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1880/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Wahlen und des RM Lorenz aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.01.2025 betreffend "ADAC-Studie "Rotlichtverstöße""

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 17.06.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.06.2025, TOP 5.1.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

7924 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 17.06.2025 
 1880/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Wahlen und des RM Lorenz aus der 
Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.01.2025 betreffend "ADAC-Studie 
"Rotlichtverstöße"" 
RM Wahlen spricht die in der gestrigen Presse erschienene ADAC-Studie zu Rotlichtverstö-
ßen an und bittet um Mitteilung, wie die Verwaltung hier gegensteuern könne. Sehr gefährlich 
seien beispielsweise Kreuzungen wie die im Bereich Venloer Straße / Gürtel, hier fahren die 
Stadtbahnen in Mittellage. Zudem seien in Köln offensichtlich nur vier Rotlichtblitzer installiert 
und er möchte wissen, warum es nur so wenige seien. 
 
Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, bestätigt die Gefährlichkeit derartiger 
Kreuzungen. Die Signalanlagen werden bei ein- und ausfahrenden Bahnen frühzeitig auf Rot 
geschaltet und aus Sicherheitsgründen auch die entsprechenden Straßenquerungen. Jedoch 
ignorieren immer wieder Fußgänger*innen das Rotsignal, um beispielsweise noch eine Bahn 
zu erreichen. Diese Konflikte seien faktisch nicht auflösbar.  
 
Die Frage zur geringen Anzahl der Rotlichtblitzer werde die Verwaltung im Nachgang beant-
worten.  
 
RM Lorenz weist darauf hin, dass der Fußverkehr bei Einfahrt der Linie 16 am Barbarossa-
platz (Fahrtrichtung Niehl/Sebastianstraße) zeitgleich ein Grünsignal erhalte und dies die Rad-
fahrenden dazu verleite, ebenfalls – verbotswidrig – loszufahren. Eine ähnlich gefährliche Si-
tuation gebe es am Rudolfplatz, Richtung Neumarkt, und er bittet um Überprüfung.  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Geradlinige Fußgängerquerungen insbesondere im Bereich von Mittelbahnsteigen wie an der 
Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße / Gürtel werden bei sich nähernder Stadtbahn konse-
quent komplett auf Rot geschaltet. Das betrifft die Querungen der Fahrbahnen genauso wie 
die Gleisquerung. Dies geschieht aus Gründen der Verkehrssicherheit, da verhindert werden 
muss, dass zu Fuß Gehende durch das Grün zur Querung der Fahrbahn in Richtung der 
Gleise geleitet werden und sich dort nähernde Stadtbahnen übersehen. Der damit verbun-
dene Nachteil, dass der Bahnsteig nicht erreicht werden kann, wird bewusst toleriert.

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Überprüfung der gefährlichen Situation am Barbarossaplatz 
 
Der geschilderte Fall und das Fehlverhalten, dass zu Fuß Gehende die Wartepflicht an der 
Gleisquerung bei sich annähernder Stadtbahn nicht ausreichend bzw. in einigen Fällen nicht 
einhalten, um die Freigabe der angrenzenden signalisierten Furt über die Neue Weyerstraße 
zu erreichen, ist der Stadtverwaltung bekannt. Die Situation lässt sich allerdings nicht allein 
durch signaltechnische Maßnahmen lösen. Der gesamte Knotenpunkt wird im Rahmen eines 
Großprojektes „Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz“ mittelfristig baulich angepasst und sig-
nalplanerisch erneuert. In diesem Zuge wird auch die vor genannte Fußgängerquerung über 
die Stadtbahngleise signalisiert. Bei einer Signalisierung dieser Gleisquerung werden die o. g. 
Situationen nahezu ausgeschlossen, da bei sich annähernder Stadtbahn die Fußgängersig-
nale an der Gleisquerung auf Rot geschaltet werden und gleichzeitig auch die nachfolgende 
Fußgängerfurt auf Rot geschaltet wird. Mit dieser Maßnahme wird die Verkehrssicherheit 
deutlich erhöht.   
Im Zuge des Projektes „Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz“ wird sich auch die Verkehrsfüh-
rung in der Zufahrt vom Salierring verändern. Der heutige zweistreifige Rechtsabbieger vom 
Salierring in die Neue Weyerstraße wird zurückgebaut und die heute vorhandene Dreiecksin-
sel wird entfallen. Dadurch ändert sich die Lage des Radfahrstreifens in nördlicher Fahrtrich-
tung und die Lage der angrenzenden Fußgängerfurt, welche dann deutlicher von dem angren-
zenden Radfahrstreifen abgesetzt ist. Folglich entsteht im Vergleich zur heutigen Situation 
eine noch klarere Trennung der Signale für den Rad- und Fußverkehr. Derzeit befinden sich 
das Fußgängersignal und die Signale für den Individualverkehr etwa in einer Flucht, was mög-
licherweise zu Fehlinterpretationen bei einigen Verkehrsteilnehmenden führt. Es muss jedoch 
festgehalten werden, dass die derzeitige Situation aus signaltechnischer Sicht sowie aus Sicht 
der Straßenverkehrs-Ordnung klar geregelt ist. Da die Signalisierung des Radfahrstreifens mit 
einer Haltlinie vor dem Konflikt erfolgt, gilt für Radfahrende ausschließlich das Kfz-Signal (Ab-
bildung unten - grüner Pfeil) und nicht das Fußgängersignal (Abbildung unten - roter Pfeil) hin-
ter dem Konflikt an der Fußgängerfurt. Nach der baulichen Anpassung im Zuge des o. g. Pro-
jektes werden Radfahrende sich weiterhin explizit am Signal für den Individualverkehr orientie-
ren müssen.  
 
