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0537/2018

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Betrieb städtischer Gebäude im Passivhaus-Standard" (AN/1490/2017)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.03.2018

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 12.03.2018, TOP 7.5

Anlage 2_Auszug AUG_08.03.18

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Ansehen

Anlage 3_Auszug BA GW_12.03.18

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 Ergebnisse in Betrieb befindlicher Passivhäuser

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Anlage 2_Auszug AUG_08.03.18

1820 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 21.03.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 08.03.2018 
öffentlich 
1.5 Anfrage der SPD-Fraktion  
betreffend  
Betrieb städtischer Gebäude im Passivhaus-Standard 
AN/1490/2017 
1.5.1 Beantwortung der Anfrage 
0537/2018 
SB Herr Becker merkt namens der SPD-Fraktion kritisch an, dass die Antwort der 
Verwaltung nicht besonders aussagekräftig sei und die in der Antwort genannten 
Zahlen nicht sehr belastbar erschienen. Zudem seien häufig keine Zahlen vorhan-
den. Da die Istwerte sich teilweise sehr von den Planwerten unterscheiden, frage 
man sich, womit dies zusammenhänge. 
Da die Anfrage auch im Betriebsausschuss für Gebäudewirtschaft beantwortet wer-
de, wolle man sich zunächst fraktionsintern austauschen und bitte, die Beantwortung 
auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen. 
Herr Dr. Rau bekräftigt, die Stadt Köln habe eine Vorbildfunktion und müsse mit ei-
genen Bauwerken energetisch modern vorausgehen. Daher sei es richtig, sich hier 
einen Überblick zu verschaffen. Er werde die Fragen an die zuständige Gebäude-
wirtschaft weiterleiten. 
RM Herr Brust äußert, es sei unsinnig, in der Antwort mit hohen Kosten der Lüf-
tungsanlagen gegen Passivhäuser zu argumentieren, wenn man sie mit Gebäuden 
nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vergleiche. Tatsächlich seien die letzten 
Schulbauten sowieso mit Lüftungsanlagen ausgestattet worden, u. a. um die Aufla-
gen für die Raumluftwerte einhalten zu können. 
Der Ausschuss Umwelt und Grün bittet, die umgedruckte Beantwortung der Verwal-
tung auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen.

Anlage 3_Auszug BA GW_12.03.18

5136 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 23.04.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.03.2018 
öffentlich 
7.5 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Um-
welt und Grün betreffend "Betrieb städtischer Gebäude im Passivhaus-
Standard" (AN/1490/2017) 
0537/2018 
Die Mitteilung der Verwaltung wurde bereits zur Sitzung umgedruckt; der Ausschuss 
nimmt Kenntnis.  
 
RM Oedingen erachtet die Antwort als nicht besonders erhellend; es werde nicht ersicht-
lich, inwieweit sich die höheren Investitionen beim Bau im Passivhausstandard rechnen. 
Die Verwaltung möge bitte einmal die Lebenszykluskosten und nicht nur die reinen Bau-
kosten betrachten.  
 
Herr Nawroth, Vertreter der Gebäudewirtschaft, geht zunächst auf die Historie zum Pas-
sivhausbeschluss (erster Beschluss 2010 in den Energieleitlinien) und danach auf die in 
den Jahren 2012 bis 2016 für alle Neubau-Planungsvorhaben durchgeführten Wirtschaft-
lichkeitsberechnungen für verschiedene Energiestandards (EnEV/ Kölner Standard/ Pas-
sivhausbauweise) ein. In diesen Wirtschaftlichkeitsvergleichen seien genau diese Aspekte 
wie Lebenszykluskosten (Zeitraum von 30 Jahren) betrachtet worden. Dabei haben die 
Vergleiche ergeben, dass in der Regel die Errichtung von Gebäuden nach EnEV die wirt-
schaftlichste Lösung darstellten, was zum größten Teil daran lag, dass ein Gebäude nach 
EnEV normalerweise ohne kostenintensive Lüftungsanlage (im Gegensatz zur Passiv-
haus-Variante) auskommt. Unter Verweis auf die gemeinsame Sondersitzung des Schul-
ausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 15.07.2013 berichtet 
Herr Nawroth, dass die ursprünglichen Passivhaus-Planungen dort zum großen Teil auf 
EnEV abgeändert worden seien. Seit 2016 liege die erneute Passivhaus-Beschlusslage 
vor, wonach die Verwaltung handelt, d. h. ohne eine jeweilige Wirtschaftlichkeitsbetrach-
tung. Die Frage einer Notwendigkeit von Lüftungsanlagen (auch in EnEV-Gebäuden) sei 
seinerzeit durch das Gesundheitsamt geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass die erfor-
derliche Luftqualität mit einer entsprechenden Stoßlüftung über Fensterlüftung (also ohne 
Lüftungsanlage) hergestellt werden kann. Daher sei in der Praxis nur dann bei EnEV-

