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0032/2022/2

Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und Umnutzung als Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.19

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5, Vorab-Auszug 19.05.2022 AKUG TOP 4.1.4 und 4.1.5 Sanierung Trauerhallen und Umnutzung in Kolumbarien Weiß und Melaten

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Ansehen

Anlage 3 - Stegreif Planung 11-2021

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Anlage 2 - Stegreif Erläuterungsbericht 07-2021

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 1 - Sanierung Melaten (Büro Zeller)

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6869 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0032/2022/2 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und Umnutzung als Kolumbarium - 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und 
deren künftige Nutzung als Kolumbarium. 
In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um diese Form der 
Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und aktualisiert. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  69.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Allgemeine Informationen 
 
In der Bestattungs-.und Trauerkultur gibt es einen Trend zur Abkehr von der Sargbestattung hin zur 
Urnenbestattung.  
Die Urnenbestattung eröffnet eine Vielzahl von Bestattungsarten. Das Bestattungsangebot für Urnen 
in Köln wurde entsprechend ausgeweitet auf Urnenwahlgräber, pflegefreie Urnengräber, Baumgräber 
und Bestattungsgärten.  
Ein weiteres Angebot stellt die Beisetzung der Asche-Urne in einem Kolumbarium dar.  
Ein Kolumbarium ist ein meist oberirdisches Bauwerk, das der Aufbewahrung von Urnen dient und oft 
auch einem Friedhof angegliedert ist. Kölner Bürger*innen haben verstärkt bei Politik und Verwaltung 
nach Möglichkeiten für diese Art der Urnenbestattung nachgefragt. Bereits kurz nach dem Bekannt-
werden der Planung der Stadt Köln, in der alten Trauerhalle des Friedhofs Melaten ein Kolumbarium 
einzurichten, haben mehrere Kölnerinnen und Kölner ihr konkretes Graberwerbsinteresse bekundet. 
 
Die Verwaltung plant, zukünftig die Bestattungsart Kolumbarium in der alten, nicht mehr genutzten 
Trauerhalle auf Melaten anzubieten.  
In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um diese Form der 
Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und aktualisiert.

3 
 
Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen für die alte Trauerhalle Melaten 
 
Die alte Trauerhalle auf dem über 200 Jahre alten Zentralfriedhof Melaten wurde 1881 in  
neoromanischen Formen errichtet und 1916 erweitert. Sie steht unter Denkmalschutz.  
Bei der Sanierung der Gebäudehülle wird unter anderem die ursprüngliche, historische Dachform in 
Abstimmung mit dem Konservator wiederhergestellt und die Fassade sowie Fenster- und Türanlagen 
instand gesetzt, um ein optisch ansprechendes Bild zu schaffen. 
Die Fläche des Innenraumes beträgt nach der Sanierung circa 97 m². Dabei werden die Trennwände 
der bestehenden Innenräume und Bereiche vollständig entfernt. Durch den entkernten Innenbereich 
entsteht eine große Halle.  
Der Eingang an der Nordseite wird wieder geöffnet. Die Erschließung erfolgt über den Nordeingang 
als Haupteingang, sowie über den zweiten bestehenden und barrierefreien Eingang an der Ostseite. 
Das Ziel der ersten Baustellentätigkeiten ist Ende des 1. Quartals oder Beginn 2. Quartal, ist aber wie 
momentan für jeden Baubeginn abhängig von der aktuellen Marktsituation, von Kapazitäten und  
Materialangebot. 
Weitere Angaben enthalten die beigefügten Unterlagen zur Sanierung (Anlage 2).  
 
Rahmenbedingungen für die städtischen Kolumbarien 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gelten für Kolumbarien in Köln 
folgende Rahmenbedingungen und Vorgaben:  
 
- Das einzurichtende Kolumbarium ist Bestandteil des Friedhofs.  
- Das Kolumbarium wird ausschließlich in geschlossenen Räumen, also den zur Verfügung stehen-
den Gebäuden auf den städtischen Friedhöfen, angeboten.  
- Grabstätten im Kolumbarium sind spezielle, einstellige Urnenwahlgrabstätten, die aus einer  
verschließbaren Grabkammer bestehen, in der bis zu zwei Ascheurnen beigesetzt werden können.  
- Der Zugang zum Kolumbarium ist für alle Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Friedhofs  
gewährleistet. Außerhalb der Friedhoföffnungszeiten ist das Kolumbarium nicht zugänglich.  
 
Um eine qualitativ hochwertige und ansprechende Lösung für die Inneneinrichtung der Kolumbarien 
zu erhalten, hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln im Auftrag des Nutzers eine Mehrfachbeauftra-
gung (Stegreif-Entwurf) mit sechs Teilnehmern durchgeführt. Unter dem Vorsitz von Herrn Minkus, 
Vorsitzender des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln, bewertete eine kleine Jury die eingereichten 
Arbeiten und wählte die Entwürfe des Ingenieur-Büros Maier Hollenbeck aus Köln zur Umsetzung 
aus. 
 
Weitere Angaben zum Stegreif-Entwurf enthält der Erläuterungsbericht 07/2021 (Anlage 3) und die 
Planung 11/2021 (Anlage 4). 
 
Finanzierung 
Die Kosten der Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung rund 2,3 Mio. Euro 
brutto. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. 
Die Refinanzierung erfolgt nach Inbetriebnahme des neuen Kolumbariums über die Mieten aus dem 
Teilplan 1303 – Friedhöfe und Krematorium nach auf der Grundlage des dann gültigen  
Spartenverrechnungspreises für Grünaufbauten erfolgen. 
 
