Mandari Insight

V/1010/2016

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 02.11.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 23.11.2016, TOP 7

Basisinformationen_ASSGVAf_Anlage_1_Glossar

· application/pdf

Ansehen

Basisinformationen_ASSGVAf_Anlage_2_Mittelabfluss_EGT

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Basisinformationen_ASSGVAf_Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Basisinformationen_ASSGVAf_Anlage_2_Mittelabfluss_EGT

3269 Zeichen

Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT) 
Stand 18.10.2016 
 
 
Vermittlungsbudget 724.404,47 6,11% 410.736,01 3,46% 61.622,30 0,52% 252.046,16 2,13%
Reisekosten für Meldepflichten 700,00 0,01% 282,76 0,00% 0,00 0,00% 417,24 0,00%
Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.276.117,91 27,64% 1.877.951,14 15,84% 495.153,12 4,18% 903.013,65 7,62%
Summe 4.001.222,38 33,75% 2.288.969,91 19,31% 556.775,42 4,70% 1.155.477,05 9,75%
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) 2.886.367,09 24,35% 1.545.712,74 13,04% 19.540,90 0,16% 1.321.113,45 11,14%
Summe 2.886.367,09 24,35% 1.545.712,74 13,04% 19.540,90 0,16% 1.321.113,45 11,14%
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 366.403,70 3,09% 243.651,52 2,06% 27.480,08 0,23% 95.272,10 0,80%
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 37.556,65 0,32% 7.556,65 0,06% 0,00 0,00% 30.000,00 0,25%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 675.065,79 5,69% 571.656,74 4,82% 72.522,37 0,61% 30.886,68 0,26%
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 655.961,93 5,53% 523.699,34 4,42% 2.958,03 0,02% 129.304,56 1,09%
Einstiegsgeld 38.793,90 0,33% 35.240,83 0,30% 0,00 0,00% 3.553,07 0,03%
Begleitende Hilfen für Selbstständige 20.000,00 0,17% 3.336,11 0,03% 8.575,00 0,07% 8.088,89 0,07%
Summe 1.793.781,97 15,13% 1.385.141,19 11,68% 111.535,48 0,94% 297.105,30 2,51%
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 360.306,06 3,04% 245.012,40 2,07% 104.959,54 0,89% 10.334,12 0,09%
Einstiegsqualifizierung (EQ) 40.612,81 0,34% 36.853,61 0,31% 324,00 0,00% 3.435,20 0,03%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 119.871,00 1,01% 76.032,00 0,64% 27.324,00 0,23% 16.515,00 0,14%
Summe 520.789,87 4,39% 357.898,01 3,02% 132.607,54 1,12% 30.284,32 0,26%
Ausbildungszuschuss 43.863,68 0,37% 23.863,68 0,20% 0,00 0,00% 20.000,00 0,17%
Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.000,00 0,08% 3.409,70 0,03% 1.704,85 0,01% 4.885,45 0,04%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 90.107,02 0,76% 73.757,39 0,62% 7.244,40 0,06% 9.105,23 0,08%
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 37.528,82 0,32% 24.504,75 0,21% 3.604,07 0,03% 9.420,00 0,08%
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 865.454,07 7,30% 790.780,87 6,67% 34.793,19 0,29% 39.880,01 0,34%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 202.419,73 1,71% 125.486,03 1,06% 8.754,14 0,07% 68.179,56 0,58%
Summe 1.249.373,32 10,54% 1.041.802,42 8,79% 56.100,65 0,47% 151.470,25 1,28%
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand 864.343,54 7,29% 588.079,95 4,96% 252.427,12 2,13% 23.836,47 0,20%
Summe 864.343,54 7,29% 588.079,95 4,96% 252.427,12 2,13% 23.836,47 0,20%
Freie Förderung (§ 16f SGB II) 439.959,83 3,71% 202.144,73 1,71% 108.347,16 0,91% 129.467,94 1,09%
Summe 439.959,83 3,71% 202.144,73 1,71% 108.347,16 0,91% 129.467,94 1,09%
Sonstiges 98.830,00 0,83% 58.985,32 0,50% 39.843,90 0,34% 0,78 0,00%
Summe 98.830,00 0,83% 58.985,32 0,50% 39.843,90 0,34% 0,78 0,00%
Gesamtsumme 11.854.668,00 € 100,00% 7.468.734,27 € 63,00% 1.277.178,17 € 10,77% 3.108.755,56 € 26,22%
Sonstiges
Ausgaben 2016 Mittelbindungen 
2016
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Qualifizierung
Beschäftigung begleitende Leistungen
Maßnahmen für Jüngere
Budget % % % Verfügbares 
Budget %
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Beschäftigung schaffende Leistungen
Freie Förderung