Gebäuden eine Lüftungsanlage vorgesehen worden, wenn Lärmemissionsvorgaben einer 
erforderlichen Fensterlüftung entgegengestanden haben.  
RM Kockerbeck bittet um Einschätzung, ob eine mechanische Lüftungsanlage bei dem 
gegenwärtigen Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz notwendig wäre. Hierzu teilt 
Herr Nawroth mit, dass dies nach seiner Einschätzung nicht Bestandteil des vorliegenden 
Gesetzesentwurfes sei.  
SE Tempel greift die Sondersitzung aus 2013 und die dort getroffenen Beschlüsse zu 
Schulbaumaßnahmen auf und erklärt, eine Evaluation hierzu zu vermissen. Es stelle sich 
mit Blick auf die Ergebnisse aus dieser Mitteilung die Frage, ob der seinerzeit bei der Kos-
tenbetrachtung zugrunde gelegte Zeitraum von 30 Jahren richtig war, oder ob dieser an-
gepasst werden müsste. Insofern äußert er die Bitte, das mal in Gänze aufzuarbeiten. 
Zum Thema Lüftungsanlagen macht Herr Tempel auf die intensive Wartungsnotwendigkeit 
aufmerksam und spricht sich vor diesem Hintergrund für eine funktionierende Fensterlüf-
tung aus.  
RM Brust hält dem entgegen, dass eine ausreichende Fensterlüftung in der Schule in der 
Praxis in der Regel nicht funktioniere. RM Brust warnt davor immer wieder „die alten Fäs-
ser aufzumachen“ und die Gebäudewirtschaft unnötig zu beschäftigen. Es gebe nun den 
mehrheitlichen Ratsbeschluss, der Passivhausbauweise vorsieht, der so zu akzeptieren 
sei. RM Brust bittet die Verwaltung um Auskunft, was aus dem Beschluss geworden ist, 
wonach die Anlagen richtig einzuregulieren seien.   
Auch RM Kockerbeck erachtet die Stoßlüftung an Schulen als praxisfernen Standpunkt.  
Herr Nawroth greift die jetzt noch gültige EnEV 2016 mit ihren verschärften Vorgaben auf, 
aufgrund derer ohnehin schon größtenteils Lüftungsanlagen benötigt würden.  
Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, geht auf 
die Nachfrage von RM Brust zur Umsetzung des Beschlusses ein und erklärt, dass das 
Inbetriebnahme Management (d. h. das Einsteuern der Häuser) bei den neuen Projekten 
mit ausgeschrieben werde. Das Thema Lüftungsanlagen werde  im Technischen Gebäu-
demanagement im Auge behalten. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit der TH Deutz 
habe zwischenzeitlich sichergestellt werden können, dass alle miteinander zu verbinden-
den Gebäudeleittechniken auch miteinander kommunizieren können.  
Herr Nawroth ergänzt, dass seine Abteilung (Energiemanagement) nach der Entwurfspla-
nung die Leistungsverzeichnisse für die energierelevanten Gewerke vor Ausschreibung 
noch einmal überprüft. Diese Vorgehensweise werde bereits seit zwei Jahren praktiziert. 
Hierin sehe er einen wichtigen Schritt in der Qualitätssicherung.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6280 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0537/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Betrieb städtischer Gebäude im 
Passivhaus-Standard" (AN/1490/2017) 
Die SPD-Fraktion stellte mit Schreiben vom 9.10.2017 folgende Fragen: 
In den vergangenen Jahren wurden mehrere Gebäude, insbesondere Schulgebäude und 
Sporthallen, im Passivhaus-Standard errichtet. 
Die Entscheidung wurde durch eine intensive Diskussion begleitet. Mit Blick auf zu 
erzielende positive Effekte zur Senkung des CO2-Ausstoßes der Gebäude und Einsparmög-
lichkeiten bei den Heizkosten waren hohe Erwartungen an die Energieffizienz dieser 
Bauweise geknüpft. 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie stellen sich die Energieverbräuche und die hierfür anfallenden Kosten im Vergleich 
zu den Gebäuden dar, die im gleichen Zeitraum in herkömmlicher Bauweise erstellt 
wurden? 
2. Wie hoch ist die Störanfälligkeit bzw. die Verfügbarkeit der Klima- bzw. 
Belüftungsanlagen? Welche Kosten inkl. Personalaufwand sind dementsprechend 
angefallen für die Steuerung, Wartung und Reparatur der Anlagen? 
3. Wie sind die höheren Investitionen für die Errichtung der Gebäude im Passivhaus-
Standard mit Blick auf die Betriebskosten (Energie, Wartung, Reparatur etc.) zu 
bewerten? Amortisieren sich diese nach den bisherigen Erfahrungen und wenn ja, in 
welchem Zeitraum? 
4. Wie sind die Erfahrungen der Nutzerinnen und Nutzer? Welche Rückmeldungen gibt es 
zur Benutzerzufriedenheit? Wir bitten um eine Differenzierung nach Verwaltungs- und 
Schulgebäuden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1: 
Zur Beantwortung der Frage in Bezug auf Schulen fehlen belastbare Zahlen. Das liegt 
einerseits daran, dass in den vergangenen Jahren im Wesentlichen An- und 
Erweiterungsbauten an bestehenden Schulgebäuden errichtet wurden. Für die Bauten in 
herkömmlicher Bauweise findet im Allgemeinen keine separate Verbrauchserfassung statt, 
sondern das gesamte Gebäude wird in der Abrechnung über den Hauptzähler erfasst. Zum 
Anderen befinden sich die fertigen Passivhaus-Gebäude noch in den ersten

