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A-O/0002/2011

Wegebenutzung im Bereich Havichhorster Mühle

Antrag an die BV Ost 17.01.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 17.03.2011, TOP 6.2

Originalantrag A-O/0002/2011

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Originalantrag A-O/0002/2011

1329 Zeichen

A-0/0002/2011

SPD-Fraktion
In der BV Ost

Betr.: Wegebenutzung im Bereich Havichhorster Mühle

Antrag an die BV

Die BV möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, jegliche Beeinträchtigung der Wegebenutzung durch
Wanderer, Spaziergänger und Radfahrer im Bereich der Havichhorster Mühle zu
unterbinden. Dazu können auch Sanktionen in Gestalt von Geldbußen gegen den
Eigentümer sowie die Einziehung von Gegenständen, die die Beeinträchtigungen
ermöglichen, gehören.

Begründung:

Durch eine eigenmächtige Beschilderung versucht der Eigentümer, die Benutzung von
Wirtschafts- und Wanderwegen zu verhindern (siehe Bericht der WN). Er hat sich außerdem
durch Anbringung von Toren in die Lage versetzt, jederzeit eine Brückensperrung
vorzunehmen.

Gem. 8 49 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW (LSchG) vom 15.12.2005 ist die Nutzung von
privaten Wegen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr allgemein gestattet. Der
Ausschluss dieser Nutzung bedarf der Genehmigung der Landschaftsschutzbehörde ($ 54
Abs. 1 Landschaftsgesetz). Gem. & 70 Abs. 2 Nr. 3 LSchG handelt ordnungswidrig, wer den
Zutritt oder die Benutzung von Wegen untersagt. Hierbei kommen Geldbußen bis 50.000 €
sowie die Einziehung von Gegenständen, mit denen die Ordnungswidrigkeit begangen wird,
in Betracht ($ 71 Abs. 1 und 2 LSchG).

Für die Fraktion

Koltermann

Beratungsverlauf (1)

17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Havichhorster Mühle

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Details

Vorlagen-Nr.
A-O/0002/2011
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
17.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37