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V/0107/2008

Stadtteilrahmenplan Handorf, Sudmühle, Mariendorf - Zwischenbericht

Vorlagen 18.02.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 28.02.2008, TOP 6.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

21113 Zeichen

V/0107/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadtteilrahmenplan Handorf, Sudmühle, Mariendorf - Zwischenbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
A. Ergebnisse des Workshops „Gestaltung Handorf-Mitte“,  
B. Soziale Infrastruktur im Geltungsbereich des Stadtteilrahmenplans  
C. 
Ausbau der Bootsanlegestelle auf der Westseite der Werse in Höhe des 
      Handorfer Zentrums 
 
 
A. Ergebnisse des Workshops „Gestaltung Handorf-Mitte“ 
 
Am Samstag, den 01.09.07, hat in der Kardinal-von-Galen-Grundschule in Handorf ein öffentli-
cher Workshop zur Gestaltung der Handorfer Ortsmitte stattgefunden.  
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Stadtteilrahmenplans Handorf, Mariendorf, Sudmüh-
le haben die anwesenden Bürgerinnen und Bürger in zwei Arbeitsgruppen mit den Schwerpunkt-
themen „Umgestaltung der beiden zentralen Plätze“ und „Handorfer Straße“ Möglichkeiten zur 
Aufwertung des Zentrums von Handorf diskutiert (siehe hierzu auch Anlage 1) 
Aus diesen Arbeitsgruppen haben sich eine Reihe von Fragen ergeben, deren Beantwortung mit 
dieser Berichtsvorlage erfolgt, wobei die Anregungen der Bürger und Bürgerinnen, kursiv ge-
schrieben, vorangestellt sind. 
 
1. Optimierung der Stellplatzanlage Hugo-Pottebaum-Platz 
  
Anregung
: Die Stellplatzanordnung auf dem Hugo-Pottebaum-Platz ist zu überprüfen. Es sollte 
ggf. ein Optimierungsvorschlag erarbeitet werden. 
 
Prüfergebnis: Die Verwaltung kommt nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass die der-
zeit vorhandene Stellplatzanordnung sowohl von der Ausnutzung und der Erschließung her, als 
auch gestalterisch für die zur Verfügung stehende Fläche auf dem Hugo-Pottebaum-Platz eine 
optimale Lösung darstellt. Eine Neugliederung der Stellplätze erfordert den kompletten Umbau 
einschließlich der Entwässerung der Platzfläche. Leuchten, Schaltschränke und Fahrradständer 
müssten versetzt werden, ohne dass zusätzliche Stellplätze geschaffen werden könnten. Bei 
Vorlagen-Nr.: 
V/0107/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Popken 
Ruf: 
492 61 82 
E-Mail: 
PopkenF@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.02.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0107/2008 
 
Realisierung neuer Baumstandorte würden zudem Stellplätze entfallen. Jede der geprüften Vari-
anten würde einen erheblichen Eingriff in den, das Ortsbild prägenden, Baumbestand bedeuten, 
bei teilweise geringerer Stellplatzanzahl. 
 
In der von der Verwaltung priorisierten Variante 4 (siehe Anlage 2) wird ein Fußgängerdurchgang 
vom Getränkemarkt (Vennemannstraße 4) in östliche Richtung vorgeschlagen, um durch eine 
zusätzliche Querverbindung die Erreichbarkeit der ansässigen Praxen und Dienstleister zu 
verbessern. Sollte ein Ersatz für die dadurch wegfallenden Stellplätze erforderlich werden, müss-
te auf die beiden südlich angrenzenden Pflanzbeete mit 2 Platanen und Hecken verzichtet wer-
den. Ein Ersatzstandort für die wegfallenden Bäume kann aufgrund der begrenzten Flächenver-
fügbarkeit im Platzbereich nicht angeboten werden.  
 
Die Variante 4 zeichnet sich durch geringe bauliche und daher kostengünstige Maßnahmen aus. 
Sie könnte realisiert werden, ohne dass der von der Fachverwaltung positiv bewertete, vorhan-
dene Charakter des Platzes verändert wird. Zwei zusätzliche Stellplätze können durch eine Ver-
lagerung der Glascontainer geschaffen werden. Eine zusätzliche Optimierung des Stellplatzan-
gebotes ließe sich durch die Einführung einer Kurzparkregelung mit Parkscheibe auf Teilberei-
chen des Hugo-Pottebaum-Platzes erreichen. 
Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 11.000 €. 
 