2 
 
Betriebsperioden, die zur Feineinstellung und Optimierung des Betriebs erforderlich sind, um 
endgültige Verbrauchszahlen liefern zu können. Somit ist ein Vergleich mit verschiedenen 
Gebäuden in „herkömmlicher Bauweise“ nicht möglich.  
Um einen Anhalt zu geben, kann lediglich ein Einzelvergleich zwischen der Grundschule 
Irisweg 2 (Pilotprojekt in Passivhaus-Bauweise, Betrieb seit 2007) und der im Jahr 2009 in 
Öffentlich Privater Partnerschaft (ÖPP) errichteten Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 
191, herangezogen werden. Beide Gebäude sind Solitärbauten. Die Gesamtschule wurde 
jedoch bereits auf Grundlage der Energieleitlinien 2008/2009 geplant, in denen die 
Anforderungen an den Wärmeschutz um 30 % und an den Primärenergiebedarf um 20 % 
unter  den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) lagen. Die Grundschule 
Irisweg wurde nach den ersten nicht zufriedenstellenden Betriebsperioden einer genauen 
Analyse und Optimierung unterzogen und weist heute weitgehend zufriedenstellende 
Verbrauchswerte auf.  
Folgende Ergebnisse liegen hierzu vor: 
Schule  Irisweg 2 
Passivhaus 
Sürther Str. 191 (ÖPP) 
EnEV minus 30% 
witterungsbereinigter EKW  
Heizung (Ø 2013-2016) 
20,2 kWh/(m2*a) 42,5 kWh/(m2*a) 
Für die Beantwortung der Frage in Bezug auf Kindertagesstätten wird der Energieverbrauch 
der im Jahr 2014 in Passivhaus-Bauweise in Betrieb gegangenen Kindertagesstätte 
Dellbrücker Mauspfad mit Kindertagesstätten, die ab 2013 in herkömmlicher Bauweise 
errichtet wurden, verglichen.  
KiTa Dellbrücker Mauspfad 
Passivhaus 
herkömmliche Bauweise  
(drei Kitas errichtet ab 
2013) 
witterungsbereinigter EKW 
Heizung (Ø 2015-2016) 
36 kWh/(m2*a) 74,5 kWh/(m2*a) 
Die Betriebsoptimierungsphase der Kindertagesstätte Dellbrücker Mauspfad ist noch nicht 
abgeschlossen.  
Informationen zu den Ergebnissen weiterer bereits betriebener Passivhaus-Gebäude sind in 
der Anlage 1 (Stand Oktober 2017) aufgelistet. 
 
