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0031/2018

Einziehung eines Teilstückes der Regentenstraße vor der Lutherkiche in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.01.2018, TOP 9.1.2

Anlage Einziehungsplan Regentenstraße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Einziehungsplan Regentenstraße

471 Zeichen

KölnGIS

Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a.
Maßstab 1:500 Datum: 04.1.2018

N 5647852

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2423 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0031/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einziehung eines Teilstückes der Regentenstraße vor der Lutherkiche in Köln-Mülheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Absicht der Einziehung des in der Anlage zu dieser 
Beschlussvorlage rot gekennzeichneten Teilstücks der Regentenstraße in Köln-Mülheim (Gemar-
kung Mülheim, Flur 5, Teilstück aus Flurstück 1394) gem. § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz 
NRW (StrWG) öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.  
 
2. Sollten innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung zu Ziffer 1. keine Gründe 
vorgebracht werden, die gegen die Einziehung sprechen, so verzichtet die Bezirksvertretung auf 
eine erneute Beschlussfassung und stimmt der Teileinziehung zu. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die im Privateigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Mülheim stehende Fläche vor der 
Lutherkirche, Regentenstr. 42, wurde im Rahmen einer Wohnumfeldmaßnahme 1985 vertraglich der 
Stadt Köln zur Nutzung und zum Ausbau zur Verfügung gestellt, neu gestaltet und der Öffentlichkeit 
zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang erfolgte am 10.08.1987 durch Veröffentlichung im 
Amtsblatt der Stadt Köln die Widmung der Fläche für den öffentlichen Verkehr. 
 
Das Grundstück mit dem Lutherturm wird verkauft und soll bebaut werden. Die Planung sieht dort den 
Anbau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Stellplatznachweisen auf der zurzeit noch gewidmeten 
Fläche vor. 
 
Die Baumaßnahme macht die Durchführung eines förmlichen Wegeeinziehungsverfahrens nach  
§ 7 Abs. 1 StrWG erforderlich. Eine Einziehung der Verkehrsflächen kann gemäß § 7 Abs. 2 StrWG 
NRW erfolgen, wenn für die Straße keine Verkehrsbedeutung mehr besteht oder überwiegende 
Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen. In diesem Fall wird die Fläche dem 
dringend benötigtem Wohnungsbau zugeführt. Gleichzeitig entfällt durch die Bebauung der Bedarf zur 
Nutzung durch die Allgemeinheit. 
 
Die Absicht der Einziehung ist gem. § 7 Abs. 4 StrWG drei Monate vorher öffentlich bekanntzuma-
chen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.  
 
Anlage: Einziehungsplan

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0031/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.01.2018
Erstellt
03.01.2018 15:07