2222/2021
Anfänger- und Kinderschwimmen / Vereinsschwimmen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 10.06.2021 2222/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 17.06.2021 Anfänger- und Kinderschwimmen / Vereinsschwimmen Während der gesamten Pandemiezeit wurden im Besonderen die Aktivitäten im Vereinssport größ- tenteils gestoppt bzw. sehr stark eingeschränkt. Hierbei wurde bzw. wird auch das Vereinsschwim- men aufgrund der Verordnungen zum Coronaschutz in gleichem Maße eingeschränkt. Bis heute stand bzw. steht das Sportamt in intensivem Austausch mit den Badbetreibern (Deutsche Sporthochschule Köln / Schwimmleistungszentrum, KölnBäder GmbH), um gemäß der geltenden Verordnungen die gegebenen Möglichkeiten für die Vereine und hier im Besonderen für die aktiven Mitglieder aufrecht zu erhalten. Der Schwimmbetrieb am Landesleistungszentrum des Schwimmzent- rums an der Deutschen Sporthochschule Köln konnte für die Schwimmer*innen der Bundes- und Landeskader durchgehend aufrecht erhalten bleiben. Dagegen kam der geregelte Schwimmbetrieb der Kölner Sportvereine teilweise zur Gänze zum Erliegen, wurde aber je nach Veränderung der Inzi- denzwerte nach Möglichkeit wieder gestartet. Hierbei wurde zunächst das Kleinkinder-, Anfänger- und Kinderschwimmen berücksichtigt. In Abstimmung zwischen Sportamt und KölnBäder GmbH wurden ab dem 17.05.2021 in den zentralen Bädern Stadionbad, Lentpark, Höhenbergbad sowie im Kartäu- erwallbad Wasserzeiten für die oben genannten Gruppen der Vereine wochentags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr angeboten. Dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten im Rahmen der gültigen Betriebskostenabrechnung zum Bädervertrag zwischen der Stadt Köln und der KölnBäder GmbH. Je nach Entwicklung der Inzidenzwerte in Köln besteht zur Zeit die Hoffnung, dass die Anfragen der Schwimmsportvereine weiterhin in größerem Umfang bedient werden können. Dabei sind auch die Wassernutzungen in den Ferien und die zusätzlichen Bereitstellungen in ausgewählten Freibädern zu berücksichtigen. Auch hierbei ist laut Auskunft der KölnBäder GmbH mit einer Überziehung des Bud- gets für das Jahr 2021 nicht zu rechnen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2222/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.06.2021
- Erstellt
- 08.06.2021 14:36