Zu 2: 
In den städtischen Gebäuden, Schulen und Kitas, die nach Passivhaus-Standard errichtet 
wurden, sind nur Lüftungs- und keine Klimaanlagen vorhanden.  
Zur Störanfälligkeit von Lüftungsanlagen lassen sich keine signifikanten Auffälligkeiten 
gegenüber der Störanfälligkeit von anderen technischen Anlagen erkennen. Der Aufwand 
und dessen Kosten im Bereich der Wartung entsprechen dem der gängigen Wartung von 
technischen Anlagen und umfassen im Allgemeinen die Komponenten  
- Wartung der Lüftungsanlage (1 Mal jährlich),  
- Gutachter Prüfung ( zum Beispiel TÜV) (1 Mal jährlich),  
- Begleitung der Wartungsfirma bei der TÜV-Prüfung.  
Außergewöhnliche Reparaturkosten sind bisher nicht angefallen. 
 
Zu 3:

3 
 
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Ermittlung der Amortisation 
höherer Investitionskosten durch Einsparungen erfolgt über die Betrachtung eines längeren 
Zeitraums und ist üblicherweise Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im Vorfeld.  
In den Jahren 2012 bis 2016 wurden für alle Neubau-Planungsvorhaben 
Wirtschaftlichkeitsberechnungen für verschiedene Energiestandards (EnEV/ Kölner 
Standard/ Passivhausbauweise) vorgenommen. Dabei haben die Vergleiche ergeben, dass 
in der Regel die Errichtung von Gebäuden nach EnEV die wirtschaftlichste Lösung 
(geringster Barwert bzw. kürzeste Amortisation) darstellten - ein nicht überraschendes 
Ergebnis, wenn man berücksichtigt, dass ein Gebäude nach EnEV normalerweise ohne 
kostenintensive Lüftungsanlage auskommt.  
 
Zu 4: 
Eine Differenzierung zwischen Verwaltungs- und Schulgebäuden ist nicht möglich, da bisher 
noch kein Verwaltungsgebäude in Passivhaus-Bauweise errichtet wurde. 
Die Nutzerzufriedenheit unterscheidet sich nicht wesentlich bei Gebäuden, die nach EnEV 
errichtet wurden. Es gibt sowohl positive, als auch negative Rückmeldungen. 
Nutzerzufriedenheit bezieht sich immer auf das subjektive Empfinden des Einzelnen und 
kann nicht pauschal für ein Gebäude beantwortet werden.

Anlage 1 Ergebnisse in Betrieb befindlicher Passivhäuser

3663 Zeichen

Anlage 1 
 
Ergebnisse in Betrieb befindlicher Passivhaus-Gebäude:              Stand 10/2017 
 
1. Neubau Grundschule Irisweg 2, Köln-Porz: 
Typ: freistehendes Solitärgebäude,  eigener Heizungszähler (Ablesung durch 
Energielieferant) 
 
In Betrieb seit: 3/2007 
Heizenergiekennwert Plan: 15,4 kWh/m²a 
Heizenergiekennwert Ist mittel 2013-
2016: 
20,2 kWh/m²a 
 
Das erste Passivhaus-Gebäude in der Stadt Köln wurde ursprünglich 
konventionell geplant und erst im Planungsverlauf an die Passivhausbauweise 
angepasst. Nach Inbetriebnahme wurden viele Mängel in der Ausführung 
erkannt (teilweise wegen Ausführungsänderungen ursprünglicher 
Planungsvorgaben). Langwierige Mängelbeseitigung und daran 
anschließende Optimierungsmaßnahmen haben seit 2013 zu einem 
Verbrauchswert geführt, der immer noch von den Plandaten abweicht (nicht 
wägbare Nutzereinflüsse), aber insgesamt eine akzeptable Größenordnung 
aufweist. 
 
