0537/2018
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Betrieb städtischer Gebäude im Passivhaus-Standard" (AN/1490/2017)
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Anlage 2_Auszug AUG_08.03.18
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Anlage 2 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 21.03.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 08.03.2018 öffentlich 1.5 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Betrieb städtischer Gebäude im Passivhaus-Standard AN/1490/2017 1.5.1 Beantwortung der Anfrage 0537/2018 SB Herr Becker merkt namens der SPD-Fraktion kritisch an, dass die Antwort der Verwaltung nicht besonders aussagekräftig sei und die in der Antwort genannten Zahlen nicht sehr belastbar erschienen. Zudem seien häufig keine Zahlen vorhan- den. Da die Istwerte sich teilweise sehr von den Planwerten unterscheiden, frage man sich, womit dies zusammenhänge. Da die Anfrage auch im Betriebsausschuss für Gebäudewirtschaft beantwortet wer- de, wolle man sich zunächst fraktionsintern austauschen und bitte, die Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen. Herr Dr. Rau bekräftigt, die Stadt Köln habe eine Vorbildfunktion und müsse mit ei- genen Bauwerken energetisch modern vorausgehen. Daher sei es richtig, sich hier einen Überblick zu verschaffen. Er werde die Fragen an die zuständige Gebäude- wirtschaft weiterleiten. RM Herr Brust äußert, es sei unsinnig, in der Antwort mit hohen Kosten der Lüf- tungsanlagen gegen Passivhäuser zu argumentieren, wenn man sie mit Gebäuden nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vergleiche. Tatsächlich seien die letzten Schulbauten sowieso mit Lüftungsanlagen ausgestattet worden, u. a. um die Aufla- gen für die Raumluftwerte einhalten zu können. Der Ausschuss Umwelt und Grün bittet, die umgedruckte Beantwortung der Verwal- tung auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen.
Anlage 3_Auszug BA GW_12.03.18
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Anlage 3 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 23.04.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.03.2018 öffentlich 7.5 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Um- welt und Grün betreffend "Betrieb städtischer Gebäude im Passivhaus- Standard" (AN/1490/2017) 0537/2018 Die Mitteilung der Verwaltung wurde bereits zur Sitzung umgedruckt; der Ausschuss nimmt Kenntnis. RM Oedingen erachtet die Antwort als nicht besonders erhellend; es werde nicht ersicht- lich, inwieweit sich die höheren Investitionen beim Bau im Passivhausstandard rechnen. Die Verwaltung möge bitte einmal die Lebenszykluskosten und nicht nur die reinen Bau- kosten betrachten. Herr Nawroth, Vertreter der Gebäudewirtschaft, geht zunächst auf die Historie zum Pas- sivhausbeschluss (erster Beschluss 2010 in den Energieleitlinien) und danach auf die in den Jahren 2012 bis 2016 für alle Neubau-Planungsvorhaben durchgeführten Wirtschaft- lichkeitsberechnungen für verschiedene Energiestandards (EnEV/ Kölner Standard/ Pas- sivhausbauweise) ein. In diesen Wirtschaftlichkeitsvergleichen seien genau diese Aspekte wie Lebenszykluskosten (Zeitraum von 30 Jahren) betrachtet worden. Dabei haben die Vergleiche ergeben, dass in der Regel die Errichtung von Gebäuden nach EnEV die wirt- schaftlichste Lösung darstellten, was zum größten Teil daran lag, dass ein Gebäude nach EnEV normalerweise ohne kostenintensive Lüftungsanlage (im Gegensatz zur Passiv- haus-Variante) auskommt. Unter Verweis auf die gemeinsame Sondersitzung des Schul- ausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 15.07.2013 berichtet Herr Nawroth, dass die ursprünglichen Passivhaus-Planungen dort zum großen Teil auf EnEV abgeändert worden seien. Seit 2016 liege die erneute Passivhaus-Beschlusslage vor, wonach die Verwaltung handelt, d. h. ohne eine jeweilige Wirtschaftlichkeitsbetrach- tung. Die Frage einer Notwendigkeit von Lüftungsanlagen (auch in EnEV-Gebäuden) sei seinerzeit durch das Gesundheitsamt geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass die erfor- derliche Luftqualität mit einer entsprechenden Stoßlüftung über Fensterlüftung (also ohne Lüftungsanlage) hergestellt werden kann. Daher sei in der Praxis nur dann bei EnEV- Gebäuden eine Lüftungsanlage vorgesehen