1946/2019
Umgestaltung der Vogelsanger Straße zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel (1. Bauabschnitt), hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushalts
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5421 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 19.06.2019 1946/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Rat 09.07.2019 Verkehrsausschuss 09.07.2019 Umgestaltung der Vogelsanger Straße zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel (1. Bauabschnitt), hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2015 die Verwaltung mit der Umge- staltung der Vogelsanger Straße zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel mit Gesamtkos- ten in Höhe von 3.300.000 € beauftragt (s. Vorlagen-Nr.: 2175/2015). Aufgrund aufwändiger Abstimmungen zwischen der RheinEnergie AG und der Stadt Köln bezüglich der Verlegung von Leitungen im Planungsbereich Straße, ist es zu Verzögerungen im Projektablauf (s. hierzu auch mündliche Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016, TOP 13) gekommen. Da der ursprünglich vorgesehene Baubeginn im Jahr 2016 nicht mehr realisiert werden konnte, wur- den die Kosten der Maßnahme mit Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017, „Be- darf für die Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Ehrenfeld für die Jahre 2017 ff. (s. Vorlagen-Nr.: 1686/2017)“ aktualisiert und in Höhe von 3.770.000 € beschlossen. Im Jahr 2017 entstand der Wunsch der RheinEnergie AG im Planungsabschnitt „Innere Kanalstraße bis Ehrenfeldgürtel“ eine zusätzliche Fernwärmeleitung im Straßenraum mit zu verlegen. Die Ausfüh- rungsplanung und die damit notwendige Planvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der Rhein- Energie AG wurden im Jahr 2018 fertiggestellt (Mitteilung der Verwaltung, Vorlagen-Nr.: 3659/2017). Um parallel mit der Bauvorbereitung beginnen zu können, entschied sich die Verwaltung, ein Ingeni- eurbüro mit der Ausarbeitung der Leistungstexte und der Vorbereitung der Vergabe zu beauftragen. Auch die örtliche Bauüberwachung während der Bauzeit soll mithilfe des Ingenieurbüros durchgeführt werden. Diese Kosten sind in der Beschlussfassung vom Jahr 2017 nicht enthalten und betragen rund 179.100 €. Zusätzlich weiterer nicht berücksichtigter Kosten für Baugrund- und Sinkkastenunter- suchungen, Baumschutzmaßnahmen sowie Verkehrssicherung ergeben sich Baunebenkosten in Hö- he von insgesamt 302.004,54 €. Nunmehr liegt das Submissionsergebnis für die Straßenbaukosten vor. Das wirtschaftlichste Angebot beträgt 4.471.195,46 € und überschreitet damit die dem Beschluss zugrunde liegenden Straßenbau- kosten um 701.195,46 €. Die Abweichung ist darauf zurückzuführen, dass sich aufgrund der regen Bautätigkeit die gesamte Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt hat und deutliche Preissteigerungen bei der Angebotsabgabe zu verzeichnen sind, die mit dem städtischen 2 Mittelpreisniveau weder abgebildet noch hinreichend prognostiziert werden können. Die investiven Aufwendungen für die Umgestaltung betragen somit insgesamt 4.773.200 €. Weiterhin ergeben sich konsumtive Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von ca. 146.800 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jähr- lich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich somit aktuell auf 4.920.000 €. Die Kosten des Bau- beschlusses (Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017) werden damit um 1.150.000 € überschritten. Die Erneuerung und Umgestaltung der Vogelsanger Straße löst eine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Diese Baumaß- nahme ist Gegenstand der 265. KAG-Maßnahmensatzung vom 18.07.2018. Der beitragsfähige Auf- wand, der anteilig von den beitragspflichtigen Anliegern zu tragen ist, wird bei der Beitragserhebung nach den der Stadt Köln tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt. Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 3.770.000 € um 1.003.200 € auf 4.773.200 €. Bis zum 31.12.2018 wurden bereits 59.458 € für vorbereitende Maßnahmen (Pla- nung, Baugrunduntersuchungen) verausgabt. Somit ergibt sich ein noch investiv zu finanzierender Anteil in Höhe von 4.713.742 €. Im Haushaltsplan 2019 stehen inklusive mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-4-1022, Vogelsanger Straße (Innere Kanalstraße bis Oskar-Jäger-Straße) 2.120.000 € zur Finanzierung der Maßnahme zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 2.593.742 € werden an gleicher Stelle im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 ff. entsprechend berücksichtigt. Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab 2021 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – für die über den Zeitraum der Nutzung zu zah- lenden Beleuchtungskosten veranschlagt. Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2021 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan- zeile 14, bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 95.464 € für die jährlichen Abschreibungen berück- sichtigt. gez. i.V. Dr. Keller
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Vogelsanger Straße
- Innere Kanalstraße
- Oskar-Jäger-Straße
- Ehrenfeldgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 1946/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 05.07.2019
- Erstellt
- 03.06.2019 18:17