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3637/2019

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Sechtemer Straße/Bonnerstraße in Köln-Raderberg

Beschlussvorlage Ausschuss 06.12.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 9.1

Anlage 2 Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 4 Modellfoto

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Ansehen

Anlage 3 Integrierter Planung Parkstadt Süd

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Ansehen

Anlage 1 Geltunsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6 Bewertung Stelln. 3(1)

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Ansehen

Anlage 7 Bewertung verfristete Stelln. 3(1)

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Anlage 5 Abwägung 4(1) TÖB

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Ansehen

Anlage 2 Planungskonzept

222 Zeichen

Anlage 2
Städtebaulicher Entwurf:
Sechtemer Straße / Bonner Straße
XV
V
VIII
II
V
VI
Sechtemer Straße
Sechtemer Straße
Sechtemer Straße
Bonner Straße
I
© RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE 
Plangebietsgrenze
M 1:1000

Anlage 4 Modellfoto

106 Zeichen

© RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE 
Modellfoto Plangebiet
Sechtemer Straße/ Bonner Straße
Anlage 4

Anlage 3 Integrierter Planung Parkstadt Süd

97 Zeichen

Integrierte Planung Parkstadt Süd
 Plangebiet
Anlage 3
© RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE

Anlage 1 Geltunsbereich

523 Zeichen

gIIHQWOLFKH
*UQIOlFKH
6HFKWHPHU6WUD‰H
(LQEH]LHKXQJJHPl‰
†%DX*%
Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes (VEP)
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes (VEP)
6HFKWHPHU6WUD‰H/Bonner Straße
LQ.|OQ5DGHUEHUJ
0D‰VWDE

Beschlussvorlage Ausschuss

5851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Lang Az 
Vorlagen-Nummer 
 3637/2019 
Freigabedatum  06.12.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Sechtemer 
Straße/Bonnerstraße in Köln-Raderberg 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahmen der 
Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu berücksichtigen; 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020

2 
Begründung: 
Am 04.07.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung 
des Bebauungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung –Arbeitstitel: 
`Sechtemer Straße/Bonner Straße` in Köln-Raderthal– beschlossen.  
 
Ziel der Planung ist die Realisierung einer innerstädtischen Wohnbebauung mit circa 210 Wohnein-
heiten und von kleinteiligem Gewerbe wie z. B. Einzelhandel, Gastronomie und Büros. Grundlage für 
die städtebauliche Planung ist die durch den Rat der Stadt Köln im Jahr 2015 beschlossene Integrier-
te Planung Parkstadt Süd, welche zum Ziel hat, auf dem Areal nach Aufgabe der bestehenden ge-
werblichen Nutzungen ein neues und urbanes Stadtquartier auf circa 115 ha für etwa 3.500 Wohnun-
gen und 4.500 Arbeitsplätze zu realisieren. Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße ist ein 
Teilprojekt des Projektes Parkstadt Süd.  
 
Zum Bebauungsplan-Vorentwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen u.a. zu folgenden The-
men erarbeitet: 
 
 Verkehrsgutachten, 
 Lärmgutachten, 
 Umweltprüfung und Bericht, 
 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 
 Artenschutzprüfung. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach Modell 1 (Aushang im Bezirksrathaus Ro-
denkirchen) vom in der Zeit vom 11.09. bis einschließlich 25.09.2019. Schriftliche Stellungnahmen 
konnten bis zum 07.10.2019 abgegeben werden. 
  
Es gingen vier schriftliche Stellungnahmen ein, die sich vor allem mit den Themen  
 
 Städtebau/ Höhenentwicklung der Gebäude/ bauliche Dichte/ Denkmalschutz 
 Verkehr/ Erschließung/ ÖPNV 
 Umwelt/ Flächenversiegelung/ Klima/ Umweltbericht 
 Verfahren/ Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
befassen. In der Anlage 6 erfolgt die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen. 
Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter 
Post zugestellt. 
 
Vorberatungen: 
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:  
 Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 
 Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
Modell 1 (Aushang der Planung)  
 einstimmig beschlossen 
 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 
 Aufstellungsbeschluss sowie geänderten Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung)  
 mehrheitlich beschlossen 
 Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
 Aufstellungsbeschluss sowie geänderten Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang der Planung)  
 mehrheitlich beschlossen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen

3 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 28.08.2019 
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 04.09.2019 
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) 
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.  
Das Vorhabengebiet ist durch seine zentrale Lage im Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd eng mit 
der städtebaulichen Gesamtplanung dieses neuen Stadtquartiers verbunden. Grundlage für die Pla-
nung der Parkstadt Süd bildet der im Jahr 2014 gefasste Beschluss des Stadtentwicklungsausschus-
ses (StEA) über die Durchführung des Planungs- und Beteiligungsverfahrens `Kooperatives Verfah-
ren Parkstadt Süd` auf dessen Basis der Stadtentwicklungsausschuss am 10.03.2016 die Fortschrei-
bung der Planung als sogenannte Integrierte Planung beschlossen hat. 
 
Eine Vielzahl der vorgebrachten Anregungen sind im Kontext der Planungen für die Parkstadt Süd zu 
sehen. Das Bauvorhaben steht als erster Baustein für die Umsetzung der Parkstadt Süd und soll als 
Pilotprojekt die zukünftige städtebauliche Entwicklung prägen.  
 
Anlagen: 
1 Geltungsbereich 
2 Städtebauliches Planungskonzept 
3 Modellfoto der städtebaulichen Planung 
4 Plankonzept der Integrierten Planung Parkstadt Süd 
5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili-
gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 
6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
6.1. Entschlüsselungstabelle zu Anlage 6.1 
7 Darstellung der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB – verfristete Stellungnahmen –  
7.1. Entschlüsselungstabelle zu Anlage 7.1

Anlage 6 Bewertung Stelln. 3(1)

31431 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 6 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-
Raderberg – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Rodenkir-
chen vom 11.09.2019 bis zum 25.09.2019 durchgeführt. Es sind vier Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 11.09.2019 bis zum 07.10.2019 
eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Archäologie 
Der Einwender verweist auf einen im Plangebiet befindli-
chen römischen Friedhof. Es solle eine gründliche Suche 
und Dokumentation des römischen Straßenkörpers durch 
die Bodendenkmalpflege stattfinden (Hinweis auf bereits 
stattgefundene Ausgrabungen in dem Bereich Anfang der 
2000er Jahre). 
teilweise Im näheren Umfeld des Plangebiets sind mehrere Bodendenkmä-
ler dokumentiert. In einer Kartierung des archäologischen Be-
stands im Rahmen des Planungsprozesses für die Parkstadt Süd 
aus dem Jahr 2017 wurden der Friedhof „Zum toten Juden“ west-
lich des Plangebiets, eine römische Südnekropole östlich der 
Bonner Straße (Bereich Grünfläche/ Park) und zwei Baudenkmä-
ler südlich des Plangebiets verzeichnet.  
Weitere Untersuchungen werden im Verfahren vorgenommen. 
Entsprechende Hinweise zur Abstimmung mit der Boden- / 
Denkmalbehörde werden im Bebauungsplan aufgenommen.  
2 
2.1 
Frühzeitige Information über das Vorhaben 
Der Stellungnehmer kritisiert, als Betroffener nicht frühzei-
tig durch die Stadt oder die Vorhabenträgerin über das 
Vorhaben informiert worden zu sein. 
Kenntnisnahme Das Vorhabengebiet ist durch seine zentrale Lage im Stadtent-
wicklungsprojekt Parkstadt Süd eng mit der städtebaulichen Ge-
samtplanung dieses neuen Stadtquartiers verbunden. Die städte-
baulichen Ziele für das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner 
Straße wurden somit bereits in der sogenannten `Integrierten 
Planung Parkstadt Süd` konkret dargestellt. In den Jahren 2015 
bis Ende 2018 fanden mehrfach umfangreiche Bürgerinformati-
onsveranstaltungen statt, in welchen der Bürgerschaft die Pla-

