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0575/2023

Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG – Ergänzung der Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2027 um die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 23.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.03.2023, TOP 8.1.4

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

4248 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0575/2023 
Freigabedatum 
23.02.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG – Ergänzung der 
Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2027 um die Erneuerung der 
Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Kanalbaumaßnahme in der Christian-Sünner-Straße muss aufgrund der geplanten Eröff-
nung des Bildungscampus Köln-Kalk zum Schuljahresbeginn 2024/2025 so schnell wie mög-
lich durchgeführt werden. 
Aufgrund der angesetzten Sitzungstermine könnte bei Einhaltung der regulären Beratungsrei-
henfolge eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag erst in der Sitzung des Verkehrs-
ausschusses am 25.04.2023 erfolgen. Dies hätte zur Folge, dass sich die Ausschreibung der 
Kanalbaumaßnahme und damit der Baubeginn um 6 Wochen verzögern würde. 
 
 
Beschluss: 
Gem. § 36 Abs. 5 S. 2 GO NRW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir 
dem Verkehrsausschuss zu beschließen, dass Seite 4.1 der Anlage 2 der Fortschreibung des 
Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2023 bis 2027 wie folgt ergänzt wird: 
 
Be-
zirk 
Straße von bis Umfang der Erneuerung -
Maßnahmenbeschreibung 
Plan-
jahr 
8 Christian-
Sünner-
Straße 
Dillenbur- 
ger Straße 
Wiersbergstraße  Erneuerung der Straßenent-
wässerung 
2023 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
23.02.2023  zugestimmt  Gez. Greven-Thürmer  Gez. Fürstenberg

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Nach § 8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) 
hat die Stadt Köln in einem Straßen- und Wegekonzept darzustellen, wann beitragspflichtige 
Straßenausbaumaßnahmen an den Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Köln erforderlich 
werden können. 
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 wird der von den Anlie-
ger*innen zu tragende Straßenausbaubeitrag nur dann zu 100 % vom Land NRW übernom-
men, wenn eine beschlossene Maßnahme auf Basis eines vom kommunalen Gremium be-
schlossenen Straßen- und Wegekonzepts erfolgt. 
Die letzte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes ist unter der Vorlagen-Nr. 
2441/2022 vom Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen worden. Die nächste regulä-
re Fortschreibung (für die Jahre 2024 bis 2028) ist für Herbst 2023 geplant. 
Die Christian-Sünner-Straße erschließt den Bildungscampus Köln-Kalk, der derzeit errichtet 
wird und zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in Betrieb gehen soll. Im Zuge dessen sind auch 
Straßenbauarbeiten an der Christian-Sünner-Straße vorgesehen, die vor Inbetriebnahme der 
Schule abgeschlossen sein sollen. 
Anfang Februar 2023 haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR mitgeteilt, dass der 
Mischwasserkanal in der Christian-Sünner-Straße aufgrund starker baulicher Schäden erneu-
ert werden muss. Diese Arbeiten werden etwa 6 Monate dauern und sollen schnellstmöglich 
ausgeführt werden, da sie vor den Straßenbauarbeiten durchgeführt werden müssen. 
Da der Mischwasserkanal neben den Abwässern der angrenzenden Grundstücke auch das 
auf der Straße anfallende Niederschlagswasser aufnimmt, löst dessen Erneuerung eine Stra-
ßenausbaubeitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. 
Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße ist derzeit nicht im 
Straßen- und Wegekonzept für die Jahre 2023 bis 2027 enthalten, die Voraussetzungen für 
die Übernahme des Anliegeranteils durch das Land NRW sind damit aktuell nicht erfüllt. 
Um die Landesförderung beanspruchen zu können, muss die Kanalbaumaßnahme in der 
Christian-Sünner-Straße noch vor der Vergabe der Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwäs-
serungsbetriebe Köln AöR in das Straßen- und Wegekonzept aufgenommen werden. 
Ohne die rechtzeitige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept müsste der entstandene 
Aufwand durch Beitragserhebung von den Anlieger*innen refinanziert werden.

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Christian-Sünner-Straße
  • Wiersbergstraße

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Details

Aktenzeichen
0575/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.02.2023
Erstellt
14.02.2023 12:36