3809/2018
Beschaffungsprogramm für Fahrzeuge des Rettungsdienstes 2019
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 3809/2018 Freigabedatum 07.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffungsprogramm für Fahrzeuge des Rettungsdienstes 2019 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss beschließt das Beschaffungsprogramm 2019 für die Fahrzeuge des Ret- tungsdienstes (Anlage 1) mit Gesamtkosten i.H.v. 962.000 €. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von 288.600 € in 2019 so- wie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 673.400 € in 2019 mit Kassenwirk- samkeit in 2020 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfi- nanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge, zur Beschaffung der in der Anlage aufgeführten Fahrzeuge. Gesundheitsausschuss 05.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 288.600 € (2019) 673.400 € (2020) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 160.333,33 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge 160.333,33 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Dem Gesundheitsausschuss wird jährlich das Programm zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes mit Kosten von über 100.000 € netto im Einzelfall des jeweils laufenden Jahres zur Zustimmung vorgelegt (Anlage 1) Finanzierung Die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von 288.600 € im Haushaltsjahr 2019 sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 673.400 € in 2019 mit Kassenwirksamkeit 2020 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Aus- zahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge, zur Beschaffung der in der Anlage aufgeführten Fahrzeuge sind zu beschließen. Die aus der Beschaffung resultierenden jährlichen Folgeaufwendungen (bilanzielle Abschreibungen) werden ab dem Haushaltsjahr 2020 ergebniswirksam. Die Abschreibungen können durch Rettungs- dienstgebühren zu 100% refinanziert werden. Die Mittel für die Beschaffung und für die bilanziellen Abschreibungen sowie die entsprechenden Ge- bührenerträge sind im Haushaltsplan 2019 in den entsprechenden Haushaltsjahren 2019ff veran- schlagt. Notwendigkeit von Rettungsdienstfahrzeugen im Einsatzdienst Aufgrund der Vorgaben des geltenden Rettungsdienstbedarfsplans von 2016 unterhält 37 – Berufs- feuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 11 Feuer- und Rettungswa- chen sowie 8 Rettungswachen. Neben anderen Einsatzfahrzeugen (Feuerwachen) sind an diesen 3 Standorten jeweils mindestens ein oder mehrere Rettungsfahrzeuge stationiert. Gem. dem Rettungs- dienstbedarfsplan 2016 unterhält die Feuerwehr insgesamt 78 Rettungswagen (RTW)). Davon dienen 13 Fahrzeuge der technischen Ausfallreserve. Ein RTW ist ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwa- chung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist. Rettungswagen dienen zum Transport von Not- fallpatienten, bei denen lebensrettende Maßnahmen wie die Wiederherstellung und Stabilisierung der Vitalfunktionen mittels der Ausrüstung des Fahrzeuges durchgeführt worden sind. Rettungswagen ermöglichen mit den Tragen- und Lagerungseinrichtungen einen fachgerechten, schonenden Trans- port zur Zielklinik. Aktueller Austauschbedarf von 5 Rettungsdienstfahrzeugen im Einsatzdienst Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt das Verfahren bei der Ersatzbe- schaffung von Rettungsdienstfahrzeugen vereinfacht. Die Ersatzbeschaffungsmaßnahmen orientieren sich an einer pauschalen Nutzungsdauer von 6 Jahren einschließlich einer festgelegten Vorlaufzeit von 1,5 Jahren. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Ersatzbeschaffungsmaßnahmen frühzeitig ge- nug in Angriff genommen wurden, so dass die Fahrzeuge nach 6 Jahren oder nur geringfügig länge- rer Nutzung ihres Vorgängers in den Dienst genommen werden können. Die bislang praktizierte, fahrzeugbezogene Einzelbedarfsprüfung wird nicht mehr durchgeführt. Das bedeutet, dass zur Beschleunigung des momentan aufwändigen Wiederbeschaffungsverfahrens kei- ne individuellen Bedarfsprüfungen und keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen mehr erstellt werden. Ebenso wurde festgelegt, pro Jahr einen RTW als Kaufoption mit in die Bedarfsprüfung aufzuneh- men, um so auf mögliche Unfall-Totalschäden zeitnah reagieren zu können. Bei einem zu ersetzenden Fahrzeug (K-LN 3835) handelt es sich um ein Fahrzeug mit unterschiedli- cher, zusätzlicher Sonderverwendung im Regelrettungsdienst. Das Fahrzeug ist eines von insgesamt neun gem. Rettungsdienstbedarfsplan vorzuhaltenden RTW des Spitzenbedarfs. Diese Fahrzeuge werden als sogenannte „Springer-RTW“ (= taktische Reserve) im Spitzenbedarf eingesetzt. Unter den neun Spitzenbedarfs-RTW ist der RTW K-LN 3835 als Infektionsfahrzeug (HKLE-Erkrankte) ausge- rüstet. Er wird sowohl als Spitzenbedarfs-RTW als auch als Spezial-RTW bei HKLE-Erkrankten (z. B. Ebola) eingesetzt. Nach Durchführung der Ersatzbeschaffungsmaßnahmen werden die bisherigen Fahrzeuge ausge- mustert und verkauft. RPA-Zustimmung Das Rechnungsprüfungsamt hat am 23.10.2018 der Ersatzbeschaffung zugestimmt. Die Stellung- nahme ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Anlage 2 - Zustimmung RPA
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14 2 .10.2018 14113 37 Bedarfsprüfung zur Ersatzbeschaffung von fünf Rettungswagen (RTW), darunter ein Spezial-RTW für Infektionstransporte, sowie Kaufoption für einen weiteren RTW; hier: Bedarfsprüfung 37/372/1 vom 17.10.2018, eingegangen 22.10.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 17.10.2018, hier eingegangen am 22.10.2018, haben Sie Ihre Bedarfs- prüfung zur Beschaffung der folgenden Rettungswagen zur Stellungnahme vorgelegt: Kosten Kosten netto ca. brutto ca. Rettungswagen (RTW) als Ersatz für RTW K- | s12000e| 28.200 | 4 LN 3821/ 3863/ 3897/ 3887 612.000 € 728.280 € | 141/37/43/1% Rettungswagen für den Transport von hochin- . fektiösen Patienten (RTW-Infektion) als Ersatz " für RTW K-LN 3835 _197.000 € 234.430 € | 141/37/44/18 | gem | gmmae| sezzioe Eu zu beschaffendes Fahrzeug zuzüglich optional: UNE HE Kaufoption für eventuelle Unfall-Totalschäden 153.000 € 182.070 € | 141/37/43/1% Die aufgeführten zu ersetzenden vier RTW erreichen im Dezember 2018 eine Nutzungsdau- er von 4 Jahren, der RTW-Infektion erreicht im Januar 2019 eine Nutzungsdauer von 7 Jah- ren. Gemäß Vorlage 3453/2016 wurde die Nutzungsdauer für Rettungswagen generell auf 6 Jahre festgelegt. Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken, sofern bei der Auftragsvergabe darauf geachtet wird, dass der Zeitpunkt der Auslieferung der Ersatzfahr- zeuge so festgelegt wird, dass bei den vorgenannten 4 Fahrzeugen die vorgesehene Nut- zungsdauer von 6 Jahren auch erreicht wird. ö Mit freundlichen rüßen f \
Anlage 1 - Beschaffungsprogramm 2019
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372/11 Beschaffungsproogramm Rettungsdienst 2019 Beschaffungen für 2019 > 100.000 €* Rettungsdienst a NOS e N Fahrzeugart| Kennzeichen Hersteller Baujahr | nächste | Abschreibungsdauer | Fahrzeugart | Geschätzte zu beschaffen | Kosten in € Mercedes/WAS Mercedes/WAS Mercedes/WAS Mercedes/WAS Mercedes/WAS 962.000 C:\Users\SchumannP\AppDatalLocafMicrosoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outiook\C8154283\Programm RD 2019 Extern (2).xisxProgramm RD 2019 Extern (2).xisx
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3809/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.01.2019
- Erstellt
- 19.11.2018 10:09