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2200/2025

Verwendung der für das Jahr 2026 zugesetzten Mittel für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 07.08.2025

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 28.08.2025, TOP 5.1

Anlage 1_Fehler im Haushaltsplan 2025_2026

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_Fehler im Haushaltsplan 2025_2026

231 Zeichen

Fehler im Haushaltsplan (HHPI) 2025/2026 
Nachfolgende Abbildung aus dem HHPl verdeutlicht, dass 30.000 €  versehentlich dem Hebammennetzwerk zugeordnet wurden 
 
 
Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplan; Band 1, Teil 1, S. 592 ff.

Beschlussvorlage Ausschuss

7812 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2200/2025 
Freigabedatum 
07.08.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung der für das Jahr 2026 zugesetzten Mittel für 
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt die befristete Erhöhung der kommunalen Förderung 
der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Köln im Jahr 2026. 
 
Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß der Darstellung auf Seite 3 dieser Vorlage (unter der 
Zwischenüberschrift „Umsetzung“) für das Jahr 2026 unter Verwendung der für dieses Haus-
haltsjahr zusätzlich veranschlagten Mittel in Höhe von 30.000 €. 
 
Diese zur Finanzierung zur Verfügung stehenden Mittel für die Schwangerschaftskonfliktbera-
tung stehen im Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Pro-
duktgruppe 0701 in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für 2026 zusätzlich (über 
den politischen Veränderungsnachweis entsprechend veranschlagt) zur Verfügung.  
 
Im Haushaltsplan sind diese Mittel entgegen der Beschlussfassung des Rates (zu 
AN/0061/2025) versehentlich dem Hebammennetzwerk zugeordnet (siehe Anlage anbei). Bin-
dend sind jedoch der Ratsbeschluss vom 13.02.2025 und klarstellend dieser Beschluss. 
 
 
 
Gesundheitsausschuss 28.08.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     30.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.      30.000   € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht, Bezirksregierung Köln, sind alle Haushaltsposi-
tionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Dar-
über hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt 
werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgege-
ben werden können. 
 
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine zusätzliche finanzielle Unterstützung aus 
dem städtischen Haushalt für 2026 eine zentrale Voraussetzung ist für die landesseitig vorge-
sehene, aber nur zu 80% aus Landesmitteln finanzierte Ausweitung der Beratungsangebote 
(aufgrund nachgewiesen gestiegener Bedarfslage). Ein Verzicht auf die notwendige Auswei-
tung der städtischen Förderung hätte zur Folge, dass nicht allen Betroffenen das notwendige 
Beratungsangebot unterbreitet werden könnte.  
 
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschafts-
konflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) steht für die Jahre 2026 bis 2030 eine

