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AN/0300/2020

Realisierung des Park+Ride-Parkplatzes an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in Köln-Rath/Heumar

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 05.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.03.2020, TOP 9.2.2

Anfrage SPD AN-0300-2020

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Anfrage SPD AN-0300-2020

1496 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
    
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Markus Klein 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon 0171 8276215 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: markus_klein@koeln.de 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 03.03.2020 
AN/0300/2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020, TOP 9.2.2 
 
Realisierung des Park+Ride-Parkplatzes an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in 
Köln-Rath/Heumar 
Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.03.2020 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bezirksvertretung Kalk hat bereits am 15.03.1984, TOP 4.3, einstimmig beschlossen, die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, unmittelbar an der Stadtbahnhaltestelle 
Röttgensweg in Köln-Rath/Heumar einen Park+Ride-Parkplatz mit 34 Stellplätzen einzurich-
ten. Der entsprechende Bebauungsplan wurde unseres Wissens 1984 beschlossen. 
 
Warum wurde dies bisher nicht umgesetzt worden? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Markus Klein     gez. Hajo Koch 
Markus Klein   Hajo Koch 
Fraktionsvorsitzender   Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Röttgensweg

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Details

Aktenzeichen
AN/0300/2020
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
05.03.2020
Erstellt
03.03.2020 08:02