück befindet sich in privatem Eigentum. Fragen der verkehrlichen Anbin-
dung an die Handorfer Straße wären im Falle eines privatwirtschaftlichen Ansiedlungsinteres-
ses zu klären.

7 
 
 
Mobilstation 
Die Standortprüfung für eine Mobilstation im Bereich Handorf ist nur m it Einbindung in ein 
gesamtstädtisches Standortkonzept sinnvoll und wird daher in dieser Stellungnahme nicht vor-
genommen. Die Ansiedlung einer Tankstelle unterliegt zudem gänzlich anderen Rahmenbe-
dingungen und Standortanforderungen als die einer Mobilstation. Die Prüfung der Fragestel-
lung einer Verbindung beider Standorte ist daher, ohne Prüfung bzw. Kenntnis  möglicher 
Standortoptionen für eine Mobilstation in Handorf, weder zielführend noch aussagekräftig und 
wurde daher ebenfalls nicht vorgenommen.   
 
Bezüglich der Standortprüfung für eine Mobilstation wird auf die vom Hauptausschuss am 
17.03.2021 beschlossene Vorlage V/1052/2020 „Multi- und intermodale Mobilität stärken – 
Neue Mobilstationen für Münster“, hier Beschlusspunkt 2 verwiesen: „Im Sinne einer netzba-
sierten Gesamtverkehrsplanung wird das Potenzial für weitere Mobilstationsstandorte in einem 
gesonderten – Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept – “ ermittelt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die externe Vergabe des Standortkonzepts vorzubereiten und 
durchzuführen“. Nach Angabe des Amtes für Mobilität und Tiefbau wird die externe Verg abe 
des Standortkonzepts für Mobilstationsstandorte noch in diesem Jahr erfolgen. Bei dem zu 
erarbeitenden Standortkonzept wird selbstverständlich auch der Stadtteil Handorf mitunter-
sucht.  
 
Tankstelle - Arbeitsschritte 
Im Gegensatz zur „Nahversorgung der Bevölkerung mit Angeboten des täglichen Bedarfs “ 
(Punkt 1.) gehört die Versorgung mit Tankstellen nicht zur Aufgabe der kommunalen Daseins-
vorsoge. Gleichwohl hat die Verwaltung eine Prüfung für einen möglichen neuen Tankstellen-
standort in Handorf mit folgenden Arbeitsschritten durchgeführt:  
 
1. Darlegung der Standortanforderungen aus Betreibersicht und Stadtplanungssicht 
2. Durchführung einer Standortprüfung mit Ableitung eines Standortvorschlag es 
3. Erläuterung der Hemmnisse und Optionen zur verkehrlichen Erschließung des mögl i-
chen Ansiedlungsgrundstücks 
 
Zu 1. Standortanforderungen (PPT 21 – 22): 
Für eine Standortneuplanung dürften aus Betreibersicht insbesondere Faktoren der Lagegunst 
von Bedeutung sein:  
 
- verkehrliche Anbindung an ein übergeordnetes Straßennetz, möglichst eine B undes-
straße mit hohem Durchgangsverkehrsanteils und Anfahrbarkeit des Tankstellen -
grundstücks 
- gute Sichtbarkeit  
- möglichst keine Wettbewerber im Einzugsgebiet  
- Kundenpotenzial am Standort  
- zusätzliche Frequenzbringer am Standort (Standortsynergien)  
- Angebot von Zusatzleistungen (Shop, Cafè, Waschanlage/-platz, Werkstatt, Lade sta-
tion E-Autos etc.). 
 
Aus stadtplanerischer Sicht sind folgende Kriterien bestimmend: 
- städtebaulich-strukturell geeignete Lage  
- Konfliktfreiheit zu Belangen des Natur-, Landschafts- und Freiraumschutzes  
- gute Erreichbarkeit für potenzielle Kunden  
- störungsfreie verkehrliche Anbindung bzw. Erschließung des Tankstellengrundstücks

8 
 
- Verträglichkeit des Tankstellenbetriebs mit den umgebenden Nutzungen ( Nachbar-
schaftsverträglichkeit) 
- planungsrechtliche Zulässigkeit bzw. Rahmenbedingungen zur Schaffung des erfor-
derlichen Baurechts. 
 
