0031/2018
Einziehung eines Teilstückes der Regentenstraße vor der Lutherkiche in Köln-Mülheim
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Anlage Einziehungsplan Regentenstraße
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KölnGIS Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:500 Datum: 04.1.2018 N 5647852 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Zr ziel NEEPLANV I zz62räs N Wz FE Sa E 3235977: . ‚Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 Vorlagen-Nummer 0031/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einziehung eines Teilstückes der Regentenstraße vor der Lutherkiche in Köln-Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Absicht der Einziehung des in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage rot gekennzeichneten Teilstücks der Regentenstraße in Köln-Mülheim (Gemar- kung Mülheim, Flur 5, Teilstück aus Flurstück 1394) gem. § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. 2. Sollten innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung zu Ziffer 1. keine Gründe vorgebracht werden, die gegen die Einziehung sprechen, so verzichtet die Bezirksvertretung auf eine erneute Beschlussfassung und stimmt der Teileinziehung zu. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die im Privateigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Mülheim stehende Fläche vor der Lutherkirche, Regentenstr. 42, wurde im Rahmen einer Wohnumfeldmaßnahme 1985 vertraglich der Stadt Köln zur Nutzung und zum Ausbau zur Verfügung gestellt, neu gestaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang erfolgte am 10.08.1987 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln die Widmung der Fläche für den öffentlichen Verkehr. Das Grundstück mit dem Lutherturm wird verkauft und soll bebaut werden. Die Planung sieht dort den Anbau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Stellplatznachweisen auf der zurzeit noch gewidmeten Fläche vor. Die Baumaßnahme macht die Durchführung eines förmlichen Wegeeinziehungsverfahrens nach § 7 Abs. 1 StrWG erforderlich. Eine Einziehung der Verkehrsflächen kann gemäß § 7 Abs. 2 StrWG NRW erfolgen, wenn für die Straße keine Verkehrsbedeutung mehr besteht oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen. In diesem Fall wird die Fläche dem dringend benötigtem Wohnungsbau zugeführt. Gleichzeitig entfällt durch die Bebauung der Bedarf zur Nutzung durch die Allgemeinheit. Die Absicht der Einziehung ist gem. § 7 Abs. 4 StrWG drei Monate vorher öffentlich bekanntzuma- chen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Anlage: Einziehungsplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0031/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.01.2018
- Erstellt
- 03.01.2018 15:07