0995/2024
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Hubertusstraße zwischen Pützlachstraße und Flittarder Hauptstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4461 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 0995/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Hubertusstraße zwischen Pützlachstraße und Flittarder Hauptstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Hubertusstraße zwischen Pützlachstraße und Flittarder Hauptstraße in Köln-Flittard“ mit Ge- samtkosten in Höhe von rd. 175.000 €. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 175.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Hubertusstraße zwischen Pützlachstraße und Flittarder Hauptstraße weist erhebliche Fahr- bahnschäden auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden durch den Bauhof im- mer wieder punktuelle Reparaturarbeiten durchgeführt. Leider reichen die Maßnahmen nicht mehr aus, um die Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Die Fahrbahn erfüllt den heutigen Standard nicht mehr und soll gemäß RSTO saniert werden. Die Maßnahme sieht eine nachhaltige Sanierung der Fahrbahn inkl. der Trag - und Frostschutz- schichten vor. Nach einer Kostenschätzung liegen die Kosten bei rd. 175.000 €. Die Umsetzung der Maß- nahme ist für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen. 3 §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) / Öffent- lichkeitsbeteiligung Die mehrlagige Erneuerung der Fahrbahn hätte in der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung des § 8 KAG NRW eine Beitragspflicht der Anlieger ausgelöst. Am 28.02.2024 hat der Landtag des Landes NRW jedoch beschlossen die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen für die Maßnahmen abzuschaffen, für die der Ausbaubeschluss nach dem 31.12.2023 getroffen wurde bzw. wird. Mit dem Wegfall der Heranziehungsmöglichkeit der Anlieger*innen will das Land NRW zukünftig den Beitragsausfall maßnahmenbezogen an die Gemeinden erstatten. Eine entsprechende Erstattungsverordnung wird vom Land NRW derzeit erstellt. Nach Abschluss der Maßnahme und Feststellung der Kosten wird die Verwaltung daher den Erstattungsanteil beim Land NRW anfordern. Zur Höhe desselben können noch keine Angaben gemacht werden, da der Umlageschlüssel noch nicht bekannt ist. Die nach § 8a KAG alter Fassung verpflichtend durchzuführende Bürgerbeteiligung hat im Feb- ruar 2024 in Form eines Informationsschreibens und dem Angebot einer Anliegerversammlung stattgefunden. Zu der Anliegerversammlung ist jedoch niemand erschienen, was mutmaßlich auf die geringe Anzahl an betroffenen Eigentümer*innen (nur 2) zurückzuführen ist. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 175.000 € steht im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad- wegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszah- lungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Generalinstandsetzung von Straßen zur Verfügung. Ab dem Jahr 2025 fallen für die Generalinstandsetzung der Hubertusstraße jährliche Abschrei- bungen in Höhe von 3.500 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforder- lichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teiler- gebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschrei- bungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zuge- wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1257 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Sanierung der Fahrbahn inkl. Tragschichten, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen wiederherzustellen. Eine Umgestaltung oder Veränderung des Straßenraumes ist seitens der Verwaltung nicht vorgesehen. Die Maßnahme soll aufgrund der vorhandenen Schäden möglichst zeitnah erfolgen, um weitere aufwendige und teure Provisorien bzw. Zwischenzustände zu vermeiden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0995/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.03.2024
- Erstellt
- 12.03.2024 13:22