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V/0838/2005

Antrag Nr. A-R/0037/2005 der Fraktion UWG/ödp "Familiengerechtes Wachstum unserer Stadt fördern"

Vorlage 19.10.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.11.2005, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Anlage-A-R/0037/2005

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Beschlussvorlage

5861 Zeichen

V/0838/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag Nr. A-R/0037/2005 der Fraktion UWG/ödp "Familiengerechtes Wachstum unserer Stadt 
fördern" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.11.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Das Anliegen des Antrags (s. Anlage) wird im Zuge der Umsetzung der Beschlüsse zum Hand-
lungsprogramm Wohnen – Fortschreibung 2005 berücksichtigt. Der Antrag ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Antragstellerin setzt sich dafür ein,
 „diejenigen Bereiche der Innenstadt, für die (noch) keine 
gültigen Bebauungspläne existieren, daraufhin zu untersuchen, wo Maßnahmen der Nachverdich-
tung im Rahmen langfristiger städtebaulicher Ziele (Flächennutzungspläne, Grünordungspläne, 
etc.) zulässig und möglich sind“.
 
 
In der Begründung zu ihrem Antrag bezieht sich die Antragstellerin auf Zielsetzungen des Hand-
lungsprogramms Wohnen (junge Familien in der Stadt halten, kostengünstige Baumöglichkeiten 
bereitstellen, Flächenverbrauch reduzieren, lagegünstige Standorte anbieten).   
 
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Intentionen des Antrags werden von der Verwaltung voll unterstützt. Sie entsprechen weitge-
hend den mit dem Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Münster beschlossenen Zielen. Aller-
dings hält die Verwaltung eine systematische Untersuchung aller Teilräume der Innenstadt im Hin-
blick auf Möglichkeiten zur Nachverdichtung aus folgenden Gründen nicht für erforderlich, um die-
se Ziele zu erreichen: 
 
 
1. Im Verlauf der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind in der zweiten Hälfte der 90er 
Jahre unfangreiche Untersuchungen zu diesem Thema durchgeführt worden und zwar im 
Rahmen der Einbeziehung der Stadt Münster in das Bundesmodellvorhaben „Städte der 
Zukunft“. Im Jahr 2000 sind unter dem Titel „Neues Wohnen im Bestand“ die Ergebnisse 
eines Projektes veröffentlicht worden, das sich mit den Potenzialen und Strategien für ver-
Vorlagen-Nr.: 
V/0838/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Uplawski 
Ruf: 
492 12 20 
E-Mail: 
Uplawski@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0838/2005 
dichtetes Wohnen im Bestand beschäftigt hat. Diese Projektergebnisse haben bisher wenig 
von ihrer Aktualität verloren. 
 
2. Die bisherige Praxis im Umgang mit der Thematik hat deutlich gemacht, dass das Wissen 
um die Potenziale der Nachverdichtung keineswegs der erste Schritt auf dem Weg zu kon-
kreten Vorhaben ist. Im Gegenteil – die bisherigen Erfahrungen lassen den Rückschluss 
zu, dass es wenig Erfolg versprechend ist, sich derartigen Vorhaben über Standort- und 
Potenzialdiskussionen zu nähern. Neue Bauvorhaben in bestehenden Strukturen werden 
jeweils als Eingriffe in das Lebensumfeld der ansässigen Bewohner empfunden und ent-
sprechend kritisch beurteilt. Dies hat in Münster dazu geführt, dass die Realisierungs-
chancen zahlreicher Vorhaben dieser Art erschwert wurden. Gegenüber Nachverdich-
tungsvorhaben bestehen bis heute noch starke Vorbehalte, die nur ausgeräumt werden 
können, wenn es gelingt nachzuweisen, dass die Strategie „Neues Wohnen im Bestand“ für 
die Quartiersentwicklung sinnvoll ist und keine der beteiligten Gruppierungen übervorteilt 
wird. Die dazu notwendige Überzeugungsarbeit kann nicht erst aus Anlass einer Standort-
diskussion oder eines Bauantrags geleistet werden.  
 
3. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es zurzeit darauf ankommt, gute Beispiele zu rea-
lisieren, damit die Strategie „Neues Wohnen im Bestand“ den Stellenwert einnehmen kann, 
der ihr zurecht sowohl im obigen Antrag als auch im Handlungsprogramm Wohnen der 
Stadt Münster zugeordnet wird. Dazu ist ein sensibles Vorgehen erforderlich, das hohe An-
forderungen an die Kommunikation zwischen den Beteiligten im Vorfeld der konkreten Pro-
jektentwicklung stellt. Die Stadt/Verwaltung spielt dabei eine Nebenrolle. Die wichtigsten 
Akteure sind Eigentümer und Mieter. Das Anliegen der Stadt ist es allerdings, dass die pri-
vaten Akteure in den Quartieren der Stadt gemeinsam die Veränderungen tragen, die nötig 
sind, um ein Quartier im Sinne der Ziele der jeweiligen Quartiersentwicklung  weiterentwi-
ckeln zu können. Ergänzungen des vorhandenen Wohnungsbestandes durch zusätzliche 
Neu-, Um- oder Anbauten können sicherlich wichtige Beiträge zur Stabilisierung und Wei-
terentwicklung bestehender Quartiere leisten.  
 