- 2 - 
 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nung intensiv vorgestellt und die Bevölkerung frühzeitig über das 
Gesamtvorhaben in Kenntnis gesetzt wurde. Die zahlreichen 
Bürgerinformationsveranstaltungen fanden in Form von Bürger-
workshops, Offene Planungsateliers, Planung an begehbaren 
Modellen, Kolloquien und Spaziergängen im Bürgerzentrum 
Stollwerck, in der Uni-Mensa sowie in verschiedenen Schulen 
oder Veranstaltungssälen statt. 
Das Planvorhaben Sechtemer Straße/ Bonner Straße befindet 
sich zurzeit noch in der Anfangsphase. Der durch den Ausschuss 
für Stadtentwicklung am 04.07.2019 gefasste Beschluss zur früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 04.09.2019 ortsüb-
lich bekanntgemacht. Die Planungen wurden anschließend im 
Bezirksrathaus Rodenkirchen vom 11.09.2019 bis zum 
25.09.2019 öffentlich ausgelegt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
Die Abgabe zu schriftlichen Stellungnahmen war bis zum 
07.10.2019 möglich. Die Fristen für die Einbindung der Öffent-
lichkeit in die Planungen wurden somit gewahrt.  
Seitens der Vorhabenträgerin ist eine frühzeitige Kontaktaufnah-
me zu den Mietern hinsichtlich der Auflösung der bestehenden 
Mietverhältnisse und dem Angebot von alternativem Wohnraum 
vorgesehen. 
2.2 Zeitplan 
Der Stellungnehmer bittet um Aufstellung eines Zeit- und 
Ablaufplanes. 
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird auf Grundlage der eingegangenen 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeits-
beteiligung der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan ausgearbeitet. Dieser wird nach Fertigstellung in der Regel 
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit 
und die Träger öffentlicher Belange erhalten somit erneut die 
Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme. Diese werden aus-
gewertet. Sofern sich hieraus keine Änderungen des B-Plan-
Entwurfes ergeben, wird dieser durch Satzungsbeschluss durch 
den Rat der Stadt Köln und anschließende öffentliche Bekannt-

- 3 - 
 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
machung zur Rechtskraft gebracht.  
Einen verbindlichen Zeitplan kann es zu diesem frühen Verfah-
rensstand nicht geben. 
2.3 Ersatz für entfallenden Wohnraum 
Es wird die Frage aufgeworfen, ob den betroffenen Mie-
tern einen alternativen Wohnraum zur Verfügung gestellt 
werde.  
ja Den Mietern soll im Zuge der Auflösung der bestehenden Miet-
verhältnisse durch den Vorhabenträger alternativer Wohnraum 
angeboten werden. Hierfür werden die einzelnen Haushalte früh-
zeitig kontaktiert, um in individuellen Abstimmungen für die jewei-
ligen Wohnbedürfnisse passende Lösungen zu finden.  
3 
3.1 
Bekanntmachung 
Der Einwender weist darauf hin, dass in der Bekanntma-
chung vom 26.08.2019 lediglich auf die Möglichkeit zum 
Einreichen schriftlicher Stellungnahmen verwiesen werde. 
Die Beschränkung in der Bekanntmachung auf schriftliche 
Stellungnahmen sei nicht zulässig. Die Bekanntmachung 
verleite zu der Annahme, dass die Schriftform eingehalten 
werden müsse (psychologische Hemmschwelle). Zudem 
verleite die Angabe der E-Mail-Adresse in der Bekannt-
machung zu der Annahme, Stellungnahmen müssten per 
E-Mail abgegeben werden. 
Dieser Fehler führe dazu, dass keine ordnungsgemäße 
ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbetei-
ligung vorliege. 
nein In der Bekanntmachung werden die Möglichkeiten der Einrei-
chung schriftlicher Stellungnahmen sowohl an die Postadresse 
als auch die E-Mail-Adresse angegeben. 
Es lässt sich aus dem Bekanntmachungstext nicht die Annahme 
ableiten, dass Stellungnahmen grundsätzlich nur in schriftlicher 
Form abgegeben werden können. Es wird in der Bekanntma-
chung zusätzlich auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Planun-
terlagen im Bezirksrathaus Rodenkirchen eingesehen und (tele-
fonischen) Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern des Stadt-
planungsamtes aufgenommen werden kann. Hier wurden für die 
Kontaktaufnahme explizit zwei Telefonnummern des Stadtpla-
nungsamtes mitgeteilt. 
Sowohl die durchgeführte Form des frühzeitigen Beteiligungspro-
zesses, als auch die Ankündigung und Durchführung der Mög-
lichkeiten zur Stellungnahme entsprechen den rechtlichen Vor-
gaben.

- 4 - 
 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
3.2 Vollständigkeit der Planunterlagen 
Der Einwender bemängelt, dass die im Rahmen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegten Unterlagen 
unvollständig gewesen seien und kritisiert die hiermit ver-
bundene Intransparenz. So sei das Ergebnis der Integrier-
ten Planung zur Parkstadt Süd nicht ausgelegt worden. 
 
 
 
 
 
 
 
Ebenso sei die klimatologische Untersuchung Parkstadt 
Süd (Stand Juli 2018) nicht ausgelegt worden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme Grundsätzlich werden vom Gesetzgeber keine Formvorschriften 
über die Art der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erteilt. 
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unter-
richten. 
In den Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird 
auf die Herleitung des Plankonzepts aus der Integrierten Planung 
in den Planunterlagen mehrfach verwiesen. Hierbei wird die Inte-
grierte Planung für die Parkstadt Süd in den ausgehängten Plan-
unterlagen vollständig abgebildet. Ebenso wird das Gesamtkon-
zept in dem Erläuterungstext zum Vorentwurf des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans erläutert.  
In den Planunterlagen werden die voraussichtlichen (umweltrele-
vanten) Auswirkungen der Planung gemäß dem aktuellen Kennt-
nisstand vollständig aufgeführt. Hierbei werden konkret die zu 
erwartenden Auswirkungen des Vorhabens „Sechtemer Straße/ 
Bonner Straße“ betrachtet. Aus der Nennung der „Klimatologi-
schen Untersuchung Parkstadt Süd“ in den Planunterlagen kann 
zu diesem frühen Planungsstadium keine rechtliche Erforderlich-
keit hergeleitet werden, diese während der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung für die hiesige Planung mit auszulegen. 
Im weiteren Verfahren werden alle umweltrelevanten Themen 
umfangreich untersucht und bewertet. Hierzu wird ein Umweltbe-
richt auf Grundlage umweltbezogener Gutachten erstellt und der 
Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gemäß & 3 Absatz 2 
BauGB zur Einsicht gegeben. 
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausge-
legten Planunterlagen sind somit in Umfang und Aufbereitung 
dem aktuellen Planungsstand als angemessen zu betrachten und 
entsprechen den rechtlichen Anforderungen.

- 5 - 
 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
Der Einwender weist darauf hin, dass die Unterrichtung 
vollständig und in ordentlicher Form zu erfolgen habe. Der 
Aushang im Bezirksrathaus sei in ungeordneter Form er-
folgt (Blätter nicht in aufeinanderfolgenden Seiten zu-
sammengeheftet). 
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die in 
der Stellungnahme genannten Anforderungen vorwiegend auf 
den zweiten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 
2 BauGB zutreffen (siehe oben). 
Die Hinweise zu den ungeordneten Planunterlagen im Bezirks-
rathaus Rodenkirchen kann nicht nachvollzogen werden. Alle 
ausgelegten Unterlagen waren in der richtigen Reihenfolge fest 
zusammengeheftet und durch eine Kordel miteinander verbun-
den. 
3.3 Hochhausbebauung 
Der Einwender kritisiert die im Plangebiet vorgesehene 
Hochhausbebauung. Im Plangebiet seien mindestens drei 
Hochhäuser mit 15 Geschossen geplant. In den Planun-
terlagen sei zunächst „verschleiernd“ von nur einem 
Hochhaus mit 15 Geschossen die Rede. Dann würde im 
weiteren Text jedoch von drei Hochhäusern gesprochen. 
Überdies sollten Hochhäuser mit bis zu acht Geschossen 
verwirklicht werden. 
nein Im Plangebiet ist gemäß dem vorliegenden städtebaulichen Kon-
zept ein 15-geschossiges Hochhaus vorgesehen. Die anderen 
beiden genannten Hochpunkte liegen außerhalb des Plangebie-
tes und sind Teil des Gesamtprojektes Parkstadt Süd. Sie sind 
somit nicht Bestandteil dieses VBP-Verfahrens. Sie stehen je-
doch in einem unmittelbaren städtebaulichen Kontext zu dem 
hiesigen Vorhaben und werden daher in der Erläuterung des 
städtebaulichen Konzeptes entsprechend benannt. 
Die genannte achtgeschossige Bebauung ist auf einen Gebäude-
teil im Südwesten des geplanten Gebäudeblocks beschränkt. 
3.4 Bauliche Dichte 
Der Einwender verweist darauf, dass die Hochhausbe-
bauung den Wünschen der Bevölkerung im kooperativen 
Begleitverfahren zur Planung der Parkstadt Süd wider-
spräche. Die Bevölkerung wolle keine stark verdichtete 
Bebauung wie in Meschenich oder Chorweiler. Eine Ver-
dichtung mit Hochhausbebauung sei ein umweltrelevantes 
und städtebaulich falsches Signal. Dem Bedarf an Wohn-
raum könne und müsse auf andere Weise begegnet wer-
den.  
 