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen  
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für 
Verwaltungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 2,3 Mio. Euro von einer 
jährlichen Haushaltsbelastung (Mietbelastung) von rund 69.000 Euro auszugehen. 
 
Das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls 
durch Umschichtungen, vorsehen.

4 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Sanierung Melaten (Büro Zeller) 
Anlage 2 - Stegreif Erläuterungsbericht 07/2021 
Anlage 3 - Stegreif Planung Stand 11/2021 
Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5, Vorab-Auszug 19.05.2022 AKUG TOP 4.1.4 und 4.1.5 Sanierung Trauerhallen und Umnutzung in Kolumbarien Weiß und Melaten

5400 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 01.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 19.05.2022  
öffentlich 
4.1.4 Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und Umnutzung als 
Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
0032/2022/1 
wird zusammen beraten mit 
4.1.5 Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und Umnut-
zung als Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
0032/2022/2 
 
RM Frau Aengenvoort bittet die Verwaltung um einen Zeitplan für die beiden Kolum-
barien in Weiß und Melaten, die die CDU-Fraktion als sehr gute Projekte im Zuge 
des geänderten Bestattungsverhaltens bewerte. Sie äußert die Bitte, die Mitglieder 
des Ausschusses über den Zeitpunkt der Eröffnung zu informieren. 
SB Herr Becker bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsamtes. 
SB Herr Dr. Albach hat seine mündlichen Anfragen per E-Mail gestellt.  
 „Zu den Kolumbarien w üssten w ir gern, w ie die Gebühren dafür kalkuliert w erden, 
w enn sie einmal in Betrieb sein w erden. 
1. Wird es jew eils eine eigene Kostenrechnung für die beiden Kolumbarien geben, 
mit unterschiedlichen Gebühren oder w erden beide Kolumbarien miteinander kal-
kulatorisch vermischt? 
2. Nach w elchem Schlüssel beabsichtigt die Verw altung, die Fixkosten für Melaten 
auf Kolumbarium und Erdbestattungen zu verteilen? 
3. Wir gehen davon aus, dass die Kosten für die Instandsetzung der beiden Gebäu-
de aktiviert w erden und dass die Abschreibungen dann Teil der Gebührenkalkula-
tion w erden. Über w elchen Zeitraum beabsichtigt die Verw altung, die Instandset-
zung und den Umbau abzuschreiben?

4. Zumindest die alte Trauerhalle in Melaten steht unter Denkmalschutz. Besteht die 
Aussicht, dass es Zuschüsse aus Töpfen für den Denkmalschutz gibt, die die ab-
zuschreibenden Kosten senken?“ 
Herr Kaune antwortet Frau Aengenvoort, dass man versuchen wolle, auf dem Fried-
hof in Weiß Ende des Jahres 2022 und in Melaten im 1. Quartal 2023 das Angebot 
zu präsentieren. 
An Herrn Dr. Albach gerichtet erklärt er,  
zur 1. Frage Da es für alle Friedhöfe die gleiche Gebühr gibt, wird auch für die 
beiden Kolumbarien die gleiche Gebühr erhoben.  
zur 2. Frage Hier werde das Kölner Gebührenmodell angewandt, das eine 
Mischkalkulation vorsieht, in die die allgemeinen Gesamtkosten 
aller Friedhöfe und die spezifischen Kosten, also auch die Ge-
bäudekosten für die Kolumbarien, einfließen. 
Auf Frage 3 und 4 antwortet Herr Müller von der städtischen Gebäudewirtschaft. 
zur 3. Frage verweist Herr Müller auf die Beantwortung durch Herrn Kaune, 
dass für den Friedhof in Weiß versucht werde, die Arbeiten in 
2022 und für den Friedhof Melaten bis Frühjahr 2023 auszufüh-
ren. 
zur 4. Frage Nachfragen beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
ergaben, dass keine Aussicht auf städtische Zuschüsse von dort 
bestehe. Auch auf Landesebene gebe es keine Zuschüsse für 
städtische Projekte. 
SE Herr Dr. Ermert bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf den Dächern der Trauer-
halle in Weiß - konkret dem nach SW ausgerichteten Dach der Trauerhalle und der 
nach SO ausgerichteten Dachfläche auf dem WC - die Installation einer etwa 15 m2 
großen PV-Anlage möglich ist. 
Zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes erläutert Herr Oberthür von der 
städtischen Gebäudewirtschaft, dass die beiden Maßnahmen in Weiß und Melaten 
aus zwei Teilprojekten, Sanierung der Trauerhallen und Umnutzung als Kolumbarien, 
zusammengesetzt seien. Eine Sanierung gehöre zum laufenden Geschäft der Ver-
waltung, wozu kein Beschluss einzuholen sei. Weil Sanierung und Umnutzung zu-
sammengefasst worden seien, habe die Verwaltung die Vorlage in dieser Form ein-
gebracht.  
Auf Nachfrage von SB Herrn Becker bestätigt Herr Oberthür, dass der letzte Ab satz 
der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes – bezüglich der Einhaltung der 
städtischen Regelungen zur Beschlussfassung und Abwicklung von Baumaßnah-
men, wie z. B. die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit dem Ab-
grenzungskatalog oder die Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft – selbstverständ-
lich umgesetzt werde. 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu be-
schließen: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem 
Friedhof Weiß und deren künftige Nutzung als Kolumbarium.

