AnO/0001/2021
Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf
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Konkretisierung AnO/0001/2021
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= CDU ... CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost Handorf, 02.02.2021 Da in der pandemiebedingt verkürzten Sitzung der BV Ost am 04.02.2021 keine Aussprache zu den Tagesordnungspunkten vorgesehen ist, konkretisiert die CDU-Fraktion hiermit schriftlich Ihren Prüf- auftrag An0/0001/2021 zur Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf. Konkretisierung zum Prüfauftrag An0/0001/2021 Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf In der Vergangenheit konnte trotz intensiver Bemühungen und Vermittlung der CDU Handorf kein neuer Standort für das Traditionsgeschäft EDEKA Nientied gefunden werden. Die CDU-Fraktion be- dauert diesen Umstand und hätte die angekündigte Schließung gerne vermieden, um für die Einwoh- nerschaft eine möglichst optimale Nahversorgung zu gewährleisten und dem Unternehmer Nientied eine Perspektive in Handorf zu bieten. Damit in jedem Fall ein neuer Standort für Lebensmitteleinzelhandel und die Nahversorgung gefun- den wird, wünscht sich die CDU-Fraktion, dass durch die Verwaltung verschiedene Standorte geprüft und nach einem einheitlichen Schema bewertet werden. Es sollen auch die Flächen in die Bewertung einbezogen werden, die bisher als nicht konform zum Einzelhandelskonzept der Stadt Münster be- trachtet wurden oder erst nach Fertigstellung der Neubaugebiete geeignet erscheinen. Das Ergebnis der Standortprüfung ist der Politik mit detaillierter Bewertung ist der Politik zur Prüfung und zur wei- teren Entscheidung vorzulegen. Einbezogen werden in die Prüfung sollen insbesondere die folgenden Standorte: e Standorte im Neubaugebiet am Kirschgarten mit Erschließung über die Hobbeltstraße. e Standorte im Bereich Hobbeltstraße/ Kötterstraße, sowohl als Teil des Neubaugebiets als auch südlich der Kötterstraße. e Fläche an der Handorfer Straße zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße Die CDU trifft hiermit noch keine Auswahl, welche der Flächen aus Ihrer Sicht infrage kommen. We- sentliche Kriterien sind die Realisierbarkeit und die Funktion für die Nahversorgung. Bei der Bewertung soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass moderne Lebensmittelsuper- märkte heutzutage mehr Verkaufsfläche als früher benötigen. Um für eine für Lebensmitteleinzel- handel ausgewiesene Fläche Investoren und Unternehmer zu finden, müssen diese Standorte ent- sprechend attraktiv sein. Bezugnehmend auf die Suche nach einem Standort für eine Tankstelle soll geprüft werden, ob die Verbindung mit einer Mobilstation sinnvoll und möglich ist. An einer Mobilstation könnten u.a. PKW-Stellplätze für Pendler, Ladesäulen für PKW und E-Bikes sowie Carsharing angeboten werden. CDU-Kreisverband Münster e.V. [=] [=] Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 « Telefax (02 51) 4 18 42-44 FH post@cdu-muenster.de «e www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: Nr. 13 13 18 « BLZ 400 501 50 « Sparkasse Münsterland Ost [=] LS Detaillierte Begründung für Standortsuche Lebensmitteleinzelhandel: Der Lebensmittelmarkt Nientied wird zum 28.02.2021 schließen. Damit existieren in Handorf nur noch der Edeka-Markt Rotthowe an der Ecke Dorbaumstraße / Handorfer Straße und der Discounter Lidl in Dorbaum für die Lebensmittel-Nahversorgung. Es ist aufgrund der kleinen Verkaufsfläche von nur 480 m? und fehlenden Erweiterungsmöglich- keiten unwahrscheinlich, dass am Standort Ludwig-Wolker-Straße eine Nachfolgenutzung als Lebensmitteleinzelhandel möglich ist. Aus dem zurzeit gültigen Einzelhandelskonzept für die Stadt Münster aus dem Jahr 2018 geht für Handorf hervor, dass die bestehenden Lebensmittelmärkte zu sichern und gemäß ihrer Versor- gungsfunktion bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sind. Zu den bestehenden Lebensmittelmärk- ten zählten seinerzeit die beiden Edeka Märkte Rotthowe und Nientied sowie der Discounter Lidl. Durch den Wegfall des Nahversorgers Nientied entsteht eine Unterversorgung in Handorf. Dem gilt es schnellstmöglich entgegenzuwirken. Laut Einzelhandelskonzept haben Münster-Ost und auch Handorf Stand 31.12.2015 jeweils 0,34 m? VKF/EW bezogen auf Nahrungs- und Genussmittel. Die Verkaufsflächenausstattung ist bezo- gen auf Münster insgesamt unterdurchschnittlich. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor, folgende bekannte relevante Änderungen gibt es seitdem: « Edeka Rotthowe ist gewachsen (von ca. 800 m? auf 1.300 m?). ° Der Rotthowe-Getränkemarkt mit ca. 400 m? ist weggefallen. ° Edeka Nientied mit ca. 480 m? schließt zum 28.02.2021. Somit sinkt die Verkaufsflächenkennzahl mit Schließung von Edeka Nientied deutlich. Die Bevölkerung in Handorf wird in den kommenden Jahren deutlich wachsen: ® Die Verwaltung kalkuliert für den Kirschgarten 728 Neubaubeziehern. ° An der Kötterstraße wird mit ca. 1064 Neubaubeziehern gerechnet. °e Hinzu kommen seit 2015 realisierte und geplante Projekte zur Nachverdichtung. Die Verkaufsflächengröße von modernen Lebensmittelsupermärkten beträgt i.d.R. 1.300 m? bis zu 1.800 m?, die Verkaufsflächengröße von modernen Lebensmitteldiscountern i.d.R. 1.000 m? bis zu 1.300 m?. (Quelle: Einzelhandelskonzept der Stadt Münster). Flächen mit weniger als 1.000 m? sind daher auch in klassischen Nahversorgungslagen für mögli- che Einzelhändler wenig attraktiv und bieten nur geringe Aussicht auf Realisierung. Bei der Suche nach einem neuen Standort für Edeka Nientied konnte in den vergangenen Jahren kein geeigneter Standort gefunden werden. Dies liegt unter anderem daran, dass mögliche Standorte als nicht konform zum Einzelhandelskonzept betrachtet wurden und wegen des noch existierenden Nientied-Supermarktes kein Zeitdruck zu existieren schien, man die weitere Ent- wicklung Handorfs abwarten wollte. Durch die angekündigte Schließung sind nun jedoch Fakten geschaffen worden. Es ist nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wenn kein neuer Standort gefunden wird, so dass Kaufkraft aus Handorf abgezogen wird und in die umliegenden Stadtteile und Gemein- den abwandert. Detaillierte Begründung für Standortprüfung Tankstelle und Mobilstation: Die Tankstelle wird in naher Zukunft schließen (s. Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- plan). Auch hier ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu finden, da keine weitere Tankstelle im Orts- teil Handorf existiert. Mit einer Mobilstation sollen die unterschiedlichen Verkehrsangebote verknüpft und sinnvoll miteinander kombiniert werden. Eine Mobilstation in der Nähe der Warendorfer Straße mit An- bindung an die städtischen und regionalen Buslinien, zukünftig ggf. auch die Münsterland S- Bahn, soweit ein Haltepunkt in Handorf realisiert wird, kann einen Beitrag leisten für eine ver- änderte Mobilität mit einer stärkeren Nutzung von ÖPNV und umweltfreundlichen Energieträ- gern. Trotz zunehmender Elektromobilität werden einige Zeit auch Verbrennungsmotoren betrieben werden und eine Tankstelle kann auch alternative Treibstoffe (z.B. Wasserstoff) anbieten und Standort für das Laden von E-Autos sein. Das Shopgeschäft an einer Tankstelle/Mobilstation ergänzt den Einzelhandel und ist für Spon- tankäufe auch außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten eine gute Ergänzung. Für die Fraktion