nein  Im Rahmen der Planungen zur Parkstadt Süd wurden die Bürge-
rinnen und Bürger in den Jahren 2015 bis Ende 2018 mehrfach in 
umfangreichen Bürgerinformationsveranstaltungen an der Pla-
nung beteiligt. Die vorliegende Planung stellt das Ergebnis eines 
differenzierten Planungsprozesses dar, in welchem auch intensiv 
über die geplante Höhenentwicklung und städtebaulichen Dichte 
diskutiert wurde. 
Innerhalb der Parkstadt Süd ist eine vorwiegend 5-7 geschossige 
und an markanten Punkten eine 8-10 geschossige Bebauung 
sowie einzelne architektonische Hochpunkte mit bis zu 15 Ge-
schossen geplant. Die drei geplanten Hochpunkte an der Bonner 
Straße bilden als neuen Ortseingang einen besonderen architek-

- 6 - 
 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
. 
tonischen Akzent. Dem gegenüber wird unmittelbar nördlich der 
Bebauung ein durchgängiger Innerer Grüngürtel eine große 
Grün-und Freifläche als Ausgleich geschaffen. 
Eine gewisse bauliche Dichte wird nicht zuletzt aus Gründen des 
enormen Wohnraumbedarfes als angemessen erachtet. Durch 
die Verdichtung innenstadtnaher Lagen kann zudem ein Beitrag 
zur Reduzierung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Flä-
chen im Außenbereich geleistet werden.  
Angesichts der zentralen Lage nahe der Kölner Innenstadt mit 
guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist eine gute 
Ausnutzung des Plangebietes städtebaulich sinnvoll und erklärtes 
Ziel der Stadt Köln. Auf diese Weise soll möglichst vielen zukünf-
tigen Bewohnern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit gege-
ben werden, von der Lagegunst und den Qualitäten des Standor-
tes zu profitieren 
Insofern ist eine maßvolle Verdichtung im Plangebiet sowie in der 
gesamten Parkstadt Süd auch aus ökologischer Sicht geboten. 
Der Vergleich der Planung für die Parkstadt Süd mit dem Kon-
zept der Großwohnsiedlungen der 1960er und 70er Jahre ist so-
mit aus städtebaulicher Sicht unzutreffend. 
3.5 Klimatische Folgen 
Es wird die vorgesehene Hochhausbebauung aus klimati-
scher Sicht kritisiert und auf den von der Stadt Köln aus-
gerufenen Klimanotstand verwiesen. Im Plangebiet wür-
den die Freiflächen komplett versiegelt, der notwendige 
Ausgleich fände nicht statt. Die geplante Aufwertung der 
Grünfläche sei nicht nachvollziehbar.  
 
 
nein Hinsichtlich der Betrachtung der Auswirkungen auf das Stadtkli-
ma, ist das Vorhaben im Gesamtkontext der Planung der Park-
stadt Süd zu sehen, die mit der Verlängerung des Grüngürtels 
eine starke Durchgrünung und Durchlüftung des Areals vorsieht. 
Die dicht bebauten Quartiersblöcke werden immer wieder durch 
parkartige Grünzüge und Alleen `unterbrochen`.  
Die vorgesehene Vollversiegelung des Plangebietes beschränkt 
sich auf einen im Kontext der Gesamtplanung der Parkstadt zu 
sehenden punktuellen Bereich. Zudem findet im Plangebiet keine 
Neuversiegelung von Flächen statt. Die für eine Neubebauung 
vorgesehene Fläche ist bereits im Bestand – mit Ausnahme der

- 7 - 
 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass im 
Bereich Schönhauser Straße/ Marktstraße/ Bonner Straße 
weitere Grünflächen ersatzlos wegfallen sollten.  
Baumstandorte an der Bonner Straße – vollständig versiegelt 
Gemäß der Gesamtplanung werden durch die Vollendung des 
Grüngürtels circa 31 ha neue, aus stadtklimatischer Sicht wertvol-
le Grünflächen geschaffen. Durch die sukzessive Umsetzung der 
Parkstadt Süd ist insgesamt mit einer ökologischen Aufwertung 
gegenüber der Bestandssituation zu rechen.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens  werden die umwelt-
relevanten Auswirkungen der Planung in Form diverser Fachgut-
achten sowie des Umweltberichtes bewertet und Maßnahmen 
formuliert. Entsprechende Festsetzungen bzgl. Grünflächen, 
Dachbegrünungen und erneuerbarer Energien werden im Be-
bauungsplan getroffen.  
Die vorhandene Grünfläche nördlich der Marktstraße wird nicht 
verlagert oder überbaut. Im Rahmen des Ausbaus der 3. Baustu-
fe der Nord-Süd-Stadtbahn wird der nahegelegene Knotenpunkt 
Schönhauser Straße/ Marktstraße/ Bonner Straße umgebaut und 
verkehrstechnisch optimiert. Der Durchgangsverkehr der heute 
noch zweigeteilten Marktstraße wird von der südlichen Seite der 
bestehenden Grünfläche auf die nördliche Seite verlagert, um 
den im Norden gelegenen, überwiegend gewerblich genutzten 
Bereich zukünftig besser zu erschließen. Der Bereich südlich der 
Grünfläche wird in einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. 
Durch die Verlagerung des Hauptverkehrs auf die Nordseite der 
Grünfläche wird die südlich gelegene Wohnbebauung lärmtech-
nisch profitieren. Insgesamt wird die bestehende Grünfläche im 
Zuge der Umbaumaßnahmen vergrößert und in ihrer Aufent-
haltsqualität verbessert. 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf69/nord-sued-
stadtbahn-dritte-baustufe-11-2017.pdf 
3.6 Maß der baulichen Nutzung nein Die vorbereitete bauliche Dichte ist im Kontext mit dem Gesamt-
vorhaben der Parkstadt Süd zu betrachten. Die erhöhten GFZ

- 8 - 
 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Der Einwender kritisiert die durch die Planung vorbereitete 
Überschreitung der nach § 17 BauNVO geltenden Ober-
grenzen für die maximal zulässige Grundflächenzahl 
(GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ). Die GRZ sei mit 
1,0, statt 0,8, vorgesehen, die GFZ überschreite mit einem 
Wert von 6,2 das zulässige Maß von 3,0 ganz erheblich. 
Die angeblichen Ausgleichmaßnahmen seien untauglich, 
indifferent und nicht geeignet die hohe Verdichtung zu 
rechtfertigen. Insbesondere werden negative Auswirkun-
gen auf die Umwelt durch die genannte GFZ-
Überschreitung befürchtet. 
und GRZ sind für die Realisierung des Vorhabens erforderlich 
und entsprechen dem städtebaulichen Ziel einer innerstädtischen 
Nachverdichtung für Wohnraum. Die Überschreitungen sollen 
z.B. durch folgende Umstände oder Maßnahmen ausgeglichen 
werden: 
 intensive Dachbegrünung 
 die Stellplätze sind fast ausschließlich unterirdisch vorge-
sehen, um oberirdische Bepflanzungen und Aufenthaltsflä-
chen zu schaffen 
 Aufwertung der unmittelbar nördlich gelegenen Grünfläche 
 großzügige Freiflächen in fußläufiger, näherer Umgebung 
(geplanter Grüngürtel in der Parkstadt Süd) 
 
Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits-
verhältnisse werden durch die Planung gewahrt. Sonstige öffent-
liche Belange stehen dieser Überschreitung nicht entgegen. 
Die Planung trägt in besonderem M aße den Erfordernissen der 
Innenentwicklung Rechnung. Es wird das Ziel verfolgt, dem in-
nerstädtischen Grundstück im Sinne eines sparsamen Umgangs 
mit Grund und Boden einer neuen, verdichteten und kompakten 
Nutzung zuzuführen. (siehe auch Stellungnahme 3.4) 
3.7 Wegfall von günstigem Wohnraum im Bestand 
Der Einwender bemängelt, dass in den Planunterlagen 
nicht auf den im Plangebiet bereits vorhandenen günsti-
gen bestand an Wohnraum eingegangen werde. Nach 
den vorliegenden Informationen umfasse die Bestandsbe-
bauung schätzungsweise 50 bis 60 Wohneinheiten, die 
sicherlich günstigen Wohnraum darstellten. Bei Anwen-
dung des kooperativen Baulandmodells (30 % geförderter 
Wohnungsbau) würden im Plangebiet ca. 70 neue Einhei-
ten an günstigem Wohnraum entstehen. Somit entstehe 
Kenntnisnahme Aktuell bestehen im Plangebiet 45 Wohneinheiten. Mit der Pla-
nung werden circa 210 neue Wohnungen entstehen. Sowohl die 
Gesamtzahl der Wohneinheiten als auch die Anzahl der geförder-
ten/ preisgünstigen Wohnungen wird somit durch die Planung 
erhöht.

