V/1010/2016
Basisinformationen Jobcenter
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Basisinformationen_ASSGVAf_Anlage_1_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Basisinformationen_ASSGVAf_Anlage_2_Mittelabfluss_EGT
3269 Zeichen
Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT) Stand 18.10.2016 Vermittlungsbudget 724.404,47 6,11% 410.736,01 3,46% 61.622,30 0,52% 252.046,16 2,13% Reisekosten für Meldepflichten 700,00 0,01% 282,76 0,00% 0,00 0,00% 417,24 0,00% Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.276.117,91 27,64% 1.877.951,14 15,84% 495.153,12 4,18% 903.013,65 7,62% Summe 4.001.222,38 33,75% 2.288.969,91 19,31% 556.775,42 4,70% 1.155.477,05 9,75% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) 2.886.367,09 24,35% 1.545.712,74 13,04% 19.540,90 0,16% 1.321.113,45 11,14% Summe 2.886.367,09 24,35% 1.545.712,74 13,04% 19.540,90 0,16% 1.321.113,45 11,14% Eingliederungszuschüsse (EGZ) 366.403,70 3,09% 243.651,52 2,06% 27.480,08 0,23% 95.272,10 0,80% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 37.556,65 0,32% 7.556,65 0,06% 0,00 0,00% 30.000,00 0,25% unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 675.065,79 5,69% 571.656,74 4,82% 72.522,37 0,61% 30.886,68 0,26% Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 655.961,93 5,53% 523.699,34 4,42% 2.958,03 0,02% 129.304,56 1,09% Einstiegsgeld 38.793,90 0,33% 35.240,83 0,30% 0,00 0,00% 3.553,07 0,03% Begleitende Hilfen für Selbstständige 20.000,00 0,17% 3.336,11 0,03% 8.575,00 0,07% 8.088,89 0,07% Summe 1.793.781,97 15,13% 1.385.141,19 11,68% 111.535,48 0,94% 297.105,30 2,51% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 360.306,06 3,04% 245.012,40 2,07% 104.959,54 0,89% 10.334,12 0,09% Einstiegsqualifizierung (EQ) 40.612,81 0,34% 36.853,61 0,31% 324,00 0,00% 3.435,20 0,03% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 119.871,00 1,01% 76.032,00 0,64% 27.324,00 0,23% 16.515,00 0,14% Summe 520.789,87 4,39% 357.898,01 3,02% 132.607,54 1,12% 30.284,32 0,26% Ausbildungszuschuss 43.863,68 0,37% 23.863,68 0,20% 0,00 0,00% 20.000,00 0,17% Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.000,00 0,08% 3.409,70 0,03% 1.704,85 0,01% 4.885,45 0,04% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 90.107,02 0,76% 73.757,39 0,62% 7.244,40 0,06% 9.105,23 0,08% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 37.528,82 0,32% 24.504,75 0,21% 3.604,07 0,03% 9.420,00 0,08% Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 865.454,07 7,30% 790.780,87 6,67% 34.793,19 0,29% 39.880,01 0,34% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 202.419,73 1,71% 125.486,03 1,06% 8.754,14 0,07% 68.179,56 0,58% Summe 1.249.373,32 10,54% 1.041.802,42 8,79% 56.100,65 0,47% 151.470,25 1,28% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand 864.343,54 7,29% 588.079,95 4,96% 252.427,12 2,13% 23.836,47 0,20% Summe 864.343,54 7,29% 588.079,95 4,96% 252.427,12 2,13% 23.836,47 0,20% Freie Förderung (§ 16f SGB II) 439.959,83 3,71% 202.144,73 1,71% 108.347,16 0,91% 129.467,94 1,09% Summe 439.959,83 3,71% 202.144,73 1,71% 108.347,16 0,91% 129.467,94 1,09% Sonstiges 98.830,00 0,83% 58.985,32 0,50% 39.843,90 0,34% 0,78 0,00% Summe 98.830,00 0,83% 58.985,32 0,50% 39.843,90 0,34% 0,78 0,00% Gesamtsumme 11.854.668,00 € 100,00% 7.468.734,27 € 63,00% 1.277.178,17 € 10,77% 3.108.755,56 € 26,22% Sonstiges Ausgaben 2016 Mittelbindungen 2016 Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Budget % % % Verfügbares Budget % Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Leistungen Freie Förderung
Berichtsvorlage
11997 Zeichen
V/1010/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter
Beratungsfolge
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1.) Strukturdaten und Kennzahlen
Im aktuellen Berichtsmonat Juni 2016 leben insgesamt 21.952 Personen in Bedarfsgemeinschaf-
ten des Rechtskreises SGB II, dies bedeutet im Vergleich zum Vormonat einen Rückgang von 22
Personen (vgl. Abbildung 1). Im Regelleistungsbezug befinden sich 14.654 erwerbsfähige Lei s-
tungsberechtigte und 6.057 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Bestandsza hlen sind
gegenüber dem Vormonat Mai 2016 gesunken.
