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2858/2018

Entwicklung der Bodenpreise im Stadtbezirk Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.09.2018, TOP 7.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4815 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 2858/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
 
Entwicklung der Bodenpreise im Stadtbezirk Ehrenfeld 
Die Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bat um die Beantwortung folgender Anfra-
ge: 
 
„Verfügbare Grundstücke für Wohnungsbau sind in Köln knapp – auch in Ehrenfeld. Insbesondere 
auch aus diesem Grunde steigen die Mieten und Preise für Neubauwohnungen rasant an. Die Stadt 
Köln entsendet Mitarbeiter*innen in den Gutachter*innenausschuss zur Ermittlung der Grundstücks-
werte und hat so einen umfassenden Einblick in diese Entwicklungen. 
 
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fra-
gen zu beantworten: 
(1) Welche Quadratmeterzahlen wurden in den vergangenen zehn Jahren in den einzelnen Stadt-
teilen des Stadtbezirks Ehrenfeld an Flächen für den Wohnungsbau veräußert (Bitte als Zeit-
reihe darstellen)? 
(2) Welcher durchschnittliche Quadratmeterpreis wurde in den vergangenen zehn Jahren in den 
einzelnen Stadtteilen des Stadtbezirks Ehrenfeld an Flächen für den Wohnungsbau erzielt 
(Bitte als Zeitreihe darstellen)? 
(3) Welche Anzahl an Grundstücken wurde in den vergangenen zehn Jahren in den einzelnen 
Stadtteilen des Stadtbezirks Ehrenfeld an Flächen für den Wohnungsbau veräußert (Bitte als 
Zeitreihe darstellen)? 
(4) Hat die Stadt Köln Grundstücke, die von ihr zur Erbpacht vergeben waren, in den vergange-
nen fünf Jahren veräußert? Wenn ja, aus welchem Grund?“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Fragen 1 – 3: 
 
Leider liegen die angefragten Informationen der Verwaltung nicht vor. Der Grundstücksmarkt wird 
vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln beobachtet. Der Gutachteraus-
schuss ist nicht Teil der Stadtverwaltung. Vielmehr wird er gemäß 
§ 1 Gutachterausschussverordnung NRW von der Bezirksregierung gebildet und seitens der Stadt 
Köln lediglich mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet. Im Rahmen seiner Tätigkeit wertet der 
Gutachterausschuss alle Grundstückskaufverträge aus, um auf dieser Datengrundlage die Boden-
richtwerte festzusetzen. Wie im Bereich der Statistik ist diese Datenerhebung aus Datenschutzgrün-
den strikt von der Verwaltungstätigkeit der Stadtverwaltung getrennt und unterliegt der Geheimhal-
tung. Eine Veröffentlichung ist nur anonymisiert in allgemeiner Form zulässig. Von dieser Möglichkeit 
macht der Gutachterausschuss regelmäßig Gebrauch. 
 
Weitere Informationen zur Arbeit des Gutachterausschusses können der Internetseite unter dem Link

2 
 
 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/gutachterausschuss-
fuer-grundstueckswerte 
 
sowie ferner unter 
 
http://www.gars.nrw.de/ga-koeln/ 
 
entnommen werden. Über diese Seiten ist auch der Zugriff auf BORISplus möglich, dem zentralen 
Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grund-
stückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Dieser Datei können auch die Werte 
für Köln entnommen werden. 
 
Über den zweiten Link kann Zugriff auf den verbesserten Grundstücksmarktbericht 2018 genommen 
werden, in dem der Gutachterausschuss die aktuellen, allgemein zugänglichen statistischen Daten 
zum Kölner Grundstücksmarkt veröffentlicht. 
 
 
Zu Frage 4: 
 
Die Stadt Köln hat 1966/1967 im Siedlungsgebiet Bocklemünd/Mengenich rund 430 Einfamilienhaus-
grundstücke im Wege des Erbbaurechts für die Dauer von 99 Jahren vergeben.  
 
Der vereinbarte Erbbauzins ist für heutige Verhältnisse sehr niedrig. Auf der anderen Seite ist der 
Verwaltungsaufwand sehr hoch, da immer wieder bei verschiedenen Rechtsgeschäften, unter ande-
rem einer Beleihung des Erbbaurechtes, die Zustimmung der Stadt Köln eingeholt werden muss. 
 
Auch im Falle der Weiterveräußerung des Erbbaurechts bedarf es, ebenso wie bei der Beleihung des 
Grundstücks, der Zustimmung der Stadt Köln. Dies mindert den Wiederverkaufswert der Erbbaurech-
te und belastet damit die betroffenen Familien. Ferner führt dies zu zeitlichen Verzögerungen und 
Aufwand bei allen Beteiligten.  
 
Diesen Nachteilen steht kein Vorteil gegenüber. Der aktuelle Grundstücksmarkt wird durch die 
Vergabe von Erbbaurechten nicht beeinflusst. Ein Heimfall und damit der Zugriff der Stadt Köln auf 
diese Flächen wäre erst in einem halben Jahrhundert möglich. Die Nutzung der Objekte allein zu 
Wohnzwecken ist in jedem Fall bereits durch das bestehende Bauplanungsrecht gewährleistet.  
 
Die Verwaltung wird daher dem zuständigen Fachausschusses die Veräußerung von Erbbaurechts-
grundstücken an Erbbaurechtsberechtigte in Bocklemünd/ Mengenich im Einzelfall weiter vorschla-
gen.

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2858/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.09.2018
Erstellt
28.08.2018 16:55