- 9 - 
 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
per Saldo so gut wie kein neuer günstiger Wohnraum. 
3.8 Kindertagesstätte 
Es wird bemängelt, dass mit dem Vorhaben keine Kinder-
tagesstätte realisiert werden solle.  
Kenntnisnahme Die Anforderungen zur Deckung des Kita-Bedarfes ergeben sich 
aus dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln. Eine Be-
darfsermittlung und Standortvorgabe wurde für die Gesamtpla-
nung Parkstadt Süd vorgenommen. So sind für das Gesamtge-
biet drei Kitastandorte zu realisieren, die geplanten Standorte 
befinden sich jedoch nicht im Vorhabengebiet. Der sich aus dem 
Vorhaben begründete Kitabedarf wird unter Abstimmung mit Amt 
IV-2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in 
einer Interimslösung in angemessener Nähe zum Plangebiet si-
chergestellt. 
Die vertraglichen Regelungen werden über den Durchführungs-
vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. 
3.9 Qualifizierungsverfahren 
Der Einwender kritisiert, dass für das Vorhaben mit Ver-
weis auf das vorliegende Entwurfskonzept für die Park-
stadt Süd kein Qualifizierungsverfahren durchgeführt wer-
de, obwohl die Voraussetzungen hierfür gegeben seien. 
Das vorliegende Entwurfskonzept sei nicht mit ausgelegt 
worden.  
nein Es ist gemäß des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln 
ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen, wenn der maßgebli-
che Schwellenwert eines Vorhabens erreicht ist. In dem vorlie-
genden Bebauungsplanverfahren sind die Voraussetzungen ge-
geben, jedoch wurde auf ein Qualifizierungsverfahren verzichtet, 
da das vorliegende Entwurfskonzept im Rahmen der umfangrei-
chen Planungs- und Beteiligungsverfahrens Parkstadt Süd diffe-
renziert entwickelt wurde.  
Bei der sukzessiven Umsetzung der Parkstadt Süd werden zu-
künftig ein geplantes Qualitätshandbuch sowie für einzelne Be-
reiche architektonische Qualifizierungsverfahren und Konzept-
vergaben zur Qualitätssicherung herangezogen. Das Bauvorha-
ben steht als erster Baustein für die Entwicklung der Parkstadt 
Süd und soll als Pilot die Gestaltungsqualitäten für die zukünfti-
gen Vorhaben testweise darstellen. 
3.10 Recyclingbetrieb 
Der Einwender erfragt, worauf die Annahme beruhe, dass 
Kenntnisnahme Die Umsetzung der Planung beruht auf dem Ziel, auf dem Areal 
eine gemischte Nutzung aus Wohnen, wohnungsnahes Gewerbe,

- 10 - 
 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der benachbarte Recyclingbetrieb verlagert werden solle 
und möchte wissen, ob der Betrieb den notwendigen Ab-
stand zu einer Wohnbebauung einhalte.  
Dienstleistungen und soziale Infrastruktur zu entwickeln. Gewerb-
liche Nutzungen sollen langfristig verlagert werden. 
3.11 Archäologie 
Der Einwender kritisiert die in seinen Augen stark verkürz-
ten und verfälschten Ausführungen zu Denkmalschutz 
und Bodendenkmälern. Vor jeglicher Planerfassung sei 
eine ausführliche Umweltprüfung durchzuführen, bei der 
insbesondere die genaue räumliche Ausdehnung der be-
troffenen Objekte und die Auswirkungen der Bauleitpla-
nung auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu berück-
sichtigen sowie die Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern zu ermitteln seien.  
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme 1 
3.12 Umweltbericht 
Der Einwender kritisiert, dass für das Vorhaben kein Um-
weltbericht vorläge. Der umfassende Umweltbericht sei 
seines Erachtens als erste Maßnahme vor der Planung 
durchzuführen.  
Kenntnisnahme Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unter-
richten. Die Ausarbeitung eines Umweltberichtes ist zu diesem 
Verfahrensstand nicht vorgesehen, da sich die Planung noch in 
einem sehr frühen Planungsstadium befindet. Ein Umweltbericht 
gemäß den Anforderungen nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im weite-
ren Verfahren auf Grundlage der weiteren Planausarbeitung er-
stellt.  
4 
4.1 
Flächennutzungsplan (FNP) 
Die Einwender weisen darauf hin, dass derzeit das Ver-
fahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Gesamtbereich der Parkstadt Süd erfolgt. Eine Vorweg-
nahme von Entscheidungen in Form eines als Pilotprojekt 
deklarierten B-Planes werde abgelehnt.  
Kenntnisnahme Mit der am 10.11.2016 durch den Stadtentwicklungsausschuss 
gefassten Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit zur 219. Änderung des Flächennut-
zungsplanes `Arbeitstitel Parkstadt Süd in Köln -Raderberg` wird 
die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, das Areal um 
den Großmarkt zukünftig zu einem gemischt genutzten Quartier 
zu entwickeln.  
Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße liegt als Teil-

- 11 - 
 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
bereich im Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen 219. 
Änderung des FNP. Die FNP-Änderung für das Plangebiet wird 
im Rahmen des FNP -Änderungsverfahren Parkstadt Süd vorge-
nommen, um eine einheitliche Umsetzung der Gesam tplanung 
Parkstadt Süd sicherzustellen. Die Bauleitverfahren (B-Plan und 
FNP) werden zeitlich parallel geführt, der Bebauungsplan entw i-
ckelt sich aus dem Flächennutzungsplan, eine planerische `Vor-
wegnahme` wird nicht durchgeführt. 
4.2 Bauliche Höhe und Dichte 
Die Einwender widersprechen der Ansicht, dass der Woh-
nungsbedarf der Stadt Köln die vorgesehenen Gebäude-
höhen und bauliche Dichte im Plangebiet rechtfertigen 
könne. Im näheren Umfeld läge die bauliche Höhe auf der 
Ostseite der Bonner Straße derzeit bei 6 Geschossen so-
wie westlich der Bonner Straße bei 7 Geschossen. Eine 
Steigerung auf 8 Geschosse im Plangebiet sei daher nicht 
sinnvoll und nicht nachvollziehbar. Auch in den ursprüng-
lichen Planungen aus dem Entwicklungskonzept Südliche 
Innenstadt-Erweiterung (ESIE) sei eine deutlich niedrigere 
Bebauung vorgesehen gewesen. 
Es wird kritisiert, die hohe Bebauung führe zu hohem 
Schattenwurf und verringere die Durchlüftung. In Verbin-
dung mit dem geschlossenen Raumkantenkonzept sei 
dies insbesondere für die Bonner Straße kritisch. Es wer-
den nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt infolge der 
hohen Bebauung erwartet. 
nein Die geplant Höhenentwicklung fügt sich in das zugrunde gelegte 
Gesamtkonzept für die Parkstadt Süd ein.  
Weitere Erläuterungen siehe Punkt 3.4 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der Planung Parkstadt Süd wurden erste Schatten-
simulationen anhand des Massenmodells durchgeführt. Weiter-
führenden Untersuchungen, insbesondere die Verschattungssitu-
ation gegenüber der bestehenden, umliegenden Bebauung wird 
im weiteren Verfahren geprüft. 
Eine Verschattungsanalyse zur Sicherung der Herstellung ge-
sunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf Grundlage der ein-
schlägigen DIN EN 17037 wird im weiteren Planverfahren erstellt. 
Hinsichtlich der Betrachtung der Durchlüftung des Quartiers ist 
das Vorhaben im Gesamtkontext der Planung der Parkstadt Süd 
zu sehen, die mit der Verlängerung des Grüngürtels auch eine