2. Begrünungsalternativen zu den bestehenden Platanen 
 
Anregung
: Die vorhandenen Platanen für den Hugo-Pottebaum-Platz werden in Frage gestellt, 
weil sie aufgrund ihrer Eigenschaft als Flachwurzler die Pflasterung hoch drücken und somit eine 
Gefahr, insbesondere für ältere Menschen und Gehbehinderte, darstellen. 
 
Prüfergebnis: 
Die Platanen sind Ortsbild prägend und eignen sich als Begrünung bei der derzeiti-
gen Nutzung als Markt- und Parkplatz. Die Beeinträchtigung der Pflasterung wird von Seiten der 
Verwaltung als nicht gravierend eingeschätzt. Daher spricht sich die Verwaltung dafür aus, die 
Platanen in ihrem jetzigen Bestand zu erhalten. 
 
3. Entfernung der Pergola und Erneuerung der begleitenden Begrünung 
 
Anregung:
 Durch Rückbau der Pergola soll der Blick auf die Kirche geöffnet werden. 
 
Prüfergebnis: Eine räumliche Trennung der Plätze ist aus Sicht der Verwaltung auch zukünftig 
wünschenswert, weil damit die verschiedenen Nutzungen „Aufenthalt“ und „Parken“ verdeutlicht 
werden. Durch eine bauliche Trennung (Mauer / Pergola) wird die Aufenthaltsqualität auf dem 
hochwertiger gestalteten Petronillaplatz verbessert. Durch die Reduzierung der bestehenden 
Mauer auf ihre halbe Höhe und den Ersatz der Pergola durch eine leichtere Konstruktion mit 
transparenterem Bewuchs kann die räumliche Trennung der beiden Plätze reduziert werden. 
Eine weitere Wegeverbindung zwischen Parkplatz und Petronillaplatz könnte durch Öffnen der 
Mauer und Pflasterung eines Weges bzw. einer Treppe erzielt werden. Dadurch würde zusätzlich 
die durch die Mauer erzeugte, trennende Wirkung etwas aufgelockert. 
Diese Maßnahmen würden Kosten in Höhe von ca. 30.000 € verursachen. 
 
4. Ausdünnung der Vegetation auf der Süd-Westseite der Kirche St. Petronilla 
 
Anregung
: Die Blickbeziehung von Süden auf die Kirche soll durch Ausdünnung der Vegetation 
im Bereich zwischen Petronillaplatz und südlichem Kirchengrundstück verbessert werden. 
 
Prüfergebnis:
 Den Blick auf die Kirche St. Petronilla zu öffnen, ist nur eingeschränkt zu erreichen, 
weil zwei standortgerechte und erhaltenswerte Bäume eine optische Barriere darstellen. Die vor-
handenen Sträucher und Gehölze können ausgedünnt oder durch geeignete, dauerhaft block-
schnittverträgliche Gehölze ausgetauscht werden. 
Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.500 €.

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5. Angleichung des Niveaus des Petronillaplatzes 
 
Anregung: Der Niveauunterschied auf dem Petronillaplatz schränkt die Nutzung dieses Bereiches 
für größere Events ein. Es ist zu prüfen, ob das Niveau dieses Bereiches auf das des Hugo-
Pottebaum-Platzes angehoben werden kann. 
 
Prüfergebnis:
 Vom Hotel / Restaurant „Deutscher Vater“ kommend gelangt man niveaugleich 
zum Parkplatz Hugo-Pottebaum-Platz. Der Petronillaplatz liegt dagegen tiefer und weist zudem 
ein starkes Gefälle in Richtung Westen zur Werse auf. Der Neubau „Wohnen an der Werse“ liegt 
am Fuße dieses Platzes. Der Geländesprung von der Zufahrt von der Handorfer Straße über den 
Petronillaplatz bis zu den Eingangsstufen des Neubaus wird teilweise durch Stufen und Mauern, 
teilweise durch die abfallende Platzoberfläche ausgeglichen. 
 
