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AN/2251/2022

Änderungsantrag zu 2279/2022 Masterplan Stadtgrün - Grünflächen rechtssicher schützen

Die PARTEI Änderungsantrag nach § 13 30.11.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.03.2023, TOP 6.2.1

Die FRAKTION Änderungsantrag nach § 13

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Die FRAKTION Änderungsantrag nach § 13

2341 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.11.2022 
 
AN/2251/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
 
Änderungsantrag zu 2279/2022 Masterplan Stadtgrün - Grünflächen rechtssicher schützen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die Fraktion Die FRAKTION bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Stadtent-
wicklungsausschusses am 01.12.2022 zu setzen:  
Beschluss:  
Der Beschlusstext zu 2279/2022 wird wie folgt geändert:  
Der Abschnitt  
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungsplans die Flä-
chen der Kategorien Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend ihrer Bedeutung für die g rüne Infra-
 
An die Vorsitzende des Stadtentwicklungausschusses 
Frau Pakulat 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

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struktur darzustellen und somit planungsrechtlich zu sichern. Dort, wo Bauflächen im Bereich der grünen 
Infrastruktur ausgewiesen sind, sollen verbindliche Vorgaben für die Berücksichtigung der Vorgaben des 
Masterplans Stadtgrün für die verbindl iche Bauleitplanung formuliert werden. Dort, wo rechtskräftige 
Bebauungspläne mit konträren Festsetzungen fortgeschrieben werden, ist der Masterplan Stadtgrün als 
wichtige Vorgabe in der Abwägung zu berücksichtigen.“  
wird ersetzt durch 
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Schutz aller im Masterplan Grün als „Immergrün“ und „Zukunfts-
grün“ gekennzeichneten Flächen rechtssicher festzulegen. Alle anders lautenden Pläne (Bebauungs-
pläne, städtebaulicher Masterplan usw.) sind entsprechend anzupassen.“  
 
 
Begründung:  
Der ursprüngliche Auftrag an die Verwaltung ist zu „schwammig“ formuliert. Wir möchten, dass der vom 
Rat der Stadt Köln in Auftrag gegebene Leitplan nicht „berücksichtigt“, sondern umgesetzt wird.  
 
 
gez. Caro Michel (Umweltpolitische Sprecherin Die FRAKTION) 
 
 
gez. Rolf Beierling-Hémonet (SE StEA Die FRAKTION) 
 
 
gez. Karina Syndicus (FraVo Die FRAKTION)

Beratungsverlauf (1)

16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2251/2022
Typ
Die PARTEI Änderungsantrag nach § 13
Datum
30.11.2022
Erstellt
30.11.2022 12:13