In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um 
diese Form der Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und 
aktualisiert. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
4.1.5 Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und Umnut-
zung als Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
0032/2022/2 
 
Beschluss 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu be-
schließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem 
Friedhof Melaten und deren künftige Nutzung als Kolumbarium. 
In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um 
diese Form der Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und 
aktualisiert. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 - Stegreif Planung 11-2021

746 Zeichen

Datum 26.11.2021
Anlage 3
K O L U M B A R I U M
M E L A T E N F R I E D H O F
F R I E D H O F K Ö L N W E I S S

Grundriss Trauerhalle M 1:100

Perspektive - Grabsteine mit mehreren Sandsteinfarb en

Schnittansicht F-F - Grabsteine mit mehreren Sandst einfarben M 1:100

Schnitt BB M 1:50 (links) Schnittdetail Grabkammer M 1:40 (rechts)

Detail Blumenkasten Schnitt M 1:10 (oben) Detail Blumenkasten Grundriss M 1:10 (unten)                                                                                    Detail Kerzenständer Pyramide

F R I E D H O F  W E I S S

Grundriss M 1:100

Perspektive - Grabsteine mit mehreren Sandsteinfarb en

Schnittansicht Nord -West - Grabsteine mit mehreren Sandsteinfarben M 1:100

Schnitt Nord -West M 1:100

Anlage 2 - Stegreif Erläuterungsbericht 07-2021

9937 Zeichen

1
 
Erläuterung / Beschreibung zum Entwurfsgedanken 
Z
WEI ORTE, ZWEI ANTWORTEN 
Aufgabenverständnis  
Für die Beisetzung von Asche-Urnen sollen auf dem Melatenfriedhof und dem Friedhof Weiß in den 
ehemaligen Trauerhallen zwei neue Kolumbarien entstehen. Sowohl die zwei Friedhöfe als auch die 
Gebäude unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Durch die Nutzung der Räume als Kolumbarien 
liegen der gestellten Aufgabe jedoch ähnliche Anforderungen zugrunde, daher haben wir zwei 
unterschiedliche Entwürfe angefertigt, die in der Herangehensweise den gleichen Prinzipien folgen.  
SAKRALE INSPIRATION 
Herangehensweise 
Unseren Entwürfen liegt jeweils der Gedanke zugrunde, dass wir ein intensives Raumerlebnis 
schaffen möchten. Bei der Frage, welcher grundlegenden Konzeptidee wir dabei folgen wollen, 
sprachen wir im Team darüber, an welchen Orten wir bisher die Atmosphäre erlebt haben, die wir 
uns für die zu gestaltenden Kolumbarien wünschen. Wiederholt wurden sakrale Räume genannt, die 
wir als Touristen, Gläubige oder Trauernde besucht haben. So entstand die Konzeptidee: Unsere 
Entwürfe basieren auf einer assoziativen Interpretation sakraler Räume. Dabei reagiert der jeweilige 
Entwurf auf die spezifische (Raum-)Situation auf dem Melatenfriedhof und dem Friedhof Weiß. 
Ehemalige Trauerhalle Melatenfriedhof, Köln Ehemalige Trauerhalle Friedhof Weiß, Köln
Anlage 2

2 
 
Erläuterung / Beschreibung zum Entwurfsgedanken  
 
MELATENFRIEDHOF  
 
Konzept / Grundriss 
Einem Kirchenschiff gleich eröffnet sich den BesucherInnen des Kolumbariums auf dem 
Melatenfriedhof am Haupteingang eine zentrale Raumachse, die den Blick über die gesamte Länge 
der ehemaligen Trauerhalle bis zur Rosette freilässt. Das „Mittelschiff“ wird dabei von zwei 
„Seitenschiffen“ flankiert. In Anlehnung an die Scheidewände mehrschiffiger Kirchenbauten, wird die 
Fläche durch die in den Raum versetzten Urnenwände der Länge nach strukturiert. Einem Querhaus 
gleich, schafft der barrierefreie Zugang eine weitere zentrale Raumachse, was einen kreuzförmigen 
Grundriss entstehen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Melatenfriedhof nicht nur durch 
Angehörige Verstorbener, sondern auch durch interessierte BesucherInnen angesteuert wird, 
ermöglicht der Entwurf ein Flanieren durch den Raum, schafft jedoch auch intime Raumsituationen. 
Auch die Monumentalität der Urnenwände reagiert auf das repräsentative Profil des 
Melatenfriedhofs. Die Handschrift der Gestaltung ist dabei explizit modern, da es keinesfalls 
angestrebt wird mit den historischen Denkmalen des Ortes in Konkurrenz zu treten. 
 
 
 
 
Urnennischen  
Insgesamt sieht der Entwurf 504 Kammern vor, was das Einbringen von 1008 Urnen ermöglicht. 
Durch die von der Wand abgerückten, in den Raum versetzten Einbauten, wird die 
denkmalgeschützte Bodengestaltung berücksichtigt (umlaufender Fries) und die große Anzahl an 
Kammern ermöglicht. Die Höhe der Einbauten, mit sieben übereinander folgenden Registern, ist 
genau auf die Raumhöhe und die geplante Öffnung des Dachs abgestimmt. Ein gemeinsamer Sockel 
verbindet die teilweise durchbrochenen Urnenwände, zu einer gestalterischen Einheit. Die Kammern 
sind durch Platten verschlossen (h 50 x b 40 cm), die bei Belegung mit einem „Grabstein“ besetzt 
werden. Hierbei handelt es sich um eine gravierte Steinplatte (h 
21 × b 21 x t 2 cm) die den 
klassischen Grabstein für das Format der Urnenwand neu interpretiert. Dieser „Grabstein“ ist 
rückseitig mit zwei Metallschienen ausgestattet, die in zwei Vertikalschlitze in der Grundplatte 
eingehängt und verankert werden. 
  
