1880/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Wahlen und des RM Lorenz aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.01.2025 betreffend "ADAC-Studie "Rotlichtverstöße""
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 17.06.2025 1880/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.06.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Wahlen und des RM Lorenz aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.01.2025 betreffend "ADAC-Studie "Rotlichtverstöße"" RM Wahlen spricht die in der gestrigen Presse erschienene ADAC-Studie zu Rotlichtverstö- ßen an und bittet um Mitteilung, wie die Verwaltung hier gegensteuern könne. Sehr gefährlich seien beispielsweise Kreuzungen wie die im Bereich Venloer Straße / Gürtel, hier fahren die Stadtbahnen in Mittellage. Zudem seien in Köln offensichtlich nur vier Rotlichtblitzer installiert und er möchte wissen, warum es nur so wenige seien. Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, bestätigt die Gefährlichkeit derartiger Kreuzungen. Die Signalanlagen werden bei ein- und ausfahrenden Bahnen frühzeitig auf Rot geschaltet und aus Sicherheitsgründen auch die entsprechenden Straßenquerungen. Jedoch ignorieren immer wieder Fußgänger*innen das Rotsignal, um beispielsweise noch eine Bahn zu erreichen. Diese Konflikte seien faktisch nicht auflösbar. Die Frage zur geringen Anzahl der Rotlichtblitzer werde die Verwaltung im Nachgang beant- worten. RM Lorenz weist darauf hin, dass der Fußverkehr bei Einfahrt der Linie 16 am Barbarossa- platz (Fahrtrichtung Niehl/Sebastianstraße) zeitgleich ein Grünsignal erhalte und dies die Rad- fahrenden dazu verleite, ebenfalls – verbotswidrig – loszufahren. Eine ähnlich gefährliche Si- tuation gebe es am Rudolfplatz, Richtung Neumarkt, und er bittet um Überprüfung. Antwort der Verwaltung: Geradlinige Fußgängerquerungen insbesondere im Bereich von Mittelbahnsteigen wie an der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße / Gürtel werden bei sich nähernder Stadtbahn konse- quent komplett auf Rot geschaltet. Das betrifft die Querungen der Fahrbahnen genauso wie die Gleisquerung. Dies geschieht aus Gründen der Verkehrssicherheit, da verhindert werden muss, dass zu Fuß Gehende durch das Grün zur Querung der Fahrbahn in Richtung der Gleise geleitet werden und sich dort nähernde Stadtbahnen übersehen. Der damit verbun- dene Nachteil, dass der Bahnsteig nicht erreicht werden kann, wird bewusst toleriert. 2 Überprüfung der gefährlichen Situation am Barbarossaplatz Der geschilderte Fall und das Fehlverhalten, dass zu Fuß Gehende die Wartepflicht an der Gleisquerung bei sich annähernder Stadtbahn nicht ausreichend bzw. in einigen Fällen nicht einhalten, um die Freigabe der angrenzenden signalisierten Furt über die Neue Weyerstraße zu erreichen, ist der Stadtverwaltung bekannt. Die Situation lässt sich allerdings nicht allein durch signaltechnische Maßnahmen lösen. Der gesamte Knotenpunkt wird im Rahmen eines Großprojektes „Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz“ mittelfristig baulich angepasst und sig- nalplanerisch erneuert. In diesem Zuge wird auch die vor genannte Fußgängerquerung über die Stadtbahngleise signalisiert. Bei einer Signalisierung dieser Gleisquerung werden die o. g. Situationen nahezu ausgeschlossen, da bei sich annähernder Stadtbahn die Fußgängersig- nale an der Gleisquerung auf Rot geschaltet werden und gleichzeitig auch die nachfolgende Fußgängerfurt auf Rot geschaltet wird. Mit dieser Maßnahme wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Im Zuge des Projektes „Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz“ wird sich auch die Verkehrsfüh- rung in der Zufahrt vom Salierring verändern. Der heutige zweistreifige Rechtsabbieger vom Salierring in die Neue Weyerstraße wird zurückgebaut und die heute vorhandene Dreiecksin- sel wird entfallen. Dadurch ändert sich die Lage des Radfahrstreifens in nördlicher Fahrtrich- tung und die Lage der angrenzenden Fußgängerfurt, welche dann deutlicher von dem angren- zenden Radfahrstreifen abgesetzt ist. Folglich entsteht im Vergleich zur heutigen Situation eine noch klarere Trennung der Signale für den Rad- und Fußverkehr. Derzeit befinden sich das Fußgängersignal und