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1825/2018

Umbenennung eines Teilstücks des Heinz-Mohnen-Platzes in Platz der Kinderrechte in Köln-Sülz

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 17.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.09.2018, TOP 11.2.5

2018-06-05 Plan Platz der Kinderrechte Benennungswunsch BV3

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Bilder Neuenhofer Allee für Session

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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2018-06-05 Plan Platz der Kinderrechte Benennungswunsch BV3

156 Zeichen

Benn 
Benennungswunsch BV3 Platz der Kinderrechte Köln-Sülz  
Anlage 
Heinz-Mohnen-Platz 
Benennungswunsch 
Platz der Kinderrechte 
Elisabeth von-Mumm-Platz

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3891 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/235/1 
235/1-Go 
Vorlagen-Nummer 
 1825/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 
 
Umbenennung eines Teilstücks des Heinz-Mohnen-Platzes in Platz der Kinderrechte in Köln-
Sülz 
In der Sitzung vom 23.04.2018 hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Umbenennung des Teilstücks 
des Heinz-Mohnen-Platzes in Platz der Kinderrechte beschlossen.   
 
Die Durchsicht der Akte zum Heinz-Mohnen-Platz ergab folgendes: 
 
- Am 31.01.2011 wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal die Benennung des Heinz-
Mohnen-Platzes in Köln-Sülz für die Platzflächen vor und hinter der Kirche „Zur Heiligen Familie“ 
beschlossen (AN/4444/2010). 
      
- Am 02.05.2016 beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal das Teilstück des Heinz-Mohnen-
Platzes zwischen der Kirche „Zur Heiligen Familie“ und dem Sülzgürtel in Köln-Sülz in Elisabeth-
von-Mumm-Platz umzubenennen (AN/0860/2016). 
  Die Umbenennung erfolgte aufgrund eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbe-
zirk Lindenthal. Da sich der Wirkungskreis von Frau von Mumm bezüglich ihrer Tätigkeit als 1. Wai-
senrätin thematisch im Bereich des Kinderheimes befand, konnte die Umbenennung im dortigen Be-
reich befürwortet werden.    
 
Das Zentrale Namensarchiv nimmt nun zur erneuten Umbenennung Stellung: 
  
- Gemäß Punkt 4.1 den Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von 
Straßen- und Plätzen werden Straßen oder Plätze nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt. 
 
- Das umzubenennende Teilstück befindet sich an der Neuenhöfer Allee. Der sich dort befindende 
Hauseingang hat die Adresse Neuenhöfer Allee 34. 
Wenn das Teilstück ein eigenständiger Platz wird, würde das eine Umbenennung für die Hausnum-
mer 34 bedeuten. Wenn man sich den Hauseingang anschaut, gehört er eindeutig zur Neuenhöfer 
Allee, da der Hauseingang auf die Neuenhöfer Allee zeigt. Es handelt sich bei dem Teilstück um die 
erweiterte Fläche vor dem Hauseingang, welcher mit Abgrenzungspfählen versehen ist. Unterhalb 
befindet sich die Einfahrt zum Parkhaus. Das Teilstück hat somit keinen Platzcharakter. Entspre-
chendes Fotomaterial ist der Anlage beigefügt.  
 
  - Zudem sollen gemäß Punkt 1.2. der Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbe-
nennung  von Straßen und Plätzen durchgehende Straßenzüge einen einheitlichen Straßennamen 
erhalten. Unterbrechungen (z. B. durch das Einfügen von Platzbezeichnungen) 
     sind grundsätzlich zu vermeiden.  
     Straßennamen haben vorrangig eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion. Dies ist durch die bishe-
rige Benennung bereits gegeben. Eine Unterbrechung der Neuenhöfer Allee ist daher nicht zulässig. 
     
Als Alternative wurde von der Verwaltung geprüft, ob der hintere Teil des Heinz-Mohnen-Platzes im

2 
 
Bereich vor der Kirche in „Platz der Kinderrechte“ umbenannt werden kann. Die Prüfung hat ergeben, 
dass auch hier eine Umbenennung in „Platz der Kinderrechte“ nicht möglich ist, weil die Häuser links 
und rechts des Platzes zum Heinz-Mohnen-Platz hin adressiert sind und die dortigen Anwohner von 
einer Umbenennung betroffen sein würden. Einer Umbenennung stehen daher dieselben Gründe wie 
bei der Neuenhöfer Allee entgegen. Ebenso ist nach Punkt 1.1 der Richtlinien des Rates der Stadt Köln 
für Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen die Anzahl von Straßen- und Platzbezeich-
nungen so gering wie möglich zu halten. 
 
Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln müssen Neu- und Umbenennungen mit dem Zentra-
len Namensarchiv abgestimmt werden. Das Zentrale Namensarchiv wertete den Beschluss als Prüfauf-
trag.  
 
Aufgrund der oben genannten Gründe kann das Zentrale Namensarchiv dem Antrag der Bezirksvertre-
tung Lindenthal auf Umbenennung nicht zustimmen.  
 
Anlagen 
2 Fotos 
Plan

Beratungsverlauf (1)

24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Neuenhöfer Allee 34
  • Platz der Kinderrechte
  • Elisabeth-von-Mumm-Platz
  • Hinter der Kirche
  • Sülzgürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1825/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
17.09.2018
Erstellt
30.05.2018 09:38