Grundriss einer idealtypischen Basilika  Entwurf 03, Grundriss, Melatenfriedhof

3 
 
Sitzgelegenheiten / Gestaltungselemente  
Die Monumentalität der Urnenwände wird an mehreren Stellen durchbrochen. Vor allem an den 
Eingängen öffnet sich die Raumgestaltung durch abgesenkte Sitzgelegenheiten. Auf gleicher Höhe 
sind des Weiteren zwei zentrale Flächen für ein ewiges Licht und Blumenschmuck vorgesehen. Der 
Grundriss ist so angelegt, dass diese zwei zentralen Flächen jeweils gegenüber einer Sitzgelegenheit 
positioniert sind. Diese abgesenkten Flächen liegen jeweils direkt vor einer Fensteröffnung, so dass 
eine durchgehende Blickachse von Fenster zu Fenster geschaffen wird.   
 
Lichtkonzept 
Für den Einfall natürlichen Lichts durch die Fenster des Gebäudes, schaffen wir Durchbrüche in den 
Urnenwänden, was die Assoziation mit Arkadenöffnungen zulässt. Um die zentralen, kreuzförmig 
angelegten Bewegungsachsen zu betonen, werden diese mit abgehängten Pendelleuchten 
ausgestattet. Zusätzliche Spots inszenieren ausgewählte Raumteile, wobei ein bewusstes Spiel mit 
dunkleren und helleren Zonen angestrebt wird.

4 
 
Erläuterung / Beschreibung zum Entwurfsgedanken  
 
FRIEDHOF WEIß 
 
Konzept / Grundriss 
Der um ein Vielfaches kleinere Raum der ehemaligen Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß, hat uns zu 
einer ganz anderen sakral-architektonischen Assoziation verleitet, als die ehemalige Trauerhalle auf 
dem Melatenfriedhof. Die intime Raumsituation erinnert an eine Krypta. Anders als eine solche 
„Unterkirche“ ist das Kolumbarium auf dem Friedhof Weiß oberirdisch, jedoch unterstützt die 
Deckengestaltung mit den charakteristischen Schrägen die Assoziation mit einem Gewölbe. Die 
Fensterflächen der Westseite schließen wir durch eine vollflächige Urnenwand.  
 
   
 
Urnennischen  
Insgesamt sieht der Entwurf 112 Kammern vor, was das Einbringen von 224 Urnen ermöglicht. Die 
Höhe der Einbauten, ergibt sich aus vier übereinander angeordneten Registern, womit auch hier eine 
genaue Abstimmung auf die Raumhöhe erfolgt. Die massiven Urnenwände erhalten in der relativen 
Beengtheit des Raums eine explizite Leichtigkeit, indem wir sie nicht auf dem Boden aufsetzen 
lassen, sondern schwebend gestalten. Die Kammern sind durch Platten verschlossen (h 50 x b 40 cm), 
die bei Belegung mit einem „Grabstein“ besetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine gravierte 
Steinplatte (h 
21 × b 21 x t 2 cm) die den klassischen Grabstein für das Format der Urnenwand 
neu interpretiert. Dieser „Grabstein“ ist rückseitig mit zwei Metallschienen ausgestattet, die in zwei 
Vertikalschlitze in der Grundplatte eingehängt und verankert werden. 
 
Sitzgelegenheiten / Gestaltungselemente  
Ein zentrales Möbel in der Mitte des Raumes wird als Sitzgelegenheit und zentrale Fläche für ein 
ewiges Licht und Blumenschmuck genutzt. Anders als der Melatenfriedhof, wird das Kolumbarium 
auf dem Friedhof Weiß voraussichtlich weniger von externen BesucherInnen aufgesucht, als von 
Angehörigen Verstorbener. Daher liegt der Fokus bei der Gestaltung des Raumes auf einer 
Aufenthaltsqualität für die innere Einkehr.   
Simpert-Krypta , Mariendom, Augsburg  Entwurf 03, Friedhof Weiß

5 
 
Lichtkonzept 
Der Einfall natürlichen Lichts in das Kolumbarium erfolgt ausschließlich durch die zwei Fenster in der 
West- und Ostecke. Beim Betreten des Raums sind diese Fenster durch die an den Wänden 
befindlichen Urnenwände nicht sichtbar, sondern lediglich das einfallende Licht, welches die 
Urnenwand an der Nordseite einfasst. In Anlehnung an diese indirekte Beleuchtung arbeiten wir 
auch im Bereich des künstlichen Lichts mit indirekten Quellen. Durch die schwebende Konstruktion 
ist es möglich, unterhalb und oberhalb der Urnenwände indirekte Lichtquellen zu installieren, die den 
Raum in eine stimmungsvolle Atmosphäre tauchen. Das Zentrum des Raumes wird zusätzlich durch 
Pendelleuchten inszeniert.

