2276/2020
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz, Haushaltsjahre 2021-2024
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Anlage 1 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift KUK 25.08.2020
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@stadt-koeln.de Datum: 26.08.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.08.2020 öffentlich 4.8 Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz, Haushaltsjahre 2021-2024 2276/2020 Frau von Bülow führt an, dass ihre Fraktion in der Vorberatung irritiert war über Punkt 4 „Umsetzung“. Ist es richtig, dass die aktuelle Förderung zu Lasten der ein- jährigen Projektförderung für den Tanz geht? Wird innerhalb der beschlossenen För- derinstrumente umgeschichtet? Frau Foerster: Im Jahr 2018 wurde für den Tanz über die Leitprojektmittel sehr viel zusätzliches Geld in die einjährige Projektförderung investiert. Aktuell war es jedoch die Entscheidung des Beirats bei der Konzeptionsförderung, einen Schwerpunkt auf die TanzFaktur zu setzen. Die TanzFaktur hat sich zu einem extrem wichtigen Spielort für diverse Tanzgruppen entwickelt. Sie bietet den Grup- pen Raum aber auch Betreuung. Insofern kommt die höhere Förderung der Tanz- Faktur indirekt auch den sie nutzenden Gruppen zugute. Das weitere in 2018 im Vorgriff auf das Förderkonzept beschlossene Förderinstru- ment ist die mehrjährige Förderung. Diese geht zulasten der einjährigen Förderung. Allerdings werden nicht weniger Antragsteller bedacht – nur die Förderform ist eine andere. Die Förderformen kanibalisieren sich nicht – sie ergänzen sich. Die mehrjäh- rig geförderten bekommen mehr Planungssicherheit. Das Kulturamt hält es daher für vertretbar, das Budget der einjährigen Förderung zugunsten der mehrjährigen umzu- nutzen. Herr Professor Schäfer unterstreicht die Ausführungen von Frau Foerster. Er ge- grüßt diese Strukturförderung als zukunftssicherndes Element. Einjährige Projekte werden dadurch nicht ausgeschlossen. Frau von Bülow fragt eine konkrete Aufstellung an, was unter einjährige und was unter mehrjährige Projektförderung fällt. Sie interpretiert die Erläuterungen der Be- schlussvorlage so, dass Gelder aus der einjährigen Förderung umgeschichtet wer- den. Eine spätere abweichende Schwerpunktsetzung anders als im Förderkonzept Tanz aufgesetzt, hält sie für problematisch. Diese müsste dann erst beschlossen werden. Sie fragt für die letzten drei Jahre ab, was über einjährige Förderung, Pro- jektförderung und was über institutionelle Förderung passiert ist. Wie ist das perspek- tivisch weitergedacht – welche Haushaltsansätze gibt es? Frau Foerster sagt die Zulieferung der einzelnen Budgets zu. Sie erinnert, dass in Vorgriff auf das Förderkonzept die neue mehrjährige Förderung beschlossen wurde. Auf die Einzelinstrumente sind keine Budgets festgelegt, um flexibel auf Entwicklun- gen reagieren zu können. Die Erhöhung der Leitmittel für den Tanz ist noch ganz aktuell – das ist zusätzliches zur Verfügung stehendes Geld. . Frau von Bülow findet die gemachten Aussagen widersprüchlich zur Beschlussbe- gründung – konkret Punkt 4 „Umsetzung“ und bittet hier um Klarstellung. Der Ausschuss verständigt sich auf eine Beschlussfassung in einer zeitnah zu termi- nierenden Sondersitzung. Frau Dr. Bürgermeister bittet um vorherige bilaterale Abstimmung aller offener Fra- gen, damit die Abstimmung dann sichergestellt ist. Beschluss: Die Beratung und Entscheidung werden in eine kurzfristig einzuberufende Sondersit- zung vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll KUK vom 31.08.2020
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@stadt-koeln.de Datum: 01.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 31.08.2020 öffentlich 4.4 Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz, Haushaltsjahre 2021-2024 2276/2020 Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu be- schließen: Beschluss: Der Rat beschließt im Vorgriff auf die Verabschiedung des neuen Tanzförderkonzeptes und vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe von insgesamt 335.000 Euro pro Jahr für folgende Kom- panien bzw. Spielorte zu gewährleisten: • Barnes Crossing e. V. mit 60.000,- € • ehrenfeldstudios e. V. mit 85.000,- € • Emanuele Soavi incompany GbR mit 35.000,- € • MOUVOIR e. V. mit 35.000,- € • TanzFaktur U.G. mit 