Bei Wegfall der vorhandenen Tankstelle in Handorf wären mehrere Tankstellen in einem Um-
kreis von 5 bis 6 Kilometer und einer Fahrtzeit von ca. 7 bis 10 Minuten für die Autofahrer und 
Autofahrerinnen aus Handorf erreichbar. Der Wunsch nach dem Verbleib einer Tankstelle im 
Stadtteil ist daher nachvollziehbar.  
 
Zu 2. Standortprüfung und -vorschlag (PPT 23 – 25): 
Bei der Prüfung eines möglichen neuen Tankstellenstandortes sind die o. g. Bewertungskrite-
rien und Standortanforderungen in den Blick zu nehmen. Aus stadtplaneri scher Sicht kommt 
daher ausschließlich ein Standort im südlichen Ortseingangsbereich von Handorf, östlich der 
Handorfer Straße, innerhalb des Gewerbegebietes Gildenstraße, in Frage. Diese Standortlage 
dürfte auch den Betreiberanforderungen entsprechen.  
 
Alle sonstigen Flächen und Standorte westlich und östlich der bestehenden Siedlungsflächen 
von Handorf und Dorbaum kommen wegen dort bestehender unterschiedlicher Restriktion für 
einen Tankstellenstandort nicht in Betracht. Diese Bewertung gilt auch für die landwirtschaft-
lich genutzten Freiflächen im südlichen Ortseingangsbereich von Handorf, d. h.  westlich der 
Handorfer Straße (gegenüber dem Gewerbegebiet Gildenstraße) und östlich der H andorfer 
Straße (zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße).  
 
Für den Raum westlich der Handorfer Straße bzw. westlich der Ortslagen von Handorf und 
Dorbaum stehen Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Landschafts- und Naturschutzes so-
wie der Grünordnung einer baulichen Entwicklung entgegen. Dieser Raum ist Bestandteil des 
Landschaftsplans Werse und gleichzeitig weitgehend Landschaftsschutzgebiet. Zudem beste-
hen verschiedene Festlegungen der Grünordnung (z. B. 2. Grünring, Niederungs- und Uferbe-
reich oder Vorrang für die Sicherung der Freiraumfunktion). Ebenso ermangelt es in diesem 
Raum der für eine Tankstellenansiedlung erforderlichen Einbindung in einen Siedl ungsraum 
gemäß den Vorgaben der Landesplanung bzw. des Regionalplans Münsterland. Eine R egio-
nalplanänderung wäre somit erforderlich. Deckungsgleich mit diesen Zielvorgaben ist es auch 
kein städtebaulich-strukturelles Entwicklungsziel für den Stadtteil Handorf, in diesem Bereich 
die Ansiedlung einer Tankstelle vorzuschlagen.  
 
Für die Freiflächen östlich der Ortslagen von Handorf und Dorbaum, inklusiv e der Flächen 
östlich der Handorfer Straße, zwischen Gildenstraße und Hobbelstraße, stehen insbesondere 
städtebaulich-strukturelle Ziele der Ansiedlung einer Tankstelle entgegen. Hier ist es kein städ-
tebauliches Entwicklungsziel, den bisher durch die Freiflächenzäsur zwischen dem Gewerbe-
gebiet Gildenstraße und der Hobbeltstraße geprägten und ablesbaren Ortseingang von Han-
dorf durch eine Bebauung aufzulösen. Auch für Flächen im nördlichen Abschnitt der Hobbelt-
straße (Richtung Dorbaum) kommt eine Tankstellenansiedlung aus städtebaulich-strukturellen 
Gründen nicht in Betracht, zumal eine Standortoption in diesem Raum nicht den An forderun-
gen potenzieller Betreiber entsprechen dürfte. 
 
Es verbleibt somit ausschließlich das Gewerbegebiet Gildenstraße als möglicher Ansiedlungs-
standort für eine Tankstelle. Dort wäre aus Sicht der Stadtplanung ein ausreichend großes, im 
Privateigentum befindliches und bisher weitgehend ungenutztes Grundstück geei gnet. Das 
Grundstück ist etwa zur Hälfte im südlichen Teil durch einen dem Gartencenter Dehner zuge-
ordneten Parkplatz genutzt , der nördliche Teil liegt brach . Für das im Geltungsbereich des

