AN/1393/2022
Verschiedene Aspekte der Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.08.2022 AN/1393/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Verschiedene Aspekte der Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen: Inklusive Bildung ist nach Definition der Vereinten Nationen (siehe Kommunaler Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0, Seite 6) ein Kinderrecht, das allen Schülerinnen und Schülern zusteht, unabhängig vom Elternwillen. Doch die mangelnde Unterstützung beim Umbau des Schulsystems der letzten Landesregierung ist einer der Gründe, wieso Inklusion an Schulen in NRW ins Stocken geraten ist. So ist in Köln die Exklusionsquote (der Anteil der Kinder mit Behinderung, die nicht in den gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern gehen), nach moderatem Rückgang in den Jahren zuvor, in beiden letzten dokumentierten Schuljahren 2018/19 und 2019/20 wieder angestiegen. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Das Land finanziert die kommunalen Kosten der Inklusion über einen Zuschuss an den Schulträger für Schulgebäude, Lernmittelfreiheit und Schülerfahrtkosten (Korb 1). Daneben gewährt es eine Inklusionspauschale (Korb 2) für nicht-lehrendes Personal der Kommunen. Im Schuljahr 2019/20 waren diese Mittelflüsse laut dem „Kommunalen Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0“ 20 Mio. Euro (Korb 1) bzw. 40 Mio. Euro (Korb 2) groß. Sind alle Mittel für die betreffenden Zwecke ausgegeben worden, sind sie (teilweise) fachfremd verwendet worden oder mussten sie (teilweise) zurückgezahlt werden, weil sie nicht in Gänze ausgegeben worden sind? 2. Die Stadt Köln hat ein weitgehend nicht inklusives Schulsystem. Nur sehr wenige weiterführende Schulen nehmen Kinder mit einer Behinderung auf. Das führt dazu, dass die Schulwege der Inklusionskinder oftmals sehr lang sind. Während es in den Medien rund um die Schulanmeldung regelmäßig thematisiert wird, dass einige nicht behinderte Kinder einen Platz an weiter entfernten Gymnasien erhalten haben, und die öffentliche Meinung den daraus resultierenden Schulweg als nicht zumutbar begreift, wird das Leiden der Inklusionskinder an ihren langen Schulwegen so gut wie nicht thematisiert. Wir weit ist der durchschnittliche Weg von Kindern mit Behinderung in ihre inklusiven Schulen in Köln und demgegenüber der durchschnittliche Weg von Gymnasiast*innen in ihr Gymnasium? 3. Während viele Kinder ohne Förderbedarf schnell lernen, den Schulweg alleine zurückzulegen, brauchen viele Kinder mit Förderbedarf immer oder lange eine Begleitung. Dabei wird diesen Kindern seitens der Stadt Köln nur dann die Teilnahme am Schülerspezialverkehr (Fahrdienst) angeboten, wenn „die Erziehungsberechtigten ihr Kind nicht selbst bringen und abholen können“ (Kommunaler Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0, Seite 28). Das fällt meilenweit hinter den Anspruch des (ersten) Inklusionsplan für Kölner Schulen aus dem Jahr 2012 zurück, in dem es heißt: „Ziel hierbei müsste sein, die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zu der wohnortnahen Schule sicherzustellen, die seitens der Eltern für ihr Kind gewünscht wird.“ Mit der Kölner Regelung haben Eltern von Inklusionskindern 10 bis 13 Jahre lang den Stress, den Weg zu ihrer Arbeitsstelle dem Weg zur Schule ihrer Kinder unterzuordnen, um rechtzeitig zum Bringen und Abholen an der Schule zu sein. Das benachteiligt insbesondere die Mütter, die häufiger als Väter aufgrund dieser zusätzlichen Logistikaufgabe ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Arbeit aufgeben. Wenn sie ihr Kind allerdings an einer Förderschule unterbringen, dann haben sie diesen Stress nicht, da das Kind in der Regel durch einen Fahrdienst befördert wird. Inwieweit lässt sich diese extrem ELTERNunfreundliche Regelung mit dem Anspruch des KINDES auf inklusive Beschulung in Einklang bringen? 4. Für einige Kinder mit Förderbedarf ist ein Pflegeraum an der Schule zwingend notwendig, alle anderen Kinder profitieren auch davon. Viele Schulen besitzen keinen solchen Raum, in dem z. B. gewickelt werden kann. Ist sichergestellt, dass Schulen einen solchen Raum einrichten, wenn ein auf einen Pflegeraum angewiesenes Kind angemeldet werden soll? 5. Wird ihr Anspruch auf einen Pflegeraum den Eltern auch so mitgeteilt, damit sie notfalls für ihren Anspruch streiten können? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1393/2022
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 16.08.2022 12:55