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0866/2023

Beantwortung einer Anfrage zum Energiekonzept Deutzer Hafen von der Fraktion DIE LINKE (AN/0207/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.03.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.06.2023, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6453 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer 13.03.2023 
 0866/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage zum Energiekonzept Deutzer Hafen von der Fraktion DIE 
LINKE (AN/0207/2023 
Frage 1: Wie können die sich aus dem Energiekonzept für den Deutzer Hafen ergeben-
den Maßnahmen für die Baublöcke planungsrechtlich gesichert werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird derzeit eine Machbarkeitsstudie für eine 
nachhaltige Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Ver-
sorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird 
die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers be-
inhalten. Unter anderem ist vorgesehen, das gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz 
(Niedertemperaturnetz) der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer 
klimaverträglichen Wärme- und Stromversorgung, -speicherung und -verteilung umzusetzen. 
Das Energiekonzept wird insbesondere Maßnahmen für die Baublöcke umfassen, wie z.B. 
Photovoltaikanlagen, Abwasserwärmenutzung u.ä. und wird daher Bestandteil der Teilbebau-
ungspläne der Baufelder.  
Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung 
erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden Be-
bauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert.  
Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Ener-
gien, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität können die mit 
der Umsetzung des Integrierten Plans verbundene hohe städtebauliche Dichte, die daraus 
resultierende hohe Verkehrsleistung sowie die zu erwartende Emissionserzeugung kompen-
siert werden. Zugleich trägt bereits der Mischungsansatz des Gesamtgebietes Deutzer Hafen 
– Wohnen und Arbeiten, Schule und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten – im Sinne der 
Stadt der kurzen Wege zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen 
bei. 
Das Energiekonzept für den Deutzer Hafen wird derzeit noch durch RheinEnergie ausgearbei-
tet.  
Im Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur wird die grundlegende Energiever-
sorgung in Form eines Umspannwerks auf Baufeld Ost 04 festgesetzt. 
In den noch auszuarbeitenden Teil-Bebauungsplänen für die Baufelder können Einzelmaß-
nahmen auf Baufeldebene festgesetzt werden. Das können Festsetzungen von z.B. Solar-
thermie und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden sein (dezentrale Energieerzeugung) oder 
Dachbegrünung sowie Grünfassaden für energiesparende, temperaturregelnde Gebäude 
sein.  
Im Baugesetzbuch wird dies im § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB geregelt: „Im Bebauungsplan kön-

2 
 
nen aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: Gebiete in denen […] bei der Errich-
tung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und 
sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, 
Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden 
müssen“ sowie 
Festsetzungen zur zentralen und dezentralen Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom aus 
erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, z. B. der Bau eines Wärmenetzes sind in 
den §§ 9 Abs. 1 Nr. 12, 13 und 21 BauGB geregelt. 
Neben direkten Festsetzungen zur Energieversorgung sind auch zusätzliche Festsetzungen 
möglich, die ebenfalls einen positiven Beitrag leisten können, wie z.B. die energetisch günsti-
ge Anordnung der Gebäude zur Vermeidung gegenseitiger Verschattung. 
Für die Aufstellung der weiteren Teilbebauungspläne gelten bereits die städtischen Leitlinien 
zum Klimaschutz. 
 
Frage 2: Welche Auswirkungen hätten planungsrechtliche Festsetzungen auf die Ver-
marktung der Grundstücke? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Erarbeitung der Teil-Bebauungspläne und die Vergabeverfahren der Baufelder erfolgen in 
einem aufeinander abgestimmten verzahnten Verfahren. 
Auf Ebene der Baufelder sollen Beiträge zu Klimaschutz und Klimaneutralität erbracht werden. 
Die planerische Qualifizierung der Baufelder erfolgt im Rahmen von Konzeptausschreibungen 
und anschließenden Wettbewerbsverfahren. Bei diesen werden auch die energetischen Kon-
zepte der Projektentwickler/innen / Bauherr/innen für die einzelnen Baufelder auf ihren Beitrag 
zum Klimaschutz bewertet. Damit ist es möglich, technische Innovationen zu realisieren, die 
heute noch nicht existieren. 
Bei den Baufeldern, die durch Dritteigentümer umgesetzt werden, erfolgt eine Entwicklung 
oder Vermarktung gemäß den städtischen Vorgaben wie z.B. auch den Klimaschutzleitlinien. 
Eine nachhaltige Energieversorgung ist Grundlage des Energiekonzepts und wird planungs-
rechtlich sowie vertraglich gesichert.  
 
Frage 3: Welche Konsequenzen hätte es, wenn sich aus dem Energiekonzept für den 
Deutzer Hafen die Notwendigkeit ergeben würde, im Geltungsbereich des Teilplans Inf-
rastruktur Flächen in Anspruch nehmen zu müssen? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Grundzüge des Energiekonzepts und die für die Energieversorgung notwendig werdenden 
Flächenbedarfe wurden bereits in einem frühen Planungsstadium berücksichtigt und einge-
plant. 
Der Teilplan Infrastruktur ermöglicht mit seinen Festsetzungen für das Baufeld Ost04 die An-
siedlung erforderlicher, zentraler Anlagen zur Energieversorgung. Derzeit werden in einem 
ersten Schritt die Planungen für ein neues Umspannwerk betrieben, um den perspektivisch 
erhöhten Bedarf für die Stromversorgung sicherzustellen. Daneben werden weitere Einrich-
tungen zur Wärme- und ggf. auch zur Kälteversorgung erforderlich. Diese werden derzeit 
ebenfalls konkretisiert. Die Anlagen können ebenfalls im Baufeld Ost 04 angesiedelt werden. 
Die erforderliche Leitungsinfrastruktur wird in den öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet um-
gesetzt. Auch dieses wird durch den Teilplan Infrastruktur bereits abgesichert. 
Im Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur werden nach jetzigem Planungsstand darüber 
hinaus keine weiteren Flächen benötigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur stehen den verschiedenen Optionen, die noch untersucht wer-
den (z.B. dezentrale Wärmepumpen, Flusswärmepumpe o.ä.) nicht entgegen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0866/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.03.2023
Erstellt
08.03.2023 11:20