4. Der Arbeitskreis Wohnen in Münster, in dem die Akteure des Münsteraner Wohnungs-
marktes zusammenarbeiten, hat die Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes ange-
regt, um entsprechende Projektideen und –initiativen flankieren zu können. Dieses Konzept 
liegt in ersten Ansätzen vor. Die Abstimmung innerhalb des Arbeitskreises steht bevor. Es 
ist vorgesehen, an einem konkreten Fall die im Kommunikationskonzept vorgeschlagene 
Vorgehensweise zu erproben. Dabei wird die jeweils zuständige Bezirksvertretung vorab 
einbezogen. 
 
 
Fazit: Eine erneute systematische Erfassung der M öglichkeiten zur Nachverdichtung ist zurzeit 
entbehrlich. Mit dem Projektbericht „Neues Wohnen  im Bestand“ liegen hinreichend aktuelle Be-
standsgrundlagen vor. Die Vorbehalte gegenüber der Strategie „Neues Wohnen im Bestand“ müs-
sen abgebaut werden. Ein bedeutender Schritt dazu wäre die Realisierung guter Beispiele, mit 
deren Hilfe der Nachweis geführt werden kann, dass derartige Vorhaben für die Quartiersentwick-
lung erforderlich sind und letztlich auch für die Bewohner (mittel- bis langfristig) Vorteile bringen. 
Die Verwaltung beabsichtigt den gemeinsam mit den Akteuren des Wohnungsmarktes (Arbeits-
kreis Wohnen in Münster) eingeschlagenen Weg weiterzugehen und bittet dafür um Unterstützung. 
  
gez. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: Antrag der Fraktion UWG/ödp vom 06.09.05

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V/0838/2005

Anlage-A-R/0037/2005

3259 Zeichen

Fraktionsantrag                     06.09.2005 
 
 
 
 
 
„Familiengerechtes Wachstum unserer Stadt fördern“ 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, z unächst diejenigen Bereiche 
der Innenstadt, für die (noch) keine gültigen Bebau ungspläne existieren, 
daraufhin zu untersuchen, wo Maßnahmen der Nachverd ichtung im Rahmen der 
langfristigen städtebaulichen Ziele (Flächennutzung spläne, Grünordnungspläne, 
etc.) zulässig und möglich sind. 
 
 
 
Begründung:
 
 
 
Die Abwanderungstendenzen junger Familien in die Um landgemeinden Münsters sind 
u.a. auch darin begründet, dass die Schaffung von Wohneigentum durch die sehr hohen 
Grunderwerbspreise zunehmend schwieriger wird. Kostengünstiges Bauen in attraktiven 
Wohnlagen unserer Stadt ist im Gegensatz zu den wes entlich günstigeren Preisen der 
Umlandgemeinden nur noch wenigen Familien möglich. Kommunale Maßnahmen durch 
Anbieten von Grundstücken, die im Kauf- oder Erbpac htpreis unter den hohen 
städtischen Durchschnittswerten liegen, können die Gesamtsituation nicht spürbar 
verbessern. 
 
Andererseits gibt es in Münster eine Vielzahl von b ebauten Grundstücken, deren Lage 
und Größe eine Nachverdichtung (in Form von Anbau o der Neubau) problemlos 
zuließen. Gerade Altgrundstücke verfügen häufig übe r Flächen, die der 
Nachfolgegeneration gerne als Baugrund zur Verfügun g gestellt würden. Zusätzlich 
wäre mit dieser Maßnahme eine Reduzierung des anson sten nötigen 
Flächenverbrauches die Folge und innenstadtnahe Wohnlagen würden gefördert. 
 
 
 
 
 
Fraktionsgemeinschaft 
im Rat 
der Stadt Münster

Bei ausreichender Nutzung einer derartigen Möglichk eit der Nachverdichtung könnte 
mittelfristig das für die Stadt wesentlich konsteni ntensivere Zurverfügungstellen von 
Neubaugebieten reduziert werden, mehr junge Familie n in dieser Stadt gehalten und 
das Wohnen mehrerer Generationen in räumlicher Nähe  auf einem Grundstück 
gefördert werden. Im übrigen entspräche diese Maßnahme auch dem Leitgedanken des 
Antrages „Handlungsprogramm Wohnen“ 0351 / 2005. 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die ermittel ten Gebiete Vorschläge zu  
erarbeiten, mit welchen planungsrechtlichen Mitteln  die Nachverdichtung 
zeitnah und kostengünstig ermöglicht werden kann.  
 
2. In einem weiteren Schritt soll die Verwaltung kl ären, wo Nachverdichtungen   
durch vorhabenbezogene Bebauungspläne ermöglicht we rden können. Mit 
welchen Instrumenten können diese veröffentlicht un d wie können private 
Investitionen unterstützt werden? Im Ergebnis würde  dies für die Stadt dazu 
führen, dass das Ziel der Neuansiedlung von Familie n in diesen Bereichen 
kostenneutral erfolgen könnte. 
  
3. Für die Gebiete, in denen die Nachverdichtung im  Rahmen der „umgebenden  
Bebauung“ nach § 34 BGesB möglich ist, ist zu prüfen, mit welchen Mitteln die 
Umsetzung der Nachverdichtung angeregt werden kann. 
 
 
 
gez. 
RH Gerd Kersting 
RH Fritz Pfau 
RF Hannelore Wiesenack-Hauß 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Fraktionsvorsitzender: Fritz Pfau   
Stellvertreter:  Gerd Kersting 
Fraktionsgeschäftsstelle:  Junkerstraße 3, 48143 Mü nster  
 Tel:  686 7510    Fax:  686 7512 
Fraktion.uwg-oedp@citykom.net

Beratungsverlauf (1)

09.11.2005 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Junkerstraße 3

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0838/2005
Typ
Vorlage
Datum
19.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37