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2648/2018

Qualitativer Ausbau der Übermittagsbetreuung für bestehende Gruppen

Mitteilung Ausschuss 23.08.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 13.09.2018, TOP 8.4.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5116 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 23. 08.2018 
 2648/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 
 
Qualitativer Ausbau der Übermittagsbetreuung für bestehende Gruppen 
Verteilung der über den politischen Veränderungsnachweis zugesetzten Haushaltsmittel in 
2018 und beabsichtigte Planungen 
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises wurden insgesamt 1.000.000,00 Euro für den 
qualitativen Ausbau der ÜMB in 2018 zugesetzt. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 30.04.2013 (Vorlagen-Nr. 1112/2013) den 
sukzessiven Abbau der ÜMB beschlossen. Seitdem wurden keine neuen Gruppen eingerichtet. 
 
Durch diese Beschränkung zeichnet sich ein Widerspruch zur Anforderung von 
Qualitätsverbesserung der ÜMB ab. Da hierdurch nicht flexibel auf entstehende Bedarfslagen in der 
Stadt reagiert werden kann, müsste eine Konzeptüberarbeitung erfolgen. 
 
Mit den Trägern, die aktuell eine Förderung für die ÜMB erhalten, wurde in einem 
Konzeptentwicklungsprozess die geforderte Qualitätssteigerung in der ÜMB vereinbart. Im Modelljahr 
2018 soll die ÜMB von Kindern der Sekundarstufe I speziell hinsichtlich des Schwellenübergangs von 
der 4. zur 5. Klasse qualitativ aufgewertet werden. Ziel ist es, insbesondere für Kinder und 
Jugendliche mit besonderem Förderbedarf ein qualitativ hohes Angebot vorzuhalten. 
 
Im Modelljahr 2018 führt die Firma „Univation“ eine prozessorientierte Evaluation durch. Nach 
Abschluss der Evaluation erstellt die Verwaltung einen Konzeptentwurf, der zunächst im AK § 80, 
Integrative Kinder- und Jugendarbeit, diskutiert und anschließend dem Jugendhilfeausschuss 
vorgelegt wird. 
Aufgrund des Zeitraums der Datenerhebung konnten die durch die zusätzlichen Mittel bedingten 
Veränderungen noch nicht in die Evaluation einfließen. Es wurde zunächst der IST Stand im 1. 
Halbjahr 2018 erhoben. 
Erste Effekte zeichnen sich ab, die hier bereits benannt werden sollen (Stand 03.08.2018): 
 Das Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ÜMB entsprechen Zielgruppe Offene Kinder- 
und Jugendarbeit (7%- unter 10 Jahren, 45%- 10-12, 30%- 13-14, 18% -über 14, bei 888 
Teilnehmerinnen und Teilnehmern). 
 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei der Auswahl der Freizeitaktivitäten zu 100% mit 
einbezogen. 
 Das gemeinsame Mittagessen und die Freizeitangebote bieten Gesprächsanlässe 
(Beziehungsaufbau). 
 Für über 90% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind alle drei Bereiche der ÜMB (Mittagessen, 
Hausaufgabenbetreuung, Freizeit) wichtig. 
 Die ÜMB passt sehr gut in die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit  
 Argumente zur Verschränkung von ÜMB und Offener Kinder- und Jugendarbeit: 
Die positiven Auswirkungen der Durchführung eines Betreuungsangebotes in einer Offenen 
Kinder- und Jugendeinrichtung wird hier mit Argumenten von beiden Seiten begründet.

2 
 
 
Erste Effekte belegen, dass die ÜMB als besonderer Betreuungsstandard in der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit wirksam zu sein scheint. 
Aus Sicht der Jugendverwaltung wäre es sinnvoll, die Förderung der ÜMB und die zusätzliche 
Förderung des qualitativen Ausbaus des Betreuungsstandards in die mittelfristige Finanzplanung zu 
übernehmen. 
 
Zur Verbesserung der Standards bzw. Förderstrukturen könnte (auch auf Wunsch der Träger) eine 
Umstellung auf eine Förderung im Kalenderjahr erfolgen (bisher ist die Förderung bezogen auf das 
jeweilige Schuljahr). Zudem könnte zukünftig (in Anlehnung an die Richtlinie „Offene Kinder- und 
Jugendarbeit“) eine Personalkostenförderung und eine entsprechende Sachkostenförderung erfolgen.  
 
Um auf zukünftige Bedarfe, in Neubaugebieten wie zum Beispiel „Im Mönchsfeld“, belegt durch die 
Jugendhilfeplanung, adäquat reagieren zu können, sollten die Fördermodalitäten im Anschluss an die 
Evaluation überprüft werden. 
 
 
In diesem Jahr sind die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel in Absprache mit 
Trägervertretern der ÜMB wie folgt verteilt worden: 
 
Grundlagen für die Förderung: 
Es werden aktuell 11 kleine Gruppen und 43 große Gruppen gefördert. 
 11 kleine Gruppen mit maximal 14 Teilnehmern = 154 Teilnehmer 
 43 große Gruppen mit maximal 20 Teilnehmern = 860 Teilnehmer 
= 154 Teilnehmer in kleinen Gruppen und  860 Teilnehmer in großen Gruppen  
somit insgesamt = max. 1.014 Teilnehmer 
 
Fördervolumen 2018: 
Zusätzlich 1.000.000,00 Euro abzüglich der Kosten für Evaluation (30.600,00 Euro), Honorarkosten 
(7.000,00 Euro) und Fachveranstaltungen (6.000,00 Euro).  
Somit verbleibt ein noch zu verteilender Betrag in Höhe von insgesamt 956.400,00 Euro. 
 
Berechnung pro Teilnehmer (Maximalzahl der jeweiligen Gruppen): 
 956.400,00 Euro : 1.014 Teilnehmer = 943,19 Euro 
 
Zuschuss pro bestehender Gruppe in 2018 zusätzlich: 
Kleine Gruppe: 943,19 Euro x 14 Kinder = 13.204,66 Euro 
Große Gruppe: 943,19 Euro x 20 Kinder = 18.863,80 Euro 
 
Gesamtverteilung: 
11 kleine Gruppen x 13.204,66 Euro = 145.251,26 Euro 
43 große Gruppen x 18.863,80 Euro = 811.143,40 Euro 
Somit in 2018 insgesamt  = 956.394,66 Euro 
 
 
 
Gez. Dr Klein

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Im Mönchsfeld

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Details

Aktenzeichen
2648/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.08.2018
Erstellt
09.08.2018 09:46