0575/2023
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG – Ergänzung der Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2027 um die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
4248 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 0575/2023 Freigabedatum 23.02.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG – Ergänzung der Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2027 um die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Die Kanalbaumaßnahme in der Christian-Sünner-Straße muss aufgrund der geplanten Eröff- nung des Bildungscampus Köln-Kalk zum Schuljahresbeginn 2024/2025 so schnell wie mög- lich durchgeführt werden. Aufgrund der angesetzten Sitzungstermine könnte bei Einhaltung der regulären Beratungsrei- henfolge eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag erst in der Sitzung des Verkehrs- ausschusses am 25.04.2023 erfolgen. Dies hätte zur Folge, dass sich die Ausschreibung der Kanalbaumaßnahme und damit der Baubeginn um 6 Wochen verzögern würde. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 S. 2 GO NRW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Verkehrsausschuss zu beschließen, dass Seite 4.1 der Anlage 2 der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2023 bis 2027 wie folgt ergänzt wird: Be- zirk Straße von bis Umfang der Erneuerung - Maßnahmenbeschreibung Plan- jahr 8 Christian- Sünner- Straße Dillenbur- ger Straße Wiersbergstraße Erneuerung der Straßenent- wässerung 2023 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 23.02.2023 zugestimmt Gez. Greven-Thürmer Gez. Fürstenberg 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Nach § 8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) hat die Stadt Köln in einem Straßen- und Wegekonzept darzustellen, wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an den Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Köln erforderlich werden können. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 wird der von den Anlie- ger*innen zu tragende Straßenausbaubeitrag nur dann zu 100 % vom Land NRW übernom- men, wenn eine beschlossene Maßnahme auf Basis eines vom kommunalen Gremium be- schlossenen Straßen- und Wegekonzepts erfolgt. Die letzte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes ist unter der Vorlagen-Nr. 2441/2022 vom Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen worden. Die nächste regulä- re Fortschreibung (für die Jahre 2024 bis 2028) ist für Herbst 2023 geplant. Die Christian-Sünner-Straße erschließt den Bildungscampus Köln-Kalk, der derzeit errichtet wird und zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in Betrieb gehen soll. Im Zuge dessen sind auch Straßenbauarbeiten an der Christian-Sünner-Straße vorgesehen, die vor Inbetriebnahme der Schule abgeschlossen sein sollen. Anfang Februar 2023 haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR mitgeteilt, dass der Mischwasserkanal in der Christian-Sünner-Straße aufgrund starker baulicher Schäden erneu- ert werden muss. Diese Arbeiten werden etwa 6 Monate dauern und sollen schnellstmöglich ausgeführt werden, da sie vor den Straßenbauarbeiten durchgeführt werden müssen. Da der Mischwasserkanal neben den Abwässern der angrenzenden Grundstücke auch das auf der Straße anfallende Niederschlagswasser aufnimmt, löst dessen Erneuerung eine Stra- ßenausbaubeitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße ist derzeit nicht im Straßen- und Wegekonzept für die Jahre 2023 bis 2027 enthalten, die Voraussetzungen für die Übernahme des Anliegeranteils durch das Land NRW sind damit aktuell nicht erfüllt. Um die Landesförderung beanspruchen zu können, muss die Kanalbaumaßnahme in der Christian-Sünner-Straße noch vor der Vergabe der Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwäs- serungsbetriebe Köln AöR in das Straßen- und Wegekonzept aufgenommen werden. Ohne die rechtzeitige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept müsste der entstandene Aufwand durch Beitragserhebung von den Anlieger*innen refinanziert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Christian-Sünner-Straße
- Wiersbergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0575/2023
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 14.02.2023 12:36