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4420/2019

Verkehrsberuhigung Graseggerstraße

Mitteilung BV 09.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.01.2020, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

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Anlage 2 - Beschlussvorlage zur Bürgereingabe

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Anlage 1- Bürgereingabe Graseggerstraße

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Anlage 3 - Mitteilung vom 31.01.2019

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Mitteilung BV

4796 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4420/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 
 
Verkehrsberuhigung Graseggerstraße 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018, TOP 2.1 
Beschluss:  
 
„Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und  beauftragt die Verwaltung, 
Punkt 1 in dem in Erstellung befindlichen Verkehrsgutachten zu berücksichtigen und 
Punkt 2 in Zusammenarbeit mit der Polizei umzusetzen. 
Darüber hinaus sollen die Vorschläge 1-4 der Bürgereingabe vom 15.05.2018 umgesetzt werden.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Ergänzend zu der bereits erfolgten Stellungnahme zum Az 02-1600-116/14 in Form von einer Mittei-
lung und einer Beschlussvorlage (3972/2018 und 3036/2018) wird hiermit der neue Sachstand zu 
Punkt 1 der Bürgereingabe bzw. zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 über-
mittelt. 
 
Im Rahmen der Bearbeitung des Bauantrages zur Parkraumerweiterung des Heilig-Geist-
Krankenhauses wurde seitens der Stadtverwaltung gefordert, dass der Investor ein Verkehrsgutach-
ten erstellt. Darin sollten unter anderem die Abwicklung der zusätzlichen Verkehre, die Leistungsfä-
higkeit der benachbarten Knoten und die Erarbeitung von Lösungen der Problematik mit dem ruhen-
den Verkehr erarbeitet werden. Auch die Forderungen der Bürgereingabe AZ 02-1600-116/14 wurden 
in diesem Rahmen dem Investor mit der Bitte um Berücksichtigung zur Verfügung gestellt.  
 
Auf Anfrage der Stadtverwaltung wurde vom Investor Ende Juli 2019 mitgeteilt, dass die geplante 
Parkhauserweiterung nicht weiter verfolgt wird, zumal der Bauantrag seitens des Bauaufsichtsamtes 
zurückgewiesen wurde. Insofern liegt das Verkehrsgutachten nicht vor.    
Daraufhin wurden mögliche Lösungsansätze des ruhenden Verkehrs seitens der Verwaltung geprüft.  
 
Es wurde 2015 eine Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs für den Bereich zwischen der Militär-
ringstraße/Neusser Straße/Graseggerstraße/Bielefelder Straße durchgeführt. Aufgrund der insgesamt 
niedrigen Auslastung im gezählten Bereich empfiehlt die Verwaltung, von der Einrichtung eines Be-
wohnerparkgebietes abzusehen. Sollte sich die Parkplatzsituation in den letzten Jahren stark verän-
dert haben, empfiehlt es sich, eine erneute Verkehrserhebung durchzuführen. Die Notwendigkeit ei-
nes Bewohnerparkgebietes (mit flächendeckender Bewirtschaftung) ist in diesem Bereich von Köln-
Longerich nicht gegeben, da lediglich das direkte Umfeld des Krankenhauses eine hohe Parkplatz-
auslastung aufweist. Eine Teilbewirtschaftung entlang der Graseggerstraße würde Verdrängungsef-
fekte in die angrenzenden Wohnstraßen verursachen.  
 
Im gesamten Zählgebiet ergab sich folgende Auslastung der Parkplätze: 
 
10:00-11:00 = 61 % Auslastung

2 
 
16:00-17:00 = 64 % Auslastung 
22:00-23:00 = 68 % Auslastung 
 
Betrachtet man das Zählgebiet nur innerhalb der: Wilhelm-Sollmann-Straße, Neusser Straße und 
Graseggerstraße, ergab sich folgende Auslastung der Parkplätze: 
 
10:00-11:00 = 63 % Auslastung 
16:00-17:00 = 65 % Auslastung 
22:00-23:00 = 64 % Auslastung 
 
Entlang der Graseggerstraße (enthalten sind auch die Stichstraßen mit dem Straßenname Grasegge-
rstraße sowie die Stichstraße Else-Falk-Straße) ist die Auslastung der Parkplätze am Vormittag und 
Nachmittag höher. 
 
10:00-11:00 = 75 % Auslastung 
16:00-17:00 = 69 % Auslastung 
22:00-23:00 = 59 % Auslastung 
 
In der näheren Umgebung des Krankenhauses ändert sich die Auslastung der Parkplätze. In dem 
Bereich der Graseggerstraße von Hausnummer 86 und 83 bis Hausnummer 127 ergibt sich folgende 
Auslastung: 
 
10:00-11:00 = 129 % Auslastung 
16:00-17:00 = 106 % Auslastung 
22:00-23:00 = 53 % Auslastung 
 
Eine Auslastung von über 100 % kommt dadurch zustande, dass mehrere Fahrzeuge nicht ord-
nungsgemäß geparkt wurden. 
 
