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V/0818/2019

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 04.09.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.09.2019, TOP 10

Anlage_1_Glossar

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Anlage_2_Abflussbericht_EGT

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Berichtsvorlage

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Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Anlage_2_Abflussbericht_EGT

3692 Zeichen

Anlage 2: Mittelabflussbericht Eingliederungstitel (EGT) 
Stand: 31.08.2019 
 
 
Budget 2019 % Ausgaben 2019 % Mittelbindungen 
2019 % Verfügbares 
Budget %
Vermittlungsbudget 589.998,09 4,03% 360.861,00 2,46% 117.319,18 0,80% 111.817,91 0,76%
Reisekosten für Meldepflichten 500,00 0,00% 237,06 0,00% 0,00 0,00% 262,94 0,00%
Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.478.000,91 30,56% 3.283.714,87 22,41% 1.124.839,87 7,68% 69.446,17 0,47%
Summe 5.068.499,00 34,59% 3.644.812,93 24,87% 1.242.159,05 8,48% 181.527,02 1,24%
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) 1.677.102,94 11,44% 1.504.155,29 10,26% 151.831,92 1,04% 21.115,73 0,14%
Summe 1.677.102,94 11,44% 1.504.155,29 10,26% 151.831,92 1,04% 21.115,73 0,14%
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 401.523,86 2,74% 294.340,17 2,01% 104.593,33 0,71% 2.590,36 0,02%
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss 569.487,00 3,89% 275.346,69 1,88% 258.230,14 1,76% 35.910,17 0,25%
Förderung von Arbeitsverhältnissen 549.188,55 3,75% 84.820,22 0,58% 464.368,33 3,17% 0,00 0,00%
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL §16e n. F.) 500.000,00 3,41% 143.787,15 0,98% 0,00 0,00% 356.212,85 2,43%
Einstiegsgeld 105.891,80 0,72% 76.266,61 0,52% 0,00 0,00% 29.625,19 0,20%
Begleitende Hilfen für Selbstständige 72.089,40 0,49% 9.571,69 0,07% 19.250,00 0,13% 43.267,71 0,30%
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 1.345.000,00 9,18% 568.509,24 3,88% 187.654,68 1,28% 588.836,08 4,02%
Summe 3.593.180,61 24,52% 1.452.641,77 9,91% 1.034.096,48 7,06% 1.106.442,36 7,55%
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 701.953,84 4,79% 127.701,99 0,87% 197.998,97 1,35% 376.252,88 2,57%
Einstiegsqualifizierung (EQ) 147.973,02 1,01% 34.397,12 0,23% 38.083,25 0,26% 75.492,65 0,52%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 950.696,00 6,49% 350.696,00 2,39% 0,00 0,00% 600.000,00 4,09%
Assistierte Ausbildung 7.233,50 0,05% 6.396,50 0,04% 837,00 0,01% 0,00 0,00%
Summe 1.800.622,86 12,29% 512.795,11 3,50% 236.082,22 1,61% 1.051.745,53 7,18%
Ausbildungszuschuss 99.954,65 0,68% 12.078,00 0,08% 55.354,65 0,38% 32.522,00 0,22%
Probebeschäftigung behinderter Menschen 100.000,00 0,68% 47.152,84 0,32% 15.753,61 0,11% 37.093,55 0,25%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 103.165,95 0,70% 28.740,02 0,20% 4.800,00 0,03% 69.625,93 0,48%
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte 110.141,72 0,75% 36.916,12 0,25% 976,80 0,01% 72.248,80 0,49%
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte 239.038,99 1,63% 157.216,00 1,07% 73.006,87 0,50% 8.816,12 0,06%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 254.533,32 1,74% 230.155,01 1,57% 17.116,94 0,12% 7.261,37 0,05%
Summe 906834,63 6,19% 512257,99 3,50% 167008,87 1,14% 227.567,77 1,55%
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand 1.173.058,06 8,00% 580.971,90 3,96% 569.683,11 3,89% 22.403,05 0,15%
Summe 1.173.058,06 8,00% 580.971,90 3,96% 569.683,11 3,89% 22.403,05 0,15%
Freie Förderung (§ 16f SGB II) 140.674,20 0,96% 95.259,97 0,65% 24.405,54 0,17% 21.008,69 0,14%
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen 245.214,70 1,67% 126.457,70 0,86% 64.039,78 0,44% 54.717,22 0,37%
Summe 385.888,90 2,63% 221.717,67 1,51% 88.445,32 0,60% 75.725,91 0,52%
Sonstiges 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34%
Summe 50.000,00 0,34% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,34%
Gesamtsumme 14.655.187,00 100,00% 8.429.352,66 57,52% 3.489.306,97 23,81% 2.736.527,37 18,67%
Sonstiges
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Beschäftigung schaffende Leistungen
Maßnahmen für Jüngere
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Freie Förderung
Qualifizierung
Beschäftigung begleitende Leistungen
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Berichtsvorlage

