0177/2017
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Einsatz von Sprachkompetenzen
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Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.5
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Von: Ehinger, Simone Gesendet: Donnerstag, 4. August 2016 13:16 An: Mohr, Iris Betreff: Fragen aus der letzten Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 Sehr geehrte Frau Mohr, in der Anlage übermittle ich Ihnen die Fragen aus der letzten Integrationsratssitzung vom 13.06.2016 zur weiteren Veranlassung. Die zeitliche Verzögerung bitte ich höflich zu entschuldigen. Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Simone Ehinger Integrationsrat Stadt Köln / Sitzungsdienst Kleine Sandkaul 5 (3. Etg.), 50667 Köln Tel.: 0221 / 221-29580 Fax: 0221 / 221-29166 integrationsrat@stadt-koeln.de http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/integrationsrat/ ___________________________________________________________________ Fragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 TOP 1.5 Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Einsatz von Sprachkompetenzen - AN/0392/2016 Herr Edis teilt mit, dass auch hier die Frage nicht korrekt beantwortet wurde. Viele Personen berichteten, dass, wenn sie versuchten, in ihrer Muttersprache zu interagieren, sie die Reaktion erhielten, die Amtssprache sei deutsch. Er fragt, wie dies zusammenpasse: Auf der einen Seite werde dazu ermuntert, Sprachkompetenzen einzusetzen und wenn man versuche, Kommunikation nicht auf Deutsch zu führen, erhalte man ganz überwiegend die Aussage, die Amtssprache sei Deutsch. Er fragt, wie effektiv sind die Ermunterungen seien? Auf der 2. Seite, 2 Absatz werde darüber hinaus ein Bild skizziert, wie viele Mitarbeiter der Verwaltung über die zentrale Personalentwicklung eine Fremdsprache gelernt hätten, insgesamt 307 Personen. Die Sprache seien dabei Englisch, Türkisch, Französisch, aber auch Spanisch, Persisch und Japanisch. Herr Edis fragt, wie sinnvoll es sei, in Köln Japanisch zu lernen. Oft müsse auf die Unterstützung von Sprachlotsen zurückgegriffen werden, da die Sprachkompetenz fehle. Er fragt weiter, ob es ein Instrument gebe, das Mitarbeiter der Verwaltung motiviere, Sprachkurse zu besuchen, die Sprachen zum Gegenstand hätten, die auch im Arbeitsalltag benötigt und angewendet werden könnten. Herr Keltek betont ergänzend, dass es falsch sei, vorhandene Sprachkompetenzen derjenigen Mitarbeiter, die neben Deutsch noch weitere Sprachen (z.B. als Muttersprache) beherrschten, nicht zu nutzen bzw. sogar zu unterbinden. Vor allem diese bereits vorhandenen Kompetenzen sollten wertgeschätzt und bereits aus ökonomischen Gesichtspunkten genutzt werden. Er appelliert diesbezüglich an die Stadtspitze, die Mitarbeiter aufzurufen, ihre Kompetenzen zu nutzen. Frau Kremer-Buttkereit betont, dass Voraussetzung für den Antrag eines Sprachmittlers ist, dass die eigenen Sprachkenntnisse nicht ausreichen. Eigene Sprachkenntnisse dürften somit ausdrücklich eingesetzt werden, und nur dann, wenn diese nicht ausreichen, können die sog. Sprachmittler hinzugezogen werden. Dies sei aktuelle Maxime der Stadt Köln, auch wenn dies in einzelnen Büros noch nicht angekommen sei. Ein weiteres Mitglied des Integrationsrates teilt mit, dass angeboten werde, zum Spracherwerb VHS-Kurse zu besuchen und fragt, ob hierfür Urlaubstage genommen werden müssten oder eine Freistellung im Rahmen von Bildungsurlaub erfolge? Dies könne evtl. eine Hemmschwelle sein. Herr Prandi informiert, dass, wenn Qualifizierungsmaßnahmen wie Sprachkurse o. ä. finanziert werden, diese in der Regel während der Dienstzeit erfolgten. Herr Joisten stellt fest, dass sich grundsätzlich die Frage nach der Kultur innerhalb der Verwaltung stelle und eine generelle Information von Seiten der Stadtspitze kommen solle, wie die Erwartungshaltung diesbezüglich ist. Sollten Menschen mit Migrationshintergrund, die über Sprachkompetenzen verfügen, diese Kompetenzen nutzen oder auf die Amtssprache verweisen? Ganz besonders wichtig sei die Beantwortung der Frage im Bereich der Kitas und Schulen.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/111 Vorlagen-Nummer 23.01.2017 0177/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.03.2017 Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Einsatz von Sprachkompetenzen - AN/0392/2016 Die Verwaltung hat die Anfrage zur Sitzung des Integrationsrats am 13.06.2016 beantwortet (s. Vor- lagen-Nr. 1226/2016). Es haben sich hieraus weitere Fragen von Mitgliedern des Integrationsrats ergeben (s. Anlage). Die Verwaltung teilt - ergänzend zur Mitteilung in der Sitzung des Integrationsrates am 13.06.2016 – hierzu mit: Eine sprachliche Verständigung mit Personen, die ausschließlich in ihrer nichtdeutschen Mutterspra- che kommunizieren, gestaltet sich auch im Verwaltungsalltag schwierig. Die Verwaltung kann nicht gänzlich ausschließen, dass – insbesondere in schriftlichen Verkehr - in bestimmten Bereichen die gesetzliche Regelung des § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zitiert wird („Amtssprache ist Deutsch“). Es ist z. B. auch nicht auszuschließen, dass bei Gruppen mit nichtidentischen Sprach- kenntnissen auf den Gebrauch der deutschen Sprache bestanden wird, um andere Beschäftigte bzw. Kunden nicht von der Kommunikation in einer nichtdeutschen Sprache auszuschließen. Wie effektiv die Möglichkeit der Nutzung nichtdeutscher Sprachkenntnisse im Einzelfall wahrgenom- men wird, lässt sich nicht überprüfen, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies in alltäglichen Ge- sprächssituationen umsetzen. Eine statistische Erhebung ist hier nicht möglich. Appelle und Aufrufe im Intranet bzw. in anderen städtischen Medien betonen den gezielten Wunsch der Verwaltung, dass Mitarbeitende ihre nichtdeutschen Sprachkompetenzen im Arbeitsalltag einset- zen. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in der Beantwortung zu Sitzung des Integrati- onsrats am 13.06.2016 hingewiesen: „…hat die Verwaltung zielgruppenorientiert die Beschäftigten aller Dezernate aufgerufen, ihre Sprachkompetenzen einzubringen. Fast 400 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich daraufhin bereit erklärt, Ihre Sprachkompetenzen aufgabenübergreifend zur Verfügung zu stellen. „…haben sich nach einem Aufruf Anfang 2015 städtische Mitarbeitende gemeldet, die seit September 2015 als ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer für Elterngespräche an Kölner Schulen tätig sind.“ „Die Verwaltung hat alle Mitarbeitenden über das städtische Intranet sowie in Papierform über die genannten Angebote informiert.“ 2 Zudem wird im jährlich erscheinenden Fortbildungsprogramm regelmäßig auf die Möglichkeit eines arbeitgeberfinanzierten Besuchs eines beruflich veranlassten Sprachkurses hingewiesen. Die Teil- nahme erfolgt in der Regel während der Dienstzeit, sofern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nicht ein zeitlich abweichendes Kursangebot nutzen möchte. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0177/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27