worden, wenn Lärmemissionsvorgaben einer erforderlichen Fensterlüftung entgegengestanden haben. RM Kockerbeck bittet um Einschätzung, ob eine mechanische Lüftungsanlage bei dem gegenwärtigen Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz notwendig wäre. Hierzu teilt Herr Nawroth mit, dass dies nach seiner Einschätzung nicht Bestandteil des vorliegenden Gesetzesentwurfes sei. SE Tempel greift die Sondersitzung aus 2013 und die dort getroffenen Beschlüsse zu Schulbaumaßnahmen auf und erklärt, eine Evaluation hierzu zu vermissen. Es stelle sich mit Blick auf die Ergebnisse aus dieser Mitteilung die Frage, ob der seinerzeit bei der Kos- tenbetrachtung zugrunde gelegte Zeitraum von 30 Jahren richtig war, oder ob dieser an- gepasst werden müsste. Insofern äußert er die Bitte, das mal in Gänze aufzuarbeiten. Zum Thema Lüftungsanlagen macht Herr Tempel auf die intensive Wartungsnotwendigkeit aufmerksam und spricht sich vor diesem Hintergrund für eine funktionierende Fensterlüf- tung aus. RM Brust hält dem entgegen, dass eine ausreichende Fensterlüftung in der Schule in der Praxis in der Regel nicht funktioniere. RM Brust warnt davor immer wieder „die alten Fäs- ser aufzumachen“ und die Gebäudewirtschaft unnötig zu beschäftigen. Es gebe nun den mehrheitlichen Ratsbeschluss, der Passivhausbauweise vorsieht, der so zu akzeptieren sei. RM Brust bittet die Verwaltung um Auskunft, was aus dem Beschluss geworden ist, wonach die Anlagen richtig einzuregulieren seien. Auch RM Kockerbeck erachtet die Stoßlüftung an Schulen als praxisfernen Standpunkt. Herr Nawroth greift die jetzt noch gültige EnEV 2016 mit ihren verschärften Vorgaben auf, aufgrund derer ohnehin schon größtenteils Lüftungsanlagen benötigt würden. Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, geht auf die Nachfrage von RM Brust zur Umsetzung des Beschlusses ein und erklärt, dass das Inbetriebnahme Management (d. h. das Einsteuern der Häuser) bei den neuen Projekten mit ausgeschrieben werde. Das Thema Lüftungsanlagen werde im Technischen Gebäu- demanagement im Auge behalten. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit der TH Deutz habe zwischenzeitlich sichergestellt werden können, dass alle miteinander zu verbinden- den Gebäudeleittechniken auch miteinander kommunizieren können. Herr Nawroth ergänzt, dass seine Abteilung (Energiemanagement) nach der Entwurfspla- nung die Leistungsverzeichnisse für die energierelevanten Gewerke vor Ausschreibung noch einmal überprüft. Diese Vorgehensweise werde bereits seit zwei Jahren praktiziert. Hierin sehe er einen wichtigen Schritt in der Qualitätssicherung.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0537/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Betrieb städtischer Gebäude im Passivhaus-Standard" (AN/1490/2017) Die SPD-Fraktion stellte mit Schreiben vom 9.10.2017 folgende Fragen: In den vergangenen Jahren wurden mehrere Gebäude, insbesondere Schulgebäude und Sporthallen, im Passivhaus-Standard errichtet. Die Entscheidung wurde durch eine intensive Diskussion begleitet. Mit Blick auf zu erzielende positive Effekte zur Senkung des CO2-Ausstoßes der Gebäude und Einsparmög- lichkeiten bei den Heizkosten waren hohe Erwartungen an die Energieffizienz dieser Bauweise geknüpft. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie stellen sich die Energieverbräuche und die hierfür anfallenden Kosten im Vergleich zu den Gebäuden dar, die im gleichen Zeitraum in herkömmlicher Bauweise erstellt wurden? 2. Wie hoch ist die Störanfälligkeit bzw. die Verfügbarkeit der Klima- bzw. Belüftungsanlagen? Welche Kosten inkl. Personalaufwand sind dementsprechend angefallen für die Steuerung, Wartung und Reparatur der Anlagen? 3. Wie sind die höheren Investitionen für die Errichtung der Gebäude im Passivhaus- Standard mit Blick auf die Betriebskosten (Energie, Wartung, Reparatur etc.) zu bewerten? Amortisieren sich diese nach den bisherigen Erfahrungen und wenn ja, in welchem Zeitraum? 4. Wie sind die Erfahrungen der Nutzerinnen und Nutzer? Welche Rückmeldungen gibt es zur Benutzerzufriedenheit? Wir bitten um eine Differenzierung nach Verwaltungs- und Schulgebäuden. