Mandari Insight

1799/2022

Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Änderung der Zuständigkeitsordnung Hier: Beteiligung der Bezirksvertretung bei Grundstücksangelegenheiten

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 24.04.2023, TOP 1.1

Anlage 2 Vorabauszug Rat 20.06.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Auzug zu TOP 7.3 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4, Auszug Liegenschaftsausschuss vom 06.03.2023

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Vorabauszug Rat 20.06.2022

723 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 22.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des Rates vom 
20.06.2022  
öffentlich 
3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Änderung der Zuständigkeits-
ordnung  
Hier: Beteiligung der Bezirksvertretung bei Grundstücksangelegenhei-
ten 
1799/2022 
Beschluss in der Fassung der Alternative: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk vom 
07.10.2021 zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Liegen-
schaftsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

2228 Zeichen

Anlage 3 
 
Vorlage 1799/2022, Anregung aus der BV Kalk zur Änderung der Zuständigkeitsordnung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die von der Bezirksvertretung Kalk angeregte Änderung der Zuständigkeitsregelung ist 
rechtlich möglich. Aus Sicht der Verwaltung sprechen jedoch einige Überlegungen gegen 
eine Umsetzung des Vorschlags:  
Grundstücksgeschäfte berühren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl der Stadt Köln 
als auch der Vertragspartner*innen. Dem Grundsatz der Datensparsamkeit folgend werden 
die Informationen nur an diejenigen weitergeleitet, die diese Daten zwingend benötigen. So 
wird der Kreis derjenigen, die Kenntnis über Vertragsdetails haben, soweit wie möglich 
begrenzt.  
Grundstücksangelegenheiten werden daher nach § 48 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung 
NRW i. V. m. § 2 Absatz 4 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen grundsätzlich im nichtöffentlichen Teil der Gremiensitzungen behandelt.  
Eine generelle Einbeziehung der Bezirksvertretungen in die Beratungsfolge würde den Kreis 
der Beteiligten erheblich erweitern. Eine Anhörung der Bezirksvertretung vor einer 
Entscheidung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates würde außerdem in vielen 
Fällen zu einer deutlich längeren Verfahrensdauer führen. Dies würde die Situation für die 
Vertragspartner*innen zusätzlich erschweren. 
Grundstücksgeschäfte werden der Vermögensverwaltung der Gemeinde zugeordnet. In der 
Praxis bleiben sie in der Regel entsprechend der Zuweisung der Haushaltsangelegenheiten 
dem Rat bzw. seinen Ausschüssen vorbehalten.  
Eine Information der Bezirksvertretungen im Nachgang zu den Entscheidungen würde z. B. 
die Vertraulichkeit bis zum Vertragsabschluss berücksichtigen und die Verfahren nicht 
verlängern. Dies könnte ggf. auch in anonymisierter Form erfolgen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Liegenschaftsausschuss folgende Beschlussfassung: 
 
Aktualisierter Beschlussvorschlag 
 
Der Liegenschaftsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis. 
Er beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeit einer Information der Bezirksvertretungen über 
Grundstücksangelegenheiten im Nachgang zu prüfen und dazu dem 
Liegenschaftsausschuss zu berichten.

Anlage 1 Auzug zu TOP 7.3 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021

2776 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon:  (0221) 98315  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 25.05.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk  
 
öffentlich 
 Städtische Grundstücke nicht verkaufen - Änderungs antrag zu "Städti- 
sche Grundstücksverkäufe im Bezirk Kalk nicht ohne eine Mitteilung an 
die Bezirksvertretung!" 
AN/1798/2021 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag 
der Fraktion Die LINKE. abstimmen: 
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext: 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet die zuständigen Ratsausschüsse darum, die Ver- 
waltung zu verpflichten, dass im Stadtbezirk Kalk grundsätzlich keine städtischen 
Grundstücke mehr an Dritte veräußert werden dürfen.  
Grundstückstäusche sind hiervon ausgenommen. 
Bis zum Beschluss der zuständigen Ratsgremien und der Umsetzung durch die Ver- 
waltung, wird letztere die Bezirksvertretung Kalk in Form von Mitteilungen noch vor 
Verhandlungsbeginn über den möglichen Verkauf von städtischen Liegenschaften im 
Bezirk Kalk informieren.

Abstimmergebnis: 
 
Mehrheitlich bei Zustimmung Bezirksvertreter Badorf (Die LINKE.) abgelehnt. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt im Anschluss über den Änderungsan- 
trag der SPD-Fraktion abstimmen: 
 
Beschluss: 
 
Die Fraktion der SPD bittet den Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen 
(AN/1675/2021) wie folgt zu ersetzen: 
 
1. Der Rat wird gebeten, die Zuständigkeitsordnung der Stadt zu ändern. In § 2 
Abs. 2 (Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen) soll nach Ziff. 2.3 eine 
neue Ziff. 2. 4 eingefügt werden mit dem Inhalt:  
  
„Erwerb (incl. der Ausübung gesetzlicher und vertraglicher Vorkaufsrechte), 
Veräußerung und Belastung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bei Be- 
trägen von mehr als 50.000 EUR.“  
2. Der Rat wird weiter gebeten, die Verwaltung aufzufordern, bei der beabsichtig- 
ten Veräußerung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bzw. Grundstücks- 
teilen bei Beträgen von 50.000 EUR oder weniger (Laufendes Geschäft der 
Verwaltung) die Bezirksvertretung vorab zu informieren, wenn durch die Ver- 
äußerung bestehende Wegeverbindungen wegfallen oder sich wesentlich ver- 
ändern oder sich die Grundstücksflächen von Schulen, Bürgerhäusern, Ju- 
gendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen oder Grünflächen nicht 
nur unwesentlich verringern. Widerspricht die Bezirksvertretung einer solchen 
Veräußerung innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Entscheidung über 
die Veräußerung dem Liegenschaftsausschuss zu übertragen.  
 