Berichtsvorlage

11997 Zeichen

V/1010/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1.) Strukturdaten und Kennzahlen 
 
Im aktuellen Berichtsmonat Juni 2016 leben insgesamt 21.952 Personen in Bedarfsgemeinschaf-
ten des Rechtskreises SGB II, dies bedeutet im Vergleich zum Vormonat einen Rückgang von 22 
Personen (vgl. Abbildung 1). Im Regelleistungsbezug befinden sich 14.654 erwerbsfähige Lei s-
tungsberechtigte und 6.057 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Bestandsza hlen sind 
gegenüber dem Vormonat Mai 2016 gesunken.  
 
Die Zahl der geflüchteten Menschen steigt indes stetig weiter an, der Zuwachs wird weiterhin 
durch rückläufige Bestandszahlen der übrigen Bestandsgruppen kompensiert. Das Bundesamt 
für Migration und Flü chtlinge (BAMF) erreicht nunmehr höhere Entscheidungsraten hinsichtlich 
der zu Jahresbeginn aufgelaufenen Asylverfahren. Es wird daher erwartet, dass zum Jahresende 
2016 und auch zu Jahresbeginn 2017 die Zahl der in den Leistungsbezug nach dem SGB II ei n-
mündenden Geflüchteten noch prägnanter zunehmen wird. Der bislang festzustellende Ausgleich 
im Gesamtbestand wird dann nicht mehr aufrecht zu erhalten sein.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1010/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
492-9002 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.11.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1010/2016 
 
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juni 16 Mai 16 Abweichung Juni 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.952             21.974             -0,1% 22.064             -0,5% 21.936          
männlich 11.057             11.056             0,0% 11.055             0,0% 11.000          
weiblich 10.895             10.918             -0,2% 11.009             -1,0% 10.936          
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.654             14.674             -0,1% 14.686             -0,2% 14.589          
männlich 7.362               7.371               -0,1% 7.266               1,3% 7.242            
weiblich 7.292               7.303               -0,2% 7.420               -1,7% 7.348            
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.057               6.072               -0,2% 6.254               -3,1% 6.181            
männlich 3.043               3.046               -0,1% 3.168               -3,9% 3.132            
weiblich 3.014               3.026               -0,4% 3.086               -2,3% 3.049            
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.454               4.423               0,7% 4.560               -2,3% 4.540            
abhängig erwerbstätig 4.172               4.143               0,7% 4.248               -1,8% 4.227            
mit Einkommen bis zu 450 € 2.166               2.131               1,6% 2.200               -1,5% 2.196            
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 817                  820                  -0,4% 833                  -1,9% 842              
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 632                  641                  -1,4% 622                  1,6% 607              
mit Einkommen über 1200 € 557                  551                  1,1% 593                  -6,1% 582              
selbständig erwerbstätig 331                  325                  1,8% 362                  -8,6% 365              
* Berichtsmonat Mai 2016
 
Abbildung 1: Strukturdaten 
 
Die Ausgabensummen für Leistungen zum Leb ensunterhalt und für Unterkunft und Heizung ze i-
gen Beständigkeit (vgl. Abbildung 2). Die Quote zur Nachhaltigkeit der Integrationen ist um 0,1 
Prozentpunkte auf 67,8 % im Berichtsmonat März 2016 angestiegen. 
 
