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0177/2017

Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Einsatz von Sprachkompetenzen

Mitteilung Ausschuss 06.03.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.03.2017, TOP 1.2

Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.5

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Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.5

4132 Zeichen

Von: Ehinger, Simone  
Gesendet: Donnerstag, 4. August 2016 13:16 
An: Mohr, Iris 
Betreff: Fragen aus der letzten Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 
Sehr geehrte Frau Mohr,  
in der Anlage übermittle ich Ihnen die Fragen aus der letzten Integrationsratssitzung 
vom 13.06.2016 zur weiteren Veranlassung. Die zeitliche Verzögerung bitte ich 
höflich zu entschuldigen.  
Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne! 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Simone Ehinger 
 
Integrationsrat Stadt Köln / Sitzungsdienst 
Kleine Sandkaul 5 (3. Etg.), 50667 Köln 
Tel.: 0221 / 221-29580 
Fax: 0221 / 221-29166 
integrationsrat@stadt-koeln.de 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/integrationsrat/ 
___________________________________________________________________ 
Fragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 
TOP 1.5 
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung 
an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen 
Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Einsatz von Sprachkompetenzen - 
AN/0392/2016 
Herr Edis teilt mit, dass auch hier die Frage nicht korrekt beantwortet wurde. Viele 
Personen berichteten, dass, wenn sie versuchten, in ihrer Muttersprache zu 
interagieren, sie die Reaktion erhielten, die Amtssprache sei deutsch. Er fragt, wie 
dies zusammenpasse: Auf der einen Seite werde dazu ermuntert, 
Sprachkompetenzen einzusetzen und wenn man versuche, Kommunikation nicht auf 
Deutsch zu führen, erhalte man ganz überwiegend die Aussage, die Amtssprache sei 
Deutsch. Er fragt, wie effektiv sind die Ermunterungen seien? 
Auf der 2. Seite, 2 Absatz werde darüber hinaus ein Bild skizziert, wie viele 
Mitarbeiter der Verwaltung über die zentrale Personalentwicklung eine Fremdsprache

gelernt hätten, insgesamt 307 Personen. Die Sprache seien dabei Englisch, 
Türkisch, Französisch, aber auch Spanisch, Persisch und Japanisch. Herr Edis fragt, 
wie sinnvoll es sei, in Köln Japanisch zu lernen. Oft müsse auf die Unterstützung von 
Sprachlotsen zurückgegriffen werden, da die Sprachkompetenz fehle. Er fragt weiter, 
ob es ein Instrument gebe, das Mitarbeiter der Verwaltung motiviere, Sprachkurse zu 
besuchen, die Sprachen zum Gegenstand hätten, die auch im Arbeitsalltag benötigt 
und angewendet werden könnten.  
Herr Keltek betont ergänzend, dass es falsch sei, vorhandene Sprachkompetenzen 
derjenigen Mitarbeiter, die neben Deutsch noch weitere Sprachen (z.B. als 
Muttersprache) beherrschten, nicht zu nutzen bzw. sogar zu unterbinden. Vor allem 
diese bereits vorhandenen Kompetenzen sollten wertgeschätzt und bereits aus 
ökonomischen Gesichtspunkten genutzt werden. Er appelliert diesbezüglich an die 
Stadtspitze, die Mitarbeiter aufzurufen, ihre Kompetenzen zu nutzen.  
Frau Kremer-Buttkereit betont, dass Voraussetzung für den Antrag eines 
Sprachmittlers ist, dass die eigenen Sprachkenntnisse nicht ausreichen. Eigene 
Sprachkenntnisse dürften somit ausdrücklich eingesetzt werden, und nur dann, wenn 
diese nicht ausreichen, können die sog. Sprachmittler hinzugezogen werden. Dies 
sei aktuelle Maxime der Stadt Köln, auch wenn dies in einzelnen Büros noch nicht 
angekommen sei.  
Ein weiteres Mitglied des Integrationsrates teilt mit, dass angeboten werde, zum 
Spracherwerb VHS-Kurse zu besuchen und fragt, ob hierfür Urlaubstage genommen 
werden müssten oder eine Freistellung im Rahmen von Bildungsurlaub erfolge? Dies 
könne evtl. eine Hemmschwelle sein.  
Herr Prandi informiert, dass, wenn Qualifizierungsmaßnahmen wie Sprachkurse o. ä. 
finanziert werden, diese in der Regel während der Dienstzeit erfolgten.  
Herr Joisten stellt fest, dass sich grundsätzlich die Frage nach der Kultur innerhalb 
der Verwaltung stelle und eine generelle Information von Seiten der Stadtspitze 
kommen solle, wie die Erwartungshaltung diesbezüglich ist. Sollten Menschen mit 
Migrationshintergrund, die über Sprachkompetenzen verfügen, diese Kompetenzen 
nutzen oder auf die Amtssprache verweisen? Ganz besonders wichtig sei die 
Beantwortung der Frage im Bereich der Kitas und Schulen.