Technische Gründe (damit auch erhebliche Kostengründe) sprechen gegen die Anhebung der 
Platzfläche. Das Gelände müsste dann durch mindestens 4 Stufen zu dem Neubau hin abgefan-
gen werden. Genau vor dem Erdgeschoss und dem Zugang zu dem Neubau wären Stützmauern 
und Stufen erforderlich, die den Geländeversatz ausgleichen. Ein behindertengerechter Zugang 
zu dem Gebäude und die Feuerwehrzufahrt müssen dabei weiterhin gewährleistet sein. Alle We-
geverbindungen sind derzeit niveaugleich erreichbar. Das Natursteinpflaster lässt sich aus Kos-
tengründen nicht erneut verlegen. 
Eine Niveauangleichung des Petronillaplatzes schafft keine neuen bzw. zusätzlichen Nutzungs-
möglichkeiten, denn schon heute kann der Platz für örtliche Aktivitäten genutzt werden. 
 
Gestalterisch reizvoll ist die Platzsituation durch das unterschiedliche Niveau von Platz und höher 
gelegener Kirche. Die in Sandstein ausgeführten Stützmauern und die davor stehenden Bänke 
sowie die kunstvolle Natursteinpflasterung laden zum Verweilen ein. Durch eine Niveauanglei-
chung würde diese reizvolle Situation verloren gehen. Das Ensemble Petronillaplatz mit seinen 
Mauern, Treppen und Rampen basiert auf einem landschaftsarchitektonischen Gesamtkonzept, 
aus dem einzelne Elemente nicht ersatzlos zu entfernen sind. 
 
6. Ergänzende planerische Maßnahmen zur Aufwertung des nach Westen orientierten Ein-
gangsbereichs der Kirche St. Petronilla 
 
Anregung:
 Für diesen Bereich soll durch gestalterische Aufwertung eine ansprechende Atmo-
sphäre mit Blick auf die Werse geschaffen werden, so dass er z.B. auch für kirchliche Feste bes-
ser nutzbar wird. 
 
Prüfergebnis
: Durch die Neubebauung des Grundstücks mit dem Projekt „Wohnen an der Werse“ 
ist der Zugang und der Blick auf die Werse für die Öffentlichkeit verloren gegangen. Hier sollte 
zumindest ein visueller Ersatz geschaffen werden. 
Deshalb könnten die an der Uferböschung vorhandenen Sträucher entfernt, das Beet vor dem 
Kircheneingang aufgegeben und dieser Bereich in die vorhandene Pflasterung integriert werden. 
Der vorhandene Asphaltweg könnte gegen eine Pflasterung ausgetauscht und ein anspruchsvol-
les Geländer im Bereich des Platzes montiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fußweg-
verbindung entlang der Werse so gestaltet sein muss, dass die angestrebten unterschiedlichen 
Funktionen dieses Bereiches sich nicht gegenseitig behindern. 
 
Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass si ch dieser Bereich im Eigentum der Kirchen-
gemeinde St. Petronilla befindet. Die Kosten für die Umgestaltung würden ca. 20.000 € betragen. 
 
7. Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens im Bereich des Brunnens an der Handorfer 
Strasse / Petronillaplatz (Sparkasse) 
 
Anregung
: Das Parken im Bereich des Brunnens wird als störend empfunden.

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Prüfergebnis: Die Verwaltung schlägt vor, diese Fläche durch Aufstellen von Pollern freizuhalten. 
Dadurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 2.000 €. 
 
8. Verbreiterung der Aufstellfläche für Fußgänger an der Ampelanlage Handorfer Straße in 
Höhe des Hotels „Deutscher Vater“ 
 
Anregung:
 Der Fußgängerüberweg ist nicht verkehrssicher. Die Einsehbarkeit der Handorfer 
Straße nach Norden soll durch eine Verbreiterung der Aufstellfläche optimiert werden. 
 
Prüfergebnis: Zur Verbesserung der Querungssituation an der Signalanlage wird die Aufstellflä-
che bis an den Fahrbahnrand vorgezogen. Der Ausbau erfolgt, in Fortsetzung der Befestigung 
des Petronillaplatzes, in Kleinpflaster. Die ehemalige Busbucht bleibt erhalten und kann weiterhin 
als Parkplatz genutzt werden. Für diese Maßnahme entstehen Kosten von ca. 9.300 €. 
 
9. Parken in Höhe der Handorfer Straße Haus Nr. 18 
 
Anregung:
 Die Anzahl der Stellplätze vor den Geschäften an der Handorfer Straße zwischen 
Petronillaplatz und Vennemannstraße ist zu reduzieren. Gegebenenfalls sollen alternativ Stell-
plätze vor dem Gebäude Handorfer Strasse Nr. 18 vorgesehen werden. 
 
