Mandari Insight

AN/1183/2018

Keine Kostenübernahme „Wohnraum für Geflüchtete“ nach Bericht der gpaNRW.

Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) 31.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.2.6

Anfrage (FWK BV2)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (FWK BV2)

2160 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1183/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Keine Kostenübernahme „Wohnraum für Geflüchtete„ nach Bericht der gpaNRW. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Verwaltung bestätigte am 09.07.2018 auf Nachfrage der FREIEN WÄHLER, dass Bund und Land 
sich bei der Anmietung des Objektes für Geflüchtete in der Raderberger Straße 202, im Rahmen der 
Kostenerstattung für die Unterbringung Geflüchteter, finanziell beteiligen (Vorl. Nr. 1973/2018).  
Gleiches gilt für Kauf und Sanierung der beiden Immobilien Pingsdorfer Straße 10 und Eckdorfer 
Straße 9. In der aktuell veröffentlichten „Prüfungsdokumentation/ Istkostenerhebung“ der gpaNRW für 
das Jahr 2017 ist dokumentiert, dass die Stadt  in der Kategorie „Unterbringung in Wohnungen“ keine 
Aufwendungen gemeldet hat, da eine Differenzierung der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünf-
ten und Wohnungen derzeit nicht möglich sei. 
 
Als Vertreter der Freien Wähler bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die TO der Sitzung der BV02 am 
17.09.2018 zu setzen: 
 
1.) Warum tauchen diese Kosten in der Statistik nicht auf? 
 
2.) Kann es sein, dass die Stadt sowohl die Mietkosten, als auch den Kaufpreis für die oben er-
wähnten Objekte, entgegen früherer Angaben zu 100% übernehmen muss, weil weder der 
Bund noch das Land daran beteiligt werden können? 
 
3.)  Wie sieht die tatsächliche Kostenverteilung (Bund, Land, Stadt) für obige Objekte aus? 
 
4.) Sind für diese Immobilien „geduldete“ (abgelehnte) Asylbewerber vorgesehen, für deren Kos-
ten das Land bereits nach wenigen Monate nicht mehr aufkommt? 
 
 wenn ja, warum wird das nicht verhindert? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hauptstraße 85
  • Raderberger Straße 202
  • Pingsdorfer Straße 10
  • Straße 20
  • Straße 10
  • Straße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1183/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FWK)
Datum
31.08.2018
Erstellt
31.08.2018 14:02