1094/2022
Generalinstandsetzung der Pützlachstraße und der Frasengasse in Köln-Flittard
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5415 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 27.04.2022 1094/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 Verkehrsausschuss 17.05.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 Generalinstandsetzung der Pützlachstraße und der Frasengasse in Köln-Flittard hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 27.01.2020 den Bedarf für die Generalsanie- rung der Pützlachstraße sowie der Frasengasse im Stadtbezirk Mülheim (Vorlagen-Nr.: 4443/2019) festgestellt und die Verwaltung nach erfolgtem Abschluss der Hochwasserschutzbauten mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die Maßnahme unterteilt sich in die Teilbereiche Erster- schließung von Haus Nummer 112 bis 124 sowie einer teilweisen Generalsanierung der Pützlach- straße und Frasengasse bis zur Flittarder Hauptstraße. Gemäß Beschluss vom 27.01.2020 (Vorlagen Nr.: 4443/2019) belaufen sich die Gesamtkosten der Straßensanierungsmaßnahme auf 290.000 € brutto. Dabei entfallen auf den Teilbereich Ersterschlie- ßung 97.000 € und auf den Teilbereich Generalsanierung 193.000 €. Nach der Submission und einer Anpassung der Kosten, liegen die Gesamtkosten nunmehr bei 566.086 €. Diese setzten sich zusammen aus 325.116,21 € für die Generalsanierung und 240.969,79 € für die Ersterschließung (212.883,80 € für den Straßenbau, 5.000 € für die Schlussvermessung, 17.085,99 € für die Baugrunduntersuchung und 6.000 € für eine erneute Baugrunduntersuchung zum Baubeginn). Dieser Wert überschreitet die zugrundeliegenden beschlossenen Kosten für die Gene- ralinstandsetzung um 132.116,21 € und für die Erschließung der Pützlachstraße um 143.969,79 €, in Summe insgesamt um 276.086 €. Diese Kostenerhöhung ist durch folgende Ursachen begründet: Nach einer Überprüfung des Leis- tungsverzeichnisses konnten keine kostensteigernden Faktoren festgestellt werden. Eine Erklärung für die Kostensteigerung sind neben dem aktuellen, sehr hohen Markpreisniveau, die derzeitigen Ma- terialpreiserhöhungen. Der Baubeginn der Maßnahme war zwingend zum 20.02.2022 erforderlich. Die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans und die Eingriffsgenehmigung galten nur bis zum 20.02.2022. Eine Verlängerung war nicht möglich. Für die Realisierung der Maßnahme sind die- se zwingend erforderlich, da in ein Landschaftsschutzgebiet eingegriffen wird. Eine Anliegerinformation hat bereits am 23.06.2020 stattgefunden, dass Ergebnis wurde am 31.08.2020 bekannt gegeben. Hierzu wurden alle im Rahmen der Baumaßnahme betroffenen Haus- 2 halte bzw. Eigentümer/innen angeschrieben und vorab informiert. Auch wurde die Öffentlichkeitsbe- teiligung für interessierte Personen auf der Internetseite der Stadt Köln bekannt gegeben. Die Mög- lichkeit der Beteiligung an der Planung sowie des Informationsaustausches wurde von insgesamt 10 Personen wahrgenommen. Es wurden Verbesserungsvorschläge sowie Informationen der Verwaltung unterbreitet, die im Rahmen dieser Gespräche aufgegriffen und erörtert wurden. Die Pützlachstraße von Haus-Nr. 112 ausschließlich (Ende des vorhandenen Teils) bis Wendekreis unterliegt der Erschließungsbeitragspflicht nach dem BauGB. Mit der Erhöhung der Baukosten stei- gen die Beiträge für die Anlieger*innen entsprechend. Der von den Anlieger*innen zu tragenden bei- tragspflichtige Erschließungsaufwand beträgt 90 %. Für die Pützlachstraße von Frasengasse bis Haus-Nr. 112 einschließlich (Ende des vorhandenen Teils) sowie für die Frasengasse von Pützlachstraße bis Flittarder Hauptstraße sind Straßenbaubei- träge zu erheben. Mit der Erhöhung der Baukosten steigen die Beiträge der Anlieger*innen entspre- chend. Der beitragspflichtige Anteil für die Anlieger*innen liegt bei 70 %. Unter Vorbehalt der derzeiti- gen Rechtslage (Stand 21.03.2022), wird die KAG-pflichtige Baumaßnahme mit 50 % vom Land NRW bezuschusst. Diese Angaben sind an der aktuellen Rechtslage orientiert und daher vorbehaltlich eventueller rechtlicher Änderungen. Die Ausführung der Maßnahme startete am 18.02.2022 und wird voraussichtlich im Juni 2022 abge- schlossen. Bisher sind für diese Maßnahme noch keine Mittel abgeflossen. Die erforderlichen investiven Haus- haltsmittel in geänderter Höhe von insgesamt 566.086 € stehen im Haushaltsplan 2022 inklusive Mit- telfristplanung, im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen (für die Generalsanierung in Höhe von 325.116,21 €) sowie bei Finanzstelle 6601-1201-9-8009, Erschließung Mülheim (für die Ersterschließung in Höhe von 240.969,79 €) zur Verfügung. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Aufwendun- gen für Abschreibungen im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen bilanziellen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 11.321,72 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse- hen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1094/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 27.04.2022
- Erstellt
- 30.03.2022 13:37