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V/0328/2015

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2015

Vorlagen 06.05.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 21.05.2015, TOP 2.2

V_0328_2015_Anlage_1

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Beschlussvorlage

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V_0328_2015_Anlage_1

1450 Zeichen

Anlage 1

i it- ubi- inzel- Zuschuss
Nr. Verein glieder Fi im veraneiaig, €
1 Betreuen und Bewegen 10 X 80
Gruppe für demenziell erkrankte Menschen
2 | Bürgerschützen Handorf e. V. 316 x 300
3 | Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 116 x 275
4 | Carneval Club Turmuhlen e. V. 55 x 100
5 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule 77 X 1.000
Gelmer e.V.
6 | Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. x 400
Förderverein der Matthias Claudius Schule
7 | Handorf e. V. BiBEr 1% x 650
8 | Förderverein der Pleisterschule 88 x 800
9 | Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 65 x 1.000
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“
10 | Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der 160 x 250
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer
11 | Heimatverein Handorf e. V. 612 x 300
12 | Jagdhornbläserclub „Die Dorbaumer Jäger“ 19 x 100
13 | Kath. Frauengemeinschaft St. Konrad 157 x 250
14 | Kath. Öffentliche Bücherei St. Petronilla 15 x 290
15 | kfd St. Josef Gelmer 115 x 200
16 | kfd St. Petronilla 480 x 250
17 | Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 74 x x 200
18 | Landfrauen Handorf 58 x 150
19 | MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 29 x 200
20 | Naturhornbläser Gelmer 10 x 100
Schützenbruderschaft
21 St. Josef Gelmer 1865 e. V. 129 x 400
22 | Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 110 x 100
23 Spielmannszug 34 x 200

„In Treue fest“ Handorf von 1914 e.V.

Anlage 1

Flüchtlingshilfe-Münster-Ost x 500
c/o ökumenisches Sozialbüro Handorf

TSV Handorf 1926/64 e.V.

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Beschlussvorlage

1908 Zeichen

V/0328/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen er-
halten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder 
Jubiläen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015   
Zeile 15 Transferaufwendungen: 
Zuschüsse an Vere ine im 
Bezirk Münster-Ost 
 8.095 
         
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0328/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Stracke 
Ruf: 
02506/9319167 u. 0251/21097-15 
E-Mail: 
StrackeF@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0328/2015 
Begründung: 
 
Termingerecht gingen insgesamt 24 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initia tiven im Stadtbezirk Münster-
Ost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
 sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

V_0328_2015_Anlage_2

3781 Zeichen

Anlage 2 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster.  
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e-
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Eichenaue
  • Lammerbach

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Details

Aktenzeichen
V/0328/2015
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37