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2011/0425

1. Nachtragssatzung 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Magistratsvorlage 04.10.2011

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2011/0425

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4187 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadtl Wissenschaftsstadt Darmstadt I
Oe, Magistrat I
IEing.: 3 O. Sep. 2011
11:Finanzverwaltung und I, Abteilung Kämmerei lJ\.... --""--J
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
HESSEN
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
I 16 - 33 f 02 - 11 -
29. Juli und 30. September 2011
Jörg Nehrbaß
2.37
06151 125309/124610
joerg .neh rbass@rpda.hessen.de
30. September 2011
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 ff der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erste Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011
Anlagen: - 1 -
Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu den genehmigungs­
pflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushalts­
jahr 2011 mit der Bitte um weitere Veranlassung gemäß § 114e Absatz 4 in Verbindung mit
§ 97 Absatz 5 HGO.
Auf Grund von Haushaltsverschlechterungen, insbesondere durch den erheblichen Rück­
gang bei der Gewerbesteuer, hat die Stadt im Rahmen des ersten Nachtragshaushalts durch
die Anhebung des Höchstbetrages für Kassenkredite die Zahlungsfähigkeit wieder herge­
stellt.
Die Kassenkreditermächtigung wurde hierzu von 300 Mio. € auf 450 Mio. € ausgeweitet. Aus
diesem erheblichen Anpassungsbedarf wird die erneute negative Entwicklung der Haushalts­
und Finanzlage besonders deutlich.
Daher halte ich es für unabdingbar, dass die konkreten Haushaltsverschlechten-ingen in ei­
nem zweiten Nachtragshaushalt unter Beachtung der Grundsätze der Einzelveranschlagung
dargestellt werden. Dies gilt im Besonderen, weil die veränderten Finanzdaten nicht aus dem
ordentlichen Ergebnis der ersten Nachtragssatzung abgeleitet werden können.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

- 2 -
Um einen weiteren finanziellen Schaden im Bezug auf die anfallenden Verzugszinsen abzu­
wenden, stelle ich meine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der im ersten Nachtrag 2011
fehlenden Einzelveranschlagung der Haushaltsverschlechterung zurück. Es ist jedoch sicher­
zustellen, dass die eingetretenen Etatveränderungen nach den einschlägigen Haushalts­
grundsätzen unverzüglich in einem zweiten Nachtrag transparent und nachvollziehbar dar­
gestellt werden.
Die bisherigen aufsichtsbehördlichen Auflagen werden wegen der weiterhin sehr ange­
spannten Haushalts- und Finanzlage aufrecht erhalten. Auf Grund der verschlechterten finan­
ziellen Leistungsfähigkeit behalte ich mir für künftige Genehmigungsverfahren zusätzliche
Auflagen vor, die eine Konsolidierung des Haushalts unterstützen sollen.
Die im fakultativen Teil der Nachtragssatzung vorgenommene Modifizierung der Stellenbe­
wirtschaftungsmaßgaben wird von mir nur akzeptiert, weil das vorgegebene Einsparvolumen
in den Personaletats der Stadt und ihrer Eigenbetriebe im Umfang von insgesamt 4,9 Mio. €
nach Ihrer Einschätzung nicht gefährdet wird.
Meine bisherige personalwirtschaftliche Auflage unter 11. Ziffer 7 in der Haushaltsverfügung
vom 12. April 2011, Az.: w. 0., wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Stadtver­
ordnetenversammlung angepasst. Die Einsparungen bei den Personalaufwendungen müs­
sen jedoch im zweiten Nachtrag für das Haushaltsjahr 2011 erkennbar ausgewiesen werden.
In diesem Zusammenhang weise ich auf Ihre Berichtspflichten zu meinen aufsichtsbehördli­
chen Auflagen hin und bitte Sie, diesen mit Vorlage der zweiten Nachtragssatzung nachzu­
kommen.
Im Übrigen gelten die haushaltswirtschaftlichen Auflagen meiner o. a. Haushaltsverfügung
auch weiterhin für die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe.
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig­
neter Weise bekanntzugeben.
In Vertretung
Dr. Kanther
Regierungsvizepräsident

2011/0425

2294 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.10.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0425 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
 
Vorlage vom: 04.10.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 30. September 2011 zur 
1. Nachtragssatzung 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 
 
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Regie-
rungspräsidiums Darmstadt vom 30. September 2011 gemäß § 50 Absatz 3 HGO zur Kenntnisnah-
me vorgelegt. 
 
Anlagen: Begleitverfügung des Regierungspräsidenten zur Genehmigung der 1. Nachtragssat-
zung 2011 
Genehmigung des Regierungspräsidenten zur 1. Nachtragssatzung 2011 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04. Oktober 2011:  
 
Mit Verfügung vom 30. September 2011 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbe-
hörde die 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 unter 
den bisherigen Auflagen aus der Begleitverfügung vom 12. April 2011 genehmigt. 
 
Zusätzlich fordert das Regierungspräsidium Darmstadt, dass die konkreten Haushaltsverschlechte-
rungen in einem zweiten Nachtragshaushalt unter Beachtung der Grundsätze der Einzelveranschla-
gung dargestellt werden. Dieser Forderung kommt die Stadt mit dem im Geschäftsgang befindlichen 
und bereits vom Magistrat gelesenen 2. Nachtragswirtschaftsplan 2011 nach. 
 
Der gesamte Text der Genehmigung sowie die Einzelseiten aus der Begleitverfügung sind in den 
Anlagen zur Kenntnisnahme beigefügt. 
 
Darmstadt, 4. Oktober 2011 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 2

2648 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt I
Dei lviag:strat
Eing.: 3 O. Sep. 2 11
'I Flrlanz"erwaltung I'nd l. "btcilung Kamrnercl
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt - ------.----- -
HESSEN
-IJ-- -
~ -
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
Genehmigung
I 16 - 33 f 02 - 11 -
29. Juli und 30. September 2011
Jörg NehrbaB
2.37
06151 125309/124610
joerg .neh rbass@rpda.hessen.de
30. September 2011
der genehmigungspflichtigen Teile der ersten Nachtragssatzung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Kredite in Höhe von
9.705.290,-- €
(i. W.: II.Neun Millionen siebenhundertfünftausendzweihundertneunzig Euro"),
gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite dieses Genehmigungsbetrages weiterhin je­
weils der Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelkreditvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen In­
vestitionsfonds.
Die Gesamtkreditermächtigung wurde durch die erste Nachtragssatzung für das Haus­
haltsjahr 2011 gegenüber der Festsetzung in der Haushaltssatzung 2011 nicht verändert.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06151 120 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 126347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

- 2 -
2. zu den in § 3 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
10.423.200,-- €
(i. W.: "Zehn Millionen vierhundertdreiundzwanzigtausendzweihundert Euro"),
gemäß § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigun­
gen nur für
(a) Fortführungsmaßnahmen sowie
(b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Be willigungsb esch eides
des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch die erste Nachtrags­
satzung für das Haushaltsjahr 2011 gegenüber der Festsetzung in der Haushaltssatzung
2011 nicht verändert.
In Vertretung

Beratungsverlauf (3)

TOP 7
TOP 17
TOP 518 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Luisenplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0425
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.10.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00