 
 
Die Fahrbeziehungen „Stadtbahn abbiegend“ und „Individualverkehr geradeaus“ sind unver-
träglich zueinander (siehe blauer Kreis in der Abbildung). Daher erhält der Individualverkehr 
erst nach Ablauf der entsprechenden Zwischenzeit seine Freigabe. 
Die Fahrbeziehungen „Stadtbahn abbiegend“ und „Fußgängerfurt“ sind hingegen nicht feind-
lich zueinander, sodass eine parallele Freigabe möglich ist. In der aktuellen Signalsteuerung 
sind die vorhandenen Grünzeitreserven ausgenutzt, so dass die Fußgängerfurt frühestmöglich

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bereits drei Sekunden nach Freigabeende der Stadtbahn ihre Freigabe erhält. Der Individual-
verkehr in der Zufahrt Salierring hingegen erhält wiederum zwischenzeitbedingt erst sieben 
Sekunden nach Freigabebeginn der Fußgängerfurt seine Freigabe. Folglich kommt es zu den 
geschilderten Situationen, dass Radfahrende beim Räumvorgang der rechtsabbiegenden 
Stadtbahn einfahren und es zu den beschriebenen Konflikten kommt. Dass Radfahrende hier 
offensichtlich bei Freigabebeginn der Fußgängerfurt den Knotenpunkt befahren (paralleles 
und gültiges Kfz-Signal zeigt zu diesem Zeitpunkt noch 7 Sekunden Rot), stellt einen erhebli-
chen Rotlichtverstoß dar.   
Eine Kürzung der Freigabezeiten für die Fußgängerfurt um sieben Sekunden und eine damit 
einhergehende gleichzeitige Freigabe mit dem Individualverkehr sind aufgrund der hohen An-
zahl an zu Fuß Gehenden und der dadurch verlängerten Wartezeiten nicht zumutbar – insbe-
sondere nicht wegen des Fehlverhaltens einzelner Radfahrender. Bis zur baulichen Umset-
zung verweist die Stadtverwaltung weiterhin auf das umsichtige Verhalten aller Verkehrsteil-
nehmenden. Zudem wird die Problematik im Hinblick auf Rotlichtverstöße durch Radfahrende 
an die Polizei weitergegeben, sodass an diesem Knotenpunkt verstärkt Kontrollen stattfinden 
können. 
  
Rotlichtblitzer 
 
Die Stadt Köln betreibt insgesamt 13 kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüber-
wachungsanlagen (siehe Auflistung). Diese werden nur auf Beschluss der städtischen 
Unfallkommission an Unfallhäufungsstellen installiert. In der Unfallkommission sitzen 
Vertreter der Stadt Köln, der Polizei Köln, der Bezirksregierung Köln sowie vom Lan-
desbetrieb Straßen NRW. 
 
Die Standorte sind im Einzelnen: 
 
 Venloer Straße / AS BAB A1 Köln-Bocklemünd, FR Koblenz 
 Venloer Straße / AS BAB A1 Köln-Bocklemünd, FR Pulheim 
 Venloer Straße / AS BAB A1 Köln-Bocklemünd, FR Köln 
 Boltensternstraße, in Höhe Barbarastraße, FR An der Schanz 
 Boltensternstraße, in Höhe Barbarastraße, FR Industriestraße 
 Düsseldorfer Straße (B8), in Höhe Hs.-Nr. 491, FR Leverkusen 
 Düsseldorfer Straße (B8), in Höhe Hs.-Nr. 491, FR Mülheim 
 Stammheimer Ring, in Höhe Hs.-Nr. 17, FR Dünnwalder Kommunalweg 
 Dünnwalder Kommunalweg, in Höhe Hs.-Nr. 6, FR Stammheimer Ring 
 Riehler Straße, in Höhe Elsa-Brändström-Straße, FR Riehl 
 Riehler Straße, in Höhe Elsa-Brändström-Straße, FR Ebertplatz 
 Amsterdamer Straße / Riehler Straße, FR Rheinufer 
 Elsa-Brändström-Straße, in Höhe Riehler Straße, FR Zoobrücke 
  
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 5.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Neue Weyerstraße
  • Venloer Straße
  • Boltensternstraße
  • Industriestraße
  • Düsseldorfer Straße
  • Riehler Straße
  • Amsterdamer Straße
  • Elsa-Brändström-Straße
  • Rudolfplatz
  • Barbarossaplatz
  • Salierring
  • Stammheimer Ring
  • Dünnwalder Kommunalweg
  • Ebertplatz
  • An der Schanz
  • Sebastianstraße
  • Barbarastraße
  • Neumarkt
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1880/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
17.06.2025
Erstellt
10.06.2025 10:26