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0329/2018

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 30.11.2017 zum Thema "Airbnb"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 29.01.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 30.01.2018, TOP 3.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4035 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/80/80/1 
 
Vorlagen-Nummer 29.01.2018 
 0329/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 30.01.2018 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 30.11.2017 zum Thema "Airbnb" 
Text der Anfrage: 
 
Herr Joisten verweist auf eine Studie von DIW ECON, dem Consulting-Unternehmen des Deutschen 
Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), mit dem Titel „Die lokalen Ausgaben der Airbnb-Gäste in 
Deutschland: Auswirkungen auf Wertschöpfung und Beschäftigung“ (https://diw-
econ.de/publikationen/studien/airbnb/ ). Die Studie ergab, dass Airbnb-Reisende nach und innerhalb 
von Deutschland zusätzlich zur Übernachtung rund 1 Mrd. Euro für Güter und Dienstleistungen vor 
Ort ausgaben, es eine positive Auswirkung auf Beschäftigung von mehr als 18.000 Erwerbstätigen 
gab und Gastronomiesektor und Kulturwirtschaft besonders profitierten.  
Herr Joisten fragt die Verwaltung, ob es Erkenntnisse gibt, was dies konkret für Köln bedeutet. Au-
ßerdem stellt er die Frage, ob es sich dabei letztendlich um einen Verdrängungswettbewerb gegen-
über der Hotellerie handelt oder ob es, wie die Studie versucht glaubhaft zu machen, um einen add-
on Effekt handelt. 
 
 
Stellungnahme der KölnTourismus GmbH: 
 
Die Studie „Die lokalen Ausgaben der Airbnb-Gäste in Deutschland: Auswirkungen auf Wertschöp-
fung und Beschäftigung“ des DIW ist der KölnTourismus GmbH bekannt. Diese bezieht sich auf die 
gesamte Bundesrepublik und ist nicht nach Bundesländern oder Städten aufgeschlüsselt. Grundsätz-
lich beobachtet KölnTourismus die lokale Tourismusentwicklung auch in Beherbergungsformen, die 
der sharing economy zuzuordnen sind. Die über das Vermittlungsportal Airbnb in Köln buchbaren 
Angebote gehören in diese Gruppe (welche sich von den klassischen, meldepflichtigen Beherber-
gungsbetrieben, gekennzeichnet u.a. durch das Merkmal von mindestens zehn Betten, abgrenzen 
lässt). Die privaten Vermieter, welche ihre Wohnungen über Airbnb auf den Markt bringen, unterlie-
gen rein rechtlich keinerlei Meldepflicht bezogen auf Ankünfte und Übernachtungen ihrer Gäste. Auf-
grund dieser mangelnden Datengrundlage ist es KölnTourismus nicht möglich, die wirtschaftlichen 
Auswirkungen seriös zu bewerten. Tatsächlich nutzt der gesamte Tourismus, unabhängig von der 
Form der Beherbergung, sowohl der lokalen Wertschöpfung als auch dem lokalen Arbeitsmarkt. Der 
Tourismus in Gänze, sowohl privat als auch geschäftlich bedingt, wirkt sich positiv auf den Kölner 
Arbeitsmarkt, auf die Kölner Gastronomiewirtschaft und auf die Kölner Kulturwirtschaft aus. Nach Ein-
schätzung von KölnTourismus bieten Portale wie Airbnb grundsätzlich einen positiven add on Effekt, 
weil neue, junge, internationale Zielgruppen, die authentische Reiseerlebnisse suchen und rezipieren, 
erschlossen werden können. Natürlich wandern in gewissem Umfang Übernachtungen aus klassi-
schen Beherbergungsbetrieben (vor allem aus kleineren Garni-Hotels sowie aus Hostels und Ju-
gendherbergen) in Unterbringungsformen der sharing economy ab, allerdings steigen aufgrund der 
stabilen Tourismusentwicklung auch die Ankünfte und Übernachtungen in klassischen Beherber-
gungsbetrieben. Eher kritisch sind die Fragestellungen einer möglichen Zweckentfremdung von 
Wohnraum sowie die Ungleichbehandlung bezogen auf die Kulturförderabgabe. Mit beiden Proble-

2 
 
men befassen sich die zuständigen Stellen, hier das städtische Amt für Wohnungswesen sowie das 
städtische Steueramt. 
 
Folgende, allerdings von Airbnb selbst kommunizierte Zahlen liegen KölnTourismus vor: 
 
Airbnb Gastgeber in Köln (Jan. 2016 bis Januar 2017): 4500 
Gastankünfte über Airbnb in Köln (Jan. 2016 bis Januar 2017): 129.000 
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer dieser Gäste  (Jan. 2016 bis Januar 2017): 2,9 Tage  
Aktive Unterkünfte in Köln buchbar via Airbnb (Jan. 2016 bis Januar 2017): 5000 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

30.01.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0329/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
29.01.2018
Erstellt
25.01.2018 11:38