6 
 
Ergänzende Beschreibung der Materialien, Oberflächenqualität, Farbkonzept 
 
MELATENFRIEDHOF & FRIEDHOF WEIß 
 
Materialien 
Der Regalblock der Urnenwände besteht aus patiniertem Messing. Die Platten, welche nach Belegung 
der Kammern auf den Kammertüren angebracht werden, sind aus Stein gefertigt. Der Stein soll in 
Abstimmung mit den häufig für Grabsteine verwendeten Gesteinsarten auf dem jeweiligen Friedhof 
definiert werden, um so eine Verbindung zwischen Außen- und Innenraum zu schaffen. Trauernde 
können so auch im Rahmen einer Urnenbeisetzung den Moment der Grabsteinauswahl erleben. 
Die Materialien strahlen Wertigkeit und Dauerhaftigkeit aus und verbinden durch ihre Zeitlosigkeit 
und die moderne Gestaltung Vergangenheit und Gegenwart. Alle Materialien sind langlebig, 
unempfindlich und pflegeleicht.  
      
Bodenbelag - Melatenfriedhof 
Die Bodengestaltung soll den charakteristischen Fries beibehalten / aufgreifen. Auch die bisherige 
Fliesenoptik wird durch die Wahl von Zementfliesen berücksichtigt. Die Vorschläge sind mit dem 
Denkmalschutz abzustimmen.   
Bodenbelag - Friedhof Weiß 
Wir empfehlen eine Entfernung der Tonfliesen und eine fugenlose Bodengestaltung in Form eines 
beigen Gießestrichs in. 
 
 
Oberflächenqualität 
Das patinierte Messing der Urnenwände bildet durch die metallene Oberflächenstruktur einen 
lebendigen Kontrast zu den, bei Belegung aufgebrachten Steinplatten.  
Wandputz – Melatenfriedhof und Friedhof Weiß 
Bezüglich der Oberflächenausführung des Wandputzes empfehlen wir einen lasierten Lehmputz.  
 
 
Farbkonzept 
Das Farbkonzept setzt auf natürliche und gedeckte Töne. In Bezug auf die Urnenwände leitet sich die 
Farbigkeit aus der jeweiligen Materialität ab, die sowohl zu den Gegebenheiten auf dem 
Melatenfriedhof und jenen auf dem Friedhof Weiß passen. Das patinierte Messing der Urnenwände 
eröffnet eine bräunlich-gräuliche Farbwelt, die Steinplatten greifen dieses Spektrum in einer anderen 
Materialität und helleren Tönen auf. Die Gestaltung von Boden und Decke unterscheidet sich in 
Anlehnung an den jeweiligen Ort.

7 
 
Wände und Boden - Melatenfriedhof 
Auf dem Melatenfriedhof schlagen wir in Anlehnung an die Tufffassade, die den Eingang flankierende 
Säulen und die Holzdecke, einen warmen Sandton für Wände und Boden vor. 
Wände und Boden - Friedhof Weiß 
Für den Friedhof Weiß empfehlen wir eine cremeweiße Gestaltung von Wänden und Boden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

912 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0032/2022/2
Stand: 30.06.2026 
Sachstandsbericht  
Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und Umnutzung als 
Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Mela-
ten und deren künftige Nutzung als Kolumbarium. 
In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um diese 
Form der Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und aktualisiert. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die alte Trauerhalle wurde 2023/2024 saniert. Die frühere Oberbürgermeisterin Henriette Re-
ker hat das neue Kolumbarium auf dem Melaten Friedhof am Donnerstag, 6. Juni 2024 eröff-
net. 
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2095 Zeichen

14 24.03.2022 
143  
 
 
26 über Dez. VI 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0032/2022-2, Stand 17.03.2022 
Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und Umnutzung als Kolumbarium 
- Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
RPA-Nr. 0307/2022 
 
Eingereichte Kosten:   2.300.000,- brutto 
 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt mit o.g. Beschlussvorlage den Bedarfs-
feststellungs- und den Baubeschluss für die Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof 
Melaten einzuholen. Des Weiteren soll die Trauerhalle in dem Zuge als Kolumbarium umge-
nutzt werden, um den Trend Urnenbestattung Rechnung zu tragen. 
Die Beschlussvorlage nimmt keinerlei Bezug auf die bisherigen Abstimmungs- und Entschei-
dungsprozesse der politischen Gremien. 
Die vorgelegten Unterlagen zur Maßnahme werden vom Rechnungsprüfungsamt lediglich 
zur Kenntnis genommen. 
In der Regel wird zunächst ein Baubeschluss durch das zuständige Gremium erwirkt und im 
Anschluss daran die weitere Planung, die Vergabe und Ausführung der Maßnahme durchge-
führt. 
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass sich die Maßnahme bereits in der Um-
setzung befindet. 
Die Planungsleistungen für die Instandsetzung und die Umnutzung als Kolumbarium sind 
bereits vergeben und weitestgehend abgeschlossen. Es wurde eine öffentliche Ausschrei-
bung für eine GU-Vergabe durchgeführt, deren Submission bereits stattgefunden hat. Die 
entsprechenden Angebote liegen unter den eingereichten Kosten. 
Warum die Notwendigkeit besteht, einen Baubeschluss durch den Rat zu erwirken, obwohl 
die Maßnahme bereits durchgeführt wird, ist dem RPA nicht bekannt und konnte auch nicht 
durch die Fachdienststelle nachvollziehbar erläutert werden. 
Grundsätzlich sind die städtischen Regelungen zur Beschlussfassung und Abwicklung von 
Baumaßnahmen einzuhalten. Beispielhaft wird in diesem Zusammenhang auf die Zuständig-
keitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit dem Abgrenzungskatalog oder die Betriebs-
satzung der Gebäudewirtschaft verwiesen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Jülich 
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 - Sanierung Melaten (Büro Zeller)