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/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
starke Durchgrünung des Areals vorsieht.  
Siehe auch Stellungnahme 3.5 
4.3 Erschließung 
Die Einwender kritisieren die in ihren Augen unzureichen-
de Erschließung des Plangebietes für den Kfz-Verkehr 
aus der Umgebung. Um das Plangebiet aus Richtung Sü-
den zu erreichen, müsse man über die einspurige Bonner 
Straße bis zum Bonntor fahren, um von dort auf die Ge-
genrichtung zu gelangen.  
Kenntnisnahme Mit der Umsetzung der Planung der gesamten Parkstadt Süd 
geht eine großflächige Neustrukturierung der Verkehrsführung 
einher. Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren werden im 
Rahmen eines Verkehrsgutachtens die zu erwartenden Leis-
tungsfähigkeiten der umliegenden Knotenpunkte berechnet und 
ggf. erforderliche Maßnahmen aufgezeigt.  
Vorrangiges Ziel der Planung ist zur besseren Verkehrsabwick-
lung die Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Rad-
verkehr) und somit eine Reduzierung des Anteils des motorisier-
ten Individualverkehrs. Hierfür sollen insbesondere die ÖPNV-
Anbindungen weiter ausgebaut und ein übergreifendes Fuß- und 
Radwegenetz angelegt werden. Diese vorgesehenen Maßnah-
men werden entsprechend bei den weiteren Planungen für die 
„Sechtemser Straße/ Bonner Straße“ berücksichtigt. 
Es werden im weiteren Verfahren zu den Verkehrsthemen ein 
Mobilitätskonzept sowie ein Verkehrs- und Lärmgutachten er-
stellt. 
4.4 ÖPNV-Anschluss 
Die Einwender empfinden die in den Planunterlagen be-
schriebene ÖPNV-Anbindung des Plangebietes als trüge-
risch, da die Verlängerung der Nord-Süd Bahn (KVB-
Linie) aktuell am Waidmarkt nicht weitergeführt werden 
kann.. 
Kenntnisnahme Über die Bushaltestelle Marktstraße unmittelbar südöstlich des 
Plangebietes an der Bonner Straße besteht ein sehr guter An-
schluss an das ÖPNV-Netz. Von hieraus verkehren jeweils im 10-
Minuten-Takt Busse der Linie 132 in Richtung Hauptbahnhof 
(Fahrzeit: 23 min) bzw. Meschenich (15 min) sowie der Linie 133 
in Richtung Hauptbahnhof (22 min) bzw. Zollstock (8 min).  
Mittelfristig wird der Standort von der Verlängerung der Nord-
Süd-Bahn-Stadtbahn profitieren. In Richtung Norden wird somit 
eine direkte Verbindung zur Kölner Innenstadt bestehen. Auch 
bei möglichen Verzögerungen dieser Baumaßnahme ist diese 
Verbindung bei der Beurteilung der Lagegunst des Standortes zu

- 13 - 
 
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
berücksichtigen.  
4.5 Ruhender Verkehr 
Aus Sicht der Einwender ist im Plangebiet – mit Blick auf 
die angespannte Situation in fast allen Neubaugebieten 
der letzten 20 Jahre – ein höheres Stellplatzangebot er-
forderlich. Dafür könnten eventuell Quartiersgaragen die-
nen. Diese müssten im Bebauungsplan entsprechend 
festgesetzt werden. Ebenso müsse ein Angebot von 1 bis 
1,5 Stellplätzen je Wohneinheit festgeschrieben werden. 
Kenntnisnahme Die notwendigen Stellplätze im Plangebiet werden im inneren 
Bereich des Erdgeschosses sowie im Untergeschoss in einer 
Tiefgarage verortet. Der erforderliche Stellplatzbedarf wird im 
weiteren Verfahren über ein Mobilitätskonzept konkretisiert. 
Grundsätzlich wird über ein Mobilitätskonzept, sowie durch ent-
sprechende Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes 
eine Reduzierung der erforderlichen Stellplätze angestrebt. 
Siehe auch Stellungnahme 4.3 und 4.4 
4.6 Qualifizierungsverfahren 
Aus Sicht der Einwender darf ein vorauslaufendes Qualifi-
zierungsverfahren nicht unterbleiben. 
nein Siehe Stellungnahme 3.9 
4.7 GFZ-Überschreitung 
Die Einwender kritisieren die Überschreitung der für urba-
ne Gebiete gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO vorgesehene 
Obergrenze um mehr als das doppelte. Auch unter Be-
rücksichtigung des Grüngürtelanteils läge die fiktive GFZ 
bei über 3,0. Zudem solle der Grüngürtel „extra“ sein. Es 
wird darauf hingewiesen, dass Bayenthal einen Anteil an 
öffentlichem Grün von unter 2 % habe. 
nein Siehe Stellungnahme 3.6 
4.8 Hochpunkt 
Seitens der Einwender werden Hochpunkte mit bis zu 15 
Geschossen abgelehnt. Sie würden auch nicht zu einem 
glaubwürdigen Höhenkonzept für die Stadt passen. 
nein Der im Plangebiet vorgesehene Hochpunkt bildet zusammen mit 
zwei weiteren an der Grüninsel Ecke Sechtemer Straße/ Bonner 
Straße vorgesehenen ebenfalls 15-geschossigen Hochpunkten 
eine neue Formation an der Bonner Straße.  
Siehe Stellungnahme 3.4 
4.9 Verkehrsgutachten 
Die Einwender weisen darauf hin, dass für das Vorhaben 
ja Siehe Stellungnahme 4.3

- 14 - 
 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ein hinreichendes Verkehrsgutachten erforderlich sei. Die 
vorliegenden Untersuchungen aus den Jahren 2012 und 
2014 belegten bereits für die Planung der Nord-Süd-Bahn 
größere Verkehrsprobleme. In einer gutachterlichen Stel-
lungnahme seien die darin verwendete Methodik zudem 
als unzureichend dargestellt worden.

Anlage 7 Bewertung verfristete Stelln. 3(1)

12337 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan –Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße in 
Köln-Raderberg in Köln – eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus 
Rodenkirchen vom 11.09.2019 bis zum 25.09.2019 durchgeführt. Außerhalb des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Absatz 1 BauGB sind zwei 
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen 
Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur 
Verfügung gestellt.  
Hinweis zu Stellungnahme 2:  
Die Stellungnahme ist im Wortlaut identisch mit der Stellungnahme 1. Die Stellungnahmen werden daher nur einmal wiedergeben. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Art und Weise der Öffentlichkeitsbeteiligung/ 
Darstellung der Unterlagen 
 
Der Einwender bemängelt die unbequemen Bedingungen 
zur Einsicht der Unterlagen (nur ein angebundenes 
Dokument, keine Sitzgelegenheit). Ferner sei das 
Dokument falsch geheftet worden. Der verpflichtende 
Aushang sei als nicht erfolgt zu betrachten. Somit sei das 
Ziel des Aushangs nicht erreicht worden. 
 
nein Ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang der 
Planung beschlossen, informiert das Stadtplanungsamt der Stadt 
Köln die Bürgerinnen und Bürger standardmäßig über ein 
Informationsplakat, welches die Erläuterungen zur Planung und 
in der Regel mehrere Pläne darstellt. Der Aushang erfolgt 
regelmäßig im Foyer der Bezirksämter, die Einsicht der Planung 
ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich. 
 
Grundsätzlich werden vom Gesetzgeber keine Formvorschriften 
für die Art der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erteilt. 
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke 
der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der 
Planung zu unterrichten. Die Gemeinde hat in diesem Rahmen 
nach gängiger Rechtsprechung ihre Planvorstellungen, nicht 
unbedingt über einen ausgearbeiteten Planentwurf, zu erläutern. 
Anlage 7

/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
In dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren wurde jedoch 
zusätzlich zu dem Informationenplakat ein mehrseitiger 
Erläuterungsbericht ausgehängt, um die Bürgerinnen und Bürger 
noch umfassender über die Planungsinhalte frühzeitig zu 
informieren. 
1.2 Unvollständigkeit der Unterlagen 
Der Einwender weist darauf hin, dass in den 
Planunterlagen die Ergebnisse der sogenannten 
Integrierten Planung und die `Klimatologische 
Untersuchung zur Parkstadt Süd` nicht mit ausgelegt 
wurden. Hierdurch wurde verhindert, dass sich die 
Bürgerinnen und Bürger einen Gesamtüberblick über die 
beabsichtigte Planung verschaffen konnten.  
nein Die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet Sechtemer Straße/ 
Bonner Straße wurden bereits in der `Integrierten Planung 
Parkstadt Süd` konkret dargestellt. In den Jahren 2015 bis Ende 
2018 fanden mehrfach umfangreiche 
Bürgerinformationsveranstaltungen statt, in welchen der 
Bürgerschaft die Planung intensiv vorgestellt und die 
Bevölkerung frühzeitig über das Gesamtvorhaben in Kenntnis 
gesetzt wurde.  
 