9 
 
Bebauungsplans (BP) Nr. 327 1. Änderung „Handorf - Gewerbegebiet Gildenstraße“ liegende 
Grundstück ist ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung festgesetzt. D ie An-
siedlung einer Tankstelle nebst Zusatzleistungen (Waschanlage, Werkstatt, Ladestation für E-
Autos etc.) wäre hier grundsätzlich planungsrechtlich zulässig. Die Zulässigkeit eines  Tank-
stellenshops als Einzelhandelsnutzung ist aufgrund der entgegenstehenden Festset zungen 
des Bebauungsplans allerdings nicht gegeben bzw. ggf. im Zuge einer konkreten Ansiedlungs-
planung über den Weg einer Befreiung von den v. g. Festsetzungen zu prüfen. Zudem könnten 
sich Standortsynergien mit dem benachbarten Gartencenter und dem „Handorfer Obsthof“ er-
geben. Auch aus Betreibersicht dürfte der Standort aufgrund der räumlichen Nähe und Sicht-
barkeit von der stark befahrenen Warendorfer Straße geeignet sein. Es  bestehen allerdings 
Hemmnisse für die verkehrliche Anbindung des vorgeschlagenen Grundstücks an die Handor-
fer Straße, die noch im konkreten Ansiedlungsfall zu klären wären. 
Zu 3. Erschließungshemmnisse und -optionen mögliches Ansiedlungsgrundstück (PPT 26):  
Einschränkende Rahmenbedingungen für die unmittelbare Grundstückserschließung ergeben 
sich allerdings aus der hohen Verkehrsbelastung auf der Handorfer Straße, hier insbesondere 
in Bezug auf die Linksabbiegevorgänge. Für die zur Handorfer Straße hin gelegen en Grund-
stücke ist daher im Bebauungsplan ein Ein- und Ausfahrtsverbot festgesetzt. Ausgenommen 
hiervon ist nur die bestehende Ein- und Ausfahrt zum Gartencenter Dehner. Eine Erschließung 
des Grundstücks ist gemäß Bebauungsplan nur rückwärtig über die Gildenstraße  möglich. 
Diese Grundstücksanbindung würde allerdings, aufgrund der nutzungsbedingten hohen F re-
quentierung einer Tankstelle in Verbindung mit dem dadurch erzeugten zusätzlichen Verkehr 
auf der Gildenstraße, an der Einmündung auf die Handorfer Straße wiederum z u der schon 
erwähnten Verkehrsproblematik (Linksabbieger) führen. Auch eine gemeinsame Nutzung der 
Ein- und Ausfahrt zum Gartencenter mit einer Zuwegung entlang des Parkplatzgeländes zum 
Potenzialgrundstück ist aufgrund des zusätzlichen Verkehrs kritisch zu sehen, zumal die Zu- 
und Abfahrt zum Gartencenter unmittelbar hinter dem Einmündungsbereich Warendorfer 
Straße / Handorfer Straße liegt. Des Weiteren ist grundsätzlich fraglich, ob eine Zuwegung 
über das Gartencentergrundstück oder eine rückwärtige Grundstückserschließung über di e 
Gildenstraße aus Betreibersicht überhaupt akzeptabel wäre. Ob im Falle eines konkreten An-
siedlungsinteresses der Bau einer dann investorenseitig zu finanzierenden Links- bzw. 
Rechtsabbiegespur eine sinnvolle Option zur Lösung der Erschließungsproblematik des 
Grundstücks von der Handorfer Straße aus sein könnte, bliebe einer späteren Prüfung vorbe-
halten.  
Alternative Ansiedlungsstandorte für eine Tankstelle im Nahbereich des Stad tteils Handorf 
kann die Verwaltung nicht benennen. Wie bereits oben erwähnt, gehört die Standortsuche und 
-prüfung für eine Tankstellenansiedlung grundsätzlich auch nicht zum kommunalen Aufgaben-
bereich der Daseinsvorsorge, sondern unterliegt allein privatwirtschaftlichen Initiativen.  
Hinweis: Die bisherige Ausbauplanung von Straßen.NRW für die B51 im Abschnitt Handorf mit 
Überführung des Mühlenweges über die Warendorfer Straße und Errichtun g eines Kreisver-
kehrs im Bereich der heutigen Zufahrt zum Gartencenter Dehner wurde bei der Stellungnahme 
der Verwaltung nicht berücksichtigt. Da das Gartencenter gemäß dieser Ausbauplanung einen 
eigenen Ast bzw. eine Zu- / Abfahrt des Kreisverkehrs bekäme, könnte dies perspektivisch, 
eine derzeit nicht gesicherte Realisierung der Ausbauplanung vorausgesetzt, die oben darge-
stellte Anbindungsproblematik des Potenzialgrundstücks mit Zuwegung über das Gartencen-
tergrundstück lösen (sofern ein eigentümerseitiges Interesse hierfür vorhanden sein sollte).