11692 Zeichen

ALTE TRAUERHALLE MELATEN
SANIERUNG ZUR UMNUTZUNG ALS KOLUMBARIUM
Entwurf - LP III
Anlage 1

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 2 Objektbeschreibung 
Im Auftrag der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln soll die alte Trauerhalle des 
Friedhofs Melaten saniert und zu einem Kolumbarium umgebaut werden. Hier für 
soll der, wahrscheinlich nach dem Zweiten Weltkrieg, geteilte Raum wieder 
zu einem großen Raum vereinigt, ein neues Dach aufgebracht, sowie zahlrei-
che kleiner bauliche Änderungen und Sanierungsmaßnahmen d es Bestandes 
durchgeführt werden. Die im Dokument dargestellte Planung ist so mit Frau Dr. 
Grams-Thieme von der unteren Denkmalbehörde abgestimmt. 
Nach Abschluss der Entwurfsphase soll im Rahmen eines „Stehgreifentwurfs“ 
einiger geladener Architekturbüros, die Unterbringung der Urnen, sowi e die 
Beleuchtung des Raumes geklärt werden. In LP3 und LP4 soll daher keinerlei 
Möblierung dargestellt, sondern lediglich im Plan auf die ausstehende A usbau-
planung als Kolumbarium verwiesen werden. 
TRAUERHALLE MELATEN 
Leistungsphase 3

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 3 Ansichten Nord, Ost, Süd, West - Neuplanung - M100

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 4 Ansichten Nord, Ost, Süd, West - Neuplanung (Abbruch - Neubau) - M100

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 5 Grundriss - Neuplanung - M100

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 6 Schnitte A, B, C - Neuplanung - M100

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 7 Dachaufsicht - Neuplanung - M100

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 8 Detailansätze Dachkonstruktion - Neuplanung - M20

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 9 Innenraumperspektive - Blick auf Vierpass

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 10 Innenraumperspektive - Blick auf Nordeingang

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 11 
Vorbemerkung 
Auf Grund der historischen Bausubstanz, wird es im Zuge der Ausführungspla -
QXQJ/3LQGHUZHLWHUH%DXWHLO|ႇQXQJHQQRWZHQGLJZHUGHQ]%)XQGDPHQW 
und Bodenaufbau) zu Änderungen in der Planung kommen, die sich dann ggfs. 
auch auf die Kostenberechnung auswirken. 
 
Gründung 
'LH*UQGXQJVVLWXDWLRQLVWQLFKWGXUFK%DXWHLO|ႇQXQJHQJHNOlUW'H U]HLWZLUG 
von gemauerten Streifenfundamenten ausgegangen. Aufsteigende Feuchte an 
Wänden und Pfeilern führt zu Schäden an Putz und Mauerwerk. In Abstimmung 
mit Gutachterin und Tragwerksplanern wird empfohlen, die Horizontalsperren 
dort, wo diese fehlen nachzurüsten. Dies ist voraussichtlich im Bereich der 
3IHLOHUDQ/DXEHXQGLP%HUHLFKGHU:lQGHPLW7XႇVFKDOHVGOLFKH2VWZDQG
und Südwand) der Fall. Zusätzlich sollen alle Fundamente von außen und innen 
gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. Außen sollen die Fundamentbereiche 
mit einem Schutzstreifen aus Drainkies vor Noppenbahn samt oberseitigem 
Spritzschutz durch Basalt- oder Kalkschotter verfüllt werden. Im Innenraum so ll 
der Aushub ebenfalls mit Drainkies gegen kapillar aufsteigende Feuchte verfüllt 
und gegen die Fundamente eine Noppenbahn gestellt werden.  Der Plattenbe-
ODJLP,QQHQUDXPVROOHQWIHUQWPLW'HQNPDOSÀHJHDEJHVWLPPWXQGGXUFKHLQH
mit Fuge von ca. 10 cm zu den Außenwänden abgesetzte Betonplatte ersetzt 
werden, auf welche eine dünne Dämmschicht und hierüber ein Estrich einge-
bracht werden. Sofern dies mit dem angestrebten Innenausbau (Stehgreifent-
wurf) harmoniert, empfehlen wir den Estrich bis aufs Korn anzuschleifen, d ie 
Poren zu spachteln und mit einer klaren Versiegelung zu versehen. Auch im 
2EHUEHODJ(VWULFKVROOWHGLH'LႇXVLRQVIXJHHQWODQJGHV:DQGIX‰HVPLW.L HV 
GLႇXVLRQVRႇHQDXVJHELOGHWZHUGHQ-HQDFK(UJHEQLVGHV6WHKJUHLIHQWZXU IV 
kann der Estrich auch mit einem alternativen Belag belegt werden. 
Im Bereich der Laube soll der gleiche Belag innerhalb der Basaltblockstufen 
verlegt werden. Der Osteingang soll durch die Anordnung einer kleinen Rampe 
ca. 10 cm Höhenunterschied überbrücken und so barrierefrei zu gänglich sein. 
werden (z.B. nördliche Traufe). Am Südgiebel sollen die vorhanden Originalge-
simse, sofern in der Substanz in Ordnung, versetzt und durch neue Rekonstruk-
tionen ergänzt werden. 
 