Stellungnahme AnO/0001/2021
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61.21.0010 / Herr Hopp 18.05.2021 Tel.: 492 - 6117 / Fax: 492 - 7732 Email: Hopp@stadt-muenster.de Bezirksvertretung Münster-Ost Öffentliche Sitzung am 27.05.2021 über 33.22 – Bezirksverwaltung Münster-Ost über Dez. III, Stadtbaurat Denstorff Anregung lfd. Nr. AnO/0001/2021 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 20.01.2021 – Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Han- dorf – Auf der Grundlage der o. g. Anregung wurde die Verwaltung um Prüfung 1. eine s Standortes für einen neuen Lebensmittelmarkt und 2. einer Tankstelle im Ortsteil Handorf gebeten. Dieser Prüfauftrag wurde mit Schreiben der CDU-Fraktion vom 02.02.2021 (Anlage 1) konkretisiert. Die Arbeitsschritte und Ergebnisse der Standortprüfungen sind in Anlage 2 in übersichtlicher Form als PowerPoint-Folien (1 – 26) beigefügt. In den nachfolgenden Stellungnahmen zu o. g. Prüfaufträgen werden zu den einzelnen Arbeitsschritten textliche Erläuterungen mit Verweis auf die jeweiligen PowerPoint-Folien (PPT) gegeben. 1. Standortprüfung Lebensmittelmarkt (PPT 2 – 19) Prüfauftrag Standortsuche für einen neuen Lebensmittelmarkt Mit der o. g. Anregung der CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragt, Standortmöglichkei- ten für einen neuen Lebensmittelmarkt in Handorf zu benennen. Nach Schließung des Edeka- Marktes Nientied Ende Februar dieses Jahres, soll einer dadurch entstehenden Unterversor- gung entgegengewirkt und die Nahversorgung im Stadtteil bedarfsgerecht gesiche rt werden. Bei der Standortprüfung sollen verschiedene Flächen, auch außerhalb des Rahmens des Ein- zelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) oder Flächen, die erst nach Fertigstellung der Neu- baugebiete geeignet erscheinen, untersucht werden. Insbesondere sollen folgende Standorte in die Prüfung einbezogen werden: - Neubaugebiet am Kirschgarten - Neubaugebiet Kötterstraße (nördlich Kötterstraße, innerhalb des Neubaugebietes und südlich Kötterstraße) - Fläche an der Handorfer Straße zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße. Die Prüfstandorte sollen nach einem einheitlichen Schema bewertet werden. Es wird der Hin- weis auf eine betriebswirtschaftlich für erforderlich gehaltene Verkaufsflächengröße von 1.000 m² gegeben, ab der eine Realisierung für Einzelhändler erst attraktiv sei. Wesentliche Bewer- tungskriterien sollen die Realisierbarkeit und die Funktion der Nahversorgung sein. 2 Stellungnahme der Verwaltung Ergebnis Die Verwaltung empfiehlt den Standort nördlich Kötterstraße, innerhalb des neuen Baugebie- tes Kötterstraße, für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit ca. 1.000 m² Verkaufsflä- che (plus Bäckerei). Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes sollte als Bestandteil in die weitere Planung für das neue Baugebiet integriert werden. Der vorgeschlagene Ansiedlungs- standort befindet sich in städtischem Eigentum. Arbeitsschritte und Methodik Um als Ergebnis der Standortprüfung eine tragfähige und belastbare Empfehl ung für die An- siedlung eines neuen Lebensmittelmarktes in Handorf abgeben zu können, wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: 1. Rechnerische Ableitung des Verkaufsflächenansiedlungspotenzials für einen neuen Lebensmittelmarkt in Handorf 2. Analyse und Bewertung der Ausgangssituation der Nahversorgung in Handorf (Status Quo Mai 2021) 3. Einordnung in die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben des Städtebaurechts und der Landesplanung sowie in die Regelungen des EHZK Münster 4. Standortprüfung anhand einheitlicher Bewertungskriterien 5. Empfehlung eines Ansiedlungsstandortes Die Untersuchung basiert auf fachlichen, mit aktuellen Datengrundlagen und Kennwerten (Ein- wohner, Einzelhandelskaufkraft, Umsatztätigkeit des Lebensmitteleinzelhandels) hinterlegten Einschätzungen der Verwaltung. Zu 1. Verkaufsflächenansiedlungspotenzial (PPT 4 – 7): Vor dem Hintergrund der zu Ende Februar dieses Jahres erfolgten Schließung des Edeka-Marktes Nientied und in Anbetr acht der laufenden Stadtteilentwicklung mit Realisierung der beiden großen Neubaugebiete Kirsch- garten und Kötterstraße ist ein nennenswertes Entwicklungspotenzial im Bereich der Nahver- sorgung zu konstatieren. Da alternative Nahversorgungsstandorte weit entfernt liegen (Telgte, Coerde), ist die Möglichkeit für eine vergleichsweise hohe Kaufkraftbindung der Nahversor- gung in Handorf gegeben. Auf der Grundlage des Prognosejahres 2030 lässt sich, be i An- nahme einer weitestgehenden Realisierung der beiden v. g. Neubaugebiete bzw. des Einwoh- ner- und Kaufkraftzuwachses zu diesem Zeitpunkt, ein rechnerisch ermitteltes Verkauf sflä- chenansiedlungspotenzial von ca. 1.200 m² im Segment Lebensmittelvollsortimenter (Super- markt) bzw. ca. 800 m² im Segment Lebensmitteldiscounter ableiten. Diese Verkaufsflächen- potenziale sind nicht additiv zu sehen, sondern geben eine Orientierung für die Größenord- nung eines anzusiedelnden Lebensmittelmarktes. Verbleibende Entwicklungspotenziale für die Nahversorgung sollten zielführend zur Stärkung des Stadtteilzentrums innerhalb des zent- ralen Versorgungsbereiches (ZVB) verortet werden. Zu 2. Ausgangssituation Nahversorgung (PPT 8 – 9): Zwar ist nach Schließung des Edeka- Marktes Nientied eine unterdurchschnittliche quantitative Versorgung der Einwohner in Han- dorf im Lebensmittelsegment festzustellen (ca. 0,32 m² Verkaufsfläche je Einwohner im Ver- gleich zur Gesamtstadt mit ca. 0,43 m²). Dem steht aber eine positiv zu bewertende und nach- haltig wirkende angebotsstrukturelle sowie städtebauliche Aufwertung des S tadtteilzentrums gegenüber. Von der bereits erfolgten modernen Neuaufstellung des Edeka-Marktes Rotthowe als Magnet der Nahversorgung und Frequenzbringer können andere Nutzungen im Bereich Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie innerhalb des Zentrums profitieren. Räumliche 3 Entwicklungsmöglichkeiten für einen weiteren großflächigen Lebensmittelmarkt m it mehr als 800 m² Verkaufsfläche sind innerhalb des Stadtteilzentrums in seiner Funktion als ZVB von Handorf jedoch nicht vorhanden. Aus Sicht der Nahversorgung ist derzeit mit dem Vorhandensein der beiden modernen Le- bensmittelmärkte Edeka und Lidl ein ausgewogener Betriebstypenmix (Vollsortiment er und Discounter) und