0923/2018
Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Herrn Dr. Litvinov aus der Sitzung des Integrationsrates vom 22.02.2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 27.03.2018 0923/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2018 Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Herrn Dr. Litvinov zur "Einführung der elektronischen Akte im Jobcenter Köln" Zur schriftlichen Anfrage von Herrn Dr. Litvinov aus der Sitzung des Integrationsrates vom 22.02.2018 legt die Verwaltung dem Integrationsrat die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage gez. Dr. Rau
Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Herrn Dr. Litvinov aus der Sitzung des Integrationsrates vom 22.01.2018
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Schriftliche Anfrage von Herrn Dr. Litvinov zur „Einführung der elektronischen Akte im Jobcenter Köln“ Beantwortung einer schriftlichen Nachfrage aus der Sitzung des Integrationsrates vom 22.02.2018 Wortlaut der Anfrage: Ab März 2018 führt das Jobcenter Köln die elektronische Akte ein. Dies soll sowohl zur Ver- besserung und Beschleunigung der Auskunft als auch zur Verringerung der Aufbewahrungs- kapazitäten führen. Welchen Einfluss wird aber diese Einführung auf die Kunden und auf die Zusammenarbeit zwischen den Kunden und den Sachbearbeitern haben, ist ungewiss. Deswegen bitte ich Sie, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wird es für Kunden des Jobcenters möglich sein, den „elektronischen“ Schriftwechsel mit den zuständigen Sachbearbeitern zu führen, z.B. per E-Mail Anträge zu stellen, Mit- teilungen oder Antworten zu senden? 2. Werden die Sachbearbeiter den Kunden die Einladungen, Aufforderungen oder Verwal- tungsakten auch auf elektronischem Wege zustellen? 3. Wird solche Korrespondenz als rechtskräftig anerkannt? Wenn „Ja“ – wodurch? 4. Werden die E -Mail-Adressen von zuständigen Sachbearbeitern den Kunden bekannt gegeben? Wenn „Ja“ – auf welche Art und Weise? Antwort des Jobcenter Köln: Zum 05.03.2018 hat das Jobcenter Köln die elektronische Akte (eAkte) eingeführt. Damit ist sie dem Grunde nach „nur“ ein Dokumenten-Management-System (DMS), das die interne Ablage bzw. Aufbewahrung strukturiert und bis zu einem gewissen Grad einer verbesserten internen Kommunikation dienen soll. Die gestellten Fragen greifen jedoch vollständig Themen auf, die die Einführung der eAkte nicht verändern. Die eAkte ersetzt grob gesagt die Papierakte, sie ist das digitale Abbild der heutigen Papierakte und der Korrespondenz zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Zu 1) Auch nach Einführung der eAkte ist es für die Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln selbstverständlich, wie bisher auch schon möglich, unter Beachtung des Datenschutzes „elektronischen“ Schriftwechsel mit den zuständigen Mitarbeitenden zu führen, z.B. per E- Mail Mitteilungen zu zusenden oder Unterlagen einzureichen, soweit diese nicht ausnahms- weise im Original vorgelegt werden müssen. Auch Antragsunterlagen können von Kundin- nen und Kunden per E-Mail übermittelt werden. Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Die Antragstellung ist dabei an keinerlei Form gebunden, sie kann also u.a. auch in elektronischer Form erfolgen. Etwas anderes gilt allerdings für Vorgänge, für die das Gesetz die Schriftform vorgesehen hat, z.B. für die Einlegung eines Widerspruches. Hier gilt nach § 36a SGB X, dass die an- geordnete Schriftform durch die elektronische Form nur dann ersetzt werden kann, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Sig- naturgesetz versehen ist. Insoweit bedarf es in Fällen mit Schriftformerfordernis also auch zukünftig der Einreichung schriftlicher Dokumente durch die Kundinnen und Kunden. Anträge in Gänze online zu stellen und auch online die Bescheide zu erhalten, wird zukünf- tig sicherlich ermöglicht. Hier sind entsprechende Planungen der Agentur für Arbeit ange- stoßen worden. Zu 2) + 3) Ebenso wie in der Vergangenheit werden Einladungen, Schreiben und Verwaltungsakte weiterhin mit den bisherigen IT-Verfahren (ALLEGRO, ATV, BK-Text) erstellt und papierge- bunden versandt, lediglich die interne Ablage wird, statt in einer Papierakte, digitalisiert er- folgen. Diesbezüglich erfolgen durch die Einführung der eAkte keinerlei spürbaren Ände- rungen für die Kundinnen und Kunden. Da Verwaltungsakte weiterhin papiergebunden zu- gestellt werden, bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Rechtskraft. Zu 4) Die Einführung der eAkte ändert nichts an der Position des Jobcenter Köln zur Bekannt- gabe von Mitarbeitendendaten, z.B. E-Mail-Adressen. Grundsätzlich sind auf allen zentra- len Vordrucken die zuständigen Teampostfächer angegeben und zur Kommunikation nutz- bar. gez. Wagner
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0923/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.03.2018
- Erstellt
- 22.03.2018 08:32