14675 Zeichen

V/0818/2019 
V/0818/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.09.2019 Ausschuss für Soziales,  Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat April 2019 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu 
können, werden die Daten für die Monate Mai 2019 bis Juli 2019 - sofern möglich - entsprechend 
hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und Kennza h-
len auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktuellen Rand v eröf-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat Juli 2019. 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Nach aktueller Hochrechnung für den Berichtsmonat Juli 2019 erhalten 21.460 Personen in 10.582 
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1). Die Zahl der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten beläuft sich für Juli 2019 auf 14.287 Personen. Gegenüber dem Vorjahr ist die 
Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 3,9 % zurückgegangen. Bei der Zahl der Lei s-
Jobcenter 
 
06.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Reckfort 
Telefon: 492-9038 
ReckfortS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0818/2019 
tungsberechtigten in der Zielgruppe der 15 bis 24 -jährigen ist  ein Rückgang von 7,4 % gegenüber 
dem Vorjahr auszumachen.  
 
 
Strukturdaten
- Prognose
Mai 2019 Juni 2019 Juli 2019
Veränderung 
Mai 19 zu Jul 
19 Juli 2018
Veränderung 
Jul 18 zu Jul 
19
Durchschnitt 
2018
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.636     10.649     10.582     -0,5% 11.047     -4,2% 10.974       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.570     21.596     21.460     -0,5% 22.226     -3,4% 22.148       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.239       6.247       6.207       -0,5% 6.412       -3,2% 6.428         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.361     14.378     14.287     -0,5% 14.864     -3,9% 14.756       
Männer 7.266       7.249       7.162       -1,4% 7.543       -5,0% 7.476         
Frauen 7.094       7.128       7.124       0,4% 7.321       -2,7% 7.279         
15 bis 24 Jahre 2.793       2.779       2.735       -2,1% 2.952       -7,4% 2.894         
25 bis 54 Jahre 9.199       9.211       9.153       -0,5% 9.620       -4,9% 9.584         
55 Jahre und älter 2.368       2.388       2.399       1,3% 2.292       4,7% 2.278         
Deutsche 9.036       9.054       9.028       -0,1% 9.458       -4,5% 9.380         
Ausländer 5.264       5.261       5.199       -1,2% 5.338       -2,6% 5.311         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.246       4.222       4.170       -1,8% 4.373       -4,6% 4.368         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Die Ausgabensumme für die Leistungen zum Lebensunt erhalt ist aufgrund der sinkenden Zahl der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weiterhin leicht rückläufig (vgl. Abbildung 2). Im Vergleich zum 
Vorjahr wurden im Juli 2019 3,7 % weniger Leistungen zum Lebensunterhalt ausgezahlt. Auch die 
Leistungen für Unterkunft und Heizung waren im Juli 2019 rückläufig, im Vorjahresvergleich um 3,5%.  
 
 
Kennzahlen
- Prognose
Mai 2019 Juni 2019 Juli 2019
Veränderung 
Mai 19 zu Jul 
19 Juli 2018
Veränderung 
Jul 18 zu Jul 
19
Durchschnitt 
2018
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,36        4,34        4,28        -1,8% 4,44        -3,7% 4,42          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 21,95       26,29       30,56       31,38       -2,6%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,66        4,66        4,62        -1,0% 4,78        -3,5% 4,73          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 23,28       27,94       32,55       33,46       -2,7%
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
 
Wie auch im anderen Rechtskreis SGB III ist die Arbeitslosenquote im SGB II saisonbedingt im Ve r-
gleich zum Vormonat leicht angestiegen. Sie beläuft sich über beide Rechtskreise im Berichtsmonat 
Juli 2019 auf 4,6 %. Sie liegt damit aber immer noch um 0,5 Prozentpunkte unter dem Wert des Vo r-
jahres (vgl. Abbildung 3) und verbleibt somit, insbesondere im Vergleich zu den Quoten des Bundes 
(5,0 %) und Landes (6,6 %) weiterhin auf niedrigem Niveau.

- 3 - 
V/0818/2019 
Insbesondere im Rechtskreis SGB II konnte die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vorjahr weiter 
gesenkt werden. Hiervon ist besonders die Altersgruppe der 15 bis 24 -jährigen begünstigt. Ihre A r-
beitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 2,0 % verringert.   
 
