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2222/2021

Anfänger- und Kinderschwimmen / Vereinsschwimmen

Mitteilung Ausschuss 10.06.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 6.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2191 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520/2 
 
Vorlagen-Nummer  10.06.2021 
 2222/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 17.06.2021 
 
Anfänger- und Kinderschwimmen / Vereinsschwimmen 
Während der gesamten Pandemiezeit wurden im Besonderen die Aktivitäten im Vereinssport größ-
tenteils gestoppt bzw. sehr stark eingeschränkt. Hierbei wurde bzw. wird auch das Vereinsschwim-
men aufgrund der Verordnungen zum Coronaschutz in gleichem Maße eingeschränkt. 
 
Bis heute stand bzw. steht das Sportamt in intensivem Austausch mit den Badbetreibern (Deutsche 
Sporthochschule Köln / Schwimmleistungszentrum, KölnBäder GmbH), um gemäß der geltenden 
Verordnungen die gegebenen Möglichkeiten für die Vereine und hier im Besonderen für die aktiven 
Mitglieder aufrecht zu erhalten. Der Schwimmbetrieb am Landesleistungszentrum des Schwimmzent-
rums an der Deutschen Sporthochschule Köln konnte für die Schwimmer*innen der Bundes- und 
Landeskader durchgehend aufrecht erhalten bleiben. Dagegen kam der geregelte Schwimmbetrieb 
der Kölner Sportvereine teilweise zur Gänze zum Erliegen, wurde aber je nach Veränderung der Inzi-
denzwerte nach Möglichkeit wieder gestartet. Hierbei wurde zunächst das Kleinkinder-, Anfänger- und 
Kinderschwimmen berücksichtigt. In Abstimmung zwischen Sportamt und KölnBäder GmbH wurden 
ab dem 17.05.2021 in den zentralen Bädern Stadionbad, Lentpark, Höhenbergbad sowie im Kartäu-
erwallbad Wasserzeiten für die oben genannten Gruppen der Vereine wochentags in der Zeit von 
09:00 Uhr bis 19:00 Uhr angeboten. 
 
Dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten im Rahmen der gültigen Betriebskostenabrechnung zum 
Bädervertrag zwischen der Stadt Köln und der KölnBäder GmbH. 
 
Je nach Entwicklung der Inzidenzwerte in Köln besteht zur Zeit die Hoffnung, dass die Anfragen der 
Schwimmsportvereine weiterhin in größerem Umfang bedient werden können. Dabei sind auch die 
Wassernutzungen in den Ferien und die zusätzlichen Bereitstellungen in ausgewählten Freibädern zu 
berücksichtigen. Auch hierbei ist laut Auskunft der KölnBäder GmbH mit einer Überziehung des Bud-
gets für das Jahr 2021 nicht zu rechnen. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Sportausschuss
TOP 6.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2222/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.06.2021
Erstellt
08.06.2021 14:36