Mandari Insight

3774/2017

GAG Servicegesellschaft mbH

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.12.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.46

Anlage Synopse GAG Servicegesellschaft mbH

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage Synopse GAG Servicegesellschaft mbH

3941 Zeichen

Anlage: Unternehmensgegenstand der GAG Servicegesellschaft mbH 
Bisherige Fassung Neue Fassung 
§ 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
§ 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
(1) Gegenstand des Unternehmens ist es, 
unter Berücksichtigung sozialer, 
ökologischer und städtebaulicher 
Zielsetzungen, für die Gesellschaften des 
GAG Konzerns oder begleitend zu deren 
Hauptgeschäft auch für Mieter folgende 
Aufgaben zu übernehmen:  
a. die Bewirtschaftung sowie die Vermietung 
und Verpachtung von Grundbesitz und 
Immobilienbeständen sowie die Vermittlung 
von Grundstücksankäufen, 
Grundstücksverkäufen und von 
grundstücksgleichen Rechten jeder Art;  
b. die Baubetreuung, die Errichtung und 
Veräußerung von Ein- und 
Mehrfamilienhäusern, 
Eigentumswohnungen, Mietwohngebäuden 
und gewerblichen Bauten sowie die 
Erschließung und Parzellierung von 
Grundstücken;  
c. der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung 
und der Betrieb von technischen Anlagen 
und Geräten sowie die Bereitstellung von 
Ausstattungen und 
Einrichtungsgegenständen zur Versorgung 
von Mietern und Gesellschaften des GAG 
Konzerns mit Wärme, Energie und sonstigen 
Dienstleistungen;  
d. die Erbringung von Hausmeister-, 
Wohnverwaltungs- und sonstigen 
Dienstleistungen mit eigenem oder fremdem 
Personal für Mieter und Gesellschaften des 
GAG Konzerns;  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(1) Gegenstand des Unternehmens ist es, 
unter Berücksichtigung sozialer, 
ökologischer und städtebaulicher 
Zielsetzungen, für die Gesellschaften des 
GAG Konzerns oder begleitend zu deren 
Hauptgeschäft auch für Mieter folgende 
Aufgaben zu übernehmen:  
a. die Bewirtschaftung sowie die Vermietung 
und Verpachtung von Grundbesitz und 
Immobilienbeständen sowie die Vermittlung 
von Grundstücksankäufen, 
Grundstücksverkäufen und von 
grundstücksgleichen Rechten jeder Art;  
b. die Baubetreuung, die Errichtung und 
Veräußerung von Ein- und 
Mehrfamilienhäusern, 
Eigentumswohnungen, Mietwohngebäuden 
und gewerblichen Bauten sowie die 
Erschließung und Parzellierung von 
Grundstücken;  
c. der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung 
und der Betrieb von technischen Anlagen 
und Geräten sowie die Bereitstellung von 
Ausstattungen und 
Einrichtungsgegenständen zur Versorgung 
von Mietern und Gesellschaften des GAG 
Konzerns mit Wärme, Energie und sonstigen 
Dienstleistungen;  
d. die Erbringung von Hausmeister-, 
Wohnverwaltungs- und sonstigen 
Dienstleistungen mit eigenem oder fremdem 
Personal für Mieter und Gesellschaften des 
GAG Konzerns;  
(2) Im Zusammenhang mit der Tätigkeit 
der cowelio GmbH kann die Gesellschaft 
darüber hinaus folgende Aufgaben 
übernehmen:  
a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und 
Betrieb von technischen Anlagen und 
Geräten sowie die Bereitstellung von 
Ausstattungen und 
Einrichtungsgegenständen zur 
Versorgung von Mietern mit Wärme und 
Energie;  
b) Erbringung und Vermittlung 
energiewirtschaftlicher Dienstleistungen, 
insbesondere Energielieferung, 
Mieterstrom, 
Energieeffizienzmaßnahmen, 
Energiespeicherbewirtschaftung; 
c) Erbringung