Die Zahl der geflüchteten Menschen steigt indes stetig weiter an, der Zuwachs wird weiterhin
durch rückläufige Bestandszahlen der übrigen Bestandsgruppen kompensiert. Das Bundesamt
für Migration und Flü chtlinge (BAMF) erreicht nunmehr höhere Entscheidungsraten hinsichtlich
der zu Jahresbeginn aufgelaufenen Asylverfahren. Es wird daher erwartet, dass zum Jahresende
2016 und auch zu Jahresbeginn 2017 die Zahl der in den Leistungsbezug nach dem SGB II ei n-
mündenden Geflüchteten noch prägnanter zunehmen wird. Der bislang festzustellende Ausgleich
im Gesamtbestand wird dann nicht mehr aufrecht zu erhalten sein.
Vorlagen-Nr.:
V/1010/2016
Auskunft erteilt:
Frau Nilles
Ruf:
492-9002
E-Mail:
Nilles@stadt-muenster.de
Datum:
09.11.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/1010/2016
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juni 16 Mai 16 Abweichung Juni 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.952 21.974 -0,1% 22.064 -0,5% 21.936
männlich 11.057 11.056 0,0% 11.055 0,0% 11.000
weiblich 10.895 10.918 -0,2% 11.009 -1,0% 10.936
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.654 14.674 -0,1% 14.686 -0,2% 14.589
männlich 7.362 7.371 -0,1% 7.266 1,3% 7.242
weiblich 7.292 7.303 -0,2% 7.420 -1,7% 7.348
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.057 6.072 -0,2% 6.254 -3,1% 6.181
männlich 3.043 3.046 -0,1% 3.168 -3,9% 3.132
weiblich 3.014 3.026 -0,4% 3.086 -2,3% 3.049
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.454 4.423 0,7% 4.560 -2,3% 4.540
abhängig erwerbstätig 4.172 4.143 0,7% 4.248 -1,8% 4.227
mit Einkommen bis zu 450 € 2.166 2.131 1,6% 2.200 -1,5% 2.196
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 817 820 -0,4% 833 -1,9% 842
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 632 641 -1,4% 622 1,6% 607
mit Einkommen über 1200 € 557 551 1,1% 593 -6,1% 582
selbständig erwerbstätig 331 325 1,8% 362 -8,6% 365
* Berichtsmonat Mai 2016
Abbildung 1: Strukturdaten
Die Ausgabensummen für Leistungen zum Leb ensunterhalt und für Unterkunft und Heizung ze i-
gen Beständigkeit (vgl. Abbildung 2). Die Quote zur Nachhaltigkeit der Integrationen ist um 0,1
Prozentpunkte auf 67,8 % im Berichtsmonat März 2016 angestiegen.