120.000,- € Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Finanzausschusses vom 07.09.2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.09.2020 öffentlich 10.27 Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz, Haushaltsjahre 2021-2024 2276/2020 Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beschließt im Vorgriff auf die Verabschiedung des neuen Tanzförderkonzeptes und vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe von insgesamt 335.000 Euro pro Jahr für folgende Kom- panien bzw. Spielorte zu gewährleisten: • Barnes Crossing e. V. mit 60.000,- € • ehrenfeldstudios e. V. mit 85.000,- € • Emanuele Soavi incompany GbR mit 35.000,- € • MOUVOIR e. V. mit 35.000,- € • TanzFaktur U.G. mit 120.000,- € Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2276/2020 Freigabedatum 11.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz, Haushaltsjahre 2021-2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil- plan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (Institutio- nelle Förderung) in Höhe von insgesamt 335.000 Euro pro Jahr für folgende Kompanien bzw. Spielor- te zu gewährleisten: • Barnes Crossing e. V. mit 60.000,- € • ehrenfeldstudios e. V. mit 85.000,- € • Emanuele Soavi incompany GbR mit 35.000,- € • MOUVOIR e. V. mit 35.000,- € • TanzFaktur U.G. mit 120.000,- € Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 - 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 335.000 p.a. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1. Ausgangssituation: Der Ausschuss Kunst und Kultur stimmte mit Beschluss vom 18.01.2011 dem Tanzförderkonzept zu, das auf der Basis eines Beiratsvotums u.a. die Vergabe von mehrjährigen Konzeptionsförderungen an Spitzenensembles des freien Tanzes vorsieht. Mit Beschluss vom 12.09.2017 stimmte der Ausschuss Kunst und Kultur zu, bei der 2018 beginnen- den Neuvergabe der Konzeptionsförderung den Bewerberkreis um „Produktionsstrukturen“ zu erwei- tern. Hierunter sind Spielorte zu verstehen, die als Produktions- und Aufführungsort zur Verfügung stehen. Zudem wurde zugestimmt, die bisherige Beschränkung auf zwei in Folge zu vergebende För- derungen aufzuheben sowie die Dauer eines Förderzyklus analog zur Förderung der freien Theater- betriebe auf vier Jahre anzuheben. Die aktuelle Vergabeperiode endet zum 31.12.2020. Um den Tanzkompanien und Spielorten insbesondere bei der Programmplanung und der Akquise von Dritt- mitteln Planungssicherheit zu ermöglichen, ist frühzeitig ein Beschluss über die Vergabe der Mittel ab dem 01.01.2021 erforderlich. 2. Antragsverfahren: 3 Intention der Förderung ist es, Kölner Tanzkompanien und Spielorten von herausragender künstleri- scher Qualität eine deutlich verbesserte Planungssicherheit für ihre Weiterentwicklung - sowohl in künstlerischer als auch in struktureller Hinsicht - zu ermöglichen. In der Konsequenz werden im Rah- men der Konzeptionsförderung auch anfallende Kosten für Betrieb und Struktur unterstützt. Diese Förderform stellt daher neben der inhaltlichen Qualität der Arbeit besondere Anforderungen an das Rechnungs- und Verwaltungswesen eines Ensembles bzw. eines Spielortes. Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 1. Hohe Professionalität als Kompanie, Choreograf bzw. Choreografin oder Produktionsstätte 2. Ein eindeutiger Arbeitsschwerpunkt in Köln 3. Der Nachweis mehrjähriger Erfolge und überregionaler Tätigkeit bzw. Vernetzung 4. Eine professionelle Betriebs- und Organisationsstruktur Entsprechend wurde den Bewerberinnen und Bewerbern auferlegt, nicht nur Nachweise zur bisheri- gen künstlerischen Laufbahn und ein Konzept zur geplanten künstlerischen und strukturellen Entwick- lung einzureichen, sondern auch Angaben zur Organisationsstruktur und zur öffentlichen Präsenz (Vorstellungsstatistik) zur Verfügung zu stellen. Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Be- triebes und dessen weiterer Entwicklung wurden zusätzlich die Wirtschaftspläne für die Jahre 2019 bis 2024 sowie ein Nachweis über die Ist-Zahlen des Jahres 2018 (Bilanz mit Gewinn- und Verlust- rechnung oder Einnahmeüberschussrechnung) verlangt. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber konnten bis zum 07.04.2020 einen Förderantrag stellen. Insgesamt haben sich neun Kompanien und Produktionsstätten beworben. 