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3891/2017

Teileinziehung im Bereich der Eisenbahnüberführung Johannisstraße in Köln-Altstadt/Nord

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 5.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Einziehungsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3484 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3891/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teileinziehung im Bereich der Eisenbahnüberführung Johannisstraße in Köln-Altstadt/Nord 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Absicht der Teileinziehung der Johannisstraße im 
Bereich der Eisenbahnüberführung am Kölner Hauptbahnhof (Gemarkung Köln, Flur 28, Teilstück 
aus Flurstück 673 und Flur 29, Flurstück 208, Teilstücke aus den Flurstücken 153 und 198) mit der 
künftigen Beschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger und Radfahrer sowie auf den Anliefer-
verkehr gem. § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) öffentlich bekannt zu machen, 
um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.  
 
2. Sollten innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung zu Ziffer 1. keine Gründe 
vorgebracht werden, die gegen die Einziehung sprechen, so verzichtet die Bezirksvertretung 1 auf 
eine erneute Beschlussfassung und stimmt der Teileinziehung zu. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Johannisstraße ist von Trankgasse bis Machabäerstraße als Gemeindestraße ohne Benutzungs-
beschränkung gewidmet. Sie wurde im Bereich der Eisenbahnüberführung bereits für den Durch-
gangsverkehr gesperrt, ohne dass die Straßenanlagen baulich verändert wurden. Derzeit befindet 
sich der Bereich in einem völlig verwahrlosten Zustand, der für großes Unbehagen bei der Durchque-
rung sorgt. Der tunnelartige Durchgang wird von der Bevölkerung als Angstraum wahrgenommen. Im 
Rahmen der Fördermaßnahme „Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“ ist die Neuge-
staltung der Unterführung Johannisstraße vorgesehen. 
 
Die endgültige Beschränkung des Widmungsinhaltes macht die Durchführung eines förmlichen Tei-
leinziehungsverfahrens nach § 7 Abs. 3 StrWG erforderlich. Eine Teileinziehung der Verkehrsflächen 
kann gemäß § 7 Abs. 3 StrWG NRW erfolgen, wenn hierfür überwiegende Gründe des öffentlichen 
Wohles vorliegen. 
 
Das überwiegende Allgemeininteresse an der Maßnahme ist damit begründet, dass die Unterführung 
eine wesentliche Fußgängerverbindung zwischen der Nordseite des Kölner Hauptbahnhofes und 
dessen Südseite mit der Domumgebung darstellt. Darüber hinaus verbindet sie das Kunibertsviertel 
mit dem Weltkulturerbe Dom und der Altstadt. Mit der baulichen Neufassung des Breslauer Platzes 
und der Nutzung als Entree der Stadt wird diese Verbindungsachse mittelfristig eine noch größere 
Bedeutung für den Fußgänger- und Radverkehr gewinnen. Die Neugestaltung soll dem Fußgänger- 
und Radverkehr die Motivation geben, diese Verbindung verstärkt zu nutzen. 
 
Im Bereich der Unterführung der Johannisstraße befindet sich die Lieferantenzufahrt für die Gaststät-
te „Alter Wartesaal“ und für die zahlreichen Geschäfte im Hauptbahnhof. Die Sicherstellung des Lie-
ferverkehrs ist unabdingbar und wird bei der Einziehung berücksichtigt.  
 
Mit der Teileinziehung wird der künftige Widmungsinhalt auf den Verkehr durch Fußgänger, Radfah-
rer sowie den Anlieferverkehr beschränkt. 
 
Die Teileinziehung ist gem. § 7 Abs. 1 StrWG öffentlich bekanntzumachen. Die Absicht der Einzie-
hung ist gem. § 7 Abs. 4 StrWG drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu 
Einwendungen zu geben.  
 
 
Anlage: Einziehungsplan

Einziehungsplan

484 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
3891/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.12.2017
Erstellt
08.12.2017 11:26