Die von der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018 beschlossenen Markierungen der Stellplätze 
auf der Fahrbahn der Graseggerstraße gemäß der Bürgereingabe werden nach durchgeführter Stra-
ßenplanung umgesetzt.   
 
Der Ordnungs-und Verkehrsdienst der Stadt Köln und die Polizei wurden bereits bezüglich des ru-
henden Verkehrs mit der Bitte um Überwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontak-
tiert. Nach einer Umsetzung der Parkmarkierungen müssen diese Überwachungen vor allem zu Be-
ginn verstärkt umgesetzt werden.  
 
Durch die stärkere Überwachung des ruhenden Verkehrs und die mit den Parkmarkierungen verbun-
denen klaren Vorgaben, in welchen Bereichen geparkt werden kann, erhofft sich die Verwaltung eine 
Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Graseggerstraße.  
 
Anlagen 
1. Bürgereingabe 
2. Beschlussvorlage zur Eingabe 
3. Mitteilung vom 31.01.2019

Anlage 2 - Beschlussvorlage zur Bürgereingabe

3742 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3036/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Graseggerstraße (Az.: 02-1600-85/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung,  
 
- Punkt 1 in dem in Erstellung befindlichen Verkehrsgutachten zu berücksichtigen und 
- Punkt 2 in Zusammenarbeit mit der Polizei umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018

2 
Begründung: 
Die Petenten schlagen einige verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Graseggerstraße vor (s. Anla-
ge 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
1) Die in der Bürgereingabe geforderten Maßnahmen zum Parken sollen im Rahmen des geforderten 
Verkehrsgutachtens zum Bauvorhaben Heilig Geist-Krankenhaus mit untersucht werden. Aussagen 
zu möglichen Umsetzungen bezüglich des Parkens können erst nach Vorlage des Gutachtens erfol-
gen.  
 
2) Die Polizei und das Ordnungsamt wurden auf die Problematik der Geschwindigkeitsüberschreitung 
und des ruhenden Verkehrs hingewiesen. Unter Berücksichtigung der personellen Möglichkeiten wer-
den hier Kontrollen durchgeführt.  
Bei zwei Ortsterminen wurden seitens des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung keine Falsch-
parker beobachtet. Seitens des Ordnungs- und Verkehrsdienstes ist in diesem Bereich ebenfalls kei-
ne Problematik oder Beschwerdelage bekannt. 
 
3) Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist an die Einhaltung von Richtlinien geknüpft. So 
sprechen sich die einschlägigen Vorschriften zur Anlage von Fußgängerüberwege gegen die Anlage 
von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen aus. Tempo-30-Zonen werden eingerichtet, um dem 
erhöhten Querungsbedarf im gesamten Quartier gerecht zu werden. In Zukunft soll das Parken vor 
der Fußwegverbindung zwischen Grünanlage und Rambouxstraße durch eine Markierung und die 
Installation von zwei Pollern verhindert werden, so dass sich die Querungsverhältnisse in dem Be-
reich verbessern.  
 
4) Das Heilig Geist-Krankenhaus ist von den nächstgelegenen Hauptverkehrswegen (Neusser Straße 
und Militärringstraße) bis zum Abzweig der Rambouxstraße auf der Wilhelm-Sollmann-Straße ausge-
schildert. Das entspricht dem aktuellen Beschilderungskonzept und soll so bleiben. Im nahen Umfeld 
des Ziels soll, wenn vorhanden, auf die nächsten Parkmöglichkeiten hingewiesen werden. Aktuell ist 
am Eingang der Stichstraße zum Krankenhaus das Parkhaus mit VZ 315-50 (Parkhaus) ausgeschil-
dert. 
Zur besseren Orientierung für Ortsunkundige wird das Amt für Straßen und Verkehrsmanagement 
zwei neue Schilderstandorte anordnen und zwar auf der Rambouxstraße vor dem Abzweig der Gra-
seggerstraße und auf der Graseggerstraße vor der Stichstraße zum Krankenhaus. Auf den neuen 
Wegweisern wird auf das Krankenhaus und das Parkhaus hingewiesen. 
 
5) Im Bereich scharfer Kurven ist nach § 12 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung bereits das Halten nicht 
zulässig. Weiterhin befinden sich vor dem Haus Nummer 158 zwei Grundstücksein-  und –ausfahrten; 
auch hier ist das Parken nach § 12 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Eine „Zickzackli-
nie“ verlängert, verkürzt und verdeutlicht ein bestehendes Haltverbot lediglich und löst hierdurch kein 
eigenständiges Haltverbot aus. Weiterhin hält der Gesetzgeber an, Verkehrszeichen nur da anzuord-
nen, wo sie zwingend erforderlich sind. Durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ergibt sich 
kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung eines Verkehrszeichens 299 nach § 41 Straßenver-
kehrsordnung (Zickzacklinie).  
 
