4420/2019
Verkehrsberuhigung Graseggerstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
4796 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 4420/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 Verkehrsberuhigung Graseggerstraße hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018, TOP 2.1 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, Punkt 1 in dem in Erstellung befindlichen Verkehrsgutachten zu berücksichtigen und Punkt 2 in Zusammenarbeit mit der Polizei umzusetzen. Darüber hinaus sollen die Vorschläge 1-4 der Bürgereingabe vom 15.05.2018 umgesetzt werden.“ Mitteilung der Verwaltung: Ergänzend zu der bereits erfolgten Stellungnahme zum Az 02-1600-116/14 in Form von einer Mittei- lung und einer Beschlussvorlage (3972/2018 und 3036/2018) wird hiermit der neue Sachstand zu Punkt 1 der Bürgereingabe bzw. zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 über- mittelt. Im Rahmen der Bearbeitung des Bauantrages zur Parkraumerweiterung des Heilig-Geist- Krankenhauses wurde seitens der Stadtverwaltung gefordert, dass der Investor ein Verkehrsgutach- ten erstellt. Darin sollten unter anderem die Abwicklung der zusätzlichen Verkehre, die Leistungsfä- higkeit der benachbarten Knoten und die Erarbeitung von Lösungen der Problematik mit dem ruhen- den Verkehr erarbeitet werden. Auch die Forderungen der Bürgereingabe AZ 02-1600-116/14 wurden in diesem Rahmen dem Investor mit der Bitte um Berücksichtigung zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage der Stadtverwaltung wurde vom Investor Ende Juli 2019 mitgeteilt, dass die geplante Parkhauserweiterung nicht weiter verfolgt wird, zumal der Bauantrag seitens des Bauaufsichtsamtes zurückgewiesen wurde. Insofern liegt das Verkehrsgutachten nicht vor. Daraufhin wurden mögliche Lösungsansätze des ruhenden Verkehrs seitens der Verwaltung geprüft. Es wurde 2015 eine Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs für den Bereich zwischen der Militär- ringstraße/Neusser Straße/Graseggerstraße/Bielefelder Straße durchgeführt. Aufgrund der insgesamt niedrigen Auslastung im gezählten Bereich empfiehlt die Verwaltung, von der Einrichtung eines Be- wohnerparkgebietes abzusehen. Sollte sich die Parkplatzsituation in den letzten Jahren stark verän- dert haben, empfiehlt es sich, eine erneute Verkehrserhebung durchzuführen. Die Notwendigkeit ei- nes Bewohnerparkgebietes (mit flächendeckender Bewirtschaftung) ist in diesem Bereich von Köln- Longerich nicht gegeben, da lediglich das direkte Umfeld des Krankenhauses eine hohe Parkplatz- auslastung aufweist. Eine Teilbewirtschaftung entlang der Graseggerstraße würde Verdrängungsef- fekte in die angrenzenden Wohnstraßen verursachen. Im gesamten Zählgebiet ergab sich folgende Auslastung der Parkplätze: 10:00-11:00 = 61 % Auslastung 2 16:00-17:00 = 64 % Auslastung 22:00-23:00 = 68 % Auslastung Betrachtet man das Zählgebiet nur innerhalb der: Wilhelm-Sollmann-Straße, Neusser Straße und Graseggerstraße, ergab sich folgende Auslastung der Parkplätze: 10:00-11:00 = 63 % Auslastung 16:00-17:00 = 65 % Auslastung 22:00-23:00 = 64 % Auslastung Entlang der Graseggerstraße (enthalten sind auch die Stichstraßen mit dem Straßenname Grasegge- rstraße sowie die Stichstraße Else-Falk-Straße) ist die Auslastung der Parkplätze am Vormittag und Nachmittag höher. 10:00-11:00 = 75 % Auslastung 16:00-17:00 = 69 % Auslastung 22:00-23:00 = 59 % Auslastung In der näheren Umgebung des Krankenhauses ändert sich die Auslastung der Parkplätze. In dem Bereich der Graseggerstraße von Hausnummer 86 und 83 bis Hausnummer 127 ergibt sich folgende Auslastung: 10:00-11:00 = 129 % Auslastung 16:00-17:00 = 106 % Auslastung 22:00-23:00 = 53 % Auslastung Eine Auslastung von über 100 % kommt dadurch zustande, dass mehrere Fahrzeuge nicht ord- nungsgemäß geparkt wurden. Die von der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018 beschlossenen Markierungen der Stellplätze auf der Fahrbahn der Graseggerstraße gemäß der Bürgereingabe werden nach durchgeführter Stra- ßenplanung umgesetzt. Der Ordnungs-und Verkehrsdienst der Stadt Köln und die Polizei wurden bereits bezüglich des ru- henden Verkehrs mit der Bitte um Überwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontak- tiert. Nach einer Umsetzung der Parkmarkierungen müssen diese Überwachungen vor allem zu Be- ginn verstärkt umgesetzt werden. Durch die stärkere Überwachung des ruhenden Verkehrs und die mit den Parkmarkierungen verbun- denen klaren Vorgaben, in welchen Bereichen geparkt werden kann, erhofft sich die Verwaltung eine Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Graseggerstraße. Anlagen 1. Bürgereingabe 2. Beschlussvorlage zur Eingabe 3. Mitteilung vom 31.01.2019
