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0995/2024

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Hubertusstraße zwischen Pützlachstraße und Flittarder Hauptstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.04.2024, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4461 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 0995/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Hubertusstraße zwischen 
Pützlachstraße und Flittarder Hauptstraße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Hubertusstraße zwischen Pützlachstraße und Flittarder Hauptstraße in Köln-Flittard“ mit Ge-
samtkosten in Höhe von rd. 175.000 €. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.04.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   175.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   3.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Hubertusstraße zwischen Pützlachstraße und Flittarder Hauptstraße weist erhebliche Fahr-
bahnschäden auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden durch den Bauhof im-
mer wieder punktuelle Reparaturarbeiten durchgeführt. Leider reichen die Maßnahmen nicht 
mehr aus, um die Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Die 
Fahrbahn erfüllt den heutigen Standard nicht mehr und soll gemäß RSTO saniert werden. Die 
Maßnahme sieht eine nachhaltige Sanierung der Fahrbahn inkl. der Trag - und Frostschutz-
schichten vor.  
Nach einer Kostenschätzung liegen die Kosten bei rd. 175.000 €. Die Umsetzung der Maß-
nahme ist für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen.

3 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) / Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Die mehrlagige Erneuerung der Fahrbahn hätte in der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung 
des § 8 KAG NRW eine Beitragspflicht der Anlieger ausgelöst. Am 28.02.2024 hat der Landtag 
des Landes NRW jedoch beschlossen die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen für 
die Maßnahmen abzuschaffen, für die der Ausbaubeschluss nach dem 31.12.2023 getroffen 
wurde bzw. wird. Mit dem Wegfall der Heranziehungsmöglichkeit der Anlieger*innen will das 
Land NRW zukünftig den Beitragsausfall maßnahmenbezogen an die Gemeinden erstatten. 
Eine entsprechende Erstattungsverordnung wird vom Land NRW derzeit erstellt. 
Nach Abschluss der Maßnahme und Feststellung der Kosten wird die Verwaltung daher den 
Erstattungsanteil beim Land NRW anfordern. Zur Höhe desselben können noch keine Angaben 
gemacht werden, da der Umlageschlüssel noch nicht bekannt ist. 
Die nach § 8a KAG alter Fassung verpflichtend durchzuführende Bürgerbeteiligung hat im Feb-
ruar 2024 in Form eines Informationsschreibens und dem Angebot einer Anliegerversammlung 
stattgefunden. Zu der Anliegerversammlung ist jedoch niemand erschienen, was mutmaßlich 
auf die geringe Anzahl an betroffenen Eigentümer*innen (nur 2) zurückzuführen ist.  
 
Finanzierung 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 175.000 € steht im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszah-
lungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Generalinstandsetzung von 
Straßen zur Verfügung. 
Ab dem Jahr 2025 fallen für die Generalinstandsetzung der Hubertusstraße jährliche Abschrei-
bungen in Höhe von 3.500 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforder-
lichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teiler-
gebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschrei-
bungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zuge-
wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1257 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Sanierung der Fahrbahn inkl. Tragschichten, um die 
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen wiederherzustellen. Eine Umgestaltung oder 
Veränderung des Straßenraumes ist seitens der Verwaltung nicht vorgesehen. Die Maßnahme soll 
aufgrund der vorhandenen Schäden möglichst zeitnah erfolgen, um weitere aufwendige und teure 
Provisorien bzw. Zwischenzustände zu vermeiden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

22.04.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0995/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.03.2024
Erstellt
12.03.2024 13:22