Anlagen 
1. Eingabe 
2. Schriftverkehr

Anlage 1- Bürgereingabe Graseggerstraße

2453 Zeichen

Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße  
       
      
15. Mai 2018 
Bürgereingabe nach §24 GO NRW   bei der Bezirksvertretung Nippes     
Aufgrund der für die Anwohner nicht mehr zumutbaren Verkehrssituation in der Graseggerstrasse, bedingt 
durch den massiven Ausbau des Heilig-Geist-Krankenhauses, fordern wir die Verwaltung auf, folgende 
Sofortmaßnahmen unverzüglich zu ergreifen:    
      
1. Die Kennzeichnung von Parkbuchten in der gesamten Länge der Graseggerstraße  
 
2. Verstärkung der Verkehrsüberwachung in Bezug auf Falschparken und Geschwindigkeitsübertretung 
(die Straße ist eine 30er-Zone) 
 
3. Gesicherter Übergang über die Straße vom Ausgang Park in den Fußweg zur Rambouxstraße  
 
4. Hinweisschilder über das vorhandene Parkhaus des Heilig-Geist-Krankenhauses vom Abzweig 
Wilhelm-Sollmann-Str. zur Rambouxstraße aus beiden Fahrtrichtungen.  
 
5. Der besonders neuralgische Punkt im Kurvenbereich der Hausnummer 158 muss durch eine 
Zickzackline gekennzeichnet werden. 
 
Zur weiteren Begründung verweisen wir auf das diesem Antrag beigefügte Schreiben an einzelne Mitglieder der 
Bezirksvertretung unsererseits vom 18.01.2018. 
Gleichzeitig weisen wir nochmals darauf hin, dass die Situation nicht durch das seit langer Zeit bestehende 
Krankenhaus entstanden ist, sondern erst seit der Errichtung des Facharztzentrums und anderer medizinischer 
Angebote, die das Heilig-Geist-Krankenhaus zu einem Gesundheitszentrum machen. Diese Entwicklung war 
wohl aus wirtschaftlichen Gründen nötig für das Krankenhaus, aber niemand hat dabei bed acht, dass die 
daraufhin entstehenden Verkehrsströme durch immer dieselbe Straße passen müssen.  
(Wir Anwohner sehen jeden Tag, dass die Kapazitäten dieser Wohnstraße längst überschritten sind. Da 
perspektivisch weitere Expansion des medizinischen Angebots auf dem Gelände betrieben werden soll, muss 
eine große Lösung in Form eines Verkehrskonzeptes für die gesamte Gegend im Weiteren gefunden werden. 
Das böte auch die Gelegenheit die Verkehrsprobleme im Umfeld der neuen Gesamtschule auf der anderen 
Seite des Parks zu lösen.)  
Selbstverständlich sind wir bereit, bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes für weitere Fragen der 
Bezirksvertretung persönlich zur Verfügung zu stehen. 
Mit freundlichem Gruß 
 
 
im Auftrag der Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße  
 
Anlage: Schreiben an einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung vom 18.01.2018

Anlage 3 - Mitteilung vom 31.01.2019

1672 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3972/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 
 
Verkehrsberuhigung Graseggerstraße  
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018, TOP 2.1 
Beschluss:  
 
„Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und  beauftragt die Verwaltung, 
Punkt 1 in dem in Erstellung befindlichen Verkehrsgutachten zu berücksichtigen und 
Punkt 2 in Zusammenarbeit mit der Polizei umzusetzen. 
Darüber hinaus sollen die Vorschläge 1-4 der Bürgereingabe vom 15.05.2018 umgesetzt werden.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Punkt 1 der Bürgereingabe:  
 
Der ruhende Verkehr ist Bestandteil des sich derzeit in Bearbeitung befindlichen Verkehrsgutachtens. 
Nach Vorlage des Gutachtens wird die Bezirksvertretung Nippes informiert. 
 
 
Zu Punkt 2 der Bürgereingabe:  
 
Die Polizei und der Ordnungs-und Verkehrsdienst der Stadt Köln wurden bereits mit der Bitte um 
Überwachung der Geschwindigkeiten und des ruhenden Verkehrs kontaktiert. Die Kontrollen erfolgen 
in Abhängigkeit von den personellen und zeitlichen Kapazitäten. 
 
 
Zu Punkt 3 der Bürgereingabe: 
 
Von der Verwaltung wurde die Anordnung einer Markierung sowie die Installation von zwei Pollern 
erstellt, um durch Unterbindung des Parkens die Verkehrssicherheit für die querenden zu Fuß Ge-
henden in Zukunft in diesem Bereich zu erhöhen.  
 
 
Zu Punkt 4 der Bürgereingabe: 
 
Seit Mitte November 2018 sind, wie in der Anlage dargestellt, zwei zusätzliche Wegweiser in der Gra-
seggerstraße montiert. Die Wegweisung ist somit optimiert.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Graseggerstraße 15
  • Wilhelm-Sollmann-Straße
  • Rambouxstraße 4
  • Neusser Straße
  • Militärringstraße
  • Bielefelder Straße
  • Else-Falk-Straße
  • Ringstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4420/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.01.2020
Erstellt
18.12.2019 15:57