Auf dem Aushang der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde das 
städtebauliche Konzept der Integrierten Planung Parkstadt Süd 
mit dargestellt, um die räumliche Lage des Plangebiets im 
Zusammenhang der Parkstadt Süd zu verdeutlichen. Auf die 
Herleitung aus der Integrierten Planung wird in den 
Planunterlagen mehrfach verwiesen. Das Gesamtkonzept wird in 
der Erläuterung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
dargestellt. Des Weiteren ist das städtebauliche Konzept für die 
Parkstadt Süd in den ausgehängten Planunterlagen vollständig 
abgebildet.  
 
Ebenso werden in den Planunterlagen die erforderlichen, 
umweltrelevanten Gutachten gemäß dem derzeitigem 
Planungsstand vollständig wiedergegeben. Ferner wird 
dargestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung 
in einem Umweltbericht im weiteren Verfahren erfolgen wird.  
 
Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zur 
Klimawandelanpassung untersucht. Grundlage bilden hierbei die

/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Empfehlungen der `Klimatologischen Untersuchung zur Parkstadt 
Süd`, die im Erläuterungstext erwähnt wurde. Für das projektierte 
Vorhaben liegen zu diesem frühen Planungsstadium der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch keine Ergebnisse vor. 
Diese werden im weiteren Verfahren erarbeitet und der 
Öffentlichkeit vorgestellt. 
 
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
ausgelegten Planunterlagen sind somit in Umfang und 
Aufbereitung als dem aktuellen Planungsstand angemessen zu 
betrachten und entsprechen den rechtlichen Anforderungen. Die 
in der Stellungnahme genannten Anforderungen beziehen sich 
auf den zweiten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 2 BauGB, in welchem regelmäßig alle umweltrelevanten 
Gutachten veröffentlich werden. 
1.3 Hochhausbebauung 
 
Die geplante Hochhausbebauung entspricht nach Ansicht 
des Einwenders nicht dem, was im kooperativen 
Begleitverfahren zur Planung der Parkstadt Süd vermittelt 
worden sei. Die Formulierungen beschrieben klar die 
Errichtung von drei 15-geschossigen Hochhäusern. 
nein Die drei geplanten Hochhäuser stehen in einem engen 
städtebaulichen Kontext zueinander und werden daher in der 
Erläuterung des städtebaulichen Konzeptes entsprechend 
zusammen beschrieben. Sie sind Teil der Integrierten Planung 
des Gesamtprojektes Parkstadt Süd. Im Plangebiet ist gemäß 
dem vorliegenden städtebaulichen Konzept eines der 
Hochhäuser vorgesehen. Die anderen beiden genannten 
Hochhäuser liegen nördlich des Vorhabenbereichs an der Bonner 
Straße. Da sie außerhalb des Plangebietes liegen, sind sie nicht 
Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens. Zur Umsetzung 
dieser Hochhäuser bedarf es weiterer Planverfahren. 
1.4 Bezahlbarer Wohnraum 
 
Der Einwender weist darauf hin, dass mit der geplanten 
Schaffung von 210 neuen Wohneinheiten auch der 
Wegfall von 60 (bezahlbaren) Wohnungen im Bestand 
einhergehe. Somit würden effektiv nur 150 zusätzliche 
Wohnungen geschaffen. Berücksichtige man die Quote 
nein In der Stadt Köln besteht ein großer Bedarf an zusätzlichem 
Wohnraum. Durch die Planung wird die Schaffung von ca. 210 
Wohnungen für unterschiedlichste Zielgruppen, hierunter auch 
30 % geförderter Wohnungsbau vorbereitet. Es wird ein 
Wohnungsmix von familiengerechten Wohnungen, 
Loftwohnungen sowie Kleinappartements zum Beispiel für 
Studenten mit einem

/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
für den geförderten Wohnungsbau von höchsten 30%, 
ergäben sich rechnerisch (30% von 210 = 70) lediglich 10 
zusätzliche bezahlbare Wohneinheiten (70 geplante 
Wohnungen abzüglich 60 bestehende Wohnungen). Mit 
10 neuen bezahlbaren Wohnungen ergäbe sich bei 150 
neuen Einheiten lediglich eine Quote von 6,66 % öffentlich 
geförderter Wohnungen. 
modernen Ausbaustandart angeboten. 
 
Aktuell bestehen im Plangebiet 45 Wohneinheiten. Sowohl die 
Gesamtzahl der Wohneinheiten als auch die Anzahl der 
geförderten und damit preisgünstigen Wohnungen wird durch die 
Planung anwachsen. 
1.5 Begleitgremium Parkstadt Süd 
 
Der Einwender kritisiert, dass in den Unterlagen eine 
Stellungnahme des Begleitgremiums für die Parkstadt 
Süd fehle und stellt infrage ob sich dieses Gremium 
überhaupt mit der Planung befasst habe. Es weist darauf 
hin, dass dieses Gremium eine kontinuierliche Begleitung 
bei der Umsetzung der Planungen zur Parkstadt Süd 
unter Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
sicherstellen solle. 
Im weiteren 
Verfahren 
Das geplante Begleitgremium für die Parkstadt Süd befindet sich 
derzeit noch im Aufbau. Das Gremium wird mit Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadtgesellschaft und mit politischen 
Vertreterinnen und Vertreter besetzt. Mit den Beschlüssen des 
StEA am 16.05.2019 und der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
13.05.2019 wurden die Vertreter und Vertreterinnen des 
Gremiums gewählt. Die konstituierende Sitzung des Gremiums 
ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Danach wird das 
Begleitgremium im weiteren Verfahren in die Planungen 
eingebunden. Das Gremium wird sowohl öffentliche als auch 
nicht öffentliche Sitzungen durchführen. Es ist vorgesehen, dass 
die Öffentlichkeit kontinuierlich über die Beratungsarbeit 
informiert wird. 
1.6 Großmarkt 
 
Der Einwender weist darauf hin, dass die Planung eine 
erhebliche Beeinträchtigung der Zufahrten zum Kölner 
Großmarkt zur Folge habe. Zudem sei während der 
Arbeiten zur geplanten 3. Baustufe der Nord-Süd 
Stadtbahn für 1,5 Jahre eine Umleitung des 
Anliegerverkehrs zum Großmarkt über die durch das 
geplante Vorhaben stark beeinträchtigte Bonner Straße 
vorgesehen.  
 
nein Mit der Umsetzung der Gesamtplanung der Parkstadt Süd geht 
eine großflächige Neustrukturierung der Verkehrsführung einher. 
Die Erschließung des Großmarktes steht im Zentrum der 
Planung. Für die Umsetzungen des Stadtbahnprojekts wurde ein 
Verkehrsabwicklungskonzept erstellt, welches die Erschließung 
der Anwohnerbebauung berücksichtigt. Für das Vorhaben 
Sechtemer Straße ist im weiteren Verfahren eine entsprechende 
Baustellenlogistik zu erstellen und mit den zu beteiligten 
Fachstellen abzustimmen. Hierbei sind der Ausbau der 
Stadtbahn und die Erreichbarkeit der umgebenden Bebauung zu 
berücksichtigen.

