3637/2019
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Sechtemer Straße/Bonnerstraße in Köln-Raderberg
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Anlage 2 Planungskonzept
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Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf: Sechtemer Straße / Bonner Straße XV V VIII II V VI Sechtemer Straße Sechtemer Straße Sechtemer Straße Bonner Straße I © RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE Plangebietsgrenze M 1:1000
Anlage 4 Modellfoto
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© RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE Modellfoto Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße Anlage 4
Anlage 3 Integrierter Planung Parkstadt Süd
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Integrierte Planung Parkstadt Süd Plangebiet Anlage 3 © RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE
Anlage 1 Geltunsbereich
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gIIHQWOLFKH *UQIOlFKH 6HFKWHPHU6WUDH (LQEH]LHKXQJJHPl %DX*% Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) 6HFKWHPHU6WUDH/Bonner Straße LQ.|OQ5DGHUEHUJ 0DVWDE
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Lang Az Vorlagen-Nummer 3637/2019 Freigabedatum 06.12.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Sechtemer Straße/Bonnerstraße in Köln-Raderberg Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahmen der Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu berücksichtigen; Alternative: keine Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 2 Begründung: Am 04.07.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung –Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/Bonner Straße` in Köln-Raderthal– beschlossen. Ziel der Planung ist die Realisierung einer innerstädtischen Wohnbebauung mit circa 210 Wohnein- heiten und von kleinteiligem Gewerbe wie z. B. Einzelhandel, Gastronomie und Büros. Grundlage für die städtebauliche Planung ist die durch den Rat der Stadt Köln im Jahr 2015 beschlossene Integrier- te Planung Parkstadt Süd, welche zum Ziel hat, auf dem Areal nach Aufgabe der bestehenden ge- werblichen Nutzungen ein neues und urbanes Stadtquartier auf circa 115 ha für etwa 3.500 Wohnun- gen und 4.500 Arbeitsplätze zu realisieren. Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße ist ein Teilprojekt des Projektes Parkstadt Süd. Zum Bebauungsplan-Vorentwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen u.a. zu folgenden The- men erarbeitet: Verkehrsgutachten, Lärmgutachten, Umweltprüfung und Bericht, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Artenschutzprüfung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach Modell 1 (Aushang im Bezirksrathaus Ro- denkirchen) vom in der Zeit vom 11.09. bis einschließlich 25.09.2019. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 07.10.2019 abgegeben werden. Es gingen vier schriftliche Stellungnahmen ein, die sich vor allem mit den Themen Städtebau/ Höhenentwicklung der Gebäude/ bauliche Dichte/ Denkmalschutz Verkehr/ Erschließung/ ÖPNV Umwelt/ Flächenversiegelung/ Klima/ Umweltbericht Verfahren/ Öffentlichkeitsbeteiligung befassen. In der Anlage 6 erfolgt die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen. Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Vorberatungen: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang der Planung) einstimmig beschlossen Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 Aufstellungsbeschluss sowie geänderten Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) mehrheitlich beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Aufstellungsbeschluss sowie geänderten Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang der Planung) mehrheitlich beschlossen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen 3 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 28.08.2019 Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 04.09.2019 Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen. Das Vorhabengebiet ist durch seine zentrale Lage im Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd eng mit der städtebaulichen Gesamtplanung dieses neuen Stadtquartiers verbunden. Grundlage für die Pla- nung der Parkstadt Süd bildet der im Jahr 2014 gefasste Beschluss des Stadtentwicklungsausschus- ses (StEA) über die Durchführung des Planungs- und Beteiligungsverfahrens `Kooperatives Verfah- ren Parkstadt Süd` auf dessen Basis der Stadtentwicklungsausschuss am 10.03.2016 die Fortschrei- bung der Planung als sogenannte Integrierte Planung beschlossen hat. Eine Vielzahl der vorgebrachten Anregungen sind im Kontext der Planungen für die Parkstadt Süd zu sehen. Das Bauvorhaben steht als erster Baustein für die Umsetzung der Parkstadt Süd und soll als Pilotprojekt die zukünftige städtebauliche Entwicklung prägen. Anlagen: 1 Geltungsbereich 2 Städtebauliches Planungskonzept 3 Modellfoto der städtebaulichen Planung 4 Plankonzept der Integrierten Planung Parkstadt Süd 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 6.1. Entschlüsselungstabelle zu Anlage 6.1 7 Darstellung der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB – verfristete Stellungnahmen – 7.1. Entschlüsselungstabelle zu Anlage 7.1
Anlage 6 Bewertung Stelln. 3(1)
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/ 2 Anlage 6 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln- Raderberg – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Rodenkir- chen vom 11.09.2019 bis zum 25.09.2019 durchgeführt. Es sind vier Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 11.09.2019 bis zum 07.10.2019 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Archäologie Der Einwender verweist auf einen im Plangebiet befindli- chen römischen Friedhof. Es solle eine gründliche Suche und Dokumentation des römischen Straßenkörpers durch die Bodendenkmalpflege stattfinden (Hinweis auf bereits stattgefundene Ausgrabungen in dem Bereich Anfang der 2000er Jahre). teilweise Im näheren Umfeld des Plangebiets sind mehrere Bodendenkmä- ler dokumentiert. In einer Kartierung des archäologischen Be- stands im Rahmen des Planungsprozesses für die Parkstadt Süd aus dem Jahr 2017 wurden der Friedhof „Zum toten Juden“ west- lich des Plangebiets, eine römische Südnekropole östlich der Bonner Straße (Bereich Grünfläche/ Park) und zwei Baudenkmä- ler südlich des Plangebiets verzeichnet. Weitere Untersuchungen werden im Verfahren vorgenommen. Entsprechende Hinweise zur Abstimmung mit der Boden- / Denkmalbehörde werden im Bebauungsplan aufgenommen. 