eine weitgehend gute räumliche Nahversorgung gegeben. Für die neuen Bau- gebiete Kötterstraße und Kirschgarten (östlicher Teil) trifft diese Bewertung allerdings nicht zu. Diese Gebiete liegen außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeitsradien von 700 m um die be- stehenden Lebensmittelmärkte. Zielführend wäre daher ein neuer Lebensmittelmarktstandort, der auch aus den Neubaugebieten fußläufig erreichbar ist. Zu 3. Rechtliche und konzeptionelle Vorgaben (PPT 10 – 11): Vor dem Hintergrund der Kom- plexität des rechtlichen Regelwerkes können die daraus resultierenden Vorgaben im Rahmen dieser Stellungnahme nur verkürzt und vereinfacht dargelegt werden. Bei der Planung eines neuen Lebensmittelmarktstandortes in Handorf ist der ZVB an der Han- dorfer Straße, der ein Schutzgut i. S. des Städtebaurechts darstellt, vor sog. städtebaulic h negativen Auswirkungen, ausgelöst u. a. durch Umsatzumverlagerungen als Folge einer Neu- ansiedlung außerhalb des ZVB, zu schützen. Durch die Neuplanung eines Lebensmittelmarkt- standortes außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches könnte insbesondere der best e- hende Edeka-Markt als alleiniger Nahversorgungsmagnet im Stadtteilzentrum gefährdet wer- den, was sich dann auch negativ auf die Funktionsfähigkeit des gesamten ZVB auswi rken könnte. Diese möglichen negativen Auswirkungen, die auf der Grundlage des geset zlichen Regelwerkes zunächst für alle sog. großflächigen Ansiedlungen mit mehr als 800 m² Verkaufs- fläche zu unterstellen sind, gilt es bei der Neuplanung eines Lebensmitt elmarktes außerhalb des Stadtteilzentrums zu verhindern. Die Rechtsgrundlagen des Planungsrechts (Baugesetzbuch, Baunutzungsverord- nung/BauNVO, hier: Sonderregime des § 11 Abs. 3) und der Landesplanung (Landesentwick- lungsplan/LEP NRW, hier: Kapitel 6.5 – Großflächiger Einzelhandel) sehen daher auch nur unter ganz bestimmten, nachzuweisenden Voraussetzungen eine ausnahmsweise Zulässig- keit eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit mehr als 800 m² Verkaufsfläch e außerhalb von ZVB vor. Folgende Kriterien müssen nachweislich erfüllt sein: - eine alternative Ansiedlungsmöglichkeit innerhalb des ZVB darf nicht zur Verf ügung stehen - ein Ansiedlungsstandort außerhalb des ZVB muss städtebaulich integriert innerhalb eines Wohnsiedlungszusammenhangs liegen und er muss der Versorgung der Ein- wohner im Nahbereich des Ansiedlungsstandortes dienen - es muss sichergestellt sein, dass die Ansiedlungsplanung keine städtebaulich negat i- ven Auswirkungen auf die Entwicklung von ZVB (in Handorf, Münster, andere Gemein- den) oder auf die Versorgung der Einwohner im Einzugsbereich hat. Die o. g. rechtlichen Vorgaben sind für die Stadt Münster als Ansiedlungskommune bind end. Aus den Vorgaben resultiert die Maßgabe, dass ein neuer Lebensmittelmarkt der Nahversor- gung dienen muss und sich dem Angebot des ZVB, insbesondere dem dort ansässigen Vol l- sortimenter Edeka, hinsichtlich der Verkaufsflächengröße und Standortattraktivität deutlich un- terordnen muss. Es darf kein Konkurrenzstandort zum ZVB entstehen. 4 Das EHZK Münster enthält unter Kapitel 7.3 „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Nah- versorgung in Münster“ ein, auf die Münsteraner Verhältnisse zugeschnittenes und an die o. g. rechtlichen Vorgaben angelehntes, Bewertungs- und Prüfschema für die Planung von Nah- versorgungsvorhaben außerhalb von ZVB. Die darin enthaltenen Prüfschritte 1 bis 3 (Kauf- kraftabschöpfung im Nahbereich, Überschneidung mit dem Nahbereich des ZVB und Gewähr- leistung der fußläufigen Nahversorgung) wurden für die Standortprüfung herangezogen . Der Prüfschritt 4 (Prüfung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf den ZVB und die Nahver- sorgung) kann erst innerhalb eines späteren Bauleitplanverfahrens für ein konkretes Ansi ed- lungsvorhaben durchgeführt werden. Zu 4. Standortprüfung (PPT 12 – 18): Die Prüfung erfolgte für alle Standorte gleich anhand des oben bereits genannten Prüfschemas des EHZK. Zusätzlich zum v. g. Prüfschema wurden die Kriterien: Fläche im Eigentum der Stadt Münster, Lage innerhalb eines allgemeinen Sied- lungsbereiches/ASB gemäß des Regionalplans Münsterland (zwingende Voraussetzung) und städtebaulich integrierte Lage mit abgeprüft. Die Bewertung des Kriteriums Kaufkraftabschöp- fung im Nahbereich wurde, mangels eines konkreten Ansiedlungsvorhabens, am fiktiven Bei- spiel der Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit 1.000 m² Gesamtverkau fsfläche auf der Grundlage aktueller, branchenüblicher Umsatzkennwerte vorgenommen. Als Ergebnis der Standortprüfung resultiert die Feststellung, welche der geprüften Standorte eine Eignung für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes aufweisen. Dabei wurde unter Be- rücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und strukturellen Rahmenbedingungen unterschie - den, ob eine Eignung für eine Verkaufsfläche bis max. 800 m² oder darüber hinaus, für einen großflächigen Lebensmittelmarkt mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche, gegeben ist. Folgende Standorte wurden untersucht: 1. Kreisverkehr (östlich Kreisverkehr / südlich Borggreveweg) 2. Hobbelstraße / Kirschgarten (nördlich Kirschgarten, innerhalb des Neubaugebietes) 3a. Hobbelstraße / Kötterstraße (nördlich Kötterstraße, innerhalb des Neubaugebietes) 3b. Hobbelstraße / Kötterstraße (südlich Kötterstraße) 4. Ortseingang (zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße) Es kann vorweg gestellt werden, dass an allen Standorten ein ausreichendes Flächenpotenzial für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes vorhanden wäre (Mindestgrundstücksgröße ca. 4.500 m²). Die Standorte 2, 3a und 3b haben bisher keine Buslinienanbindung. Die Schaffung einer Buslinien- bzw. Haltestellenanbindung möglichst unmittelbar angrenzend an eine m zu realisierenden Nahversorgungsstandort wäre aufgrund des Nachweises der städtebaulichen Integration bzw. Erreichbarkeit zu gewährleisten. Im Zuge der Realisierung der neuen Bauge- biete Kirschgarten (Standort 2) und Kötterstraße (Standort 3a) ist dies bereits angedacht. Alle Standorte sind aufgrund ihrer direkten Lage an gut ausgebauten Verkehrsstr aßen mit dem Auto (MIV) gut zu erreichen. Die jeweilige Grundstückserschließung könnte sichergestellt wer- den. Zu 5. Empfehlung Ansiedlungsstandort (PPT 19 – 20) : Als Ergebnis der Standortprüfung schlägt die Verwaltung den Standort 3a - Hobbeltstraße / Kötterstraße (nördlich Kötterstraße, innerhalb des Neubaugebietes) als Standort für einen neuen Lebensmittelmarkt vor. Er ist un- ter Prüfung und Abwägung aller Kriterien am besten geeignet und wird durch folgende Kriterien für eine entsprechende Ansiedlungsplanung qualifiziert: - Fläche im Eigentum der Stadt Münster 5 - Ausweisung als ASB im Regionalplan Münsterland (Voraussetzung gemäß LEP NRW) - Städtebaulich