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AN/2043/2023

Einrichtung von zentralen Rückgabe- bzw. Abstellplätzen für E-Scooter im Stadtbezirk Lindenthal

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.12.2023, TOP 8.1.7

Antrag der SPD-Fraktion

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Antrag der SPD-Fraktion

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SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henrie e Reker
 Aachener Straße 220
50931 Köln
Telefon 0221‐22193305
Köln, den19.11.2023
Antrag zur Einrichtung von zentralen Rückgabe‐ bzw. Abstellplätzen für E‐Scooter im
Stadtbezirk Lindenthal 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bi en Sie, folgenden Antrag der SPD‐Frak on in der Bezirksvertretung 3 auf die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 04.12.2023 zu setzen:
Die Verwaltung wird beau ragt, die Abstellmöglichkeiten für E‐Scooter im Stadtbezirk Lindenthal
‐ nach dem Vorbild der Regelungen in der Kölner Altstadt ‐ nur noch an ausgewiesenen
Rückgabeorten bzw. fest definierten Abstellplätzen zu ermöglichen. Die entsprechenden
Abstellplätze sind hierfür im Stadtbezirk einzurichten.
Begründung:
Durch falsch abgestellte E‐Scooter kommt es immer wieder zu Behinderungen und Gefährdungen
im Straßenverkehr, insbesondere für Fußgänger und geh‐ oder sehbeeinträch gte Menschen. Es
häufen sich Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über E‐Scooter, die ohne
Rücksichtnahme kreuz und quer auf Gehwegen abgestellt und dort zurückgelassen werden. 
In zahlreichen deutschen Städten wurden bereits fest ausgewiesene Parkflächen und
Rückgabeorte für E‐Scooter eingerichtet. Ein Entleihen und Abstellen von E‐Scootern ist dort nur
noch an diesen gekennzeichneten Orten möglich. Werden die E‐Scooter außerhalb der
Rückgabe‐ und Abstellorte zurückgelassen, läu die Berechnung der Nutzungsentgelte weiter,
weil die Posi on der Fahrzeuge von den Anbietern per GPS erfasst wird. Auch in der Kölner
Altstadt wurden im Jahr 2021 feste Rückgabeorte für E‐Scooter eingerichtet. Entsprechende
Einrichtungen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und vor dem Hintergrund der
Beschwerden aus der Bürgerscha  auch für den Stadtbezirk Lindenthal zu schaffen.

.
gez. Friedhelm Hilgers  Holger Fiedler
  Frak onsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Aachener Straße 220
  • Straße 22

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Details

Aktenzeichen
AN/2043/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.11.2023
Erstellt
20.11.2023 09:57