V/0361/2012
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 2 zur Vorlage
2684 Zeichen
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2012 Anlage 2
lfd.
Nr
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener Wir-
kungskreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt, b) Einzelveranstal-
tung, c) besondere Aktivität, d)
Jubiläum
Bemerkungen
Pro-
jekt
Einzel-
veran-
staltung
beson-
dere
Aktivität
Jubi-
läum
Grund in
2011(Euro)
vorgeschlagen
in 2012 (Euro)
1. Freunde und Förderer des Vokalkreises Münster
Prof. Dr. D. Bingmann
Vredenweg 6
48161 Münster
Gievenbeck
Gievenbeck und
Münster
X
Zuschuss zur Aufführung der Schubert-Messe am 29.04.2012 i n der
St. Michael-Kirche
-,-
Der Antrag wird im 2. Halbjahr
2012 behandelt. Dann liegt die
endgültige Abrechnung der
Veranstaltung vor. Parallel wird
der Zuschussantrag im Kulturamt
geprüft.
2. Kleingartenverein !Am Kinderbach e. V.
Horstmarer Landweg 161
48149 Münster
Gievenbeck
Gievenbeck
X
50-jähriges Vereinsjubiläum
200,00
3.
Musiktherapie gem. e. V.
Von-Esmarch-Straße 111
48149 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
X
Projekt „Singen und Musizieren für jedermann 2012“
0,00
Verein hat keine Außenwirkung
und spricht nur einen begrenzten
Personenkreis an.
4.
Katholische Kirchengemeinde
St. Sebastian Nienberge
Sebastianstraße 5 c
48161 Münster
Nienberge
Nienberge
X
Errichtung eines neuen Spielhauses an der KiTa Kirmstraße 16
2.500,00
5. St. Aloysius-Schützenbruderschaft
Nienberge-Häger-Uhlenbrock
Grienkenswell 286 a
48161 Münster
Nienberge
Nienberge
x
50-jähriges Vereinsjubiläum
200,00
6. BSV Roxel e. V.
Tennisabteilung
An der Kleikuhle 8
48161 Münster
Roxel
Roxel
X
Ballgewöhnung, Koordination der Bewegung für Kinder in Kindergar-
ten und Grundschule (Fehlbetrag 800,-- Euro)
-,-
Der BSV-Roxel erhält als Mitglied
im Stadtsportbund von dort
Zuschüsse.
7. St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e. V.
Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 3
48161 Münster
Roxel
Roxel
X
Restaurierung der Vereinsfahne aus dem 19. Jh. mit Sti ckereien von
Annette und Jenny von Droste Hülshoff (Gesamtbetrag: 15 .000,--
Euro), Finanzierung: 10.000,- € aus Sparkassenfond – be antragt -,
2.000,- € Eigenleistung, 3.000,- € Bezirksvertretung
3.000,00
Der Zuschuss wird nach Bewilli-
gung der Mittel aus dem Sparkas-
senfond ausgezahlt.