10 
 
Diese Stellungnahme wird nachrichtlich auch dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtent-
wicklung zur Kenntnis gegeben. 
 
 
Gez. 
Christopher Festersen 
Amtsleiter 
 
 
Anlagen 
1. Anregung lfd. Nr. AnO/0001/2021 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Mün ster-
Ost vom 20.01.2021 – Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil 
Handorf –  
2. PowerPoint-Folien – Standortprüfung Lebensmittelmarkt und Tankstelle in Handorf –

2. Standortprüfung Tankstelle 
in Handorf
1. Standortprüfung Lebensmittelmarkt     
in Handorf
Anlage 2 zur Stellungnahme 
an die BV-Ost

2
1. Prüfauftrag und Planungsaufgabe
2. Potenzialeinschätzung
3. Zu beachtende städtebaurechtliche Vorgaben und 
Regelungen Einzelhandels- und Zentrenkonzept
4. Standortprüfung
5. Empfehlung
LM-Markt Gliederung
Folie 2

Prüfauftrag BV-Ost vom 20.01.2021
 Benennung eines Standortes für einen neuen großflächigen Lebensmittelmarkt
 Prüfung verschiedener, insbesondere der vorgeschlagenen Standorte (auch außerhalb EHZK
)
 Hinweis auf betriebswirtschaftlich notwendige Verkaufsflächengröße von mindestens rd. 1.000 m²
 Standortvorschlag muss (schnellstmöglich) realisierbar sein und der Nahversorgung dienen 
Planungsaufgabe Verwaltung
 Erhaltung und Stärkung des Stadtteilzentrums als zentraler Versorgungsbereich in Handorf mit dem 
Schwerpunkt der Nahversorgungsfunktion für den gesamten Stadtteil
 Nachhaltige Sicherung / Entwicklung einer weitestgehend fußläufig erreichbaren Nahversorgung in allen 
Wohnquartieren Handorfs (inklusive Neubaugebiete Kirschgarten und Kötterstraße)
 Standortempfehlung und Schaffung des erforderlichen Planungsrechts für die Ansiedlung eines neuen 
Lebensmittelmarktes an einem städtebaulich integrierten Standort außerhalb des ZVB                                       
(möglichst großflächig, soweit rechtlich darstellbar und städtebaulich verträglich)
Prüfauftrag und Planungsaufgabe 
LM-Markt
Folie 3

21.05.2021
Potenzialeinschätzung - Einzugsbereich
 Einzugsgebiet der Nahversorgung in Handorf-Dorbaum
(statische Bezirke 
- - - 77 / Handorf und                              
- - - 763 / Sudmühle)
77 -
Handorf
763-
Sudmühle
Einwohnerpotenzial
Zum 31.12.2020:
 stat. Bezirk 77   Handorf = 8.042 EW 
 stat. Bezirk 763 Sudmühle = 1.007 EW 
 Gesamt                                = 9.049 EW 
 Prognose 12/2030         ca.       = 10.500 EW*
*inklusive neuer Einwohner in den Baugebieten Kirschgarten u. Kötterstraße, 
Berücksichtigung von Einwohnerrückgängen aufgrund von Überalterung in den 
bestehenden, älteren Baugebieten
Einwohnerentwicklungspotenzial 
LM-Markt
Folie 4

Potenziell zu bindenden Kaufkraft im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel im Einzugsgebiet: 
Gesamt-KK 2030 rd. 26,8 Mio. €, realistische KK-Bindung (rd. 80 % im Außenstadtteil Handorf)                
rd. 21,4 Mio. € p. a.
Rd. 15 %                           
(rd. 3,2 Mio. €) durch 
Lebensmittelhand-
werk, Getränkemärkte, 
Randsortiment in 
Drogeriemärkten, 
Tankstellenshops etc.
rd. 85 % durch Lebensmittelmärkte, rd. 18,2 Mio. € p. a.
46 %                        
Lebensmitteldiscounter                  
rd. 8,4 Mio. € p.a.                                          
54 %                     
Lebensmittelvollsortimenter             
rd. 9,8 Mio. € p. a
Kaufkraftbindung / Marktanteile                      
Vollsortimenter – Discounter
LM-Markt
Folie 5

