Mandari Insight

3486/2023

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Direktvergabe vom 04.04.2019 hier: Sachstandsbericht ÖDLA Revision und Vorabbekanntmachung

Mitteilung Ausschuss 01.12.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2023, TOP 2.11

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4259 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 29.11.2023 
 3486/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.12.2023 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Direktvergabe (ÖDLA) vom 04.04.2019 hier: 
Sachstandsbericht ÖDLA Revision und Vorabbekanntmachung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04. April 2019 den öffentlichen Dienstleis-
tungsauftrag („ÖDLA“) mit Wirkung zum 01.01.2020 an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG ver-
geben. Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrs-
dienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und auf 
den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine Lauf-
zeit von 22,5 Jahren und wurde im Wege einer Direktvergabe vergeben. 
Die KVB erbringt die im ÖDLA umfassten Verkehrsdienste unter Einhaltung vorab definierter 
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Tarif, Qualität, Fahrplanangebot, Infrastruktur).  
Hierbei darf die KVB nach Maßgabe auf Ausgleichleistungen zurückgreifen. Die maximal zu-
lässige Ausgleichshöhe ist über den ÖDLA definiert (Soll-Ausgleich). 
 
Während der Laufzeit des ÖDLA finden vier Revisionen statt, wovon die erste mit Wirkung 
zum 01.01.2025 umgesetzt werden soll. 
Ziele der Revision sind die Erreichung einer objektiv nachprüfbaren wirtschaftlichen Geschäfts-
führung auf Basis eines Marktvergleichs sowie einer Anpassung an geänderte äußere Um-
stände, die nicht in die Risikosphäre der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) fallen, unter Auf-
rechterhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts. 
 
Im Rahmen des Marktvergleichs wird für die KVB durch einen neutralen Gutachter voraussicht-
lich bis Mitte 2024 ein Effizienzpfad für den Zeitraum 2025-2029 festgelegt. 
 
Seit Inkrafttreten des ÖDLA am 01.01.2020 haben allerdings zahlreiche Umbrüche stattgefun-
den, die den ÖPNV massiv wirtschaftlich beeinträchtigt haben.  Zu nennen sind die Corona -
Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die hohe Inflation und gleichzeitig die 
massive Senkung der ÖPNV-Tarife durch die Politik (Deutschlandticket). Damit wird zuneh-
mend die Einhaltung des im ÖDLA definierten Soll-Ausgleichs durch die KVB in Frage gestellt. 
 
Unter anderem wird Gegenstand der Revision die Frage sein, ob diese strukturellen Änderun-
gen zur Anpassung des ÖDLA führen müssen. Um zu prüfen ob bzw. unter welchen Voraus-
setzungen solche Änderungen in der Revision umsetzbar sein werden, ist ein Rechtsgutachten 
von der Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner im Auftrag der KVB erstellt worden. 
Lt. Gutachten können größere Änderungen am ÖDLA gemäß der EU-Verordnung 1370/2007 
jedenfalls dann rechtmäßig vollzogen werden, wenn die Stadt Köln zuvor eine Vorabbekannt-
machung (VAB) veröffentlicht und das Wartejahr eingehalten hat. Die Notwendigkeit einer VAB 
bestünde dann, wenn man davon ausgeht, dass es sich um wesentliche Änderungen im Sinne 
des Vergaberechts handelt. Um ein Inkrafttreten des geänderten ÖDLA im Rahmen der Revi-

2 
 
sion zu ermöglichen, muss daher eine VAB noch in diesem Jahr durch die Stadt Köln veröffent-
licht werden. Es ist denkbar, dass in Folge der Revision eine Änderung der beihilfenrechtlichen 
Regelungen des ÖDLA zur Berechnung des zulässigen Ausgleichs erfolgt. Es ist davon auszu-
gehen, dass derartige Änderungen von der im ÖDLA selbst vorgesehenen Regelung zur An-
passung in der Revision abgedeckt sind. Die Veröffentlichung erfolgt deshalb rein vorsorglich. 
Zudem wird in der VAB erläutert, dass die vergaberechtlichen Voraussetzungen für die Ände-
rungen vorliegen.  
 
Die Veröffentlichung der VAB schafft lediglich die Voraussetzung dafür, im nächsten Jahr im 
Rahmen der Revision auch wesentliche Änderungen am ÖDLA vornehmen zu können. Sie ver-
pflichtet nicht zu Anpassungen. Welche Änderungen im Einzelnen vorzunehmen sind, ist des-
halb jetzt noch nicht zu entscheiden. Die Einzelheiten ergeben sich erst im Rahmen des jetzt 
startenden Verfahrens der Revision. Die konkreten Änderungen werden in 2024 dem Rat der 
Stadt Köln zum Beschluss vorgelegt. Der geänderte ÖDLA wird ebenfalls dem Aufsichtsrat der 
KVB nach Fertigstellung vorgelegt.  
 
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 2.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3486/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.12.2023
Erstellt
30.10.2023 11:38