2648/2018
Qualitativer Ausbau der Übermittagsbetreuung für bestehende Gruppen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 23. 08.2018 2648/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 Qualitativer Ausbau der Übermittagsbetreuung für bestehende Gruppen Verteilung der über den politischen Veränderungsnachweis zugesetzten Haushaltsmittel in 2018 und beabsichtigte Planungen Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises wurden insgesamt 1.000.000,00 Euro für den qualitativen Ausbau der ÜMB in 2018 zugesetzt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 30.04.2013 (Vorlagen-Nr. 1112/2013) den sukzessiven Abbau der ÜMB beschlossen. Seitdem wurden keine neuen Gruppen eingerichtet. Durch diese Beschränkung zeichnet sich ein Widerspruch zur Anforderung von Qualitätsverbesserung der ÜMB ab. Da hierdurch nicht flexibel auf entstehende Bedarfslagen in der Stadt reagiert werden kann, müsste eine Konzeptüberarbeitung erfolgen. Mit den Trägern, die aktuell eine Förderung für die ÜMB erhalten, wurde in einem Konzeptentwicklungsprozess die geforderte Qualitätssteigerung in der ÜMB vereinbart. Im Modelljahr 2018 soll die ÜMB von Kindern der Sekundarstufe I speziell hinsichtlich des Schwellenübergangs von der 4. zur 5. Klasse qualitativ aufgewertet werden. Ziel ist es, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf ein qualitativ hohes Angebot vorzuhalten. Im Modelljahr 2018 führt die Firma „Univation“ eine prozessorientierte Evaluation durch. Nach Abschluss der Evaluation erstellt die Verwaltung einen Konzeptentwurf, der zunächst im AK § 80, Integrative Kinder- und Jugendarbeit, diskutiert und anschließend dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt wird. Aufgrund des Zeitraums der Datenerhebung konnten die durch die zusätzlichen Mittel bedingten Veränderungen noch nicht in die Evaluation einfließen. Es wurde zunächst der IST Stand im 1. Halbjahr 2018 erhoben. Erste Effekte zeichnen sich ab, die hier bereits benannt werden sollen (Stand 03.08.2018): Das Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ÜMB entsprechen Zielgruppe Offene Kinder- und Jugendarbeit (7%- unter 10 Jahren, 45%- 10-12, 30%- 13-14, 18% -über 14, bei 888 Teilnehmerinnen und Teilnehmern). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei der Auswahl der Freizeitaktivitäten zu 100% mit einbezogen. Das gemeinsame Mittagessen und die Freizeitangebote bieten Gesprächsanlässe (Beziehungsaufbau). Für über 90% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind alle drei Bereiche der ÜMB (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeit) wichtig. Die ÜMB passt sehr gut in die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Argumente zur Verschränkung von ÜMB und Offener Kinder- und Jugendarbeit: Die positiven Auswirkungen der Durchführung eines Betreuungsangebotes in einer Offenen Kinder- und Jugendeinrichtung wird hier mit Argumenten von beiden Seiten begründet. 2 Erste Effekte belegen, dass die ÜMB als besonderer Betreuungsstandard in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wirksam zu sein scheint. Aus Sicht der Jugendverwaltung wäre es sinnvoll, die Förderung der ÜMB und die zusätzliche Förderung des qualitativen Ausbaus des Betreuungsstandards in die mittelfristige Finanzplanung zu übernehmen. Zur Verbesserung der Standards bzw. Förderstrukturen könnte (auch auf Wunsch der Träger) eine Umstellung auf eine Förderung im Kalenderjahr erfolgen (bisher ist die Förderung bezogen auf das jeweilige Schuljahr). Zudem könnte zukünftig (in Anlehnung an die Richtlinie „Offene Kinder- und Jugendarbeit“) eine Personalkostenförderung und eine entsprechende Sachkostenförderung erfolgen. Um auf zukünftige Bedarfe, in Neubaugebieten wie zum Beispiel „Im Mönchsfeld“, belegt durch die Jugendhilfeplanung, adäquat reagieren zu können, sollten die Fördermodalitäten im Anschluss an die Evaluation überprüft werden. In diesem Jahr sind die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel in Absprache mit Trägervertretern der ÜMB wie folgt verteilt worden: Grundlagen für die Förderung: Es werden aktuell 11 kleine Gruppen und 43 große Gruppen gefördert. 11 kleine Gruppen mit maximal 14 Teilnehmern = 154 Teilnehmer 43 große Gruppen mit maximal 20 Teilnehmern = 860 Teilnehmer = 154 Teilnehmer in kleinen Gruppen und 860 Teilnehmer in großen Gruppen somit insgesamt = max. 1.014 Teilnehmer Fördervolumen 2018: Zusätzlich 1.000.000,00 Euro abzüglich der Kosten für Evaluation (30.600,00 Euro), Honorarkosten (7.000,00 Euro) und Fachveranstaltungen (6.000,00 Euro). Somit verbleibt ein noch zu verteilender Betrag in Höhe von insgesamt 956.400,00 Euro. Berechnung pro Teilnehmer (Maximalzahl der jeweiligen Gruppen): 956.400,00 Euro : 1.014 Teilnehmer = 943,19 Euro Zuschuss pro bestehender Gruppe in 2018 zusätzlich: Kleine Gruppe: 943,19 Euro x 14 Kinder = 13.204,66 Euro Große Gruppe: 943,19 Euro x 20 Kinder = 18.863,80 Euro Gesamtverteilung: 11 kleine Gruppen x 13.204,66 Euro = 145.251,26 Euro 43 große Gruppen x 18.863,80 Euro = 811.143,40 Euro Somit in 2018 insgesamt = 956.394,66 Euro Gez. Dr Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Im Mönchsfeld
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Details
- Aktenzeichen
- 2648/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.08.2018
- Erstellt
- 09.08.2018 09:46