Ableitung Verkaufsflächenansiedlungspotenzial
Nahrungs- und Genussmittel / NuG
Lebensmittelmärkte
Kaufkraftpotenzial im Einzugsbereich in Mio. € 
(2030) 26,8
mögliche Kaufkraftabschöpfung (80 %) für 
Lebensmittelmärkte in Mio. € 18,2 
Lebensmittelvollsortimenter Discounter
Kaufkraft in Mio. € 9,8 8,4
Umsatz Bestandsmärkte NuG (Edeka, Lidl)
5,5 5,8
freies rechnerisches Potenzial NuG in Mio. € 4,3 2,6
Flächenproduktivitätsspannweite in €/m² VKF 4.000 – 4.500 4.300 – 7.000
Ableitung VKF NuG (85 % Vollsortimenter bzw. 
80 % Discounter der GVKF) 950 – 1.100 370 - 600
Potenzial Gesamt-VKF in m²* 1.100 – 1.300 460 - 750
* Berechnung auf der Grundlage marktüblicher Flächenproduktivitäten Vollsortimenter bzw. Discounter
LM-Markt
Folie 6

Handorf - Mitte
Coerde - Mitte
Telgte - Orkotten
ca. 5 Km
ca. 7 Km
Alternative Nahversorgungsstandorte
LM-Markt
Folie 7

ZVB Handorf-Mitte (Stadtteilzentrum)
NV-Lage Dorbaumstraße (Lidl)
NV-Lage Ludwig-Wolker-Straße (Nientied)
Zentren- und Standortsystem
Ausgangssituation Nahversorgung 
Bewertung des Status Quo
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (Ausschnitt)
Sudmühle
Handorf
Dorbaum
700 m-Radius
gute räumliche Nahversorgung (außer Siedlungsrandlagen 
Handorf , südl., Dorbaum, nördl. und zukünftige Neubaugebiete)
unterdurchschnittliche quantitative Versorgung im Lebensmittel-
bereich in Handorf  (Handorf: 0,32 m² VKF/EW, Gesamtstadt:            
0,43 m² VKF/EW, Handorf+Sudmühle: 0,28 m² VKF/EW )
ausgewogener Betriebstypenmix vorhanden (moderner 
Vollsortimenter und Discounter)
bereits realisierte (Neuaufstellung Edeka) und noch laufende 
Projekte und Planungen („neue Mitte Handorf“, Tankstellen- und 
Kirchengrundstück) stärken den ZVB, der mit dem Edeka 
allerdings nur einen Nahversorgungsmagneten aufweist 
1.000 m² VKF
1.300 m² VKF
In Handorf gibt es insgesamt 7 Einzelhandelsbetriebe 
im Segment Lebensmittel mit zusammen rd. 2.560 m² 
VKF (Stand März 2021)
LM-Markt
Neubaugebiete
Folie 8

Die Ansiedlung eines 
weiteren großflächigen LM-
Marktes im ZVB Handorf ist 
nicht möglich!
Neuaufstellung 
Edeka                  
(ca. 1.300 m² VKF)
Neuaufstellung Häuserzeile 
Handorfer Straße mit
kleinteiligen EH- und DL- bzw. 
Gastronutzungen im EG
Neuordnung Tankstellen-
und Kirchengrundstück 
mit  kleinteiligen EH-
und DL- bzw. 
Gastronutzungen
Laufende Stärkung des ZVB Handorf
LM-Markt
Folie 9

Prüfschema - Rechtsgrundlagen 
Voraussetzung gem. LEP NRW: 
Ansiedlung im ZVB 
nicht möglich!
Standort ist städtebaulich in Wohnsiedlungszusammenhang  
integriert / wird durch weitere Planung integriert
nein
nicht 
zulässig!
ja
Gewährleistet die Nahversorgung 
(Prüfschema EHZK Münster / LEP NRW)
janein
nicht 
zulässig!
Prüfung der Verträglichkeit 
i. S. d. § 11 (3) BauNVO
LM-Markt
Prüfschritte für die Zu-
lässigkeit eines großf-
lächigen LM-Marktes 
außerhalb des ZVB
Folie 10

Prüfschema der Konzeptkongruenz bei der Ansiedlung und Erweiterung von Betreiben mit 
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment gem. EHZK Münster außerhalb von ZVB           
Prüfschema EHZK Münster 
i. d. R. bis max. 35 %, situativ begründet bis max. 50 %
Überschneidung in Bezug auf die EW bzw. KK
d. h. Verbesserung räumliche Nahversorgung oder Ergänzung Betriebstyp 
Vorhabenbezogene Auswirkungsanalyse
LM-Markt
Folie 11