3. Votum des Beirats: Der Tanzbeirat stellt übereinstimmend die gestiegene künstlerische Qualität der Kölner Tanzszene und der eingereichten Anträge auf Konzeptionsförderung fest und bedauert, dass das Entwicklungs- potential einiger Gruppen unter den aktuellen Bedingungen nicht adäquat unterstützt werden kann. Nach Sichtung der Anträge für die Förderperiode 2021 bis 2024 herrscht Konsens darüber, den För- derakzent bei der Vergabe der Mittel auf die Stabilisierung der Tanzinfrastrukturen zu legen, da diese die Grundlage für die Präsentation der Kölner Tanzensembles und den Aufbau von tragfähigen Publi- kumsstrukturen darstellen. Die Konzeptionsanträge spiegeln den Bedarf an einer deutlich besser ausgestatteten Tanzinfrastruktur eindeutig wider und haben zu einem stark angestiegenen Antragsvo- lumen geführt. Trotz der Schwerpunktsetzung bei der Infrastruktur sollen auch weiterhin Tanzensem- bles ohne eigene Spielstätte bei entsprechender Qualität die Chance auf Konzeptionsförderung ha- ben. Bei der Beurteilung der Anträge sind insbesondere folgende, aus den Vorgaben des Tanzförderkon- zepts entwickelte Kriterien angewandt worden: Die Kompanie, bzw. der Spielort verfügt über ein langjähriges hohes künstlerisches Niveau und besitzt weiteres Entwicklungspotential Die Kompanie, bzw. der Spielort ist überregional/international vernetzt und hat tragfähige Ko- operationsstrukturen aufgebaut Die Kompanie, bzw. der Spielort verfügt über eine angemessene Verwaltungsstruktur sowie ein professionelles Management und Marketing Die Kompanie, bzw. der Spielort verfügt über einen ganzjährigen Spielbetrieb, bzw. ist ganz- jährig mit einer entsprechenden Zahl von Veranstaltungen präsent Der Arbeitsschwerpunkt der Kompanie, bzw. des Spielortes ist in Köln Die eingereichten Kostenpläne sowie die zugrunde gelegten Einnahmeerwartungen bei den Drittmitteln sind plausibel Der Beirat schlägt nach Prüfung der Anträge mit Blick auf das Vorliegen der Kriterien folgende Kom- panien bzw. Spielorte zur Förderung vor: 4 Barnes Crossing e. V. Seit 14 Jahren werden die Studios von Barnes Crossing als selbstverwalteter Produktions- und Auf- führungsort betrieben. Damit ist BC die älteste Tanzinfrastruktur der freien Szene in Köln. Mit vier- zehn professionellen Tanz- und Performancekünstlern und -künstlerinnen als feste Mitglieder sowie mehreren Residenzgruppen repräsentiert BC einen großen Teil der Kölner Tanzschaffenden, die hier produzieren und meistens auch ihre Premieren feiern. Als selbstverwaltetes Tanzzentrum obliegt es jedem Mitglied, sich an den anfallenden Arbeiten und der Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen zu beteiligen. Der Beirat würdigt die Leistung von BC als unverzichtbare Infrastruktur für professionel- le und experimentelle Tanzkunst in Köln, die einem großen Teil der Szene eine künstlerische Heimat bietet. Die Leistung der BC Produktionsgemeinschaft spiegelt sich in zahlreichen preisgekrönten Stü- cken, die dort unter barrierefreien Konditionen auch für inklusive Ensembles realisierbar sind. ehrenfeldstudios e. V. Die ehrenfeldstudios existieren seit 2015 in eigenen Räumen und verfolgen das Ziel, Tanz und dar- stellende Kunst für ein breites Publikum sichtbar zu machen. Ihr künstlerischer Schwerpunkt liegt auf interdisziplinären, intergenerationellen und interkulturellen Projekten aus dem Bereich Tanz und Per- formance. Der Spielort verfügt auf ca. 400 qm Fläche über Studioräume für Proben und einen Auffüh- rungsraum für kleine und mittlere Aufführungsformate. Mehrere Kölner Tanzensembles, vor allem aber die Kompanien „Silke Z.“ und „tanzfuchs“, nutzen die ehrenfeldstudios als Basis ihrer künstleri- schen und vermittelnden Tätigkeiten. Der Beirat schätzt die ehrenfeldstudios wegen ihrer konzeptio- nellen und experimentellen Offenheit für unterschiedlichste künstlerische Formate und Zielgruppen. Er betont die Bedeutung des Ortes, der diversen Kölner Gruppen Residenzen ermöglicht sowie inten- sive internationale Vernetzungsarbeit leistet, als eine der wichtigsten Tanzinfrastrukturen der Szene. Ebenso begrüßt der Beirat den Ausbau der Programmschiene „Tanz für Kinder“, welche den ehren- feldstudios ein Alleinstellungsmerkmal in Köln verleiht. Bisher wurden die ehrenfeldstudios aus Mitteln der einjährigen Projektförderung unterstützt. Emanuele Soavi incompany GbR Die Kompanie von Emanuele Soavi existiert seit 2012 und entwickelt