AN/0333/2026
Verbesserung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität auf dem Riehler Wochenmarkt
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
3442 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.02.2026 AN/0333/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verbesserung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität auf dem Riehler Wochenmarkt - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: a) Die Verwaltung wird aufgefordert, den Wegbereich des Wochenmarktes am Riehler Gürtel kurzfristig im Rahmen von Sofortmaßnahmen instand zu setzen. Dabei sollen insbesondere vorhandene Schlaglöcher, Unebenheiten und Gefahrenstellen beseitigt werden. b) Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und der Bezirksvertretung ein Kon- zept vorzulegen, wie die Fläche dauerhaft ertüchtigt und sicherer gestaltet werden kann. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden: Grundlegende Sanierung bzw. Neuherstellung des Wegebelags Installation zusätzlicher Stromanschlüsse/Stromkästen auf beiden Seiten des Weges Vermeidung quer über den Weg verlaufender Stromkabel Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke entlang der Marktfläche Die Ergebnisse einschließlich Kostenschätzung und zeitlicher Umsetzbarkeit sind der Bezirks- - 2 - vertretung vorzulegen. Die Bezirksvertretung beabsichtigt, die Maßnahme bei Förderungs-mög- lichkeit mit Stadtverschönerungsmitteln zu unterstützen. Begründung: Der Wochenmarkt am Riehler Gürtel ist ein zentraler sozialer Treffpunkt im Stadtteil Riehl. Er erfüllt nicht nur eine Versorgungsfunktion, sondern stellt einen wichtigen Ort der Begegnung und des Austauschs dar. Der derzeitige Zustand des Wegebelags ist jedoch stark beschädigt. Es bestehen: - zahlreiche Schlaglöcher, - erhebliche Unebenheiten, - abgesackte oder aufgebrochene Stellen. Diese Mängel stellen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen so- wie Familien mit Kinderwagen eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Riehl ist in besonderem Maße geprägt durch eine ältere Bevölkerungsstruktur – unter anderem durch die Einrichtungen der Sozial-Betriebe-Köln (SBK). Gleichzeitig ist der Stadtteil auch Woh- nort vieler Familien mit kleinen Kindern. Für beide Gruppen sind Stolperstellen, unebene Beläge und quer über den Weg verlaufende Hindernisse besonders problematisch. Zusätzlich verschärft wird die Situation dadurch, dass die Stromversorgung der Marktbeschicker derzeit nur einseitig erfolgt. Infolgedessen müssen Kabel über den Weg geführt werden. Diese stellen – trotz üblicher Sicherungen – eine weitere Stolpergefahr dar und beeinträchtigen die Barrierefreiheit erheblich. Eine kurzfristige Ausbesserung ist daher aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht dringend geboten. Darüber hinaus sollte die Fläche grundlegend ertüchtigt werden. Ziel muss es sein, - eine barrierearme und sichere Oberfläche herzustellen, - die Stromversorgung so zu organisieren, dass keine Kabel quer über die Wege verlau- fen müssen, - durch zusätzliche Sitzbänke insbesondere älteren Menschen Pausen und Aufenthalts- möglichkeiten zu bieten. Der Wochenmarkt ist ein wichtiger Bestandteil der Nahversorgung und des sozialen Lebens in Riehl. Seine sichere und barrierearme Ausgestaltung liegt daher im besonderen öffentlichen In- teresse. gez. Ulrich Müller gez. Henning Meier
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0333/2026
Stand: 24.04.2026
Sachstandsbericht
Verbesserung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität auf dem Riehler
Wochenmarkt
- Antrag der SPD -
Beschluss:
a) Die Verwaltung wird aufgefordert, den Wegbereich des Wochenmarktes am Riehler Gürtel
kurzfristig im Rahmen von Sofortmaßnahmen instand zu setzen. Dabei sollen insbeson-
dere vorhandene Schlaglöcher, Unebenheiten und Gefahrenstellen beseitigt werden.
b) Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und der Bezirksvertretung ein
Konzept vorzulegen, wie die Fläche dauerhaft ertüchtigt und sicherer gestaltet werden
kann. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:
Grundlegende Sanierung bzw. Neuherstellung des Wegebelags
Installation zusätzlicher Stromanschlüsse/Stromkästen auf beiden Seiten des Weges
Vermeidung quer über den Weg verlaufender Stromkabel
Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke entlang der Marktfläche
Bei allen kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen unter a) und b) ist der Baum- und Wurzel-
schutz zu beachten, um die wertgebende und nach § 41 LNatSchG NRW geschützte Allee
entlang des Riehler Gürtels nicht zu beeinträchtigen und zu schädigen.
Die Ergebnisse einschließlich Kostenschätzung und zeitlicher Umsetzbarkeit sind der Bezirks-
vertretung vorzulegen. Die Bezirksvertretung beabsichtigt, die Maßnahme bei Förderungs-
möglichkeit mit Stadtverschönerungsmitteln zu unterstützen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
zu a)
Der Verwaltung ist bewusst, dass der Zustand der Straßen für viele Bürgerinnen und Bürger
von großer Bedeutung ist.
Grundsätzlich werden Straßenschäden im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssiche-
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rungspflicht erfasst, auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben qualifiziert und gemäß entspre-
chender Priorisierung instandgesetzt. Die bestehenden Schäden werden gemäß der geschil-
derten Verfahrensweise abgearbeitet.
Auf dieser Grundlage werden im Bereich des Riehler Wochenmarktes im Zusammenspiel zwi-
schen den betroffenen Ämtern der Verwaltung derzeit Maßnahmen kleinerer und auch größe-
rer Art durchgeführt, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Die Arbeiten sind bereits
angestoßen worden und werden gemäß der oben geschilderten Verfahrensweise durch den
städtischen Bauhof geleistet.
Des Weiteren erfolgt kurzfristig eine Instandsetzungsmaßnahme als Sofortmaßnahme durch
die bezirkliche Unterhaltung der Straßenbauabteilung des Amtes für Straßen und Radwege-
bau im Rahmen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Ausführung dieser Baumaß-
nahme erfolgt selbstverständlich in enger Abstimmung mit dem städtischen Bauhof und unter
Beachtung des Baum- und Wurzelschutzes.
zu b)
Eine grundlegende Sanierung bzw. Neuherstellung des Wegebelags ist aus kapazitäts- und
haushaltstechnischen Gründen derzeit nicht möglich.
Stromanschlüsse gehören nicht zur Straßenausstattung und müssen bei Bedarf durch die
Nutzenden, wie zum Beispiel den Marktbetreiber, geplant, beantragt, finanziert und umgesetzt
werden. Hierzu ist ein Antrag auf Sondernutzung für die Stromkästen und die unterirdische
Nutzung des öffentlichen Straßenlandes für die Verlegung der erforderlichen Stromleitungen
beim Bauverwaltungsamt zu stellen. Von dort aus werden alle entsprechenden Fachämter in
den Genehmigungsprozess einbezogen.
Zusätzliche Sitzbänke entlang der Marktfläche können derzeit aufgrund der prekären Haus-
haltssituation und der daraus resultierenden Bestimmungen zur Mittelbewirtschaftung nicht
aufgestellt werden, da es sich hierbei um keine Pflichtaufgabe handelt, sondern um eine frei-
willige, momentan nicht finanzierbare Leistung.
Nächste Schritte:
Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
3. Quartal 2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0333/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 27.02.2026
- Erstellt
- 27.02.2026 12:50