Standortprüfung
Bewertungskriterien
Fläche im Eigentum der Stadt Münster
 Planungs-/ Realisierungsvorteil ---
Lage im ASB
 Planungs-/ Realisierungsvorteil ---
Städtebaulich integrierte Lage
 Wohnsiedlungszusammenhang vorausgesetzt, situative Bewertung möglich ---
Überschneidung des 700m Radius des Prüfstandortes mit 700m Radius 
(Nahbereich) des ZVB < 10 % 
 Nachweis der Nahversorgungsfunktion gem. Prüfschema EHZK
---
KK-Abschöpfung*1 im Nahbereich des Prüfstandortes (inkl. neue 
Baugebiete) i. d. R. < 35 %, situativ begründet auch bis 50 %
 Nachweis der Nahversorgungsfunktion gem. Prüfschema EHZK
---
Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung (inkl. Neue 
Baugebiete)
 Nachweis der Nahversorgungsfunktion gem. Prüfschema EHZK
---
Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF ---
→ Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF ---

≠

Kriterium erfüllt
Kriterium nur tlw. erfüllt*2
Kriterium nicht erfüllt
Bewertungskriterien
LM-Markt
*1 Berechnung am Beispiel eines Vollsortimenters mit 1.000 m² GVKF und einer Flächenproduktivität von rd. 4.500 €/m²
*2 Beispiele: der geprüfte Aspekt (z. B. 
Kaufkraftabschöpfung im Nahbereich) 
liegt in einem hohen, aber gerade noch 
tolerablen Grenzbereich, oder 
Prüfkriterium ist durch eine zukünftige    
(aber derzeit nicht bestehende) Planung 
gestaltbar (z. B. Verbesserung der 
städtebaulichen Integration durch 
Neuplanung einer Wohnbebauung).  
Folie 12

21.05.2021
Standortbewertung – Nahversorgung
1 - Kreisverkehr 
(östlich Kreisverkehr / südlich Borgreveweg)
2 - Hobbelstraße / Kirschgarten 
(nördlich Kirschgarten)
3a - Hobbeltstraße / Kötterstraße 
(nördlich Kötterstraße)
3b - Hobbelstraße / Kötterstraße 
(südlich Kötterstraße)
4 - Ortseingang 
(zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße)
1
2
3a
4
3b
PrüfstandorteLM-Markt
Folie 13

21.05.2021
14
Standort 1  
Bewertung Standort 1 
Kreisverkehr
Fläche im Eigentum der Stadt Münster 
Lage im ASB 
Städtebaulich integrierte Lage ≠
Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich)    
des ZVB < 10 %
≠
KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue 
Baugebiet) 35 – 50 % 
Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen
Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete)

Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF ≠
→ Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF 
LM-Markt
Nahbereich
Folie 14

21.05.2021
15
Bewertung Standort 2 
Kirschgarten
Fläche im Eigentum der Stadt Münster 
Lage im ASB 
Städtebaulich integrierte Lage 
Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des 
ZVB < 10 %

KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue 
Baugebiet)  35 – 50 % ≠
Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen
Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete)

Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF 
→ Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF 
LM-Markt
Nahbereich
Standort 2
Folie 15

21.05.2021
16
Bewertung Standort 3a 
Kötterstraße
Fläche im Eigentum der Stadt Münster 
Lage im ASB 
Städtebaulich integrierte Lage 
Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des 
ZVB < 10 %

KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue 
Baugebiet)  35 -50 % ≠
Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen
Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete)

Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF 
→ Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF 
LM-Markt
Nahbereich
Standort 3a  
Folie 16

21.05.2021
17
Bewertung Standort 3b 
Kötterstraße
Fläche im Eigentum der Stadt Münster 
Lage im ASB 
Städtebaulich integrierte Lage ≠
Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des 
ZVB < 10 %

KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue 
Baugebiet)  35 - 50 % ≠
Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen
Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete)

Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF ≠
→ Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF ≠
LM-Markt
Nahbereich
Standort 3b  
Folie 17

21.05.2021
18
Bewertung Standort 4
Ortseingang
Fläche im Eigentum der Stadt Münster ≠
Lage im ASB 
Städtebaulich integrierte Lage 
Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des 
ZVB < 10 %

KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue 
Baugebiet)  < 35 % 
Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen
Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete)

Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF 
→ Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF 
LM-Markt
Nahbereich
Standort 4  
Folie 18

Standortbewertung 1
Kreisverkehr
2
Kirschgarten
3a
Kötterstraße 
nördlich
3b
Kötterstraße
südlich
4
Ortseingang
Fläche im Eigentum der Stadt Münster     ≠
Lage im ASB     
Städtebaulich integrierte Lage ≠   ≠ 
Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des ZVB < 10 % ≠    
KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue Baugebiet)  35 – 50  %  ≠ ≠ ≠ 
Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung 
(inkl. neue Baugebiete)
    
Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF ≠   ≠ 
Standorteignung für LM-Markt > 800 m² VKF    ≠ 
Standortempfehlung für die Ansiedlung eines
großflächigen Lebensmittelmarktes mit mehr als   
800 m² VKF
Standortbewertung – Empfehlung 
LM-Markt
Folie 19

Sudmühle
Handorf
Dorbaum
700 m-Radius
 Siedlungs- und zentren- sowie 
versorgungsstrukturell empfiehlt sich eine 
Dreiteilung der Nahversorgungsstandorte 
in Handorf: - ZVB -, NV-Lage Lidl, NV-Lage 
Kötterstraße
 Strukturprägende Anbieter sollten sein:
 ZVB: Vollsortimenter, 
wünschenswert: z. B. Drogerie, 
Biomarkt
 NV-Lage Lidl: Lidl 
 NV-Lage Kötterstraße: LM-Markt, 
Bäckerei
 Die Ansiedlung sollte als mehrgeschossige 
Mixed-Use-Immobilie erfolgen 
(mehrgeschossig, gemischt genutzt)
Ergebnis und Empfehlungen 
LM-Markt, 
Bäckerei 
LM-Markt
Folie 20

 Benennung eines Standortes für eine neue Tankstelle
 Ersatzstandort für zeitnah wegfallende Tankstelle in der Ortsmitte, da keine weitere Tankstelle in Handorf existiert
 Verbindung der Tankstelle mit einer Mobilstation(E-Ladestation etc.)
 Standort der Mobilstation in der Nähe zur Warendorfer Straße (Anbindung Buslinien und potenzieller 
Bahnhaltepunkt S-Bahnlinie (Münster – Warendorf)
 Shop-Geschäft als Zusatzangebot (Tankstelle und Mobilstation)
 Standortaspekte für einen neue Tankstelle
 Lagegunst aus Betreibersicht
• Verkehrliche Anbindung an übergeordnetes Straßennetz / Bundesstraße (hoher Durchgangsverkehr), gute 
Anfahrbarkeit 
• Wettbewerber im Einzugsgebiet und Kundenpotenzial am Standort
• Frequenzbringer und Kooperationspartner/Infrastruktur am Standort
• Angebot von Zusatzleistungen (Shop, Cafè, Waschanlage/-platz, Werkstatt, Ladestation E-Autos etc.)
 Standorteignung aus stadtplanerischer Sicht
• Städtebaulich-strukturell geeignete Lage / Standort
• Konfliktfreie verkehrliche Anbindung inklusive Ein- / Ausfahrt auf das Grundstück
• Nachbarschaftsverträglichkeit 
• Planungsrechtliche Zulässigkeit
• Mögliche Standortsynergien
Prüfauftrag und Standortanforderungen
Tankstelle
Folie 21

AusgangssituationTankstelle
Handorf
Coerde
Gelmer
Schifffahrter Damm
Telgte
St. Mauritz
Schifffahrter Damm
6 km / 8 Min.
4 km / 7 Min.
5 km / 9 Min.
6 km / 10 Min.

Nächstgelegene Tankstellen und Fahrstrecke /-zeit
Folie 22

StandortprüfungTankstelle
Bewertung / Kriterien
 Flächen nicht geeignet, da 
entgegenstehende Belange aus:
Naturschutz, Landschaftsschutz, 
Freiraumschutz / Grünordnung
Siedlungsstruktur, Städtebau
 Standort geeignet: 
entspricht voraussichtlich den
Betreiberanforderungen
Planungsrecht vorhanden (GE)
verkehrliche Lagegunst
Standortsynergien möglich
Folie 23

24
StandortvorschlagTankstelle
 Gewerbegebiet Gildenstraße
 Privatgrundstück (ein Eigentümer) 
 Gesamtfläche Grundstück 10.400 m², 
davon ungenutzt 4.800 m²
 Nachbarschaft zu Gartencenter Dehner
und Handorfer Obsthof
Obsthof
Gartencenter
Folie 24

