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V/0938/2013

Bildung und Teilhabe: Zugang, Inanspruchnahme, Wirkungen (Untersuchungsskizze)

Vorlagen 13.12.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 22.01.2014, TOP 10

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4332 Zeichen

V/0938/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bildung und Teilhabe: Zugang, Inanspruchnahme, Wirkungen (Untersuchungsskizze) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Anlass 
 
Auf Anregung von Herrn Wölter hat die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und 
Arbeitsförderung in der Sitzung am 16.10.2013 einen Untersuchungsbericht über den Aufgabe n-
bereich Bildung und Teilhabe in Aussicht gestellt. 
 
2. Leistungsüberblick 
 
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes zum Jahresbeginn 2011 hat die Bunde s-
regierung den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010 umgesetzt, 
sachgerechte Leistungen zur Bildung und Teilhabe bereitzustellen. Nach §§ 28, 29 SGB II, §§ 34, 
34a SGB XII, § 6b BKGG und § 2 AsylbLG umfasst das Bildungs - und Teilhabepaket folgende 
Leistungen:  
 
 eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schulen und Kindertagesstätten, 
 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, 
 notwendige Ausgaben für Schülerbeförderung, 
 Kostenübernahme für eine zusätzliche, außerschulische Lernförderung, 
 Kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen in den Schulen, Kindertage sstätten 
sowie in der Kindertagespflege, 
 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. 
 
Ein Leistungsanspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die das 25. L ebensjahr noch nicht 
vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbi l-
dungsvergütung erhalten. Die Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulture llen Leben werden 
nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0938/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Pape 
Herr Koch 
Ruf: 
492-5038 
492-5062 
E-Mail: 
Pape@stadt-muenster.de 
KochHJ@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.11.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0938/2013 
 
Zum Stand der letzten Erhebung (31.10.2013) gehörten in Münster 10.114 Kinder, Jugendliche 
und junge Erwachsene zum leistungsberechtigten Personenkreis: 
 
Personen SGB II BKGG SGB XII AsylbLG Gesamt 
0 - < 18 J. 6.919 2.260 137 248 9.564 
Schülerinnen u. Schüler zw. 
18 und < 25 Jahren 446 57 18 29 550 
Gesamt 7.365 2.317 155 277 10.114 
 
Im Jahr 2013 haben bisher insgesamt 7.635 Berechtigte Leistungen erhalten: 
 
 SGB II BKGG SGB XII AsylbLG Gesamt 
5.367 1.988 96 184 7.635 
 
Dabei kam es zu einer Inanspruchnahme folgender Teilleistungen: 
 
  SGB II BKGG SGB XII  3 AsylbLG Gesamt 
Ausflüge, mehrtägige Fah r-
ten 1.976 979 14 14 2.983 
Schulbedarf 3.374 1.544 78 160 5.156 
Schülerbeförderung 8 15 0 0 23 
Lernförderung 1.271 523 16 16 1.826 
Mittagessen 4.003 1.947 48 55 6.053 
Teilhabe 1.868 1.698 32 14 3.612 
Gesamt 12.500 6.706 188 259 19.653 
 
3.  Projektskizze 
 
3.1  Inhaltliche Aspekte der Untersuchung 
 
Ein wesentliches Untersuchungsanliegen ist festzustellen, ob die in der Stadt Münster angebot e-
nen Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarfsgerecht sind und welche Wirkungen mit den Lei s-
tungen zur Bildung und Teilhabe erzielt werden, um dann eventuelle Defizite und Opt imierungs-
möglichkeiten aufzuzeigen. Die Untersuchung sollten folgende Leitfragen begleiten: 
  
 Informationsstand der potentiell Berechtigten zum Bildungs- und Teilhabepaket 
 Faktoren für die Inanspruchnahme zustehender Leistungen 
 Umfang und zeitlicher Verlauf der Inanspruchnahme (differenziert nach Rechtskreisen, Migra-
tionsvorgeschichte, Stadtteil, Geschlecht, Schultyp, Alter) 
 Bewertung der Angebote durch die Nutzer und Anbieter 
 Nachhaltigkeit der Angebote (z. B. Verbleib in Sportvereinen, Wirkung der Lernförderung). 
 
3.2  Untersuchungsmethode 
 
Die Untersuchung kann durch standardisierte Interviews der Anbieter und Nutzer dieser Leistu n-
gen erfolgen. Weitere methodische Einzelheiten we rden vor Durchführung der Untersuchung 
festgelegt.

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V/0938/2013 
 
 
4.  Ausblick und weiteres Verfahren 
 
Die Umsetzung wird ab dem Frühsommer 2014 erfolgen. Geplant ist, den Untersuchungsbericht 
Ende 2014 dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung vorzulegen. Die Ve r-
waltung wird die Untersuchung durchführen. Zusätzliche Finanzierungsbedarfe sind nicht ersicht-
lich. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

22.01.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0938/2013
Typ
Vorlagen
Datum
13.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37