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: Zur Beantwortung der Frage in Bezug auf Schulen fehlen belastbare Zahlen. Das liegt einerseits daran, dass in den vergangenen Jahren im Wesentlichen An- und Erweiterungsbauten an bestehenden Schulgebäuden errichtet wurden. Für die Bauten in herkömmlicher Bauweise findet im Allgemeinen keine separate Verbrauchserfassung statt, sondern das gesamte Gebäude wird in der Abrechnung über den Hauptzähler erfasst. Zum Anderen befinden sich die fertigen Passivhaus-Gebäude noch in den ersten 2 Betriebsperioden, die zur Feineinstellung und Optimierung des Betriebs erforderlich sind, um endgültige Verbrauchszahlen liefern zu können. Somit ist ein Vergleich mit verschiedenen Gebäuden in „herkömmlicher Bauweise“ nicht möglich. Um einen Anhalt zu geben, kann lediglich ein Einzelvergleich zwischen der Grundschule Irisweg 2 (Pilotprojekt in Passivhaus-Bauweise, Betrieb seit 2007) und der im Jahr 2009 in Öffentlich Privater Partnerschaft (ÖPP) errichteten Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 191, herangezogen werden. Beide Gebäude sind Solitärbauten. Die Gesamtschule wurde jedoch bereits auf Grundlage der Energieleitlinien 2008/2009 geplant, in denen die Anforderungen an den Wärmeschutz um 30 % und an den Primärenergiebedarf um 20 % unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) lagen. Die Grundschule Irisweg wurde nach den ersten nicht zufriedenstellenden Betriebsperioden einer genauen Analyse und Optimierung unterzogen und weist heute weitgehend zufriedenstellende Verbrauchswerte auf. Folgende Ergebnisse liegen hierzu vor: Schule Irisweg 2 Passivhaus Sürther Str. 191 (ÖPP) EnEV minus 30% witterungsbereinigter EKW Heizung (Ø 2013-2016) 20,2 kWh/(m2*a) 42,5 kWh/(m2*a) Für die Beantwortung der Frage in Bezug auf Kindertagesstätten wird der Energieverbrauch der im Jahr 2014 in Passivhaus-Bauweise in Betrieb gegangenen Kindertagesstätte Dellbrücker Mauspfad mit Kindertagesstätten, die ab 2013 in herkömmlicher Bauweise errichtet wurden, verglichen. KiTa Dellbrücker Mauspfad Passivhaus herkömmliche Bauweise (drei Kitas errichtet ab 2013) witterungsbereinigter EKW Heizung (Ø 2015-2016) 36 kWh/(m2*a) 74,5 kWh/(m2*a) Die Betriebsoptimierungsphase der Kindertagesstätte Dellbrücker Mauspfad ist noch nicht abgeschlossen. Informationen zu den Ergebnissen weiterer bereits betriebener Passivhaus-Gebäude sind in der Anlage 1 (Stand Oktober 2017) aufgelistet. Zu 2: In den städtischen Gebäuden, Schulen und Kitas, die nach Passivhaus-Standard errichtet wurden, sind nur Lüftungs- und keine Klimaanlagen vorhanden. Zur Störanfälligkeit von Lüftungsanlagen lassen sich keine signifikanten Auffälligkeiten gegenüber der Störanfälligkeit von anderen technischen Anlagen erkennen. Der Aufwand und dessen Kosten im Bereich der Wartung entsprechen dem der gängigen Wartung von technischen Anlagen und umfassen im Allgemeinen die Komponenten - Wartung der Lüftungsanlage (1 Mal jährlich), - Gutachter Prüfung ( zum Beispiel TÜV) (1 Mal jährlich), - Begleitung der Wartungsfirma bei der TÜV-Prüfung. Außergewöhnliche Reparaturkosten sind bisher nicht angefallen. Zu 3: 3 Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Ermittlung der Amortisation höherer Investitionskosten durch Einsparungen erfolgt über die Betrachtung eines längeren Zeitraums und ist üblicherweise Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im Vorfeld. In den Jahren 2012 bis 2016 wurden für alle Neubau-Planungsvorhaben Wirtschaftlichkeitsberechnungen für verschiedene Energiestandards (EnEV/ Kölner Standard/ Passivhausbauweise) vorgenommen. Dabei haben die Vergleiche ergeben, dass in der Regel die Errichtung von Gebäuden nach EnEV die wirtschaftlichste Lösung (geringster Barwert bzw. kürzeste Amortisation) darstellten - ein nicht überraschendes Ergebnis, wenn man berücksichtigt, dass ein Gebäude nach EnEV normalerweise ohne kostenintensive Lüftungsanlage auskommt. Zu 4: Eine Differenzierung zwischen Verwaltungs- und Schulgebäuden ist nicht möglich, da bisher noch kein Verwaltungsgebäude in Passivhaus-Bauweise errichtet wurde. Die Nutzerzufriedenheit unterscheidet sich nicht wesentlich bei Gebäuden, die nach EnEV errichtet wurden. Es gibt sowohl positive, als auch negative Rückmeldungen. Nutzerzufriedenheit bezieht sich immer auf das subjektive Empfinden des Einzelnen und kann nicht pauschal für ein Gebäude beantwortet werden.