2 2.1 Frühzeitige Information über das Vorhaben Der Stellungnehmer kritisiert, als Betroffener nicht frühzei- tig durch die Stadt oder die Vorhabenträgerin über das Vorhaben informiert worden zu sein. Kenntnisnahme Das Vorhabengebiet ist durch seine zentrale Lage im Stadtent- wicklungsprojekt Parkstadt Süd eng mit der städtebaulichen Ge- samtplanung dieses neuen Stadtquartiers verbunden. Die städte- baulichen Ziele für das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße wurden somit bereits in der sogenannten `Integrierten Planung Parkstadt Süd` konkret dargestellt. In den Jahren 2015 bis Ende 2018 fanden mehrfach umfangreiche Bürgerinformati- onsveranstaltungen statt, in welchen der Bürgerschaft die Pla- - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nung intensiv vorgestellt und die Bevölkerung frühzeitig über das Gesamtvorhaben in Kenntnis gesetzt wurde. Die zahlreichen Bürgerinformationsveranstaltungen fanden in Form von Bürger- workshops, Offene Planungsateliers, Planung an begehbaren Modellen, Kolloquien und Spaziergängen im Bürgerzentrum Stollwerck, in der Uni-Mensa sowie in verschiedenen Schulen oder Veranstaltungssälen statt. Das Planvorhaben Sechtemer Straße/ Bonner Straße befindet sich zurzeit noch in der Anfangsphase. Der durch den Ausschuss für Stadtentwicklung am 04.07.2019 gefasste Beschluss zur früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 04.09.2019 ortsüb- lich bekanntgemacht. Die Planungen wurden anschließend im Bezirksrathaus Rodenkirchen vom 11.09.2019 bis zum 25.09.2019 öffentlich ausgelegt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Abgabe zu schriftlichen Stellungnahmen war bis zum 07.10.2019 möglich. Die Fristen für die Einbindung der Öffent- lichkeit in die Planungen wurden somit gewahrt. Seitens der Vorhabenträgerin ist eine frühzeitige Kontaktaufnah- me zu den Mietern hinsichtlich der Auflösung der bestehenden Mietverhältnisse und dem Angebot von alternativem Wohnraum vorgesehen. 2.2 Zeitplan Der Stellungnehmer bittet um Aufstellung eines Zeit- und Ablaufplanes. Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeits- beteiligung der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan ausgearbeitet. Dieser wird nach Fertigstellung in der Regel für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange erhalten somit erneut die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme. Diese werden aus- gewertet. Sofern sich hieraus keine Änderungen des B-Plan- Entwurfes ergeben, wird dieser durch Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln und anschließende öffentliche Bekannt- - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung machung zur Rechtskraft gebracht. Einen verbindlichen Zeitplan kann es zu diesem frühen Verfah- rensstand nicht geben. 2.3 Ersatz für entfallenden Wohnraum Es wird die Frage aufgeworfen, ob den betroffenen Mie- tern einen alternativen Wohnraum zur Verfügung gestellt werde. ja Den Mietern soll im Zuge der Auflösung der bestehenden Miet- verhältnisse durch den Vorhabenträger alternativer Wohnraum angeboten werden. Hierfür werden die einzelnen Haushalte früh- zeitig kontaktiert, um in individuellen Abstimmungen für die jewei- ligen Wohnbedürfnisse passende Lösungen zu finden. 3 3.1 Bekanntmachung Der Einwender weist darauf hin, dass in der Bekanntma- chung vom 26.08.2019 lediglich auf die Möglichkeit zum Einreichen schriftlicher Stellungnahmen verwiesen werde. Die Beschränkung in der Bekanntmachung auf schriftliche Stellungnahmen sei nicht zulässig. Die Bekanntmachung verleite zu der Annahme, dass die Schriftform eingehalten werden müsse (psychologische Hemmschwelle). Zudem verleite die Angabe der E-Mail-Adresse in der Bekannt- machung zu der Annahme, Stellungnahmen müssten per E-Mail abgegeben werden. Dieser Fehler führe dazu, dass keine ordnungsgemäße ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbetei- ligung vorliege. nein In der Bekanntmachung werden die Möglichkeiten der Einrei- chung schriftlicher Stellungnahmen sowohl an die Postadresse als auch die E-Mail-Adresse angegeben. Es lässt sich aus dem Bekanntmachungstext nicht die Annahme ableiten, dass Stellungnahmen grundsätzlich nur in schriftlicher Form abgegeben werden können. Es wird in der Bekanntma- chung zusätzlich auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Planun- terlagen im Bezirksrathaus Rodenkirchen eingesehen und (tele- fonischen) Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern des Stadt- planungsamtes aufgenommen werden kann. Hier wurden für die Kontaktaufnahme explizit zwei Telefonnummern des Stadtpla- nungsamtes mitgeteilt. Sowohl die durchgeführte Form des frühzeitigen Beteiligungspro- zesses, als auch die Ankündigung und Durchführung der Mög- lichkeiten zur Stellungnahme entsprechen den rechtlichen Vor- gaben. - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 3.2 Vollständigkeit der Planunterlagen Der Einwender bemängelt, dass die im Rahmen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegten Unterlagen unvollständig gewesen seien und kritisiert die hiermit ver- bundene Intransparenz. So sei das Ergebnis der Integrier- ten Planung zur Parkstadt Süd nicht ausgelegt worden. Ebenso sei die klimatologische Untersuchung Parkstadt Süd (Stand Juli 2018) nicht ausgelegt worden. Kenntnisnahme Grundsätzlich werden vom Gesetzgeber keine Formvorschriften über die Art der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erteilt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unter- richten. In den Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf die Herleitung des Plankonzepts aus der Integrierten Planung in den Planunterlagen mehrfach verwiesen. Hierbei wird die Inte- grierte Planung für die Parkstadt Süd in den ausgehängten Plan- unterlagen vollständig abgebildet. Ebenso wird das Gesamtkon- zept in dem Erläuterungstext zum Vorentwurf des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans erläutert. In den Planunterlagen werden die voraussichtlichen (umweltrele- vanten) Auswirkungen der Planung gemäß dem aktuellen Kennt- nisstand vollständig aufgeführt. Hierbei werden konkret die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens „Sechtemer Straße/ Bonner Straße“ betrachtet. Aus der Nennung der „Klimatologi- schen Untersuchung Parkstadt Süd“ in den Planunterlagen kann zu diesem frühen Planungsstadium keine rechtliche Erforderlich- keit hergeleitet werden, diese während der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung für die hiesige Planung mit auszulegen. Im weiteren Verfahren werden alle umweltrelevanten Themen umfangreich untersucht und bewertet. Hierzu wird ein Umweltbe- richt auf Grundlage umweltbezogener Gutachten erstellt und der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gemäß & 3 Absatz 2 BauGB zur Einsicht gegeben. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausge- legten Planunterlagen sind somit in Umfang und Aufbereitung dem aktuellen Planungsstand als angemessen zu betrachten und entsprechen den rechtlichen Anforderungen. - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Der Einwender weist darauf hin, dass die Unterrichtung vollständig und in ordentlicher Form zu erfolgen habe. Der Aushang im Bezirksrathaus sei in ungeordneter Form er- folgt (Blätter nicht in aufeinanderfolgenden Seiten zu- sammengeheftet). