AN/1404/2022
Änderungsantrag zu 2381/2022, Erweiterter Planungsbeschluss über die Umgestaltung Ehrenstraße, Antrag CDU
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Änderungsantrag (CDU BV1)
3619 Zeichen
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Simone-Chantal Büttgenbach · Vorsitzende Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221 -91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormationen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1404/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Änderungsantrag zu 2381/2022, Erweiterter Planungsbeschluss über die Umgestaltung Ehrenstraße, Antrag CDU Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag / folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: wir dürfen Sie bitten, folgenden Antrag der CDU – Fraktion auf die Tagesordnung der Sitzung der BV 1 am 25.0ß.2022 zu setzen: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, 1. die Sachbehandlung der Vorlage 2381/2022 durch die Bezirksvertretung Innenstadt auszusetzen, bis der Rat der Stadt Köln über die nachstehende Ziffer 2 des Antrags entschieden hat; 2. seitens der Bezirksvertretung Innenstadt, den AVR und den Wirtschaftsausschuss vorberatend und durch den Rat der Stadt Köln entscheidend festzustellen, dass es sich bei Hohe Straße, Dom- und Wallrafplatz, Schildergasse, Neumarkt, Alter Markt, Heumarkt, Apostelnstraße, Ehrenstraße, Palmstraße, Benesisstraße, um Handels- /Einkaufsstraßen mit überörtlicher Bedeutung handelt, die der Entscheidungszuständigkeit der zuständigen Ausschüsse bzw. des Rates der Stadt Köln unterfallen. Der Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeit ist entsprechend zu ändern. Ausweislich der Vorlage (dort Begründung Absatz 1) liegen bezüglich der Ehrenstrasse drei unterschiedliche Beschlussvorlagen städtischer Gremien vor, die den dortigen Straßenraum, auch hinsichtlich seiner strassenverkehrlichen Einordnung, verschieden definieren, nämlich als eine Fußgängerzone (Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt), als eine Fahrradstraße (Radverkehrskonzept Innenstadt) s als einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Masterplan Innenstadt). Diese Verkehrsraumtypen unterscheiden sich aufgrund der Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Verkehrsregeln und den daraus resultierenden Gestaltungsoptionen. Zur Herstellung einer widerspruchfreien Beschlusslage und damit der Einheitlichkeit der Verwaltung ist daher ein entsprechendes abschließendes entscheidendes Votum des Rates unerlässlich. Darüber hinaus handelt es sich bei den aufgezählten Handelslagen bzw. Einkaufsstraßen um gewerblich genutzte Bereiche, die nicht vornehmlich der Nahversorgung des Stadtbezirks dienen, sondern für den hochwertigen Einzelhandelsstandort Köln eine überregionale und identitätsstiftende Bedeutung entfalten, hinter der die stadtbezirkliche Bedeutung zurücktritt. Daher ist deren Ausgestaltung und Entwicklung vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Interessenlage zu betrachten und damit durch die entsprechenden gesamtstädtischen Gremien zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Simone-Chantal Büttgenbach Udo Peter Stodden - Fraktionsvorsitzende – Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (11)
- Ludwigstraße 8
- Hohe Straße
- Schildergasse
- Apostelnstraße
- Ehrenstraße
- Palmstraße
- Benesisstraße
- Wallrafplatz
- Alter Markt
- Neumarkt
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1404/2022
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (CDU)
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 17.08.2022 09:51