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juni 16 Mai 16 Abweichung Juni 15 Abweichung Durchschnitt
K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
(Monatswert) 4.157.794 4.156.667 0,0% 4.078.285 1,9% 3.934.445
Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
(kumulierte Werte Januar bis Juni) 24.921.884 20.764.090 24.391.454 2,2%
K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Monatswert) 4.589.493 4.564.384 0,6% 4.586.134 0,1% 4.475.769
Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(kumulierte Werte Januar bis Juni) 27.460.723 22.871.230 27.365.800 0,3%
K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(Monatswert) 14.654 14.674 -0,1% 14.686 -0,2% 14.447
K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen*
(Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 67,8 67,7 0,2% 64,0 6,0% 61,6
* Berichtsmonat März 2016
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist im Berichtsmonat September 2016 auf 5,7 % gesun-
ken, im Rechtskreis SGB II ist ein Rückgang von 57 Arbeitslosen zu verzeichnen (vgl. Abbildung
3). Insbesondere der Bestand der arbeitslosen Jugendlichen bis 24 Jahre zeigt im Berichtsmonat
September 2016 eine rückläufige Entwicklung - vordergründig durch die Aufnahme einer schul i-
schen bzw. betrieblichen Ausbildung. Die Zahl der ausländischen Arbeitslosen spiegelt die Au s-
wirkungen der Fluc htmigration wider, hier ist mit einem Anstieg in Höhe von 3,2 % gegenüber
dem Vormonat der größte Zuwachs erkennbar.
3
V/1010/2016
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
September 16 August 16 Abweichung September 15 Abweichung Durchschnitt
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,7 5,9 -3,4% 5,8 -1,7% 5,8
Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 70,2 67,8 3,5% 69,0 1,8% 68,6
Bestand Arbeitslose SGB II 6.476 6.533 -0,9% 6.387 1,4% 6.368
männlich 3.684 3.692 -0,2% 3.587 2,7% 3.574
weiblich 2.792 2.841 -1,7% 2.800 -0,3% 2.793
15 bis unter 25 Jahre 587 632 -7,1% 533 10,1% 500
50 Jahre und älter 1.916 1.928 -0,6% 1.911 0,3% 1.915
Schwerbehinderte 379 393 -3,6% 389 -2,6% 388
Ausländer 1.820 1.763 3,2% 1.570 15,9% 1.529
Langzeitarbeitslose 3.597 3.598 0,0% 3.516 2,3% 3.515
Abbildung 3: Arbeitslose
Im Berichtsmonat Juni 2016 sind 470 Sanktionen wirksam. Auf Bundes - und Landesebene ist
hinsichtlich der Sanktionsquote eine Stagnation erkennbar, für Münster gilt dies nicht: die Quote
ist um 0,2 Prozentpunkte auf 2,4 % gesunken (vgl. Abbildung 4). Analog hierzu hat sich auch der
durchschnittliche Kürzungsbetrag in Münster deutlich auf 90,77 € verringert.
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juni 16 Mai 16 Abweichung Juni 15 Abweichung Durchschnitt
Anzahl der wirksamen Sanktionen 470 524 -10,3% 462 1,7% 479
Sanktionsquote
Münster 2,4 2,6 -7,5% 2,4 -0,6% 2,5
Nordrhein-Westfalen 2,7 2,7 -1,2% 2,7 -1,6% 2,8
Deutschland 3,1 3,1 -0,7% 3,0 3,5% 3,0
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 90,77 € 96,00 € -5,4% 91,93 € -1,3% 91,44 €
Nordrhein-Westfalen 104,11 € 104,09 € 0,0% 104,22 € -0,1% 102,99 €
Deutschland 108,15 € 109,56 € -1,3% 108,27 € -0,1% 107,55 €
Abbildung 4: Sanktionen
2.) Zielerreichung
Im Jahr 2015 erreichte das Jobcenter Münster - insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Inte g-
rationen – solide bis gute Ergebnisse. Die Zielplanungen für das Jahr 2016 basieren grundsätz-
lich auf den Werten des Vorjahres . Veränderten Rahmenbedingungen für das Jahr 2016 , insbe-
sondere durch den Zuzug im Zusammenhang von Fluchtmigration, wurde bei der Zielplanung
selbstverständlich Rechnung getragen und bedingende Einflüsse bei Hochrechnungen entspre-
chend berücksichtigt.