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die in der Stellungnahme genannten Anforderungen vorwiegend auf den zweiten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zutreffen (siehe oben). Die Hinweise zu den ungeordneten Planunterlagen im Bezirks- rathaus Rodenkirchen kann nicht nachvollzogen werden. Alle ausgelegten Unterlagen waren in der richtigen Reihenfolge fest zusammengeheftet und durch eine Kordel miteinander verbun- den. 3.3 Hochhausbebauung Der Einwender kritisiert die im Plangebiet vorgesehene Hochhausbebauung. Im Plangebiet seien mindestens drei Hochhäuser mit 15 Geschossen geplant. In den Planun- terlagen sei zunächst „verschleiernd“ von nur einem Hochhaus mit 15 Geschossen die Rede. Dann würde im weiteren Text jedoch von drei Hochhäusern gesprochen. Überdies sollten Hochhäuser mit bis zu acht Geschossen verwirklicht werden. nein Im Plangebiet ist gemäß dem vorliegenden städtebaulichen Kon- zept ein 15-geschossiges Hochhaus vorgesehen. Die anderen beiden genannten Hochpunkte liegen außerhalb des Plangebie- tes und sind Teil des Gesamtprojektes Parkstadt Süd. Sie sind somit nicht Bestandteil dieses VBP-Verfahrens. Sie stehen je- doch in einem unmittelbaren städtebaulichen Kontext zu dem hiesigen Vorhaben und werden daher in der Erläuterung des städtebaulichen Konzeptes entsprechend benannt. Die genannte achtgeschossige Bebauung ist auf einen Gebäude- teil im Südwesten des geplanten Gebäudeblocks beschränkt. 3.4 Bauliche Dichte Der Einwender verweist darauf, dass die Hochhausbe- bauung den Wünschen der Bevölkerung im kooperativen Begleitverfahren zur Planung der Parkstadt Süd wider- spräche. Die Bevölkerung wolle keine stark verdichtete Bebauung wie in Meschenich oder Chorweiler. Eine Ver- dichtung mit Hochhausbebauung sei ein umweltrelevantes und städtebaulich falsches Signal. Dem Bedarf an Wohn- raum könne und müsse auf andere Weise begegnet wer- den. nein Im Rahmen der Planungen zur Parkstadt Süd wurden die Bürge- rinnen und Bürger in den Jahren 2015 bis Ende 2018 mehrfach in umfangreichen Bürgerinformationsveranstaltungen an der Pla- nung beteiligt. Die vorliegende Planung stellt das Ergebnis eines differenzierten Planungsprozesses dar, in welchem auch intensiv über die geplante Höhenentwicklung und städtebaulichen Dichte diskutiert wurde. Innerhalb der Parkstadt Süd ist eine vorwiegend 5-7 geschossige und an markanten Punkten eine 8-10 geschossige Bebauung sowie einzelne architektonische Hochpunkte mit bis zu 15 Ge- schossen geplant. Die drei geplanten Hochpunkte an der Bonner Straße bilden als neuen Ortseingang einen besonderen architek- - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung . tonischen Akzent. Dem gegenüber wird unmittelbar nördlich der Bebauung ein durchgängiger Innerer Grüngürtel eine große Grün-und Freifläche als Ausgleich geschaffen. Eine gewisse bauliche Dichte wird nicht zuletzt aus Gründen des enormen Wohnraumbedarfes als angemessen erachtet. Durch die Verdichtung innenstadtnaher Lagen kann zudem ein Beitrag zur Reduzierung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Flä- chen im Außenbereich geleistet werden. Angesichts der zentralen Lage nahe der Kölner Innenstadt mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist eine gute Ausnutzung des Plangebietes städtebaulich sinnvoll und erklärtes Ziel der Stadt Köln. Auf diese Weise soll möglichst vielen zukünf- tigen Bewohnern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit gege- ben werden, von der Lagegunst und den Qualitäten des Standor- tes zu profitieren Insofern ist eine maßvolle Verdichtung im Plangebiet sowie in der gesamten Parkstadt Süd auch aus ökologischer Sicht geboten. Der Vergleich der Planung für die Parkstadt Süd mit dem Kon- zept der Großwohnsiedlungen der 1960er und 70er Jahre ist so- mit aus städtebaulicher Sicht unzutreffend. 3.5 Klimatische Folgen Es wird die vorgesehene Hochhausbebauung aus klimati- scher Sicht kritisiert und auf den von der Stadt Köln aus- gerufenen Klimanotstand verwiesen. Im Plangebiet wür- den die Freiflächen komplett versiegelt, der notwendige Ausgleich fände nicht statt. Die geplante Aufwertung der Grünfläche sei nicht nachvollziehbar. nein Hinsichtlich der Betrachtung der Auswirkungen auf das Stadtkli- ma, ist das Vorhaben im Gesamtkontext der Planung der Park- stadt Süd zu sehen, die mit der Verlängerung des Grüngürtels eine starke Durchgrünung und Durchlüftung des Areals vorsieht. Die dicht bebauten Quartiersblöcke werden immer wieder durch parkartige Grünzüge und Alleen `unterbrochen`. Die vorgesehene Vollversiegelung des Plangebietes beschränkt sich auf einen im Kontext der Gesamtplanung der Parkstadt zu sehenden punktuellen Bereich. Zudem findet im Plangebiet keine Neuversiegelung von Flächen statt. Die für eine Neubebauung vorgesehene Fläche ist bereits im Bestand – mit Ausnahme der - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass im Bereich Schönhauser Straße/ Marktstraße/ Bonner Straße weitere Grünflächen ersatzlos wegfallen sollten. Baumstandorte an der Bonner Straße – vollständig versiegelt Gemäß der Gesamtplanung werden durch die Vollendung des Grüngürtels circa 31 ha neue, aus stadtklimatischer Sicht wertvol- le Grünflächen geschaffen. Durch die sukzessive Umsetzung der Parkstadt Süd ist insgesamt mit einer ökologischen Aufwertung gegenüber der Bestandssituation zu rechen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die umwelt- relevanten Auswirkungen der Planung in Form diverser Fachgut- achten sowie des Umweltberichtes bewertet und Maßnahmen formuliert. Entsprechende Festsetzungen bzgl. Grünflächen, Dachbegrünungen und erneuerbarer Energien werden im Be- bauungsplan getroffen. Die vorhandene Grünfläche nördlich der Marktstraße wird nicht verlagert oder überbaut. Im Rahmen des Ausbaus der 3. Baustu- fe der Nord-Süd-Stadtbahn wird der nahegelegene Knotenpunkt Schönhauser Straße/ Marktstraße/ Bonner Straße umgebaut und verkehrstechnisch optimiert. Der Durchgangsverkehr der heute noch zweigeteilten Marktstraße wird von der südlichen Seite der bestehenden Grünfläche auf die nördliche Seite verlagert, um den im Norden gelegenen, überwiegend gewerblich genutzten Bereich zukünftig besser zu erschließen. Der Bereich südlich der Grünfläche wird in einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Durch die Verlagerung des Hauptverkehrs auf die Nordseite der Grünfläche wird die südlich gelegene Wohnbebauung lärmtech- nisch profitieren. Insgesamt wird die bestehende Grünfläche im Zuge der Umbaumaßnahmen vergrößert und in ihrer Aufent- haltsqualität verbessert. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf69/nord-sued- stadtbahn-dritte-baustufe-11-2017.pdf 3.6 Maß der baulichen Nutzung nein Die vorbereitete bauliche Dichte ist im Kontext mit dem Gesamt- vorhaben der Parkstadt Süd zu betrachten. Die erhöhten GFZ - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Der Einwender kritisiert die durch die Planung vorbereitete Überschreitung der nach § 17 BauNVO geltenden Ober- grenzen für die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ). Die GRZ sei mit 1,0, statt 0,8, vorgesehen, die GFZ überschreite mit einem Wert von 6,2 das zulässige Maß von 3,0 ganz erheblich. Die angeblichen Ausgleichmaßnahmen seien untauglich, indifferent und nicht geeignet die hohe Verdichtung zu rechtfertigen. Insbesondere werden negative Auswirkun- gen auf die Umwelt durch die genannte GFZ- Überschreitung befürchtet. und GRZ sind für die Realisierung des Vorhabens erforderlich und entsprechen dem städtebaulichen Ziel einer innerstädtischen Nachverdichtung für Wohnraum. Die Überschreitungen sollen z.B. durch folgende Umstände oder Maßnahmen ausgeglichen werden: intensive Dachbegrünung die Stellplätze sind fast ausschließlich unterirdisch vorge- sehen, um oberirdische Bepflanzungen und Aufenthaltsflä- chen zu schaffen Aufwertung der unmittelbar nördlich gelegenen Grünfläche großzügige Freiflächen in fußläufiger, näherer Umgebung (geplanter Grüngürtel in der Parkstadt Süd) Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse werden durch die Planung gewahrt. Sonstige öffent- liche Belange stehen dieser Überschreitung nicht entgegen. Die Planung trägt in besonderem M aße den Erfordernissen der Innenentwicklung Rechnung. Es wird das Ziel verfolgt, dem in- nerstädtischen Grundstück im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden einer neuen, verdichteten und kompakten Nutzung zuzuführen. (siehe auch Stellungnahme 3.4) 3.7 Wegfall von günstigem Wohnraum im Bestand Der Einwender bemängelt, dass in den Planunterlagen nicht auf den im Plangebiet bereits vorhandenen günsti- gen bestand an Wohnraum eingegangen werde. Nach den vorliegenden Informationen umfasse die Bestandsbe- bauung schätzungsweise 50 bis 60 Wohneinheiten, die sicherlich günstigen Wohnraum darstellten. Bei Anwen- dung des kooperativen Baulandmodells (30 % geförderter Wohnungsbau) würden im Plangebiet ca. 70 neue Einhei- ten an günstigem Wohnraum entstehen. Somit entstehe Kenntnisnahme Aktuell bestehen im Plangebiet 45 Wohneinheiten. Mit der Pla- nung werden circa 210 neue Wohnungen entstehen. Sowohl die Gesamtzahl der Wohneinheiten als auch die Anzahl der geförder- ten/ preisgünstigen Wohnungen wird somit durch die Planung erhöht. - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung per Saldo so gut wie kein neuer günstiger Wohnraum. 3.8 Kindertagesstätte Es wird bemängelt, dass mit dem Vorhaben keine Kinder- tagesstätte realisiert werden solle. Kenntnisnahme Die Anforderungen zur Deckung des Kita-Bedarfes ergeben sich aus dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln. Eine Be- darfsermittlung und Standortvorgabe wurde für die Gesamtpla- nung Parkstadt Süd vorgenommen. So sind für das Gesamtge- biet drei Kitastandorte zu realisieren, die geplanten Standorte befinden sich jedoch nicht im Vorhabengebiet. Der sich aus dem Vorhaben begründete Kitabedarf wird unter Abstimmung mit Amt IV-2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in einer Interimslösung in angemessener Nähe zum Plangebiet si- chergestellt. Die vertraglichen Regelungen werden über den Durchführungs- vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. 3.9 Qualifizierungsverfahren Der Einwender kritisiert, dass für das Vorhaben mit Ver- weis auf das vorliegende Entwurfskonzept für die Park- stadt Süd kein Qualifizierungsverfahren durchgeführt wer- de, obwohl die Voraussetzungen hierfür gegeben seien. Das vorliegende Entwurfskonzept sei nicht mit ausgelegt worden. nein Es ist gemäß des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen, wenn der maßgebli- che Schwellenwert eines Vorhabens erreicht ist. In dem vorlie- genden Bebauungsplanverfahren sind die Voraussetzungen ge- geben, jedoch wurde auf ein Qualifizierungsverfahren verzichtet, da das vorliegende Entwurfskonzept im Rahmen der umfangrei- chen Planungs- und Beteiligungsverfahrens Parkstadt Süd diffe- renziert entwickelt wurde. Bei der sukzessiven Umsetzung der Parkstadt Süd werden zu- künftig ein geplantes Qualitätshandbuch sowie für einzelne Be- reiche architektonische Qualifizierungsverfahren und Konzept- vergaben zur Qualitätssicherung herangezogen. Das Bauvorha- ben steht als erster Baustein für die Entwicklung der Parkstadt Süd und soll als Pilot die Gestaltungsqualitäten für die zukünfti- gen Vorhaben testweise darstellen. 3.10 Recyclingbetrieb Der Einwender erfragt, worauf die Annahme beruhe, dass Kenntnisnahme Die Umsetzung der Planung beruht auf dem Ziel, auf dem Areal eine gemischte Nutzung aus Wohnen, wohnungsnahes Gewerbe, - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der benachbarte Recyclingbetrieb verlagert werden solle und möchte wissen, ob der Betrieb den notwendigen Ab- stand zu einer Wohnbebauung einhalte. Dienstleistungen und soziale Infrastruktur zu entwickeln. Gewerb- liche Nutzungen sollen langfristig verlagert werden. 3.11 Archäologie Der Einwender kritisiert die in seinen Augen stark verkürz- ten und verfälschten Ausführungen zu Denkmalschutz und Bodendenkmälern. Vor jeglicher Planerfassung sei eine ausführliche Umweltprüfung durchzuführen, bei der insbesondere die genaue räumliche Ausdehnung der be- troffenen Objekte und die Auswirkungen der Bauleitpla- nung auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu berück- sichtigen sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu ermitteln seien. Kenntnisnahme siehe Stellungnahme 1 3.12 Umweltbericht Der Einwender kritisiert, dass für das Vorhaben kein Um- weltbericht vorläge. Der umfassende Umweltbericht sei seines Erachtens als erste Maßnahme vor der Planung durchzuführen. Kenntnisnahme Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unter- richten. Die Ausarbeitung eines Umweltberichtes ist zu diesem Verfahrensstand nicht vorgesehen, da sich die Planung noch in einem sehr frühen Planungsstadium befindet. Ein Umweltbericht gemäß den Anforderungen nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im weite- ren Verfahren auf Grundlage der weiteren Planausarbeitung er- stellt. 4 4.1 Flächennutzungsplan (FNP) Die Einwender weisen darauf hin, dass derzeit das Ver- fahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Gesamtbereich der Parkstadt Süd erfolgt. Eine Vorweg- nahme von Entscheidungen in Form eines als Pilotprojekt deklarierten B-Planes werde abgelehnt. Kenntnisnahme Mit der am 10.11.2016 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefassten Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 219. Änderung des Flächennut- zungsplanes `Arbeitstitel Parkstadt Süd in Köln -Raderberg` wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, das Areal um den Großmarkt zukünftig zu einem gemischt genutzten Quartier zu entwickeln. Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße liegt als Teil- - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung bereich im Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen 219. Änderung des FNP. Die FNP-Änderung für das Plangebiet wird im Rahmen des FNP -Änderungsverfahren Parkstadt Süd vorge- nommen, um eine einheitliche Umsetzung der Gesam tplanung Parkstadt Süd sicherzustellen. Die Bauleitverfahren (B-Plan und FNP) werden zeitlich parallel geführt, der Bebauungsplan entw i- ckelt sich aus dem Flächennutzungsplan, eine planerische `Vor- wegnahme` wird nicht durchgeführt. 4.2 Bauliche Höhe und Dichte Die Einwender widersprechen der Ansicht, dass der Woh- nungsbedarf der Stadt Köln die vorgesehenen Gebäude- höhen und bauliche Dichte im Plangebiet rechtfertigen könne. Im näheren Umfeld läge die bauliche Höhe auf der Ostseite der Bonner Straße derzeit bei 6 Geschossen so- wie westlich der Bonner Straße bei 7 Geschossen. Eine Steigerung auf 8 Geschosse im Plangebiet sei daher nicht sinnvoll und nicht nachvollziehbar. Auch in den ursprüng- lichen Planungen aus dem Entwicklungskonzept Südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE) sei eine deutlich niedrigere Bebauung vorgesehen gewesen. Es wird kritisiert, die hohe Bebauung führe zu hohem Schattenwurf und verringere die Durchlüftung. In Verbin- dung mit dem geschlossenen Raumkantenkonzept sei dies insbesondere für die Bonner Straße kritisch. Es wer- den nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt infolge der hohen Bebauung erwartet. nein Die geplant Höhenentwicklung fügt sich in das zugrunde gelegte Gesamtkonzept für die Parkstadt Süd ein. Weitere Erläuterungen siehe Punkt 3.4 Im Rahmen der Planung Parkstadt Süd wurden erste Schatten- simulationen anhand des Massenmodells durchgeführt. Weiter- führenden Untersuchungen, insbesondere die Verschattungssitu- ation gegenüber der bestehenden, umliegenden Bebauung wird im weiteren Verfahren geprüft. Eine Verschattungsanalyse zur Sicherung der Herstellung ge- sunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf Grundlage der ein- schlägigen DIN EN 17037 wird im weiteren Planverfahren erstellt. Hinsichtlich der Betrachtung der Durchlüftung des Quartiers ist das Vorhaben im Gesamtkontext der Planung der Parkstadt Süd zu sehen, die mit der Verlängerung des Grüngürtels auch eine - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung starke Durchgrünung des Areals vorsieht. Siehe auch Stellungnahme 3.5 4.3 Erschließung Die Einwender kritisieren die in ihren Augen unzureichen- de Erschließung des Plangebietes für den Kfz-Verkehr aus der Umgebung. Um das Plangebiet aus Richtung Sü- den zu erreichen, müsse man über die einspurige Bonner Straße bis zum Bonntor fahren, um von dort auf die Ge- genrichtung zu gelangen. Kenntnisnahme Mit der Umsetzung der Planung der gesamten Parkstadt Süd geht eine großflächige Neustrukturierung der Verkehrsführung einher. Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren werden im Rahmen eines Verkehrsgutachtens die zu erwartenden Leis- tungsfähigkeiten der umliegenden Knotenpunkte berechnet und ggf. erforderliche Maßnahmen aufgezeigt. Vorrangiges Ziel der Planung ist zur besseren Verkehrsabwick- lung die Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Rad- verkehr) und somit eine Reduzierung des Anteils des motorisier- ten Individualverkehrs. Hierfür sollen insbesondere die ÖPNV- Anbindungen weiter ausgebaut und ein übergreifendes Fuß- und Radwegenetz angelegt werden. Diese vorgesehenen Maßnah- men werden entsprechend bei den weiteren Planungen für die „Sechtemser Straße/ Bonner Straße“ berücksichtigt. Es werden im weiteren Verfahren zu den Verkehrsthemen ein Mobilitätskonzept sowie ein Verkehrs- und Lärmgutachten er- stellt. 4.4 ÖPNV-Anschluss Die Einwender empfinden die in den Planunterlagen be- schriebene ÖPNV-Anbindung des Plangebietes als trüge- risch, da die Verlängerung der Nord-Süd Bahn (KVB- Linie) aktuell am Waidmarkt nicht weitergeführt werden kann.. Kenntnisnahme Über die Bushaltestelle Marktstraße unmittelbar südöstlich des Plangebietes an der Bonner Straße besteht ein sehr guter An- schluss an das ÖPNV-Netz. Von hieraus verkehren jeweils im 10- Minuten-Takt Busse der Linie 132 in Richtung Hauptbahnhof (Fahrzeit: 23 min) bzw. Meschenich (15 min) sowie der Linie 133 in Richtung Hauptbahnhof (22 min) bzw. Zollstock (8 min). Mittelfristig wird der Standort von der Verlängerung der Nord- Süd-Bahn-Stadtbahn profitieren. In Richtung Norden wird somit eine direkte Verbindung zur Kölner Innenstadt bestehen. Auch bei möglichen Verzögerungen dieser Baumaßnahme ist diese Verbindung bei der Beurteilung der Lagegunst des Standortes zu - 13 - / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung berücksichtigen. 4.5 Ruhender Verkehr Aus Sicht der Einwender ist im Plangebiet – mit Blick auf die angespannte Situation in fast allen Neubaugebieten der letzten 20 Jahre – ein höheres Stellplatzangebot er- forderlich. Dafür könnten eventuell Quartiersgaragen die- nen. Diese müssten im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt werden. Ebenso müsse ein Angebot von 1 bis 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit festgeschrieben werden. Kenntnisnahme Die notwendigen Stellplätze im Plangebiet werden im inneren Bereich des Erdgeschosses sowie im Untergeschoss in einer Tiefgarage verortet. Der erforderliche Stellplatzbedarf wird im weiteren Verfahren über ein Mobilitätskonzept konkretisiert. Grundsätzlich wird über ein Mobilitätskonzept, sowie durch ent- sprechende Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes eine Reduzierung der erforderlichen Stellplätze angestrebt. Siehe auch Stellungnahme 4.3 und 4.4 4.6 Qualifizierungsverfahren Aus Sicht der Einwender darf ein vorauslaufendes Qualifi- zierungsverfahren nicht unterbleiben. nein Siehe Stellungnahme 3.9 4.7 GFZ-Überschreitung Die Einwender kritisieren die Überschreitung der für urba- ne Gebiete gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO vorgesehene Obergrenze um mehr als das doppelte. Auch unter Be- rücksichtigung des Grüngürtelanteils läge die fiktive GFZ bei über 3,0. Zudem solle der Grüngürtel „extra“ sein. Es wird darauf hingewiesen, dass Bayenthal einen Anteil an öffentlichem Grün von unter 2 % habe. nein Siehe Stellungnahme 3.6 4.8 Hochpunkt Seitens der Einwender werden Hochpunkte mit bis zu 15 Geschossen abgelehnt. Sie würden auch nicht zu einem glaubwürdigen Höhenkonzept für die Stadt passen. nein Der im Plangebiet vorgesehene Hochpunkt bildet zusammen mit zwei weiteren an der Grüninsel Ecke Sechtemer Straße/ Bonner Straße vorgesehenen ebenfalls 15-geschossigen Hochpunkten eine neue Formation an der Bonner Straße. Siehe Stellungnahme 3.4 4.9 Verkehrsgutachten Die Einwender weisen darauf hin, dass für das Vorhaben ja Siehe Stellungnahme 4.3 - 14 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ein hinreichendes Verkehrsgutachten erforderlich sei. Die vorliegenden Untersuchungen aus den Jahren 2012 und 2014 belegten bereits für die Planung der Nord-Süd-Bahn größere Verkehrsprobleme. In einer gutachterlichen Stel- lungnahme seien die darin verwendete Methodik zudem als unzureichend dargestellt worden.
