mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Keine Kostenübernahme „Wohnraum für Geflüchtete“ nach Bericht der gpaNRW.

Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) AN/1183/2018 vom 31.08.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

Dokumente

  • Anfrage (FWK BV2)

    PDF

    Herunterladen: Anfrage (FWK BV2)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1183/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Keine Kostenübernahme „Wohnraum für Geflüchtete„ nach Bericht der gpaNRW. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Verwaltung bestätigte am 09.07.2018 auf Nachfrage der FREIEN WÄHLER, dass Bund und Land sich bei der Anmietung des Objektes für Geflüchtete in der Raderberger Straße 202, im Rahmen der Kostenerstattung für die Unterbringung Geflüchteter, finanziell beteiligen (Vorl. Nr. 1973/2018). Gleiches gilt für Kauf und Sanierung der beiden Immobilien Pingsdorfer Straße 10 und Eckdorfer Straße 9. In der aktuell veröffentlichten „Prüfungsdokumentation/ Istkostenerhebung“ der gpaNRW für das Jahr 2017 ist dokumentiert, dass die Stadt in der Kategorie „Unterbringung in Wohnungen“ keine Aufwendungen gemeldet hat, da eine Differenzierung der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünf- ten und Wohnungen derzeit nicht möglich sei. Als Vertreter der Freien Wähler bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die TO der Sitzung der BV02 am 17.09.2018 zu setzen: 1.) Warum tauchen diese Kosten in der Statistik nicht auf? 2.) Kann es sein, dass die Stadt sowohl die Mietkosten, als auch den Kaufpreis für die oben er- wähnten Objekte, entgegen früherer Angaben zu 100% übernehmen muss, weil weder der Bund noch das Land daran beteiligt werden können? 3.) Wie sieht die tatsächliche Kostenverteilung (Bund, Land, Stadt) für obige Objekte aus? 4.) Sind für diese Immobilien „geduldete“ (abgelehnte) Asylbewerber vorgesehen, für deren Kos- ten das Land bereits nach wenigen Monate nicht mehr aufkommt?  wenn ja, warum wird das nicht verhindert? Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.6, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz