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1337/2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 11.05.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 2.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8773 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 11.05.2020 
 1337/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.05.2020 
 
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln 
Die anlässlich der Corona-Pandemie vorgenommenen und auch noch weiter bestehenden Ein-
schränkungen des öffentlichen Lebens treffen in sehr unterschiedlicher Ausprägung auch die Beteili-
gungsunternehmen der Stadt Köln. Für die Eigentümerin Stadt Köln ist es deshalb unverzichtbar, 
frühzeitig die Lage ihrer Gesellschaften einschätzen, Handlungserfordernisse identifizieren und ggf. 
zielgerichtet Maßnahmen zur Stabilisierung einleiten zu können. 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Beteiligungssteuerung ein Reportingformat entwickelt, anhand des-
sen die Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen monatlich zu aktualisie-
rende Daten und Informationen sowohl zur wirtschaftlichen und liquiditätsmäßigen Betroffenheit, zu 
möglichen Gegensteuerungsmaßnahmen und Handlungsbedarfen sowie zu personalwirtschaftlichen 
Konsequenzen als auch zu den Möglichkeiten, ihre satzungsmäßigen Aufgaben überhaupt wahrneh-
men zu können, an die Verwaltung liefern.  
 
Erwartungsgemäß zeigen die Rückmeldungen ein signifikant unterschiedliches Maß der Betroffenheit 
in Abhängigkeit vom Betätigungsfeld der jeweiligen Gesellschaft. Die Bandbreite reicht von temporä-
ren Einstellungen des Geschäftsbetriebes, Handlungsnotwendigkeiten zur Aufrechterhaltung der Li-
quidität, erheblichen Auswirkungen auf das erzielbare Jahresergebnis, partieller bis weitestgehender 
Einführung von Kurzarbeit bis hin zu einer lediglich marginalen Betroffenheit. Hervorzuheben ist, dass 
sich die Folgen der Einschränkungen neben kulturellen Einrichtungen insbesondere auf den Kon-
gress- und Veranstaltungsbereich besonders stark auswirken. 
 
Die nachfolgende Darstellung soll dem Finanzausschuss die Möglichkeit eröffnen, einen kompakten 
Überblick über die aktuelle Situation der städtischen Beteiligungsgesellschaften zu erhalten.  
 
Auswirkungen auf die satzungsmäßige Aufgabenerledigung: 
 
- Im Bereich der Flughafen Köln/Bonn GmbH finden derzeit nur marginale Flugbewegungen im Pas-
sagierverkehr statt. 
- Der Koelnmesse-Konzern kann bis auf Weiteres keine Veranstaltungen durchführen. 
- Bei den Kliniken müssen Bettenkapazitäten für Corona-Patienten freigehalten und daher Operatio-
nen abgesagt werden. 
- Seit dem 5. Mai ist der Zoo, unter bestimmten Auflagen, wieder für Besucher geöffnet. Zusätzliche 
Veranstaltungen dürfen noch nicht realisiert werden. Das sehr erfolgreiche China-Light Festival 
(Dez 2020 - Jan 2021) wurde abgesagt. 
- Im Bereich der Kölner Sportstätten GmbH werden derzeit keine Veranstaltungen durchgeführt. 
- Die KölnTourismus GmbH vermeldet ein nahezu völliges Erliegen des Tourismus. 
- Im Bereich der Jugendzentren können viele Maßnahmen und Projekte nicht umgesetzt werden. 
- Die KölnMusik GmbH hat alle Veranstaltungen bis Ende Juli 2020  abgesagt. 
- Die DigitalHub Cologne GmbH kann Events und Veranstaltungen nicht durchführen. 
- Bei den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester ruht der Spiel- bzw. Konzertbetrieb

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An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass sich die vg. Einrichtungen auf verschiedene Szenarien 
der bislang zeitlich nicht einschätzbaren Beeinträchtigung ihrer Aufgabenwahrnehmung vorbereiten. 
 