mit Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Sparten die unterschiedlichsten künstlerischen, diskursiven und vermittelnden Forma- te. Die Kompanie kooperiert dabei sowohl mit renommierten städtischen Institutionen wie z.B. der Oper Köln und der Philharmonie Köln, als auch in den zahlreichen Strukturen der Freien Tanzszenen im europäischen Kontext. Der Tanzbeirat schätzt die fundierte, auch wissenschaftlich unterstützte Arbeit der Kompanie, die so- wohl persönliche als auch universelle Perspektiven einnimmt und zu zahlreichen unterschiedlichen Produktionsformaten und einer gezielten Publikumsarbeit geführt hat. Die gute Vernetzung mit den Kölner Institutionen hat zu einer starken Präsenz der Kompanie in Köln im zurückliegenden Förder- zeitraum geführt. Auch überregional und international gehört die Gruppe mit 34 Vorstellungen außer- halb Kölns zu den aktivsten Protagonisten der Kölner Szene. Mouvoir e.V. /Stephanie Thiersch Die Kölner Choreografin und Medienkünstlerin Stephanie Thiersch gründete Mouvoir im Jahr 2000. Eine feste Kompaniestruktur existiert seit 2004. Diese ist mit Beginn der strukturellen Förderungen durch Stadt und Land sukzessive gewachsen. Durch die Anbindung an das Ensemblenetzwerk Frei- handelszone verfügt Mouvoir über eigene Probe-, Lager- und Büroräume in Köln. Der Beirat würdigt die herausragende Leistung der Kompanie, die sich seit ihrer Gründung in circa 60 Bühnenproduktionen, Filmen, Tanz -Installationen und diversen Auszeichnungen manifestiert hat. Mouvoir zählt zu den erfolgreichsten NRW Kompanien, gastiert weltweit und koproduziert kontinuier- lich mit internationalen Partnern und erhält für ihre Produktionen Förderungen von der Kulturstiftung des Bundes, dem Goethe Institut, der Kunststiftung NRW und anderen, sowie die Exzellenzförderung des Landes NRW. TanzFaktur U.G. Die TanzFaktur (TF) ist seit ihrer Gründung 2013 nach Einschätzung des Beirats zum wichtigsten freien Produktions- und Ausführungsort in freier Trägerschaft für den zeitgenössischen Tanz in Köln geworden. Für die künstlerische und strukturelle Entwicklung der Kölner Tanzszene besitzt die Tanz- 5 Faktur größte Bedeutung. Mit einem Raumangebot von zwei mittleren Bühnen sowie einer Auffüh- rungshalle mit großer Bühne und mehreren Studios ermöglicht sie Begegnung und Kommunikation der Tanzschaffenden, künstlerische Kooperationen sowie einen umfangreichen Spielplan mit lokalen, regionalen und internationalen Veranstaltungen. Der Beirat würdigt die großen Anstrengungen des Hauses in Bezug auf die Gewinnung neuer Publikumskreise und die Pflege des Stammpublikums sowie die aktive Unterstützung zahlreicher Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler. Um der TanzFaktur ein stabiles personelles Fundament zu geben und die dynamische Entwicklung des Ortes nicht zu unterbrechen, spricht sich der Beirat für die Setzung eines Förderschwerpunkts in Bezug auf die TanzFaktur durch eine deutliche Erhöhung der Konzeptionsförderung aus. Zuvor wurde die TanzFaktur zusätzlich aus Mitteln der einjährigen Projektförderung unterstützt. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Beirats an. 4. Umsetzung: Für die Bezuschussung zur Konzeptionsförderung (Institutionelle Förderung) Tanz 2021 bis 2024 sieht die Kulturverwaltung die Erhöhung des bisherigen Förderbudgets für dieses Förderinstrument um 195.000 Euro auf 335.000 Euro pro Jahr vor. Diese zusätzlichen Mittel werden aus dem Budget der einjährigen Projektförderung Tanz gedeckt. 5. Finanzierung: Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 verabschiedet wurde. Demzufolge ist eine Förderung der Tanzkompanien und des Spielortes ent- sprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jährlichen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2021 bis zum 31.12.2024 bei- behalten. Die Mittel i.H.v. 335.000 € sind in der im Haushaltsplan 2020/2021 und auch in der Mittelfristplanung im Teilplan 0416 – Kulturförderungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen enthalten. Die Beschlussfassung zur Konzeptionsförderung in 2020 und die Umsetzung dieses Förderinstru- mentes in 2021 ff dienen der dringenden notwendigen Struktursicherung der Institutionen der freien Szene.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2276/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 24.07.2020 08:41