die Signale für den Individualverkehr etwa in einer Flucht, was mög- licherweise zu Fehlinterpretationen bei einigen Verkehrsteilnehmenden führt. Es muss jedoch festgehalten werden, dass die derzeitige Situation aus signaltechnischer Sicht sowie aus Sicht der Straßenverkehrs-Ordnung klar geregelt ist. Da die Signalisierung des Radfahrstreifens mit einer Haltlinie vor dem Konflikt erfolgt, gilt für Radfahrende ausschließlich das Kfz-Signal (Ab- bildung unten - grüner Pfeil) und nicht das Fußgängersignal (Abbildung unten - roter Pfeil) hin- ter dem Konflikt an der Fußgängerfurt. Nach der baulichen Anpassung im Zuge des o. g. Pro- jektes werden Radfahrende sich weiterhin explizit am Signal für den Individualverkehr orientie- ren müssen. Die Fahrbeziehungen „Stadtbahn abbiegend“ und „Individualverkehr geradeaus“ sind unver- träglich zueinander (siehe blauer Kreis in der Abbildung). Daher erhält der Individualverkehr erst nach Ablauf der entsprechenden Zwischenzeit seine Freigabe. Die Fahrbeziehungen „Stadtbahn abbiegend“ und „Fußgängerfurt“ sind hingegen nicht feind- lich zueinander, sodass eine parallele Freigabe möglich ist. In der aktuellen Signalsteuerung sind die vorhandenen Grünzeitreserven ausgenutzt, so dass die Fußgängerfurt frühestmöglich 3 bereits drei Sekunden nach Freigabeende der Stadtbahn ihre Freigabe erhält. Der Individual- verkehr in der Zufahrt Salierring hingegen erhält wiederum zwischenzeitbedingt erst sieben Sekunden nach Freigabebeginn der Fußgängerfurt seine Freigabe. Folglich kommt es zu den geschilderten Situationen, dass Radfahrende beim Räumvorgang der rechtsabbiegenden Stadtbahn einfahren und es zu den beschriebenen Konflikten kommt. Dass Radfahrende hier offensichtlich bei Freigabebeginn der Fußgängerfurt den Knotenpunkt befahren (paralleles und gültiges Kfz-Signal zeigt zu diesem Zeitpunkt noch 7 Sekunden Rot), stellt einen erhebli- chen Rotlichtverstoß dar. Eine Kürzung der Freigabezeiten für die Fußgängerfurt um sieben Sekunden und eine damit einhergehende gleichzeitige Freigabe mit dem Individualverkehr sind aufgrund der hohen An- zahl an zu Fuß Gehenden und der dadurch verlängerten Wartezeiten nicht zumutbar – insbe- sondere nicht wegen des Fehlverhaltens einzelner Radfahrender. Bis zur baulichen Umset- zung verweist die Stadtverwaltung weiterhin auf das umsichtige Verhalten aller Verkehrsteil- nehmenden. Zudem wird die Problematik im Hinblick auf Rotlichtverstöße durch Radfahrende an die Polizei weitergegeben, sodass an diesem Knotenpunkt verstärkt Kontrollen stattfinden können. Rotlichtblitzer Die Stadt Köln betreibt insgesamt 13 kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüber- wachungsanlagen (siehe Auflistung). Diese werden nur auf Beschluss der städtischen Unfallkommission an Unfallhäufungsstellen installiert. In der Unfallkommission sitzen Vertreter der Stadt Köln, der Polizei Köln, der Bezirksregierung Köln sowie vom Lan- desbetrieb Straßen NRW. Die Standorte sind im Einzelnen: Venloer Straße / AS BAB A1 Köln-Bocklemünd, FR Koblenz Venloer Straße / AS BAB A1 Köln-Bocklemünd, FR Pulheim Venloer Straße / AS BAB A1 Köln-Bocklemünd, FR Köln Boltensternstraße, in Höhe Barbarastraße, FR An der Schanz Boltensternstraße, in Höhe Barbarastraße, FR Industriestraße Düsseldorfer Straße (B8), in Höhe Hs.-Nr. 491, FR Leverkusen Düsseldorfer Straße (B8), in Höhe Hs.-Nr. 491, FR Mülheim Stammheimer Ring, in Höhe Hs.-Nr. 17, FR Dünnwalder Kommunalweg Dünnwalder Kommunalweg, in Höhe Hs.-Nr. 6, FR Stammheimer Ring Riehler Straße, in Höhe Elsa-Brändström-Straße, FR Riehl Riehler Straße, in Höhe Elsa-Brändström-Straße, FR Ebertplatz Amsterdamer Straße / Riehler Straße, FR Rheinufer Elsa-Brändström-Straße, in Höhe Riehler Straße, FR Zoobrücke Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (19)
- Neue Weyerstraße
- Venloer Straße
- Boltensternstraße
- Industriestraße
- Düsseldorfer Straße
- Riehler Straße
- Amsterdamer Straße
- Elsa-Brändström-Straße
- Rudolfplatz
- Barbarossaplatz
- Salierring
- Stammheimer Ring
- Dünnwalder Kommunalweg
- Ebertplatz
- An der Schanz
- Sebastianstraße
- Barbarastraße
- Neumarkt
- Zoobrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 1880/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 10:26