1799/2022
Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Änderung der Zuständigkeitsordnung Hier: Beteiligung der Bezirksvertretung bei Grundstücksangelegenheiten
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Anlage 2 Vorabauszug Rat 20.06.2022
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 22.06.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des Rates vom 20.06.2022 öffentlich 3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Änderung der Zuständigkeits- ordnung Hier: Beteiligung der Bezirksvertretung bei Grundstücksangelegenhei- ten 1799/2022 Beschluss in der Fassung der Alternative: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021 zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Liegen- schaftsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 Vorlage 1799/2022, Anregung aus der BV Kalk zur Änderung der Zuständigkeitsordnung Stellungnahme der Verwaltung Die von der Bezirksvertretung Kalk angeregte Änderung der Zuständigkeitsregelung ist rechtlich möglich. Aus Sicht der Verwaltung sprechen jedoch einige Überlegungen gegen eine Umsetzung des Vorschlags: Grundstücksgeschäfte berühren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl der Stadt Köln als auch der Vertragspartner*innen. Dem Grundsatz der Datensparsamkeit folgend werden die Informationen nur an diejenigen weitergeleitet, die diese Daten zwingend benötigen. So wird der Kreis derjenigen, die Kenntnis über Vertragsdetails haben, soweit wie möglich begrenzt. Grundstücksangelegenheiten werden daher nach § 48 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Absatz 4 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen grundsätzlich im nichtöffentlichen Teil der Gremiensitzungen behandelt. Eine generelle Einbeziehung der Bezirksvertretungen in die Beratungsfolge würde den Kreis der Beteiligten erheblich erweitern. Eine Anhörung der Bezirksvertretung vor einer Entscheidung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates würde außerdem in vielen Fällen zu einer deutlich längeren Verfahrensdauer führen. Dies würde die Situation für die Vertragspartner*innen zusätzlich erschweren. Grundstücksgeschäfte werden der Vermögensverwaltung der Gemeinde zugeordnet. In der Praxis bleiben sie in der Regel entsprechend der Zuweisung der Haushaltsangelegenheiten dem Rat bzw. seinen Ausschüssen vorbehalten. Eine Information der Bezirksvertretungen im Nachgang zu den Entscheidungen würde z. B. die Vertraulichkeit bis zum Vertragsabschluss berücksichtigen und die Verfahren nicht verlängern. Dies könnte ggf. auch in anonymisierter Form erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Liegenschaftsausschuss folgende Beschlussfassung: Aktualisierter Beschlussvorschlag Der Liegenschaftsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeit einer Information der Bezirksvertretungen über Grundstücksangelegenheiten im Nachgang zu prüfen und dazu dem Liegenschaftsausschuss zu berichten.
Anlage 1 Auzug zu TOP 7.3 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 98315 Fax : (0221) E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 25.05.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk öffentlich Städtische Grundstücke nicht verkaufen - Änderungs antrag zu "Städti- sche Grundstücksverkäufe im Bezirk Kalk nicht ohne eine Mitteilung an die Bezirksvertretung!" AN/1798/2021 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. abstimmen: Beschluss: Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext: Die Bezirksvertretung Kalk bittet die zuständigen Ratsausschüsse darum, die Ver- waltung zu verpflichten, dass im Stadtbezirk Kalk grundsätzlich keine städtischen Grundstücke mehr an Dritte veräußert werden dürfen. Grundstückstäusche sind hiervon ausgenommen. Bis zum Beschluss der zuständigen Ratsgremien und der Umsetzung durch die Ver- waltung, wird letztere die Bezirksvertretung Kalk in Form von Mitteilungen noch vor Verhandlungsbeginn über den möglichen Verkauf von städtischen Liegenschaften im Bezirk Kalk informieren. Abstimmergebnis: Mehrheitlich bei Zustimmung Bezirksvertreter Badorf (Die LINKE.) abgelehnt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt im Anschluss über den Änderungsan- trag der SPD-Fraktion abstimmen: Beschluss: Die Fraktion der SPD bittet den Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (AN/1675/2021) wie folgt zu ersetzen: 1. Der Rat wird gebeten, die Zuständigkeitsordnung der Stadt zu ändern. In § 2 Abs. 2 (Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen) soll nach Ziff. 2.3 eine neue Ziff. 2. 4 eingefügt werden mit dem Inhalt: „Erwerb (incl. der Ausübung gesetzlicher und vertraglicher Vorkaufsrechte), Veräußerung und Belastung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bei Be- trägen von mehr als 50.000 EUR.“ 2. Der Rat wird weiter gebeten, die Verwaltung aufzufordern, bei der beabsichtig- ten Veräußerung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bzw. Grundstücks- teilen bei Beträgen von 50.000 EUR oder weniger (Laufendes Geschäft der Verwaltung) die Bezirksvertretung vorab zu informieren, wenn durch die Ver- äußerung bestehende Wegeverbindungen wegfallen oder sich wesentlich ver- ändern oder sich die Grundstücksflächen von Schulen, Bürgerhäusern, Ju- gendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen oder Grünflächen nicht nur unwesentlich verringern. Widerspricht die Bezirksvertretung einer solchen Veräußerung innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Entscheidung über die Veräußerung dem Liegenschaftsausschuss zu übertragen. Abstimmergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung des Bezirksvertreter Badorf (Die LINKE.) zugestimmt.