Anlage 2 - Beschlussvorlage zur Bürgereingabe
3742 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3036/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Graseggerstraße (Az.: 02-1600-85/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, - Punkt 1 in dem in Erstellung befindlichen Verkehrsgutachten zu berücksichtigen und - Punkt 2 in Zusammenarbeit mit der Polizei umzusetzen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 2 Begründung: Die Petenten schlagen einige verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Graseggerstraße vor (s. Anla- ge 1). Stellungnahme der Verwaltung: 1) Die in der Bürgereingabe geforderten Maßnahmen zum Parken sollen im Rahmen des geforderten Verkehrsgutachtens zum Bauvorhaben Heilig Geist-Krankenhaus mit untersucht werden. Aussagen zu möglichen Umsetzungen bezüglich des Parkens können erst nach Vorlage des Gutachtens erfol- gen. 2) Die Polizei und das Ordnungsamt wurden auf die Problematik der Geschwindigkeitsüberschreitung und des ruhenden Verkehrs hingewiesen. Unter Berücksichtigung der personellen Möglichkeiten wer- den hier Kontrollen durchgeführt. Bei zwei Ortsterminen wurden seitens des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung keine Falsch- parker beobachtet. Seitens des Ordnungs- und Verkehrsdienstes ist in diesem Bereich ebenfalls kei- ne Problematik oder Beschwerdelage bekannt. 3) Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist an die Einhaltung von Richtlinien geknüpft. So sprechen sich die einschlägigen Vorschriften zur Anlage von Fußgängerüberwege gegen die Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen aus. Tempo-30-Zonen werden eingerichtet, um dem erhöhten Querungsbedarf im gesamten Quartier gerecht zu werden. In Zukunft soll das Parken vor der Fußwegverbindung zwischen Grünanlage und Rambouxstraße durch eine Markierung und die Installation von zwei Pollern verhindert werden, so dass sich die Querungsverhältnisse in dem Be- reich verbessern. 4) Das Heilig Geist-Krankenhaus ist von den nächstgelegenen Hauptverkehrswegen (Neusser Straße und Militärringstraße) bis zum Abzweig der Rambouxstraße auf der Wilhelm-Sollmann-Straße ausge- schildert. Das entspricht dem aktuellen Beschilderungskonzept und soll so bleiben. Im nahen Umfeld des Ziels soll, wenn vorhanden, auf die nächsten Parkmöglichkeiten hingewiesen werden. Aktuell ist am Eingang der Stichstraße zum Krankenhaus das Parkhaus mit VZ 315-50 (Parkhaus) ausgeschil- dert. Zur besseren Orientierung für Ortsunkundige wird das Amt für Straßen und Verkehrsmanagement zwei neue Schilderstandorte anordnen und zwar auf der Rambouxstraße vor dem Abzweig der Gra- seggerstraße und auf der Graseggerstraße vor der Stichstraße zum Krankenhaus. Auf den neuen Wegweisern wird auf das Krankenhaus und das Parkhaus hingewiesen. 5) Im Bereich scharfer Kurven ist nach § 12 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung bereits das Halten nicht zulässig. Weiterhin befinden sich vor dem Haus Nummer 158 zwei Grundstücksein- und –ausfahrten; auch hier ist das Parken nach § 12 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Eine „Zickzackli- nie“ verlängert, verkürzt und verdeutlicht ein bestehendes Haltverbot lediglich und löst hierdurch kein eigenständiges Haltverbot aus. Weiterhin hält der Gesetzgeber an, Verkehrszeichen nur da anzuord- nen, wo sie zwingend erforderlich sind. Durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ergibt sich kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung eines Verkehrszeichens 299 nach § 41 Straßenver- kehrsordnung (Zickzacklinie). Anlagen 1. Eingabe 2. Schriftverkehr
Anlage 1- Bürgereingabe Graseggerstraße
2453 Zeichen
Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße
15. Mai 2018
Bürgereingabe nach §24 GO NRW bei der Bezirksvertretung Nippes
Aufgrund der für die Anwohner nicht mehr zumutbaren Verkehrssituation in der Graseggerstrasse, bedingt
durch den massiven Ausbau des Heilig-Geist-Krankenhauses, fordern wir die Verwaltung auf, folgende
Sofortmaßnahmen unverzüglich zu ergreifen:
1. Die Kennzeichnung von Parkbuchten in der gesamten Länge der Graseggerstraße
2. Verstärkung der Verkehrsüberwachung in Bezug auf Falschparken und Geschwindigkeitsübertretung
(die Straße ist eine 30er-Zone)
3. Gesicherter Übergang über die Straße vom Ausgang Park in den Fußweg zur Rambouxstraße
4. Hinweisschilder über das vorhandene Parkhaus des Heilig-Geist-Krankenhauses vom Abzweig
Wilhelm-Sollmann-Str. zur Rambouxstraße aus beiden Fahrtrichtungen.
