AN/1346/2019
Die Bedeutung der Kölner Beschäftigungsträger
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SPD Antrag nach § 3
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.10.2019 AN/1346/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Die Bedeutung der Kölner Beschäftigungsträger Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses Soziales und Senioren am 31.10.2019 aufzunehme n: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt: 1. Die Verwaltung und das Jobcenter werden gebeten, dem Ausschuss darzulegen, wie die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen kann, dass die Kölner Beschäftigungsträger langfristig gestärkt und ökonomisch sowie organisatorisch stabilisiert werden. 2. Die Verwaltung und das Jobcenter werden gebeten, dem Ausschuss eine Übersicht über die differenzierten Angebote und Initiativen von Trägern der Beschäftigungsförderung und den in der Integration und Beschäftigung eng agierten Sozialhilfeträgern zur Verfügung zu stellen. 3. Die Verwaltung und das Jobcenter werden gebeten, dem Ausschuss darzulegen, auf welchen Betrag sich die Einnahmen belaufen, die in der Stadt Köln aufgrund dieser Angebote aus Bundes-, Landes - und sonsti gen öffentlichen Mitteln erzielt werden, und wie sich solche A n- gebote auf kommunale Leistungen, z. B. mögliche Einsparungen bei den Kosten der Unte r- kunft, auswirken. Begründung: Mehr als 60.000 Menschen sind in Köln im Jahr 2017 selbst sehr lange Zeit ohne Arbeit oder leben als Kinder und Angehörige in Familien, die von anhaltender Arbeitslosigkeit geprägt we r- den: 60 % der Betroffenen haben gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Probleme, rund 75 % haben keine abgeschlossene Berufsausbildung un d zum Teil auch keinen Schulabschluss. Die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt sind ohne Unterstützung außerordentlich gering. Lang anhaltende Arbeitslosigkeit verringert erwiesenerm a- - 2 - ßen die Chancen jeder erwachsenen Person und der auf Unterstützung angewiesenen Kinder auf eine aktive Mitwirkung und eine selbstbestimmte Zukunft in unserer Stadt. Diese Menschen haben Anspruch auf eine aktive, nachhaltig fördernde Struktur öffentlicher B e- schäftigung und Integration, finanziell und organisatorisch. Dabei tragen Bund und Land vor allem die Finanzverantwortung. Die Stadt ist für die verlässliche institutionelle und organisatorische Umsetzung verantwortlich. Köln hat eine lange und erfolgreiche Geschichte kommunaler A rbeitsmarktförderung. Seit Ende der siebziger Jahre wurde, damals vor allem durch die Nutzung von Arbeitsbeschaffungsma ß- nahmen ABM) des Arbeitsamtes und der gesetzlichen Möglichkeiten des SGB (Hilfe zur Arbeit), aktive kommunale Arbeitsmarktpolitik betrieb en. Neue Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten verbanden die Integration von arbeitslosen jungen und älteren Menschen mit Aufträgen zur Stadtgestaltung im Stadtverschönerungsprogramm. Freie Träger wie der Ehrenfelder Verein für Arbeit, der Internationale Bund (IB Arbeitsprojekt), die Jugendwerkstatt Nippes e.V. und Zug um Zug e. V. entwickelten vor allem handwerklich ausg e- richtete Projekte für Langzeitarbeitslose, andere wie der Sozialdienst katholischer Männer (SKM), In Via, Die Brücke Köln e. V oder „J ack in the box“ schufen Angebote für wohnungslose Me n- schen oder junge strafentlassene Personen. Die Stadt Köln selbst war und ist mit der Jugendhilfe Köln e. V. oder der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH selbst aktiver Teil der öff entlichen Beschäftigungsträger. Allen gemeinsam war das Ziel, langzeitarbeitslose Menschen und damit ihre Angehörigen und Familien dauerhaft in der Stadtgesellschaft zu verankern. Trotz vielfältiger Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen und Förd erlandschaften leisten diese Organisationen und Ihre Verbünde (z. B. das Konsortium Kölner Beschäftigungstr ä- ger) bis heute eine ausgezeichnete und für die integrative Stadtgesellschaft unverzichtbare A r- beit, etwa durch das JobBörsenprogramm und die Umsetzu ng von Programmen des JobCenters sowohl für junge und ältere Arbeitslose als auch für psychisch kranke oder behinderte Menschen. Ihr Beitrag stärkt auch andere bestehende Aktivitäten und Handlungsansätze in Köln wie be i- spielsweise das Programm „Starke Veed el – Starkes Köln“. Die Umsetzung integrativer Konzepte und daraus folgender öffentlicher Förderungen erfordert weiterhin diese Einrichtungen, private oder sozialwirtschaftliche Unternehmen, gemeinnützige und wohlfahrtsverbandliche Organisationen und Besc häftigungsträger, öffentlich -rechtliche Kör- perschaften und auch stadteigene und stadtnahe Betriebe wie die SBK und die KGAB. Die kommunale Verantwortung besteht fort. Sie muss die Kölner Träger der Arbeits - und Be- schäftigungsförderung mit ihren Kernkompet enzen und originären Beschäftigungsfeldern einb e- ziehen und wie bisher oder sogar verstärkt Arbeits - und Beschäftigungsplätze für langzeitarbeit s- lose Menschen anbieten. Dazu bedarf es klarer vertraglicher Vereinbarungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1346/2019
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 04.10.2019
- Erstellt
- 04.10.2019 09:39