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V/0361/2012

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 02.05.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 14.06.2012, TOP 3.1

Anlage 2 zur Vorlage

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage

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Anlage 2 zur Vorlage

2684 Zeichen

Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2012                 Anlage 2 
                                                                                                                                           
 
 
 
 
 
 
 
 
lfd. 
Nr 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener Wir- 
kungskreis 
 
Beantragter Zuschuss für  
 
a) Projekt, b) Einzelveranstal- 
tung,  c) besondere Aktivität,  d) 
Jubiläum 
 
 
Bemerkungen 
 
 
   Pro- 
jekt 
Einzel- 
veran- 
staltung 
 
beson- 
dere 
Aktivität 
Jubi- 
läum 
Grund in 
2011(Euro) 
vorgeschlagen 
in 2012 (Euro) 
 
1.  Freunde und Förderer des Vokalkreises Münster 
Prof. Dr. D. Bingmann 
Vredenweg 6 
48161 Münster 
 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck und 
Münster 
 
X 
 
 
   
Zuschuss zur Aufführung der Schubert-Messe am 29.04.2012 i n der 
St. Michael-Kirche 
 
  
-,- 
Der Antrag wird im 2. Halbjahr 
2012 behandelt. Dann liegt die 
endgültige Abrechnung der 
Veranstaltung vor. Parallel wird 
der Zuschussantrag  im Kulturamt 
geprüft. 
2.  Kleingartenverein !Am Kinderbach e. V. 
Horstmarer Landweg 161 
48149 Münster 
 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck 
    
X 
 
50-jähriges Vereinsjubiläum 
  
200,00  
 
 
3.  
 
Musiktherapie gem. e. V. 
Von-Esmarch-Straße 111 
48149 Münster 
 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
X 
   
 
 
Projekt „Singen und Musizieren für jedermann 2012“  
 
 
 
 
0,00  
Verein hat keine Außenwirkung 
und spricht nur einen begrenzten 
Personenkreis an. 
 
4.  
 
Katholische Kirchengemeinde 
St. Sebastian Nienberge 
Sebastianstraße 5 c 
48161 Münster  
 
 
Nienberge 
 
Nienberge 
 
X 
    
Errichtung eines neuen Spielhauses an der KiTa Kirmstraße 16 
  
2.500,00  
 
 
 
 
5.  St. Aloysius-Schützenbruderschaft 
Nienberge-Häger-Uhlenbrock 
Grienkenswell 286 a 
48161 Münster 
 
Nienberge 
 
Nienberge 
    
x 
 
50-jähriges Vereinsjubiläum 
  
200,00  
 
6.  BSV Roxel e. V. 
Tennisabteilung 
An der Kleikuhle 8 
48161 Münster 
 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
X 
    
Ballgewöhnung, Koordination der Bewegung für Kinder  in Kindergar- 
ten und Grundschule (Fehlbetrag 800,-- Euro) 
  
-,- 
Der BSV-Roxel erhält als Mitglied  
im Stadtsportbund von dort 
Zuschüsse.   
7.  St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e. V. 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße  3 
48161 Münster 
 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
X 
    
Restaurierung der Vereinsfahne aus dem 19. Jh. mit  Sti ckereien von 
Annette und Jenny von Droste Hülshoff (Gesamtbetrag: 15 .000,-- 
Euro), Finanzierung: 10.000,- € aus Sparkassenfond – be antragt -, 
2.000,-  €  Eigenleistung, 3.000,- € Bezirksvertretung  
  
3.000,00  
Der Zuschuss wird nach Bewilli- 
gung der Mittel aus dem Sparkas- 
senfond ausgezahlt.

Beschlussvorlage

5104 Zeichen

V/0361/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürgerangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den in der Anlage 2 der Vorlag e unter den lfd. Nummern 2,4,5, und 7 aufgeführten Vereinen 
und Institutionen werden die dort ausgewiesenen Zuschüsse gewährt. 
 
2. Der Antrag unter der lfd. Nummer 1 wird zurück gestellt. 
 
3. Den Anträgen unter den lfd. Nummern 3 und 6 wird nicht entsprochen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 
(frei verfügbare Mittel) 
2012 5.900  
Zeile 15 Transferaufwendungen    
Insgesamt: 5.900  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei der o. g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i-
gen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezi rk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0361/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Weihermann 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Weihermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0361/2012 
gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 zur Vorla-
ge). 
 