 
Auswirkungen auf die Ertrags- und Liquiditätslage 
 
- SWK geht hinsichtlich des Jahresergebnisses des Konzerns durch den Rückgang der Nachfrage 
nach Dienstleistungen und durch geändertes Konsumverhalten von einer signifikanten „Gefähr-
dung“ des geplanten Jahresergebnisses aus. Die von diesem Szenario am stärksten betroffenen 
Gesellschaften sind die KVB und die RheinEnergie. Inwiefern dies letztlich zu einer tatsächlichen 
Verschlechterung des Jahresergebnisses auf Ebene der Holding führt, kann derzeit durch die Kon-
zernleitung noch nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden. Die Liquidität im Unterneh-
mensverbund ist nach Angabe der SWK in 2020 jedoch gesichert.  
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 sind nicht erkennbar. 
- Die Flughafen Köln/Bonn GmbH erwartet eine erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnis-
ses und der Liquiditätslage des Unternehmens. Der zusätzliche Liquiditätsbedarf im laufenden Ge-
schäftsjahr kann nach Angabe der Unternehmensleitung durch auskömmliche Kreditlinien bei Ban-
ken gesichert werden. 
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 sind nicht erkennbar. 
- Die Koelnmesse geht ebenfalls von einer massiven Verschlechterung des Jahresergebnisses und 
der Liquiditätslage aus. Zur Unterstützung der Liquidität ist die Einrichtung eines gemeinsamen Li-
quiditätsverbundes mit der Stadt angedacht  
- Die städtischen Kliniken erwarten eine weitere Verschlechterung ihres Jahresergebnisses. Die 
erforderliche Liquidität ist durch die seitens der Stadt bereits gewährten Gesellschafterdarlehen im 
laufenden Jahr gesichert. 
Weitere Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 sind derzeit nicht erkennbar. 
- Die AG Zoo prognostiziert ein deutlich schlechteres Jahresergebnis als geplant. Der Liquiditätsbe-
darf des Unternehmens wurde durch eine vollständige Auszahlung des im Haushaltsplan 2020 der 
Stadt veranschlagten Betriebskostenzuschusses, der sonst monatlich ratierlich gewährt wird, si-
chergestellt und ist damit nach Einschätzung des Vorstands für 2020 gesichert. 
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 sind nicht erkennbar. 
- Die Kölner Sportstätten GmbH und die KölnTourismus GmbH erwarten eine erhebliche Ver-
schlechterung des Jahresergebnisses 2020. Liquiditätsengpässen wird wie beim Zoo durch eine 
entsprechende Steuerung des Auszahlungsmodus des Betriebskostenzuschusses begegnet. Ob 
darüber hinaus weitere liquiditätssichernde Maßnahmen seitens der Stadt ergriffen werden müs-
sen, ist derzeit nach Auskunft der Unternehmensleitungen nicht abschätzbar. 
 
Alle anderen städtischen Beteiligungsunternehmen und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
erwarten keine signifikanten Corona-bedingten Ergebnisverschlechterungen oder Liquiditätsengpäs-
se. 
 
Die in unterschiedlicher Ausprägung von der aktuellen Situation betroffenen Unternehmen haben mit-
geteilt, dass alle Gegensteuerungsoptionen (im Wesentlichen Aufwandsreduzierungen, Überstun-
denabbau) geprüft und soweit möglich in Vorbereitung oder bereits umgesetzt sind. Staatliche Hilfs-
programme sind derzeit für kommunale Unternehmen nicht nutzbar. 
 
 
Betriebliche / personalwirtschaftliche Maßnahmen 
 
Zwischen den Tarifvertragsparteien aus den Bereichen des TVÖD, des NV-Bühne (gültig für künstle-
risches Personal der Bühnen) und des TVK (gültig für künstlerisches Personal des Gürzenich-
Orchesters) wurden inzwischen inhaltlich gleichlautende Tarifverträge abgeschlossen, die die Rah-
menbedingungen für Kurzarbeit regeln. Wesentlich dabei ist jeweils eine Vereinbarung für die Aufsto-
ckung von Kurzarbeitergeld für die Entgeltgruppen 1 bis 10 auf 95 % und in den Entgeltgruppen 11 
bis 15 auf 90 % des Nettomonatsentgelts. (Soweit die städtischen Beteiligungsunternehmen dieser 
Tarifbindung unterliegen und Kurzarbeit angemeldet haben bzw. planen, wird nachfolgend auf diese 
tariflichen Regelungen verwiesen.)

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- Am Flughafen Köln/Bonn sind ca. 1650 Mitarbeitende (MA) von Kurzarbeit betroffen. Hier findet die 
vg. tarifliche Regelung Anwendung. 
- Bei den KölnBädern befinden sich 215 MA in Kurzarbeit (152 zu 100 %; 63 zu 50 %). Hier findet 
die vg. tarifliche Regelung Anwendung. 
- In der Koelnmesse-Gruppe sind rd. 750 Ma in unterschiedlicher zeitlicher Ausprägung von Kurzar-
beit betroffen. Die Messe stockt auf 90 % auf. 
- Die Kölner Sportstätten GmbH hat die Arbeitszeit für alle MA auf 50 % reduziert und stockt auf 95 
% auf. 
- Bei der KölnTourismus GmbH befinden sich die MA des Service Centers und des stationären 
Shops zu 100 % in Kurzarbeit. Weitere Bereiche befinden sich teilweise in Kurzarbeit. Hier findet 
die vg. tarifliche Regelung Anwendung. 
- Die Jugendzentren planen die Einführung von Kurzarbeit auf Basis einer verringerten Stundenzahl 
für Teilbereiche. Hier wird die vg. tarifliche Regelung Anwendung finden. 
- Die KölnMusik GmbH hat Kurzarbeit in nahezu allen Bereichen zu 50 eingeführt. Hier findet die vg. 
tarifliche Regelung Anwendung. 
- Bei der Regionalverkehr Köln GmbH wurde in Teilen der Hauptverwaltung die Regelarbeitszeit auf 
60 % festgesetzt, d.h. 40 % Kurzarbeit. Die RVK stockt auf 90 % auf. 
- Bühnen und Gürzenich-Orchester bereiten derzeit die Einführung von Kurzarbeit auf Basis der 
tarifvertraglichen Regelungen vor 
 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1337/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.05.2020
Erstellt
06.05.2020 15:54