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Der Einwender betont die enorme Bedeutung des 
Großmarktes für die Lebensmittelversorgung in Köln und 
spricht die angestrebte Verlagerung des Großmarktes 
nach Marsdorf an. Der Einwender kritisiert in diesem 
Zusammenhang das Fehlen einer Stellungnahme durch 
das Marktamt der Stadt Köln, dessen Aufgabe die 
Sicherstellung des Betriebs des Kölner Großmarkts 
zumindest im Sinne der Daseinsvorsorge für die Kölner 
Bürger sei.  
 Die Umsetzung der Planung der Parkstadt erfolgt in mehreren 
Realisierungsstufen. Ein zentrales Planungsziel stellt die 
Verlagerung des Großmarkts nach Köln-Marsdorf sowie weitere 
Verlagerungen gewerblicher Nutzungen, wie der vorhandene 
Recyclingbetrieb, dar. Das projektierte Vorhaben Sechtemer 
Straße soll als erster Baustein realisiert werden. Da die 
Verlagerung der Gewerbeeinheiten noch nicht erfolgt ist, werden 
im weiteren Bebauungsplanverfahren alle Umweltbelange, die mit 
der Planung und der noch bestehenden umliegenden Nutzungen 
verbunden sind, mit in die Planung einbezogen. Die 
erforderlichen Gutachten bzw. gutachterlichen Nachweise (u.a. 
zu Schall und Luftschadstoffen) sowie der Umweltbericht werden 
erstellt. Hierzu werden alle planungsrelevanten Fachämter, auch 
das Marktamt, mit in die Planung einbezogen. 
1.7 Recyclingbetrieb 
 
Der Einwender bezweifelt, dass das Vorhaben die 
erforderlichen Abstände zum benachbarten 
Recyclingbetrieb einhalte und weist darauf hin, dass eine 
mögliche Verlagerung des Betriebes nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens sein könne. 
nein Die Verlagerung des Recyclingunternehmens sowie eine 
Neustrukturierung des Bereichs sind Bestandteil der 
Gesamtplanung der Parkstadt. In diesem Zusammenhang steht 
die Stadt Köln in Verhandlung mit dem Betreiber des Betriebes. 
Solange sich die gewerbliche Nutzung des Betriebs im Umfeld 
des Plangebietes befindet, sind die umweltrelevanten Vorgaben 
zu ermitteln und im Hinblick auf das Vorhaben zu 
berücksichtigen.  
2 Die Stellungnahme ist im Wortlaut identisch mit der 
Stellungnahme 1 
Siehe 
Stellungnahme 1.1 
bis 1.7 
Siehe Stellungnahme 1.1 bis 1.7

Anlage 5 Abwägung 4(1) TÖB

14235 Zeichen

1 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße– eingegangenen Stellungnah-
men aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 24.01.2019 bis zum 25.02.2019 durchgeführt.  
Im Zeitraum der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen: 
 
 
Träger öffentlicher Belange  
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bezirksregierung Köln - Dez. 33  
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Köln - Dez. 35.4 (Denkmalschutz) 
Keine Bedenken bezüglich bundes- und landeseigener 
Denkmäler 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Düsseldorf -Dezernat 22.5- Kampfmittel-
beseitigungsdienst 
Es wird eine Überprüfung der zu bebauenden Fläche auf 
Kampfmittel empfohlen. 
ja In dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) 
wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 
IHK Köln 
Die IHK Köln befürwortet das Projekt als ein "Leuchtturm-
projekt" des städtebaulichen Masterplans, welches die 
Vollendung des inneren Grüngürtels beinhaltet. Die Um-
setzung eines urbanen Gebietes wird mit Interesse verfolgt 
Kenntnisnahme  
Durch das Vorhaben werden Mitgliedsunternehmen der 
IHK Köln überplant. Es wird daher von der Stadt und dem 
Vorhabenträger erwartet, dass den betroffenen Unterneh-
men Unterstützung und Beratung bei der Verlagerung an-
geboten wird. 
 Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
steht als Ansprechpartner bei allen behördlichen 
Fragestellungen bspw. zu Grundstücks- oder Im-
mobiliensuche oder erforderlichen Genehmigungs-
verfahren zur Verfügung. 
Anlage 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen  
 
 
2 
 
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
Es befinden sich im Plangebiet keine Denkmäler gemäß § 
2 oder § 3 DSchG NRW. Denkmalpflegerische Belange 
sind jedoch betroffen, da im Umfeld die Denkmäler Groß-
markthalle (Verwaltungsgebäude und Alte Versteige-
rungshalle), Marktstr. 10; Bunker, Marktstr. 6 c und ein 
ehemaliges Fabrikgebäude, Sechtemer Str. 5, liegen. Ge-
mäß § 9 Absatz 1b) DSchG NRW gilt es, auch die Wirkung 
der Denkmäler zu schützen. 
Um § 1 BauGB und § 1 DSchG NRW ausreichend zu be-
rücksichtigen, sind auch Denkmäler außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Vorhabengebietes zu betrachten. Um 
eine potentielle Beeinträchtigung durch die Bauvorhaben 
prüfen zu können, sind die visuellen und funktionalen 
Auswirkungen auf die Bauten darzustellen.  
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Vorhabengebiet ist durch seine zentrale Lage 
im Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd eng mit 
der städtebaulichen Gesamtplanung dieses neuen 
Stadtquartiers verbunden. Grundlage für die Pla-
nung der Parkstadt Süd bildet der im Jahr 2014 
gefasste Beschluss des Stadtentwicklungsaus-
schusses (StEA) über die Durchführung des Pla-
nungs- und Beteiligungsverfahrens `Kooperatives 
Verfahren Parkstadt Süd` auf dessen Basis der 
Stadtentwicklungsausschuss am 10.03.2016 die 
Fortschreibung der Planung als sogenannte Inte-
grierte Planung beschlossen hat. 
Ziel der Planung ist, auf dem Areal nach Aufgabe 
der bestehenden gewerblichen Nutzungen ein 
neues Stadtquartier mit Wohnnutzung und woh-
nungsnahe Gewerbenutzung sowie die Vervoll-
ständigung des Inneren Grüngürtel zu realisieren.  
Die Planungen für die Parkstadt Süd sieht die Ein-
bindung der vorhandenen Denkmäler in das Ge-
samtkonzept vor. Sowohl visuell als auch funktional 
sollen die Denkmäler von den Planungen profitie-
ren. Hierbei gilt, sowohl die Zugänglichkeit als auch 
die Wahrnehmbarkeit der Denkmäler zu verbes-
sern.  
Mit Umsetzung der Planung erfolgt eine deutliche 
städtebauliche und architektonische Aufwertung 
am Standort. An den städtebaulichen Zielen zum 
Gesamtkonzept der Parkstadt Süd wird festgehal-
ten. 
Es ist zu prüfen, ob sich der Schattenwurf des 15-
geschossigen Bauwerks negativ auf die Großmarkthalle, 
das ehemalige Fabrikgebäude oder den Bunker auswirkt. 
Denkmäler können nur dann erhalten werden, wenn ihre 
Funktionalität und eine langfristige Nutzung gewährleistet 
ja 
 
Die genannten Denkmäler befinden sich alle süd-
lich des geplanten 15-geschossigen Gebäudes.  
Untersuchungen bezüglich der Auswirkungen auf 
die im Umfeld des Plangebietes gelegenen Denk-
mäler erfolgen im weiteren Verfahren.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen  
 
 
3 
 
werden kann. 
Ausführungen zu den vorgenannten Denkmälern sind in 
der Begründung zum VEP zu ergänzen. 
 
Es wird angeregt, die geschützten Denkmäler auch in der 
Planzeichnung als solche zu kennzeichnen. 
Ja 
 
 
nein 
 
Die Beschreibung der vorhandenen Denkmäler und 
die Auswirkungen der Planung werden im weiteren 
Verfahren untersucht und dokumentiert. 
Die Denkmäler liegen außerhalb des Geltungsbe-
reichs des Vorhabengebietes.  
Landschaftsverband Rheinland (LVR) – Kaufmännisches 
Immobilienmanagement, Haushalt, Gebäudeservice 
Keine Betroffenheit. Es wird ein Hinweis auf eine geson-
derte Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denk-
malpflege in Pulheim und des Rheinische Amtes für Bo-
dendenkmalpflege in Bonn gegeben. 
Kenntnisnahme 
 
entfällt  
 
 
Polizeipräsidium Köln - Führungsstelle Verkehr  
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
Polizeipräsidium Köln 
Keine Bedenken. Es wird auf das kostenlose Beratungs-
angebot zur Kriminalprävention hingewiesen und die Bitte 
formuliert, den Vorhabenträger auf dieses Beratungsange-
bot hinzuweisen. 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
 
Der Vorhabenträger wird auf das Beratungsange-
bot hingewiesen. 
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati-
on, Post und Eisenbahnen – Referat 226 
Folgende Richtfunkbetreiber sind im angefragten Gebiert 
tätig: 
- Deutsche Telekom Technik GmbH 
- E-Plus Mobilfunk GmbH 
- Information und Technik NRW 
- Landesamt für polizeiliche Dienste NRW 
- Polizeipräsident 
Kenntnisnahme Von den Richtfunkstrecken kann nur der bauliche 
Hochpunkt betroffen sein. Bei der Planung des 
Hochhauses bzw. bei Bauausführung des Hoch-
punktes werden die Richtfunkbetreiber beteiligt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen  
 
 
4 
 
- Vodafone GmbH 
Durch eine rechtzeitige Einbeziehung in die Planung kön-
nen mögliche Störungen der Richtfunkstrecken vermieden 
werden.  
Stadtwerke Köln GmbH 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH 
(RNG) 
Gegen das Plankonzept bestehen Bedenken. Im Plange-
biet (Sechtemer Straße) bestehen Leitungen der Energie- 
und Wasserversorgung. Die Planung sieht eine Verlage-
rung der Sechtemer Straße vor. Die Leitungen können erst 
außer Betrieb genommen werden, wenn Ersatzleitungen in 
der neugeführten Sechtemer Straße für die Versorgung 
zur Verfügung stehen. Ansprechpartner ist Herr Hockkep-
pel, Bereich TSP, RheinEnergie AG. 
  