Abstimmergebnis: 
 
Mehrheitlich bei Enthaltung des Bezirksvertreter Badorf (Die LINKE.) zugestimmt.

Anlage 4, Auszug Liegenschaftsausschuss vom 06.03.2023

1925 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Michels 
Telefon:  (0221) 221 - 32578 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  marianne.michels@stadt-
koeln.de 
Datum: 29.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses  vom 06.03.2023  
öffentlich 
1.1 Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Änderung der Zuständigkeits-
ordnung  
Hier: Beteiligung der Bezirksvertretung bei Grundstücksangelegenhei-
ten 
1799/2022 
Vorsitzende Sommer möchte wissen, ob die Annahme des Beschlussvorschlages in 
Anlage 3 eine Änderung der Zuständigkeitsordnung zur Folge hätte. 
 
RM De Bellis-Olinger schlägt vor, die betroffenen Bezirksvertretungen lediglich über 
die gefassten Beschlüsse zu informieren. 
 
RM Pütz lehnt dieses Vorgehen ab. Der SPD sei die Einbindung der Bezirksvertretun-
gen im Vorfeld von Entscheidungen wichtig. 
 
RM Weisenstein schließt sich der Aussage seines Vorredners an. 
 
BG Wolfgramm schlägt vor, die Verwaltung möge die rechtlichen Auswirkungen des 
aktualisierten Beschlussvorschlages prüfen und das Ergebnis als weitere Anlage zur 
Beschlussvorlage einstellen. 
 
Vorsitzende Sommer stellt fest, dass der Ausschuss mit diesem Vorgehen einverstan-
den ist und die Vorlage bis dahin zurückgestellt werden soll. Dies stellt sie so zur Ab-
stimmung: 
 
Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage zurück. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Anlage 4

Anmerkung zur Niederschrift  
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Der aktualisierte Beschlussvorschlag in Anlage 3 enthält lediglich einen Prüfauftrag 
und noch keine Änderung der Zuständigkeitsordnung. Die Verwaltung würde den Aus-
schuss über das Ergebnis der Prüfung informieren (z. B. in einer Mitteilung) und dabei 
auch darstellen, inwieweit zur Umsetzung eines Vorschlags die Zuständigkeitsord-
nung geändert werden müsste. Auf dieser Grundlage könnte dann über weitere 
Schritte entschieden werden.

Beschlussvorlage Rat

2478 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 1799/2022 
Freigabedatum 
 01.06.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Änderung der Zuständigkeitsordnung 
Hier: Beteiligung der Bezirksvertretung bei Grundstücksangelegenheiten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021 zur 
Kenntnis. 
 
Alternative: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021 zur 
Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Liegenschaftsausschuss und bittet die 
Verwaltung um Stellungnahme. 
 
Rat 20.06.2022 
Liegenschaftsausschuss 22.08.2022

2 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 07.10.2021 unter dem TOP 7.3 zum Änderungsan-
trag der SPD-Fraktion (AN/1843/2021) auf den Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
(AN/1675/2021) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
1. Der Rat wird gebeten, die Zuständigkeitsordnung der Stadt zu ändern. In § 2 Abs. 2 
(Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen) soll nach Ziff. 2.3 eine neue Ziff. 2. 4 ein-
gefügt werden mit dem Inhalt: „Erwerb (incl. der Ausübung gesetzlicher und vertragli-
cher Vorkaufsrechte), Veräußerung und Belastung von im Bezirk gelegenen Grundstü-
cken bei Beträgen von mehr als 50.000 EUR.“ 
2. Der Rat wird weiter gebeten, die Verwaltung aufzufordern, bei der beabsichtigten 
Veräußerung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bzw. Grundstücksteilen bei Be-
trägen von 50.000 EUR oder weniger (Laufendes Geschäft der Verwaltung) die Be-
zirksvertretung vorab zu informieren, wenn durch die Veräußerung bestehende Wege-
verbindungen wegfallen oder sich wesentlich verändern oder sich die Grundstücksflä-
chen von Schulen, Bürgerhäusern, Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, Sportan-
lagen oder Grünflächen nicht nur unwesentlich verringern. Widerspricht die Bezirksver-
tretung einer solchen Veräußerung innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Ent-
scheidung über die Veräußerung dem Liegenschaftsausschuss zu übertragen. 
 
Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Ra-
tes und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
Anlage 
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021

Beratungsverlauf (2)

20.06.2022 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1799/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.01.2023
Erstellt
25.05.2022 17:21