2011/0425
1. Nachtragssatzung 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadtl Wissenschaftsstadt Darmstadt I Oe, Magistrat I IEing.: 3 O. Sep. 2011 11:Finanzverwaltung und I, Abteilung Kämmerei lJ\.... --""--J Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt HESSEN Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Luisenplatz 5 64283 Darmstadt Unser Zeichen: Ihre Berichte vom: Ihr Ansprechpartner: Zimmernummer: Telefon/ Fax: E-Mail: Datum: I 16 - 33 f 02 - 11 - 29. Juli und 30. September 2011 Jörg Nehrbaß 2.37 06151 125309/124610 joerg .neh rbass@rpda.hessen.de 30. September 2011 Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erste Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 Anlagen: - 1 - Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu den genehmigungs pflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushalts jahr 2011 mit der Bitte um weitere Veranlassung gemäß § 114e Absatz 4 in Verbindung mit § 97 Absatz 5 HGO. Auf Grund von Haushaltsverschlechterungen, insbesondere durch den erheblichen Rück gang bei der Gewerbesteuer, hat die Stadt im Rahmen des ersten Nachtragshaushalts durch die Anhebung des Höchstbetrages für Kassenkredite die Zahlungsfähigkeit wieder herge stellt. Die Kassenkreditermächtigung wurde hierzu von 300 Mio. € auf 450 Mio. € ausgeweitet. Aus diesem erheblichen Anpassungsbedarf wird die erneute negative Entwicklung der Haushalts und Finanzlage besonders deutlich. Daher halte ich es für unabdingbar, dass die konkreten Haushaltsverschlechten-ingen in ei nem zweiten Nachtragshaushalt unter Beachtung der Grundsätze der Einzelveranschlagung dargestellt werden. Dies gilt im Besonderen, weil die veränderten Finanzdaten nicht aus dem ordentlichen Ergebnis der ersten Nachtragssatzung abgeleitet werden können. Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2, Kollegiengebäude 64283 Darmstadt Servicezeiten: Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Telefon: Telefax: 06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel: 06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2- - 2 - Um einen weiteren finanziellen Schaden im Bezug auf die anfallenden Verzugszinsen abzu wenden, stelle ich meine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der im ersten Nachtrag 2011 fehlenden Einzelveranschlagung der Haushaltsverschlechterung zurück. Es ist jedoch sicher zustellen, dass die eingetretenen Etatveränderungen nach den einschlägigen Haushalts grundsätzen unverzüglich in einem zweiten Nachtrag transparent und nachvollziehbar dar gestellt werden. Die bisherigen aufsichtsbehördlichen Auflagen werden wegen der weiterhin sehr ange spannten Haushalts- und Finanzlage aufrecht erhalten. Auf Grund der verschlechterten finan ziellen Leistungsfähigkeit behalte ich mir für künftige Genehmigungsverfahren zusätzliche Auflagen vor, die eine Konsolidierung des Haushalts unterstützen sollen. Die im fakultativen Teil der Nachtragssatzung vorgenommene Modifizierung der Stellenbe wirtschaftungsmaßgaben wird von mir nur akzeptiert, weil das vorgegebene Einsparvolumen in den Personaletats der Stadt und ihrer Eigenbetriebe im Umfang von insgesamt 4,9 Mio. € nach Ihrer Einschätzung nicht gefährdet wird. Meine bisherige personalwirtschaftliche Auflage unter 11. Ziffer 7 in der Haushaltsverfügung vom 12. April 2011, Az.: w. 0., wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Stadtver ordnetenversammlung angepasst. Die Einsparungen bei den Personalaufwendungen müs sen jedoch im zweiten Nachtrag für das Haushaltsjahr 2011 erkennbar ausgewiesen werden. In diesem Zusammenhang weise ich auf Ihre Berichtspflichten zu meinen aufsichtsbehördli chen Auflagen hin und bitte Sie, diesen mit Vorlage der zweiten Nachtragssatzung nachzu kommen. Im Übrigen gelten die haushaltswirtschaftlichen Auflagen meiner o. a. Haushaltsverfügung auch weiterhin für die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe. Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig neter Weise bekanntzugeben. In Vertretung Dr. Kanther Regierungsvizepräsident
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.10.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0425 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: 1. Nachtragssatzung 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde Vorlage vom: 04.10.2011 Beschlussvorschlag: 1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 30. September 2011 zur 1. Nachtragssatzung 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Regie- rungspräsidiums Darmstadt vom 30. September 2011 gemäß § 50 Absatz 3 HGO zur Kenntnisnah- me vorgelegt. Anlagen: Begleitverfügung des Regierungspräsidenten zur Genehmigung der 1. Nachtragssat- zung 2011 Genehmigung des Regierungspräsidenten zur 1. Nachtragssatzung 2011 Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 04. Oktober 2011: Mit Verfügung vom 30. September 2011 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbe- hörde die 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 unter den bisherigen Auflagen aus der Begleitverfügung vom 12. April 2011 genehmigt. Zusätzlich fordert das Regierungspräsidium Darmstadt, dass die konkreten Haushaltsverschlechte- rungen in einem zweiten Nachtragshaushalt unter Beachtung der Grundsätze der Einzelveranschla- gung dargestellt werden. Dieser Forderung kommt die Stadt mit dem im Geschäftsgang befindlichen und bereits vom Magistrat gelesenen 2. Nachtragswirtschaftsplan 2011 nach. Der gesamte Text der Genehmigung sowie die Einzelseiten aus der Begleitverfügung sind in den Anlagen zur Kenntnisnahme beigefügt. Darmstadt, 4. Oktober 2011 Der Dezernent IV André Schellenberg Stadtkämmerer
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Regierungspräsidium Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt I Dei lviag:strat Eing.: 3 O. Sep. 2 11 'I Flrlanz"erwaltung I'nd l. "btcilung Kamrnercl Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt - ------.----- - HESSEN -IJ-- - ~ - Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Luisenplatz 5 64283 Darmstadt Unser Zeichen: Ihre Berichte vom: Ihr Ansprechpartner: Zimmernummer: Telefon/ Fax: E-Mail: Datum: Genehmigung I 16 - 33 f 02 - 11 - 29. Juli und 30. September 2011 Jörg NehrbaB 2.37 06151 125309/124610 joerg .neh rbass@rpda.hessen.de 30. September 2011 der genehmigungspflichtigen Teile der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 Hiermit erteile ich die Genehmigung 1. zur Aufnahme der in § 2 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Kredite in Höhe von 9.705.290,-- € (i. W.: II.Neun Millionen siebenhundertfünftausendzweihundertneunzig Euro"), gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite dieses Genehmigungsbetrages weiterhin je weils der Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelkreditvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen In vestitionsfonds. Die Gesamtkreditermächtigung wurde durch die erste Nachtragssatzung für das Haus haltsjahr 2011 gegenüber der Festsetzung in der Haushaltssatzung 2011 nicht verändert. Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2, Kollegiengebäude 64283 Darmstadt Servicezeiten: Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Telefon: Telefax: 06151 120 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel: 06151 126347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2- - 2 - 2. zu den in § 3 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.423.200,-- € (i. W.: "Zehn Millionen vierhundertdreiundzwanzigtausendzweihundert Euro"), gemäß § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigun gen nur für (a) Fortführungsmaßnahmen sowie (b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Be willigungsb esch eides des Bundes oder Landes in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch die erste Nachtrags satzung für das Haushaltsjahr 2011 gegenüber der Festsetzung in der Haushaltssatzung 2011 nicht verändert. In Vertretung
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Luisenplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0425
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.10.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00