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2667/2017

Prüfung vorrangiger Wohngeldansprüche bei der Gewährung von Sozialhilfe 0486/2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 07.09.2017, TOP 11.1.16

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1482 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/501/1 
 
Vorlagen-Nummer 04.09.2017 
 2667/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
 
Prüfung vorrangiger Wohngeldansprüche bei der Gewährung von Sozialhilfe 0486/2017 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.04.2017 fragte SE Frau Kleinpaß-
Börschel nach, ob die Menschen, die aufgrund von Wohngeldbezug aus dem Leistungsbezug fallen, 
auf die dann zu zahlenden Rundfunkgebühren hingewiesen werden. 
 
Hierzu teilt die Verwaltung mit: 
 
Die vorrangige Inanspruchnahme von Wohngeld ist dann angezeigt, wenn das zu erwartende Wohn-
geld den Leistungsanspruch nach dem SGB XII um mindestens 20 Euro übersteigt. Diese Bagatell-
grenze wird berücksichtigt, da der Bezug von Wohngeld keine Befreiung von der Beitragspflicht be-
gründet. 
 
Der Rundfunkbeitrag (vormals Rundfunkgebühren) wird aufgrund des sog. Rundfunkbeitragsstaats-
vertrags erhoben. Hiernach ergibt sich für jeden Eigentümer oder Mieter einer Wohnung die grund-
sätzliche Verpflichtung zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags. 
 
Ein expliziter Hinweis auf den zu zahlenden Rundfunkbeitrag erfolgt nicht, da seitens des Sozialamtes 
bei Ausscheiden aus dem Leistungsbezug SGB XII grundsätzlich keine Beratung zu den sich ggf. 
ergebenden allgemeinen Rechten und Pflichten, z. B. gegenüber anderen Behörden, erfolgen kann. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2667/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.09.2017
Erstellt
28.08.2017 12:03