integrierte Lage innerhalb des „Kopfstandortes“ des neuen Baugebietes Kötterstraße - Gewährleistung und Verbesserung der Nahversorgung in den östlichen Siedlungstei- len Handorfs inklusive der Neubaugebiete - Wesentlicher Teil des zu erwartenden Umsatzes kann aus dem fußläufigen Nahber eich rekrutiert werden (Voraussetzung gemäß LEP NRW) - Angemessen große Entfernung zum Edeka-Markt innerhalb des ZVB (ca. 1 k m Wege- strecke) und Lidl-Markt (ca. 1,3 km Wegestrecke) - Trotz Überschneidung mit dem Naheinzugsbereich des ZVB ist aufgrund der bes te- henden deutlich unterdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung (0,32 m² Ver- kaufsfläche Nahrungs- und Genussmittel je Einwohner) und der Entwicklungsperspek- tive (neue Baugebiete) ein ausreichendes Bevölkerungspotenzial vorhanden, um den Planstandort und die Anbieter im ZVB zu bedienen, dadurch kann die Überschneidung relativiert werden - Chance zum Nachweis der sog. Nahversorgungsausnahme (Voraussetzung gemäß LEP NRW) für einen großflächigen Lebensmittelmarkt mit mehr als 800 m ² Verkaufs- fläche. Die Verwaltung empfiehlt, diesen „Kopfstandort“ des Neubaugebietes als weiteren Baustein im Zuge der Quartiersentwicklung nördlich Kötterstraße für die Ansiedlung eine s Lebensmit- telmarktes zur Nahversorgung vorzusehen. Der Lebensmittelmarkt sollte in einer mehrge - schossigen, gemischt genutzten, sog. „Mixed-Use-Immobilie“ realisiert werden (Einzelhandel im Erdgeschoss, Schwerpunkt Wohnnutzungen in den Obergeschossen). Eine Integration der Ansiedlungsplanung in das zeitnah startende Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan sollte angestrebt werden. Die Baureife des neuen Wohngebietes nördlich Kötterstraße kann , gemäß Baulandprogramm, frühestens für 2024/2025 erreicht werden. Mit der Realisierung ei- nes Lebensmittelmarktes am o. g. „Kopfstandort“ ist daher nicht eher als 2026/2027 zu rech- nen. Vor dem Hintergrund der Regelungen des EHZK in Verbindung mit den zu beachtenden städ- tebaurechtlichen Vorgaben muss der neue Nahversorgungsmarkt dem Angebot im ZVB , ins- besondere dem dort ansässigen Vollsortimenter Edeka, hinsichtlich Verkaufsflächengröße und Standortattraktivität, deutlich untergeordnet sein. Es darf kein K onkurrenzstandort zum ZVB entstehen. Dies bedingt auch, dass keine weiteren Einzelhandelsgeschäfte, m it Aus- nahme einer Bäckerei, zusätzlich zum Lebensmittelmarkt, angesiedelt werden. Als Zielgröße und Vorgabe für das anstehende Bauleitplanverfahren und ein späteres Lebensmittelmarktan- siedlungsvorhaben - erscheint eine Verkaufsflächengröße von ca. 1.000 m² (plus Bäckerei, in münster typi- scher Größe, ca. 50 m² Verkaufsfläche) strukturell tragfähig und begründbar. Diese Verkaufsflächengröße ist im weiteren Planungsverfahren durch einen städtebaulichen Verträglichkeitsnachweises für das konkrete Ansiedlungsvorhaben zu bestätigen. Zudem könnte, mit Blick auf den zu gewährleistenden Schutz des ZVB, - die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, der aufgrund seiner betriebstypen be- zogenen Unterschiedlichkeit zu dem Edeka-Vollsortimenter im Stadtteilzentrum (deut- lich geringere Sortimentsbreite und -tiefe, begrenzte Anzahl von Markenprodukten, ge- ringerer Verkaufsflächenbedarf) nicht in einem direkten Wettbewerb mit diesem steht, 6 sinnvoll sein. Zudem liegt die vorgegebene Begrenzung auf ca. 1.000 m² Verkaufsflä- che unter der marktüblichen Größe für die Neuansiedlung von Vollsortiment ern, so dass ein entsprechendes Ansiedlungsinteresse generell nicht vorausgesetzt werden kann. Die abschließende Entscheidung, ob bei der geplanten Ansiedlung ein Lebens- mittelvollsortimenter oder ein Lebensmitteldiscounter realisiert werden soll, bleibt der vertieften weiteren Prüfung und Ausschreibung vorbehalten. Da es sich um eine städtische Fläche handelt, ist von einer öffentlichen Ausschr eibung des Ansiedlungsprojekts auszugehen. Die Teilnahme wird selbstverständlich allen Ansiedlungsin- teressierten offenstehen. Welcher Investor bzw. Betreiber den Zuschlag erhalten wird, um dort einen Lebensmittelmarkt zu eröffnen, ist somit vom Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens abhängig. Eine exklusive Vergabe an einen bestimmten Interessenten ist weder übli ch noch beabsichtigt. Zur konzeptionellen Absicherung innerhalb des EHZK sollte der neue Nahversorgungsstand- ort als sog. „Nahversorgungslage“ (NV-Lage) bei der nächsten Fortschreibung des Konzepts aufgenommen werden. Durch die vorgeschlagene Standortentwicklung ergäbe sich insgesamt eine, der Siedlungs- und Versorgungstruktur des Stadtteils angemessene Dreiteilung der Nah- versorgungsstandorte (ZVB / Edeka, NV-Lage Lidl, NV-Lage Kötterstraße) in Handorf und Dor- baum mit einer guten Raumabdeckung für die fußläufige Nahversorgung. 2. Standortprüfung Tankstelle (PPT 20 – 26) Prüfauftrag für eine neue Tankstelle Mit der o. g. Beauftragung durch die BV-Ost (Anlage 1 u. 2) wurde die Verwaltung um Prüfung eines neuen Tankstellenstandortes in Handorf gebeten. Die Verwaltung solle, vor dem Hinter- grund der zukünftig entfallenden Tankstelle im Ortskern an der Handorfer Straße und da sich die nächstgelegenen Tankstellen am Schifffahrter Damm und in Telgte nicht im direkten Ein- zugsgebiet von Handorf befinden, einen neuen Tankstellenstandort benennen. Die Möglichkeit eines Shop-Geschäfts an der Tankstelle solle gegeben sein. In dem nachträglich zu der im Betreff genannten Anregung (AnO/0001/2021) vorgelegten Schreiben vom 02.02.2021 der CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost zur Konkretisierung des Prüfauftrags (Anlage 1) für eine neue Tankstelle wird auch angeregt zu prüfen, ob die Verbin- dung mit einer Mobilstation sinnvoll und möglich ist. Hierin werden die Vorteile einer Mobilsta- tion in der Nähe der Warendorfer Straße (Anbindung an die städtischen und regionalen Busli- nien, zukünftig ggf. auch die Münsterland S-Bahn, Beitrag für geänderte Mobilität und stärkere Nutzung von ÖPNV und umweltfreundlichen Energieträgern) hervorgehoben. Ebenso wie bei einer Tankstelle, wäre auch für eine Mobilstation die Ergänzung durch ein Shopgeschäft eine gute Ergänzung. Stellungnahme der Verwaltung Ergebnis Die Verwaltung sieht die grundsätzliche Möglichkeit zur Ansiedlung einer neuen Tankstelle auf einem bisher ungenutzten Grundstück innerhalb des Gewerbegebietes Gildenstraße. Das vor- geschlagene Grundstück befindet sich in privatem Eigentum. Fragen der verkehrlichen Anbin- dung an die Handorfer Straße wären im Falle eines privatwirtschaftlichen Ansiedlungsinteres- ses zu klären. 7 Mobilstation Die Standortprüfung für eine Mobilstation im Bereich Handorf ist nur m it Einbindung in ein gesamtstädtisches Standortkonzept sinnvoll und wird daher in dieser Stellungnahme nicht vor- genommen. Die Ansiedlung einer Tankstelle unterliegt zudem gänzlich anderen Rahmenbe- dingungen und Standortanforderungen als die einer Mobilstation. Die Prüfung der Fragestel- lung einer Verbindung beider Standorte ist daher, ohne Prüfung bzw. Kenntnis möglicher Standortoptionen für eine Mobilstation in Handorf, weder zielführend noch aussagekräftig und wurde daher ebenfalls nicht vorgenommen. Bezüglich der Standortprüfung für eine Mobilstation wird auf die vom Hauptausschuss am 17.03.2021 beschlossene Vorlage V/1052/2020 „Multi- und intermodale Mobilität stärken – Neue Mobilstationen für Münster“, hier Beschlusspunkt 2 verwiesen: „Im Sinne einer netzba- sierten Gesamtverkehrsplanung wird das Potenzial für weitere Mobilstationsstandorte in einem gesonderten – Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept – “ ermittelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die externe Vergabe des Standortkonzepts vorzubereiten und durchzuführen“. Nach Angabe des Amtes für Mobilität und Tiefbau wird die externe Verg abe des Standortkonzepts für Mobilstationsstandorte noch in diesem Jahr erfolgen. Bei dem zu erarbeitenden Standortkonzept wird selbstverständlich auch der Stadtteil Handorf mitunter- sucht. Tankstelle - Arbeitsschritte Im Gegensatz zur „Nahversorgung der Bevölkerung mit Angeboten des täglichen Bedarfs “ (Punkt 1.) gehört die Versorgung mit Tankstellen nicht zur Aufgabe der kommunalen Daseins- vorsoge. Gleichwohl hat die Verwaltung eine Prüfung für einen möglichen neuen Tankstellen- standort in Handorf mit folgenden Arbeitsschritten durchgeführt: 1. Darlegung der Standortanforderungen aus Betreibersicht und Stadtplanungssicht 2. Durchführung einer Standortprüfung mit Ableitung eines Standortvorschlag es 3. Erläuterung der Hemmnisse und Optionen zur verkehrlichen Erschließung des mögl i- chen Ansiedlungsgrundstücks Zu 1. Standortanforderungen (PPT 21 – 22): Für eine Standortneuplanung dürften aus Betreibersicht insbesondere Faktoren der Lagegunst von Bedeutung sein: - verkehrliche Anbindung an ein übergeordnetes Straßennetz, möglichst eine B undes- straße mit hohem Durchgangsverkehrsanteils und Anfahrbarkeit des Tankstellen - grundstücks - gute Sichtbarkeit - möglichst keine Wettbewerber im Einzugsgebiet - Kundenpotenzial am Standort - zusätzliche Frequenzbringer am Standort (Standortsynergien) - Angebot von Zusatzleistungen (Shop, Cafè, Waschanlage/-platz, Werkstatt, Lade sta- tion E-Autos etc.). Aus stadtplanerischer Sicht sind folgende Kriterien bestimmend: - städtebaulich-strukturell geeignete Lage - Konfliktfreiheit zu Belangen des Natur-, Landschafts- und Freiraumschutzes - gute Erreichbarkeit für potenzielle Kunden - störungsfreie verkehrliche Anbindung bzw. Erschließung des Tankstellengrundstücks 8 - Verträglichkeit des Tankstellenbetriebs mit den umgebenden Nutzungen ( Nachbar- schaftsverträglichkeit) - planungsrechtliche Zulässigkeit bzw. Rahmenbedingungen zur Schaffung des erfor- derlichen Baurechts. Bei Wegfall der vorhandenen Tankstelle in Handorf wären mehrere Tankstellen in einem Um- kreis von 5 bis 6 Kilometer und einer Fahrtzeit von ca. 7 bis 10 Minuten für die Autofahrer und Autofahrerinnen aus Handorf erreichbar. Der Wunsch nach dem Verbleib einer Tankstelle im Stadtteil ist daher nachvollziehbar. Zu 2. Standortprüfung und -vorschlag (PPT 23 – 25): Bei der Prüfung eines möglichen neuen Tankstellenstandortes sind die o. g. Bewertungskrite- rien und Standortanforderungen in den Blick zu nehmen. Aus stadtplaneri scher Sicht kommt daher ausschließlich ein Standort im südlichen Ortseingangsbereich von Handorf, östlich der Handorfer Straße, innerhalb des Gewerbegebietes Gildenstraße, in Frage. Diese Standortlage dürfte auch den Betreiberanforderungen entsprechen. Alle sonstigen Flächen und Standorte westlich und östlich der bestehenden Siedlungsflächen von Handorf und Dorbaum kommen wegen dort bestehender unterschiedlicher Restriktion für einen Tankstellenstandort nicht in Betracht. Diese Bewertung gilt auch für die landwirtschaft- lich genutzten Freiflächen im südlichen Ortseingangsbereich von Handorf, d. h. westlich der Handorfer Straße (gegenüber dem Gewerbegebiet Gildenstraße) und östlich der H andorfer Straße (zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße). Für den Raum westlich der Handorfer Straße bzw. westlich der Ortslagen von Handorf und Dorbaum stehen Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Landschafts- und Naturschutzes so- wie der Grünordnung einer baulichen Entwicklung entgegen. Dieser Raum ist Bestandteil des Landschaftsplans Werse und gleichzeitig weitgehend Landschaftsschutzgebiet. Zudem beste- hen verschiedene Festlegungen der Grünordnung (z. B. 2. Grünring, Niederungs- und Uferbe- reich oder Vorrang für die Sicherung der Freiraumfunktion). Ebenso ermangelt es in diesem Raum der für eine Tankstellenansiedlung erforderlichen Einbindung in einen Siedl ungsraum gemäß den Vorgaben der Landesplanung bzw. des Regionalplans Münsterland. Eine R egio- nalplanänderung wäre somit erforderlich. Deckungsgleich mit diesen Zielvorgaben ist es auch kein städtebaulich-strukturelles Entwicklungsziel für den Stadtteil Handorf, in diesem Bereich die Ansiedlung einer Tankstelle vorzuschlagen. Für die Freiflächen östlich der Ortslagen von Handorf und Dorbaum, inklusiv e der Flächen östlich der Handorfer Straße, zwischen Gildenstraße und Hobbelstraße, stehen insbesondere städtebaulich-strukturelle Ziele der Ansiedlung einer Tankstelle entgegen. Hier ist es kein städ- tebauliches Entwicklungsziel, den bisher durch die Freiflächenzäsur zwischen dem Gewerbe- gebiet Gildenstraße und der Hobbeltstraße geprägten und ablesbaren Ortseingang von Han- dorf durch eine Bebauung aufzulösen. Auch für Flächen im nördlichen Abschnitt der Hobbelt- straße (Richtung Dorbaum) kommt eine Tankstellenansiedlung aus städtebaulich-strukturellen Gründen nicht in Betracht, zumal eine Standortoption in diesem Raum nicht den An forderun- gen potenzieller Betreiber entsprechen dürfte. Es verbleibt somit ausschließlich das Gewerbegebiet Gildenstraße als möglicher Ansiedlungs- standort für eine Tankstelle. Dort wäre aus Sicht der Stadtplanung ein ausreichend großes, im Privateigentum befindliches und bisher weitgehend ungenutztes Grundstück geei gnet. Das Grundstück ist etwa zur Hälfte im südlichen Teil durch einen dem Gartencenter Dehner zuge- ordneten Parkplatz genutzt , der nördliche Teil liegt brach . Für das im Geltungsbereich des 9 Bebauungsplans (BP) Nr. 327 1. Änderung „Handorf - Gewerbegebiet Gildenstraße“ liegende Grundstück ist ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung festgesetzt. D ie An- siedlung einer Tankstelle nebst Zusatzleistungen (Waschanlage, Werkstatt, Ladestation für E- Autos etc.) wäre hier grundsätzlich planungsrechtlich zulässig. Die Zulässigkeit eines Tank- stellenshops als Einzelhandelsnutzung ist aufgrund der entgegenstehenden Festset zungen des Bebauungsplans allerdings nicht gegeben bzw. ggf. im Zuge einer konkreten