2006/0092
Übergabe der Verwaltung der Kleingärtnervereine an den Kreisverband Starkenburg der Kleingärtner e. V.
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2006/0092
5971 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI
Amt: Liegenschaftsamt
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
Vorlage-Nr. 2006/0092
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Übergabe der Verwaltung der Kleingärtnervereine an den Kreisverband
Starkenburg der Kleingärtner e. V.
Vorlage vom: 24.01.2006
Beschlussvorschlag:
Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt,
mit dem Kreisverband Darmstadt der Kleingärtner e. V. einen Pachtvertrag über alle
Grundstücksflächen, die als Dauerkleingartenanlagen in Bebauungsplänen festgesetzt sind oder
als solche genutzt werden, abzuschließen.
Für den Pachtvertrag gelten folgende Bedingungen:
1. Der Pachtvertrag beginnt zum 01.01.2006 und läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Der Pächter verpflichtet sich, in alle zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
den Zwischenpächtern (Kleingärtnervereine) bereits ausgehandelten Bedingungen voll
inhaltlich einzutreten und alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zu
übernehmen.
3. Der Pachtzins beträgt – wie seither - € 0,15/m²/Jahr, bezogen auf die reine
kleingärtnerische Nutzfläche. Eine Pachtzinserhöhung kann frühestens nach Ablauf
von fünf Jahren, ab dem 01.01.2006 gerechnet und danach frühestens wieder jeweils
nach Ablauf von drei Jahren nach der letzten Änderung, erfolgen. Die
Erhöhungsmöglichkeiten sind an den Verbraucherindex gekoppelt, d. h. steigt der Index,
so steigt im gleichen Verhältnis der Pachtzins, maximal jedoch nur bis zur möglichen
Höchstgrenze gemäß dem Bundeskleingartengesetz.
4. Der Pächter hat das Recht der Weiterverpachtung an die Kleingärtnervereine, die
Mitglied im Kreisverband Starkenburg der Kleingärtner e. V. sind.
5. Der Pächter hat das Recht, von seinen Pächtern (Kleingärtnervereinen) einen
Pachtzins in Höhe von € 0,20/m² jährlich zu erheben. Von der Gesamtpachteinnahme
kann der Pächter maximal 3 % als seinen Verwaltungskostenanteil einbehalten. Die
2
sich ergebende Differenz aus der Gesamtpachteinnahme (€ 0,20/m²), abzüglich
Verwaltungskostenanteil und Pachtzinszahlung an die Stadt, ist den Vereinen in Form
von Zuschüssen für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen wieder zur Verfügung
zu stellen. Ein entsprechender Verteilungsschlüssel ist zwischen dem
Kreisverband und den Kleingartenvereinen gemeinsam festzulegen.
Der derzeit im dreijährigen Rhythmus stattfindende städtische Kleingartenanlagen-
wettbewerb entfällt zukünftig.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
3
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 24.01.2006
Begründung:
Innerhalb unserer Stadtgrenze gibt es 13 Kleingärtnervereine (mit 30 Anlagen), die
städtische Grundstücke gepachtet haben. Die Pachtverträge laufen auf unbestimmte Zeit
und unterliegen den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Die Verwaltung der Vereine
erfordert (z. B. nur beim Liegenschaftsamt) einen enormen Arbeitsaufwand in Form von
Verhandlungen, vielfältigen Gesprächen, umfangreichem Schriftverkehr, zeitaufwendigen
Zuschussbearbeitungen etc.. Zur Vereinfachung bietet sich die Abgabe der Verwaltung an
den Kreisverband an. Städte wie Mainz, Wiesbaden und Kassel praktizieren dies bereits seit
längerem erfolgreich.
Das Liegenschaftsamt hat deshalb bereits vor Monaten mit dem Vorstand des
Kreisverbandes in dieser Richtung verhandelt und Einigung erzielt unter der Voraussetzung,
dass die betroffenen Kleingärtnervereine mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. In
einem Anschreiben an die Vereine wurde schon vor Monaten das Konzept vorgestellt. Im
Rahmen interner Versammlungen zwischen dem Kreisverband und den Kleingärtnervereinen
fanden entsprechende Diskussionen statt. Für den 05.12.2005 wurden die Vorstände der
Vereine zur nochmaligen Vorstellung des Konzeptes in ein Kleingärtnervereinsheim
eingeladen. Nach eingehender Diskussion und Vorstellung der Bedingungen (siehe
Beschlussseite zur Magistrats-- vorlage) erklärten die geschäftsführenden Vereinsvorstände
durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis zur Übergabe der Verwaltung und dem
erforderlichen Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Kreisverband Starkenburg der
Kleingärtner e. V.
Zusammengefasst ergeben sich durch die Abgabe folgende Vorteile:
- Kosteneinsparungen und Arbeitsvereinfachung beim Liegenschaftsamt, da nur
noch ein Partner und nicht mehr 13 Partner vorhanden sind.
- Die zeitaufwendige Zuschussbearbeitung entfällt beim Liegenschaftsamt wie auch die
erforderlichen Nachprüfungen beim Revisionsamt.
- Die künftige Etatisierung von Haushaltsmitteln für Zuschüsse (z. Zt. insgesamt
€ 9.000,00) entfällt. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln (€ 2.500,00) für den
städtischen Kleingartenanlagenwettbewerb entfällt.
- Die notwendigen Überwachungen vor Ort wegen Verstößen gegen das
Bundeskleingartengesetz werden alleine dem Kreisverband obliegen.
- Im Kassen- und Steueramt verringert sich der Arbeitsaufwand für die Verbuchungen
der Pachtzinsen jedes Vereines (verbunden mit einem evtl. Mahnverfahren), da nur
noch eine Verbuchung erforderlich ist.
4
- Die finanziellen Möglichkeiten der Kleingärtnervereine verbessern sich enorm durch
die Bildung des Fonds für notwendige Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen.
Dadurch verbessert sich das Gesamterscheinungsbild der Vereinsanlagen nachhaltig,
was auch der Stadt zu Gute kommt.
Darmstadt, 24.01.2006
23-III/1-1247-Ü-19
Der Dezernent VI
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0092
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.01.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00