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AN/1393/2022

Verschiedene Aspekte der Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen

Die Linke. Anfrage nach § 4 17.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 23.01.2023, TOP 5.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

5042 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.08.2022 
AN/1393/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
 
Verschiedene Aspekte der Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen: 
Inklusive Bildung ist nach Definition der Vereinten Nationen (siehe Kommunaler Inklusionsplan für 
Kölner Schulen 3.0, Seite 6) ein Kinderrecht, das allen Schülerinnen und Schülern zusteht, 
unabhängig vom Elternwillen. Doch die mangelnde Unterstützung beim Umbau des Schulsystems 
der letzten Landesregierung ist einer der Gründe, wieso Inklusion an Schulen in NRW ins Stocken 
geraten ist. So ist in Köln die Exklusionsquote (der Anteil der Kinder mit Behinderung, die nicht in 
den gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern gehen), nach moderatem Rückgang in 
den Jahren zuvor, in beiden letzten dokumentierten Schuljahren 2018/19 und 2019/20 wieder 
angestiegen.  
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Das Land finanziert die kommunalen Kosten der Inklusion über einen Zuschuss an 
den Schulträger für Schulgebäude, Lernmittelfreiheit und Schülerfahrtkosten (Korb 1). 
Daneben gewährt es eine Inklusionspauschale (Korb 2) für nicht-lehrendes Personal der 
Kommunen. Im Schuljahr 2019/20 waren diese Mittelflüsse laut dem „Kommunalen 
Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0“ 20 Mio. Euro (Korb 1) bzw. 40 Mio. Euro (Korb 2) 
groß.  
Sind alle Mittel für die betreffenden Zwecke ausgegeben worden, sind sie (teilweise) 
fachfremd verwendet worden oder mussten sie (teilweise) zurückgezahlt werden, weil sie 
nicht in Gänze ausgegeben worden sind?

2. Die Stadt Köln hat ein weitgehend nicht inklusives Schulsystem. Nur sehr wenige 
weiterführende Schulen nehmen Kinder mit einer Behinderung auf. Das führt dazu, dass 
die Schulwege der Inklusionskinder oftmals sehr lang sind. Während es in den Medien rund 
um die Schulanmeldung regelmäßig thematisiert wird, dass einige nicht behinderte Kinder 
einen Platz an weiter entfernten Gymnasien erhalten haben, und die öffentliche Meinung 
den daraus resultierenden Schulweg als nicht zumutbar begreift, wird das Leiden der 
Inklusionskinder an ihren langen Schulwegen so gut wie nicht thematisiert.  
Wir weit ist der durchschnittliche Weg von Kindern mit Behinderung in ihre inklusiven 
Schulen in Köln und demgegenüber der durchschnittliche Weg von Gymnasiast*innen in ihr 
Gymnasium? 
3. Während viele Kinder ohne Förderbedarf schnell lernen, den Schulweg alleine 
zurückzulegen, brauchen viele Kinder mit Förderbedarf immer oder lange eine Begleitung. 
Dabei wird diesen Kindern seitens der Stadt Köln nur dann die Teilnahme am 
Schülerspezialverkehr (Fahrdienst) angeboten, wenn „die Erziehungsberechtigten ihr Kind 
nicht selbst bringen und abholen können“ (Kommunaler Inklusionsplan für Kölner Schulen 
3.0, Seite 28). Das fällt meilenweit hinter den Anspruch des (ersten) Inklusionsplan für 
Kölner Schulen aus dem Jahr 2012 zurück, in dem es heißt: „Ziel hierbei müsste sein, die 
Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zu der wohnortnahen Schule 
sicherzustellen, die seitens der Eltern für ihr Kind gewünscht wird.“  
Mit der Kölner Regelung haben Eltern von Inklusionskindern 10 bis 13 Jahre lang den 
Stress, den Weg zu ihrer Arbeitsstelle dem Weg zur Schule ihrer Kinder unterzuordnen, um 
rechtzeitig zum Bringen und Abholen an der Schule zu sein. Das benachteiligt 
insbesondere die Mütter, die häufiger als Väter aufgrund dieser zusätzlichen 
Logistikaufgabe ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Arbeit aufgeben. Wenn sie ihr Kind 
allerdings an einer Förderschule unterbringen, dann haben sie diesen Stress nicht, da das 
Kind in der Regel durch einen Fahrdienst befördert wird. 
Inwieweit lässt sich diese extrem ELTERNunfreundliche Regelung mit dem Anspruch des 
KINDES auf inklusive Beschulung in Einklang bringen? 
4. Für einige Kinder mit Förderbedarf ist ein Pflegeraum an der Schule zwingend 
notwendig, alle anderen Kinder profitieren auch davon. Viele Schulen besitzen keinen 
solchen Raum, in dem z. B. gewickelt werden kann. Ist sichergestellt, dass Schulen einen 
solchen Raum einrichten, wenn ein auf einen Pflegeraum angewiesenes Kind angemeldet 
werden soll? 
5. Wird ihr Anspruch auf einen Pflegeraum den Eltern auch so mitgeteilt, damit sie 
notfalls für ihren Anspruch streiten können? 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.01.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1393/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
17.08.2022
Erstellt
16.08.2022 12:55