Ergänzende Hinweise zu einzelnen Anträgen der Anlage 2 zur Vorlage 
 
 
Freunde und Förderer des Vokalkreises Münster, lfd. Nr. 1 
 
Der Vokalkreis Münster hat im April 2012 die Aufführung der Schubert -Messe in der Überwasser -
Kirche und der Michael-Kirche im Stadtteil Gievenbeck geplant. Der Vokalkreis ist gebeten worden, 
nach Durchführung der Veranstaltungen einen Kosten- und Finanzierungsplan vor zu legen, damit 
geprüft werden kann, ob tatsächlich ein Fehlbetrag entstanden ist. Der Antrag ist parallel dem Ku l-
turamt mit der Bitte um Prüfung, ob von dort ein Zuschuss gewährt werden kann, vorgelegt wo r-
den. 
 
 
Kleingartenverein Am Kinderbach e.V., lfd. Nr. 2 
St. Aloysius-Schützenbruderschaft Nienberge-Häger, lfd. Nr. 5 
 
Den beiden genannten Vereinen werden jeweils Zuschüsse in Höhe von 200 € zu ihren 50 -
jährigen Vereinsjubiläen gewährt. Die Zuschusshöhe orientiert sich an  den Bewilligungen der Vor-
jahre. 
 
 
Musiktherapie gem. e.V., Von-Esmarch-Str. 111 
 
Der Verein verfolgt lt. Satzung das Ziel, Musiktherapie in Forschung, Lehre und Praxis zu fördern. 
Hierzu hat er sich u. a. die Aufgaben gestellt, die wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Mu-
siktherapie zu fö rdern und für eine Verbreitung von Musiktherapie im Gesundheitswesen zu so r-
gen.  
 
Der Verein verfolgt damit nicht die in den Zuschussrichtlinien der Bezirksvertretung West festg e-
legten Ziele (Durchführung bezirksbezogener und in den Stadtbezirk wirkender Aktivitäten kulturel-
ler Art). Eine Zuschussgewährung kommt daher nicht in Betracht. 
 
 
Katholische Kirchengemeinde St. Sebastian Nienberge, lfd. Nr. 4 
 
Die katholische Kirchengemeinde ist Trägerin der Kindertageseinrichtung St. Sebastian Nienberge. 
Die KiTa betreut 95 Kinder im Alter von 2 -6 Jahren. Ziel des Antrages ist es, einen Zuschuss für 
das Projekt „Kinder Stärken“ zu erhalten, um in diesem Rahmen ein Spielhaus zu bauen und damit 
die Außenspielfläche zu erweitern. Für das Projekt sind Spenden in Höhe von 2.100 € zugesagt, 
die Kirchengemeinde und der Förderverein der KiTa beteiligen sich mit 5.000 € an den Kosten. 
Eine höhere Kostenbeteiligung seitens der Kirchengemeinde ist aufgrund der schon erheblichen 
Vorleistungen für die geplante Erwe iterung der KiTa (Ingenieur - und Architektenleistungen etc.) 
nicht möglich.  
 
Zu den Gesamtkosten in Höhe von 12.000 € fehlen derzeit noch rund 5.000 €. Hierzu soll der vo r-
geschlagene Zuschuss in Höhe von 2.500 € gewährt werden.  
 
 
St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e.V., lfd. Nr. 7 
 
Die Schützenbruderschaft hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Ko sten der 
Restaurierung der historischen Vereinsfahne gestellt. Die Vereinsfahne stammt aus dem 19. Jah r-
hundert, ist mit wertvollen Stickereien von Annette und Jenny von Droste zu Hülshoff versehen und

- 3 - 
V/0361/2012 
soll der Nachwelt erhalten bleiben. Die Gesamtkosten der Restaurierung sowie deren vorgesehene 
Finanzierung ergeben sich aus der Anlage 2 zur Vorlage.  
 
Aufgrund der besonderen Beziehung von Annette von Droste-Hülshoff zum Stadtteil Roxel und des 
darauf aufbauenden Stadtteilmarketingkonzeptes „Roxel das Annette -Dorf“ wird die Gewä hrung 
des Zuschusses vorgeschlagen. 
 
 
Die vorgeschlagenen Zuschüsse beruhen auf einer Absprache in der Sitzung des Ältestenrates am 
26.04.2012. 
 
 
 
I. A.  
 
 
gez. 
Weihermann  
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage 2 – Liste der Zuschussanträge

Anlage 1 zur Vorlage

3141 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
     
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Von-Esmarch-Straße 111
  • Sebastianstraße 5c
  • Kirmstraße 16
  • Vredenweg 6
  • Horstmarer Landweg 161
  • An der Kleikuhle 8
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 3
  • Grienkenswell 286a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0361/2012
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37