Anlage 1 Ergebnisse in Betrieb befindlicher Passivhäuser
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Anlage 1 Ergebnisse in Betrieb befindlicher Passivhaus-Gebäude: Stand 10/2017 1. Neubau Grundschule Irisweg 2, Köln-Porz: Typ: freistehendes Solitärgebäude, eigener Heizungszähler (Ablesung durch Energielieferant) In Betrieb seit: 3/2007 Heizenergiekennwert Plan: 15,4 kWh/m²a Heizenergiekennwert Ist mittel 2013- 2016: 20,2 kWh/m²a Das erste Passivhaus-Gebäude in der Stadt Köln wurde ursprünglich konventionell geplant und erst im Planungsverlauf an die Passivhausbauweise angepasst. Nach Inbetriebnahme wurden viele Mängel in der Ausführung erkannt (teilweise wegen Ausführungsänderungen ursprünglicher Planungsvorgaben). Langwierige Mängelbeseitigung und daran anschließende Optimierungsmaßnahmen haben seit 2013 zu einem Verbrauchswert geführt, der immer noch von den Plandaten abweicht (nicht wägbare Nutzereinflüsse), aber insgesamt eine akzeptable Größenordnung aufweist. 2. Neubau Kita Dellbrücker Mauspfad 125, Köln-Dellbrück: Typ: freistehendes Solitärgebäude, eigener Heizungszähler (Ablesung durch Energielieferant) In Betrieb seit: 4/2014 Heizenergiekennwert Plan: 13,3 kWh/m²a Heizenergiekennwert Ist mittel 2015- 2016: 36 kWh/m²a Bei diesem Gebäude wurden nach Inbetriebnahme und erster Analyse durch das Energiemanagement etliche Ausführungsfehler und Mängel offenkundig, die bis heute noch nicht vollständig abgestellt werden konnten. Daher sind die bis jetzt vorliegenden Verbrauchskennwerte noch nicht belastbar und zeigen deutliches Optimierungspotenzial. 3. Anbau Ganztag / Mensa Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg 100, Köln-Ostheim Typ: Anbau an ein bestehendes Gebäude, Heizungsunterzähler (manuelle Erfassung in Eigenregie erforderlich) In Betrieb seit: 2015 Gesamtenergiekennwert (Heiz+WW) Plan: 14,2 kWh/m²a Gesamtenergiekennwert (Heiz+WW) Ist: noch keine belastbaren Daten, da bisher erst eine komplette Heizperiode vorliegt 4. Erweiterung Ganztag / Mensa Realschule Neusser Straße 421, Köln- Nippes Typ: freistehendes Solitärgebäude, Heizungsunterzähler (Aufschaltung auf Gebäudeautomation bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) In Betrieb seit: 2015 Heizenergiekennwert Plan: 15,1 kWh/m²a Heizenergiekennwert Ist: noch keine belastbaren Daten, da bisher erst eine komplette Heizperiode vorliegt Es sind zwar Unterzähler vorhanden, aber die zeitgerechte Aufschaltung auf die Gebäudeautomation ist unterblieben. Dies wurde mittlerweile korrigiert, führt aber dazu, dass aktuell noch keine belastbaren Daten vorliegen. 5. Erweiterung Ganztag/Mensa Gymnasium Humboldtstraße 2-8, Köln-Porz Typ: Anbau an bestehendes Gebäude In Betrieb seit: 4/ 2014 Heizenergiekennwert Plan: 14,9 kWh/m²a Heizenergiekennwert Ist: Es wurde offensichtlich in der Planung versäumt, einen Heizenergie-Zähler für den Erweiterungsbau vorzusehen, so dass zurzeit keine Aussagen über den Verbrauch des Passivhaus-Baus gemacht werden können. Die Möglichkeit der nachträglichen Zähler-Installation wird geprüft. 6. Erweiterung Ganztag / Mensa / Sozialbereiche Sporthalle Realschule Planckstraße 14, Köln-Porz Typ: Anbau an ein bestehendes Gebäude In Betrieb seit: 2015 Heizenergiekennwert Plan: 15 kWh/m²a Heizenergiekennwert Ist: nicht bekannt keine belastbaren Daten, es steht eine abschließende Regelung über die ersten Betriebsergebnisse noch aus Es handelt sich hierbei um ein ÖPP-Projekt (öffentliche private Partnerschaft) mit dem Unternehmen Hochtief, das vertraglich mit der gesamten Erstellung und Betriebsführung beauftragt ist. Die Gebäudewirtschaft hat keinen direkten Einfluss auf die Energiekennwert-Ergebnisse.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0537/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.03.2018
- Erstellt
- 19.02.2018 11:28