5. Der besonders neuralgische Punkt im Kurvenbereich der Hausnummer 158 muss durch eine
Zickzackline gekennzeichnet werden.
Zur weiteren Begründung verweisen wir auf das diesem Antrag beigefügte Schreiben an einzelne Mitglieder der
Bezirksvertretung unsererseits vom 18.01.2018.
Gleichzeitig weisen wir nochmals darauf hin, dass die Situation nicht durch das seit langer Zeit bestehende
Krankenhaus entstanden ist, sondern erst seit der Errichtung des Facharztzentrums und anderer medizinischer
Angebote, die das Heilig-Geist-Krankenhaus zu einem Gesundheitszentrum machen. Diese Entwicklung war
wohl aus wirtschaftlichen Gründen nötig für das Krankenhaus, aber niemand hat dabei bed acht, dass die
daraufhin entstehenden Verkehrsströme durch immer dieselbe Straße passen müssen.
(Wir Anwohner sehen jeden Tag, dass die Kapazitäten dieser Wohnstraße längst überschritten sind. Da
perspektivisch weitere Expansion des medizinischen Angebots auf dem Gelände betrieben werden soll, muss
eine große Lösung in Form eines Verkehrskonzeptes für die gesamte Gegend im Weiteren gefunden werden.
Das böte auch die Gelegenheit die Verkehrsprobleme im Umfeld der neuen Gesamtschule auf der anderen
Seite des Parks zu lösen.)
Selbstverständlich sind wir bereit, bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes für weitere Fragen der
Bezirksvertretung persönlich zur Verfügung zu stehen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag der Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße
Anlage: Schreiben an einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung vom 18.01.2018
Anlage 3 - Mitteilung vom 31.01.2019
1672 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3972/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 Verkehrsberuhigung Graseggerstraße hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018, TOP 2.1 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, Punkt 1 in dem in Erstellung befindlichen Verkehrsgutachten zu berücksichtigen und Punkt 2 in Zusammenarbeit mit der Polizei umzusetzen. Darüber hinaus sollen die Vorschläge 1-4 der Bürgereingabe vom 15.05.2018 umgesetzt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1 der Bürgereingabe: Der ruhende Verkehr ist Bestandteil des sich derzeit in Bearbeitung befindlichen Verkehrsgutachtens. Nach Vorlage des Gutachtens wird die Bezirksvertretung Nippes informiert. Zu Punkt 2 der Bürgereingabe: Die Polizei und der Ordnungs-und Verkehrsdienst der Stadt Köln wurden bereits mit der Bitte um Überwachung der Geschwindigkeiten und des ruhenden Verkehrs kontaktiert. Die Kontrollen erfolgen in Abhängigkeit von den personellen und zeitlichen Kapazitäten. Zu Punkt 3 der Bürgereingabe: Von der Verwaltung wurde die Anordnung einer Markierung sowie die Installation von zwei Pollern erstellt, um durch Unterbindung des Parkens die Verkehrssicherheit für die querenden zu Fuß Ge- henden in Zukunft in diesem Bereich zu erhöhen. Zu Punkt 4 der Bürgereingabe: Seit Mitte November 2018 sind, wie in der Anlage dargestellt, zwei zusätzliche Wegweiser in der Gra- seggerstraße montiert. Die Wegweisung ist somit optimiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Graseggerstraße 15
- Wilhelm-Sollmann-Straße
- Rambouxstraße 4
- Neusser Straße
- Militärringstraße
- Bielefelder Straße
- Else-Falk-Straße
- Ringstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4420/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.01.2020
- Erstellt
- 18.12.2019 15:57