2200/2025
Verwendung der für das Jahr 2026 zugesetzten Mittel für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Stadt Köln
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Anlage 1_Fehler im Haushaltsplan 2025_2026
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Fehler im Haushaltsplan (HHPI) 2025/2026 Nachfolgende Abbildung aus dem HHPl verdeutlicht, dass 30.000 € versehentlich dem Hebammennetzwerk zugeordnet wurden Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplan; Band 1, Teil 1, S. 592 ff.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2200/2025 Freigabedatum 07.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der für das Jahr 2026 zugesetzten Mittel für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Stadt Köln Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss beschließt die befristete Erhöhung der kommunalen Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Köln im Jahr 2026. Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß der Darstellung auf Seite 3 dieser Vorlage (unter der Zwischenüberschrift „Umsetzung“) für das Jahr 2026 unter Verwendung der für dieses Haus- haltsjahr zusätzlich veranschlagten Mittel in Höhe von 30.000 €. Diese zur Finanzierung zur Verfügung stehenden Mittel für die Schwangerschaftskonfliktbera- tung stehen im Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Pro- duktgruppe 0701 in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für 2026 zusätzlich (über den politischen Veränderungsnachweis entsprechend veranschlagt) zur Verfügung. Im Haushaltsplan sind diese Mittel entgegen der Beschlussfassung des Rates (zu AN/0061/2025) versehentlich dem Hebammennetzwerk zugeordnet (siehe Anlage anbei). Bin- dend sind jedoch der Ratsbeschluss vom 13.02.2025 und klarstellend dieser Beschluss. Gesundheitsausschuss 28.08.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 30.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht, Bezirksregierung Köln, sind alle Haushaltsposi- tionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Dar- über hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgege- ben werden können. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine zusätzliche finanzielle Unterstützung aus dem städtischen Haushalt für 2026 eine zentrale Voraussetzung ist für die landesseitig vorge- sehene, aber nur zu 80% aus Landesmitteln finanzierte Ausweitung der Beratungsangebote (aufgrund nachgewiesen gestiegener Bedarfslage). Ein Verzicht auf die notwendige Auswei- tung der städtischen Förderung hätte zur Folge, dass nicht allen Betroffenen das notwendige Beratungsangebot unterbreitet werden könnte. Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschafts- konflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) steht für die Jahre 2026 bis 2030 eine 3 neue Zuteilungsperiode an. Eine Vereinbarung über die grundsätzliche Aufteilung des Stellen- zuwachses ist in Arbeitsgremien zwischen den Trägern der Beratungsstellen und dem Land im Frühjahr 2025 erfolgt. Der Aufruf vom Land für eine rechtskräftige Beantragung der Mittel wird in Kürze erwartet. Die Höhe der Förderung durch die Stadt wird die Antragsstellung der nicht kommunalen Träger an das Land beeinflussen, da die städtische Förderung bisher auch schon Teil der Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen war. Das Land hat für den anstehenden Förderzeitraum von 2026 bis 2030 einen Zuwachs von 12,9 VZÄ auf die bestehenden Stellen im Regierungsbezirk Köln aufgrund der gesetzlichen Vorgaben festgesetzt. Davon entfallen 5,0 VZÄ auf den Stadtbezirk Köln und davon wiederum 3,39 VZÄ auf Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bei Trägern, die durch die Stadt Köln anteilig gefördert werden. § 4 SchKG legt die Anzahl der Personalstellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung mit 1 VZÄ pro 40.000 Einwohnenden fest. Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot wohnort- naher Beratungsstellen für die Beratung sicher. Im Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz - AG SchKG) ist die Landesförderung auf 80% der angemessenen Personal- und Sachkosten beschränkt (AG SchKG §4). Die Berechnung der Anzahl der künftig maximal förderfähigen Beratungskraftstellen beruht unter anderem auf der Bezugsgröße der Bevölkerungsanzahl. Durch die Zunahme der Bevöl- kerungszahl ist für die durch die Stadt Köln anteilig geförderten Schwangerschaftskonfliktbera- tungsstellen der in Tabelle 1 dargestellte Stellenzuwachs vom Land neben den bereits beste- henden Stellen anvisiert. Der für das Jahr 2026 eingestellte Betrag an zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von € 30.000 wird voraussichtlich nicht den fehlenden 20 %-igen Anteil, der vom Land als Eigenan- teil vorausgesetzt wird, für den Aufwuchs decken. Damit können aber zumindest anteilig die durch die Stellenzusetzungen in Höhe von 3,39 Vollzeitäquivalenten in den Schwanger- schaftskonfliktberatungsstellen in Köln entstehenden Mehrkosten für die Träger getragen wer- den. Eine Übernahme der restlichen Personalkosten durch städtische Mittel ist mangels Budget nicht möglich. Umsetzung: In der Förderperiode ab 2026 werden bei den genannten Beratungsstellen insgesamt 3,39 VZÄ zusätzlich vom Land NRW zu 80% gefördert. Eine konkrete Berechnung der gesamten Personalkosten ist nicht möglich, da dieser Wert von der personellen Besetzung, die aus Be- ratungskräften, ärztlichen und psychologischen Fachkräften und Verwaltungskräften besteht, abhängig ist. Die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel in Höhe von € 30.000 werden insgesamt für die Restfinanzierung des 20% igen Anteils nicht auskömmlich sein. Der zur Ver- fügung stehende Betrag wird anteilig und im Verhältnis der zu erwartenden Stellenzusetzun- gen an die Träger ausgezahlt: Zusätzlich geförderte Stellen in 2026-2030 Anteilige zusätzliche Förderung in 2026 Donum vitae 0,96 VZÄ € 8.495,58 Evangelische Beratungsstelle 0,37 VZÄ € 3.274,33 ProFamilia Chorweiler 1,06 VZÄ € 9.380,53 4 ProFamilia Köln Innenstadt 1,00 VZÄ € 8.849,56 Gesamt 3,39 VZÄ € 30.000,00 Tabelle 1 Finanzierung: Für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Stadt Köln stehen gemäß der am 13.02.2025 vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2025/2026 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2026 für die Schwangerschaftskonfliktberatung Mittel in Höhe von 30.000 € (Haushaltsmittel über den politischen Veränderungsnachweis veranschlagt) zur Ver- fügung. Im Haushaltsplan sind diese Mittel entgegen der Beschlussfassung des Rates (zu AN/0061/2025) versehentlich dem Hebammennetzwerk zugeordnet (siehe Anlage anbei). Bin- dend sind jedoch der Ratsbeschluss vom 13.02.2025 und klarstellend dieser Beschluss. Die Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, damit die Träger die notwendige Planungssicherheit hinsichtlich der vom Land nur anteilig (zu 80%) finanzierten zusätzlichen Stellen erhalten und das notwendige zusätzliche Personal tatsächlich einstellen können. Den vom Land geforderten 20%igen Eigenanteil können die Träger nicht aus Eigenmitteln erbrin- gen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2200/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.08.2025
- Erstellt
- 03.07.2025 10:47