Anlage 4, Auszug Liegenschaftsausschuss vom 06.03.2023
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax: (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt- koeln.de Datum: 29.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 06.03.2023 öffentlich 1.1 Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Änderung der Zuständigkeits- ordnung Hier: Beteiligung der Bezirksvertretung bei Grundstücksangelegenhei- ten 1799/2022 Vorsitzende Sommer möchte wissen, ob die Annahme des Beschlussvorschlages in Anlage 3 eine Änderung der Zuständigkeitsordnung zur Folge hätte. RM De Bellis-Olinger schlägt vor, die betroffenen Bezirksvertretungen lediglich über die gefassten Beschlüsse zu informieren. RM Pütz lehnt dieses Vorgehen ab. Der SPD sei die Einbindung der Bezirksvertretun- gen im Vorfeld von Entscheidungen wichtig. RM Weisenstein schließt sich der Aussage seines Vorredners an. BG Wolfgramm schlägt vor, die Verwaltung möge die rechtlichen Auswirkungen des aktualisierten Beschlussvorschlages prüfen und das Ergebnis als weitere Anlage zur Beschlussvorlage einstellen. Vorsitzende Sommer stellt fest, dass der Ausschuss mit diesem Vorgehen einverstan- den ist und die Vorlage bis dahin zurückgestellt werden soll. Dies stellt sie so zur Ab- stimmung: Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage zurück. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 4 Anmerkung zur Niederschrift Stellungnahme der Verwaltung: Der aktualisierte Beschlussvorschlag in Anlage 3 enthält lediglich einen Prüfauftrag und noch keine Änderung der Zuständigkeitsordnung. Die Verwaltung würde den Aus- schuss über das Ergebnis der Prüfung informieren (z. B. in einer Mitteilung) und dabei auch darstellen, inwieweit zur Umsetzung eines Vorschlags die Zuständigkeitsord- nung geändert werden müsste. Auf dieser Grundlage könnte dann über weitere Schritte entschieden werden.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1799/2022 Freigabedatum 01.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Änderung der Zuständigkeitsordnung Hier: Beteiligung der Bezirksvertretung bei Grundstücksangelegenheiten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021 zur Kenntnis. Alternative: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021 zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Liegenschaftsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Rat 20.06.2022 Liegenschaftsausschuss 22.08.2022 2 Begründung Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 07.10.2021 unter dem TOP 7.3 zum Änderungsan- trag der SPD-Fraktion (AN/1843/2021) auf den Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1675/2021) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Rat wird gebeten, die Zuständigkeitsordnung der Stadt zu ändern. In § 2 Abs. 2 (Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen) soll nach Ziff. 2.3 eine neue Ziff. 2. 4 ein- gefügt werden mit dem Inhalt: „Erwerb (incl. der Ausübung gesetzlicher und vertragli- cher Vorkaufsrechte), Veräußerung und Belastung von im Bezirk gelegenen Grundstü- cken bei Beträgen von mehr als 50.000 EUR.“ 2. Der Rat wird weiter gebeten, die Verwaltung aufzufordern, bei der beabsichtigten Veräußerung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bzw. Grundstücksteilen bei Be- trägen von 50.000 EUR oder weniger (Laufendes Geschäft der Verwaltung) die Be- zirksvertretung vorab zu informieren, wenn durch die Veräußerung bestehende Wege- verbindungen wegfallen oder sich wesentlich verändern oder sich die Grundstücksflä- chen von Schulen, Bürgerhäusern, Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, Sportan- lagen oder Grünflächen nicht nur unwesentlich verringern. Widerspricht die Bezirksver- tretung einer solchen Veräußerung innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Ent- scheidung über die Veräußerung dem Liegenschaftsausschuss zu übertragen. Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Ra- tes und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1799/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 25.05.2022 17:21