Mandari Insight

RAT/029/2026

Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE und SPD/Volt: Kein Raum für die Relativierung des Nationalsozialismus

Antrag SPD / Die Linke 27.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 44.11

Antrag

· application/pdf

Ansehen

Antrag

4998 Zeichen

1 Alexander Häusler, Rainer Roeser: Zwischen Euro-Kritik und rechtem Populismus. 
Merkmale des Rechtsrucks in der AfD. In: Andreas Zick, Beate Küpper: Wut, Verachtung,
Abwertung. Rechtspopulismus in Deutschland. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung von 
Ralf Melzer und Dietmar Molthagen, Dietz, Bonn 2015, ISBN 3-8012-0478-2, S. 
124–145, Zitate S. 125 und 137.
RAT/029/2026
 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 26.01.2026
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
 
Antrag der Ratsfraktionen SPD/Volt und DIE LINKE zur Sitzung des Rates 
am 11.02.2026
 
Betrifft:
Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE und SPD/Volt: Kein Raum für die Relativierung 
des Nationalsozialismus
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
zur Sitzung des Stadtrates am 11. Februar 2026 stellen die Ratsfraktionen SPD/Volt 
und Die Linke folgenden Antrag:
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Hausverbot für Björn 
Höcke, MdL Thüringen, für alle Räumlichkeiten in Besitz oder Anmietung der
Landeshauptstadt Düsseldorf zu erlassen. 
 
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Düsseldorfer Kreisverband der 
AfD darauf hinzuweisen, dass Veranstaltungen mit Herrn Höcke in 
Räumlichkeiten der LHD infolge dieses Hausverbotes nicht mehr 
durchführbar und daher abzusagen sind.
 
Erfolgt die Absage der Veranstaltung durch die AfD nicht, wird der 
bestehende Mietvertrag der LHD mit der AfD für eine Veranstaltung mit 
Herrn Höcke im Kulturhaus Süd einseitig gekündigt.
 
Begründung:
Der thüringische AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Björn Höcke wird wegen 
seiner Standpunkte und Aktivitäten von Sozialwissenschaftler:innen, 
Geschichtswissenschaftler:innen und auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz 
(BfV) einhellig als rechtsextrem eingestuft.1 Er ist vor allem durch seine

Seite 2
2 https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-
afd/#2019-01-15_BfV-AfD-Gutachten_C-III-7.2
3 https://www.zeit.de/2018/38/bjoern-hoecke-afd-neonazi-freundschaft-
rechtsextremismus/komplettansicht
4 https://www.tagesspiegel.de/politik/der-totale-hocke-4912966.html
5
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025168.ht
ml?nn=10690868
6 https://www.n-tv.de/politik/Der-Machtplan-der-Alice-Weidel-article25483554.html
7 https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/hoecke-afd-parteitag-volksverhetzung-
antrag100.html
geschichtsrevisionistischen und relativierenden Äußerungen zum Nationalsozialismus 
auffällig geworden. 
 
Von seiner Haltung zum Nationalsozialismus zeugt auch seine Nähe zur Partei 
NPD/Heimat. Höckes Autorenschaft von Artikeln in einer NPD-Zeitschrift unter 
Pseudonym wird vom BfV als „nahezu unbestreitbar“ beurteilt.2 Regelmäßige 
Kontakte Höckes zum NPD/Heimat-Vorstandsmitglied Thorsten Heise sind bezeugt.3
 
Die bekanntesten Beispiele von Höckes fortlaufenden Versuchen, die 
Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren, waren die 
Bezeichnung der deutschen Erinnerungskultur als „dämlicher Bewältigungspolitik“ 
und des Berliner Holocaust-Mahnmals in Berlin als „Denkmal der Schande“.4
 
Aus dem breiten Spektrum von NS-nahen Äußerungen und Positionen Höckes hat der
Gebrauch einer verbotenen Losung der Sturmabteilung der NSDAP zweimal zur 
rechtskräftigen Verurteilung Höckes geführt.5 Ein Unrechtsbewusstsein ist bei Höcke 
nicht vorhanden; vielmehr hat Höckes Provokation zur Verwendung der NSDAP-
Losung durch andere AfDler geführt.6 Im Januar 2025 beantragte Höcke dann auf 
einem Bundesparteitag der AfD sogar, eine Abschaffung der politischen 
Straftatbestände der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen 
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in das AfD-Wahlprogramm 
aufzunehmen.7
 
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im März 2019 den Beschluss „Städtische Räume 
sind kein Ort für Hetze“ (Vorlage 01/ 80/2019) gefasst, um die Propagierung 
menschenverachtender Inhalte in den Räumen der multikulturellen Landeshauptstadt
zu verhindern. Das fehlende Unrechtsbewusstsein Höckes angesichts seiner zweiten 
Verurteilung und sein Antrag an den AfD-Bundesparteitag vom Januar 2025 lassen 
uns schließen, dass eine Wiederholung verbotener Nazi-Losungen von ihm zu 
erwarten ist, wenn er sich davon einen Effekt verspricht. Eine Bühne für diesen 
Effekt sollte die Stadt Düsseldorf ihm nicht bieten. Die Einladung an Björn Höcke 
durch die AfD Düsseldorf betrachten wir als einen Fall, auf den der Beschluss des 
Rates „Städtische Räume sind kein Ort für Hetze“ eindeutig zur Anwendung kommen 
muss.
 
Die Ratsfraktionen SPD-Volt und Die Linke beantragen deshalb, Björn Höcke ein 
Hausverbot für alle Räumlichkeiten der LHD zu erteilen und die Düsseldorfer AfD 
aufzufordern, ihre Veranstaltung mit Björn Höcke abzusagen. Wenn die AfD dem 
nicht nachkommt, sollte der Mietvertrag von Seiten der Stadt gekündigt werden.
 
Freundliche Grüße
 
Sabrina Proschmann                   Sigrid Lehmann               Chris J. Demmer

Seite 3
 
F.d.R. Sönke Voigt

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 44.11 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/029/2026
Typ
Antrag SPD / Die Linke
Datum
27.01.2026
Erstellt
26.01.2026 15:17