 
 
Das Vorhabengebiet liegt zentral im geplanten 
Stadtquartier Parkstadt Süd. Die geplante Verlage-
rung der bestehenden Straße (hier im Verfahren 
Sechtemer Straße) begründet sich aus der Ge-
samtplanung Parkstadt Süd, für die eine großflä-
chige Neustrukturierung der Verkehrsinfrastruktur 
vorgesehen ist. Mit der Planung geht ebenfalle eine 
umfassende Verlegung der vorhandenen Leitungs-
trassen einher. Die entsprechenden Planungen 
werden frühzeitig mit der Stadtwerke Köln GmbH 
abgestimmt 
Die bestehenden Leitungen sind gemäß des Konzessions-
vertrages im Zuge einer Umwidmung der Straßenver-
kehrsfläche zugunsten eines privaten Investors planungs-
rechtlich mit einer "Fläche für Leitungsrecht" gemäß § 9 
Abs. Nr. 21 BauGB inklusive entsprechendem Schutzstrei-
fen zu sichern.  
Die planungsrechtliche Sicherung im Bebauungsplan ist 
zusätzlich durch eine privatrechtliche Sicherung in Form 
einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu ergän-
zen. Alternativ kann bei Kostenübernahme der Leitungs-
verlegungen durch den Investor oder die Stadt die Versor-
gung, wie oben beschrieben, neu strukturiert werden.  
 Der Verlauf der Sechtemer Straße soll im östlichen 
Teil des Plangebietes im Rahmen der Planungen 
verlegt und entwidmet werden. Der künftige Stra-
ßenverlauf verläuft weiter westlich.  
Es ist eine Verlagerung der bestehenden Straße 
mit Errichtung neuer Leitungen geplant, eine Siche-
rung des alten Trassenverlaufes ist nicht erforder-
lich. Es wird mit dem Vorhabenträger zur Umset-
zung der Erschließungsmaßnahmen ein Erschlie-
ßungsvertrag sowie ein Durchführungsvertrag ab-
geschlossen. 
Ein Entwidmungsverfahren, welches den zeitlichen 
und rechtlichen Ablauf der Straßenverlegung re-
gelt, wird parallel zum Bebauungsplan durchge-
führt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen  
 
 
5 
 
Im westlichen Bereich des Plangebiets befinden sich in der 
Bonner Straße weitere wichtige Versorgungsanlagen. Soll-
ten die Anlagen durch die Baumaßnahmen betroffen sein, 
ist analog zu den Leitungen in der Sechtemer Straße zu 
verfahren. 
 Die Planungen sehen keinen Eingriff in den Bereich 
der Bonner Straße vor. Eine Beeinträchtigung des 
hiesigen Leitungsverlaufes ist voraussichtlich nicht 
gegeben. 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): 
Grundsätzlich keine Bedenken. Hinweis, dass es durch die 
an das Plangebiet angrenzende Trasse der Nord-Süd-
Stadtbahn zu Erschütterungen und Lärmimmissionen 
kommen kann. Es müssen ausreichende Vorkehrungen 
zum Schutz vor den Immissionen getroffen werden 
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren werden gutachterliche Un-
tersuchungen zu den Themen Erschütterung und 
Schall vorgenommen. 
Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) 
Die HGK ist nicht betroffen. 
Kenntnisnahme entfällt 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. 
Es besteht die Notwendigkeit der Versickerung nicht klär-
pflichtige Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Lan-
deswassergesetz von Grundstücken. Es sind entspre-
chende Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen. 
Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemein-
heit verstößt, oder aus technischen Gründen nicht möglich 
ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den 
vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. In dem Zusam-
menhang sind Untersuchungen einer Einleitungsbe-
schränkung (Drosselwassermenge) durch die Stadtent-
wässerungsbetriebe erforderlich. 
Kenntnisnahme Aufgrund der erstmaligen Bebauung im Plangebiet 
vor dem 1. Januar 1996 ist eine Entwässerung 
nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 Wasserhaushalt-
gesetz gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz 
nicht erforderlich. 
Eine ortsnahe Versickerung des auf den Verkehrs- 
und Dachflächen anfallenden Niederschlagswas-
sers wird im weiteren Verfahren geprüft. Weitere 
Untersuchungen zu möglichen Einleitungsbe-
schränkungen erfolgen im weiteren Verfahren. 
Eine zwingende Dachbegrünung zur Drosselung 
des Abflusses wird im Bebauungsplan festgesetzt.  
Überflutungsvorsorge Starkregen 
Zur Berücksichtigung der Starkregenthematik liegt ein 
wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag durch die Firma BCE 
vor.  
Kenntnisnahme Die Entwässerungsplanung wird im weiteren Plan-
verfahren konkretisiert. Die Ausführungen des 
wasserwirtschaftlicher Fachbeitrages durch die 
Firma BCE sowie die genannten Leitfäden werden 
hierbei berücksichtigt. Die Stadtentwässerungsbe-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen  
 
 
6 
 
Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Maß-
nahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitplanung 
zu integrieren. Verweis auf den „Leitfaden für eine wasser-
sensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, die Bro-
schüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln“, die 
Arbeitshilfe „MURIEL- Multifunktionale Retentionsflächen“ 
und die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB abzustimmen. 
triebe werden frühzeitig eingebunden. 
 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG  
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie Schleppkur-
ven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 
06 hingewiesen. 
Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 der Ab-
fallsatzung der Stadt Köln (Standplätze für Abfallbehälter) 
gebeten. 
ja Die Vorgaben der RASt sowie der Satzung über die 
Abfallentsorgung der Stadt Köln werden bei der 
Planung berücksichtigt. 
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 
Das Plangebiet gehört nicht in das Versorgungsgebiet. 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
PLEdoc GmbH 
Im Planbereich sind keine von der PLEdoc verwalteten 
Versorgungsanlagen vorhanden. Auskünfte sonstiger 
Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunter-
nehmen gesondert einzuholen. Erneute Beteiligung bei 
Inanspruchnahme externer Ausgleichsflächen erforderlich. 
Kenntnisnahme entfällt 
GASCADE Gastransport GmbH 
Anlagen der GASCADE Gastransport GmbH sowie der 
Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport 
GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG sind 
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen.  
Kenntnisnahme entfällt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen  
 
 
7 
 
Es ist eine erneute Beteiligung bei Inanspruchnahme ex-
terner Ausgleichsflächen erforderlich. 
Es wird im weiteren Verfahren geklärt, ob externe 
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. 
Thyssengas GmbH 
Durch die Maßnahme werden keine von Thyssengas 
GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverle-
gungen in diesem Bereich sind zurzeit nicht vorgesehen. 
Kenntnisnahme entfällt 
Amprion GmbH 
Im Plangebiet verlaufen keine Höchstspannungsleitungen 
der Amprion GmbH. Planungen von Höchstspannungslei-
tungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht 
vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Westnetz GmbH 
Das im Planbereich befindliche 110-kV-Kabel wird von der 
Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG) betrieben. Es 
wird darauf hingewiesen, dass bezüglich möglicher beste-
hender 110-kV-Hochspannungsleitungen die Westnetz 
GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstraße 15, 44139 Dortmund 
zu beteiligen sind.  
 Es liegt eine Stellungnahme der Rheinischen 
NETZGesellschaft mbH vor.

Beratungsverlauf (2)

17.02.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Sechtemer Straße 5
  • Bonner Straße
  • Marktstraße 10
  • Schönhauser Straße
  • Waidmarkt
  • Straße I
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
3637/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.12.2019
Erstellt
17.10.2019 14:23