Fenster 
Die vorhandenen Fenster sollen, wo möglich, erhalten und mit neuen einbruch -
hemmenden VSG-Scheiben bestückt werden. Die Struktur des Glases soll den 
Ein- und Ausblick nur schemenhaft ermöglichen, so dass ein gut belichteter 
Innenraum mit introvertierter Stimmung erzeugt wird. Viele der historisc hen 
Flügel mit feiner Mechanik lassen sich noch bedienen, so dass eine Überar-
beitung möglich erscheint. Einige der Natursteinfensterbänke fehlen (lackiertes 
Holz) oder sind gebrochen. Diese sind auszutauschen und gegen optisch an 
den Bestand angepasste zu ersetzen. Das neu herzustellende Fenster in der 
nördlichen Ostwand soll in gleichen Maßen wie die Bestandsfenster herges tellt 
werden. Da die Beschläge mit vertretbarem Aufwand kaum zu rekonstruiere n 
VHLQZHUGHQVROOGLHVHV)HQVWHUYHUVFKUDXEWHQLFKW|ႇHQEDUH)OJHOEHNRP-
men. Alle Fenstergitter sollen entfernt werden, da die Einbruchhemmung in 
Zukunft von der neuen VSG-Verglasung übernommen wird. Die farblich unpas-
senden Mörtelblomben, die beim späteren Einbau der Gitter gemacht wurden 
sollen gegen Kalkmörtel bzw. Natursteinvierungen ersetzt  werden. Die verein-
zelten, später nachgerüsteten Blechabdeckungen der Fensterbänke sollen 
ebenfalls zurückgebaut werden. 
'HU9LHUSDVVDXV7XႇVWHLQLQGHU6GZDQGVROOGXUFKHLQHUDKPHQORVHHQWVSLH -
JHOWH96*9HUJODVXQJP|JOLFKVWXQDXႇlOOLJJHVFKORVVHQZHUGHQ6RZLUGG HU 
Blick in Baumkronen und Himmel möglich, ohne unkontrollierten Luftzug b zw. 
Insekten und Vögel im Raum zu haben. 
 
Türen 
Die östliche Eingangstür und die neu einzubrechende nördliche Eingangstür in 
GHU/DXEHVROOHQJHPl‰$EVSUDFKHPLWGHU'HQNPDOSÀHJHDOVNODVVLVFKUHG X -
zierte, kassettierte Rahmenfüllungstüren hergestellt werden. 
BAUBESCHREIBUNG 
Außenwände 
Zur Aufnahme der Windlasten müssen die Wände, nach Angabe Statik, mit 
einem Ringbalken aus Stahlbeton von ca. 12 – 15 cm Höhe versehen werden, 
der auf der Mauerkrone inklusive des Südgiebels und des Nordgiebels in der 
Achse der Eingangstür aufgelegt wird. Hierdurch soll auch das vorhandene 
Traufgesims bzw. das zu ergänzende Giebelgesims in seiner Lage gesichert 
werden. Der Ringbalken soll nach Möglichkeit 12 cm von der Innenkante 
der Wand zurückbleiben, um hier einen Stein bis unter die Dachkonstruktion 
vormauern zu können und dadurch eine horizontale Putzfuge zu vermeiden. 
Zahlreiche Bereiche des Putzes weisen Abplatzungen und Hohl lagen auf. Das 
darunter liegende Mauerwerk weist teilweise aussandende Fugen auf. Alle 
geschädigten Putzbereiche müssen abgeschlagen, die Fugen des darunterl ie-
genden Mauerwerks bei Bedarf 3 cm tief ausgeräumt und nachverfugt werden 
(Material gemäß Gutachten Frau Keller). Eine genaue Massenermittlung erfolgt 
im Zuge der LP 5. 
Im Innenraum kann voraussichtlich ein größerer Teil des Putzes erhalten 
ZHUGHQLQ7HLOEHUHLFKHQYRUDOOHPLP%HUHLFKGHU7XႇZlQGHXQGXPODXIHQGLP 
Sockelbereich muss der Putz abgeschlagen und mit Unterputz neu aufgebaut 
ZHUGHQ$XIGHQ5HVWÀlFKHQVROOGLH)DUEHXQGGLH3XW]REHUÀlFKHDEJHIUlVW
werden und dann über alles ein neuer Oberputz aufgebracht werden (Material 
gemäß Empfehlung Gutachten Frau Keller). 
,P%HUHLFKGHUVGOLFKHQ2VWZDQGXQGGHU6GZDQGPXVVGLH7XႇVFKDOHLP 
Sockelbereich und an einigen Einzelstellen in Steinstärke abgebrochen und neu 
DXIJHEDXWZHUGHQ'LH9HUIXJXQJGHV7XႇPDXHUZHUNVPXVV]XFDDXVJH -
UlXPWXQGQHXYHUIXJWZHUGHQ,P%HUHLFKGHU/IWXQJV|ႇQXQJHQGHUDOWHQ
.KONDPPHUQVROOHQ7XႇEOHQGHQPLW/IWXQJVERKUXQJHQHLQJHVHW]WZH UGHQ 
um eine Durchlüftung des Raums im Zusammenspiel mit den Lüftungsgauben 
(siehe Dach) möglich zu machen. Um eine gute Durchströmung zu erhalten, 
VROOHQDXFKQHEHQGHPQHXHQ1RUGHLQJDQJ]ZHLVROFKHgႇQXQJHQDXVJHELOGH W 
werden. 
Die Gesimse auf den Außenwänden sollen wo möglich erhalten werden. Einige 
müssen wahrscheinlich auf Grund von schon vorhandenen Schäden ersetzt 
Baubeschreibung