Prüfergebnis: Eine Reduzierung der Stellplätze vor den Geschäften an der Handorfer Straße wird 
nicht für sinnvoll erachtet. Diese Stellplätze werden überwiegend von Kurzparkern genutzt und 
sehr gut angenommen. Die abgepollerte Fläche vor Haus Nr. 18 befindet sich im privaten Eigen-
tum und wird von dem dortigen Geschäft für die Aufstellung der Auslagen genutzt. Weitere öffent-
liche Stellplätze können in diesem Bereich nicht eingerichtet werden. Es wird vielmehr angeregt, 
diese Fläche gestalterisch aufzuwerten.  
 
10. Begrünungsmaßnahmen in den Einfahrtsbereichen im Ortsteil Handorf (Sudmühlen-
straße / Wersebrücke und Handorfer Straße / Hobbeltstraße) 
 
Anregung:
 Die Ortseinfahrten sollten durch Begrünungsmaßnahmen gestalterisch aufgewertet 
werden. 
 
Prüfergebnis:
 Die Verwaltung bearbeitet derzeit einen entsprechenden Antrag der Bezirksvertre-
tung-Ost. Über das Ergebnis wird gesondert berichtet. 
 
11. Kreisverkehrsregelung im Bereich Hobbeltstraße / Handorfer Straße 
 
Anregung:
 Zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit auf der Handorfer Straße wird die Ein-
richtung eines Kreisverkehrs in Höhe der Hobbeltstraße vorgeschlagen. 
 
Prüfergebnis: Der Rückbau bzw. die Neugestaltung dieses Kreuzungsbereiches wird von der 
Verwaltung im Zusammenhang mit der Fertigstellung der B 481 (neu) gesehen. Erst danach kön-
nen ggf. weitere Umbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt erfolgen.  
Der bereits erfolgte Einbau von Mittelinseln in den Ortseingangsbereichen ist als erster Baustein 
für den Rückbau der Ortsdurchfahrt zu verstehen. Grundsätzlich wird der Umbau des Knoten-
punktes als Kreisverkehrsplatz durch die Verwaltung befürwortet. Bei der derzeit bestehenden 
Verkehrsbelastung auf der Handorfer Straße wird eine Kreisverkehrsregelung jedoch verkehrlich 
und städtebaulich problematisch gesehen, weil eine gleichberechtigte Verknüpfung der Knoten-
punktarme zurzeit nicht plausibel ist. 
Die Finanzierung der Maßnahme ist derzeit nicht sichergestellt und müsste im Rahmen kom-
mender Etatberatungen aufgenommen werden. 
 
12. Vorfahrtsregelung auf der Dorbaumstraße und auf der Hobbeltstraße zur Reduzierung 
der Fahrgeschwindigkeit

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Anregung: Durch eine Änderung der Vorfahrtsregelung sollte Einfluss auf die Fahrgeschwindig-
keit auf der Handorfer Straße genommen werden. 
 
Prüfergebnis: Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung - insbesondere durch Schwerlastver-
kehr – ist es derzeit nicht zweckmäßig, die Vorfahrtsregelungen zu ändern. Es wäre mit einem 
Rückstau auf der Handorfer Straße zu rechnen, was die derzeitige Aufenthaltsqualität im Handor-
fer Zentrum weiter beeinträchtigen würde. 
 
13. Festsetzungen des Bebauungsplans Handorf 3 
 
Anregung:
 Die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. durch Änderung des gültigen Bebauungs-
plans) sollen der baulichen Entwicklung angepasst werden, damit weitere kompakte und unpas-
sende Baukörper verhindert werden können. 
 
Prüfergebnis:
 Das Zentrum von Handorf entspricht nicht mehr dem Leitbild kleinteiliger Dorfstruk-
turen. Bereits Anfang der siebziger Jahre wurde durch städtebauliche Planung dem Zentrum des 
Stadtteils eine vorstädtische Prägung verliehen. An diesem Leitbild orientierten sich die Baupro-
jekte der letzten Jahre am Hugo-Pottebaum-Platz und am Petronillaplatz. Die Bebauungspläne 
„Han 3“ und „Nr. 205“ bilden derzeit die Rechtsgrundlage dafür. 
Durch konstruktive Gespräche mit den Investoren ist es gelungen, Volumen und Maßstäblichkeit 
der Bauvorhaben deutlich zu reduzieren und städtebauliche und architektonische Lösungen zu 
finden, die sowohl die bestehende Rechtslage beachten, als auch das Einfügen in die Strukturen 
vor Ort sicherstellen. 
 