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juni 16 Mai 16 Abweichung Juni 15 Abweichung Durchschnitt
 K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 
 (Monatswert) 4.157.794         4.156.667         0,0% 4.078.285         1,9% 3.934.445     
 Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
 (kumulierte Werte Januar bis Juni) 24.921.884       20.764.090       24.391.454       2,2%
 K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (Monatswert) 4.589.493         4.564.384         0,6% 4.586.134         0,1% 4.475.769     
 Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (kumulierte Werte Januar bis Juni) 27.460.723       22.871.230       27.365.800       0,3%
 K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
 (Monatswert) 14.654             14.674             -0,1% 14.686             -0,2% 14.447          
 K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen* 
 (Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 67,8                 67,7                 0,2% 64,0                 6,0% 61,6             
 * Berichtsmonat März 2016 
 
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist im Berichtsmonat September 2016 auf 5,7 % gesun-
ken, im Rechtskreis SGB II ist ein Rückgang von 57 Arbeitslosen zu verzeichnen (vgl. Abbildung 
3). Insbesondere der Bestand der arbeitslosen Jugendlichen bis 24 Jahre zeigt im Berichtsmonat 
September 2016 eine rückläufige Entwicklung - vordergründig durch die Aufnahme einer schul i-
schen bzw. betrieblichen Ausbildung. Die Zahl der ausländischen Arbeitslosen spiegelt die Au s-
wirkungen der Fluc htmigration wider, hier ist mit einem Anstieg in Höhe von 3,2 % gegenüber 
dem Vormonat der größte Zuwachs erkennbar.

3 
V/1010/2016 
 
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
September 16 August 16 Abweichung September 15 Abweichung Durchschnitt
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,7             5,9                   -3,4% 5,8                   -1,7% 5,8               
 Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 70,2              67,8              3,5% 69,0                 1,8% 68,6             
 Bestand Arbeitslose SGB II 6.476               6.533               -0,9% 6.387               1,4% 6.368            
 männlich 3.684               3.692               -0,2% 3.587               2,7% 3.574            
 weiblich  2.792               2.841               -1,7% 2.800               -0,3% 2.793            
    15 bis unter 25 Jahre 587                  632                  -7,1% 533                  10,1% 500              
    50 Jahre und älter 1.916               1.928               -0,6% 1.911               0,3% 1.915            
    Schwerbehinderte 379                  393                  -3,6% 389                  -2,6% 388              
    Ausländer 1.820               1.763               3,2% 1.570               15,9% 1.529            
    Langzeitarbeitslose 3.597               3.598               0,0% 3.516               2,3% 3.515            
 
Abbildung 3: Arbeitslose 
 
Im Berichtsmonat Juni 2016 sind 470 Sanktionen wirksam. Auf Bundes - und Landesebene ist 
hinsichtlich der Sanktionsquote eine Stagnation erkennbar, für Münster gilt dies nicht: die Quote 
ist um 0,2 Prozentpunkte auf 2,4 % gesunken (vgl. Abbildung 4). Analog hierzu hat sich auch der 
durchschnittliche Kürzungsbetrag in Münster deutlich auf 90,77 € verringert. 
 
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juni 16 Mai 16 Abweichung Juni 15 Abweichung Durchschnitt
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 470                    524                        -10,3% 462                        1,7% 479                   
 Sanktionsquote 
 Münster 2,4                     2,6                         -7,5% 2,4                         -0,6% 2,5                    
 Nordrhein-Westfalen 2,7                     2,7                         -1,2% 2,7                         -1,6% 2,8                    
 Deutschland 3,1                     3,1                         -0,7% 3,0                         3,5% 3,0                    
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 90,77 €               96,00 €                   -5,4% 91,93 €                   -1,3% 91,44 €               
 Nordrhein-Westfalen 104,11 €             104,09 €                 0,0% 104,22 €                 -0,1% 102,99 €            
 Deutschland 108,15 €             109,56 €                 -1,3% 108,27 €                 -0,1% 107,55 €            
 
Abbildung 4: Sanktionen 
 
 
2.) Zielerreichung 
 
Im Jahr 2015 erreichte das Jobcenter Münster - insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Inte g-
rationen – solide bis gute Ergebnisse. Die Zielplanungen für das Jahr 2016 basieren grundsätz-
lich auf den Werten des Vorjahres . Veränderten Rahmenbedingungen für das Jahr 2016 , insbe-
sondere durch den Zuzug im Zusammenhang von Fluchtmigration, wurde bei der Zielplanung 
selbstverständlich Rechnung getragen und bedingende Einflüsse bei Hochrechnungen entspre-
chend berücksichtigt.  
 