Anlage 7 Bewertung verfristete Stelln. 3(1)
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-Raderberg in Köln – eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Rodenkirchen vom 11.09.2019 bis zum 25.09.2019 durchgeführt. Außerhalb des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Absatz 1 BauGB sind zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Hinweis zu Stellungnahme 2: Die Stellungnahme ist im Wortlaut identisch mit der Stellungnahme 1. Die Stellungnahmen werden daher nur einmal wiedergeben. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Art und Weise der Öffentlichkeitsbeteiligung/ Darstellung der Unterlagen Der Einwender bemängelt die unbequemen Bedingungen zur Einsicht der Unterlagen (nur ein angebundenes Dokument, keine Sitzgelegenheit). Ferner sei das Dokument falsch geheftet worden. Der verpflichtende Aushang sei als nicht erfolgt zu betrachten. Somit sei das Ziel des Aushangs nicht erreicht worden. nein Ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang der Planung beschlossen, informiert das Stadtplanungsamt der Stadt Köln die Bürgerinnen und Bürger standardmäßig über ein Informationsplakat, welches die Erläuterungen zur Planung und in der Regel mehrere Pläne darstellt. Der Aushang erfolgt regelmäßig im Foyer der Bezirksämter, die Einsicht der Planung ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Grundsätzlich werden vom Gesetzgeber keine Formvorschriften für die Art der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erteilt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Gemeinde hat in diesem Rahmen nach gängiger Rechtsprechung ihre Planvorstellungen, nicht unbedingt über einen ausgearbeiteten Planentwurf, zu erläutern. Anlage 7 / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung In dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren wurde jedoch zusätzlich zu dem Informationenplakat ein mehrseitiger Erläuterungsbericht ausgehängt, um die Bürgerinnen und Bürger noch umfassender über die Planungsinhalte frühzeitig zu informieren. 1.2 Unvollständigkeit der Unterlagen Der Einwender weist darauf hin, dass in den Planunterlagen die Ergebnisse der sogenannten Integrierten Planung und die `Klimatologische Untersuchung zur Parkstadt Süd` nicht mit ausgelegt wurden. Hierdurch wurde verhindert, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einen Gesamtüberblick über die beabsichtigte Planung verschaffen konnten. nein Die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße wurden bereits in der `Integrierten Planung Parkstadt Süd` konkret dargestellt. In den Jahren 2015 bis Ende 2018 fanden mehrfach umfangreiche Bürgerinformationsveranstaltungen statt, in welchen der Bürgerschaft die Planung intensiv vorgestellt und die Bevölkerung frühzeitig über das Gesamtvorhaben in Kenntnis gesetzt wurde. Auf dem Aushang der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde das städtebauliche Konzept der Integrierten Planung Parkstadt Süd mit dargestellt, um die räumliche Lage des Plangebiets im Zusammenhang der Parkstadt Süd zu verdeutlichen. Auf die Herleitung aus der Integrierten Planung wird in den Planunterlagen mehrfach verwiesen. Das Gesamtkonzept wird in der Erläuterung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt. Des Weiteren ist das städtebauliche Konzept für die Parkstadt Süd in den ausgehängten Planunterlagen vollständig abgebildet. Ebenso werden in den Planunterlagen die erforderlichen, umweltrelevanten Gutachten gemäß dem derzeitigem Planungsstand vollständig wiedergegeben. Ferner wird dargestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung in einem Umweltbericht im weiteren Verfahren erfolgen wird. Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zur Klimawandelanpassung untersucht. Grundlage bilden hierbei die / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Empfehlungen der `Klimatologischen Untersuchung zur Parkstadt Süd`, die im Erläuterungstext erwähnt wurde. Für das projektierte Vorhaben liegen zu diesem frühen Planungsstadium der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch keine Ergebnisse vor. Diese werden im weiteren Verfahren erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegten Planunterlagen sind somit in Umfang und Aufbereitung als dem aktuellen Planungsstand angemessen zu betrachten und entsprechen den rechtlichen Anforderungen. Die in der Stellungnahme genannten Anforderungen beziehen sich auf den zweiten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in welchem regelmäßig alle umweltrelevanten Gutachten veröffentlich werden. 1.3 Hochhausbebauung Die geplante Hochhausbebauung entspricht nach Ansicht des Einwenders nicht dem, was im kooperativen Begleitverfahren zur Planung der Parkstadt Süd vermittelt worden sei. Die Formulierungen beschrieben klar die Errichtung von drei 15-geschossigen Hochhäusern. nein Die drei geplanten Hochhäuser stehen in einem engen städtebaulichen Kontext zueinander und werden daher in der Erläuterung des städtebaulichen Konzeptes entsprechend zusammen beschrieben. Sie sind Teil der Integrierten Planung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd. Im Plangebiet ist gemäß dem vorliegenden städtebaulichen Konzept eines der Hochhäuser vorgesehen. Die anderen beiden genannten Hochhäuser liegen nördlich des Vorhabenbereichs an der Bonner Straße. Da sie außerhalb des Plangebietes liegen, sind sie nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens. Zur Umsetzung dieser Hochhäuser bedarf es weiterer Planverfahren. 1.4 Bezahlbarer Wohnraum Der Einwender weist darauf hin, dass mit der geplanten Schaffung von 210 neuen Wohneinheiten auch der Wegfall von 60 (bezahlbaren) Wohnungen im Bestand einhergehe. Somit würden effektiv nur 150 zusätzliche Wohnungen geschaffen. Berücksichtige man die Quote nein In der Stadt Köln besteht ein großer Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Durch die Planung wird die Schaffung von ca. 210 Wohnungen für unterschiedlichste Zielgruppen, hierunter auch 30 % geförderter Wohnungsbau vorbereitet. Es wird ein Wohnungsmix von familiengerechten Wohnungen, Loftwohnungen sowie Kleinappartements zum Beispiel für Studenten mit einem / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung für den geförderten Wohnungsbau von höchsten 30%, ergäben sich rechnerisch (30% von 210 = 70) lediglich 10 zusätzliche bezahlbare Wohneinheiten (70 geplante Wohnungen abzüglich 60 bestehende Wohnungen). Mit 10 neuen bezahlbaren Wohnungen ergäbe sich bei 150 neuen Einheiten lediglich eine Quote von 6,66 % öffentlich geförderter Wohnungen. modernen Ausbaustandart angeboten. Aktuell bestehen im Plangebiet 45 Wohneinheiten. Sowohl die Gesamtzahl der Wohneinheiten als auch die Anzahl der geförderten und damit preisgünstigen Wohnungen wird durch die Planung anwachsen. 1.5 Begleitgremium Parkstadt Süd Der Einwender kritisiert, dass in den Unterlagen eine Stellungnahme des Begleitgremiums für die Parkstadt Süd fehle und stellt infrage ob sich dieses Gremium überhaupt mit der Planung befasst habe. Es weist darauf hin, dass dieses Gremium eine kontinuierliche Begleitung bei der Umsetzung der Planungen zur Parkstadt Süd unter Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen sicherstellen solle. Im weiteren Verfahren Das geplante Begleitgremium für die Parkstadt Süd befindet sich derzeit noch im Aufbau. Das Gremium wird mit Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft und mit politischen Vertreterinnen und Vertreter besetzt. Mit den Beschlüssen des StEA am 16.05.2019 und der Bezirksvertretung Rodenkirchen 13.05.2019 wurden die Vertreter und Vertreterinnen des Gremiums gewählt. Die konstituierende Sitzung des Gremiums ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Danach wird das Begleitgremium im weiteren Verfahren in die Planungen eingebunden. Das Gremium wird sowohl öffentliche als auch nicht öffentliche Sitzungen durchführen. Es ist vorgesehen, dass die Öffentlichkeit kontinuierlich über die Beratungsarbeit informiert wird. 1.6 Großmarkt Der Einwender weist darauf hin, dass die Planung eine erhebliche Beeinträchtigung der Zufahrten zum Kölner Großmarkt zur Folge habe. Zudem sei während der Arbeiten zur geplanten 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn für 1,5 Jahre eine Umleitung des Anliegerverkehrs zum