Mitteilung Ausschuss

3060 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/111 
 
Vorlagen-Nummer  23.01.2017 
 0177/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 20.03.2017 
 
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den 
Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms - 
Maßnahmeempfehlungen - Einsatz von Sprachkompetenzen - AN/0392/2016 
Die Verwaltung hat die Anfrage zur Sitzung des Integrationsrats am 13.06.2016 beantwortet (s. Vor-
lagen-Nr. 1226/2016). Es haben sich hieraus weitere Fragen von Mitgliedern des Integrationsrats 
ergeben (s. Anlage). 
 
Die Verwaltung teilt - ergänzend zur Mitteilung in der Sitzung des Integrationsrates am 13.06.2016 – 
hierzu mit: 
 
Eine sprachliche Verständigung mit Personen, die ausschließlich in ihrer nichtdeutschen Mutterspra-
che kommunizieren, gestaltet sich auch im Verwaltungsalltag schwierig. Die Verwaltung kann nicht 
gänzlich ausschließen, dass – insbesondere in schriftlichen Verkehr -  in bestimmten Bereichen die 
gesetzliche Regelung des § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zitiert wird („Amtssprache ist 
Deutsch“). Es ist z. B. auch nicht auszuschließen, dass bei Gruppen mit nichtidentischen Sprach-
kenntnissen auf den Gebrauch der deutschen Sprache bestanden wird, um andere Beschäftigte bzw. 
Kunden nicht von der Kommunikation in einer nichtdeutschen Sprache auszuschließen. 
 
Wie effektiv die Möglichkeit der Nutzung nichtdeutscher Sprachkenntnisse im Einzelfall  wahrgenom-
men wird, lässt sich nicht überprüfen, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies in alltäglichen Ge-
sprächssituationen umsetzen. Eine statistische Erhebung ist hier nicht möglich. 
Appelle und Aufrufe im Intranet bzw. in anderen städtischen Medien betonen den gezielten Wunsch 
der Verwaltung, dass Mitarbeitende ihre nichtdeutschen Sprachkompetenzen im Arbeitsalltag einset-
zen. 
 
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in der Beantwortung zu Sitzung des Integrati-
onsrats am 13.06.2016 hingewiesen: 
 
„…hat die Verwaltung zielgruppenorientiert die Beschäftigten aller Dezernate aufgerufen, ihre 
Sprachkompetenzen einzubringen. Fast 400 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich 
daraufhin bereit erklärt, Ihre Sprachkompetenzen aufgabenübergreifend zur Verfügung zu stellen. 
 
„…haben sich nach einem Aufruf Anfang 2015 städtische Mitarbeitende gemeldet, die seit September 
2015 als ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer für Elterngespräche an Kölner Schulen tätig 
sind.“ 
 
„Die Verwaltung hat alle Mitarbeitenden über das städtische Intranet sowie in Papierform über die 
genannten Angebote informiert.“

2 
 
Zudem wird im jährlich erscheinenden Fortbildungsprogramm regelmäßig auf die Möglichkeit eines 
arbeitgeberfinanzierten Besuchs eines beruflich veranlassten Sprachkurses hingewiesen. Die Teil-
nahme erfolgt in der Regel während der Dienstzeit, sofern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nicht 
ein zeitlich abweichendes Kursangebot nutzen möchte. 
 
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Integrationsrat
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0177/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27