Trauerhalle Melaten . Entwurf . Seite 12 
Dächer 
Das Notdach aus der Nachkriegszeit soll entfernt und durch ein neues, schie-
fergedecktes Dach im Stile der Erweiterungsplanung von 1916 ersetzt werden. 
Lediglich der damals noch vorhandene Ostgiebel soll nicht wiederaufgeba ut 
ZHUGHQ'HU4XHUVFKQLWWGHV'DFKHVRULHQWLHUWVLFKDP3UR¿OGHV6GJLHEHO V 
'LH5LQQHDXVYRUEUQLHUWHP.XSIHU$EVWLPPXQJ'HQNPDOSÀHJHVWHKWDXV 
soll so platziert werden, dass sie das Gesims möglichst wenig verschattet und 
keinen Spalt zu diesem aufweist. Im Innenraum soll der Dachstuhl sichtbar 
bleiben und so konstruiert werden, dass keine horizontalen Tragglieder benötigt 
werden. So ergibt sich eine Sparrenkonstruktion mit biegesteifem Fir st, wodurch 
ein unverstellter Blick in den Gesamtraum und auch zum Vierpass im Südgiebel 
HUUHLFKWZLUG'LH6SDUUHQXQGGLHDXÀLHJHQGH%UHWWVFKDOXQJVROOHQLQ6LF KWTXD -
lität ausgeführt und farblich leicht lasiert/gekälkt werden. Die Stahlg lieder zur 
Aussteifung des Firstes sollen dezent aber bewusst sichtbar gestaltet werden. 
Auf jeder Seite sollen 5 kleine Dreiecksgauben mit motorisch bedienbare n 
gႇQXQJVÀJHOQHLQH/IWXQJGHV5DXPVP|JOLFKPDFKHQ6LHELOGHQVRGDV 
*HJHQEHUGHU/IWXQJV|ႇQXQJHQLP:DQGIX‰XPHLQHJXWH'XUFKVWU|PXQJ 
des Raums zu erreichen. 
Außenanlagen 
'HU$X‰HQEHUHLFKVROOQDFK:LHGHUYHUVFKOXVVGHV:DQGIX‰HVGH]HQWEHSÀDQ ]W 
XQGPLWHLQHP6SULW]VFKXW]VWUHLIHQLQÀXFKWGHUERGHQEQGLJHQ%DVDOWVW XIH 
vor der Eingangslaube versehen werden. Im Bereich des Südgiebels soll die 
YRUKDQGHQH%HSÀDQ]XQJVR]XUFNJHVFKQLWWHQZHUGHQGDVVGLHVHÄ6FKPXFN -
seite“ des Gebäudes gut einsehbar ist. 
 
Baustelleneinrichtung und Abbruch 
Die Baustelleneinrichtung ist so auszubilden, dass genügend Arbeitsrau m zur 
Verfügung steht und sich kein Material ungesichert auf den Wegen in Zugäng-
OLFKNHLWGHU3DVVDQWHQEH¿QGHW)UGDV9HUVHW]HQGHU1DWXUVWHLQJHVLPVHLVWDXI 
eine erhöhte Belastbarkeit der Gerüste zu achten. Für An- und Abtransport is t 
GLHJUR‰H(QWIHUQXQJ]X|ႇHQWOLFKHQ6WUD‰HQ]XNDONXOLHUHQZDVJJIV]XHUK| K -
ten Transportkosten führt. Die Gerüste müssen für die erhöhten Belastungen im 
Zuge des Versetzens der Natursteingesimse ausgelegt sein. Eine Temporäre 
Sicherung des Südgiebels, nach Abnahme des Notdaches, ist ggfs. notwend ig. 
Technische Anlagen 
Trotz des Wunsches der Bauherrschaft den Raum unbeheizt zu lassen, empfeh-
len wir den Einbau von Elektroheizmatten im Estrich, zum Frostschutz des 
Gebäudes. Bei Einstellung einer Mindesttemperatur von ca. 5° Celsius könnte 
verhindert werden, dass es im Winter zu Frost im Innenraum kommen kann. Im 
Zusammenhang mit eventuell angestrebten Blumenväschen an den Urnenni-
schen, aus Gründen der „Behaglichkeit“ und im Sinne einer bauphysikalischen 
Temperierung zur Abführung von Tauwasser scheint uns dies sinnvoll. 
Auf Wunsch der Bauherren soll kein Wasseranschluss geplant werden, der 
vorhandene soll zurückgebaut werden. Das Regenwasser soll in einer Kiesrigole 
in unmittelbarer Nähe zum Gebäude versickert werden. Für deren Planung und 
Genehmigung beauftragen die Bauherren einen Fachplaner. 
Der Stromanschluss für eine Grundversorgung des Gebäudes soll im Bereich 
GHU1RUGZDQGKLQWHUHLQHUYHUSXW]WHQP|JOLFKVWXQDXႇlOOLJHQ7UYHURUW HW 
werden. Um hier Schlitz- und Stemmarbeiten in der historischen Außenwand zu 
vermeiden, soll diese Wand innenseitig aufgedoppelt werden, um die Installation 
KLHULQXQDXႇlOOLJXQWHU]XEULQJHQ'LHVHUP|JOLFKWHVGLH1RUGWUGLHPR PHQWDQ 
niedriger ist als die Osttür, mit einen Rücksprung (analog zur Osttür) zu rahmen. 
Baubeschreibung

Beratungsverlauf (5)

19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0032/2022/2
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.05.2022
Erstellt
31.01.2022 10:42