Regionalrat Köln

2006/0092

Übergabe der Verwaltung der Kleingärtnervereine an den Kreisverband Starkenburg der Kleingärtner e. V.

Magistratsvorlage 24.01.2006

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2006/0092

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2006/0092

5971 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Liegenschaftsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0092 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Übergabe der Verwaltung der Kleingärtnervereine an den Kreisverband 
Starkenburg der Kleingärtner e. V. 
 
Vorlage vom: 24.01.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, 
 
mit dem Kreisverband Darmstadt der Kleingärtner e. V. einen Pachtvertrag über alle 
Grundstücksflächen, die als Dauerkleingartenanlagen in Bebauungsplänen festgesetzt sind oder 
als solche genutzt werden, abzuschließen. 
 
Für den Pachtvertrag gelten folgende Bedingungen: 
 
1. Der Pachtvertrag beginnt zum 01.01.2006 und läuft auf unbestimmte Zeit. 
 
2. Der Pächter verpflichtet sich, in alle zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und  
   den Zwischenpächtern (Kleingärtnervereine) bereits ausgehandelten Bedingungen voll  
   inhaltlich einzutreten und alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zu  
   übernehmen. 
 
3. Der Pachtzins beträgt – wie seither - € 0,15/m²/Jahr, bezogen auf die reine  
   kleingärtnerische Nutzfläche. Eine Pachtzinserhöhung kann frühestens nach Ablauf 
   von fünf Jahren, ab dem 01.01.2006 gerechnet und danach frühestens wieder jeweils  
   nach Ablauf von drei Jahren nach der letzten Änderung, erfolgen. Die  
   Erhöhungsmöglichkeiten sind an den Verbraucherindex gekoppelt, d. h. steigt der Index, 
   so steigt im gleichen Verhältnis der Pachtzins, maximal jedoch nur bis zur möglichen  
   Höchstgrenze gemäß dem Bundeskleingartengesetz. 
 
4. Der Pächter hat das Recht der Weiterverpachtung an die Kleingärtnervereine, die  
    Mitglied im Kreisverband Starkenburg der Kleingärtner e. V. sind. 
 
 
5. Der Pächter hat das Recht, von seinen Pächtern (Kleingärtnervereinen) einen  
    Pachtzins in Höhe von € 0,20/m² jährlich zu erheben. Von der Gesamtpachteinnahme 
    kann der Pächter maximal 3 % als seinen Verwaltungskostenanteil einbehalten. Die

2 
 
    sich ergebende Differenz aus der Gesamtpachteinnahme (€ 0,20/m²), abzüglich  
    Verwaltungskostenanteil und Pachtzinszahlung an die Stadt, ist den Vereinen in Form  
    von Zuschüssen für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen wieder zur Verfügung  
    zu stellen. Ein entsprechender Verteilungsschlüssel ist zwischen dem  
    Kreisverband und den Kleingartenvereinen gemeinsam festzulegen. 
 
Der derzeit im dreijährigen Rhythmus stattfindende städtische Kleingartenanlagen- 
wettbewerb entfällt zukünftig.  
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 24.01.2006 
 
Begründung: 
 
Innerhalb unserer Stadtgrenze gibt es 13 Kleingärtnervereine (mit 30 Anlagen), die 
städtische Grundstücke gepachtet haben. Die Pachtverträge laufen auf unbestimmte Zeit 
und unterliegen den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Die Verwaltung der Vereine 
erfordert (z. B. nur beim Liegenschaftsamt) einen enormen Arbeitsaufwand in Form von 
Verhandlungen, vielfältigen Gesprächen, umfangreichem Schriftverkehr, zeitaufwendigen 
Zuschussbearbeitungen etc.. Zur Vereinfachung bietet sich die Abgabe der Verwaltung an 
den Kreisverband an. Städte wie Mainz, Wiesbaden und Kassel praktizieren dies bereits seit 
längerem erfolgreich. 
 
Das Liegenschaftsamt hat deshalb bereits vor Monaten mit dem Vorstand des 
Kreisverbandes in dieser Richtung verhandelt und  Einigung erzielt unter der Voraussetzung, 
dass die betroffenen Kleingärtnervereine mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. In 
einem Anschreiben an die Vereine wurde schon vor Monaten das Konzept vorgestellt. Im 
Rahmen interner Versammlungen zwischen dem Kreisverband und den Kleingärtnervereinen 
fanden entsprechende Diskussionen statt. Für den 05.12.2005 wurden die Vorstände der 
Vereine zur nochmaligen Vorstellung des Konzeptes in ein Kleingärtnervereinsheim 
eingeladen. Nach eingehender Diskussion und Vorstellung der Bedingungen (siehe 
Beschlussseite zur Magistrats-- vorlage) erklärten die geschäftsführenden Vereinsvorstände 
durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis zur Übergabe der Verwaltung und dem 
erforderlichen Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Kreisverband Starkenburg der 
Kleingärtner e. V. 
 
Zusammengefasst ergeben sich durch die Abgabe folgende Vorteile: 
 
- Kosteneinsparungen und Arbeitsvereinfachung beim Liegenschaftsamt, da nur  
  noch ein Partner und nicht mehr 13 Partner vorhanden sind. 
 
- Die zeitaufwendige Zuschussbearbeitung entfällt beim Liegenschaftsamt wie auch die 
  erforderlichen Nachprüfungen beim Revisionsamt. 
 
- Die künftige Etatisierung von Haushaltsmitteln für Zuschüsse (z. Zt. insgesamt  
  € 9.000,00) entfällt. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln (€ 2.500,00) für den  
  städtischen Kleingartenanlagenwettbewerb entfällt. 
 
- Die notwendigen Überwachungen vor Ort wegen Verstößen gegen das    
  Bundeskleingartengesetz werden alleine dem Kreisverband obliegen. 
 
- Im Kassen- und Steueramt verringert sich der Arbeitsaufwand für die Verbuchungen  
  der Pachtzinsen jedes Vereines (verbunden mit einem evtl. Mahnverfahren), da nur  
  noch eine Verbuchung erforderlich ist.

4 
 
 
 
- Die finanziellen Möglichkeiten der Kleingärtnervereine verbessern sich enorm durch  
  die Bildung des Fonds für notwendige Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen.  
  Dadurch verbessert sich das Gesamterscheinungsbild der Vereinsanlagen nachhaltig, 
  was auch der Stadt zu Gute kommt. 
 
  Darmstadt, 24.01.2006 
  23-III/1-1247-Ü-19 
   
  Der Dezernent VI 
   
   
   
  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
  Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0092
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00