Arbeitsmarkt
- keine Prognose
Mai 2019 Juni 2019 Juli 2019
Veränderung 
Mai 19 zu 
Jul 19
Juli 2018
Veränderung 
Jul 18 zu Jul 
19
Durchschnitt 
2018
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,5    4,5    4,6    2,2% 5,1    -9,8% 5,0            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,5    1,5    1,7    13,3% 1,7    0,0% 1,6            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,0    3,0    3,0    0,0% 3,4    -11,8% 3,4            
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,9    1,9    2,0    5,3% 2,5    -20,0% 2,4            
 Bestand Arbeitslose SGB II 5.123       5.094       5.137       0,3% 5.772       -11,0% 5.641         
 Männer 2.887       2.853       2.871       -0,6% 3.254       -11,8% 3.186         
 Frauen 2.236       2.241       2.266       1,3% 2.518       -10,0% 2.454         
    15 bis 24 Jahre 447         443         457         2,2% 562         -18,7% 520           
 25 bis 54 Jahre 3.835       3.804       3.816       -0,5% 4.331       -11,9% 4.240         
    55 Jahre und älter 841         847         864         2,7% 879         -1,7% 881           
 Deutsche 3.327       3.320       3.355       0,8% 3.868       -13,3% 3.811         
    Ausländer 1.796       1.774       1.782       -0,8% 1.904       -6,4% 1.830         
    Langzeitarbeitslose 2.691       2.663       2.667       -0,9% 2.970       -10,2% 3.007         
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im Berichtsmonat April 2019 sind 322 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abb ildung 4). Die Sankt i-
onsquote liegt bei 1,7 %, der durchschnittliche Kürzungsbetrag beläuft sich auf 91,32 €. Beide Werte 
liegen weiterhin unter dem Landes- und Bundesschnitt.  
 
 
Sanktionen
-keine Prognose Februar 
2019 März 2019 April 2019
Veränderung 
Feb 19 zu 
Apr 19 April 2018
Veränderung 
Apr 18 zu 
Apr 19
Durchschnitt 
2018
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 325        302        322        -0,9% 344        -6,4% 316               
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 237        219        241        1,7% 237        1,7% 235               
 Deutsche 167        165        185        10,8% 176        5,1% 172               
 Ausländer 70           54           56           -20,0% 61           -8,2% 63                 
 Sanktionsquote 
 Münster 1,6          1,5          1,7          2,5% 1,6          5,2% 1,6                
 Nordrhein-Westfalen 2,6          2,6          2,7          2,9% 2,7          -1,2% 2,7                
 Deutschland 3,1          3,1          3,1          0,6% 3,2          -0,6% 3,2                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 92,98 €    90,39 €    91,32 €    -1,8% 96,18 €    -5,1% 90,52 €           
 Nordrhein-Westfalen 107,31 €  107,68 €  106,53 €  -0,7% 106,09 €  0,4% 104,97 €        
 Deutschland 112,60 €  111,94 €  111,78 €  -0,7% 110,98 €  0,7% 109,89 €        
 
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im zweiten Quartal 2019 wurden 280 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet 
(vgl. Abbildung 5). Insgesamt 56 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig.

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V/0818/2019 
 
Ordnungswidrigkeiten
April 19 Mai 19 Juni 19 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 80                    91                    109                   280                   
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 16                    13                    27                    56                    
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 31                    8                      17                    56                    
0,00 € bis  200,00 € 15                    4                      4                      23                    
200,00 € bis  500,00 € 15                    2                      8                      25                    
500,00 € bis 1.000,00 € 1                      2                      5                      8                      
Eingegangene Einsprüche 5                      5                      -                    10                    
 
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte  als auch die Anzahl der Teilnahmen in Ang e-
boten des Perspektivzentrums von Januar bis Juni 2019. Im ersten Halbjahr sind insgesamt 133 e r-
folgreiche Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ des Perspektivzentrums  erfolgt (vgl. 
Abbildung 6). Schwerpunkte bilden weiterhin die Module „Einstiegsberatung“ und „Standortbesti m-
mung“. Insgesamt haben 201 Personen im ersten Halbjahr 2019 an den Angeboten des Perspekti v-
zentrums teilgenommen.  
 
2. Zielerreichung 
 
 
 
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 
 
a) Integrationen 
 
Für die Monate Januar bis Juli 2019 werden insgesamt 1.661 Integrationen prognostiziert. Mit Blick 
auf den vereinbarten Zielwert (Steigerung gegenüber dem  Vorjahr um 0,9 %) ergibt sich daraus für 
den Monat Juli 2019 eine Zielabweichung von 35 Integrationen (vgl. Abbildung 7). Durch die nach der 
Sommerpause zu erwartende Herbstbelebung am Arbeitsmarkt und die im August und September

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V/0818/2019 
anstehenden Integrationen in Ausbildung wird aber eine Annäherung an den Sollwert in der zweiten 
Jahreshälfte erwartet.  
 