3 
neue Zuteilungsperiode an. Eine Vereinbarung über die grundsätzliche Aufteilung des Stellen-
zuwachses ist in Arbeitsgremien zwischen den Trägern der Beratungsstellen und dem Land 
im Frühjahr 2025 erfolgt. Der Aufruf vom Land für eine rechtskräftige Beantragung der Mittel 
wird in Kürze erwartet. Die Höhe der Förderung durch die Stadt wird die Antragsstellung der 
nicht kommunalen Träger an das Land beeinflussen, da die städtische Förderung bisher auch 
schon Teil der Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen war. 
Das Land hat für den anstehenden Förderzeitraum von 2026 bis 2030 einen Zuwachs von 
12,9 VZÄ auf die bestehenden Stellen im Regierungsbezirk Köln aufgrund der gesetzlichen 
Vorgaben festgesetzt. Davon entfallen 5,0 VZÄ auf den Stadtbezirk Köln und davon wiederum 
3,39 VZÄ auf Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bei Trägern, die durch die Stadt Köln 
anteilig gefördert werden. 
§ 4 SchKG legt die Anzahl der Personalstellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung mit 1 
VZÄ pro 40.000 Einwohnenden fest. Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot wohnort-
naher Beratungsstellen für die Beratung sicher. 
Im Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz 
(Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz - AG SchKG) ist die Landesförderung 
auf 80% der angemessenen Personal- und Sachkosten beschränkt (AG SchKG §4).  
Die Berechnung der Anzahl der künftig maximal förderfähigen Beratungskraftstellen beruht 
unter anderem auf der Bezugsgröße der Bevölkerungsanzahl. Durch die Zunahme der Bevöl-
kerungszahl ist für die durch die Stadt Köln anteilig geförderten Schwangerschaftskonfliktbera-
tungsstellen der in Tabelle 1 dargestellte Stellenzuwachs vom Land neben den bereits beste-
henden Stellen anvisiert.  
Der für das Jahr 2026 eingestellte Betrag an zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von € 
30.000 wird voraussichtlich nicht den fehlenden 20 %-igen Anteil, der vom Land als Eigenan-
teil vorausgesetzt wird, für den Aufwuchs decken. Damit können aber zumindest anteilig die 
durch die Stellenzusetzungen in Höhe von 3,39 Vollzeitäquivalenten in den Schwanger-
schaftskonfliktberatungsstellen in Köln entstehenden Mehrkosten für die Träger getragen wer-
den. Eine Übernahme der restlichen Personalkosten durch städtische Mittel ist mangels 
Budget nicht möglich. 
Umsetzung: 
 
In der Förderperiode ab 2026 werden bei den genannten Beratungsstellen insgesamt 3,39 
VZÄ zusätzlich vom Land NRW zu 80% gefördert. Eine konkrete Berechnung der gesamten 
Personalkosten ist nicht möglich, da dieser Wert von der personellen Besetzung, die aus Be-
ratungskräften, ärztlichen und psychologischen Fachkräften und Verwaltungskräften besteht, 
abhängig ist. Die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel in Höhe von € 30.000 werden 
insgesamt für die Restfinanzierung des 20% igen Anteils nicht auskömmlich sein. Der zur Ver-
fügung stehende Betrag wird anteilig und im Verhältnis der zu erwartenden Stellenzusetzun-
gen an die Träger ausgezahlt: 
 
 
Zusätzlich geförderte Stellen 
in 2026-2030 
Anteilige zusätzliche 
Förderung in 2026 
Donum vitae  0,96 VZÄ € 8.495,58 
Evangelische Beratungsstelle 0,37 VZÄ € 3.274,33 
ProFamilia Chorweiler 1,06 VZÄ € 9.380,53

4 
ProFamilia Köln Innenstadt 1,00 VZÄ € 8.849,56 
Gesamt 3,39 VZÄ € 30.000,00 
Tabelle 1 
 
 
 
Finanzierung: 
 
Für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Stadt Köln stehen gemäß der am 
13.02.2025 vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2025/2026 im Teilergebnisplan des 
Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen für 2026 für die Schwangerschaftskonfliktberatung Mittel in Höhe von 
30.000 € (Haushaltsmittel über den politischen Veränderungsnachweis veranschlagt) zur Ver-
fügung. 
 
Im Haushaltsplan sind diese Mittel entgegen der Beschlussfassung des Rates (zu 
AN/0061/2025) versehentlich dem Hebammennetzwerk zugeordnet (siehe Anlage anbei). Bin-
dend sind jedoch der Ratsbeschluss vom 13.02.2025 und klarstellend dieser Beschluss. 
 
Die Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, damit die Träger die notwendige 
Planungssicherheit hinsichtlich der vom Land nur anteilig (zu 80%) finanzierten zusätzlichen 
Stellen erhalten und das notwendige zusätzliche Personal tatsächlich einstellen können. Den 
vom Land geforderten 20%igen Eigenanteil können die Träger nicht aus Eigenmitteln erbrin-
gen.

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2200/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.08.2025
Erstellt
03.07.2025 10:47