(3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte 
eingehen, die geeignet sind, den 
Gesellschaftszweck unmittelbar oder 
mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann 
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer 
Unternehmen bedienen, sich an anderen 
Unternehmen, die ihren Zwecken dienlich 
oder förderlich sind, in jeder gesetzlich 
zulässigen Form beteiligen oder solche 
Unternehmen erwerben oder 
Wohnverwaltungsdienstleistungen und 
Durchführung von Maßnahmen zur 
Förderung der sozialen Infrastruktur. 
(3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte 
eingehen, die geeignet sind, den 
Gesellschaftszweck unmittelbar oder 
mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann 
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer 
Unternehmen bedienen, sich an anderen 
Unternehmen, die ihren Zwecken dienlich 
oder förderlich sind, in jeder gesetzlich 
zulässigen Form beteiligen oder solche 
Unternehmen erwerben oder

Beschlussvorlage Rat

3811 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3774/2017 
Freigabedatum 
07.12.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GAG Servicegesellschaft mbH 
hier: Änderung der Satzung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Änderung der Satzung der GAG Servicegesellschaft mbH 
in § 2 Absatz 2 gemäß der dieser Beschlussvorlage beigefügten Anlage ( Spalte Neufassung in der 
Synopse) einverstanden. 
 
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen oder das Registergericht 
sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig 
erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche 
Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. 
 
 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Begründung 
Gemeinsam mit der RheinEnergie AG hat die GAG Servicegesellschaft mbH das Gemeinschaftsu n-
ternehmen cowelio GmbH gegründet (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Session -Nr.: 1997/2017, A r-
beitstitel: NewCo GmbH), das energie - und wohnungswirtschaftliche Tätigkeiten erbringen soll. Im 
Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens hat die Kommunalaufsicht die grundsätzliche 
kommunalwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens „NewCo“ bestätigt , den Mutterg e-
sellschaften jedoch eine spiegelbildliche Erweiterung ihres Unternehmensgegenstandes aufgegeben. 
 
Aus diesem Grund streben die GAG Servicegesellschaft mbH (Ratsvorlage Session-Nr.: 3774/2017) 
und deren Muttergesellschaft GAG Immobilien AG (Ra tsvorlage Session 3773/2017) die Ergänzung 
ihres Unternehmensgegenstandes um energiewirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit der 
Tätigkeit der cowelio GmbH an. 
 
Hinsichtlich der spiegelbildlichen Erweiterungen der Unternehmensgegenstände auf Seiten der GEW 
Köln AG (Session -Nr. 3711/2017) und der RheinEngerie AG (Session -Nr. 3703/2017) erfolgt eine 
separate Vorlage an den Rat. 
 
Die geplante Ergänzung in § 2 Abs.2 der Satzung der GAG Immobilien AG lautet: 
 
„Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der cowelio GmbH kann die Gesellschaft darüber hinaus fol-
gende Aufgaben übernehmen:  
a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sowie die Be-
reitstellung von Ausstattungen und Einrichtungsgegenständen zur Versorgung von Mietern mit Wär-
me und Energie;  
b) Erbringung und Vermittlung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen, insbesondere Energieliefe-
rung, Mieterstrom, Energieeffizienzmaßnahmen, Energiespeicherbewirtschaftung; 
c) Erbringung Wohnverwaltungsdienstleistungen und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung 
der sozialen Infrastruktur.“ 
 
 
Aus der als Anlage beigefügten Synopse ist die vorgesehene Ergänzung in der Satzung der GAG 
Servicegesellschaft mbH gegenüber der aktuellen Fassung ersichtlich (fett hervorgehoben). 
 
Die Anpassung  der Satzung der GAG Immobilien AG bedarf neben den Beschlussfassungen auf 
Ebene der GAG Immobilien AG (Aufsichtsrat und Hauptversammlung) und der Zustimmung des Au f-
sichtsrates der GAG Servicegesellschaft mbH auch der Zustimmung des Rates der Stadt Köln un d 
der Nichtbeanstandung bzw. Bestätigung durch die Bezirksregierung Köln.  
 
Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG ist für die Sitzung am 01.12.2017 g e-
plant, die der Gesellschafterversammlung der GAG Servicegesellschaft ist für den 13.1 2.2017 ange-
setzt. 
 
Die Satzungsänderung der GAG Immobilien AG ist gemäß § 107 ff GO NRW kommunalrechtlich u n-
bedenklich. Die Satzungsänderung bewegt sich insbesondere im Rahmen der mit der Bezirksregi e-
rung Köln abgestimmten Vorgaben. 
 
 
Anlage 1:   Synopse über die Anpassungen in der Satzung der GAG Servicegesellschaft mbH

Beratungsverlauf (2)

18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.35 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3774/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.12.2017
Erstellt
30.11.2017 11:10