Insofern soll auch in Zukunft das Gespräch mit den Eigentümern / Investoren im Vordergrund 
stehen, mit dem Ziel, ein Einvernehmen in Bezug auf eine städtebauliche und architektonische 
Qualität der Bauvorhaben im Zentrum von Handorf zu erreichen. 
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass im Entwurf zum Haushaltsplan 2008 und im Investitionszeit-
raum 2007-2011 keine Baukosten oder sonstige Mittel veranschlagt oder angemeldet sind. 
 
B. Soziale Infrastruktur im Geltungsbereich des Stadtteilrahmenplans  
 
1. Bevölkerungsentwicklung 
 
Im bisherigen Verfahren zum Stadtteilrahmenplan Handorf, Sudmühle, Mariendorf wurde deut-
lich, dass auch die derzeitige und zukünftige Versorgung mit Einrichtungen der Sozialen Infra-
struktur in den drei o. g. Ortsteilen ein wichtiges Thema für einen zukunftsorientierten Rahmen-
plan ist, insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen des demografischen Wandels auf 
die Auslastung und Anpassung der vorhandenen Einrichtungen. 
 
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2005 bis 2015 errechnet für den Statistischen Bezirk 77, 
Handorf, einen Zuwachs der wohnberechtigten Bevölkerung in allen Bereichen um insgesamt 6,5 
%, d. h. von ca. 7.200 auf 7.700 Einwohner. Dabei spielt auch die wachsende Zahl der über 70-
Jährigen eine wesentliche Rolle, die auf die aktuelle Annahme einer steigenden Lebenserwar-
tung dieser Altersgruppe zurück zu führen ist. 
 
Als Planungsgrundlage für Kindergärten und Grundschulen wird für den Statistischen Bezirk 
Handorf folgende absolute Veränderung der Kinderzahlen errechnet:  
 
Unter 3 Jahre                 + 12 Kinder 
3 bis unter 6 Jahre         -  40 Kinder 
6 bis unter 10 Jahre       -  79 Kinder

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V/0107/2008 
 
Ein erster Schritt zur Gegensteuerung der fortschreitenden Überalterung im Statistischen Bezirk 
77, Handorf, ist die Realisierung des Baugebietes  „Drei Eichen“ in Handorf-Dorbaum mit 250 
Wohneinheiten und des Baugebietes östlich der Dyckburgstraße in Sudmühle mit ca. 30 Wohn-
einheiten.  
Diese Bautätigkeit hat in allen Altersgruppen Einfluss auf die Entwicklung der Kinderzahlen. Aber 
nur bei den unter 3-Jährigen führt dies auch zu einer Zunahme der Kinderzahlen. Die Rückgänge 
in den beiden nachfolgenden Altersgruppen (s.o.) werden dadurch begründet, dass die Jahrgän-
ge, die in diese Gruppen hineinwachsen kleiner sind, als die Jahrgänge, die aus diesen Alters-
gruppen herauswachsen. Der positive Effekt der Bautätigkeit reicht somit nicht aus, diese Rück-
gänge auszugleichen.  
Nicht berücksichtigt wurden allerdings die Entwicklungen aufgrund ggf. weiterer neuer Baugebie-
te wie z. B. die diskutierte Bebauung des Geländes des ehemaligen Freibades in Handorf sowie 
weiterer Flächen zur Baulandentwicklung entsprechend dem Räumlichen Entwicklungskonzept 
2004. 
 
2. Versorgung mit Kindergartenplätzen 
 
Die Versorgung mit Kindergartenplätzen ist im Statischen Bezirk Handorf noch unterdurchschnitt-
lich, so dass im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Drei Eichen“ ein neues Angebot geschaffen 
werden muss. Hier entsteht eine städtische Einrichtung mit Angeboten für unter 3-Jährige sowie 
ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Eröffnung dieser kombinierten Einrichtung 
ist zum Sommer 2008 vorgesehen. 
Insofern ergeben sich insgesamt für den Statistischen Bezirk 77, Handorf, hinsichtlich der Kinder- 
und Jugendhilfeinfrastruktur keine Probleme für die Versorgung. Entsprechend der Entwicklung 
der Nachfrage wird die städtische Kinderbetreuungseinrichtung am Juffernbach sukzessive zu-
rückgebaut und soll langfristig aufgegeben werden. 
 
