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1148/2022

Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.06.2022

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 09.05.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2399 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer  09.06.2022 
 1148/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2022 
 
Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern 
Zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (Vorlagen-Nr. AN/0722/2022) hat die Verwal-
tung die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese führt hierzu Folgendes aus: 
 
„1. Welche städtischen Schwimmbäder verfügen über einen barrierefreien Zugang und welche 
nicht? 
 
Mit Ausnahme des Genovevabades sind alle Bäder der KölnBäder GmbH barrierefrei. Dies bedeutet 
einen ebenerdigen Zugang des Eingangs-, Umkleide- und der Beckenbereiches bzw. die barrierefreie 
Nutzung von Aufzügen in den Betriebsstätten. 
 
2. Was genau beinhaltet die Barrierefreiheit in den einzelnen Schwimmbädern? 
 
Die Barrierefreiheit bedeutet im Weiteren die Vorhaltung von exklusiven Umkleidemöglichkeiten in 
einigen Bädern mit entsprechenden Sanitäranlagen, wie z.B. im Agrippabad, Ossendorfbad, Höhen-
bergbad, Zollstockbad, Lentpark, Wahnbad, Stadionbad, Rodenkirchenbad und Zündorfbad.  
 
Eine Sonderstellung nimmt das Chorweilerbad ein, das mit einer behindertengerechten Umkleide 
ausgestattet ist. Zusätzlich sind in einigen Bädern auch Behindertenlifte wie im Lentpark, Ossendorf-
bad, Zollstockbad oder Chorweilerbad im Einsatz. 
 
3. Ist geplant weitere Schwimmbäder barrierefrei zu machen? 
 
Eine Umsetzung zur Barrierefreiheit ist technisch, aufgrund der baulichen Gegebenheiten im Geno-
vevabad nicht umsetzbar. Alle übrigen Bäder der KölnBäder GmbH sind barrierefrei. 
 
4. Wie sieht die Schwimmbad-Benutzung von schwerbehinderten und gleichgestellten Kölne-
rinnen und Kölnern aus? 
 
Neben Behindertenvereinen nutzten auch Einzelpersonen in Begleitung bzw. ohne Begleitung mit 
verschiedenen Handicaps regelmäßig die Einrichtungen der KölnBäder GmbH. 
 
5. Wenn es Befragungen von behinderten Menschen hinsichtlich ihrer Wünsche, wie z. B. Öff-
nungszeiten zum barrierefreien Schwimmen, gibt, wie sehen diese aus?

2 
 
Aktive Befragungen von Menschen mit Behinderungen wurden bisher seitens der KölnBäder GmbH 
nicht durchgeführt. Bei den in den letzten Jahren durchgeführten Neubauprojekten wurde jeweils die 
Behindertenvertretung der Stadt Köln mit einbezogen.“ 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

09.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1148/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.06.2022
Erstellt
04.04.2022 13:12