 
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
 
Die Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote gegenüber dem Jahr 2019 
eine Steigerung um 3,2 % vor. Im aktuellen Berichtsmonat Juli beträgt die prognostizierte Integrat i-
onsquote 11,5 % und liegt damit um 0,3 Prozentpunkte über dem Ergebnis des Vorjahresmonats. Zur 
Zielerreichung ist ein weiterer Zuwachs um 0,1 Prozentpunkte erforderlich.  
 
 
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden lag im Juli 2019 hochgerechnet bei 
9.878 Personen (vgl. Abbildung 9). Mit dem Land NRW wurde vereinbart, dass der Bestand im Ja h-
resdurchschnitt 2019 um nicht mehr als 3,8 % gegenüber dem Vorjahr steigt, das ergibt einen Zie l-
wert von 9.844 Langzeitleistungsbeziehenden. Aufgrund der zuletzt sinkenden Za hl der Langzeitleis-

- 6 - 
V/0818/2019 
tungsbeziehenden wird sich der durchschnittliche Bestand in den kommenden Monaten weiter verri n-
gern, so dass zum Jahresende von einer Zielerreichung auszugehen ist.  
 
 
Abbildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
Bei der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Land vereinbart, dass der 
Vorjahreswert um 0,5 % gesteigert werden soll. Die Quote beläuft sich im Juli 2019 prognostiziert auf 
8,2 %, der Sollwert beträgt 8,3 %  (vgl. Abbildung 10). Zu beachten ist, dass im Jahr 2019 das neue 
Teilhabechancengesetz (§ 16 i und § 16e SGB II) für diese Zielgruppe in Kraft getreten ist. Im Jo b-
center Münster konnten bis Ende August 2019 mehr als 70 geförde rte Beschäftigungsverhältnisse 
nach § 16i SGB II bewilligt werden. Der Eintritt eines Langzeitleistungsbeziehenden in ein solches 
Arbeitsverhältnis wird aber nicht als Integration gezählt. 
 
 
 
Abbildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende

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V/0818/2019 
Fazit und Ausblick: 
 
Auch für das Jahr 2019 hat das Jobcenter der Stadt Münster zu Beginn des Jahres mit dem Land 
NRW ambitionierte Ziele und damit ein e weitere Steigerung der zu erreichenden Jahresendwerte g e-
genüber 2018 vereinbart.  
 
Der Blick auf die Zielerreichung zeigt, dass bis zum Berichtsmonat Juli Zielabweichungen vorliegen, 
diese aber sowohl bei der Integrationsquote insgesamt als auch bei der Integrationsquote der Lan g-
zeitleistungsbezieher gering sind. Insbesondere dur ch die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten 
und die neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse in der Zielgruppe der unter 25 -jährigen wird in der 
zweiten Jahreshälfte ein Anstieg bei den Integrationszahlen erwartet.  
Bei dem durchschnittlichen Bestand de r Langzeitleistungsbeziehenden ist aufgrund der aktuell rüc k-
läufigen Zahlen davon auszugehen, dass der Sollwert zum Jahresende erreicht wird. 
 
Erfreulich ist, dass es gelungen ist, die Zahl der Arbeitslosen weiter zu verringern. So konnte die A r-
beitslosenquote im Rechtskreis SGB II im Vergleich zum Vorjahresmonat  von 3,4 % auf 3,0 % g e-
senkt werden. Die bereits geringe Jugendarbeitslosenquote konnte dabei nochmals von 2,5 % auf 2,0 
% reduziert werden.  
 
Für das zweite Quartal 2019 sagen die Wirtschaftsinstitute eine deutliche Verlangsamung der Ko n-
junktur voraus. Hinzu kommen die Risiken durch den Brexit, den anhaltenden Handelsstreit zwischen 
den USA und China und die allgemeine weltwirtschaftliche Konjunkturschwäche, die zu einer Eintr ü-
bung der Konjunkturerwartungen führen. Auch auf dem Arbeitsmarkt macht sich die konjunkturelle 
Abkühlung bereits bemerkbar. Die Nachfrage nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befindet 
sich zwar weiterhin auf einem hohen Niveau, wird aber merklich schwächer. Insgesamt ist die derzei-
tige Lage am Arbeitsmarkt weiterhin positiv.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Glossar 
Anlage 2 – Abflussbericht Eingliederungstitel

Beratungsverlauf (1)

25.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0818/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37