Beschlussvorlage
5104 Zeichen
V/0361/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürgerangelegenheiten Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den in der Anlage 2 der Vorlag e unter den lfd. Nummern 2,4,5, und 7 aufgeführten Vereinen und Institutionen werden die dort ausgewiesenen Zuschüsse gewährt. 2. Der Antrag unter der lfd. Nummer 1 wird zurück gestellt. 3. Den Anträgen unter den lfd. Nummern 3 und 6 wird nicht entsprochen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 2012 5.900 Zeile 15 Transferaufwendungen Insgesamt: 5.900 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei der o. g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i- gen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezi rk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen Vorlagen-Nr.: V/0361/2012 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492-3300 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 02.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0361/2012 gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 zur Vorla- ge). Ergänzende Hinweise zu einzelnen Anträgen der Anlage 2 zur Vorlage Freunde und Förderer des Vokalkreises Münster, lfd. Nr. 1 Der Vokalkreis Münster hat im April 2012 die Aufführung der Schubert -Messe in der Überwasser - Kirche und der Michael-Kirche im Stadtteil Gievenbeck geplant. Der Vokalkreis ist gebeten worden, nach Durchführung der Veranstaltungen einen Kosten- und Finanzierungsplan vor zu legen, damit geprüft werden kann, ob tatsächlich ein Fehlbetrag entstanden ist. Der Antrag ist parallel dem Ku l- turamt mit der Bitte um Prüfung, ob von dort ein Zuschuss gewährt werden kann, vorgelegt wo r- den. Kleingartenverein Am Kinderbach e.V., lfd. Nr. 2 St. Aloysius-Schützenbruderschaft Nienberge-Häger, lfd. Nr. 5 Den beiden genannten Vereinen werden jeweils Zuschüsse in Höhe von 200 € zu ihren 50 - jährigen Vereinsjubiläen gewährt. Die Zuschusshöhe orientiert sich an den Bewilligungen der Vor- jahre. Musiktherapie gem. e.V., Von-Esmarch-Str. 111 Der Verein verfolgt lt. Satzung das Ziel, Musiktherapie in Forschung, Lehre und Praxis zu fördern. Hierzu hat er sich u. a. die Aufgaben gestellt, die wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Mu- siktherapie zu fö rdern und für eine Verbreitung von Musiktherapie im Gesundheitswesen zu so r- gen. Der Verein verfolgt damit nicht die in den Zuschussrichtlinien der Bezirksvertretung West festg e- legten Ziele (Durchführung bezirksbezogener und in den Stadtbezirk wirkender Aktivitäten kulturel- ler Art). Eine Zuschussgewährung kommt daher nicht in Betracht. Katholische Kirchengemeinde St. Sebastian Nienberge, lfd. Nr. 4 Die katholische Kirchengemeinde ist Trägerin der Kindertageseinrichtung St. Sebastian Nienberge. Die KiTa betreut 95 Kinder im Alter von 2 -6 Jahren. Ziel des Antrages ist es, einen Zuschuss für das Projekt „Kinder Stärken“ zu erhalten, um in diesem Rahmen ein Spielhaus zu bauen und damit die Außenspielfläche zu erweitern. Für das Projekt sind Spenden in Höhe von 2.100 € zugesagt, die Kirchengemeinde und der Förderverein der KiTa beteiligen sich mit 5.000 € an den Kosten. Eine höhere Kostenbeteiligung seitens der Kirchengemeinde ist aufgrund der schon erheblichen Vorleistungen für die geplante Erwe iterung der KiTa (Ingenieur - und Architektenleistungen etc.) nicht möglich. Zu den Gesamtkosten in Höhe von 12.000 € fehlen derzeit noch rund 5.000 €. Hierzu soll der vo r- geschlagene Zuschuss in Höhe von 2.500 € gewährt werden. St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e.V., lfd. Nr. 7 Die Schützenbruderschaft hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Ko sten der Restaurierung der historischen Vereinsfahne gestellt. Die Vereinsfahne stammt aus dem 19. Jah r- hundert, ist mit wertvollen Stickereien von Annette und Jenny von Droste zu Hülshoff versehen und - 3 - V/0361/2012 soll der Nachwelt erhalten bleiben. Die Gesamtkosten der Restaurierung sowie deren vorgesehene Finanzierung ergeben sich aus der Anlage 2 zur Vorlage. Aufgrund der besonderen Beziehung von Annette von Droste-Hülshoff zum Stadtteil Roxel und des darauf aufbauenden Stadtteilmarketingkonzeptes „Roxel das Annette -Dorf“ wird die Gewä hrung des Zuschusses vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Zuschüsse beruhen auf einer Absprache in der Sitzung des Ältestenrates am 26.04.2012. I. A. gez. Weihermann Anlagen: Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 – Liste der Zuschussanträge
Anlage 1 zur Vorlage
3141 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Von-Esmarch-Straße 111
- Sebastianstraße 5c
- Kirmstraße 16
- Vredenweg 6
- Horstmarer Landweg 161
- An der Kleikuhle 8
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 3
- Grienkenswell 286a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0361/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37