Ansiedlungs- planung über den Weg einer Befreiung von den v. g. Festsetzungen zu prüfen. Zudem könnten sich Standortsynergien mit dem benachbarten Gartencenter und dem „Handorfer Obsthof“ er- geben. Auch aus Betreibersicht dürfte der Standort aufgrund der räumlichen Nähe und Sicht- barkeit von der stark befahrenen Warendorfer Straße geeignet sein. Es bestehen allerdings Hemmnisse für die verkehrliche Anbindung des vorgeschlagenen Grundstücks an die Handor- fer Straße, die noch im konkreten Ansiedlungsfall zu klären wären. Zu 3. Erschließungshemmnisse und -optionen mögliches Ansiedlungsgrundstück (PPT 26): Einschränkende Rahmenbedingungen für die unmittelbare Grundstückserschließung ergeben sich allerdings aus der hohen Verkehrsbelastung auf der Handorfer Straße, hier insbesondere in Bezug auf die Linksabbiegevorgänge. Für die zur Handorfer Straße hin gelegen en Grund- stücke ist daher im Bebauungsplan ein Ein- und Ausfahrtsverbot festgesetzt. Ausgenommen hiervon ist nur die bestehende Ein- und Ausfahrt zum Gartencenter Dehner. Eine Erschließung des Grundstücks ist gemäß Bebauungsplan nur rückwärtig über die Gildenstraße möglich. Diese Grundstücksanbindung würde allerdings, aufgrund der nutzungsbedingten hohen F re- quentierung einer Tankstelle in Verbindung mit dem dadurch erzeugten zusätzlichen Verkehr auf der Gildenstraße, an der Einmündung auf die Handorfer Straße wiederum z u der schon erwähnten Verkehrsproblematik (Linksabbieger) führen. Auch eine gemeinsame Nutzung der Ein- und Ausfahrt zum Gartencenter mit einer Zuwegung entlang des Parkplatzgeländes zum Potenzialgrundstück ist aufgrund des zusätzlichen Verkehrs kritisch zu sehen, zumal die Zu- und Abfahrt zum Gartencenter unmittelbar hinter dem Einmündungsbereich Warendorfer Straße / Handorfer Straße liegt. Des Weiteren ist grundsätzlich fraglich, ob eine Zuwegung über das Gartencentergrundstück oder eine rückwärtige Grundstückserschließung über di e Gildenstraße aus Betreibersicht überhaupt akzeptabel wäre. Ob im Falle eines konkreten An- siedlungsinteresses der Bau einer dann investorenseitig zu finanzierenden Links- bzw. Rechtsabbiegespur eine sinnvolle Option zur Lösung der Erschließungsproblematik des Grundstücks von der Handorfer Straße aus sein könnte, bliebe einer späteren Prüfung vorbe- halten. Alternative Ansiedlungsstandorte für eine Tankstelle im Nahbereich des Stad tteils Handorf kann die Verwaltung nicht benennen. Wie bereits oben erwähnt, gehört die Standortsuche und -prüfung für eine Tankstellenansiedlung grundsätzlich auch nicht zum kommunalen Aufgaben- bereich der Daseinsvorsorge, sondern unterliegt allein privatwirtschaftlichen Initiativen. Hinweis: Die bisherige Ausbauplanung von Straßen.NRW für die B51 im Abschnitt Handorf mit Überführung des Mühlenweges über die Warendorfer Straße und Errichtun g eines Kreisver- kehrs im Bereich der heutigen Zufahrt zum Gartencenter Dehner wurde bei der Stellungnahme der Verwaltung nicht berücksichtigt. Da das Gartencenter gemäß dieser Ausbauplanung einen eigenen Ast bzw. eine Zu- / Abfahrt des Kreisverkehrs bekäme, könnte dies perspektivisch, eine derzeit nicht gesicherte Realisierung der Ausbauplanung vorausgesetzt, die oben darge- stellte Anbindungsproblematik des Potenzialgrundstücks mit Zuwegung über das Gartencen- tergrundstück lösen (sofern ein eigentümerseitiges Interesse hierfür vorhanden sein sollte). 10 Diese Stellungnahme wird nachrichtlich auch dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtent- wicklung zur Kenntnis gegeben. Gez. Christopher Festersen Amtsleiter Anlagen 1. Anregung lfd. Nr. AnO/0001/2021 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Mün ster- Ost vom 20.01.2021 – Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf – 2. PowerPoint-Folien – Standortprüfung Lebensmittelmarkt und Tankstelle in Handorf – 2. Standortprüfung Tankstelle in Handorf 1. Standortprüfung Lebensmittelmarkt in Handorf Anlage 2 zur Stellungnahme an die BV-Ost 2 1. Prüfauftrag und Planungsaufgabe 2. Potenzialeinschätzung 3. Zu beachtende städtebaurechtliche Vorgaben und Regelungen Einzelhandels- und Zentrenkonzept 4. Standortprüfung 5. Empfehlung LM-Markt Gliederung Folie 2 Prüfauftrag BV-Ost vom 20.01.2021 Benennung eines Standortes für einen neuen großflächigen Lebensmittelmarkt Prüfung verschiedener, insbesondere der vorgeschlagenen Standorte (auch außerhalb EHZK ) Hinweis auf betriebswirtschaftlich notwendige Verkaufsflächengröße von mindestens rd. 1.000 m² Standortvorschlag muss (schnellstmöglich) realisierbar sein und der Nahversorgung dienen Planungsaufgabe Verwaltung Erhaltung und Stärkung des Stadtteilzentrums als zentraler Versorgungsbereich in Handorf mit dem Schwerpunkt der Nahversorgungsfunktion für den gesamten Stadtteil Nachhaltige Sicherung / Entwicklung einer weitestgehend fußläufig erreichbaren Nahversorgung in allen Wohnquartieren Handorfs (inklusive Neubaugebiete Kirschgarten und Kötterstraße) Standortempfehlung und Schaffung des erforderlichen Planungsrechts für die Ansiedlung eines neuen Lebensmittelmarktes an einem städtebaulich integrierten Standort außerhalb des ZVB (möglichst großflächig, soweit rechtlich darstellbar und städtebaulich verträglich) Prüfauftrag und Planungsaufgabe LM-Markt Folie 3 21.05.2021 Potenzialeinschätzung - Einzugsbereich Einzugsgebiet der Nahversorgung in Handorf-Dorbaum (statische Bezirke - - - 77 / Handorf und - - - 763 / Sudmühle) 77 - Handorf 763- Sudmühle Einwohnerpotenzial Zum 31.12.2020: stat. Bezirk 77 Handorf = 8.042 EW stat. Bezirk 763 Sudmühle = 1.007 EW Gesamt = 9.049 EW Prognose 12/2030 ca. = 10.500 EW* *inklusive neuer Einwohner in den Baugebieten Kirschgarten u. Kötterstraße, Berücksichtigung von Einwohnerrückgängen aufgrund von Überalterung in den bestehenden, älteren Baugebieten Einwohnerentwicklungspotenzial LM-Markt Folie 4 Potenziell zu bindenden Kaufkraft im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel im Einzugsgebiet: Gesamt-KK 2030 rd. 26,8 Mio. €, realistische KK-Bindung (rd. 80 % im Außenstadtteil Handorf) rd. 21,4 Mio. € p. a. Rd. 15 % (rd. 3,2 Mio. €) durch Lebensmittelhand- werk, Getränkemärkte, Randsortiment in Drogeriemärkten, Tankstellenshops etc. rd. 85 % durch Lebensmittelmärkte, rd. 18,2 Mio. € p. a. 46 % Lebensmitteldiscounter rd. 8,4 Mio. € p.a. 54 % Lebensmittelvollsortimenter rd. 9,8 Mio. € p. a Kaufkraftbindung / Marktanteile Vollsortimenter – Discounter LM-Markt Folie 5 Ableitung Verkaufsflächenansiedlungspotenzial Nahrungs- und Genussmittel / NuG Lebensmittelmärkte Kaufkraftpotenzial im Einzugsbereich in Mio. € (2030) 26,8 mögliche Kaufkraftabschöpfung (80 %) für Lebensmittelmärkte in Mio. € 18,2 Lebensmittelvollsortimenter Discounter Kaufkraft in Mio. € 9,8 8,4 Umsatz Bestandsmärkte NuG (Edeka, Lidl) 5,5 5,8 freies rechnerisches Potenzial NuG in Mio. € 4,3 2,6 Flächenproduktivitätsspannweite in €/m² VKF 4.000 – 4.500 4.300 – 7.000 Ableitung VKF NuG (85 % Vollsortimenter bzw. 80 % Discounter der GVKF) 950 – 1.100 370 - 600 Potenzial Gesamt-VKF in m²* 1.100 – 1.300 460 - 750 * Berechnung auf der Grundlage marktüblicher Flächenproduktivitäten Vollsortimenter bzw. Discounter LM-Markt Folie 6 Handorf - Mitte Coerde - Mitte Telgte - Orkotten ca. 5 Km ca. 7 Km Alternative Nahversorgungsstandorte LM-Markt Folie 7 ZVB Handorf-Mitte (Stadtteilzentrum) NV-Lage Dorbaumstraße (Lidl) NV-Lage Ludwig-Wolker-Straße (Nientied) Zentren- und Standortsystem Ausgangssituation Nahversorgung Bewertung des Status Quo Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (Ausschnitt) Sudmühle Handorf Dorbaum 700 m-Radius gute räumliche Nahversorgung (außer Siedlungsrandlagen Handorf , südl., Dorbaum, nördl. und zukünftige Neubaugebiete) unterdurchschnittliche quantitative Versorgung im Lebensmittel- bereich in Handorf (Handorf: 0,32 m² VKF/EW, Gesamtstadt: 0,43 m² VKF/EW, Handorf+Sudmühle: 0,28 m² VKF/EW ) ausgewogener Betriebstypenmix vorhanden (moderner Vollsortimenter und Discounter) bereits realisierte (Neuaufstellung Edeka) und noch laufende Projekte und Planungen („neue Mitte Handorf“, Tankstellen- und Kirchengrundstück) stärken den ZVB, der mit dem Edeka allerdings nur einen Nahversorgungsmagneten aufweist 1.000 m² VKF 1.300 m² VKF In Handorf gibt es insgesamt 7 Einzelhandelsbetriebe im Segment Lebensmittel mit zusammen rd. 2.560 m² VKF (Stand März 2021) LM-Markt Neubaugebiete Folie 8 Die Ansiedlung eines weiteren großflächigen LM- Marktes im ZVB Handorf ist nicht möglich! Neuaufstellung Edeka (ca. 1.300 m² VKF) Neuaufstellung Häuserzeile Handorfer Straße mit kleinteiligen EH- und DL- bzw. Gastronutzungen im EG Neuordnung Tankstellen- und Kirchengrundstück mit kleinteiligen EH- und DL- bzw. Gastronutzungen Laufende Stärkung des ZVB Handorf LM-Markt Folie 9 Prüfschema - Rechtsgrundlagen Voraussetzung gem. LEP NRW: Ansiedlung im ZVB nicht möglich! Standort ist städtebaulich in Wohnsiedlungszusammenhang integriert / wird durch weitere Planung integriert nein nicht zulässig! ja Gewährleistet die Nahversorgung (Prüfschema EHZK Münster / LEP NRW) janein nicht zulässig! Prüfung der Verträglichkeit i. S. d. § 11 (3) BauNVO LM-Markt Prüfschritte für die Zu- lässigkeit eines großf- lächigen LM-Marktes außerhalb des ZVB Folie 10 Prüfschema der Konzeptkongruenz bei der Ansiedlung und Erweiterung von Betreiben mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment gem. EHZK Münster außerhalb von ZVB Prüfschema EHZK Münster i. d. R. bis max. 35 %, situativ begründet bis max. 50 % Überschneidung in Bezug auf die EW bzw. KK d. h. Verbesserung räumliche Nahversorgung oder Ergänzung Betriebstyp Vorhabenbezogene Auswirkungsanalyse LM-Markt Folie 11 Standortprüfung Bewertungskriterien Fläche im Eigentum der Stadt Münster Planungs-/ Realisierungsvorteil --- Lage im ASB Planungs-/ Realisierungsvorteil --- Städtebaulich integrierte Lage Wohnsiedlungszusammenhang vorausgesetzt, situative Bewertung möglich --- Überschneidung des 700m Radius des Prüfstandortes mit 700m Radius (Nahbereich) des ZVB < 10 % Nachweis der Nahversorgungsfunktion gem. Prüfschema EHZK --- KK-Abschöpfung*1 im Nahbereich des Prüfstandortes (inkl. neue Baugebiete) i. d. R. < 35 %, situativ begründet auch bis 50 % Nachweis der Nahversorgungsfunktion gem. Prüfschema EHZK --- Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung (inkl. Neue Baugebiete) Nachweis der Nahversorgungsfunktion gem. Prüfschema EHZK --- Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF --- → Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF --- ≠ Kriterium erfüllt Kriterium nur tlw. erfüllt*2 Kriterium nicht erfüllt Bewertungskriterien LM-Markt *1 Berechnung am Beispiel eines Vollsortimenters mit 1.000 m² GVKF und einer Flächenproduktivität von rd. 4.500 €/m² *2 Beispiele: der geprüfte Aspekt (z. B. Kaufkraftabschöpfung im Nahbereich) liegt in einem hohen, aber gerade noch tolerablen Grenzbereich, oder Prüfkriterium ist durch eine zukünftige (aber derzeit nicht bestehende) Planung gestaltbar (z. B. Verbesserung der städtebaulichen Integration durch Neuplanung einer Wohnbebauung). Folie 12 21.05.2021 Standortbewertung – Nahversorgung 1 - Kreisverkehr (östlich Kreisverkehr / südlich Borgreveweg) 2 - Hobbelstraße / Kirschgarten (nördlich Kirschgarten) 3a - Hobbeltstraße / Kötterstraße (nördlich Kötterstraße) 3b - Hobbelstraße / Kötterstraße (südlich Kötterstraße) 4 - Ortseingang (zwischen Gildenstraße und Hobbeltstraße) 1 2 3a 4 3b PrüfstandorteLM-Markt Folie 13 21.05.2021 14 Standort 1 Bewertung Standort 1 Kreisverkehr Fläche im Eigentum der Stadt Münster Lage im ASB Städtebaulich integrierte Lage ≠ Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des ZVB < 10 % ≠ KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue Baugebiet) 35 – 50 % Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete) Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF ≠ → Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF LM-Markt Nahbereich Folie 14 21.05.2021 15 Bewertung Standort 2 Kirschgarten Fläche im Eigentum der Stadt Münster Lage im ASB Städtebaulich integrierte Lage Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des ZVB < 10 % KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue Baugebiet) 35 – 50 % ≠ Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete) Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF → Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF LM-Markt Nahbereich Standort 2 Folie 15 21.05.2021 16 Bewertung Standort 3a Kötterstraße Fläche im Eigentum der Stadt Münster Lage im ASB Städtebaulich integrierte Lage Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des ZVB < 10 % KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue Baugebiet) 35 -50 % ≠ Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete) Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF → Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF LM-Markt Nahbereich Standort 3a Folie 16 21.05.2021 17 Bewertung Standort 3b Kötterstraße Fläche im Eigentum der Stadt Münster Lage im ASB Städtebaulich integrierte Lage ≠ Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des ZVB < 10 % KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue Baugebiet) 35 - 50 % ≠ Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete) Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF ≠ → Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF ≠ LM-Markt Nahbereich Standort 3b Folie 17 21.05.2021 18 Bewertung Standort 4 Ortseingang Fläche im Eigentum der Stadt Münster ≠ Lage im ASB Städtebaulich integrierte Lage Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des ZVB < 10 % KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue Baugebiet) < 35 % Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete) Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF → Prüfempfehlung für