Es zeigt sich jedoch, dass vor allem die angespannte Personalsituation durch hohe Fluktuation
und teilweise stark verzögerte Nachbesetzung von Stellen die Arbeit des Jobcenters und somit
die Zielerrei chung stärker beeinflusst, als dies zum Zeitpunkt der Zielvereinbarungsgespräche
absehbar war.
Es ist zum aktuell vorliegenden Datenstand bereits erkennbar, dass der überwiegende Teil der
mit dem Land NRW vereinbarten Ziele – ausgenommen die Ziele zu Lan gzeitleistungsbeziehen-
den – voraussichtlich nicht erreicht werden können. Dennoch lässt sich festhalten, dass das Jo b-
center Münster im interkommunalen Vergleich weiterhin überwiegend solide bis gute Platzieru n-
gen erreicht.
4
V/1010/2016
a) Integrationen
Der unterjährige Planwert sieht für den Berichtsmonat Juni 2016 kumuliert 1.546 Integrationen
vor. Tatsächlich sind seit Jahresbeginn insgesamt 1.404 Integrationen zu zählen, die Abweichung
zum Soll beträgt somit 142 Integrationen (vgl. Abbildung 5).
Abbildung 5: K2 – Absolute Anzahl von Integrationen
Die Integrationsquote liegt im aktuellen Berichtsmonat bei 9,6 % im Jahresfortschritt, die Abwe i-
chung zum geplanten Sollwert beträgt erneut 0,5 Prozentpunkte (vgl. Abbildung 6).
Abbildung 6: K2 – Integrationsquote
5
V/1010/2016
b) Langzeitleistungsbeziehende
Im Berichtsmonat Juni 2016 werden durchschnittlich 9.066 Langzeitleistungsbeziehende vom
Jobcenter betreut (vgl. Abbildu ng 7). Der unterjährig geplante Höchstwert wird um 98 Personen
zielkonform unterschritten. Die Zielerreichung am Jahresende ist zu erwarten.
Abbildung 7: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende
Analog zur Zielverfehlung hinsichtlich der allgemeinen Integrationsquote wird auch die unterjähr i-
ge Sollplanung zur Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden nicht erreicht (vgl. Abbi l-
dung 8). Die Abweichung zu den Zielwerten ist hier allerdings knapp, im Berichtsmonat Juni 2016
liegt sie bei -0,1 Prozentpunkten.
6
V/1010/2016
Abbildung 8: K3E1 - Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
c) Jugendliche
Die Jugendarbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II liegt im Jahresdurchschnitt bei 2,7 % und
somit erneut 0,2 Prozentpunkten über dem unterjährigen Sollwert (vgl. Abbildung 9). Die Ziele r-
reichung zum Jahresende erweist sich auch in diesem Jahr - insbesondere vor dem Hintergrund
des starken Zulaufs von jungen Geflüchteten in Arbeitslosigkeit - als zu ambitioniert.
Abbildung 9: Jugendarbeitslosenquote SGB II
d) Leistungsbeziehende mit Behinderung
7
V/1010/2016
Hinsichtlich des Schwerpunkts zur Integrationsquote der arbeits suchenden Schwerbehinderten
zeigt sich die deutlichste Abweichung zum Soll: Im Berichtsmonat Juni 2016 liegt die Integrat i-
onsquote dieser Zielgruppe bei 7,4 % und somit 3,5 Prozentpunkte unterhalb des unterjährigen
Zielwerts (vgl. Abbildung 10).
Abbildung 10: Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwerbehinderten
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 – Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Anlage 2 – Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT – Stand: 18.10.2016)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1010/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37