Großmarkt über die durch das geplante Vorhaben stark beeinträchtigte Bonner Straße vorgesehen. nein Mit der Umsetzung der Gesamtplanung der Parkstadt Süd geht eine großflächige Neustrukturierung der Verkehrsführung einher. Die Erschließung des Großmarktes steht im Zentrum der Planung. Für die Umsetzungen des Stadtbahnprojekts wurde ein Verkehrsabwicklungskonzept erstellt, welches die Erschließung der Anwohnerbebauung berücksichtigt. Für das Vorhaben Sechtemer Straße ist im weiteren Verfahren eine entsprechende Baustellenlogistik zu erstellen und mit den zu beteiligten Fachstellen abzustimmen. Hierbei sind der Ausbau der Stadtbahn und die Erreichbarkeit der umgebenden Bebauung zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Der Einwender betont die enorme Bedeutung des Großmarktes für die Lebensmittelversorgung in Köln und spricht die angestrebte Verlagerung des Großmarktes nach Marsdorf an. Der Einwender kritisiert in diesem Zusammenhang das Fehlen einer Stellungnahme durch das Marktamt der Stadt Köln, dessen Aufgabe die Sicherstellung des Betriebs des Kölner Großmarkts zumindest im Sinne der Daseinsvorsorge für die Kölner Bürger sei. Die Umsetzung der Planung der Parkstadt erfolgt in mehreren Realisierungsstufen. Ein zentrales Planungsziel stellt die Verlagerung des Großmarkts nach Köln-Marsdorf sowie weitere Verlagerungen gewerblicher Nutzungen, wie der vorhandene Recyclingbetrieb, dar. Das projektierte Vorhaben Sechtemer Straße soll als erster Baustein realisiert werden. Da die Verlagerung der Gewerbeeinheiten noch nicht erfolgt ist, werden im weiteren Bebauungsplanverfahren alle Umweltbelange, die mit der Planung und der noch bestehenden umliegenden Nutzungen verbunden sind, mit in die Planung einbezogen. Die erforderlichen Gutachten bzw. gutachterlichen Nachweise (u.a. zu Schall und Luftschadstoffen) sowie der Umweltbericht werden erstellt. Hierzu werden alle planungsrelevanten Fachämter, auch das Marktamt, mit in die Planung einbezogen. 1.7 Recyclingbetrieb Der Einwender bezweifelt, dass das Vorhaben die erforderlichen Abstände zum benachbarten Recyclingbetrieb einhalte und weist darauf hin, dass eine mögliche Verlagerung des Betriebes nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sein könne. nein Die Verlagerung des Recyclingunternehmens sowie eine Neustrukturierung des Bereichs sind Bestandteil der Gesamtplanung der Parkstadt. In diesem Zusammenhang steht die Stadt Köln in Verhandlung mit dem Betreiber des Betriebes. Solange sich die gewerbliche Nutzung des Betriebs im Umfeld des Plangebietes befindet, sind die umweltrelevanten Vorgaben zu ermitteln und im Hinblick auf das Vorhaben zu berücksichtigen. 2 Die Stellungnahme ist im Wortlaut identisch mit der Stellungnahme 1 Siehe Stellungnahme 1.1 bis 1.7 Siehe Stellungnahme 1.1 bis 1.7
Anlage 5 Abwägung 4(1) TÖB
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1 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße– eingegangenen Stellungnah- men aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 24.01.2019 bis zum 25.02.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen: Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bezirksregierung Köln - Dez. 33 Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Köln - Dez. 35.4 (Denkmalschutz) Keine Bedenken bezüglich bundes- und landeseigener Denkmäler Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Düsseldorf -Dezernat 22.5- Kampfmittel- beseitigungsdienst Es wird eine Überprüfung der zu bebauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. ja In dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. IHK Köln Die IHK Köln befürwortet das Projekt als ein "Leuchtturm- projekt" des städtebaulichen Masterplans, welches die Vollendung des inneren Grüngürtels beinhaltet. Die Um- setzung eines urbanen Gebietes wird mit Interesse verfolgt Kenntnisnahme Durch das Vorhaben werden Mitgliedsunternehmen der IHK Köln überplant. Es wird daher von der Stadt und dem Vorhabenträger erwartet, dass den betroffenen Unterneh- men Unterstützung und Beratung bei der Verlagerung an- geboten wird. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH steht als Ansprechpartner bei allen behördlichen Fragestellungen bspw. zu Grundstücks- oder Im- mobiliensuche oder erforderlichen Genehmigungs- verfahren zur Verfügung. Anlage 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen 2 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Es befinden sich im Plangebiet keine Denkmäler gemäß § 2 oder § 3 DSchG NRW. Denkmalpflegerische Belange sind jedoch betroffen, da im Umfeld die Denkmäler Groß- markthalle (Verwaltungsgebäude und Alte Versteige- rungshalle), Marktstr. 10; Bunker, Marktstr. 6 c und ein ehemaliges Fabrikgebäude, Sechtemer Str. 5, liegen. Ge- mäß § 9 Absatz 1b) DSchG NRW gilt es, auch die Wirkung der Denkmäler zu schützen. Um § 1 BauGB und § 1 DSchG NRW ausreichend zu be- rücksichtigen, sind auch Denkmäler außerhalb des Gel- tungsbereichs des Vorhabengebietes zu betrachten. Um eine potentielle Beeinträchtigung durch die Bauvorhaben prüfen zu können, sind die visuellen und funktionalen Auswirkungen auf die Bauten darzustellen. Ja Das Vorhabengebiet ist durch seine zentrale Lage im Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd eng mit der städtebaulichen Gesamtplanung dieses neuen Stadtquartiers verbunden. Grundlage für die Pla- nung der Parkstadt Süd bildet der im Jahr 2014 gefasste Beschluss des Stadtentwicklungsaus- schusses (StEA) über die Durchführung des Pla- nungs- und Beteiligungsverfahrens `Kooperatives Verfahren Parkstadt Süd` auf dessen Basis der Stadtentwicklungsausschuss am 10.03.2016 die Fortschreibung der Planung als sogenannte Inte- grierte Planung beschlossen hat. Ziel der Planung ist, auf dem Areal nach Aufgabe der bestehenden gewerblichen Nutzungen ein neues Stadtquartier mit Wohnnutzung und woh- nungsnahe Gewerbenutzung sowie die Vervoll- ständigung des Inneren Grüngürtel zu realisieren. Die Planungen für die Parkstadt Süd sieht die Ein- bindung der vorhandenen Denkmäler in das Ge- samtkonzept vor. Sowohl visuell als auch funktional sollen die Denkmäler von den Planungen profitie- ren. Hierbei gilt, sowohl die Zugänglichkeit als auch die Wahrnehmbarkeit der Denkmäler zu verbes- sern. Mit Umsetzung der Planung erfolgt eine deutliche städtebauliche und architektonische Aufwertung am Standort. An den städtebaulichen Zielen zum Gesamtkonzept der Parkstadt Süd wird festgehal- ten. Es ist zu prüfen, ob sich der Schattenwurf des 15- geschossigen Bauwerks negativ auf die Großmarkthalle, das ehemalige Fabrikgebäude oder den Bunker auswirkt. Denkmäler können nur dann erhalten werden, wenn ihre Funktionalität und eine langfristige Nutzung gewährleistet ja Die genannten Denkmäler befinden sich alle süd- lich des geplanten 15-geschossigen Gebäudes. Untersuchungen bezüglich der Auswirkungen auf die im Umfeld des Plangebietes gelegenen Denk- mäler erfolgen im weiteren Verfahren. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen 3 werden kann. Ausführungen zu den vorgenannten Denkmälern sind in der Begründung zum VEP zu ergänzen. Es wird angeregt, die geschützten Denkmäler auch in der Planzeichnung als solche zu kennzeichnen. Ja nein Die Beschreibung der vorhandenen Denkmäler und die Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren untersucht und dokumentiert. Die Denkmäler liegen außerhalb des Geltungsbe- reichs des Vorhabengebietes. Landschaftsverband Rheinland (LVR) – Kaufmännisches Immobilienmanagement, Haushalt, Gebäudeservice Keine Betroffenheit. Es wird ein Hinweis auf eine geson- derte Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denk- malpflege in Pulheim und des Rheinische Amtes für Bo- dendenkmalpflege in Bonn gegeben. Kenntnisnahme entfällt Polizeipräsidium Köln - Führungsstelle Verkehr Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt Polizeipräsidium Köln Keine Bedenken. Es wird auf das kostenlose Beratungs- angebot zur Kriminalprävention hingewiesen und die Bitte formuliert, den Vorhabenträger auf dieses Beratungsange- bot hinzuweisen. Kenntnisnahme entfällt Der Vorhabenträger wird auf das Beratungsange- bot hingewiesen. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati- on, Post und Eisenbahnen – Referat 226 Folgende Richtfunkbetreiber sind im angefragten Gebiert tätig: - Deutsche Telekom Technik GmbH - E-Plus Mobilfunk GmbH - Information und Technik NRW - Landesamt für polizeiliche Dienste NRW - Polizeipräsident Kenntnisnahme Von den Richtfunkstrecken kann nur der bauliche Hochpunkt betroffen sein. Bei der Planung des Hochhauses bzw. bei Bauausführung des Hoch- punktes werden die Richtfunkbetreiber beteiligt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen 4 - Vodafone GmbH Durch eine rechtzeitige Einbeziehung in die Planung kön- nen mögliche Störungen der Richtfunkstrecken vermieden werden. Stadtwerke Köln GmbH RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) Gegen das Plankonzept bestehen Bedenken. Im Plange- biet (Sechtemer Straße) bestehen Leitungen der Energie- und Wasserversorgung. Die Planung sieht eine Verlage- rung der Sechtemer Straße vor. Die Leitungen können erst außer Betrieb genommen werden, wenn Ersatzleitungen in der neugeführten Sechtemer Straße für die Versorgung zur Verfügung stehen. Ansprechpartner ist Herr Hockkep- pel, Bereich TSP, RheinEnergie AG. Das Vorhabengebiet liegt zentral im geplanten Stadtquartier Parkstadt Süd. Die geplante Verlage- rung der bestehenden Straße (hier im Verfahren Sechtemer Straße) begründet sich aus der Ge- samtplanung Parkstadt Süd, für die eine großflä- chige Neustrukturierung der Verkehrsinfrastruktur vorgesehen ist. Mit der Planung geht ebenfalle eine umfassende Verlegung der vorhandenen Leitungs- trassen einher. Die entsprechenden Planungen werden frühzeitig mit der Stadtwerke Köln GmbH abgestimmt Die bestehenden Leitungen sind gemäß des Konzessions- vertrages im Zuge einer Umwidmung der Straßenver- kehrsfläche zugunsten eines privaten Investors planungs- rechtlich mit einer "Fläche für Leitungsrecht" gemäß § 9 Abs. Nr. 21 BauGB inklusive entsprechendem Schutzstrei- fen zu sichern. Die planungsrechtliche Sicherung im Bebauungsplan ist zusätzlich durch eine privatrechtliche Sicherung in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu ergän- zen. Alternativ kann bei Kostenübernahme der Leitungs- verlegungen durch den Investor oder die Stadt die Versor- gung, wie oben beschrieben, neu strukturiert werden. Der Verlauf der Sechtemer Straße soll im östlichen Teil des Plangebietes im Rahmen der Planungen verlegt und entwidmet werden. Der künftige Stra- ßenverlauf verläuft weiter westlich. Es ist eine Verlagerung der bestehenden Straße mit Errichtung neuer Leitungen geplant, eine Siche- rung des alten Trassenverlaufes ist nicht erforder- lich. Es wird mit dem Vorhabenträger zur Umset- zung der Erschließungsmaßnahmen ein Erschlie- ßungsvertrag sowie ein Durchführungsvertrag ab- geschlossen. Ein Entwidmungsverfahren, welches den zeitlichen und rechtlichen Ablauf der Straßenverlegung re- gelt, wird parallel zum Bebauungsplan durchge- führt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen 5 Im westlichen Bereich des Plangebiets befinden sich in der Bonner Straße weitere wichtige Versorgungsanlagen. Soll- ten die Anlagen durch die Baumaßnahmen betroffen sein, ist analog zu den Leitungen in der Sechtemer Straße zu verfahren. Die Planungen sehen keinen Eingriff in den Bereich der Bonner Straße vor. Eine Beeinträchtigung des hiesigen Leitungsverlaufes ist voraussichtlich nicht gegeben. Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Grundsätzlich keine Bedenken. Hinweis, dass es durch die an das Plangebiet angrenzende Trasse der Nord-Süd- Stadtbahn zu Erschütterungen und Lärmimmissionen kommen kann. Es müssen ausreichende Vorkehrungen zum Schutz vor den Immissionen getroffen werden Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren werden gutachterliche Un- tersuchungen zu den Themen Erschütterung und Schall vorgenommen. Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Die HGK ist nicht betroffen. Kenntnisnahme entfällt Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Es besteht die Notwendigkeit der Versickerung nicht klär- pflichtige Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Lan- deswassergesetz von Grundstücken. Es sind entspre- chende Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen. Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemein- heit verstößt, oder aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. In dem Zusam- menhang sind Untersuchungen einer Einleitungsbe- schränkung (Drosselwassermenge) durch die Stadtent- wässerungsbetriebe erforderlich. Kenntnisnahme Aufgrund der erstmaligen Bebauung im Plangebiet vor dem 1. Januar 1996 ist eine Entwässerung nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 Wasserhaushalt- gesetz gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz nicht erforderlich. Eine ortsnahe Versickerung des auf den Verkehrs- und Dachflächen anfallenden Niederschlagswas- sers wird im weiteren Verfahren geprüft. Weitere Untersuchungen zu möglichen Einleitungsbe- schränkungen erfolgen im weiteren Verfahren. Eine zwingende Dachbegrünung zur Drosselung des Abflusses wird im Bebauungsplan festgesetzt. Überflutungsvorsorge Starkregen Zur Berücksichtigung der Starkregenthematik liegt ein wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag durch die Firma BCE vor. Kenntnisnahme Die Entwässerungsplanung wird im weiteren Plan- verfahren konkretisiert. Die Ausführungen des wasserwirtschaftlicher Fachbeitrages durch die Firma BCE sowie die genannten Leitfäden werden hierbei berücksichtigt. Die Stadtentwässerungsbe- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen 6 Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Maß- nahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitplanung zu integrieren. Verweis auf den „Leitfaden für eine wasser- sensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, die Bro- schüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln“, die Arbeitshilfe „MURIEL- Multifunktionale Retentionsflächen“ und die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB abzustimmen. triebe werden frühzeitig eingebunden. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie Schleppkur- ven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 der Ab- fallsatzung der Stadt Köln (Standplätze für Abfallbehälter) gebeten. ja Die Vorgaben der RASt sowie der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Köln werden bei der Planung berücksichtigt. Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Das Plangebiet gehört nicht in das Versorgungsgebiet. Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt PLEdoc GmbH Im Planbereich sind keine von der PLEdoc verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. Auskünfte sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunter- nehmen gesondert einzuholen. Erneute Beteiligung bei Inanspruchnahme externer Ausgleichsflächen erforderlich. Kenntnisnahme entfällt GASCADE Gastransport GmbH Anlagen der GASCADE Gastransport GmbH sowie der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen. Kenntnisnahme entfällt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel Sechtemer Straße in Köln-Rodenkirchen 7 Es ist eine erneute Beteiligung bei Inanspruchnahme ex- terner Ausgleichsflächen erforderlich. Es wird im weiteren Verfahren geklärt, ob externe Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Thyssengas GmbH Durch die Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverle- gungen in diesem Bereich sind zurzeit nicht vorgesehen. Kenntnisnahme entfällt Amprion GmbH Im Plangebiet verlaufen keine Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH. Planungen von Höchstspannungslei- tungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Kenntnisnahme entfällt Westnetz GmbH Das im Planbereich befindliche 110-kV-Kabel wird von der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG) betrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich möglicher beste- hender 110-kV-Hochspannungsleitungen die Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstraße 15, 44139 Dortmund zu beteiligen sind. Es liegt eine Stellungnahme der Rheinischen NETZGesellschaft mbH vor.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Sechtemer Straße 5
- Bonner Straße
- Marktstraße 10
- Schönhauser Straße
- Waidmarkt
- Straße I
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 3637/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.12.2019
- Erstellt
- 17.10.2019 14:23