1148/2022
Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2399 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 09.06.2022 1148/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2022 Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern Zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (Vorlagen-Nr. AN/0722/2022) hat die Verwal- tung die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese führt hierzu Folgendes aus: „1. Welche städtischen Schwimmbäder verfügen über einen barrierefreien Zugang und welche nicht? Mit Ausnahme des Genovevabades sind alle Bäder der KölnBäder GmbH barrierefrei. Dies bedeutet einen ebenerdigen Zugang des Eingangs-, Umkleide- und der Beckenbereiches bzw. die barrierefreie Nutzung von Aufzügen in den Betriebsstätten. 2. Was genau beinhaltet die Barrierefreiheit in den einzelnen Schwimmbädern? Die Barrierefreiheit bedeutet im Weiteren die Vorhaltung von exklusiven Umkleidemöglichkeiten in einigen Bädern mit entsprechenden Sanitäranlagen, wie z.B. im Agrippabad, Ossendorfbad, Höhen- bergbad, Zollstockbad, Lentpark, Wahnbad, Stadionbad, Rodenkirchenbad und Zündorfbad. Eine Sonderstellung nimmt das Chorweilerbad ein, das mit einer behindertengerechten Umkleide ausgestattet ist. Zusätzlich sind in einigen Bädern auch Behindertenlifte wie im Lentpark, Ossendorf- bad, Zollstockbad oder Chorweilerbad im Einsatz. 3. Ist geplant weitere Schwimmbäder barrierefrei zu machen? Eine Umsetzung zur Barrierefreiheit ist technisch, aufgrund der baulichen Gegebenheiten im Geno- vevabad nicht umsetzbar. Alle übrigen Bäder der KölnBäder GmbH sind barrierefrei. 4. Wie sieht die Schwimmbad-Benutzung von schwerbehinderten und gleichgestellten Kölne- rinnen und Kölnern aus? Neben Behindertenvereinen nutzten auch Einzelpersonen in Begleitung bzw. ohne Begleitung mit verschiedenen Handicaps regelmäßig die Einrichtungen der KölnBäder GmbH. 5. Wenn es Befragungen von behinderten Menschen hinsichtlich ihrer Wünsche, wie z. B. Öff- nungszeiten zum barrierefreien Schwimmen, gibt, wie sehen diese aus? 2 Aktive Befragungen von Menschen mit Behinderungen wurden bisher seitens der KölnBäder GmbH nicht durchgeführt. Bei den in den letzten Jahren durchgeführten Neubauprojekten wurde jeweils die Behindertenvertretung der Stadt Köln mit einbezogen.“ Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1148/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.06.2022
- Erstellt
- 04.04.2022 13:12