2. Neubau Kita Dellbrücker Mauspfad 125, Köln-Dellbrück: 
Typ: freistehendes Solitärgebäude, eigener Heizungszähler (Ablesung durch 
Energielieferant) 
 
In Betrieb seit: 4/2014 
Heizenergiekennwert Plan: 13,3 kWh/m²a 
Heizenergiekennwert Ist mittel 2015-
2016: 
36 kWh/m²a 
 
Bei diesem Gebäude wurden nach Inbetriebnahme und erster Analyse durch 
das Energiemanagement etliche Ausführungsfehler und Mängel offenkundig, 
die bis heute noch nicht vollständig abgestellt werden konnten. Daher sind die 
bis jetzt vorliegenden Verbrauchskennwerte noch nicht belastbar und zeigen 
deutliches Optimierungspotenzial. 
 
3. Anbau Ganztag / Mensa Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 
Köln-Ostheim 
Typ: Anbau an ein bestehendes Gebäude, Heizungsunterzähler (manuelle 
Erfassung in Eigenregie erforderlich) 
 
In Betrieb seit: 2015 
Gesamtenergiekennwert (Heiz+WW)  
Plan: 
14,2 kWh/m²a 
Gesamtenergiekennwert (Heiz+WW)  
Ist: 
 
 
noch keine belastbaren Daten, da bisher erst eine komplette Heizperiode 
vorliegt

4. Erweiterung Ganztag / Mensa Realschule Neusser Straße 421, Köln-
Nippes 
Typ: freistehendes Solitärgebäude, Heizungsunterzähler (Aufschaltung auf 
Gebäudeautomation bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) 
 
In Betrieb seit: 2015 
Heizenergiekennwert Plan: 15,1 kWh/m²a 
Heizenergiekennwert Ist:  
 
noch keine belastbaren Daten, da bisher erst eine komplette Heizperiode 
vorliegt  
Es sind zwar Unterzähler vorhanden, aber die zeitgerechte Aufschaltung auf 
die Gebäudeautomation ist unterblieben. Dies wurde mittlerweile korrigiert, 
führt aber dazu, dass aktuell noch keine belastbaren Daten vorliegen. 
 
5. Erweiterung Ganztag/Mensa Gymnasium Humboldtstraße 2-8, Köln-Porz 
Typ: Anbau an bestehendes Gebäude 
 
In Betrieb seit: 4/ 2014 
Heizenergiekennwert Plan: 14,9 kWh/m²a 
Heizenergiekennwert Ist:  
 
Es wurde offensichtlich in der Planung versäumt, einen Heizenergie-Zähler für 
den Erweiterungsbau vorzusehen, so dass zurzeit keine Aussagen über den 
Verbrauch des Passivhaus-Baus gemacht werden können. Die Möglichkeit der 
nachträglichen Zähler-Installation wird geprüft. 
 
6. Erweiterung Ganztag / Mensa / Sozialbereiche Sporthalle Realschule 
Planckstraße 14, Köln-Porz 
Typ: Anbau an ein bestehendes Gebäude 
 
In Betrieb seit:  2015 
Heizenergiekennwert Plan: 15 kWh/m²a 
Heizenergiekennwert Ist: nicht bekannt 
 
keine belastbaren Daten, es steht eine abschließende Regelung über die 
ersten Betriebsergebnisse noch aus 
 
Es handelt sich hierbei um ein ÖPP-Projekt (öffentliche private Partnerschaft) 
mit dem Unternehmen Hochtief, das vertraglich mit der gesamten Erstellung 
und Betriebsführung beauftragt ist. Die Gebäudewirtschaft hat keinen direkten 
Einfluss auf die Energiekennwert-Ergebnisse.

Beratungsverlauf (2)

08.03.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.03.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0537/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.03.2018
Erstellt
19.02.2018 11:28