0866/2023
Beantwortung einer Anfrage zum Energiekonzept Deutzer Hafen von der Fraktion DIE LINKE (AN/0207/2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 13.03.2023 0866/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 Beantwortung einer Anfrage zum Energiekonzept Deutzer Hafen von der Fraktion DIE LINKE (AN/0207/2023 Frage 1: Wie können die sich aus dem Energiekonzept für den Deutzer Hafen ergeben- den Maßnahmen für die Baublöcke planungsrechtlich gesichert werden? Antwort der Verwaltung: Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird derzeit eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Ver- sorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers be- inhalten. Unter anderem ist vorgesehen, das gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz (Niedertemperaturnetz) der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärme- und Stromversorgung, -speicherung und -verteilung umzusetzen. Das Energiekonzept wird insbesondere Maßnahmen für die Baublöcke umfassen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Abwasserwärmenutzung u.ä. und wird daher Bestandteil der Teilbebau- ungspläne der Baufelder. Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden Be- bauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert. Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Ener- gien, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität können die mit der Umsetzung des Integrierten Plans verbundene hohe städtebauliche Dichte, die daraus resultierende hohe Verkehrsleistung sowie die zu erwartende Emissionserzeugung kompen- siert werden. Zugleich trägt bereits der Mischungsansatz des Gesamtgebietes Deutzer Hafen – Wohnen und Arbeiten, Schule und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten – im Sinne der Stadt der kurzen Wege zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen bei. Das Energiekonzept für den Deutzer Hafen wird derzeit noch durch RheinEnergie ausgearbei- tet. Im Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur wird die grundlegende Energiever- sorgung in Form eines Umspannwerks auf Baufeld Ost 04 festgesetzt. In den noch auszuarbeitenden Teil-Bebauungsplänen für die Baufelder können Einzelmaß- nahmen auf Baufeldebene festgesetzt werden. Das können Festsetzungen von z.B. Solar- thermie und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden sein (dezentrale Energieerzeugung) oder Dachbegrünung sowie Grünfassaden für energiesparende, temperaturregelnde Gebäude sein. Im Baugesetzbuch wird dies im § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB geregelt: „Im Bebauungsplan kön- 2 nen aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: Gebiete in denen […] bei der Errich- tung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen“ sowie Festsetzungen zur zentralen und dezentralen Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, z. B. der Bau eines Wärmenetzes sind in den §§ 9 Abs. 1 Nr. 12, 13 und 21 BauGB geregelt. Neben direkten Festsetzungen zur Energieversorgung sind auch zusätzliche Festsetzungen möglich, die ebenfalls einen positiven Beitrag leisten können, wie z.B. die energetisch günsti- ge Anordnung der Gebäude zur Vermeidung gegenseitiger Verschattung. Für die Aufstellung der weiteren Teilbebauungspläne gelten bereits die städtischen Leitlinien zum Klimaschutz. Frage 2: Welche Auswirkungen hätten planungsrechtliche Festsetzungen auf die Ver- marktung der Grundstücke? Antwort der Verwaltung: Die Erarbeitung der Teil-Bebauungspläne und die Vergabeverfahren der Baufelder erfolgen in einem aufeinander abgestimmten verzahnten Verfahren. Auf Ebene der Baufelder sollen Beiträge zu Klimaschutz und Klimaneutralität erbracht werden. Die planerische Qualifizierung der Baufelder erfolgt im Rahmen von Konzeptausschreibungen und anschließenden Wettbewerbsverfahren. Bei diesen werden auch die energetischen Kon- zepte der Projektentwickler/innen / Bauherr/innen für die einzelnen Baufelder auf ihren Beitrag zum Klimaschutz bewertet. Damit ist es möglich, technische Innovationen zu realisieren, die heute noch nicht existieren. Bei den Baufeldern, die durch Dritteigentümer umgesetzt werden, erfolgt eine Entwicklung oder Vermarktung gemäß den städtischen Vorgaben wie z.B. auch den Klimaschutzleitlinien. Eine nachhaltige Energieversorgung ist Grundlage des Energiekonzepts und wird planungs- rechtlich sowie vertraglich gesichert. Frage 3: Welche Konsequenzen hätte es, wenn sich aus dem Energiekonzept für den Deutzer Hafen die Notwendigkeit ergeben würde, im Geltungsbereich des Teilplans Inf- rastruktur Flächen in Anspruch nehmen zu müssen? Antwort der Verwaltung: Die Grundzüge des Energiekonzepts und die für die Energieversorgung notwendig werdenden Flächenbedarfe wurden bereits in einem frühen Planungsstadium berücksichtigt und einge- plant. Der Teilplan Infrastruktur ermöglicht mit seinen Festsetzungen für das Baufeld Ost04 die An- siedlung erforderlicher, zentraler Anlagen zur Energieversorgung. Derzeit werden in einem ersten Schritt die Planungen für ein neues Umspannwerk betrieben, um den perspektivisch erhöhten Bedarf für die Stromversorgung sicherzustellen. Daneben werden weitere Einrich- tungen zur Wärme- und ggf. auch zur Kälteversorgung erforderlich. Diese werden derzeit ebenfalls konkretisiert. Die Anlagen können ebenfalls im Baufeld Ost 04 angesiedelt werden. Die erforderliche Leitungsinfrastruktur wird in den öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet um- gesetzt. Auch dieses wird durch den Teilplan Infrastruktur bereits abgesichert. Im Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur werden nach jetzigem Planungsstand darüber hinaus keine weiteren Flächen benötigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur stehen den verschiedenen Optionen, die noch untersucht wer- den (z.B. dezentrale Wärmepumpen, Flusswärmepumpe o.ä.) nicht entgegen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0866/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.03.2023
- Erstellt
- 08.03.2023 11:20