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AN/1346/2019

Die Bedeutung der Kölner Beschäftigungsträger

SPD Antrag nach § 3 04.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 31.10.2019, TOP 2.3

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5568 Zeichen

An den 
Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren  
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.10.2019 
 
AN/1346/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
 
Die Bedeutung der Kölner Beschäftigungsträger 
Sehr geehrter Herr Paetzold,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses Soziales 
und Senioren am 31.10.2019 aufzunehme n: 
 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt:  
 
1. Die Verwaltung und das Jobcenter werden gebeten, dem Ausschuss darzulegen, wie die 
Stadtverwaltung dafür Sorge tragen kann, dass die Kölner Beschäftigungsträger langfristig 
gestärkt und ökonomisch sowie organisatorisch stabilisiert werden.  
 
2. Die Verwaltung und das Jobcenter werden gebeten, dem Ausschuss eine Übersicht über die 
differenzierten Angebote und Initiativen von Trägern der Beschäftigungsförderung und den in 
der Integration und Beschäftigung eng agierten Sozialhilfeträgern zur Verfügung zu stellen.  
 
3. Die Verwaltung und das Jobcenter werden gebeten, dem Ausschuss darzulegen, auf welchen 
Betrag sich die Einnahmen belaufen, die in der Stadt Köln aufgrund dieser Angebote aus 
Bundes-, Landes - und sonsti gen öffentlichen Mitteln erzielt werden, und wie sich solche A n-
gebote auf kommunale Leistungen, z.  B. mögliche Einsparungen bei den Kosten der Unte r-
kunft, auswirken. 
  
 
Begründung:  
Mehr als 60.000 Menschen sind in Köln im Jahr 2017 selbst sehr lange Zeit ohne Arbeit oder 
leben als Kinder und Angehörige in Familien, die von anhaltender Arbeitslosigkeit geprägt we r-
den: 60  % der Betroffenen haben gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Probleme, rund 
75 % haben keine abgeschlossene Berufsausbildung un d zum Teil auch keinen Schulabschluss.  
 
Die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt sind ohne 
Unterstützung außerordentlich gering. Lang anhaltende Arbeitslosigkeit verringert erwiesenerm a-

- 2 - 
 
ßen die Chancen jeder erwachsenen Person und der auf Unterstützung angewiesenen Kinder auf 
eine aktive Mitwirkung und eine selbstbestimmte Zukunft in unserer Stadt.  
 
Diese Menschen haben Anspruch auf eine aktive, nachhaltig fördernde Struktur öffentlicher B e-
schäftigung und Integration, finanziell und organisatorisch. Dabei tragen Bund und Land vor allem 
die Finanzverantwortung. Die Stadt ist für die verlässliche institutionelle und organisatorische 
Umsetzung verantwortlich. 
 
Köln hat eine lange und erfolgreiche Geschichte kommunaler A rbeitsmarktförderung. Seit Ende 
der siebziger Jahre wurde, damals vor allem durch die Nutzung von Arbeitsbeschaffungsma ß-
nahmen ABM) des Arbeitsamtes und der gesetzlichen Möglichkeiten des SGB (Hilfe zur Arbeit), 
aktive kommunale Arbeitsmarktpolitik betrieb en. Neue Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten 
verbanden die Integration von arbeitslosen jungen und älteren Menschen mit Aufträgen zur 
Stadtgestaltung im Stadtverschönerungsprogramm.  
Freie Träger wie der Ehrenfelder Verein für Arbeit, der Internationale Bund (IB Arbeitsprojekt), die 
Jugendwerkstatt Nippes e.V. und Zug um Zug e.  V. entwickelten vor allem handwerklich ausg e-
richtete Projekte für Langzeitarbeitslose, andere wie der Sozialdienst katholischer Männer (SKM), 
In Via, Die Brücke Köln e.  V oder „J ack in the box“ schufen Angebote für wohnungslose Me n-
schen oder junge strafentlassene Personen.  
 
Die Stadt Köln selbst war und ist  mit der Jugendhilfe Köln e.  V. oder der Kölner Gesellschaft für 
Arbeits- und Berufsförderung mbH selbst aktiver Teil der öff entlichen Beschäftigungsträger.  
Allen gemeinsam war das Ziel, langzeitarbeitslose Menschen und damit ihre Angehörigen und 
Familien dauerhaft in der Stadtgesellschaft zu verankern.  
 
Trotz vielfältiger Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen und Förd erlandschaften 
leisten diese Organisationen und Ihre Verbünde (z.  B. das Konsortium Kölner Beschäftigungstr ä-
ger) bis heute eine ausgezeichnete und für die integrative Stadtgesellschaft unverzichtbare A r-
beit, etwa durch das JobBörsenprogramm und die Umsetzu ng von Programmen des JobCenters 
sowohl für junge und ältere Arbeitslose als auch für psychisch kranke oder behinderte Menschen. 
Ihr Beitrag stärkt auch andere bestehende Aktivitäten und Handlungsansätze in Köln wie be i-
spielsweise das Programm „Starke Veed el – Starkes Köln“. 
 
Die Umsetzung integrativer Konzepte und daraus folgender öffentlicher Förderungen erfordert 
weiterhin diese Einrichtungen, private oder sozialwirtschaftliche Unternehmen, gemeinnützige 
und wohlfahrtsverbandliche Organisationen und Besc häftigungsträger, öffentlich -rechtliche Kör-
perschaften und auch stadteigene und stadtnahe Betriebe wie die SBK und die KGAB.  
 
Die kommunale Verantwortung besteht fort. Sie muss die Kölner Träger der Arbeits - und Be-
schäftigungsförderung mit ihren Kernkompet enzen und originären Beschäftigungsfeldern einb e-
ziehen und wie bisher oder sogar verstärkt Arbeits - und Beschäftigungsplätze für langzeitarbeit s-
lose Menschen anbieten. Dazu bedarf es klarer vertraglicher Vereinbarungen.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.3 Antrag / Anfrage

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1346/2019
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
04.10.2019
Erstellt
04.10.2019 09:39