StandortvorschlagTankstelle
Standorteignung
 Lage im Gewerbegebiet Gildenstraße  (BP Nr. 
373 1. Änd. – Gewerbegebiet Gildenstraße), 
GE-Festsetzung: Tankstelle mit 
Zusatzleistungen allgemein zulässig (außer 
Shopgeschäft)
 bisher (tlw.) ungenutztes Grundstück mit 
ausreichender Größe (rd. 10.400 bzw. 4.800 
m²)
 verkehrliche Lagegunst: aus Handorf gut zu 
erreichen
 Nähe und Sichtanbindung Warendorfer Straße 
mit hohem Durchgangsverkehr (ca. 26.000 KFZ 
/ Tag)
 Standortsynergien für Betreiber und Kunden 
(Gartencenter Dehner, Handorfer Obsthof)
ggf. Aktivierung Bahnhaltepunkt / 
Münsterland S-Bahn?
Folie 25

Standortrahmenbedingungen und - PerspektiveTankstelle
Einschränkende Rahmenbedingungen am 
Standort
 Fläche in Privateigentum
 Ein- und Ausfahrt Handorfer Straße gem. 
BP nicht zulässig 
 rückwärtige Anbindung über Gildenstraße 
aufgrund sehr hoher KFZ-Belastung der 
Handorfer Straße problematisch 
(Linksabbieger)
 Kitanutzung, Wohnen auf den 
Nachbargrundstücken (Lärmwerte) 
Erschließungsoption Grundstück / 
Perspektive
 Erschließung über Grundstück 
Gartencenter Dehner?
 Investorenseitig finanzierte Links-
/Rechtsabbiegespur?
 Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe des 
Wohnhauses östlich Handorfer Straße, 
gegenüber Parkplatz Dehner, gem. 
Planung Straßen NRW zum Ausbau B 51?
Kita
Wohnen
Problem 
Linksabbieger
Ein- und 
Ausfahrts-
verbot
Ein- und 
Ausfahrt 
Dehner
?
Folie 26

AnO_0001_2021

1718 Zeichen

AnO/0001/2021

ww CDU...

CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost

Prüfauftrag
Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf

Die Verwaltung wird beauftragt, in Handorf neue Standortmöglichkeiten für einen neuen
Lebensmittelmarkt und für eine neue Tankstelle zu benennen, damit die bedarfsgerechte
Nahversorgung für Handorf gesichert ist.

Begründung:

Der Lebensmittelmarkt Nientied wird zum 28.02.2021 schließen, somit existiert dann in
Handorf nur noch der Edeka-Markt Rotthowe an der Dorbaumstraße/Kreuzung Handorfer
Straße und der Discounter Lid! in Dorbaum für die Nahversorgung.

Aus dem gültigen Einzelhandelskonzept für die Stadt Münster aus dem Jahr 2018 geht für
Handort hervor, dass die bestehenden Lebensmittelmärkte zu sichern und gemäß ihrer
Versorgungsfunktion bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sind. Zu den bestehenden
Lebensmittelmärkten zählten seinerzeit die beiden Edeka-Märkte Rotthowe und Nientied
und der Discounter Lidl. Durch den Wegfall des Versorgers Edeka-Markt Nientied entsteht
eine Unterversorgung in Handorf, dem gilt es schnellstmöglich entgegenzuwirken.

Die Tankstelle wird in naher Zukunft schließen (siehe geplanter vorhabenbezogener
Bebauungsplan). Auch hier ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu finden, da sich die
nächstgelegenen Tankstellen am Schifffahrter Damm und in Telgte nicht im direkten
Einzugsgebiet des Ortsteils befinden.

Für die Fraktion

I ThoQs! ar

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0 - Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de * www.cdu-muenster.de
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DEI6 4005 0150 0000 1313 18 + BIC: WELADEDINST + Sparkasse Münsterland Ost
Vorsitzender: Hendrik Grau

Beratungsverlauf (1)

04.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 9.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Hobbeltstraße
  • Kötterstraße
  • Handorfer Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Gildenstraße
  • Warendorfer Straße
  • Dorbaumstraße
  • Borggreveweg
  • Schifffahrter Damm 6
  • Ludwig-Wolker-Straße
  • Kirschgarten 728
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnO/0001/2021
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
26.01.2021
Erstellt
25.01.2021 07:32