3. Versorgung mit Grundschulen 
 
Bis zum Jahre 2015 wird sich die Zahl der Kinder im  Grundschulalter (6-10 Jahre) im Statisti-
schen Bezirk 77, Handorf, nach aktuellem Stand voraussichtlich um 70 Kinder auf ca. 280 Kinder 
verringern. Nach aktuellem Prognosestand ist aber keine der beiden Grundschulen in ihrem Be-
stand gefährdet. 
Sofern sich die Nachfrage nicht ändert (durch Auflösung der Schulbezirke), können beide Grund-
schulen im Bezirk bei Verringerung der Schülerzahl pro Klasse weiterhin zweizügig geführt wer-
den.  
 
 
C. Ausbau des Bootsanlegers auf der Westseite der Werse in Höhe des 
Handorfer Zentrums 
 
Der Erholungsraum Werse verfügt über beste Freizeitqualitäten. Ziel ist es daher, die hier bereits 
vorhandenen, touristischen Anlagen als Alleinstellungsmerkmal stärker herauszustellen. Der 
sanfte (und somit verträgliche) Tourismus kann dadurch gestärkt werden.  
In diesem Zusammenhang soll der provisorische Bootsanleger am Westufer der Werse -
gegenüber der Kirche St. Petronilla - aufgewertet werden. Zielgruppe sind private Bootsfahrer, 
die ihr Boot an dieser Stelle zu Wasser lassen oder hier anlegen bzw. einen Zwischenstopp ein-
legen wollen.  
 
Um den fließenden Verkehr auf der Sudmühlenstraße beim Ab- bzw. Aufladen der Boote nicht zu 
behindern, wird im Einmündungsbereich der Boniburgallee eine Haltebucht als Ladezone ange-
legt. Dieser Bereich ist so dimensioniert, dass 2 Pkws mit Bootsanhängern parallel be- bzw. ent-
laden werden können. Ein gewerblich betriebener Boot sverleih bzw. eine gewerbliche Bootsver-
ladung ist hier nicht vorgesehen. Aufgrund der Ausweisung des Boniburgwaldes als Landschafts-
schutzgebiet ist dies auch nicht erwünscht.

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V/0107/2008 
 
 
An die Ladezone angrenzende Parkplätze können in diesem Bereich jedoch nicht eingerichtet 
werden, weil aufgrund der Topographie die Fläche begrenzt ist und die Sicherheit des hier rege 
vorhandenen Rad- und Fußgängerverkehrs in der Boniburgallee (Schulweg) beachtet werden 
muss. Für einen wünschenswerten Wendehammer (für Pkws mit Bootsanhänger) reicht die ver-
fügbare Fläche nicht aus. 
Alternativlösungen hierzu werden nach intensiver Prüfung durch die Verwaltung aufgrund der 
vielfältigen Anforderungen, die an diesen Bereich gestellt werden, nicht gesehen. Eine konkrete  
Entwurfsplanung mit Kostenschätzung wird von der Verwaltung mündlich in der Sitzung der Be-
zirksvertretung-Ost am 28.02.2008 vorgestellt. 
Für den Bereich des aufzuwertenden Bootsanlegers am Ufer der Werse wird geprüft, in welcher 
Form der Anlegeplatz und die Wege landschaftsgerecht hergerichtet werden können. 
 
Eine entsprechende Ausschilderung der vorgesehenen Nutzung als Ladezone kann im Rahmen 
der Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung erfolgen. Die Straßenverkehrsbehörde weist je-
doch darauf hin, dass diese Verkehrsregelung insbesondere an den Wochenenden schwer zu 
überprüfen sein wird. 
 
I.V. 
 
 
gez.  
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen:  
1. Maßnahmenplan Zentrum Handorf 
2. Stellplatzanordnung Hugo-Pottebaum-Platz

Beratungsverlauf (1)

28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Handorfer Straße
  • Vennemannstraße 4
  • Hobbeltstraße
  • Dorbaumstraße
  • Dyckburgstraße
  • Sudmühlenstraße
  • Boniburgallee
  • Petronillaplatz
  • Am Juffernbach
  • Drei Eichen
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0107/2008
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37