LM-Markt > 800 m² VKF LM-Markt Nahbereich Standort 4 Folie 18 Standortbewertung 1 Kreisverkehr 2 Kirschgarten 3a Kötterstraße nördlich 3b Kötterstraße südlich 4 Ortseingang Fläche im Eigentum der Stadt Münster ≠ Lage im ASB Städtebaulich integrierte Lage ≠ ≠ Überschneidung mit 700m Radius (Nahbereich) des ZVB < 10 % ≠ KK-Abschöpfung im Nahbereich (inkl. neue Baugebiet) 35 – 50 % ≠ ≠ ≠ Gewährleistung / Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung (inkl. neue Baugebiete) Standorteignung für LM-Markt <= 800 m² VKF ≠ ≠ Standorteignung für LM-Markt > 800 m² VKF ≠ Standortempfehlung für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit mehr als 800 m² VKF Standortbewertung – Empfehlung LM-Markt Folie 19 Sudmühle Handorf Dorbaum 700 m-Radius Siedlungs- und zentren- sowie versorgungsstrukturell empfiehlt sich eine Dreiteilung der Nahversorgungsstandorte in Handorf: - ZVB -, NV-Lage Lidl, NV-Lage Kötterstraße Strukturprägende Anbieter sollten sein: ZVB: Vollsortimenter, wünschenswert: z. B. Drogerie, Biomarkt NV-Lage Lidl: Lidl NV-Lage Kötterstraße: LM-Markt, Bäckerei Die Ansiedlung sollte als mehrgeschossige Mixed-Use-Immobilie erfolgen (mehrgeschossig, gemischt genutzt) Ergebnis und Empfehlungen LM-Markt, Bäckerei LM-Markt Folie 20 Benennung eines Standortes für eine neue Tankstelle Ersatzstandort für zeitnah wegfallende Tankstelle in der Ortsmitte, da keine weitere Tankstelle in Handorf existiert Verbindung der Tankstelle mit einer Mobilstation(E-Ladestation etc.) Standort der Mobilstation in der Nähe zur Warendorfer Straße (Anbindung Buslinien und potenzieller Bahnhaltepunkt S-Bahnlinie (Münster – Warendorf) Shop-Geschäft als Zusatzangebot (Tankstelle und Mobilstation) Standortaspekte für einen neue Tankstelle Lagegunst aus Betreibersicht • Verkehrliche Anbindung an übergeordnetes Straßennetz / Bundesstraße (hoher Durchgangsverkehr), gute Anfahrbarkeit • Wettbewerber im Einzugsgebiet und Kundenpotenzial am Standort • Frequenzbringer und Kooperationspartner/Infrastruktur am Standort • Angebot von Zusatzleistungen (Shop, Cafè, Waschanlage/-platz, Werkstatt, Ladestation E-Autos etc.) Standorteignung aus stadtplanerischer Sicht • Städtebaulich-strukturell geeignete Lage / Standort • Konfliktfreie verkehrliche Anbindung inklusive Ein- / Ausfahrt auf das Grundstück • Nachbarschaftsverträglichkeit • Planungsrechtliche Zulässigkeit • Mögliche Standortsynergien Prüfauftrag und Standortanforderungen Tankstelle Folie 21 AusgangssituationTankstelle Handorf Coerde Gelmer Schifffahrter Damm Telgte St. Mauritz Schifffahrter Damm 6 km / 8 Min. 4 km / 7 Min. 5 km / 9 Min. 6 km / 10 Min. Nächstgelegene Tankstellen und Fahrstrecke /-zeit Folie 22 StandortprüfungTankstelle Bewertung / Kriterien Flächen nicht geeignet, da entgegenstehende Belange aus: Naturschutz, Landschaftsschutz, Freiraumschutz / Grünordnung Siedlungsstruktur, Städtebau Standort geeignet: entspricht voraussichtlich den Betreiberanforderungen Planungsrecht vorhanden (GE) verkehrliche Lagegunst Standortsynergien möglich Folie 23 24 StandortvorschlagTankstelle Gewerbegebiet Gildenstraße Privatgrundstück (ein Eigentümer) Gesamtfläche Grundstück 10.400 m², davon ungenutzt 4.800 m² Nachbarschaft zu Gartencenter Dehner und Handorfer Obsthof Obsthof Gartencenter Folie 24 StandortvorschlagTankstelle Standorteignung Lage im Gewerbegebiet Gildenstraße (BP Nr. 373 1. Änd. – Gewerbegebiet Gildenstraße), GE-Festsetzung: Tankstelle mit Zusatzleistungen allgemein zulässig (außer Shopgeschäft) bisher (tlw.) ungenutztes Grundstück mit ausreichender Größe (rd. 10.400 bzw. 4.800 m²) verkehrliche Lagegunst: aus Handorf gut zu erreichen Nähe und Sichtanbindung Warendorfer Straße mit hohem Durchgangsverkehr (ca. 26.000 KFZ / Tag) Standortsynergien für Betreiber und Kunden (Gartencenter Dehner, Handorfer Obsthof) ggf. Aktivierung Bahnhaltepunkt / Münsterland S-Bahn? Folie 25 Standortrahmenbedingungen und - PerspektiveTankstelle Einschränkende Rahmenbedingungen am Standort Fläche in Privateigentum Ein- und Ausfahrt Handorfer Straße gem. BP nicht zulässig rückwärtige Anbindung über Gildenstraße aufgrund sehr hoher KFZ-Belastung der Handorfer Straße problematisch (Linksabbieger) Kitanutzung, Wohnen auf den Nachbargrundstücken (Lärmwerte) Erschließungsoption Grundstück / Perspektive Erschließung über Grundstück Gartencenter Dehner? Investorenseitig finanzierte Links- /Rechtsabbiegespur? Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe des Wohnhauses östlich Handorfer Straße, gegenüber Parkplatz Dehner, gem. Planung Straßen NRW zum Ausbau B 51? Kita Wohnen Problem Linksabbieger Ein- und Ausfahrts- verbot Ein- und Ausfahrt Dehner ? Folie 26
AnO_0001_2021
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AnO/0001/2021 ww CDU... CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost Prüfauftrag Standortsuche für Lebensmittelmarkt und Tankstelle im Ortsteil Handorf Die Verwaltung wird beauftragt, in Handorf neue Standortmöglichkeiten für einen neuen Lebensmittelmarkt und für eine neue Tankstelle zu benennen, damit die bedarfsgerechte Nahversorgung für Handorf gesichert ist. Begründung: Der Lebensmittelmarkt Nientied wird zum 28.02.2021 schließen, somit existiert dann in Handorf nur noch der Edeka-Markt Rotthowe an der Dorbaumstraße/Kreuzung Handorfer Straße und der Discounter Lid! in Dorbaum für die Nahversorgung. Aus dem gültigen Einzelhandelskonzept für die Stadt Münster aus dem Jahr 2018 geht für Handort hervor, dass die bestehenden Lebensmittelmärkte zu sichern und gemäß ihrer Versorgungsfunktion bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sind. Zu den bestehenden Lebensmittelmärkten zählten seinerzeit die beiden Edeka-Märkte Rotthowe und Nientied und der Discounter Lidl. Durch den Wegfall des Versorgers Edeka-Markt Nientied entsteht eine Unterversorgung in Handorf, dem gilt es schnellstmöglich entgegenzuwirken. Die Tankstelle wird in naher Zukunft schließen (siehe geplanter vorhabenbezogener Bebauungsplan). Auch hier ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu finden, da sich die nächstgelegenen Tankstellen am Schifffahrter Damm und in Telgte nicht im direkten Einzugsgebiet des Ortsteils befinden. Für die Fraktion I ThoQs! ar CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 - Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de * www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DEI6 4005 0150 0000 1313 18 + BIC: WELADEDINST + Sparkasse Münsterland Ost Vorsitzender: Hendrik Grau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (12)
- Hobbeltstraße
- Kötterstraße
- Handorfer Straße
- Mauritzstraße 4
- Gildenstraße
- Warendorfer Straße
- Dorbaumstraße
- Borggreveweg
- Schifffahrter Damm 6
- Ludwig-Wolker-Straße
- Kirschgarten 728
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- AnO/0001/2021
- Typ
- Anregung in der BV Ost
- Datum
- 26.01.2021
- Erstellt
- 25.01.2021 07:32