V/0328/2015
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2015
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V_0328_2015_Anlage_1
1450 Zeichen
Anlage 1 i it- ubi- inzel- Zuschuss Nr. Verein glieder Fi im veraneiaig, € 1 Betreuen und Bewegen 10 X 80 Gruppe für demenziell erkrankte Menschen 2 | Bürgerschützen Handorf e. V. 316 x 300 3 | Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 116 x 275 4 | Carneval Club Turmuhlen e. V. 55 x 100 5 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule 77 X 1.000 Gelmer e.V. 6 | Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. x 400 Förderverein der Matthias Claudius Schule 7 | Handorf e. V. BiBEr 1% x 650 8 | Förderverein der Pleisterschule 88 x 800 9 | Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 65 x 1.000 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 10 | Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der 160 x 250 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 11 | Heimatverein Handorf e. V. 612 x 300 12 | Jagdhornbläserclub „Die Dorbaumer Jäger“ 19 x 100 13 | Kath. Frauengemeinschaft St. Konrad 157 x 250 14 | Kath. Öffentliche Bücherei St. Petronilla 15 x 290 15 | kfd St. Josef Gelmer 115 x 200 16 | kfd St. Petronilla 480 x 250 17 | Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 74 x x 200 18 | Landfrauen Handorf 58 x 150 19 | MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 29 x 200 20 | Naturhornbläser Gelmer 10 x 100 Schützenbruderschaft 21 St. Josef Gelmer 1865 e. V. 129 x 400 22 | Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 110 x 100 23 Spielmannszug 34 x 200 „In Treue fest“ Handorf von 1914 e.V. Anlage 1 Flüchtlingshilfe-Münster-Ost x 500 c/o ökumenisches Sozialbüro Handorf TSV Handorf 1926/64 e.V. _ [2 o 1X S © [=}
Beschlussvorlage
1908 Zeichen
V/0328/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Südost
Betrifft
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2015
Beratungsfolge
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen er-
halten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder
Jubiläen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015
Zeile 15 Transferaufwendungen:
Zuschüsse an Vere ine im
Bezirk Münster-Ost
8.095
Vorlagen-Nr.:
V/0328/2015
Auskunft erteilt:
Herr Stracke
Ruf:
02506/9319167 u. 0251/21097-15
E-Mail:
StrackeF@stadt-muenster.de
Datum:
28.04.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0328/2015
Begründung:
Termingerecht gingen insgesamt 24 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst.
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initia tiven im Stadtbezirk Münster-
Ost (Anlage 2) bewilligt.
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien.
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl,
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins.
Im Auftrag
gez.
Groh
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
V_0328_2015_Anlage_2
3781 Zeichen
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Eichenaue
- Lammerbach
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Details
- Aktenzeichen
- V/0328/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37