Es zeigt sich jedoch, dass vor allem die angespannte Personalsituation durch hohe Fluktuation 
und teilweise stark verzögerte Nachbesetzung von Stellen die Arbeit des Jobcenters und somit 
die Zielerrei chung stärker beeinflusst, als dies zum Zeitpunkt der Zielvereinbarungsgespräche 
absehbar war.  
 
Es ist zum aktuell vorliegenden Datenstand bereits erkennbar, dass der überwiegende Teil der 
mit dem Land NRW vereinbarten Ziele – ausgenommen die Ziele zu Lan gzeitleistungsbeziehen-
den – voraussichtlich nicht erreicht werden können. Dennoch lässt sich festhalten, dass das Jo b-
center Münster im interkommunalen Vergleich weiterhin überwiegend solide bis gute Platzieru n-
gen erreicht.

4 
V/1010/2016 
 
 
a) Integrationen 
 
Der unterjährige Planwert sieht für den Berichtsmonat Juni 2016 kumuliert 1.546 Integrationen 
vor. Tatsächlich sind seit Jahresbeginn insgesamt 1.404 Integrationen zu zählen, die Abweichung 
zum Soll beträgt somit 142 Integrationen (vgl. Abbildung 5).  
 
 
Abbildung 5: K2 – Absolute Anzahl von Integrationen 
 
Die Integrationsquote liegt im aktuellen Berichtsmonat bei 9,6 % im Jahresfortschritt, die Abwe i-
chung zum geplanten Sollwert beträgt erneut 0,5 Prozentpunkte (vgl. Abbildung 6).  
 
 
Abbildung 6: K2 – Integrationsquote

5 
V/1010/2016 
 
 
 
b) Langzeitleistungsbeziehende 
 
Im Berichtsmonat Juni 2016 werden durchschnittlich 9.066 Langzeitleistungsbeziehende vom 
Jobcenter betreut (vgl. Abbildu ng 7). Der unterjährig geplante Höchstwert wird um 98 Personen 
zielkonform unterschritten. Die Zielerreichung am Jahresende ist zu erwarten. 
 
 
Abbildung 7: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende 
 
Analog zur Zielverfehlung hinsichtlich der allgemeinen Integrationsquote wird auch die unterjähr i-
ge Sollplanung zur Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden nicht erreicht (vgl. Abbi l-
dung 8). Die Abweichung zu den Zielwerten ist hier allerdings knapp, im Berichtsmonat Juni 2016 
liegt sie bei -0,1 Prozentpunkten.

6 
V/1010/2016 
 
 
Abbildung 8: K3E1 - Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende 
 
c) Jugendliche 
 
Die Jugendarbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II liegt  im Jahresdurchschnitt bei 2,7 % und 
somit erneut 0,2 Prozentpunkten über dem unterjährigen Sollwert (vgl. Abbildung 9). Die Ziele r-
reichung zum Jahresende erweist sich auch in diesem Jahr - insbesondere vor dem Hintergrund 
des starken Zulaufs von jungen Geflüchteten in Arbeitslosigkeit - als zu ambitioniert. 
 
 
Abbildung 9: Jugendarbeitslosenquote SGB II 
 
 
d) Leistungsbeziehende mit Behinderung

7 
V/1010/2016 
 
Hinsichtlich des Schwerpunkts zur Integrationsquote der arbeits suchenden Schwerbehinderten 
zeigt sich die deutlichste Abweichung zum Soll: Im Berichtsmonat Juni 2016 liegt die Integrat i-
onsquote dieser Zielgruppe bei 7,4 % und somit 3,5 Prozentpunkte unterhalb des unterjährigen 
Zielwerts (vgl. Abbildung 10). 
 
 
Abbildung 10: Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwerbehinderten 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
Anlage 2 – Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT – Stand: 18.10.2016)

Beratungsverlauf (1)

23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1010/2016
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37